Kompetenz 1: Firma, Firmenbuch, Vollmacht 1.) Namensgebung von Firmen Die Firma ist der ins Firmenbuch eingetragene Name des Unternehmers, unter dem er • seine Geschäfte betreibt, • seine Unterschrift abgibt und • klagen bzw. geklagt werden kann. Die Firma (Firmenbezeichnung, Firmenname) setzt sich folgendermaßen zusammen. • Firmenkern • Firmenzusatz ( Art der Rechtsform Bsp. e. U.) Eine Firma darf erst dann geführt werden, wenn die Eintragung in das Firmenbuch erfolgt ist. Das Firmenbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem die wichtigsten Informationen über Unternehmen eingetragen sind. Es wird elektronisch von den örtlich zuständigen Firmenbuchgerichten geführt. (Zuständige Firmenbuchgerichte in Österreich sind: In Wien: Handelsgericht In Graz: Landesgericht für Zivildienstsachen o Sonst: Landesgerichte) Wer MUSS sich ins Firmenbuch eintragen? Einzelunternehmen: Ab einem Jahresumsatz von mehr als 1.000.000€ in einem Jahr oder mehr als 700.000€ in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Unternehmen, die von mehreren Unternehmern betrieben werden (z.B. Personen und Kapitalgesellschaften) Wer KANN sich ins Firmenbuch eintragen lassen? Kleine Einzelunternehmen, freiwillig, bei nicht Erreichung der oben angeführten Grenze. DiefreienBerufe(Rechtsanwälte,Steuerberater,Notare,Ärzte),sowieLandundForstwirte, die von Einzelunternehmern betrieben werden. Das Firmenbuch ist ein öffentliches EDV-Verzeichnis, im dem die wichtigsten rechtserheblichen Tatsachen und Rechtsverhältnisse über Unternehmen eingetragen sind. Das Firmenbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung: Hauptbuch: Es enthält die wichtigsten Daten von Firmen, zB. Firmenbezeichnung Firmenbuchnummer(Jedem Rechtsträger im Firmenbuch wird eine Firmenbuchnumme zugewiesen, die sich bist zur Löschung der Firma nicht ändert) Rechtsform Geschäftssitz Beginn der Gesellschaft Urkundensammlung: Sie enthält alle Urkunden, die dem Firmenbucheintrag zugrunde liegen, zB. Gesellschaftsvertrag Musterunterschriften Bilanz Rechtsformen: Einzelunternehmen: Das Unternehmen befindet sich im Eigentum einer Einzelperson, die • alleine das Kapital aufbringen muss • alleine und unbeschränkt haftet • alleine den Gewinn erhält • eine Gewerbeberechtigung nachweisen muss Das e.U. bedeutet eingetragener Unternehmer, diesen Zusatz bekommt der Unternehmer, wenn er sich ins Firmenbuch einträgt, was er muss, wenn er in zwei aufeinanderfolgenden Jahren 700.000€ Umsatz macht oder wenn er einmalig 1.000.000€ Umsatz überschreitet. Typische Rechtsform für Kleinunternehmer sind z.B Einzelhandelsbetrieb, Handwerksbetrieb, Gastgewerbebetrieb. Vorteile: • günstig, rasche Gründung • Unternehmer trifft alleine die Entscheidungen • Kein Mindestkapital vorgeschrieben Nachteile: • Hohes Risiko wegen der Vollhaftung • Geringe Finanzierungsmöglichkeiten, da nur der Einzelunternehmer haftet Personengesellschaften: Die offene Gesellschaft (OG): Ist eine Personengesellschaft, bei der alle Gesellschafter • gemeinsam das Kapital aufbringen • solidarisch und unbeschränkt haften • zur Mitarbeit berechtigt und verpflichtet sind • unter der gemeinsamer Firma verpflichtend ins Firmenbuch einzutragen sind Die Gesellschafter oder ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer haben die gewerblichen Voraussetzungen nachzuweisen. Haftung: Die Gesellschafter haften • persönlich unbeschränkt d.h. mit dem Privatvermögen • unmittelbar d.h. die Gläubiger können direkt auf die Gesellschafter zugreifen • solidarisch d.h. jeder haftet für die gesamte Schuld Vorteile: • günstige und rasche Gründung • erweiterte Finanzierungsmöglichkeiten im Gegensatz zu Einzelunternehmen Nachteile • Haftung (siehe oben) • Wettbewerbsverbot Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen bzw. Familienunternehmen. Die Kommanditgesellschaft (KG) Personengesellschaft, bei der • alle Gesellschafter das Kapital gemeinsam aufbringen • mindestens ein Gesellschafter voll haftet (Komplementär) • mindestens ein Gesellschafter nur Teilhafter ist (Kommanditist) • die Vollhafter zur Mitarbeit verpflichtet sind • die Teilhafter nur Kontrollrechte haben • die Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend ist Die KG eignet sich für den Zusammenschluss von Personen, bei denen • ein Teil (die Komplementäre) sich fachlich einbringen und • ein anderer Teil (die Kommanditisten) das Unternehmen vor allem finanziell unterstützen möchten. Haftung: • Komplementär (Vollhafter): haften wie die Gesellschafter der OG • Kommanditist (Teilhafter): haftet nur bis zu der im Firmenbuch eingetragene Haftsumme. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR): Vertragliche Vereinbarung von mindestens zwei Personen, die • mit dem eingebrachten Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen haften • und Leistungen (Geld, Güter, Arbeit) zum gemeinsamen Nutzen einsetzen. Es gelten die gleichen Umsatzgrenzen für die Firmenbucheintragung wie beim Einzelunterneh-men. Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch. Die GesbR eignet sich z. B. für Arbeitsgemeinschaften. Nach Beendigung des Projekts wird die Gesellschaft wieder aufgelöst. Ist häufig nur koordinierend tätig und hat oft keine eigenen Einnahmen. Stille Gesellschaft: Bei dieser Personengesellschaft beteiligt sich ein stiller Gesellschafter, der weder im Firmenwortlaut noch im Firmenbuch aufscheint, mit einer Vermögenseinlage (mit der er auch haftet) am Unternehmen. Das ist eine typische Rechtsform für Geldgeber mit Anspruch auf Gewinn-anteil, die nach außen hin nicht aufscheinen wollen. Kapitalgesellschaften: Die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit begrenzter Haftung sind Kapitalgesellschaften und somit Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person) Gesellschaf t mit begrenzter Haftung (GmbH): Die Gründung erfolgt durch den Abschluss eines Gesellschaftervertrags, die GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Sie muss ins Firmenbuch eingetragen werden und kann dann jeden beliebigen Namen annehmen, mit dem Zusatz – GmbH (z. B. Astron GmbH) Die GmbH ist aber nicht handlungsfähig, sie braucht Organe, die die Vertretung nach außen übernehmen: Generalversammlung: • mindestens einmal pro Jahr, Einberufung durch den Geschäftsführer • Stimmrecht abhängig von der Höhe der Einlage • Generalversammlung wählt den Aufsichtsrat • Generalversammlung bestellt die Geschäftsführer Aufsichtsrat muss eingerichtet werden, wenn • mehr als 50 Gesellschafter • Stammkapital über 70.000,00 EUR • mehr als 300 Arbeitnehmer im Durchschnitt des letzten Jahres Geschäftsführer: • ist mindestens eine natürliche Person • muss nicht Gesellschafter sein • leitet das Unternehmen • beruft einmal im Jahr die Generalversammlung ein • stellt den Jahresabschluss auf • regelmäßige Berichterstattung an den Aufsichtsrat • Kontrolle durch den Aufsichtsrat • • • • Die GmbH ist nach dem Einzelunternehmen die häufigste Rechtsform in Österreich. Die Gesellschaft haftet mit ihren gesamten Stammkapital + Rücklagen. Es wird ein Stammkapital von mindestens 35.000€ benötigt. Die Haftung der GmbH betrifft das gesamte Betriebsvermögen. Kann auch von einer Einzelperson gegründet werden. GmbH & Co KG: Rechtlich liegt in dem Zusammenhang eine Kommanditgesellschaft vor, an der als Komple-mentär (Vollhafter) eine GmbH und als Kommanditist eine natürliche Person (Teilhafter) be- teiligt ist und die unter der gemeinsamen Firma im Firmenbuch eingetragen wird. Die Gesellschaft ist Träger der Gewerbeberechtigung. Typische Motivation für die Gründung einer GmbH & Co KG sind steuerliche Gründe und die Haftungsbeschränkung. (Vollhafter ist eine GmbH) Aktiengesellschaf t (AG): Das ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, • deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist • deren Gesellschafter sind durch den Besitz von Aktien am Unternehmen beteiligt, ohne persönlich zu haften • die ins Firmenbuch einzutragen ist und als Gesellschaft mit dem gesamten Vermögen haftet. Grundkapital: mindestens 70.000€ Kleinster Nennwert einer Aktie: 1€ Die Leitung wird von Organen übernommen: Hauptversammlung: • Treffen der Aktionäre zur Ausübung des Stimmrechtes • Mindestens einmal jährlich durch den Vorstand einzuberufen (ordentliche Hauptversammlung) • Außerordentliche Hauptversammlung bei dringenden und weitreichenden Entscheidungen Trifft wichtige Entscheidungen: ✓ Wahl des Aufsichtsrates auf 4 Jahre ✓ Höhe der Dividende ✓ Genehmigung Kapitalerhöhung ✓ Wahl des Abschlußprüfers Genossenschaf t (Gen.mbH): Verein mit bestimmter Mitgliederzahl, • der sein Kapital durch Einzahlung der Geschäftsanteile der Genossenschafter aufbringt. • der als juristische Person für das Vermögen haftet. • der im Firmenbuch eingetragen ist. Kompetenz 2 Frage 1 1. Begrifflichkeiten von strategischen und operativen Zielen. Strategische Ziele: Langfristig ausgerichtet Umsetzung der Unternehmenswerte (Vision) zB.: Verdopplung des Umsatzes in den nächsten 5 Jahren, Eröffnung weitere Markenstores gehört zum strategischen Management, zur strategischen Unternehmensplanung bieten Grundlage der operativen Ebene „Die richtigen Dinge tun.“ operative Ziele: kurz- bis mittelfristig ausgerichtet langfristige Ziele werden in operative Ziele umgesetzt z.B.: das Umsatzziel beträgt beim Produkt X 200 Einheiten für das 4. Quartal, innerhalb der nächsten zwei Jahren soll der Bekanntheitsgrad der Marke um 20% steigen gehört zum operativen Management, operativen Planung „Die Dinge richtig tun.“ Ziel ist es die Unternehmensstrategie zielgerichtet umzusetzen. 2. Entwicklungsschritte für die Umsetzung einer Unternehmensstrategie. Überlegung welche Vision, Mision und Werte das Unternehmen verfolgt. Welche Unternehmenskultur wird angestrebt? Vision = Wohin will das Unternehmen? Zukunftsbild des Unternehmens; abhängig von strategischer Zielsetzung Mission = Wer sind wir? Wie soll das Unternehmen vom Umfeld wahrgenommen werden? Unternehmensphilosophie = Mit welchen Werten wollen wir agieren? Z.B.: Artefakte, Werte und Normen, Basisannahmen Im Entwicklungsschritt sollte anhand dieser drei Punkte ein Leitbild des Unternehmens gestaltet werden. 3. Erklären Sie die SWAT-Analyse anhand eines Beispiels. SWOT-Analyse: Es wird eine externe und interne Analyse durchgeführt, welche auf der externen Seite die Chancen (O=Opportunities) und Risiken (T=Treats) und auf der internen Seite die Stärken (S=Strenghts) und die Schwächen (W=Weaknesses) aufzeigen. Mit Hilfe einer Tabelle werden diese Chancen, Risiken und Stärken, Schwächen zusammengeführt. Die SWOT-Analyse ist eine Erweiterung zum Benchmarketing, welches die Schwächen und Stärken des eigenen Unternehmen mit dem des stärksten Konkurrenten vergleicht. Sie kombiniert die Unternehmensanalyse mit der Umfeldanalyse. Beispiel einer SWOT Analyse: Unternehmen: Transportunternehmen Stärken (S) Schwächen (W) Unternehmen Markt gute Forschungs- und Entwicklungsabteilung roboterisierte flexible Fertigungsorganisation gut ausgebautes Zuliefersystem (just-in Time) Qualitätsmanagement unzureichend Produktivität pro Mitarbeiter unzureichend Zeitspanne für neue Produktideen zu lange Chancen (O) Risiken (T) Verstärkung der Entwicklung Produktion von Hilfseinrichtungen Entwicklung und Vermarktung von abgasarmen und treibstoffsparenden Motoren Schnelles „Wegbrechen“ des Marktes für SchwerLKW durch EUBestimmungen Zusammenschluss von Konkurrenzunternehmen, die dann Schwer- und Leicht- LKW-Markt abdecken Frage 2 1. Die 9 Hauptteile und Nebenteile mit kurzer Erklärung. 1) Die Unternehmensidee = Was möchte ich? Was sind meine Werte? Gibt es dafür eine Nachfrage? Nutzen des Unternehmens, Dienstleistung bzw des Produktes? z.B. Scooterverleih in Innenstädten mit strikter Parkraumbewirtschaftung 2) Produkt/Dienstleistung = Was ist Hauptprodukt und was Zusatzprodukt? z.B.: Hauptprodukt -> Scooterverleih; Zusatzangebot -> Verleih von Schutzprodukte (Helm, Knie-, Ellebogenschutz etc.), Rucksäcke für Einkauf, Scootertouren zu Sehenswürdigkeiten 3) Standort/Absatzgebiet = feste Niederlassung? Lieferservice? Abholservice? z.B.: Scooterverleih in der Nähe der U-Bahnstationen oder bei Hotels oder Parkgaragen 4) Kunden/Kundennutzen = Kundenkreis soll beschrieben werden, Welche Zielgruppe habe ich? Warum sollen die Kunden mein Produkt kaufen? z.B.: Nutzen -> Scooterverleih in Innenstädten trägt zur Lärmminimierung und Umweltschutz bei, da der Verkehr in Städten weniger wird; Sportkleidung nicht nötig; einfachere Alternative zum Fahrrad, da man den Scooter leicht in Öffis transportieren kann Zielgruppe -> Touristen und Shoppingspendler bis ca. 35 Jahre, jung gebliebene, sportliche Ältere und sportliche Senioren 5) Konkurrenzanalyse = Bietet jeman im Umkreis gleiche bzw. ähnliche Produkte/Dienstleistungen an? Welche Ersatzprodukte können dieselben Bedürfnisse befriedigen? z.B.: Gratisfahrradangebot: nicht immer verfügbar; Fahrradverleih: Nachteil-> größer und somit schwieriger in Zügen und Bussen zu transportieren; Rollerskaterverleih: unpraktisch beim Einkaufen/in Lokalen/ in Öffis 6) Absatzplanung = Der Absatz sollte ungefähr für das erste Jahr geschätzt werden. Das kann bei einer neuen Geschäftsidee schwierig sein. Man sollte sich fragen, wie viele Kunden werden von der Konkurrenz abwanden bzw. wie viele Kunden kann ich insgesamt für das neue Produkt erwerben? Geplant werden Absatzmenge und die Preise der Hauptsowie Zusatzprodukte z.B.: Der Scooterverleih ist ein Saisonbetrieb (Mai-Oktober). Im Durchschnitt wird mit 30 Regentage geplant. Öffnungszeiten von Mo-Sa. Ca 130 Tage geöffnet pro Jahr. 2 € für eine Stunde, jede weitere 1 € etc. Ein Umsatz von ca 280 € pro Tag wird geplant. 7) Werbeplanung = Welche Medien? Welcher Umfang der Werbung? Wie lange soll das Produkt beworben werden? Wie viele Kosten entstehen dadurch? Für diese Planung ist es wichtig zu wissen, was genau ich für wen anbiete. z.B.: Zielgruppe sind junge Menschen, daher eher in sozialen Netzwerken werben, beispielsweise mit Influencer 8) Beschaffung/Finanzplanung Was wird für die Gründung benötigt? Wie viel kostet mich das? Die Finanzplanung wird zweckmäßigerweise in den Finanzbedarf bei der Gründung und in den laufenden Finanzbedarf für das erste Jahr zerlegt. 9) Die Planung der Rechtsform = eingetragenes Unternehmen oder nicht? Sollen Partner hinzukommen? z.B.: e.U., Kapitalges., Personenges. etc. 2. Was sagt der USP aus? = Unique Selling Proposition = Alleinstellungsmerkmal = Was hebt mein Produkt vom Markt ab? Wiedererkennungsmerkmal z.: Fielmann -> Brillen zum Nulltarif; Amazon -> Der Kunde steht im Mittelpunkt, durch Amazon soll das Leben vereinfacht werden; Apple -> einzigartiges Design, einfache und nutzerfreundliche Software 3. Erklären Sie zu dem in der Anlage angeführten Kernbereichen nach welchen Kriterien ein Business bewertet werden kann. 1) Executive Summary – das Besondere auf einen Blick komprimierte Zusammenfassung des Businessplans 2) Unternehmen a. Unternehmens- und Gründerprofil (Vision, Mission, Werte) b. Unternehmensziele (strategische und operative Ziele) 3) Produkt/Dienstleistung (Hauptprodukt und Zusatzprodukt oder Zusatzleistungen) 4) Branche/Markt/Wettbewerb (Umfeldanalyse) 5) Marketing (Werbeplanung) 6) Management, Schlüsselperson und Organisation (strategische und operative Ebene) 7) Umsetzungsfahrplan (operative Ebene) 8) Chancen und Risiken (Umfeldanalyse) 9) Finanzplanung (Eigenfinanzierung oder Fremdfinanzierung) – ggf. abhängig von Rechtsform Frage 3 1. Beschreiben Sie die Instrumente des Marketings Die Instrumente des Marketings ergeben sich auf Grund des Marektings Mix (4 P’s) Product (Produkt- und Sortimentspolitik) Price (Preispolitik) Place (Distributionspolitik) Promotion (Kommunikationspolitik) Produkt- und Sortimentspolitik Nutzen des Produktes Was ist ein Produkt? Jeder Kunde überlegt, welche Nutzen das Produkt hat. Wird der Nutzen des Produktes beworben, muss überlegt werden welchen Grundnutzen und Zusatznutzen das Produkt hat. Grundnutzen: z.B.: Auto muss fahren Zusatznutzen: Dieser ist in Geltungs- und Erlebnisnutzen zu unterscheiden. Geltungsnutzen: z.B.: ein teures Auto verleiht Prestige Erlebnisnutzen: z.B.: Unabhängigkeit, Ausflüge können unternommen werden Lebenszyklus Jedes Produkt hat eine begrenzte Lebensdauer. Die Ursache des wirtschaftlichen „Alterns“ hängt ab von… … dem technischen Fortschritt (z.B.: Nokia Tastenhandy wird ersetzt durch Smartphones) … der Intensität des Wettbewerbs (z.B.: Fernreisen statt Inlandsurlaub) … der Änderung des Verbraucherverhaltens (z.B.: Fleischkonsum, Modetrends) Relaunch = Versuch den Lebenszyklus eines Produktes zu verlängern 1) 2) 3) 4) 5) Einführungsphase (neues Produkt kommt auf den Markt) Wachstumsphase (Umsatz steigt) Reifephase (Umsatz bleibt gleich aber man macht noch keinen Verlust) Degenerationsphase (Umsatz sinkt) Eventueller Relaunch (Veränderung ansonsten Elimination) Gestaltungselemente des Produktes Alle Gestaltungselemente müssen den Bedürfnissen des Kunden entsprechen: Produktgestaltung Technische Eigenschaften Verpackung Qualitätsmerkmale Garantie Sortimentseinbindung Image-/Markenbildung Service-/Kundendienst Breite und Tiefe des Produktionsprogramms Breite = z.B.: wie viele Produktgruppen gibt es? Neben Kaffekapseln werden auch Kaffeetassen angeboten Tiefe = z.B.: wie viele Ausführungen gibt es? 22 verschiedene Kapseln, mehrere Farben und Designs der Tassen Die Arten der Produktpolitik Produktinnovation = neue Produkte werden in das Programm aufgenommen Produktdifferenzierung = Sortimentsvertiefung, die Programmtiefe wird erhöht, Angebot verschiedener Ausführungen Produktdiversifikation = die Programmbreite wird erhöht, mehrere Produktgruppen Produktvariation = bestehendes Produkt wird verändert Produktelimination- oder selektion = bestehendes Produkt wird aufgelassen Produktzusatzleistungen = Produkte werden durch Zusatzleistungen aufgewertet Preispolitik Preisstrategien Preispositionierungsstrategien o Hochpreisstrategie - Premiumpreisstrategie = das Unternehmen setzt für seine Produkte bewusst möglichst hohe Preise fest o Marktpreisstrategie – Durchschnittspreise = Das Unternehmen orientiert sich an marktübliche Durchschnittspreise (Leitpreis) o Niedrigpreisstrategie = Promotionspreisstrategie = das Unternehmen setzt für seine Produkte bewusst möglichst niedrige Preise fest Preiseinführungsstrategien o Abschöpfungspreisstrategie – Skimmingstrategie = bei dieser Strategie wird der Preis in der Einführungs- und Wachstumsphase möglichst hoch angesetzt und in weitere Zeit kontinuierlich heruntergesetzt, da in der Reifephase der Preis nicht mehr durchsetzbar ist (wegen Konkurrenz etc). o Marktdurchdringungsstrategie = Penetrationsstrategie = mit dieser Strategie sollen Massenmärkte erschlossen werden, indem möglichst niedrige Einstiegspreise angeboten werden Taktische Preisstrategien o Preisdifferenzierung o Kalkulatorischer Ausgleich Psychologische Preisstrategien o Berücksichtigung psychologischer Preisschwellen o Multipackpreise Distributionspolitik Auswahl von Absatzwegen und Absatzorganen Direkter Absatz o Zentralisiert (ohne weitere Niederlassungen) Distanzverkehr (nur per Telefon, Online, Post, Fax) Reisende = angestellte Reisende, welche von der Zentrale eingesetzt und überwacht werden o Dezentralisiert (mithilfe von eigenen Niederlassungen) Verkaufbüros Dezentralisierte Produktion mit Verkaufsorganisation Verkaufsniederlassungen mit Lager und Auslieferung Indirekter Absatz durch o Eigenhändler, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung verkaufen o Handesvermittler Handesvertreter, welcher im Namen der vertretenen Firma und auf deren Rechnung verkaufen Kommisionär, der im eigenen Namen, aber auf Rechnung der vertretenen Firma verkaufen Die Transportwege Die Marketinglogistik soll dafür sorgen, dass die Ware zu optimalen Kosten in der richtigen Menge und zur richtigen Zeit an jenen Ort gelant, an dem sie nachgefragt wird. Folgende Entscheidungen sind zu treffen, durchzuführen und zu kontrollieren: Transportwege o Durch Eigentransport oder Fremdtransport? o Minimierung der Transportkosten o Optimale Wahl des Transportmittels in Übereinstimmung der Kundenwünsche Lagerhaltung o Kontrolle der Lieferbereitschaft (Wie kann eine schnelle Lieferbereitschaft gewährleistet werden?) o Eigenlager oder Fremdlager? o Von welchem Lager sollten Kunden beliefert werden? Servicebereitschaft o Optimierung der Lagerhaltung von Ersatzteilen und des Einsatzes der Serviceabteilung Kommunikationspolitik Diese Politik soll die Marktteilnehmer über das Unternehmen informieren, und ihre Einstellungen zum Unternehmen und zu seinen Leistungen oder Produkten günstig beeinflussen. Instrumente der Kommunikationspolitik Werbung Öffentlichkeitsarbeit Verkaufsförderung Persönlicher Verkauf Messen Events Sponsoring Werbung Werbung ist die gezielte Beeinflussung von Menschen, um sie zu einem bestimmten Handeln zu bewegen. Aufgaben und Ziele der Werbung Die Werbung soll das Produkt bzw. die Dienstleistung bekannt machen. Mit Hilfe unterschiedlicher Werbebotschaften unter Berücksichtigung von Kundenwünschen, und bedürfnissen soll dieses Ziel erreicht werden. Ziele: Bekanntmachung von Produkten/Leistungen Information über Produkte/Leistungen Stärkung des Vertrauens der potentiellen Kunden in das Produkt/Leistung Unterstützung der Verkaufschancen des Angebots Umsatz und Marktanteilserhöhung Formen der Werbung Die Werbung wird von der Zahl der umworbenen Konsumenten eingeteilt. Einzelwerbung (Direktwerbung) o Werbebrief an bestimmte Personen o Katalog an potentielle Käufer Massenwerbung (Streuwerbung) o Flugblatt o Radiospot o Fernsehwerbung 2. Erklären Sie mögliche Preisstrategien Bedeutung des Preises im Marketing Da für Unternehmen einen immer steigenden Preisdruck ausgesetzt sind, ist es wichtig dies im Marketing mit einzuplanen. Gründe für Preisdruck: Preisbewusstsein der Konsumenten Zunehmender Veränderungswettbewerb Globalisierung Produkte werden vergleichbarer Zunehmende Preistransparenz für Nachfrager Orientierungsgrößen der Preisbestimmung Grundsätzlich können Unternehmen ihre Preise selbst bestimmen, nur in Ausnahmefällen gibt es gebunden Preise (vom Staat festgesetzt). Wichtige Orientierungsgrößen: Nachfrage der Kunden Preise der Konkurrenz Kosten Preisstrategien Preispositionierungsstrategien o Hochpreisstrategie - Premiumpreisstrategie = das Unternehmen setzt für seine Produkte bewusst möglichst hohe Preise fest o Marktpreisstrategie – Durchschnittspreise = Das Unternehmen orientiert sich an marktübliche Durchschnittspreise (Leitpreis) o Niedrigpreisstrategie = Promotionspreisstrategie = das Unternehmen setzt für seine Produkte bewusst möglichst niedrige Preise fest Preiseinführungsstrategien o Abschöpfungspreisstrategie – Skimmingstrategie = bei dieser Strategie wird der Preis in der Einführungs- und Wachstumsphase möglichst hoch angesetzt und in weitere Zeit kontinuierlich heruntergesetzt, da in der Reifephase der Preis nicht mehr durchsetzbar ist (wegen Konkurrenz etc). o Marktdurchdringungsstrategie = Penetrationsstrategie = mit dieser Strategie sollen Massenmärkte erschlossen werden, indem möglichst niedrige Einstiegspreise angeboten werden Taktische Preisstrategien o Preisdifferenzierung o Kalkulatorischer Ausgleich Psychologische Preisstrategien o Berücksichtigung psychologischer Preisschwellen o Multipackpreise 3. Erklären Sie den optimalen Vertriebsweg anhand von Beispielen Restaurant Direkter Weg: Lieferung vom Restaurant nach Hause durch fixe Angestellte, Kunden kommen ins Restaurant Indirekte Weg: Lieferservice von anderer Firma z.B. Lieferando – Kommisionär Hotellerie Direkter Weg: Online mittels Hotelwebseite und Online-Marketingmaßnahmen. Gäste können online auf Social Media, Telefon oder Fax buchen Indirekter Weg: Reisebüros werben für das Hotel Lebensmittel: Indirekter Weg: über Eigenhändler Direkte Weg: Bauernmarkt, Wochenmarkt Kompetenz 3 1.1 Welche möglichen Vertragsarten gibt es? Kaufvertrag: Beim Kaufvertrag wird durch übereinstimmende Willenserklärungen vereinbart, dass eine Sache oder ein Recht gegen Entgelt veräußert wird. Leihvertrag: Hier wird eine Sache an einen anderen unentgeltlich zum Gebrauch überlassen. Tauschvertrag: Der Tauschvertrag ähnelt dem Kaufvertrag. Hier wird aber als Gegenleistung statt eines Entgelts eine Sache übergeben oder übereignet. Mietvertrag: Ein Mietvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, in dem die entgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache vereinbart wird. Dienstvertrag (Arbeitsvertrag): Im Dienstvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Arbeit und der Arbeitgeber zur Zahlung des vereinbarten Arbeitsentgelts. Lizenzvertrag: Vertrag, mit dem der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts, wie zum Beispiel eines Patentrechts, Urheberrechts oder Markenrechts, einem Dritten eine Nutzungsmöglichkeit gegen Zahlung von Lizenzgebühren einräumt. Nutzungsvertrag: Der Nutzungsvertrag regelt das Recht der Nutzung, welche zeitlich begrenzt oder ein Dauerschuldverhältnis sein kann. Beispiele: Car Sharing, Cloud Computing. 1.2 Was sind die Voraussetzungen für einen gültigen Vertrag? Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit, durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten zu erwerben. Der Umfang der Geschäftsfähigkeit ist vom Alter und dem Geisteszustand einer Person abhängig. Willenserklärung: Die Vertragsparteien müssen ihren Willen beim Vertragsschluss frei, ernstlich und bestimmt erklären. Ist dies jedoch nicht der Fall (Willenserklärung durch List, Drohung, Zwang), kann der Vertrag aufgelöst werden. Ebenso kann ein Irrtum zur Vertragsauflösung führen. Möglichkeit: Was absolut unmöglich ist, kann nicht Gegenstand eines Vertrages sein. Erlaubtheit: Ein Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstößt, ist nichtig. Dies gilt allerdings nur dann, wenn das Gesetz den konkreten Vertrag verhindern will. Wie kommt ein Vertrag zustande? Ein Vertrag kommt durch eine übereinstimmende Willenserklärung zustande. Man spricht von Angebot und Annahme. Ausdrückliche Willenserklärung: schriftlich, mündlich, elektronisch, durch Gebärden oder Gesten. Schlüssige Willenserklärung: Wille zum Vertragsabschluss muss ersichtlich sein, z.B.: Geldeinwurf bei Kaffeeautomaten. Bedingung: Recht wird von einem ungewissen Ereignis abhängig gemacht. Befristung: Mit Eintreten eines Ereignisses beginnt oder endet ein Recht. Auflage: Begünstigter aus einer Schenkung wird zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet. Was ist eine Vertragserfüllung? Um einen Vertrag ordentlich zu erfüllen, müssen drei Elemente gegeben sein: Es muss am Erfüllungsort zur Erfüllungszeit auf vereinbarte Art und Weise die Verpflichtung aus dem Vertrag erfüllt werden. Erfüllungsort: Hier muss der Verkäufer dem Käufer die Ware in der vereinbarten Menge und Qualität übergeben. Die Übergabe kann körperlich, symbolisch oder elektronisch erfolgen. Festlegung des Erfüllungsorts: Ohne Vereinbarung im Kaufvertrag (gesetzliche Regelung): Grundsätzlich gilt als Erfüllungsort jener Ort, an dem der Verkäufer dem Käufer die Ware übergibt. Mit Vereinbarung im Kaufvertrag (häufigste Form): Der Erfüllungsort kann frei vereinbart werden, er wird im Vertrag bzw. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Erfüllungszeit: Zeitpunkt, wann die Leistung spätestens zu erbringen ist, also die sogenannte Fälligkeit der Leistung. Erfüllungsweise: Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind die Leistungen und Gegenleistungen Zug, um Zug zu erbringen. Ist der Gläubiger unbekannt, abwesend, in Annahmeverzug – oder auch bei anderen wichtigen Gründen -, kann der Schuldner seine Leistung beim zuständigen Bezirksgericht hinterlegen. Die Leistung gilt damit als erbracht. Vertragsabsicherung Rechte aus der Gewährleistung Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes: Wenn die erhaltene Gegenleistung nicht einmal die Hälfte der eigenen Leistung wert ist, kann der Vertrag aufgelöst werden (außer die Differenz zwischen eigener Leistung und Gegenleistung aufgezahlt wurde und aus Liebhaberei) Spätere Unmöglichkeit der Leistung: Ist nach Vertragsabschluss die versprochene Sache untergegangen und wird die Leistung dadurch unmöglich, gilt der Grundsatz, dass niemand für Zufall oder höhere Gewalt haftet. Verzug: Entsteht, wenn ein Vertrag nicht in der vereinbarten Zeit, am vereinbarten Ort und nicht auf die vereinbarte Weise erfüllt wird. Welche möglichen kritischen Punkte gibt es beim Rohstoffeinkauf? 2.1 Zertifikate Prüfungen Sicherheitsdatenblätter Verfügbarkeit Welchen zweck hat ein schriftlicher Dienstvertrag? Zweck des Arbeitsverhältnisses kann neben der Arbeitsleistung auch die Ausbildung des AN oder seine Erprobung sein. Er wird zwischen dem AN und AG abgeschlossen und ist grundsätzlich formfrei. Er kann mündlich, schriftlich oder durch schlüssige Handlung abgeschlossen werden. Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt wird, muss der AG dem AN einen Dienstzettel ausstellen. Was wird mit einem Dienstvertrag begründet? Mit dem Dienstvertrag wird ein Arbeitsverhältnis begründet. . Der AN stellt seine Arbeitskraft gegen Bezahlung eines Entgelts dem AG zur Verfügung. Der AN ist wirtschaftlich und persönlich (Weisungsgebundenheit) vom AG abhängig. Es besteht persönliche Arbeitspflicht, d. h., der AN kann sich nicht vertreten lassen. Der AG stellt dem AN die Arbeitsmittel (z. B. Computer, Telefon) zur Verfügung. Es besteht persönliche Treue- und Fürsorgepflicht. Der AN hat sich in die betriebliche Organisation einzuordnen 2.2 Prüfung eines Dienstvertrages auf Vollständigkeit (Praktisch). 2.3 Der Aufbau eines Dienstzettels. 3.1 Was sind die Voraussetzungen für einen Schadenersatz? Schaden: Kann durch eine Handlung oder Unterlassung entstehen. Kann der Schaden nicht wiederhergestellt werden, ist er in Form von Geld zu ersetzen. Schaden an Vermögen: positiver Schaden oder entgangener Gewinn. Liegt eine Körperverletzung (ideeller Schaden) vor, so hat der Geschädigte Recht auf: Schmerzensgeld, Heilungskosten, Verdienstentgang, bei bleibenden Schäden die Rente für Verdienstentgang, bei Tod die Rente an Unterhaltsberechtigte. Verursachung: Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Verhalten einer Person und dem Eintritt des Schadens. Rechtswidrigkeit: Sie liegt dann vor, wenn eine Handlung oder Unterlassung sich gegen das Gesetz, einen Vertrag oder die guten Sitten richtet. Ausnahmen sind Notwehr (rechtswidriger Angriff wird im erforderlichen Ausmaß abgewehrt) und Notstand (hier werden Rechtsgüter einer dritten Person zum Schutz des Opfers verletzt). 3.2 Mögliche rechtswidrige Verhalten in der Frage des Verschuldens. Vorsatz: Der Täter/ die Täterin sieht den Schaden voraus und billigt seinen Eintritt = böse Absicht. Z.B: Herr Schacht zerstört den Laptop seines Chefs, weil er sich über ihn geärgert hat. 3.3 Beschreiben Sie einen Sonderfall mit Beispiel. Beispiel Handy: Wird der Schaden von einem selbst verursacht, wird der Schaden über die eigene Versicherung abgewickelt. Wird das Handy durch einen defekten Bauteil beschädigt, haftet der Hersteller. Kompetenz 5 1. Frage: Beschreiben Sie die Funktionen und Begriffe von Steuern (Direkte, Indirekte, Verkehrsteuer, usw.)? Sie finanzieren die Staatsausgaben und sichern so die Erfüllung der Staatsaufgaben (Finanzierungsfunktion). Sie nehmen Geld und somit Wirtschaftsmacht vom Einzelnen (Individuum; Steuerzahler) und geben das genommene Geld der öffentlichen Hand. Wirtschaftsmacht wandert so von der Privatautonomie in die Staatsautonomie, vom Markt in die Disposition der Politik (Umverteilungsfunktion). Steuern können schließlich dazu eingesetzt (und missbraucht) werden, um Gesellschaft und Wirtschaft zu steuern / zu lenken (Lenkungsfunktion). Beschreibe unterschiedliche Steuerbelastungen von Personen und Kapitalgesellschafte Die Lohnsteuer unterscheidet sich von der Einkommensteuer lediglich in ihrer Erhebungsform. Der Steuertarif ist grundsätzlich gleich. Die Lohnsteuer hat jede Arbeitgeberin/jeder Arbeitgeber einzubehalten und bis zum 15. des Folgemonats an das Finanzamt abzuführen. Die Einkommensteuer wird im Veranlagungsweg erhoben. Dazu ist eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Auf Grund dieser Erklärung wird die Einkommensteuer ermittelt und mit Einkommensteuerbescheid vorgeschrieben. Juristische Personen/ Kapitalgesellschaften, wie eine GmbH, AG, Genossenschaften und Vereine zahlen Körperschaftsteuer (KöSt). Sie ist die Einkommensteuer für Körperschaften. Die Regelungen unterscheiden sich teilweise, weil manche Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes nicht auf Körperschaften anwendbar sind. Einkommensteuer zahlen natürliche Personen wie Einzelunternehmer, aber auch Gesellschafter von Personengesellschaften (OG, KG). Berechnungsgrundlage ist das Jahreseinkommen, für das alle Einkünfte zusammengerechnet werden. Die Berechnung der Einkommensteuer erfolgt nach den aktuell gültigen Tarifen. Sieben Einkunftsarten von Steuern sind: Gewinneinkünfte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Einkünfte aus selbständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb Überschusseinkünfte Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Sonstige Einkünfte Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig: Das gesamte in- und ausländische Einkommen wird besteuert. (Wohnsitz in Österreich) Beschränkt einkommensteuerpflichtig: nur das inländische Einkommen wird besteuert (Wohnsitz im Ausland) Erklären Sie wie die Gewinnspanne bei einer GmbH reduziert werden kann? Investitionen Erhöhung des Eigenkapitals Verbindlichkeiten zurückzahlen Rückstellungen bilden Abverkauf starten 2. Frage: Betriebssteuern werden als betrieblicher Aufwand verbucht und vermindern dadurch den Gewinn. Grundsteuer Grundsteuer ist für alle bebauten und unbebauten Grundstücke zu bezahlen. Wird ein Grundstück betriebliche genutzt reduziert die Grundsteuer den Gewinn. Das Finanzamt legt den Einheitswert fest. Die Grundsteuer wird von Gemeinden vorgeschrieben und eingehoben. Kfz-Steuern Bei Kfz bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht wird die Kraftfahrzeugsteuer auch als motorbezogene Versicherungssteuer bezeichnet. Diese wird gemeinsam mit der Haftpflichtversicherung eingezogen und an das Finanzamt abgeführt. Sie ist abhängig vom Hubraum und Motorleistung. Sie ist nicht in der Kraftfahrzeugsteuererklärung zu berücksichtigen. Bei Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen muss die Kraftfahrzeugerklärung vom vergangenen Kalenderjahr, bis zum 31. März des nächsten Kalenderjahres beim zuständigen Finanzamt eingebracht werden. Diese wird gemeinsam mit der Einkommenssteuererklärung und der Umsatzsteuererklärung erstellt. Körperschaftssteuer (KöSt) Juristische Personen des privaten Rechts z.B.: AG, GmbH, Genossenschaften, Vereine und Privatstiftungen Juristische Personen des öffentlichen Rechts z.B: Gebietskörperschaften wie Bund, Länder und Gemeinden, Kammern, Sozialversicherungsträger und anerkannte Religionsgemeinschaften Diese unterliegen der KöSt wenn sie gewerblich genutzt werden. Bemessen wird sie vom Einkommen (Gewinn), aber auch bei Verlust (Mindestkörperschaftssteuer). Diese wird mit 25% besteuert unabhängig, ob der Gewinn im Unternehmen verbleibt oder nicht. Kapitalertragssteuer (KESt) Die KESt ist eine Abzugssteruer in Höhe von 25% für Bankguthaben (Sparbücher, Girokonten usw.) für alle anderen Fälle 27,5% und werden an Finanzamt abgeführt. KESt-Pflicht bei: Gewinnanteilen (Dividenden) Aus Aktien und GmbH- Beteiligungen Zinserträgen aus Bankeinlagen und Forderungswertpapieren Veräußerung von Aktien, Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds oder Einkünften aus verbrieften Derivaten Aktivierungspflichtige Steuern Grunderwerbssteuer ist für den Erwerb von inländischen Grundstücken und Gebäuden zu entrichten. Jeder Grunderwerb muss an das Finanzamt gemeldet werden, diese schreib die Grunderwerbssteuer vor. Auch bei Übertragung wie bei Schenkung und Erben ist sie zu entrichten. Grundstückswert Für die ersten 250.000 Euro Für die nächsten 150.000Euro Darüber hinaus Steuersatz 0,5% 2,0% 3,5% Normverbrauchsabgabe (Nova) Die Nova ist eine einmalige Abgabe, die sich aus der CO²- Emission berechnet wird und auf den Nettoverkaufspreis aufgeschlagen wird. Ausgenommen sind Taxifahrzeuge, Fahrstuhlkarftfahrzeuge und Vorführwagen. Frage 3 1. Wesentliche Punkte der USt. aus dem USt.-Gesetz: Steuerbare Umsätze: Lieferungen und sonstige Leistungen im Innland Eigenverbrauch Einfuhr von Gegenständen etc… Steuerbefreiung: Kleinunternehmen Miete von Geschäftsräumen Export in Drittländer man unterscheidet zwischen echter und unechter Steuerbefreiung echte Steuerbefreiung: Umsatz ist Steuerfrei und Unternehmer kann die Vorsteuer geltend machen (Bsp. Ausfuhrlieferungen, innengemeinschaftlicheLieferungen etc.) Steuersätze: unechte Steuerbefreiung: Umsatz ist steuerbefreit, Unternehmer kann Vorsteuer nicht geltend machen (Bsp: Umsätze von Kreditinstitutionen / Ärzte etc..) 20% Normalsteuertarif 10% & 13% für bestimmte Leistungen/ Lieferungen (Bsp. Beherbergung, Personenbeförderung etc..) 19% in den früheren Zollausschlussgebieten Jungholz und Mittelberg Berechnung der Steuer: System der Umsatzsteuer: Der Unternehmer hat die Rolle des Treuhänders, er kassiert die Steuer die ihm nicht gehört und verwaltet den Betrag bis er diesen an das Finanzamt ausbezahlt. Die Umsatzsteuer muss immer bis spätenstens15. des Folgemonats an das Finanzamt abgeführt werden. Wann entsteht eine Steuerschuld: Sobald der steuerpflichtige Erwerbsvorgang verwirklicht wurde. Zeitpunkt in dem sich die Vertragspartner über Kaufgegenstand/ Leistung und Preis geeinigt haben. Wie werden Kleinunternehmer bei der USt. behandelt? Kleinunternehmer sind Steuerbefreit bei (Umsätze bis 35.000€/ Jahr) Es steht ihm jedoch kein Vorsteuerabzug zu somit eine unechte Steuerbefreiung 2. Bestandteile einer Rechnung: • Name und Anschrift des Leistenden/ Liefernden • Beschreibung der Leistung / Lieferung • Zeitraum der Leistung bzw. Tag der Lieferung • Entgelt für Leistung / Lieferung (brutto inkl. USt.) • Steuersatz bzw. Hinweis auf Befreiung oder Übergang der Steuerschuld • Ausstellungsdatum • Name und Anschrift des Empfängers • Steuerbetrag und Entgelt netto • UID-Nummer Leistenden/ Liefernden • fortlaufende Rechnungsnummer • UID-Nummer des Empfängers - nur bei Rechnungen über 10.000€ brutto 3. Wann spricht man von einer Kleinbetragsrechnung: Wenn der Betrag nicht über 400€ brutto ist Auf einer Kleinbetragsrechnung muss nur folgende Bestandteile aufweisen: • Name und Anschrift des Leistenden/ Liefernden • Beschreibung der Leistung / Lieferung • • • • Zeitraum der Leistung bzw. Tag der Lieferung Entgelt für Leistung / Lieferung (brutto inkl. USt.) Steuersatz bzw. Hinweis auf Befreiung oder Übergang der Steuerschuld Ausstellungsdatum Kompetenz 6 Frage 1 1.1) Welche wesentlichen Begriffe gibt es zu den möglichen Finanzierungsarten? Eigenkapital: • Eigenmittel • Eigenleistungen • Informelle Geldgeber • Aufnahme von Partnern • Business-Angels Fremdkapital: • Bankkredite • Lieferantenkredite • Kreditähnliche Finanzierung (Leasing, Factoring) • Effekten (Gläubiger oder Forderungspapiere) Förderungen 1.2) Beschreiben sie die Möglichkeiten der Finanzierung mit Fremdkapital: Fremdkapital ist jener Anteil des Kapitals, der dem Unternehmen von Institutionen von außen zugeführt wird. Fremdkapital gehört dem Unternehmen nicht selbst und muss daher zuzüglich Zinsen zurückbezahlt werden. Häufig verlangen Fremdkapitalgeber die Bereitstellung entsprechender Sicherheiten, z.B. die Hinterlegung von Sparbüchern, Abschluss von Lebensversicherungen und Wertpapieren. Merkmale des Fremdkapitals • Vergrößert rasch die Finanzierungsbasis eines Unternehmens • Steht dem Unternehmen nur befristet zur Verfügung • Berechtigt den Kapitalgeber nicht, Einfluss auf die Geschäftsleitung zu nehmen • Beteiligt den Kapitalgeber nicht am Gewinn und Zuwachs des Vermögens • Belastet das Unternehmen mit laufenden Zinsen- und Rückzahlungsverpflichtungen 1.3) Erklären sie den Kontokorrentkredit: Der Kontokorrentkredit ist ein kurzfristiger Geldkredit in einer bestimmten Höhe. Er wird als Kreditrahmen auf einem Giro- oder Kontokorrentkonto eingeräumt. Der Kreditnehmer kann während der Laufzeit den Kredit je nach Bedarf bis zum Kreditrahmen rollierend in Anspruch nehmen. Wird der Kreditrahmen überschritten, spricht man von Überziehung. Es kann auf dem Konto aber auch ein Guthaben ausgewiesen werden. Für Guthaben werden Habenzinsen gewährt. Verwendung: Unternehmen verwenden den Kontokorrentkredit zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen bis zum Eingang der Umsatzerlöse. Er dient z.B. als Zwischenkredit zur Finanzierung des Kaufs von Vorräten (Handelswaren, Rohstoffe) oder zur Zahlung von Gehältern. Frage 2 2.1) Beschreiben sie den möglichen Aufbau der Kapitalbedarfsplanung: Kapitalbedarf für Gründung: • Rechts- und Beratungsaufwand • Vertragserrichtungen • Gebühren • Gewerbeanmeldung • Eintragung ins Firmenbuch • Eröffnungswerbung Kapitalbedarf für Investitionen: • Grundstück • • • • Bauliche Investitionen (Neu- Umbauten, Anpassung von Räumen, Kaution bei Miet- und Pachtobjekten etc.) Einrichtung (Büroausstattung, Maschinen und Werkzeuge, Lagereinrichtung, Ausstellungsräume etc.) Fuhrpark (Pkws, Kombis, Lkws etc.) Sonstige Investitionen Kapitalbedarf für Betriebsmittel: • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe • Handelsware Laufender Kapitalbedarf: • Verbindlichkeiten • Personalaufwand • Miete oder Pacht und Betriebskosten • Zinsen • Strom • Versicherungen • Gebühren und Abgaben • Büroaufwand • Marketingaufwand • Rechts- und Beratungsaufwand • Privater Lebensunterhalt • Reserve für Folgeinvestitionen und Unvorhergesehenes 2.2) Beschreiben sie die Notwendigkeit einen Liquiditätsplan zu erstellen: Um Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden, muss das Unternehmen zu jedem Zeitpunkt liquide, d.h. zahlungsfähig sein. Der Liquiditätsplan leistet dazu einen wesentlichen Beitrag, da Probleme frühzeitig erkannt werden können und ihnen effektiv gegengesteuert werden kann. Es werden die in Zukunft erwarteten Einzahlungen und Auszahlungen einander gegenübergestellt. Für Zeiträume, in denen ein Fehlbetrag aufscheint, ist die rechtzeitige Überlegung einer Beschaffungslösung wichtig. Bei einem Überschuss sollte geplant werden, wie der Betrag kurzfristig rentabel angelegt werden kann. 2.3) Erklären sie wie Liquiditätsengpässe vermieden werden können: • Die Bonität des Kunden vor Auftragsannahme klären • Vereinbarung von Abschlagszahlungen bei längerer Auftragsdauer • Nach Abschluss der Arbeit oder bei Erreichen eines vereinbarten Meilensteins sofort eine Rechnung stellen • Durch Skonti und Rabatte einen Anreiz für schnelle Bezahlung schaffen • Rechtzeitige Bildung von Rücklagen für unerwartete Ausgaben Frage 3 1. Begriffe der Gehaltsabrechnung: Erstellung der Monatsabrechnung: - Bruttobezug (Grundlohn) - Nettobezug (Auszahlungsbetrag) - SV- Beiträge / Lohnsteuern (gesetzliche Abzüge) Errichtung des Auszahlungsbetrag: Bruttobezug - Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung - Lohnsteuer = Nettobezug Der SV - Beitrag wird an die Sozialversicherungsanstalt ausgezahlt und die Lohnsteuer an das Finanzamt, Auszahlungen müssen immer bis spätestens 15. des Folgemonats erfolgen. Der Nettobezug geht an den Mitarbeiter Zusammensetzung und Höhe des Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (SV-DNA) Als Basis dient der Bruttobezug, dieser wird mit entsprechendem Sozialversicherungssatz multipliziert. Der Arbeitgeber behält den SV-DNA ein und führt diesen gemeinsam mit dem Dienstgeberanteil (SV-DGA) an Sozialversicherungsanstalt ab. e-Card-Gebühren: sind steuerlich absetzbar , sind nur auf der Novemberabrechnung Lohnsteuer: Bemessungsgrundlage: Pendlerpauschale: Die Höhe der Pendlerpauschale ist abhängig von der Entfernung des Wohnortes zum Arbeitsplatzes und der Zumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel. Diese wird monatlich mit dem Gehalt ausbezahlt Man unterscheidet zwischen : Kleine Pendlerpauschale: Weg mehr als 20km und öffentliche Verkehrsmittel sind Zumutbar Große Pendlerpauschale: Weg mindestens 2 km und öffentliche Verkehrsmittel sind auf mindestens halber Fahrtstrecke nicht zumutbar Pendlereuro: pro Km Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnung erhält man 2€ im Kalenderjahr. Diese können während des Jahres vom Arbeitgeber oder nach Ablauf des Kalenderjahres mit der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden Freibetrag: -Werbungskosten: Kosten für Berufsausübung (Weiterbildungen, Literatur etc..) - Sonderausgaben: Definierte Privatausgaben (private Unfall,- Lebens,Krankenversicherungen) Sind keine Werbekosten oder Sonderausgaben angefallen wird dennoch ein Pauschalbetrag bei der Lohnsteuerbemessungsgrundlage abgezogen. dieser beträgt für Werbekosten: 132€ / Jahr und für Sonderausgaben 60€ / Jahr Ergibt die Arbeitnehmerveranlagung eine Steuergutschrift geht das Finanzamt davon aus, dass im laufenden Jahr auch Kosten dieser Höhe anfallen und stellt einen Freibetragsbescheid aus, diesen kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber vorlegen damit der Freibetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigt wird. Gewerkschaftsbeitrag: Ist eine freiwillige Interessengemeinschaft, diese vertritt die Arbeitnehmerinteressen in der jeweiligen Branche. Die Beträge sind nicht festgelegt, dürfen jedoch max. 34,70€ betragen. Ermittlung der Lohnsteuer: Lohnsteuer werden mit Hilfe der Effektivtabelle ermittelt. Sie richten sich nach der errechneten Bemessungsgrundlage. Familienbonus Plus: Für Kinder unter 18 Jahren: 125€/Monat Für Kinder über 18 Jahren: 41,80€/ Monat solange Familienbeihilfe bezogen wird. Alleinverdiener: Man hat mindestens 1 Kind und mehr als 7 Monate im Kalenderjahr Beihilfe bezogen. Man lebt seit mindestens 6 Monaten im Kalenderjahr in Ehe oder eingetragene Partnerschaft und die Einkünfte des Partners übersteigen nicht 6.000€ / Jahr. Alleinerzieher Man hat mindestens 1 Kind und mehr als 7 Monate im Kalenderjahr Beihilfe bezogen. Man lebt nicht seit mehr als 6 Monaten in Ehe oder eingetragene Partnerschaft. Überstunden: Grundlohn: entspricht aus gesetzlicher Sicht dem Normalstundenlohn Zuschlag 50%: dm Überstundengrundlohn werden mindestens 50% hinzugerechnet. Zuschläge sind steuerfrei aber nur bis zu 10 Überstundenzuschläge jedoch max. 86€ dürfen steuerfrei bleiben Zuschlag 100%: Erschwernis,- Schmutz,- Gefahrenzulagen und Zuschläge für Sonn,- Feiertags,- und Nachtarbeit. Die Zuschläge sind bis zu 360€ steuerfrei. 2. Einzelne Positionen des Gehaltsabrechnungsblattes • Arbeitgeber: Name + Anschrift • Arbeitnehmer: Name + Anschrift + Geburtsdatum • SV- Nummer Arbeitnehmer • Datum des Beschäftigungsbeginns • Abrechnungszeitraum und darin enthaltene Versicherungstage • Personalnummer • Normalstunden • Überstunden • Zulagen • Prämien • Bruttobezug • Gesetzliche Abzüge • Auszahlungsbetrag Obergrenze der gesetzlichen Abzüge beim Dienstehmeranteil sind 5.220€ brutto 3. Gesamtaufwand an Personalkosten eines Unternehmens für einen Mitarbeiter Lohn und Gehaltsabgaben: Gesundheitskasse: SV-DGA: Pflichtversicherung umfasst Kranken,-Arbeitslosen,- Unfall,- und Pensionsversicherung. Beträgt 21,03% und wir and die Gesundheitskassa bis zum 15. des Folgemonats abgeführt. Betriebsvorsorgekasse (BV): Ist ein Abfertigungsmodell bei dem der Arbeitgeber Abfertigungsverpflichtungen auf Betriebsvorsorgekassen auslagert. Abfertigung ist ein Entgelt bei der Beendigung des Dienstverhältnisses. Wenn das Beschäftigungsverhältnis erst nach 1.1.2023 geschlossen wurde muss der Arbeitgeber 1,53€ des Bruttolohnes in die Vorsorgekasse einbezahlen. Finanzamt: Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfond (DB): Familienbeihilfen werden aus dem Familienlastenausgleichsfond ausbezahlt. Um diesen zu decken werden 3,9% des Bruttoentgelts erhoben und bis spätestens 15. des Folgemonats an das Finanzamt ausbezahlt. Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ): Ist ein Teil der Kammerumlage. Die Nähe ist von Bundeslang abhängig (Kärnten 0,39%) und wird ausgehend vom DB berechnet. Gemeinde: Kommunalsteuer: Ist eine Gemeindeabgabe, Bemessungsgrundlage ist das Bruttoentgelt der Mittarbeiter. Sie ist mit einem Steuersatz von 3% festgelegt und wird bis zum 15. des Folgemonats an die Gemeinde oder Stadtkasse abgeführt. Welche Kosten kommen bei einem Bruttolohn von 3000€ auf den Arbeitgeber zusätzlich zu SV-DGA: 21,03% 630,09€ BV: 1,53% 45,90€ DB: 3,90% 117,00€ DZ: DB*0,39% 0,46€ KommSt: 3,00% 90,00€ Summe der Ausgaben=3.883,45€