Uploaded by Christoph Krizner

Wirtschaft Matura

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Kompetenz 1: Firma, Firmenbuch, Vollmacht
1.) Namensgebung von Firmen
Die Firma ist der ins Firmenbuch eingetragene Name des Unternehmers, unter dem er
• seine Geschäfte betreibt,
• seine Unterschrift abgibt und
• klagen bzw. geklagt werden kann.
Die Firma (Firmenbezeichnung, Firmenname) setzt sich folgendermaßen zusammen.
• Firmenkern
• Firmenzusatz ( Art der Rechtsform Bsp. e. U.)
Eine Firma darf erst dann geführt werden, wenn die Eintragung in das Firmenbuch erfolgt ist. Das
Firmenbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem die wichtigsten Informationen über Unternehmen
eingetragen sind. Es wird elektronisch von den örtlich zuständigen Firmenbuchgerichten geführt.
(Zuständige Firmenbuchgerichte in Österreich sind:
 In Wien: Handelsgericht
 In Graz: Landesgericht für Zivildienstsachen o
 Sonst: Landesgerichte)
Wer MUSS sich ins Firmenbuch eintragen?
 Einzelunternehmen: Ab einem Jahresumsatz von mehr als 1.000.000€ in einem Jahr
oder mehr als 700.000€ in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren.
 Unternehmen, die von mehreren Unternehmern betrieben werden (z.B. Personen
und Kapitalgesellschaften)
Wer KANN sich ins Firmenbuch eintragen lassen?
 Kleine Einzelunternehmen, freiwillig, bei nicht Erreichung der oben angeführten
Grenze.
 DiefreienBerufe(Rechtsanwälte,Steuerberater,Notare,Ärzte),sowieLandundForstwirte, die von Einzelunternehmern betrieben werden.
Das Firmenbuch ist ein öffentliches EDV-Verzeichnis, im dem die wichtigsten rechtserheblichen
Tatsachen und Rechtsverhältnisse über Unternehmen eingetragen sind.
Das Firmenbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung:
Hauptbuch:
Es enthält die wichtigsten Daten von Firmen, zB.
 Firmenbezeichnung
 Firmenbuchnummer(Jedem Rechtsträger im Firmenbuch wird eine
Firmenbuchnumme zugewiesen, die sich bist zur Löschung der Firma nicht ändert)
 Rechtsform
 Geschäftssitz
 Beginn der Gesellschaft
Urkundensammlung:
Sie enthält alle Urkunden, die dem Firmenbucheintrag zugrunde liegen, zB.
 Gesellschaftsvertrag
 Musterunterschriften
 Bilanz
Rechtsformen:
Einzelunternehmen:
Das Unternehmen befindet sich im Eigentum einer Einzelperson, die
• alleine das Kapital aufbringen muss
• alleine und unbeschränkt haftet
• alleine den Gewinn erhält
• eine Gewerbeberechtigung nachweisen muss
Das e.U. bedeutet eingetragener Unternehmer, diesen Zusatz bekommt der Unternehmer, wenn
er sich ins Firmenbuch einträgt, was er muss, wenn er in zwei aufeinanderfolgenden Jahren
700.000€ Umsatz macht oder wenn er einmalig 1.000.000€ Umsatz überschreitet.
Typische Rechtsform für Kleinunternehmer sind z.B Einzelhandelsbetrieb, Handwerksbetrieb,
Gastgewerbebetrieb.
Vorteile:
• günstig, rasche Gründung
• Unternehmer trifft alleine die Entscheidungen
• Kein Mindestkapital vorgeschrieben
Nachteile:
• Hohes Risiko wegen der Vollhaftung
• Geringe Finanzierungsmöglichkeiten, da nur der Einzelunternehmer haftet
Personengesellschaften:
Die offene Gesellschaft (OG):
Ist eine Personengesellschaft, bei der alle Gesellschafter
• gemeinsam das Kapital aufbringen
• solidarisch und unbeschränkt haften
• zur Mitarbeit berechtigt und verpflichtet sind
• unter der gemeinsamer Firma verpflichtend ins Firmenbuch einzutragen sind
Die Gesellschafter oder ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer haben die gewerblichen
Voraussetzungen nachzuweisen.
Haftung:
Die Gesellschafter haften
• persönlich unbeschränkt d.h. mit dem Privatvermögen
• unmittelbar d.h. die Gläubiger können direkt auf die Gesellschafter zugreifen
• solidarisch d.h. jeder haftet für die gesamte Schuld
Vorteile:
• günstige und rasche Gründung
• erweiterte Finanzierungsmöglichkeiten im Gegensatz zu Einzelunternehmen
Nachteile
• Haftung (siehe oben)
• Wettbewerbsverbot
Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen bzw. Familienunternehmen.
Die Kommanditgesellschaft (KG)
Personengesellschaft, bei der
• alle Gesellschafter das Kapital gemeinsam aufbringen
• mindestens ein Gesellschafter voll haftet (Komplementär)
• mindestens ein Gesellschafter nur Teilhafter ist (Kommanditist)
• die Vollhafter zur Mitarbeit verpflichtet sind
• die Teilhafter nur Kontrollrechte haben
• die Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend ist
Die KG eignet sich für den Zusammenschluss von Personen, bei denen
• ein Teil (die Komplementäre) sich fachlich einbringen und
• ein anderer Teil (die Kommanditisten) das Unternehmen vor allem finanziell unterstützen
möchten.
Haftung:
• Komplementär (Vollhafter): haften wie die Gesellschafter der OG
• Kommanditist (Teilhafter): haftet nur bis zu der im Firmenbuch eingetragene Haftsumme.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR):
Vertragliche Vereinbarung von mindestens zwei Personen, die
• mit dem eingebrachten Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen haften
• und Leistungen (Geld, Güter, Arbeit) zum gemeinsamen Nutzen einsetzen.
Es gelten die gleichen Umsatzgrenzen für die Firmenbucheintragung wie beim Einzelunterneh-men.
Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch.
Die GesbR eignet sich z. B. für Arbeitsgemeinschaften. Nach Beendigung des Projekts wird die
Gesellschaft wieder aufgelöst. Ist häufig nur koordinierend tätig und hat oft keine eigenen
Einnahmen.
Stille Gesellschaft:
Bei dieser Personengesellschaft beteiligt sich ein stiller Gesellschafter, der weder im Firmenwortlaut
noch im Firmenbuch aufscheint, mit einer Vermögenseinlage (mit der er auch haftet) am
Unternehmen. Das ist eine typische Rechtsform für Geldgeber mit Anspruch auf Gewinn-anteil, die
nach außen hin nicht aufscheinen wollen.
Kapitalgesellschaften:
Die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit begrenzter Haftung sind Kapitalgesellschaften und
somit Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person)
Gesellschaf t mit begrenzter Haftung (GmbH):
Die Gründung erfolgt durch den Abschluss eines Gesellschaftervertrags, die GmbH kann von einer
oder mehreren Personen gegründet werden. Sie muss ins Firmenbuch eingetragen werden und kann
dann jeden beliebigen Namen annehmen, mit dem Zusatz – GmbH (z. B. Astron GmbH)
Die GmbH ist aber nicht handlungsfähig, sie braucht Organe, die die Vertretung nach außen
übernehmen:
Generalversammlung:
• mindestens einmal pro Jahr, Einberufung durch den Geschäftsführer
• Stimmrecht abhängig von der Höhe der Einlage
• Generalversammlung wählt den Aufsichtsrat
• Generalversammlung bestellt die Geschäftsführer
Aufsichtsrat muss eingerichtet werden, wenn
• mehr als 50 Gesellschafter
• Stammkapital über 70.000,00 EUR
• mehr als 300 Arbeitnehmer im
Durchschnitt des letzten Jahres
Geschäftsführer:
• ist mindestens eine natürliche Person
• muss nicht Gesellschafter sein
• leitet das Unternehmen
• beruft einmal im Jahr die Generalversammlung ein
• stellt den Jahresabschluss auf
• regelmäßige Berichterstattung an den Aufsichtsrat
• Kontrolle durch den Aufsichtsrat
•
•
•
•
Die GmbH ist nach dem Einzelunternehmen die häufigste Rechtsform in Österreich. Die
Gesellschaft haftet mit ihren gesamten Stammkapital + Rücklagen.
Es wird ein Stammkapital von mindestens 35.000€ benötigt.
Die Haftung der GmbH betrifft das gesamte Betriebsvermögen.
Kann auch von einer Einzelperson gegründet werden.
GmbH & Co KG:
Rechtlich liegt in dem Zusammenhang eine Kommanditgesellschaft vor, an der als Komple-mentär
(Vollhafter) eine GmbH und als Kommanditist eine natürliche Person (Teilhafter) be- teiligt ist und die
unter der gemeinsamen Firma im Firmenbuch eingetragen wird. Die Gesellschaft ist Träger der
Gewerbeberechtigung.
Typische Motivation für die Gründung einer GmbH & Co KG sind steuerliche Gründe und die
Haftungsbeschränkung. (Vollhafter ist eine GmbH)
Aktiengesellschaf t (AG):
Das ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit,
• deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist
• deren Gesellschafter sind durch den Besitz von Aktien am Unternehmen beteiligt, ohne
persönlich zu haften
• die ins Firmenbuch einzutragen ist und als Gesellschaft mit dem gesamten Vermögen haftet.
Grundkapital: mindestens 70.000€
Kleinster Nennwert einer Aktie: 1€
Die Leitung wird von Organen übernommen:
Hauptversammlung:
• Treffen der Aktionäre zur Ausübung des Stimmrechtes
• Mindestens einmal jährlich durch den Vorstand einzuberufen (ordentliche
Hauptversammlung)
• Außerordentliche Hauptversammlung bei dringenden und weitreichenden Entscheidungen
Trifft wichtige Entscheidungen:
✓ Wahl des Aufsichtsrates auf 4 Jahre
✓ Höhe der Dividende
✓ Genehmigung Kapitalerhöhung
✓ Wahl des Abschlußprüfers
Genossenschaf t (Gen.mbH):
Verein mit bestimmter Mitgliederzahl,
• der sein Kapital durch Einzahlung der Geschäftsanteile der Genossenschafter aufbringt.
• der als juristische Person für das Vermögen haftet.
• der im Firmenbuch eingetragen ist.
Kompetenz 2
Frage 1
1. Begrifflichkeiten von strategischen und operativen Zielen.
Strategische Ziele:
 Langfristig ausgerichtet
 Umsetzung der Unternehmenswerte (Vision)
 zB.: Verdopplung des Umsatzes in den nächsten 5 Jahren, Eröffnung weitere
Markenstores
 gehört zum strategischen Management, zur strategischen Unternehmensplanung
 bieten Grundlage der operativen Ebene
 „Die richtigen Dinge tun.“
operative Ziele:
 kurz- bis mittelfristig ausgerichtet
 langfristige Ziele werden in operative Ziele umgesetzt
 z.B.: das Umsatzziel beträgt beim Produkt X 200 Einheiten für das 4. Quartal,
innerhalb der nächsten zwei Jahren soll der Bekanntheitsgrad der Marke um 20%
steigen
 gehört zum operativen Management, operativen Planung
 „Die Dinge richtig tun.“
 Ziel ist es die Unternehmensstrategie zielgerichtet umzusetzen.
2. Entwicklungsschritte für die Umsetzung einer Unternehmensstrategie.
Überlegung welche Vision, Mision und Werte das Unternehmen verfolgt. Welche
Unternehmenskultur wird angestrebt?
Vision = Wohin will das Unternehmen? Zukunftsbild des Unternehmens; abhängig von
strategischer Zielsetzung
Mission = Wer sind wir? Wie soll das Unternehmen vom Umfeld wahrgenommen werden?
Unternehmensphilosophie = Mit welchen Werten wollen wir agieren? Z.B.: Artefakte, Werte
und Normen, Basisannahmen
Im Entwicklungsschritt sollte anhand dieser drei Punkte ein Leitbild des Unternehmens
gestaltet werden.
3. Erklären Sie die SWAT-Analyse anhand eines Beispiels.
SWOT-Analyse:
Es wird eine externe und interne Analyse durchgeführt, welche auf der externen Seite die
Chancen (O=Opportunities) und Risiken (T=Treats) und auf der internen Seite die Stärken
(S=Strenghts) und die Schwächen (W=Weaknesses) aufzeigen.
Mit Hilfe einer Tabelle werden diese Chancen, Risiken und Stärken, Schwächen
zusammengeführt. Die SWOT-Analyse ist eine Erweiterung zum Benchmarketing, welches die
Schwächen und Stärken des eigenen Unternehmen mit dem des stärksten Konkurrenten
vergleicht. Sie kombiniert die Unternehmensanalyse mit der Umfeldanalyse.
Beispiel einer SWOT Analyse:
Unternehmen: Transportunternehmen
Stärken (S)
Schwächen (W)
Unternehmen
Markt
gute Forschungs- und
Entwicklungsabteilung
roboterisierte flexible
Fertigungsorganisation
gut ausgebautes
Zuliefersystem (just-in
Time)
Qualitätsmanagement
unzureichend
Produktivität pro
Mitarbeiter unzureichend
Zeitspanne für neue
Produktideen zu lange
Chancen (O)
Risiken (T)
Verstärkung der
Entwicklung
Produktion von
Hilfseinrichtungen
Entwicklung und
Vermarktung von
abgasarmen und
treibstoffsparenden
Motoren
Schnelles „Wegbrechen“
des Marktes für SchwerLKW durch EUBestimmungen
Zusammenschluss von
Konkurrenzunternehmen,
die dann Schwer- und
Leicht- LKW-Markt
abdecken
Frage 2
1. Die 9 Hauptteile und Nebenteile mit kurzer Erklärung.
1) Die Unternehmensidee
= Was möchte ich? Was sind meine Werte? Gibt es dafür eine Nachfrage? Nutzen des
Unternehmens, Dienstleistung bzw des Produktes?
z.B. Scooterverleih in Innenstädten mit strikter Parkraumbewirtschaftung
2) Produkt/Dienstleistung
= Was ist Hauptprodukt und was Zusatzprodukt?
z.B.: Hauptprodukt -> Scooterverleih; Zusatzangebot -> Verleih von Schutzprodukte
(Helm, Knie-, Ellebogenschutz etc.), Rucksäcke für Einkauf, Scootertouren zu
Sehenswürdigkeiten
3) Standort/Absatzgebiet
= feste Niederlassung? Lieferservice? Abholservice?
z.B.: Scooterverleih in der Nähe der U-Bahnstationen oder bei Hotels oder
Parkgaragen
4) Kunden/Kundennutzen
= Kundenkreis soll beschrieben werden, Welche Zielgruppe habe ich? Warum sollen
die Kunden mein Produkt kaufen?
z.B.: Nutzen -> Scooterverleih in Innenstädten trägt zur Lärmminimierung und
Umweltschutz bei, da der Verkehr in Städten weniger wird; Sportkleidung nicht nötig;
einfachere Alternative zum Fahrrad, da man den Scooter leicht in Öffis transportieren
kann
Zielgruppe -> Touristen und Shoppingspendler bis ca. 35 Jahre, jung gebliebene,
sportliche Ältere und sportliche Senioren
5) Konkurrenzanalyse
= Bietet jeman im Umkreis gleiche bzw. ähnliche Produkte/Dienstleistungen an?
Welche Ersatzprodukte können dieselben Bedürfnisse befriedigen?
z.B.: Gratisfahrradangebot: nicht immer verfügbar; Fahrradverleih: Nachteil-> größer
und somit schwieriger in Zügen und Bussen zu transportieren; Rollerskaterverleih:
unpraktisch beim Einkaufen/in Lokalen/ in Öffis
6) Absatzplanung
= Der Absatz sollte ungefähr für das erste Jahr geschätzt werden. Das kann bei einer
neuen Geschäftsidee schwierig sein. Man sollte sich fragen, wie viele Kunden werden
von der Konkurrenz abwanden bzw. wie viele Kunden kann ich insgesamt für das
neue Produkt erwerben? Geplant werden Absatzmenge und die Preise der Hauptsowie Zusatzprodukte
z.B.: Der Scooterverleih ist ein Saisonbetrieb (Mai-Oktober). Im Durchschnitt wird mit
30 Regentage geplant. Öffnungszeiten von Mo-Sa. Ca 130 Tage geöffnet pro Jahr. 2 €
für eine Stunde, jede weitere 1 € etc. Ein Umsatz von ca 280 € pro Tag wird geplant.
7) Werbeplanung
= Welche Medien? Welcher Umfang der Werbung? Wie lange soll das Produkt
beworben werden? Wie viele Kosten entstehen dadurch?
Für diese Planung ist es wichtig zu wissen, was genau ich für wen anbiete.
z.B.: Zielgruppe sind junge Menschen, daher eher in sozialen Netzwerken werben,
beispielsweise mit Influencer
8) Beschaffung/Finanzplanung
Was wird für die Gründung benötigt? Wie viel kostet mich das? Die Finanzplanung
wird zweckmäßigerweise in den Finanzbedarf bei der Gründung und in den
laufenden Finanzbedarf für das erste Jahr zerlegt.
9) Die Planung der Rechtsform
= eingetragenes Unternehmen oder nicht? Sollen Partner hinzukommen?
z.B.: e.U., Kapitalges., Personenges. etc.
2. Was sagt der USP aus?
= Unique Selling Proposition
= Alleinstellungsmerkmal
= Was hebt mein Produkt vom Markt ab? Wiedererkennungsmerkmal
z.: Fielmann -> Brillen zum Nulltarif; Amazon -> Der Kunde steht im Mittelpunkt, durch
Amazon soll das Leben vereinfacht werden; Apple -> einzigartiges Design, einfache und
nutzerfreundliche Software
3. Erklären Sie zu dem in der Anlage angeführten Kernbereichen nach welchen Kriterien ein
Business bewertet werden kann.
1) Executive Summary – das Besondere auf einen Blick
komprimierte Zusammenfassung des Businessplans
2) Unternehmen
a. Unternehmens- und Gründerprofil (Vision, Mission, Werte)
b. Unternehmensziele (strategische und operative Ziele)
3) Produkt/Dienstleistung (Hauptprodukt und Zusatzprodukt oder Zusatzleistungen)
4) Branche/Markt/Wettbewerb (Umfeldanalyse)
5) Marketing (Werbeplanung)
6) Management, Schlüsselperson und Organisation (strategische und operative Ebene)
7) Umsetzungsfahrplan (operative Ebene)
8) Chancen und Risiken (Umfeldanalyse)
9) Finanzplanung (Eigenfinanzierung oder Fremdfinanzierung) – ggf. abhängig von
Rechtsform
Frage 3
1. Beschreiben Sie die Instrumente des Marketings
Die Instrumente des Marketings ergeben sich auf Grund des Marektings Mix (4 P’s)
 Product (Produkt- und Sortimentspolitik)
 Price (Preispolitik)
 Place (Distributionspolitik)
 Promotion (Kommunikationspolitik)
Produkt- und Sortimentspolitik
Nutzen des Produktes
Was ist ein Produkt?
Jeder Kunde überlegt, welche Nutzen das Produkt hat. Wird der Nutzen des Produktes
beworben, muss überlegt werden welchen Grundnutzen und Zusatznutzen das Produkt hat.
Grundnutzen: z.B.: Auto muss fahren
Zusatznutzen: Dieser ist in Geltungs- und Erlebnisnutzen zu unterscheiden.
Geltungsnutzen: z.B.: ein teures Auto verleiht Prestige
Erlebnisnutzen: z.B.: Unabhängigkeit, Ausflüge können unternommen werden
Lebenszyklus
Jedes Produkt hat eine begrenzte Lebensdauer. Die Ursache des wirtschaftlichen „Alterns“
hängt ab von…
… dem technischen Fortschritt (z.B.: Nokia Tastenhandy wird ersetzt durch Smartphones)
… der Intensität des Wettbewerbs (z.B.: Fernreisen statt Inlandsurlaub)
… der Änderung des Verbraucherverhaltens (z.B.: Fleischkonsum, Modetrends)
Relaunch = Versuch den Lebenszyklus eines Produktes zu verlängern
1)
2)
3)
4)
5)
Einführungsphase (neues Produkt kommt auf den Markt)
Wachstumsphase (Umsatz steigt)
Reifephase (Umsatz bleibt gleich aber man macht noch keinen Verlust)
Degenerationsphase (Umsatz sinkt)
Eventueller Relaunch (Veränderung ansonsten Elimination)
Gestaltungselemente des Produktes
Alle Gestaltungselemente müssen den Bedürfnissen des Kunden entsprechen:
 Produktgestaltung
 Technische Eigenschaften
 Verpackung
 Qualitätsmerkmale
 Garantie
 Sortimentseinbindung
 Image-/Markenbildung
 Service-/Kundendienst
Breite und Tiefe des Produktionsprogramms
Breite = z.B.: wie viele Produktgruppen gibt es? Neben Kaffekapseln werden auch
Kaffeetassen angeboten
Tiefe = z.B.: wie viele Ausführungen gibt es? 22 verschiedene Kapseln, mehrere Farben und
Designs der Tassen
Die Arten der Produktpolitik
 Produktinnovation = neue Produkte werden in das Programm aufgenommen
 Produktdifferenzierung = Sortimentsvertiefung, die
Programmtiefe wird erhöht, Angebot verschiedener
Ausführungen
 Produktdiversifikation = die Programmbreite wird erhöht,
mehrere Produktgruppen
 Produktvariation = bestehendes Produkt wird verändert
 Produktelimination- oder selektion = bestehendes Produkt wird aufgelassen
 Produktzusatzleistungen = Produkte werden durch Zusatzleistungen aufgewertet
Preispolitik
Preisstrategien
 Preispositionierungsstrategien
o Hochpreisstrategie - Premiumpreisstrategie
= das Unternehmen setzt für seine Produkte bewusst möglichst hohe Preise
fest
o Marktpreisstrategie – Durchschnittspreise
= Das Unternehmen orientiert sich an marktübliche Durchschnittspreise
(Leitpreis)
o Niedrigpreisstrategie = Promotionspreisstrategie
= das Unternehmen setzt für seine Produkte bewusst möglichst niedrige
Preise fest
 Preiseinführungsstrategien
o Abschöpfungspreisstrategie – Skimmingstrategie
= bei dieser Strategie wird der Preis in der Einführungs- und
Wachstumsphase möglichst hoch angesetzt und in weitere Zeit kontinuierlich
heruntergesetzt, da in der Reifephase der Preis nicht mehr durchsetzbar ist
(wegen Konkurrenz etc).
o Marktdurchdringungsstrategie = Penetrationsstrategie
= mit dieser Strategie sollen Massenmärkte erschlossen werden, indem
möglichst niedrige Einstiegspreise angeboten werden
 Taktische Preisstrategien
o Preisdifferenzierung
o Kalkulatorischer Ausgleich
 Psychologische Preisstrategien
o Berücksichtigung psychologischer Preisschwellen
o Multipackpreise
Distributionspolitik
Auswahl von Absatzwegen und Absatzorganen
 Direkter Absatz
o Zentralisiert (ohne weitere Niederlassungen)
 Distanzverkehr (nur per Telefon, Online, Post, Fax)
 Reisende = angestellte Reisende, welche von der Zentrale eingesetzt
und überwacht werden
o Dezentralisiert (mithilfe von eigenen Niederlassungen)
 Verkaufbüros
 Dezentralisierte Produktion mit Verkaufsorganisation
 Verkaufsniederlassungen mit Lager und Auslieferung
 Indirekter Absatz durch
o Eigenhändler, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung verkaufen
o Handesvermittler
 Handesvertreter, welcher im Namen der vertretenen Firma und auf
deren Rechnung verkaufen
 Kommisionär, der im eigenen Namen, aber auf Rechnung der
vertretenen Firma verkaufen
Die Transportwege
Die Marketinglogistik soll dafür sorgen, dass die Ware zu optimalen Kosten in der richtigen
Menge und zur richtigen Zeit an jenen Ort gelant, an dem sie nachgefragt wird.
Folgende Entscheidungen sind zu treffen, durchzuführen und zu kontrollieren:
 Transportwege
o Durch Eigentransport oder Fremdtransport?
o Minimierung der Transportkosten
o Optimale Wahl des Transportmittels in Übereinstimmung der
Kundenwünsche
 Lagerhaltung
o Kontrolle der Lieferbereitschaft (Wie kann eine schnelle Lieferbereitschaft
gewährleistet werden?)
o Eigenlager oder Fremdlager?
o Von welchem Lager sollten Kunden beliefert werden?
 Servicebereitschaft
o Optimierung der Lagerhaltung von Ersatzteilen und des Einsatzes der
Serviceabteilung
Kommunikationspolitik
Diese Politik soll die Marktteilnehmer über das Unternehmen informieren, und ihre
Einstellungen zum Unternehmen und zu seinen Leistungen oder Produkten günstig
beeinflussen.
Instrumente der Kommunikationspolitik
 Werbung
 Öffentlichkeitsarbeit
 Verkaufsförderung
 Persönlicher Verkauf
 Messen
 Events
 Sponsoring
Werbung
Werbung ist die gezielte Beeinflussung von Menschen, um sie zu einem bestimmten Handeln
zu bewegen.
Aufgaben und Ziele der Werbung
Die Werbung soll das Produkt bzw. die Dienstleistung bekannt machen. Mit Hilfe
unterschiedlicher Werbebotschaften unter Berücksichtigung von Kundenwünschen, und bedürfnissen soll dieses Ziel erreicht werden.
Ziele:





Bekanntmachung von Produkten/Leistungen
Information über Produkte/Leistungen
Stärkung des Vertrauens der potentiellen Kunden in das Produkt/Leistung
Unterstützung der Verkaufschancen des Angebots
Umsatz und Marktanteilserhöhung
Formen der Werbung
Die Werbung wird von der Zahl der umworbenen Konsumenten eingeteilt.
 Einzelwerbung (Direktwerbung)
o Werbebrief an bestimmte Personen
o Katalog an potentielle Käufer
 Massenwerbung (Streuwerbung)
o Flugblatt
o Radiospot
o Fernsehwerbung
2. Erklären Sie mögliche Preisstrategien
Bedeutung des Preises im Marketing
Da für Unternehmen einen immer steigenden Preisdruck ausgesetzt sind, ist es wichtig dies
im Marketing mit einzuplanen.
Gründe für Preisdruck:
 Preisbewusstsein der Konsumenten
 Zunehmender Veränderungswettbewerb
 Globalisierung
 Produkte werden vergleichbarer
 Zunehmende Preistransparenz für Nachfrager
Orientierungsgrößen der Preisbestimmung
Grundsätzlich können Unternehmen ihre Preise selbst bestimmen, nur in Ausnahmefällen
gibt es gebunden Preise (vom Staat festgesetzt).
Wichtige Orientierungsgrößen:
 Nachfrage der Kunden
 Preise der Konkurrenz
 Kosten
Preisstrategien
 Preispositionierungsstrategien
o Hochpreisstrategie - Premiumpreisstrategie
= das Unternehmen setzt für seine Produkte bewusst möglichst hohe Preise
fest
o Marktpreisstrategie – Durchschnittspreise
= Das Unternehmen orientiert sich an marktübliche Durchschnittspreise
(Leitpreis)
o Niedrigpreisstrategie = Promotionspreisstrategie
= das Unternehmen setzt für seine Produkte bewusst möglichst niedrige
Preise fest
 Preiseinführungsstrategien
o Abschöpfungspreisstrategie – Skimmingstrategie
= bei dieser Strategie wird der Preis in der Einführungs- und
Wachstumsphase möglichst hoch angesetzt und in weitere Zeit kontinuierlich
heruntergesetzt, da in der Reifephase der Preis nicht mehr durchsetzbar ist
(wegen Konkurrenz etc).
o Marktdurchdringungsstrategie = Penetrationsstrategie


= mit dieser Strategie sollen Massenmärkte erschlossen werden, indem
möglichst niedrige Einstiegspreise angeboten werden
Taktische Preisstrategien
o Preisdifferenzierung
o Kalkulatorischer Ausgleich
Psychologische Preisstrategien
o Berücksichtigung psychologischer Preisschwellen
o Multipackpreise
3. Erklären Sie den optimalen Vertriebsweg anhand von Beispielen
Restaurant
Direkter Weg: Lieferung vom Restaurant nach Hause durch fixe Angestellte, Kunden kommen
ins Restaurant
Indirekte Weg: Lieferservice von anderer Firma z.B. Lieferando – Kommisionär
Hotellerie
Direkter Weg: Online mittels Hotelwebseite und Online-Marketingmaßnahmen. Gäste können
online auf Social Media, Telefon oder Fax buchen
Indirekter Weg: Reisebüros werben für das Hotel
Lebensmittel:
Indirekter Weg: über Eigenhändler
Direkte Weg: Bauernmarkt, Wochenmarkt
Kompetenz 3
1.1
Welche möglichen Vertragsarten gibt es?
Kaufvertrag: Beim Kaufvertrag wird durch übereinstimmende Willenserklärungen vereinbart,
dass eine Sache oder ein Recht gegen Entgelt veräußert wird.
Leihvertrag: Hier wird eine Sache an einen anderen unentgeltlich zum Gebrauch überlassen.
Tauschvertrag: Der Tauschvertrag ähnelt dem Kaufvertrag. Hier wird aber als Gegenleistung
statt eines Entgelts eine Sache übergeben oder übereignet.
Mietvertrag: Ein Mietvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, in dem die entgeltliche
Gebrauchsüberlassung einer Sache vereinbart wird.
Dienstvertrag (Arbeitsvertrag): Im Dienstvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur
Leistung der versprochenen Arbeit und der Arbeitgeber zur Zahlung des vereinbarten
Arbeitsentgelts.
Lizenzvertrag: Vertrag, mit dem der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts, wie zum
Beispiel eines Patentrechts, Urheberrechts oder Markenrechts, einem Dritten eine
Nutzungsmöglichkeit gegen Zahlung von Lizenzgebühren einräumt.
Nutzungsvertrag: Der Nutzungsvertrag regelt das Recht der Nutzung, welche zeitlich begrenzt
oder ein Dauerschuldverhältnis sein kann. Beispiele: Car Sharing, Cloud Computing.
1.2
Was sind die Voraussetzungen für einen gültigen Vertrag?
Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit, durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten zu erwerben. Der
Umfang der Geschäftsfähigkeit ist vom Alter und dem Geisteszustand einer Person abhängig.
Willenserklärung: Die Vertragsparteien müssen ihren Willen beim Vertragsschluss frei,
ernstlich und bestimmt erklären. Ist dies jedoch nicht der Fall (Willenserklärung durch List,
Drohung, Zwang), kann der Vertrag aufgelöst werden. Ebenso kann ein Irrtum zur
Vertragsauflösung führen.
Möglichkeit: Was absolut unmöglich ist, kann nicht Gegenstand eines Vertrages sein.
Erlaubtheit: Ein Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstößt, ist
nichtig. Dies gilt allerdings nur dann, wenn das Gesetz den konkreten Vertrag verhindern will.
Wie kommt ein Vertrag zustande?
Ein Vertrag kommt durch eine übereinstimmende Willenserklärung zustande. Man spricht
von Angebot und Annahme.
Ausdrückliche Willenserklärung: schriftlich, mündlich, elektronisch, durch Gebärden oder
Gesten.
Schlüssige Willenserklärung: Wille zum Vertragsabschluss muss ersichtlich sein, z.B.:
Geldeinwurf bei Kaffeeautomaten.
Bedingung: Recht wird von einem ungewissen Ereignis abhängig gemacht.
Befristung: Mit Eintreten eines Ereignisses beginnt oder endet ein Recht.
Auflage: Begünstigter aus einer Schenkung wird zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet.
Was ist eine Vertragserfüllung?
Um einen Vertrag ordentlich zu erfüllen, müssen drei Elemente gegeben sein: Es muss am
Erfüllungsort zur Erfüllungszeit auf vereinbarte Art und Weise die Verpflichtung aus dem
Vertrag erfüllt werden.
Erfüllungsort: Hier muss der Verkäufer dem Käufer die Ware in der vereinbarten Menge und
Qualität übergeben. Die Übergabe kann körperlich, symbolisch oder elektronisch erfolgen.
Festlegung des Erfüllungsorts: Ohne Vereinbarung im Kaufvertrag (gesetzliche Regelung):
Grundsätzlich gilt als Erfüllungsort jener Ort, an dem der Verkäufer dem Käufer die Ware
übergibt. Mit Vereinbarung im Kaufvertrag (häufigste Form): Der Erfüllungsort kann frei
vereinbart werden, er wird im Vertrag bzw. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
festgelegt.
Erfüllungszeit: Zeitpunkt, wann die Leistung spätestens zu erbringen ist, also die sogenannte
Fälligkeit der Leistung.
Erfüllungsweise: Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind die Leistungen und
Gegenleistungen Zug, um Zug zu erbringen. Ist der Gläubiger unbekannt, abwesend, in
Annahmeverzug – oder auch bei anderen wichtigen Gründen -, kann der Schuldner seine
Leistung beim zuständigen Bezirksgericht hinterlegen. Die Leistung gilt damit als erbracht.
Vertragsabsicherung
Rechte aus der Gewährleistung
Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes: Wenn die erhaltene Gegenleistung nicht
einmal die Hälfte der eigenen Leistung wert ist, kann der Vertrag aufgelöst werden (außer die
Differenz zwischen eigener Leistung und Gegenleistung aufgezahlt wurde und aus
Liebhaberei)
Spätere Unmöglichkeit der Leistung: Ist nach Vertragsabschluss die versprochene Sache
untergegangen und wird die Leistung dadurch unmöglich, gilt der Grundsatz, dass niemand
für Zufall oder höhere Gewalt haftet.
Verzug: Entsteht, wenn ein Vertrag nicht in der vereinbarten Zeit, am vereinbarten Ort und
nicht auf die vereinbarte Weise erfüllt wird.
Welche möglichen kritischen Punkte gibt es beim Rohstoffeinkauf?
2.1
 Zertifikate
 Prüfungen
 Sicherheitsdatenblätter
 Verfügbarkeit
Welchen zweck hat ein schriftlicher Dienstvertrag?
Zweck des Arbeitsverhältnisses kann neben der Arbeitsleistung auch die Ausbildung des AN
oder seine Erprobung sein.
Er wird zwischen dem AN und AG abgeschlossen und ist grundsätzlich formfrei. Er kann
mündlich, schriftlich oder durch schlüssige Handlung abgeschlossen werden.
Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt wird, muss der AG dem AN einen
Dienstzettel ausstellen.
Was wird mit einem Dienstvertrag begründet?
Mit dem Dienstvertrag wird ein Arbeitsverhältnis begründet.






.
Der AN stellt seine Arbeitskraft gegen Bezahlung eines Entgelts dem AG zur
Verfügung.
Der AN ist wirtschaftlich und persönlich (Weisungsgebundenheit) vom AG abhängig.
Es besteht persönliche Arbeitspflicht, d. h., der AN kann sich nicht vertreten lassen.
Der AG stellt dem AN die Arbeitsmittel (z. B. Computer, Telefon) zur Verfügung.
Es besteht persönliche Treue- und Fürsorgepflicht.
Der AN hat sich in die betriebliche Organisation einzuordnen
2.2
Prüfung eines Dienstvertrages auf Vollständigkeit (Praktisch).
2.3
Der Aufbau eines Dienstzettels.
3.1
Was sind die Voraussetzungen für einen Schadenersatz?
Schaden: Kann durch eine Handlung oder Unterlassung entstehen. Kann der Schaden nicht
wiederhergestellt werden, ist er in Form von Geld zu ersetzen. Schaden an Vermögen: positiver
Schaden oder entgangener Gewinn. Liegt eine Körperverletzung (ideeller Schaden) vor, so hat der
Geschädigte Recht auf: Schmerzensgeld, Heilungskosten, Verdienstentgang, bei bleibenden Schäden
die Rente für Verdienstentgang, bei Tod die Rente an Unterhaltsberechtigte.
Verursachung: Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Verhalten einer Person und dem Eintritt
des Schadens.
Rechtswidrigkeit: Sie liegt dann vor, wenn eine Handlung oder Unterlassung sich gegen das Gesetz,
einen Vertrag oder die guten Sitten richtet. Ausnahmen sind Notwehr (rechtswidriger Angriff wird im
erforderlichen Ausmaß abgewehrt) und Notstand (hier werden Rechtsgüter einer dritten Person zum
Schutz des Opfers verletzt).
3.2
Mögliche rechtswidrige Verhalten in der Frage des Verschuldens.
Vorsatz: Der Täter/ die Täterin sieht den Schaden voraus und billigt seinen Eintritt = böse
Absicht.
Z.B: Herr Schacht zerstört den Laptop seines Chefs, weil er sich über ihn geärgert hat.
3.3
Beschreiben Sie einen Sonderfall mit Beispiel.
Beispiel Handy: Wird der Schaden von einem selbst verursacht, wird der Schaden über die
eigene Versicherung abgewickelt. Wird das Handy durch einen defekten Bauteil beschädigt,
haftet der Hersteller.
Kompetenz 5
1. Frage:
Beschreiben Sie die Funktionen und Begriffe von Steuern (Direkte, Indirekte, Verkehrsteuer, usw.)?
 Sie finanzieren die Staatsausgaben und sichern so die Erfüllung der


Staatsaufgaben (Finanzierungsfunktion).
Sie nehmen Geld und somit Wirtschaftsmacht vom Einzelnen
(Individuum; Steuerzahler) und geben das genommene Geld der
öffentlichen Hand. Wirtschaftsmacht wandert so von der
Privatautonomie in die Staatsautonomie, vom Markt in die
Disposition der Politik (Umverteilungsfunktion).
Steuern können schließlich dazu eingesetzt (und missbraucht)
werden, um Gesellschaft und Wirtschaft zu steuern / zu lenken
(Lenkungsfunktion).
Beschreibe unterschiedliche Steuerbelastungen von Personen und Kapitalgesellschafte
Die Lohnsteuer unterscheidet sich von der Einkommensteuer lediglich in ihrer Erhebungsform. Der
Steuertarif ist grundsätzlich gleich. Die Lohnsteuer hat jede Arbeitgeberin/jeder Arbeitgeber
einzubehalten und bis zum 15. des Folgemonats an das Finanzamt abzuführen.
Die Einkommensteuer wird im Veranlagungsweg erhoben. Dazu ist eine Einkommensteuererklärung
beim Finanzamt abzugeben. Auf Grund dieser Erklärung wird die Einkommensteuer ermittelt und mit
Einkommensteuerbescheid vorgeschrieben.
Juristische Personen/ Kapitalgesellschaften, wie eine GmbH, AG, Genossenschaften und Vereine zahlen
Körperschaftsteuer (KöSt). Sie ist die Einkommensteuer für Körperschaften. Die Regelungen
unterscheiden sich teilweise, weil manche Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes nicht auf
Körperschaften anwendbar sind.
Einkommensteuer zahlen natürliche Personen wie Einzelunternehmer, aber auch Gesellschafter von
Personengesellschaften (OG, KG). Berechnungsgrundlage ist das Jahreseinkommen, für das alle
Einkünfte zusammengerechnet werden. Die Berechnung der Einkommensteuer erfolgt nach den
aktuell gültigen Tarifen.
Sieben Einkunftsarten von Steuern sind:
Gewinneinkünfte
 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
 Einkünfte aus selbständiger Arbeit
 Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Überschusseinkünfte
 Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit
 Einkünfte aus Kapitalvermögen
 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
 Sonstige Einkünfte
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig: Das gesamte in- und ausländische Einkommen wird
besteuert. (Wohnsitz in Österreich)
Beschränkt einkommensteuerpflichtig: nur das inländische Einkommen wird besteuert (Wohnsitz im
Ausland)
Erklären Sie wie die Gewinnspanne bei einer GmbH reduziert werden kann?





Investitionen
Erhöhung des Eigenkapitals
Verbindlichkeiten zurückzahlen
Rückstellungen bilden
Abverkauf starten
2. Frage:
Betriebssteuern werden als betrieblicher Aufwand verbucht und vermindern dadurch den Gewinn.
Grundsteuer
Grundsteuer ist für alle bebauten und unbebauten Grundstücke zu bezahlen. Wird ein Grundstück
betriebliche genutzt reduziert die Grundsteuer den Gewinn. Das Finanzamt legt den Einheitswert fest.
Die Grundsteuer wird von Gemeinden vorgeschrieben und eingehoben.
Kfz-Steuern
Bei Kfz bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht wird die Kraftfahrzeugsteuer auch als motorbezogene
Versicherungssteuer bezeichnet. Diese wird gemeinsam mit der Haftpflichtversicherung eingezogen
und an das Finanzamt abgeführt. Sie ist abhängig vom Hubraum und Motorleistung. Sie ist nicht in der
Kraftfahrzeugsteuererklärung zu berücksichtigen.
Bei Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen muss die Kraftfahrzeugerklärung vom vergangenen Kalenderjahr,
bis zum 31. März des nächsten Kalenderjahres beim zuständigen Finanzamt eingebracht werden. Diese
wird gemeinsam mit der Einkommenssteuererklärung und der Umsatzsteuererklärung erstellt.
Körperschaftssteuer (KöSt)
Juristische Personen des privaten Rechts z.B.: AG, GmbH, Genossenschaften, Vereine und
Privatstiftungen
Juristische Personen des öffentlichen Rechts z.B: Gebietskörperschaften wie Bund, Länder und
Gemeinden, Kammern, Sozialversicherungsträger und anerkannte Religionsgemeinschaften
Diese unterliegen der KöSt wenn sie gewerblich genutzt werden.
Bemessen wird sie vom Einkommen (Gewinn), aber auch bei Verlust (Mindestkörperschaftssteuer).
Diese wird mit 25% besteuert unabhängig, ob der Gewinn im Unternehmen verbleibt oder nicht.
Kapitalertragssteuer (KESt)
Die KESt ist eine Abzugssteruer in Höhe von 25% für Bankguthaben (Sparbücher, Girokonten usw.) für
alle anderen Fälle 27,5% und werden an Finanzamt abgeführt.
KESt-Pflicht bei:
 Gewinnanteilen (Dividenden) Aus Aktien und GmbH- Beteiligungen
 Zinserträgen aus Bankeinlagen und Forderungswertpapieren
 Veräußerung von Aktien,
 Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds oder
 Einkünften aus verbrieften Derivaten
Aktivierungspflichtige Steuern
Grunderwerbssteuer ist für den Erwerb von inländischen Grundstücken und Gebäuden zu entrichten.
Jeder Grunderwerb muss an das Finanzamt gemeldet werden, diese schreib die Grunderwerbssteuer
vor. Auch bei Übertragung wie bei Schenkung und Erben ist sie zu entrichten.
Grundstückswert
Für die ersten 250.000 Euro
Für die nächsten 150.000Euro
Darüber hinaus
Steuersatz
0,5%
2,0%
3,5%
Normverbrauchsabgabe (Nova)
Die Nova ist eine einmalige Abgabe, die sich aus der CO²- Emission berechnet wird und auf den
Nettoverkaufspreis aufgeschlagen wird. Ausgenommen sind Taxifahrzeuge, Fahrstuhlkarftfahrzeuge
und Vorführwagen.
Frage 3
1. Wesentliche Punkte der USt. aus dem USt.-Gesetz:
Steuerbare Umsätze:
 Lieferungen und sonstige Leistungen im Innland
 Eigenverbrauch
 Einfuhr von Gegenständen etc…
Steuerbefreiung:
 Kleinunternehmen
 Miete von Geschäftsräumen
 Export in Drittländer
man unterscheidet zwischen echter und unechter Steuerbefreiung
 echte Steuerbefreiung: Umsatz ist Steuerfrei und Unternehmer kann die Vorsteuer
geltend machen (Bsp. Ausfuhrlieferungen, innengemeinschaftlicheLieferungen etc.)

Steuersätze:



unechte Steuerbefreiung: Umsatz ist steuerbefreit, Unternehmer kann Vorsteuer
nicht geltend machen (Bsp: Umsätze von Kreditinstitutionen / Ärzte etc..)
20% Normalsteuertarif
10% & 13% für bestimmte Leistungen/ Lieferungen (Bsp. Beherbergung,
Personenbeförderung etc..)
19% in den früheren Zollausschlussgebieten Jungholz und Mittelberg
Berechnung der Steuer:
System der Umsatzsteuer:
Der Unternehmer hat die Rolle des Treuhänders, er kassiert die Steuer die ihm nicht
gehört und verwaltet den Betrag bis er diesen an das Finanzamt ausbezahlt.
Die Umsatzsteuer muss immer bis spätenstens15. des Folgemonats an das
Finanzamt abgeführt werden.
Wann entsteht eine Steuerschuld:
Sobald der steuerpflichtige Erwerbsvorgang verwirklicht wurde.
Zeitpunkt in dem sich die Vertragspartner über Kaufgegenstand/ Leistung und Preis
geeinigt haben.
Wie werden Kleinunternehmer bei der USt. behandelt?
Kleinunternehmer sind Steuerbefreit bei (Umsätze bis 35.000€/ Jahr)
Es steht ihm jedoch kein Vorsteuerabzug zu somit eine unechte Steuerbefreiung
2. Bestandteile einer Rechnung:
• Name und Anschrift des Leistenden/ Liefernden
• Beschreibung der Leistung / Lieferung
• Zeitraum der Leistung bzw. Tag der Lieferung
• Entgelt für Leistung / Lieferung (brutto inkl. USt.)
• Steuersatz bzw. Hinweis auf Befreiung oder Übergang der Steuerschuld
• Ausstellungsdatum
• Name und Anschrift des Empfängers
• Steuerbetrag und Entgelt netto
• UID-Nummer Leistenden/ Liefernden
• fortlaufende Rechnungsnummer
• UID-Nummer des Empfängers - nur bei Rechnungen über 10.000€ brutto
3. Wann spricht man von einer Kleinbetragsrechnung:
Wenn der Betrag nicht über 400€ brutto ist
Auf einer Kleinbetragsrechnung muss nur folgende Bestandteile aufweisen:
• Name und Anschrift des Leistenden/ Liefernden
• Beschreibung der Leistung / Lieferung
•
•
•
•
Zeitraum der Leistung bzw. Tag der Lieferung
Entgelt für Leistung / Lieferung (brutto inkl. USt.)
Steuersatz bzw. Hinweis auf Befreiung oder Übergang der Steuerschuld
Ausstellungsdatum
Kompetenz 6
Frage 1
1.1) Welche wesentlichen Begriffe gibt es zu den möglichen Finanzierungsarten?
Eigenkapital:
• Eigenmittel
• Eigenleistungen
• Informelle Geldgeber
• Aufnahme von Partnern
• Business-Angels
Fremdkapital:
• Bankkredite
• Lieferantenkredite
• Kreditähnliche Finanzierung (Leasing, Factoring)
• Effekten (Gläubiger oder Forderungspapiere)
Förderungen
1.2) Beschreiben sie die Möglichkeiten der Finanzierung mit Fremdkapital:
Fremdkapital ist jener Anteil des Kapitals, der dem Unternehmen von Institutionen von außen
zugeführt wird.
Fremdkapital gehört dem Unternehmen nicht selbst und muss daher zuzüglich Zinsen zurückbezahlt
werden. Häufig verlangen Fremdkapitalgeber die Bereitstellung entsprechender Sicherheiten, z.B. die
Hinterlegung von Sparbüchern, Abschluss von Lebensversicherungen und Wertpapieren.
Merkmale des Fremdkapitals
• Vergrößert rasch die Finanzierungsbasis eines Unternehmens
• Steht dem Unternehmen nur befristet zur Verfügung
• Berechtigt den Kapitalgeber nicht, Einfluss auf die Geschäftsleitung zu nehmen
• Beteiligt den Kapitalgeber nicht am Gewinn und Zuwachs des Vermögens
• Belastet das Unternehmen mit laufenden Zinsen- und Rückzahlungsverpflichtungen
1.3) Erklären sie den Kontokorrentkredit:
Der Kontokorrentkredit ist ein kurzfristiger Geldkredit in einer bestimmten Höhe. Er wird als
Kreditrahmen auf einem Giro- oder Kontokorrentkonto eingeräumt.
Der Kreditnehmer kann während der Laufzeit den Kredit je nach Bedarf bis zum Kreditrahmen
rollierend in Anspruch nehmen. Wird der Kreditrahmen überschritten, spricht man von Überziehung.
Es kann auf dem Konto aber auch ein Guthaben ausgewiesen werden. Für Guthaben werden
Habenzinsen gewährt.
Verwendung:
Unternehmen verwenden den Kontokorrentkredit zur kurzfristigen Überbrückung von
Liquiditätsengpässen bis zum Eingang der Umsatzerlöse. Er dient z.B. als Zwischenkredit zur
Finanzierung des Kaufs von Vorräten (Handelswaren, Rohstoffe) oder zur Zahlung von Gehältern.
Frage 2
2.1) Beschreiben sie den möglichen Aufbau der Kapitalbedarfsplanung:
Kapitalbedarf für Gründung:
• Rechts- und Beratungsaufwand
• Vertragserrichtungen
• Gebühren
• Gewerbeanmeldung
• Eintragung ins Firmenbuch
• Eröffnungswerbung
Kapitalbedarf für Investitionen:
• Grundstück
•
•
•
•
Bauliche Investitionen (Neu- Umbauten, Anpassung von Räumen, Kaution bei Miet- und
Pachtobjekten etc.)
Einrichtung (Büroausstattung, Maschinen und Werkzeuge, Lagereinrichtung,
Ausstellungsräume etc.)
Fuhrpark (Pkws, Kombis, Lkws etc.)
Sonstige Investitionen
Kapitalbedarf für Betriebsmittel:
• Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
• Handelsware
Laufender Kapitalbedarf:
• Verbindlichkeiten
• Personalaufwand
• Miete oder Pacht und Betriebskosten
• Zinsen
• Strom
• Versicherungen
• Gebühren und Abgaben
• Büroaufwand
• Marketingaufwand
• Rechts- und Beratungsaufwand
• Privater Lebensunterhalt
• Reserve für Folgeinvestitionen und Unvorhergesehenes
2.2) Beschreiben sie die Notwendigkeit einen Liquiditätsplan zu erstellen:
Um Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden, muss das Unternehmen zu jedem Zeitpunkt liquide, d.h.
zahlungsfähig sein.
Der Liquiditätsplan leistet dazu einen wesentlichen Beitrag, da Probleme frühzeitig erkannt werden
können und ihnen effektiv gegengesteuert werden kann. Es werden die in Zukunft erwarteten
Einzahlungen und Auszahlungen einander gegenübergestellt.
Für Zeiträume, in denen ein Fehlbetrag aufscheint, ist die rechtzeitige Überlegung einer
Beschaffungslösung wichtig. Bei einem Überschuss sollte geplant werden, wie der Betrag kurzfristig
rentabel angelegt werden kann.
2.3) Erklären sie wie Liquiditätsengpässe vermieden werden können:
• Die Bonität des Kunden vor Auftragsannahme klären
• Vereinbarung von Abschlagszahlungen bei längerer Auftragsdauer
• Nach Abschluss der Arbeit oder bei Erreichen eines vereinbarten Meilensteins sofort eine
Rechnung stellen
• Durch Skonti und Rabatte einen Anreiz für schnelle Bezahlung schaffen
• Rechtzeitige Bildung von Rücklagen für unerwartete Ausgaben
Frage 3
1. Begriffe der Gehaltsabrechnung:
Erstellung der Monatsabrechnung:
- Bruttobezug (Grundlohn)
- Nettobezug (Auszahlungsbetrag)
- SV- Beiträge / Lohnsteuern (gesetzliche Abzüge)
Errichtung des Auszahlungsbetrag:
Bruttobezug
- Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung
- Lohnsteuer
= Nettobezug
Der SV - Beitrag wird an die Sozialversicherungsanstalt ausgezahlt und die
Lohnsteuer an das Finanzamt, Auszahlungen müssen immer bis spätestens 15.
des Folgemonats erfolgen.
Der Nettobezug geht an den Mitarbeiter
Zusammensetzung und Höhe des Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (SV-DNA)
Als Basis dient der Bruttobezug, dieser wird mit entsprechendem
Sozialversicherungssatz multipliziert. Der Arbeitgeber behält den SV-DNA ein und
führt diesen gemeinsam mit dem Dienstgeberanteil (SV-DGA) an
Sozialversicherungsanstalt ab.
e-Card-Gebühren:
sind steuerlich absetzbar , sind nur auf der Novemberabrechnung
Lohnsteuer:
Bemessungsgrundlage:
Pendlerpauschale:
Die Höhe der Pendlerpauschale ist abhängig von der Entfernung des Wohnortes
zum Arbeitsplatzes und der Zumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel.
Diese wird monatlich mit dem Gehalt ausbezahlt
Man unterscheidet zwischen :
Kleine Pendlerpauschale: Weg mehr als 20km und öffentliche
Verkehrsmittel sind Zumutbar
Große Pendlerpauschale: Weg mindestens 2 km und öffentliche
Verkehrsmittel sind auf mindestens halber Fahrtstrecke nicht zumutbar
Pendlereuro:
pro Km Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnung erhält man 2€ im
Kalenderjahr. Diese können während des Jahres vom Arbeitgeber oder nach Ablauf
des Kalenderjahres mit der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden
Freibetrag:
-Werbungskosten: Kosten für Berufsausübung (Weiterbildungen, Literatur etc..)
- Sonderausgaben: Definierte Privatausgaben (private Unfall,- Lebens,Krankenversicherungen)
Sind keine Werbekosten oder Sonderausgaben angefallen wird dennoch ein
Pauschalbetrag bei der Lohnsteuerbemessungsgrundlage abgezogen. dieser
beträgt für Werbekosten: 132€ / Jahr und für Sonderausgaben 60€ / Jahr
Ergibt die Arbeitnehmerveranlagung eine Steuergutschrift geht das Finanzamt
davon aus, dass im laufenden Jahr auch Kosten dieser Höhe anfallen und stellt
einen Freibetragsbescheid aus, diesen kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber
vorlegen damit der Freibetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigt wird.
Gewerkschaftsbeitrag:
Ist eine freiwillige Interessengemeinschaft, diese vertritt die Arbeitnehmerinteressen
in der jeweiligen Branche. Die Beträge sind nicht festgelegt, dürfen jedoch max.
34,70€ betragen.
Ermittlung der Lohnsteuer:
Lohnsteuer werden mit Hilfe der Effektivtabelle ermittelt.
Sie richten sich nach der errechneten Bemessungsgrundlage.
Familienbonus Plus:
Für Kinder unter 18 Jahren: 125€/Monat
Für Kinder über 18 Jahren: 41,80€/ Monat solange Familienbeihilfe bezogen wird.
Alleinverdiener:
Man hat mindestens 1 Kind und mehr als 7 Monate im Kalenderjahr Beihilfe
bezogen. Man lebt seit mindestens 6 Monaten im Kalenderjahr in Ehe oder
eingetragene Partnerschaft und die Einkünfte des Partners übersteigen nicht
6.000€ / Jahr.
Alleinerzieher
Man hat mindestens 1 Kind und mehr als 7 Monate im Kalenderjahr Beihilfe
bezogen. Man lebt nicht seit mehr als 6 Monaten in Ehe oder eingetragene
Partnerschaft.
Überstunden:
Grundlohn: entspricht aus gesetzlicher Sicht dem Normalstundenlohn
Zuschlag 50%: dm Überstundengrundlohn werden mindestens 50%
hinzugerechnet. Zuschläge sind steuerfrei aber nur bis zu 10
Überstundenzuschläge jedoch max. 86€ dürfen steuerfrei bleiben
Zuschlag 100%: Erschwernis,- Schmutz,- Gefahrenzulagen und Zuschläge für
Sonn,- Feiertags,- und Nachtarbeit. Die Zuschläge sind bis zu 360€ steuerfrei.
2. Einzelne Positionen des Gehaltsabrechnungsblattes
• Arbeitgeber: Name + Anschrift
• Arbeitnehmer: Name + Anschrift + Geburtsdatum
• SV- Nummer Arbeitnehmer
• Datum des Beschäftigungsbeginns
• Abrechnungszeitraum und darin enthaltene Versicherungstage
• Personalnummer
• Normalstunden
• Überstunden
• Zulagen
• Prämien
• Bruttobezug
• Gesetzliche Abzüge
• Auszahlungsbetrag
Obergrenze der gesetzlichen Abzüge beim Dienstehmeranteil sind 5.220€ brutto
3. Gesamtaufwand an Personalkosten eines Unternehmens für einen Mitarbeiter
Lohn und Gehaltsabgaben:
Gesundheitskasse:
SV-DGA: Pflichtversicherung umfasst Kranken,-Arbeitslosen,- Unfall,- und
Pensionsversicherung. Beträgt 21,03% und wir and die Gesundheitskassa
bis zum 15. des Folgemonats abgeführt.
Betriebsvorsorgekasse (BV): Ist ein Abfertigungsmodell bei dem der
Arbeitgeber Abfertigungsverpflichtungen auf Betriebsvorsorgekassen
auslagert. Abfertigung ist ein Entgelt bei der Beendigung des
Dienstverhältnisses. Wenn das Beschäftigungsverhältnis erst nach 1.1.2023
geschlossen wurde muss der Arbeitgeber 1,53€ des Bruttolohnes in die
Vorsorgekasse einbezahlen.
Finanzamt:
Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfond (DB):
Familienbeihilfen werden aus dem Familienlastenausgleichsfond ausbezahlt.
Um diesen zu decken werden 3,9% des Bruttoentgelts erhoben und bis
spätestens 15. des Folgemonats an das Finanzamt ausbezahlt.
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ): Ist ein Teil der Kammerumlage.
Die Nähe ist von Bundeslang abhängig (Kärnten 0,39%) und wird
ausgehend vom DB berechnet.
Gemeinde:
Kommunalsteuer:
Ist eine Gemeindeabgabe, Bemessungsgrundlage ist das Bruttoentgelt der
Mittarbeiter. Sie ist mit einem Steuersatz von 3% festgelegt und wird bis
zum 15. des Folgemonats an die Gemeinde oder Stadtkasse abgeführt.
Welche Kosten kommen bei einem Bruttolohn von 3000€ auf den Arbeitgeber zusätzlich zu
SV-DGA:
21,03% 630,09€
BV:
1,53% 45,90€
DB:
3,90% 117,00€
DZ:
DB*0,39% 0,46€
KommSt:
3,00% 90,00€
Summe der Ausgaben=3.883,45€
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