Uploaded by joanne.martel83

1. Einführung in das Gesellschaftsrecht

advertisement
1. Einführung ins Gesellschaftsrecht
10.03.2021 & 17.03.2021
Slide 4
- Gesellschaft – mehrere Elemente
o Eine Gesellschaft kann eine juristische Person sein
 Juristische Person: eine rechtsfähige Person, die man neben den Menschen
stellt, können einen Vertrag abschließen, sich schadenpflichtig machen
 Großgruppe an rechtsfähigen Personen ist die juristische Person
 Es gibt Personen die es von der Natur her nicht gibt, sondern wegen dem Recht
bestehen und diese können Rechte und Pflichten haben
o Gesellschaften teilt man in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
 Personen: Person des Gesellschafters steht im Vordergrund, der
verantwortlich ist und unbeschränkt haftet
 Kapitalgesellschaft: Kapitalleitung, was man in der Gesellschaft zahlt, wenn
man eine Aktie erwirbt
o Gesellschaft: Zusammenschluss von mindestens zwei Personen die ein
gemeinsames Ziel verfolgen
o Juristische Definition: Rechtsgemeinschaft, zumindest zwei Personen (Es geht um
einen Zusammenschluss)
 Die ‚mindestens zwei Personen‘ betrifft Personengesellschaften
 GmbH und AG sind Ausnahmen – können auch nur mit einer Person gegründet
werden
o Ausnahmen – nur eine Person (Praxisrelevante Ausnahmen)
o Gesellschaft muss durchs Rechtsgeschäft gegründet werden
 Beruht auf einem Vertrag (Bindungseinigung die rechtlich durchgesetzt wird)
– wenn man mehrere Personen hat sich zusammenschließen wollen, dann
müssen sie eine Bindungseinigung erziehen und wenn die rechtlich
durchzogen ist, nennt man sie ein Vertrag
 GmbH – Gesellschaftsvertrag (auch ein Vertrag)
 Vereine – Statuten (auch ein Vertrag)
 AG – Satzung (auch ein Vertrag)
 Wenn es nur eine Person ist – einseitiges Rechtsgeschäft (nennt man
Erklärung) – man hat keinen Vertrag
 Z.B. Wirtschaftskammer – ist auch ein Beschluss von mehreren Personen, aber
beruht nicht auf einer freien Konsenzfindung, sondern da fordert der
Gesetzgeber etwas mit seiner normativen Kraft an (es ist ein
Zusammenschluss, aber keine Gesellschaft)
 Formvorschriften müssen beachtet werden – im Allgemeinen braucht man
keine im Vertrag, aber es gibt Verträge wo der Gesetzgeber sagt das
besondere Formvorschriften vorhanden sein sollten aus unterschiedlichen
Gründen
1
1. Einführung ins Gesellschaftsrecht
10.03.2021 & 17.03.2021

Im Gesellschaftsrecht: die Notariataktsform bei der GmbH Gründung
vorgesehen ist, oder bei der Gründung einer AG
 Notar: eine Person des öffentlichen Glaubens die besondere
Rechtskenntnisse hat und die Tatsachen für den Staat bestätigt
 Meistens eine Ausnahme
 Wenn ein Vertrag mündlich abgeschlossen ist, dann ist er auch gültig solange
der Gesetzgeber keine besonderen Formvorschriften hat
o Die Gesellschaft folgt einen gemeinsamen Zweck
 Was die Personen zusammentun wollen
 Abgrenzung von Eigentumsgemeinschaften
o Man braucht eine gewisse Mindestorganisation - Organisiertes Zusammenwirken
 Die Gesellschaft weist eine Mindestorganisation auf – kann die Regelungen zu
den Organen sein oder zu allgemeinen Kompetenzen – gibt sich meistens aus
den anderen Faktoren dar
Slide 5
- Motivationen um eine Gesellschaft zu gründen
o Streuung von Haftungsrisiko – man teilt das Risiko mit mehreren Personen
 Immer wenn man etwas investiert besteht auch die Gefahr, dass etwas
verloren geht (z.B. beim start-up investiert man alles und dann kommt ein
großer Schuldenberg für welchen man haften muss)
 Oder bei Kapitalgesellschaften haftet man dann gar nicht mehr persönlich für
die Verbindlichkeit mit der Gesellschaft
 Deshalb ist die GmbH sehr beliebt, weil man da den Haftungsschirm hat und
das Haftungsrisiko minimisiert ist
o Startkapital (Beschaffung) – Geld investieren (Risiko entsteht)
 Kapital ist etwas was man braucht um das Unternehmen gründen zu können
– man muss halt Produktionsanlagen schaffen um produzieren zu können
 Es kostet Geld bevor man etwas auch zurückbekommt von den Investitionen
 Man bekommt zurück was erst wenn man etwas verkauft
 Wo kommt das Geld her in einer Gesellschaft, wenn die Personen es nicht
haben – Bankkredite und Investoren
 Um zu Investoren zu kommen ist der Kapitalmarkt relevant – auch für
die Beschaffung von Kapital/der Finanzierung der Gesellschaft ist es
eine interessante Motivation die Gesellschaft zu gründen
o Kombinieren von Wissen, Resources, Stärken, Fachliche Kompetenzen
 Manche Gesellschafter wissen vielleicht mehr oder haben mehr Geld
 Sie kombinieren die Kenntnisse dann
o Steuer und Sozialversicherung – Gewinne werden gesteuert und kann eine
Motivation sein eine Gesellschaft zu gründen, oder sie umzuwandeln, oder den Sitz
2
1. Einführung ins Gesellschaftsrecht
-
-
10.03.2021 & 17.03.2021
zu verlegen (auch wenn das Steuerrecht ein eigenes Fachgebiet ist – Steuerrechte und
Gesellschafter
Geld bekommt man – Erbschaft, Bank, Investoren
Unternehmenskontinuität – wie wir das Unternehmen übertragen (an einen Nachfolger)
o Die Vorräte müssen sie übertragen, die Forderungen, Grundstücke, etc. – es ist ein
mühsamer Prozess und schwieriger als Einzelperson
o Es ist einfacher als eine GmbH, da muss man nur den Geschäftsanteil an de GmbH
übertragen und damit hat sie die Übernahme vollzogen – da die GmbH ja bleibt
o Unternehmenskontinuität ist leichter, wenn es als Gesellschaft übertragen wird
o Man spricht von einem share-deal – die shares/Anteile an der Gesellschaft werden
übertragen, aber nicht die Assets
o Daher ist die Un. Auch ein Grund weshalb Gesellschaften gegründet werden
o Privatstiftung ist eine Vermögungsmasse, keine Gesellschaft in diesem Sinne (keine
Personenvereinigung), ist aber oft im Gesellschaftsrecht gebraucht
Unter den unterschiedlichen Gesetzformen die der Gesellschafter zur Verfügung stellt,
kommen wir zum zweiten Teil – das kann man auswählen
o Frage ob man es als Einzelperson oder Gesellschaft macht und welche Gesellschaft
passend ist
o Fragen wo das Gesetz dann verschiedene Dinge anbietet und es hängt auch vom
Betriebswirtschaftlicher Sachverstand ab und vom Zweck
o Haftungsschirm haben wollen – für ein kleines Unternehmen ist eine GmbH besser
(man hat dann als Gesellschafter einen großen Einfluss auf die GmbH
o AG – Aktionäre haben nicht einen so großen Einfluss
Slide 6
- wie entstehen Gesellschaften – eine Gesellschaft ist eine rechtliche Fiktion und die gibt es
nur soweit Rechtnormen es anordnen (es ist ein Gebilde der Rechtsordnung)
o es muss Rechtsnormen geben, die die Entstehung der Gesellschaft regeln
o es gibt Zeitpunkte (Zeitstrahl) – Errichtung und Entstehung
- natürliche Personen – ab dem sie geboren sind, haben sie Rechtsfähigkeiten
- Einzelpersonen – werden einfach geboren
- Gesellschaft – ein Gebilde der Rechtsordnung, sie müssen die Entstehung der Gesellschaft
regeln
- Errichtung – Abschluss der Gesellschaft
o Gründung durchs Rechtssystem
o z.B. wenn ein GmbH Vertrag abgeschlossen wurde ist die Gesellschaft errichtet, heißt
aber nicht das die Gesellschaft schon als juristische Person entstanden ist
- Entstehung – Eintragung in einem öffentlichen Register (Firmenbuch Eintragung in
Österreich; in DE Handelsregister)
- Vor der Errichtung – Vorgründungsgesellschaft
3
1. Einführung ins Gesellschaftsrecht
-
-
-
10.03.2021 & 17.03.2021
Danach – Kapitalgesellschaft/Vorgesellschaft
o Juristisch ist das inwieweit hier schon eine Rechtsfähigkeit vorliegt, aber als juristische
Person entsteht die Gesellschaft erst nach der Eintragung in das Firmenbuch
o Wenn sie eingetragen ist, ist sie eine rechtliche Fiktion und kann Rechte und Pflichten
begründen
Wie vollzieht sich die Eintragung – es gibt ein Verfahren das im Firmenbuchgesetzt
vorgenommen wird – Normativsystem besteht – wenn das Firmenbuch es ablehnt, aber sie
der Meinung sind, dass alles richtig gemacht worden ist, dann kann man gegen diese
Entscheidung Rechtsmittel entgegen
Erst nach dem Eintrag in das Firmenbuch existiert die Gesellschaft rechtlich
Normativsystem – bietet Anspruch in das Firmenbuch eingetragen zu werden
o Es gibt auch andere Zugänge – Anmeldesystem – Verein anmelden und wenn sich die
Behörde nicht in einem gewissen Zeitraum melden, entsteht er automatisch
Es gibt auch andere Zugänge – das Anmeldesystem in Österreich – da meldet man einen
Verein an und wenn die Behörde sich nicht nach einer gewissen Zeit meldet, dann entsteht
der Verein automatisch
o Die Behörde müsste aktiv die Entstehung des Vereins untersagen
o Es ist nur ein anderes System
o Es macht Sinn, dass bei den wichtigen Gesellschaften wie GmbH und AG eine
präventive Kontrolle erfolgt
Slide 7
- Die Gesellschaft ist ein organisierter Zusammenschluss
- Als rechtliche Funktion kann sie nicht selber handeln
o Ein Mensch kann handeln und etwas tun (eine Klage einreichen), aber das alles kann
eine Gesellschaft nicht als reine Rechtsfigur
- Sie benötigt Organe (natürliche Personen sind drin), die für sie handeln
-
-
Man unterscheidet unterschiedliche Organfunktionen
o Leitung - Führung der Geschäfte
o Kontrolle - um die Geschäftsführung zu kontrollieren
o Willensbildungsorgan
 Grundlegende Entscheidungen der Gesellschaft
 Bei Einzelgesellschaften immer ein monokratisches Organ
o Abschlussprüfer
 externer, unabhängiger Experte der 1-mal jährlich kommt und die
Rechnungslegung prüft (sie ist essenziel)
AG – Leitungsorgan ist es Vorstand genannt, GmbH Geschäftsführung
Aufsichtsrat ist bei beiden Gesellschaftsformen
4
1. Einführung ins Gesellschaftsrecht
-
-
10.03.2021 & 17.03.2021
Hauptversammlung ist bei der AG; Gesellschaft mit beschränkter Haftung bei der
Generalversammlung
Das Parlament wäre die Versammlung der Gesellschaft – treffen die Grundlegendsten
Entscheidungen für die Gesellschaft
Es gibt auch besondere Regelugen unter welchen Voraussetzungen diesen Konsens der
gefunden wurde am Anfang rechtlich abgeändert werden kann
Leitungsorgan ist zuständig für Geschäftsführung und Vertretung – für Führung der Täglichen
und außergewöhnlichen Geschäften
Kontroll-/Aufsichtsrat – da um die Geschäftsführung zu kontrollieren
Abschlussprüfer – externer Experte der einmal jährlich in einer Kapitalgesellschaft die
Rechnungslegung prüft, weil diese ja essenziell ist
Organe können unterschiedlich ausgestaltet werden
o Kollegialorgane oder monokratisches Organ (nur eine Person)
 Bezieht sich darauf wie viele Personen sind in diesem Organ vertreten sind
 Ein Geschäftsführer – dann braucht man keine Regelung wie er zur
Entscheidung kommt
 Vier Geschäftsführer – müssen sich überlegen ob eine Mehrheit besteht wie
sie zur Entscheidung kommen
o Selbstorganschaft oder Fremdorganschaft (bezieht sich darauf ob die Gesellschafter
selber die Organfunktion übernehmen können)
o Bei Kapitalgesellschaften sind es nicht automatisch Geschäftsführer oder Vorstand
der Gesellschaft
o Fremdorganschaft – wenn die Gesellschafter nicht vom Gesetz her besonders die
Organfunktion übernehmen; meint das der Vorstand in der AG/Geschäftsführer
besonders bestellt werden muss
o Das Organ ist auch nur das Kollektiv, nicht der einzelne Gesellschafter
o Ob die Gesellschaft die Organfunktion selber übernehmen könnte
o GmbH – der Geschäftsführer wird von den Gesellschaftern bestellt
Personengesellschaftenn – da hat man die Leitungsorgane und Kontrollorgane nicht so
ausgeprägt, weil man hier vom Grundsatz der Selbstorganschaft ausgeht – dass die
Gesellschafter schon von Gesetzes wegen, nur weil sie Gesellschafter sind, gewisse Rechte
und Pflichten haben (also kann er an der Geschäftsführung mitwirken)
Slide 8
- Leitungsorgan – Geschäftsführung und Vertretung Zuständigkeit (es sind Grundlegende
Begriffe)
o Geschäftsführung und Vertretung werden durch das Leitungsorgan wahrgenommen
- Rechtliche Verhältnisse in der Gesellschaft können wir uns in zwei Formen vorstellen
5
1. Einführung ins Gesellschaftsrecht
-
10.03.2021 & 17.03.2021
o Das Geschäftsführungsbefugnis betrifft das Innenverhältnis – was darf ein
Organwalter (Organmitglied)
o Vertretungsbefugnis betrifft das Außenverhalten – welche Rechtsfolgen kann ein
Geschäftsführer für die Gesellschaft im Auβenverhältnis auslösen (z.B. wenn er einen
Vertrag mit einer dritten Person schließt)
Geschäftsführung breit definiert als alle Handlungen und Geschäfte… slide – was darf er von
den Rechten her
Auβenverhältnis – es geht um das Handeln der Gesellschaft im Namen von Dritten
Ausgestaltung – wie kommen wir zu einer Entscheidung bei Kollegialorganen
o Ausgestaltung kann in Gesamt und Einzelgeschäftsführung sein oder Gesamt und
Einzel
o Bei mehreren Organwaltern (z.B. es gibt 5 Vorstandsmitglieder, 3 Geschäftsführer
beide er GmBH) müssen alle gemeinsam handeln bei einer Gesamtgeschäftsführung
um einen gültigen Akt der Geschäftsführung zu setzen
o Gesamtvertretung – sie müssen gemeinsam handeln um einen gültigen
Vertretungsakt zu setzen
Slide 9
- Veräußert bedeutet verkauft
- Frage ist: muss diese Gesellschaft, für die der Geschäftsführer gehandelt hat diese
Liegenschaft der anderen Gesellschaft übertragen, oder muss sie das nicht?
- Ist dieser Vertrag/diese Binnenseinigung rechtlich durchsetzbar? – Wenn nicht, dann muss
die GmbH nichts übertragen; wenn schon dann muss sie es übertragen
-
-
-
Wir müssen hier zwischen Geschäftsführung und Vertretung unterscheiden - hier ist die Frage
der Vertretung
Frage, ob der Vertrag gültig ist bestätigt sich aus dem Außenverhältnis – es geht um das
Handeln der Gesellschaft gegenüber Dritten
Hier ist es keine Frage des Innenverhältnis – fragen wir ob der Geschäftsführer es darf
o Der Aufsichtsrat hat nein gesagt – die Zustimmung ist nur im Innenverhältnis relevant
Das Leitungsorgan ist für Geschäftsführung und Vertretung zuständig
o Geschäftsführungsmäeβig darf er das Geschäft nicht abschließen, vertretungsmäβig kann
er es aber
Michael verletzt seine Pflichten als Geschäftsführer, wenn er dieses Geschäft abschließt, er
kann Schadenpflichtig werden oder abgerufen als Geschäftsführer, aber das ist alles
unabhängig davon ob der Vertrag zustande kommt
Auβenverhältnis - da schaut man nur auf die Vertretungsmacht
6
1. Einführung ins Gesellschaftsrecht
-
-
10.03.2021 & 17.03.2021
Ist die Vertretungsmacht hier ausgestaltet? – Wie erwähnt, die Zustimmung des Aufsichtsrats
ist im Innenverhältnis, der Geschäftsführer hat aber die Vertretungsmacht für die
Gesellschaft
Da dieser Zustimmung vom Aufsichtsrat sich im Auβenverhältnis durchschlägt, so ist der
Vertrag auch zustande gekommen obwohl der Aufsichtsrat dagegengesprochen hat
Auβenverhältnis ist hier nicht berührt, also kommt der Vertrag zustande – für die
Gesellschaft ist es nicht so gut, weil sie vielleicht ein Grundstück verliert, was sie gerne
behalten hätte
Slide 10
- Der Vertrag ist zustande gekommen, obwohl der Aufsichtsrat es verweigert hat
- Außenverhältnis ist nicht gerührt, also kommt der Vertrag zustande
Vertretung III
- Sie müssen gemeinsam handeln
- Es berührt das Außenverhältnis – dann sollte es ein medium geben, wo die Information
erhältlich ist
- Zwei Personen entscheiden – vier Augen Prinzip – Fehler können geringer werden oder dass
keine Entscheidung getroffen wird, die nicht erwünscht ist
Gesamtvertretung sollte stehen – kod zadnje podcrtane rijeci
Slide 11
- Michael ist nicht der einzige Geschäftsführer, sondern Arabella ist es auch – Kollegialorgan
- Frage: Ist die Vertretung nach der Gesamt oder Einzelvertretung gestaltet?
- Da es bei der GmbH als Gesamtvertretung gestaltet ist, also ist die Vertretungsmacht nicht
nur bei Michael angesehen, sondern auch bei Arabella – sie müssen gemeinsam oder nach
einander handeln, damit das Geschäft im Auβenverhältnis wirksam ist
- Da die Arabella nicht zustimmen will, dann kommt der Vertrag nicht zustande – weil es hier
das Auβenverhältnis berührt
- Vier Augen Prinzip – man will nicht alle Entscheidungen einer Person überlassen, sondern
eine zweite Person soll darüberschauen – so werden Fehler vermieden oder dass eine
Entscheidung getroffen wird, die nicht erwünscht ist
- Wenn es das Auβenverhältnis berührt, dann sollte es ein Medium geben wo die Info erhältlich
ist, also im Firmenbuch/Handelsregister
o Es gibt auch eine Unionsregel zu diesem Handelsregister damit alles gleich ist
Slide 12
- Es gibt viele Konzernbegriffe, der bekannteste im Akt 15, 115 – ähnlich in 244
7
1. Einführung ins Gesellschaftsrecht
-
-
-
-
-
10.03.2021 & 17.03.2021
Einheitliche Leitung folgen sie
Wichtig um die Gesellschaft im wirtschaftlichen Konzept zu verstehen
Es werden selbstständige Unternehmen geleitet – es bedeutet das der Konzern keine
Gesellschaft ist, die Unternehmen die einheitlich geleitet werden sind nicht Gesellschafter
des Unternehmens, sondern bleiben rechtlich selbstständig, die aber mit anderen in einer
wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst sind - Eine wirtschaftliche perspektive
Wenn es mehr als 50% in der Gesellschaft hat, dann kann man auch alleine viele
Entscheidungen treffen
Durch solche Instrumente (in erster Linie durch die Mehrheit an Stimmrechten) kann man
Gesellschaften zusammenhängen – sie bleiben zwar formal selbstständig (können selber
Rechte und Pflichten Gründen und autonom haften) aber hängen wirtschaftlich zusammen
Sonderregelungen setzen einen Konzern voraus – z.B. Konzernrechnungslegung
Jahresabschluss – es wäre interessant wenn auch eine wirtschaftliche Einheit berichtet und
nicht nur eine rechtliche, deshalb wenn ein Konzern vorliegt muss ein Konzernabschluss
erstellt werden (für den Zweck wird dann so getan als ob die ganzen unterschiedlichen
Gesellschaften eine einzige Gesellschaft wären)
Es gibt mehrere Mittel wie sie zusammenhängen:
o Mehrheit der Stimmrechte
o Durch Sonderrechte der Gesellschafter
o Beherrschungsverträge
o Abstimmungen
Konzern ist nicht rechtsfähig – kann z.B. nicht geklagt werden; eventuell eine
Konzerngesellschaft könnte geklagt werden – gibt sich daraus das der Konzern eine
wirtschaftliche, keine rechtliche Einheit ist
Slide 13
- A – Dachgesellschaft – hat die Mehrheit oder sogar alle Anteile an der B und C hat
- Darunter sind Tochtergesellschaften die von A geleitet werden (B und C)
- A wäre hier die Konzernspitze und Muttergesellschaft – sie übt die einheitliche Leitung aus
- Die Gesellschaften können dann wieder Anteile an den Gesellschaften halten und die
Mehrheit oder alle Stimmrechte haben
o Dann wäre B die Muttergesellschaft für D, aber nur noch Tochtergesellschaft der A
- Aus Sicht der G A sind dann D Enkelgesellschaften, weil sie nicht direkt beherrscht werden,
sondern mittelbar über B
- Muttergesellschaft hat eben mittelbar oder unmittelbar die Leitung über die anderen
Konzerngesellschaften
- D wird unter B beherrscht, nicht direkt von A
- Es geht um formal selbstständige Gesellschaften die aber durch unterschiedliche
Beherrschungsmittel miteinander zusammenhängen
8
1. Einführung ins Gesellschaftsrecht
-
10.03.2021 & 17.03.2021
Motivation für sowas – z.B. damit es den Gegebenheiten entspricht, vielleicht auch wegen
Steuer und Haftungsrisiken (sind rechtlich getrennt), steuerliche Gestaltungen (vielleicht ist
diese Gesellschaft in einem Staat wo es niedrigere Steuern gibt, also schaut man das die
Gewinne dort anfallen, weil weniger gesteuert wird)
Slide 14
- Holding ist allgemein eine Gesellschaft die keinen anderen Zweck als Anteile zu verwalten also es verwaltet Beteilungen an anderen Gesellschaften
- Es ist hier dann unterschiedlich strukturiert welche Aufgaben sie wahrnehmen und diese
haben wiederum Tochtergesellschaften zu unterschiedlichen Prozedsetzen???
- Alle Gesellschaften sich rechtlich selbstständig
- Konzern ist keine Gesellschaft, besteht aber aus mehreren Gesellschaften
Slide 16
- Unternehmen – meint man eine organisierte Anordnung von unterschiedlichen assets
o Bezogen auf die assets die gesammelt werden und ein ganzes ergeben
o Wird von einer Gesellschaft geführt
- Gesellschaft – kann als Unternehmensträger sein
- Unternehmen wird geführt von einer Gesellschaft, dann ist die Gesellschaft eine
Unternehmensträgerin
- Konzern – Stufe über der Gesellschaft
o Wirtschaftlicher Zusammenschluss von selbstständigen Gesellschaften
- Praktisch gemeint unter Unternehmen denkt man immer über Gesellschaften
- Begriff der Gruppe – gemeint sind Konzerne
Slide 16/17
- Wie verhält sich die Gesellschaft zum Kapitalmarkt
- Die Gesellschaft, wenn Bedarf an Investitionen ist, braucht es Geld
- Der Kapitalmarkt ist dann eine wichtige Institution - dient zur Beschaffung von Kapital
o Geht um die Finanzierung der Gesellschaft – die Finanzierungsmittel sollen von den
Stimmrechtsträgern (Investoren) zugeführt werden, damit etwas damit gemacht
werden kann
o Investor verspricht sich, weil er ja etwas zurückbekommen wird – z.B. regelmäßig eine
Dividende bekommen
- Gemeint ist längerfristiges, kurzfristiges – der Geldmarkt wäre von der Finanzwirtschaft wie
ein eigener Markt abgegrenzt
- Üblichen Finanzierungsmittel
9
1. Einführung ins Gesellschaftsrecht
-
-
10.03.2021 & 17.03.2021
o Schuldverschreibungen/Anleihen – wie bekommen das Geld, aber es wird mit Zinsen
zurückgezahlt
 Anleihen – geben der Ges Geld und sie verspricht es zurückzugeben mit einer
Verzinsung
 Hier geht es nur um einen Vertrag wo es um Geldtransaktionen geht
o Unternehmensanteile/Aktien
 Da wird man Aktionäre und hat Mitgliederrecht
 Hier bekommt man einen Anspruch auf die Dividende die ausgeschüttet wird
Wird oft als Produkt bezeichnet, aber es sind eigentlich Rechte
Besonders dicht geregelter Markt ist die Börse – soll nach einem Regelungssystem Anreger
und Kapitalwerbende zusammenbringen, dass das Kapital dort fließen kann, wo es sinnvoll
ist
o damit sinnvolle Projekte oder Projekte die mit einem Risiko verbunden sind auch
finanziert werden können
o Wenn eine AG ihre Aktien an der Börse notiert hat, dann spricht man von einer
Börsennotierten AG
 Da kann man auf den Kapitalmarkt diese Aktien kaufen und Aktionär werden
 Aber die AG muss nicht an der Börse notiert sein, aber viele sind es
o Es ist mit vielen Risiken verbunden also gibt es auch Wertpapiere wo man versucht
Investoren mit Wahlversprechungen in die Irre zu führen
Finanzierungsproblem ist sehr wichtig, weshalb es auch besondere Regelungen hat, weil
unterschiedliche Risiken damit verbunden sind
Slide 18/19/20
- Es gibt unterschiedliche Gesellschaftsformen die man für unterschiedliche Zwecke einsetzen
kann
- Es gibt unterschiedliche Motivationen ob man eine G gründet
- Basiert auf dem „Numerus Clausus“ = geschlossene Anzahl
o Sie können aus diesen Gesellschaften die ihnen der Gesetzgeber zur Verfügung stellt
wählen, aber nicht eine neue private Gesellschaft gründen
o Juristische Personen müssen als rechtliche Fiktion vom Gesetzgeber vorgesehen
werden
o Sie können also nur aus dem NC eine geschlossene Anzahl von Rechtsformen wählen
- Teilen Gesellschaften im engeren und weiteren Sinn – aber weiterer ist nicht den Fokus im
Unionsrecht - dort sind mehr Vereine und Genossenschaften
- Gesellschaften im engeren Sinn – Personen und Kapital
- Personalgesellschaften
o Person des Gesellschafters steht im Vordergrund
10
1. Einführung ins Gesellschaftsrecht
-
10.03.2021 & 17.03.2021
o Gesellschafter ist gedacht um selbstständig tätig zu sein, trägt
Geschäftsführungsverantwortung
o Starker Einblick in die Gesellschaft, hat ein rechtliches Interesse daran Bescheid zu
wissen was da los ist
o GesbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), OG, KG, EWIV
o EMIV – Unionsfähige Gesellschaftsform - gibt es nur auf der Unionsphäre
o Persönliche Haftung der Gesellschafter – haften als Privatperson mit dem
Privatvermögen
o Stellung ist unübertragbar
o Engere Verbindung zwischen Gesellschaft und dem einzelnen Mitglied
o Wenn eine Person z.B. nicht mehr da ist, dann kann die Gesellschaft aufgelöst werden
o Gesellschafterstellung ist grundsätzlich unübertragbar und unvererblich, weil es um
die konkrete Person gibt
Kapitalgesellschaften
o Gesellschafter ist weiter weg von der Gesellschaft – er gibt einen Anteil an in die
Gesellschaft, aber jemand anderes macht dann etwas damit
o Er hat Mitgliedsschaftsrechte, aber ist nicht als Geschäftsführer tätig
o Stärkere Trennung von Angelegenheiten der Gesellschaft und Angelegenheiten der
Gesellschafter
o GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), AG, SE (Europäische Gesellschaft)
o Kapitalmarkt passiert oft Grenzüberschreitend
o Kapitalbeteiligung steht im Vordergrund
o Ist von dem Bestand der Mitglieder grundsätzlich unabhängig
o Kein Haftungsrisiko mit dem Privatvermögen – man hat ein haftungsprivileg oder
Trennungsprinzip, also haften sie hier nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft,
aber es gibt strenge Kapitalvorschriften (es ist sehr streng geregelt wie die
Gesellschafter ihre beitrage zur Gesellschaft leisten dürfen) – also strenge Regeln was
in die Gesellschaft geht und was rausgenommen wird
o Gesellschafter ist weiter weg von der Gesellschaft
o Er hat einen Geschäftsanteil und gibt einen Teil ein, aber der andere macht was damit
o Hat mitgliedschaftsrecht, aber übt es direkt nicht aus
o Man kann den Gesellschaftsanteil übertragen - Aktien – können schnell gehandelt
werden (es kommt nicht auf eine Person an)
Nastavak 17.03.2021 – početak predavanja
-
Einzelverträgen – jeder Geschäftsführer kann alleine handeln
Gesamtvertretung – alle müssen handeln
Konzern – Gesellschaften bleiben rechtsfähig und haften
Wichtigsten Gesellschaftsformen – OG, KG
11
1. Einführung ins Gesellschaftsrecht
10.03.2021 & 17.03.2021
-
Personen – Personenbezogen
Kapital – Kapitalbeteiligung
-
GSBR – Gesellschaft die nicht rechtsfähig ist (Rechte und Pflichte zu haben)
o Oft wissen die Gesellschafter, dass sie ein Teil dieser sind, weil es keine Unterschriften
erfordert
o Nicht relevant im EU-Gesellschaftsrecht
o Kann man nur die Gesellschafter klagen, nicht die Gesellschaft
Die anderen haben Rechtsfähigkeit
Eine rechtliche Fiktion wo das Gesetzt sagt, dass eine Gesellschaft besteht und rechte hat
Man kann nur aus den Gesellschaftsformen wählen – der Numerus Klausus
Nan kann aber auch diese mischen
-
Slide 21
Offene Gesellschaft – OG
- Mindestens zwei Gesellschafter
- Verfolgt einen offenen zweck
- Gesellschafter – gesamthandschaftlich verbunden
- Die Gesellschaft kann auch einem Gläubigen was schulden – er kann auch den Gesellschafter
klagen, muss nicht nur die Gesellschaft
- Man haftet für die Verbindlichkeiten mit dem Privatvermögen
- Solidarisch haften – der Gesellschaftsgläubiger kann von ihnen den gesamten Betrag
verlangen, aber man kann im Innenverhältnis mit den anderen das wieder zurückholen
- Gesellschafter sind stark eingebunden in die Tätigkeiten der Gesellschaft
- Jeder Gesellschafter kann für die Gesellschaft handeln im Außenverhältnis
- Relativ hohes Risiko, aber deshalb können die Gesellschafter auch wirklich mithandeln
Slide 22
Kommanditgesellschaft - KG
- Eine gesellschaftsgruppe die OG behandelt wird (alle haften streng) und eine andere gruppe
die nur beschränkt haften (Kommanditisten)
- Risikoreduktion – ich hafte nicht mit meinem gesamten Privatvermögen, nur einem davor
vereinbarten Teil
- Kommanditist – keine Geschäftsführung und Vertretungsbefugnis – bei der Rechtstellung
weniger ausgestattet
- Je mehr Risiko, desto mehr darf man bei der Gesellschaft in den Entscheidungen mittreten
- Hat kein Grundkapital – braucht kein mindestkapital
12
1. Einführung ins Gesellschaftsrecht
-
10.03.2021 & 17.03.2021
Firma – soll die Gesellschaft bezeichnen – in rechtlicher Hinsicht – Name des
Unternehmers/der Unternehmerin
Es ist nicht der Name des Unternehmens (nicht die Sachmittel, welche zusammengefasst
sind), sondern die leitenden Personen – in diesem Sinn ist es die Gesellschaft
Marke – kennzeichnet Waren und Dienstleistungen, den Output eines Unternehmers
Eigentum – Rechtposition
Besitz – ein faktischer zustand
Slide 23
Gesellschaft mbH I
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Gesellschaftsform wo die Person nicht so im Vordergrund ist
- Man braucht einen mindestkapital/Stammkapital – was die Gesellschafter am Anfang
einzahlen müssen/sich verpflichten müssen
o Es ist in Geschäftsanteile zerlegt
o Jeder hat einen Einfluss auf die Gesellschaft – welcher sich nach dem Betrag den er
eingelegt hat basiert
- Personalistische Züge – die Gesellschafter können Weisungen erteilen (wie sie sich zu
verhalten haben)
- Übertragung ist erschwert – sie brauchen einen Notariatsakt um es zu übertragen (damit sie
erschwert wird)
- Die Gesellschafter, trotz der Trennung, haben sie neben der Funktion des Gesellschafters
auch die Position des Geschäftsführers
- Die Gesellschafter haften beschränkt, aber die Gesellschaft haftet unbeschränkt (also mit
dem gesamten vermögen, was sie besitzt)
Slide 24
- Generalversammlung – hat weitreichende Kompetenzen
- Nicht jede GmbH muss einen Aufsichtsrat machen – zwingend nur nach dem Paragraph 29,
wenn der vorliegt – ansonsten nicht
- Generalversammlung – bestimmt nicht alle Teilnehmer des Aufsichtsrats
Slide 25
Mischform GmbH und Co KG
- KG – Personengesellschaft – sie ist komplementär zu GmbH
- Max und Moritz sind Kommanditisten
- Die einzige Position ist von einer Kapitalgesellschaft
- Die beiden haben eigentlich die volle Kontrolle über beide Gesellschaften
13
1. Einführung ins Gesellschaftsrecht
-
10.03.2021 & 17.03.2021
Es kann auch eine Person über beide – May ist Einzelgesellschafter in GmbH und
Kommanditist in KG
Sonderregeln – wenn es eine besondere Haftungsproblematik besteht, keine natürliche
Person steht einzeln für Haftung dar
Man muss es in der Firma angeben, dass es solche ein Rechtsformation ist
Kapitalgesellschaften – als kapital Personengesellschaft bezeichnet – formal eine
Personengesellschaft, aber von der Haftung her ist es eine Kapitalgesellschaft
Slide 26
Aktiengesellschaft nach Paragraph I AG
- Ähnlich wie GmbH
- Ein Grundkapital – Mindestkapital (kann man natürlich überschreiten) – ist in Aktien zerlegt
- Die Summe an Mitgliedschaftsrechten – haben über die Aktien ihren Anteil
- Nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften
- Aktien können unterschiedliches bedeuten – das Bündel der rechte eines Mitglieds/Anteil
oder es kann typisiert werden
- Namensaktien – wiesen den berechtigen Aktionär Namen auf
- Inhaberaktien – die Person ist Aktionär – Identifikation ist anders als bei Namensaktien –
heutzutage bei Börsenaktionen nur zulässig; werden häufig nicht in der Hand erhalten,
sondern oft an langen ketten unter mediateren
- Börsen AG – hängt von der Börse ab
-
Nennbetragsaktien – den Betrag der Kapitalbeteiligung ausweist
Stückaktien – tut es nicht, man muss wissen, wie viele Aktien noch ausgegeben wurden
Aus beiden kann man den relativen Anteil des grundkapital ausrechnen, und den relativen
Anteil berechnen
Aktiengattungen – beziehen sich auf die mitgliedschaftlichen rechte die mit der Aktie
verbunden sind; klassische Rechte des Aktionärs
Bei der Generalversammlung – man sollte abstimmen, klassisches Mitwirkungsrecht oder
Stimmrecht
Kernrecht des Aktionärs – er kann abstimmen, Dividenden (gewinn die die AG macht werden
weitergegeben) – man partizipiert am Gewinn der Gesellschaft, falls es einen gibt
Slide 27
- GmbH – personalistischer organisiert, weitreichendes Informationsrecht
- AG – die Gesellschafter sind weiter entfernt von den Geschäften
- Gesellschafter haben einen indirekten Einfluss auf die Leitung
- Gesellschafter sitzen in der Hauptversammlung
14
1. Einführung ins Gesellschaftsrecht
-
10.03.2021 & 17.03.2021
Aufsichtsrat – bei der AG ist er zwingend – er bestellt den vorstand
AG ist primär für sehr große Projekte
Vorstand – soll nach Satzung und gesetzt das beste mit dem kapital machen
Gesellschafter haben Einfluss auf den Aufsichtsrat, welcher Bestellungskompetenz vom
Vorstand hat
Vorstand agiert unabhängig
Aktiengesellschaft II
Mit anderen Personen in eine rechtliche Bindung vergeben, man kann dann nicht mehr
einzeln handeln
Hauptversammlung – kommen viele Leute zusammen und Minderheiten werden manchmal
überstimmt
Slide 28 – Beispiel Haftung I
- Bei OG und GesbR können Forderungen gegen die Gesellschafter geltend gemacht werden,
bei der GmbH nur gegen die Gesellschaft
- EWIV – Personengesellschaft
- 1. Gesellschaft ist rechtsfähig, also kann der Lieferant die Gesellschaft klagen – aber auch die
Gesellschafter (in der Praxis wird oft beides gemacht) – OG hat ein eigenes Vermögen
- 2. Man kann nur die Gesellschaft klagen
- 3. Man kann nur die Gesellschafter klagen, weil sie nicht rechtsfähig ist – ein Vertragsgeflecht
zwischen den Gesellschaftern, die GesbR hat kein eigenes Vermögen (kann keine rechte
haben)
- 4. Gesellschafter können herangezogen werden
15
Download