lOMoARcPSD|10547186 Bu K VL Zusammenfassung bis Kapitel 5 Bilanzierung und Kostenrechnung (Technische Universität Berlin) StuDocu wird von keiner Universität gesponsert oder unterstützt. Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 Bilanzen und Kostenrechnung WiSe 19/20 TU-Berlin 1.1 Was ist Rechungslegung? - „Ist die Information über die Lage und Entwicklung eines Unternehmens sowie: die Rechenschaft über die Verwendung von finanziellen Mitteln“ Rechnungsleger → → Jahresabschluss Rechnungslegungsadressaten Die Inhalte werden im Jahresabschluss dargestellt. Dazu gibt es verbindliche Regelungsvorschriften im HGB. Die Bereitstellung erfolgt über zwei Rechenwerke: Finanzbuchhaltung (Aktiv-, Passiv-, Aufwands-, und Ertragskonten) Bilanz Die Bilanz stellt die aktuelle Vermögenslage detailliert dar und dient der Information, Dokumentation sowie Gewinnermittlung §266 HGB Gewinn- und Verlustrechnung Das GuV Konto findet sich auf der Passivseite der Bilanz und ist ein Unterkonto der Eigenkapitals und somit ein wichtiger Teil für die Unternehmensplanung. Es wird daher auch oft als Sammel- oder Hilfskonto bezeichnet da Aufwände und Erträge zunächst dort zusammengefasst werden. 1 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung? Inhalt: -Eine Bilanz gliedert sich in Vermögen und Kapital und weist somit alle Bestände des Unternehmens auf. -Eine GuV zeigt im Unterschied dazu die Erfolge durch die Gegenüberstellung von Aufwand und Erfolg. Aussage/Ergebnis: -Die Bilanz zeigt finanzielle Sicherheit und die Beständigkeit eines Unternehmens mithilfe verschiedener Kennzahlen, wie etwa der Eigenkapitalquote. -Die GuV stellt bisherige Kosten und Umsätze dar, sowie eingenommene Gewinn Perspektive: -Am Bilanzstichtag werden für den Moment alle finanziellen Mittel dargestellt. -Bei der GuV wird das Unternehmen über einen Zeitraum analysiert (Jahr/ Quartal). 2 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 1.2 Warum legen Unternehmen Rechnung? Für wen sind die Rechnungslegungsinformationen von Interesse? Die Informationen des Jahresabschlusses sind für die Steakholder wichtig. Dazu gehören Kunden, Lieferanten sowie Eigen-, Fremdkapitalgeber und Arbeitnehmer. Bsp: Für Lieferanten: -Ist davon auszugehen, dass das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann? -Ist davon auszugehen, dass auch künftig Produkte des eigenen Hauses beziehen wird? 2. Rechenwerke 2.1 Bilanz Def.: Die Bilanz ist eine Stichtagsbezogene, wertmäßige Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens in Kontenform. Anlagevermögen* I Immaterielle Vermögensgegenstände II Sachanlagen III Finanzeinlagen Umlaufvermögen*² I Vorräte II Forderungen III Wertpapiere VI Liquide Mittel Eigenkapital (von den Eigentümern des Unternehmens unbefristet) Fremdkapital (von z.B Banken für ein befristeten Zeitraum überlassenes Kapital) = Vermögen = Kapital Anlagevermögen*: sollen dem Unternehmen Langfristig dienen. Umlaufvermögen*²: verbleiben nur kurze Zeit dem Unternehmen 3 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 2.2 Gewinn- und Kostenrechnung Def.: Die Gewinn und Verlustrechnung hat die Aufgabe, durch eine zweckmäßige Gliederung einzelner Erfolgskomponenten einen möglichst guten Einblick in die Ertragslage des Unternehmens zu ermöglichen. 2.3 Rechnungslegungspflicht 1. Dokumentation - §238 1. HGB: „Kaufmann hat eine übersichtliche. Vollständige und für Dritte nachvollziehbare Aufzeichnung aller Geschäfstvorfälle zu erbringen“ - Sämtliche innerhalb eines Geschäftsjahres aufgezeichneten güter- und finanzwirtschaftlichen Vorgänge bilden die Grundlage für die Anfertigung des vom Gesetzgeber geforderten Jahresabschlusses. - Schutz- und Beweisfunktion - Buchführungspflicht stellt die Grundlage für die Erstellung einer Bilanz 2. Information und Rechenschaft - Information der Steakholder (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) - Selbstinformation des Kaufmanns (zur Steuerung des Unternehmens) - Rechenschaft (über Verwendung von Fremd und Eigenkapital) Zahlungsbemessung -Der im Jahresabschluss ermittelte Periodenerfolg stellt zugleich die Bemessungsgrundlage für die maximal mögliche Ausschüttung an die Anteilseigner dar. -Problem: Es bestehen unterschiedliche Zahlungsbemessungsinteressen, insbesondere zwischen Eigentümern und Gläubigern. Eigentümer: hohe Gewinnausschüttung für Privatkapital Gläubiger: niedrige Ausschüttung um mehr Kapital zu bekommen Die Lösung bietet das HGB: Gläubigerschutz: Der Gesetzesgeber beabsichtigt die Gläubiger des Unternehmens durch eine vorsichtige Gewinnermittlung zu schützen, welche dazu führt, dass Ausschüttungen bemessen werden, welche mit Blick auf die Haftungssubstanz des Unternehmens unbedenklich sind. Wer ist in Deutschland zur Rechnungslegung verpflichtet? 4 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 Das HGB knüpft die Rechnungslegungspflicht an den handelsrechtlichen Kaufmannsbegriff. §238 Abs. 1 HGB: Buchführungspflicht: „Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und darin seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu mache.“ §242 Abs.1 HGB: Aufstellungspflicht: „Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen den Verhältnissen seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen“ Wer ist ein Kaufmann? §1 Abs.1 HGB: Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Was ist ein Handelsgewerbe? §1 Abs. 2 HGB: Ein Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Abgrenzungskriterien: - Art der Geschäftstätigkeit (z.B Produktpalette) Umfang der Geschäftstätigkeit ( z.B Umsatzvolumen, Kapital) Anzahl der Mitarbeiter (z.B Schichtbetrieb) Größe und Organisation z.B Tochterunternehmen/ mehre Betriebsstätten) Beginn und Ende der Buchführungspflicht Beginn: Aufgrund der Verknüpfung der Buchführungspflicht mit den Führen eines Gewerbebetriebs ist der Kaufmann unmittelbar mit den Beginn seines Handelsgewerbes buchführungspflichtig. Ende: Wenn ein Betrieb eingestellt wird, oder ein als Kaufmann eingetragenes Unternehmen, das die Betriebsgröße nach § 1 Abs 2 HGB unterschritten hat, die Eintragung auf Antrag löschen lässt. Anforderungen 5 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 Handelsrechtliche Anforderungen an die Buchführung: Ziel: Die Buchführung ist so vorzunehmen, dass sich ein sachverständiger Dritter innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick über Höhe und Zusammensetzung des Vermögens verschaffen kann. Allgemeine Anforderungen §238 Abs. 1 HGB Besondere Anforderungen §239 Abs. 1,2,3,4 HGB Lebende Sprache und eindeutige Abkürzungen Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte und geordnete Verbuchung Unveränderlichkeit Zulässigkeit alternativer Buchführungsformen Überblickbarkeit Einblickbarkeit Aufstellungspflicht: Es gibt keinen „Standart-Jahresabschluss“! Welche Rechenwerke im Einzelnen verpflichtend aufzustellen sind, richtet sich vielmehr nach der Rechtsform, Unternehmensgröße und Kapitalmarktorientierung. Rechtsform: Einzelkaufleute: Keine Buchführungspflicht. Nur wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen nicht mehr als 600k EURO Umsatzerlöse und mehr als 60k EURO Jahresüberschuss haben. Personengesellschaften: GbR = Gesellschaft bürgerlichen Rechts PartG = Partnerschaftsgesellschaft OHG = offene Handelsgesellschaft (auch als GmbH & Co. OHG) 6 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 KG = Kommanditgesellschaft ( auch als GmbH & Co. KG) Stille Gesellschaft Kapitalgesellschaften: GmbH= Gesellschaft mit beschränkter Haftung AG = Aktiengesellschaft KGaA = Kommanditgesellschaft auf Aktien SE = Europäische Aktiengesellschaft eG = eingetragene Genossenschaft Das Dritte Buch des HGB beinhaltet die zentralen gesetzlichen Grundlagen der Rechtslegung in Deutschland - Es setzt sich aus vier Abschnitten zusammen: Alle Kaufleute: Vorschriften zu Buchführung und Jahresabschluss, die für alle (§§ 238-263 HGB) gelten Kapitalgesellschaften: Detaillierte Bestimmungen für Kapitalgesellschaften, (§§264-335 HGB) z.B die Gliederung einer Bilanz. Genossenschaften: (§§264-335 HGB) Kreditinstitute & Versicherungen: (§§340-341 HGB) Unternehmensgröße: - Die speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften sind nach Größenklassen differenziert - Für größere Kapitalgesellschaften gelten in der Regel detaillierte Bestimmungen (z.B bei der Tiefe der Untergliederung von Bilanz und GuV oder der Aufstellung des Lageberichts) Kleine Mittelgroße Große In Euro* - Bilanzsumme (BS) (in Mio.) Bis 6,00 Von 6 bis 20 Ab 20 Umsatzerlöse (U) (Mio) Bis 12,00 Von 12 bis 40 Ab 40 Durchschnittliche Mitarbeiterzahl Bis 50 Von 50 bis 250 Ab 250 Für die Zuordnung müssen mindestens 2 Klassen auf zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen erfüllt werden. Kapitalmarktorientierung: 7 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 - - Kapitalmarktorientiert ist eine Kapitalgesellschaft, wenn sie einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs 5 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) in Anspruch nimmt oder dies beantragt hat. Definition eines organisierten Marktes im Sinne des § 2 Abs. 5 WpHG: („Organisierter Markt im Sinne dieses Gesetzes ist ein [...] betriebenes oder verwaltetes, durch staatliche Stellen genehmigtes, geregeltes und überwachtes multilaterales System, das die Interessen einer Vielzahl von Personen am Kauf und Verkauf von dort zum Handel zugelassenen Finanzinstrumenten innerhalb des Systems und nach festgelegten Bestimmungen in einer Weise zusammenbringt oder das Zusammenbringen fördert, die zu einem Vertrag über den Kauf dieser Finanzinstrumente führt“) Was sind die Komponenten eines Jahresabschlusses? 3. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung - Die Jahresabschlüsse werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht - Der Umfang der zu veröffentlichen Informationen hängt (ebenso wie die Pflicht zur Prüfung eines Wirtschaftsprüfers) von unterschiedlichen Merkmalen ab. - Großunternehmen veröffentlichen den Jahresabschluss i.d.R auch auf ihrer Internetseite - Die genannten Vorschriften regeln nicht alle Probleme der Buchführung detailliert. Neben der zuvor behandelten kodifizierten Rechtsquellen bestehen daher die sog. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) - Zu beachten sind sie im Rahmen der: 8 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 -Buchführungspflicht (§238 Abs. 1 Satz 1 und §239 Abs. 4 Satz 1 HGB) -Inventurvereinfachungsverfahren (§241 HGB) -Aufstellung des Jahresabschlusses (§243 HGB) -Bewertungsvereinfachungsverfahren (§256 HGB Def.: Unter den Gob sind allgemein anerkannte Regeln über die Führung der Handelsbücher sowie die Erstellung des Jahresabschlusses zu verstehen, die von allen Kaufleuten gleichermaßen zu beachten sind. Die GoB sind nur zum Teil im HGB kodifiziert und werden im Gesetzestext nicht explizit definiert Gleichwohl verweist das Gesetz auf die GoB, z.B „Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln.“ (§264 Abs. 2 HGB) - Die GoB stellen daher zwingende Rechtssätze dar, die das schriftlich fixierte Gesetz ergänzen und dort greifen, wo Gesetzeslücken auftreten oder Gesetzesvorschriften einer Auslegung bedürfen - Sofern spezifische Gesetzesvorschriften bestehen, haben diese jedoch Vorrang gegenüber den GoB Teilgebiete der GoB 9 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung im engeren Sinne Materielle Grundsätze Abgrenzungsgrundsätze: Sachliche Abgrenzung: Den Erträgen sollen die durch sie verursachten bzw. ihnen entsprechen-den Aufwendungen gegenübergestellt werden. Zeitliche Abgrenzung: Einnahmen und Ausgaben sind den einzelnen Rechnungsperioden pro rata temporis zuzurechnen. Ergänzende Grundsätze: - Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit: Der Nutzen zusätzlicher Information muss die Kosten ihrer Bereitstellung übersteigen; es sind nur solche Informationen zu verarbeiten, die für den Bilanzadressaten entscheidungsrelevant sind. - Going-Concern-Prinzip: Bei der Bewertung ist grundsätzlich von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen. - Grundätze der Richtigkeit und Vollständigkeit 10 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 Formelle Grundsätze Klarheit und Übersichtlichkeit Posten des Jahresabschlusses sind so zu ordnen und zu bezeichnen, dass ihr Inhalt erkennbar ist. Keine Zusammenfassungen oder Saldierungen, die zu Fehlinformationen führen könnten; aber: Gliederungstiefe der Bilanz darf nicht die Übersichtlichkeit gefährden. Kontinuität - Dient der Vergleichbarkeit einzelner Jahresabschlüsse im Zeitablauf - Formelle Kontinuität: Bilanzidentität (Schlussbilanz 2013 = Eröffnungsbilanz 2014) Materielle Kontinuität: - Bewerbungsstetigkeit: Beibehaltung von Bewertungsgrundsätzen und -methoden - Wertkontinuität: Ein im Jahresabschluss bilanzierter Wert ist bei unveränderten Verhältnissen fortzuführen. Zusammenfassung Kapitel 2 Die Aktivseite der Bilanz stellt das Vermögen des Unternehmens dar, während die Passivseite der Bilanz zeigt, wer dem Unternehmen das Kapital überlassen hat, das im Vermögen investiert ist .Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) hat die Aufgabe, durch eine zweckmäßige Gliederung einzelner Erfolgskomponenten einen möglichst guten Einblick in die Ertragslage des Unternehmens zu ermöglichen. Rechnungslegungszwecke fungieren als Bezugsrahmen für die Einzelvorschriften und schließen Regelungslücken. Die Rechnungslegungszwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses bestehen in der Dokumentation, Information und Rechenschaft sowie in der Ausschüttungsbemessung und Kapitalerhaltung. Das deutsche HGB knüpft die Rechnungslegungspflicht an den handelsrechtlichen Kaufmanns-begriff, der Umfang der Rechnungslegung hängt jedoch von der Rechtsform, Größe und Kapitalmarktorientierung eines Unternehmens ab. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind allgemein anerkennte Regeln über die Führung der Handelsbücher sowie die Erstellung des Jahresabschlusses, die von allen Kauf-leuten gleichermaßen zu beachten sind, wenngleich sie nur teilweise kodifiziert sind. Unter ihnen nehmen die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil) eine besondere Stellung ein. Die materiellen GoBil setzen sich aus den Ansatz-, Bewertungs- und Abgrenzungsgrundsätzen sowie den ergänzenden Grundsätzen zusammen. Die formellen GoBil beziehen sich auf die Klarheit und Übersichtlichkeit sowie auf die Kontinuität des Jahresabschlusses. 11 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 Kapitel 3 Inventur und Inventar Begrifflichkeiten Was sind Inventar und Inventur? Die Notwendigkeit zur Inventur ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetzestext: „Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögens-gegenständegenau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben.“ §240 Abs. 1 HGB „Er hat demnächst für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs ein solches Inventar aufzustellen. Die Dauer des Geschäftsjahrs darf zwölf Monate nicht überschreiten. Die Aufstellung des Inventars ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit zu bewirken.“ §240 Abs. 2 HGB Definitionen - Ein Inventar ist ein detailliertes Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden des Kaufmanns nach Art, Menge und Wert zu einem bestimmten Zeitpunkt. - Eine Inventur ist der Prozess des Aufnehmens und Aufzeichnens aller Vermögensgegenstände und Schulden, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Unternehmen vorhanden sind. - Die Inventur ist der Prozess, der zum Inventar als dessen Ergebnis führt. Bestandteile Das Inventar besteht aus drei Bestandteilen: 1. Allen Vermögensgegenständen 2. Allen Schulden und 3. Deren Saldo, dem Reinvermögen, das dem Eigenkapital entspricht. Aufgaben - Voraussetzung für eine ordnungsmäßige Buchführung - Grundlage für die Bilanzerstellung - Instrument zur Vermögensfeststellung zum Schutze der Gläubiger - Kontrolle der Buchbestände und damit auch der Lagebuchführung - Verbrauchsermittlung, falls die Bestandsbuchführung die Abhänge nicht fortlaufend erfasst (Verbrauch = Anfangsbestände + Zugänge- Endbestände). 12 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 Inventurformen Vereinfachung der Inventur Bewertungsvereinfachungsverfahren 1. Festbewertung § 240 Abs. 3, Satz 1 HGB: „Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe können, wenn sie regelmäßig ersetzt werden [...] mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, sofern sein Bestand [...] nur geringen Veränderungen unterliegt.“ Diese Werte müssen spätestens am dritten Bilanzstichtag durch eine körperliche Bestandsaufnahme geprüft werden. Wenn der ermittelte Wert höher als der angesetzte Wert ist, so muss der ermittelte Wert als neuer Festwert festgelegt werden. Für unfertige und fertige Erzeugnisse darf kein Festwert angesetzt werde 2. Durchschnittsbewertung § 240 Abs 4 HGB: „Gleichwertige Vermögensgegenstände [...] und Schulden können jeweils in einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden.“ Bei dieser Methode wird aus dem Anfangsbestand und den Zugängen der Periode ein Durchschnittswert gebildet. Mit diesem errechneten Wert wird der Verbrauch sowie der Endbestand berechnet. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten der Ermittlung des Durchschnitts: 1. die gewogene Durchschnittsbewertung 2. die gleitende Durchschnittsbewertung 1. gewogene Durchschnittsbewertung: Am Ende des Jahres wird aus den Anfangsbeständen und den Zugängen ein Durchschnittswert ermittelt, mit dem die Abgänge und der Endbestand bewertet werden. 13 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 Beispiel: Kauf von Heizöl Nun werden alle Abgänge mit 0,47€/l sowie der jetzige Bestand nach allen Abgängen bewertet. 2. gleitende Durchschnittsbewertung: Nach jedem neuen Zugang wird ein neuer Durchschnittspreis errechnet. Dieser wird dann für die Bewertung der nächsten Abgänge angewandt. Sobald ein neuer Zugang eingeht, wird wieder ein neuer Durchschnittspreis errechnet. Beispiel: Kauf von Heizöl 3. Verbrauchsfolgebewertung § 256 Satz 1 HGB vor dem BilMoG: „Soweit es den GoB entspricht, kann für den Wertansatz gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens unterstellt werden, dass die zuerst oder dass die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst oder in einer sonstigen bestimmten Folge verbraucht oder veräußert worden sind.“ Im Folgenden sollen einige Verfahren vorgestellt werden. a) Lifo-Verfahren: Die Abkürzung LIFO steht für „last in – first out“ und meint damit, dass die Verbrauchsgüter, die als letztes gekauft worden sind, als erstes wieder verbraucht werden. Es ist wie bei einem Getreideberg, der bei der Ernte entsteht. Der Weizen, der zuerst geerntet wurde liegt ganz unten und alle weiteren Ladungen werden auf den Berg drauf geschüttet, so dass für die Verarbeitung des Weizens zu Mehl als erstes die letzte Ladung genutzt wird. Beispiel: Heizöl 14 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 b) Fifo-Verfahren: Die Abkürzung FIFO steht für „First in – first out“ und meint damit, dass die Verbrauchsgüter, die als erstes gekauft worden sind, als erstes wieder verbraucht werden. Um diese Methode wieder für das Getreide anzuwenden, muss der Raum, in dem es gelagert wird, einen Ausgang im Boden haben, so dass sich der Getreidevorrat, wie bei einer Sanduhr, nach unten entleert. Beispiel: Heizöl c) Hifo-Verfahren: Die Abkürzung HIFO steht für „highest in – first out“ und meint, dass die Bestände als erstes Verbraucht werden, die den höchsten Beschaffungspreis aufweisen, so dass am Jahresende die Bestände mit den niedrigsten Beschaffungspreisen übrig bleiben. Durch die Bewertung des Bestandes mit den niedrigsten Anschaffungskosten, sind die Vorräte, die in der Bilanz angegeben werden, sehr vorsichtig bewertet. Beispiel: Heizöl d) Lofo-Verfahren: Die Abkürzung LOFO steht für „lowest in – first out“ und meint, dass die Bestände als erstes Verbraucht werden, die den niedrigsten Beschaffungspreis aufweisen, so dass am Jahresende die Bestände mit den höchsten Beschaffungspreisen übrig bleiben. Diese Bewertung steht somit im vollkommenen Gegensatz zur Hifo-Methode, da mit dieser Methode die Bewertung des Bestandes besonders großzügig vorgenommen wird. Beispiel: Heizöl Anpassungen durch das BilMoG: Durch das BilMoG wurde jedoch der §256 HGB geändert. Seitdem lautet dieser "Soweit es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, kann für den Wertansatz gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens unterstellt werden, dass die zuerst oder dass die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert worden sind. § 240 Abs. 3 und 4 ist auch auf den Jahresabschluss anwendbar." Durch diese Änderungen sind nur noch das LIFO- und FIFO-Verfahren im Handelsgesetz erlaubt. 15 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 Festbewertung Charakterisierung - Bei der Festbewertung wird für einen bestimmten Bestand an Vermögensgegenständen eine Festmenge zu Festpreisen angesetzt. Dieser Festwert wird bei gleichbleibenden Vorausset-zungen für mehrere Geschäftsjahre unverändert fortgeführt. Voraussetzungen - Gegenstände des Sachanlagevermögens oder Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe - Regelmäßiger Ersatz der Vermögensgegenstände erfolgt - Der Gesamtwert muss für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung sein (der einzelne Festwertansatz darf nicht mehr als 5% der Bilanzsumme betragen) - Bestand unterliegt in Größe, Wert und Zusammensetzung nur geringen Veränderungen Anwendungsfälle - z.B. Büroeinrichtungen, Werkzeuge, Hotelgeschirr und -bettwäsche Gruppenbewertung Charakterisierung - Gleichartige Vermögensgegenstände werden zu einer Gruppe zusammengefasst und mit einem Durchschnittswert bewertet Voraussetzungen - Gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens, andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände oder Schulden - Gleichartigkeit bedeutet dabei - Gleichartigkeit der Vermögensgegenstände: Die Vermögensgegenstände gehören zu einer Warengattung (z.B. Abflussrohre mit verschiedenen Abmessungen) - Gleichartigkeit in der Verwendbarkeit der Funktion, z.B. Kunststoffpaneele und Holzpaneele, die zur Vertäfelung von Zimmerdecken verwendet werden 16 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 Zusammenfassung Kapitel 3 Ein Inventar ist ein detailliertes Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden des Kaufmanns nach Art, Menge und Wert zu einem bestimmten Zeitpunkt. Der Prozess des Aufnehmens und Aufzeichnens aller Vermögensgegenstände und Schulden wird als Inventur bezeichnet. Das Inventar dient insbesondere als Instrument zur Vermögensfeststellung zum Schutze der Gläubiger sowie der Kontrolle der Buchbestände. Hinsichtlich des Zeitpunkts der Bestandsaufnahme lassen sich die Inventur-systeme Stichtagsinventur, ausgeweitete Stichtagsinventur, vor- und nachgelagerte Inventur und permanente Inventur unterscheiden. Hinsichtlich der Art und Weise der Bestandsaufnahme lassen sich als Inventurverfahren die körperliche und buchmäßige Bestandsaufnahme sowie die Bestandsaufnahme anhand von Dokumenten unterscheiden. Mit der Fest-, Gruppen- und Sammelbewertung bestehen Ansätze zur Vereinfachung der Inventur bestimmter Vermögensgegenstände. Bei der Gruppenbewertung sind die Verfahren des gewogenen periodischen Durchschnitts und des gleitenden permanenten Durchschnitts zu unterscheiden. 17 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 Kapitel 4: Grundlagen der Buchführung Der Begriff des Kontos Zwischenfazit: - Die Bilanz dient der Aufstellung des Vermögens und der Schulden. Ihr Saldo wird als Reinvermögen bzw. Eigenkapital bezeichnet. - Durch Geschäftsvorfälle ergeben sich im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen dieser Vermögensgegenstände und Schulden und damit des Reinvermögens, d.h ein Gewinn oder Verlust entsteht. - Da nicht bei jedem Geschäftsvorfall eine neue Bilanz erstellt werden kann, müssen diese Geschäftsvorfälle gesammelt werden. - Dies geschieht auf Konten Definition: Das Konto ist eine zweiseitige Rechnung, in der auf der einen Seite alle Mehrungen und auf der anderen alle Minderungen zusammengefasst werden. - Am Ende des Geschäftsjahres werden die Beträge auf beiden Seiten addiert und die Summen gegeneinander verrechnet. - Auf welcher Seite die Minderungen und Mehrungen erfasst werden, hängt von der Art des Kontos ab. Bestandskonten Arten von Bestandskonten - Die Bilanzposten werden als jeweils eigenes Konto geführt und am Jahresende wieder zu einer Bilanz zusammengefügt. - Für die auf der Aktivseite der Bilanzerscheinenden Posten (= Vermögensgegenstände) werden sog. Aktivische Bestandskonten (kurz „Aktivkonten“)geführt. - Für die auf der Passivseite der Bilanzerscheinenden Posten (= Eigen- und Fremdkapital) werden sog. passivische Bestandskonten (kurz „Passivkonten“) geführt. 18 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 Auflösung der Bilanzen in Konten Buchung von Geschäften - Im Laufe des Geschäftsjahres werden Geschäftsvorfälle nicht unmittelbar in der Bilanz, sondern in den Konten erfasst, welche zur Erstellung der Bilanz abgeschlossen werden. - Die Erfassung der Vorfälle folgt in der Buchführung einer strengen Logik. - Kennzeichen der „Doppelten Buchführung“ ist es, dass von jedem Geschäftsvorfall immer mindestens zwei Konten berührt werden. - Die Buchung eines Geschäftsvorfalls erfolgt immer im Soll auf einem Konto und im Haben auf einem anderen Konto. - Das Erstgenannte Konto ist das im Soll und das zweite das im Haben zu buchende Konto 19 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 Erfolgskonten Begrifflichkeiten, Erfolgskonto, Ertrag/Aufwand, Gewinn/Verlust Erfolgskonten - Konten zur Erfassung erfolgswirksamer Geschäftsvorfälle - Auf Erfolgskonten werden alle Aufwendungen und Erträge verbucht Aufwendungen und Erträge - Erträge (Aufwendungen) führen zu einer Erhöhung (Minderung) des Eigenkapitals Gewinn/Verlust - Ergibt sich aus als Differenz aller Erträge und Aufwendungen Aufwands- und Ertragskonten - Aufwandskonten enthalten Aufwendungen, während Erträge auf Ertragskonten erfasst werden Für jede Aufwands- und Ertragsart ist ein getrenntes Konto zu führenDurch die Erfassung der einzelnen unsaldierten Erträge und Aufwendungen kann am Periodenende eine Gewinnund Verlustrechnung aufgestellt werden, in der ein Über-blick über sämtliche angefallenen Erträge und Aufwendungen gegeben werden kann. Aufwands-/Ertragskonten 20 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 Zusammenfassung Kapitel 4 - Sämtliche Geschäftsvorfälle eines Unternehmens wirken sich auf die Bilanz und/oder die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aus. - Da nicht bei jedem Geschäftsvorfall eine neue Bilanz erstellt werden kann, müssen die Geschäftsvorfälle zunächst auf „Konten“ gesammelt werden. - Unter den Konten wird zwischen Bestands- und Erfolgskonten unterschied-den. - Für jeden Bilanzposten wird ein eigenes Konto geführt; die Konten werden am Jahresende zu einer Bilanz zusammengeführt. Ebenso wird für jede Aufwands- und Ertragsart ein eigenes Konto geführt, auf deren Basis am Ende eines Geschäftsjahres die GuV aufgestellt wird. - Erfolgsneutrale Geschäftsvorfälle führen zu einem Aktiv- oder Passivtausch bzw. zu einer Bilanzverlängerung oder -verkürzung. - Erfolgswirksame Geschäftsvorfälle werden auf den Erfolgskonten verbucht. Sie führen zu einer Veränderung des Reinvermögens. 21 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 Kapitel 5: Ansatzvorschriften Grundlagen Grundfragen der Bilanzierung 22 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 Bilanzierung dem Grunde nach: Die Frage, was in Vermögensgegenstand in der Bilanz anzusetzen ist, wird anhand eines zweistufigen Vorgehens beantwortet: Abstrakte Aktivierungsfähigkeit Unter welchen Voraussetzungen liegt grundsätzlich ein Vermögensgegenstand vor? Wenn ein Sachverhalt die drei folgenden Charakteristika eines Vermögensgegenstandes erfüllt: 1) Wirtschaftlicher Wert - Aus dem Sachverhalt resultiert ein zukünftiger Nutzen für das Unternehmen 2) Selbständige Bewertbarkeit - Für ein Sachverhalt liegt ein geeigneter Wertmaßstab vor (AHK) 3) Selbständige Verkehrsfähigkeit - Der Sachverhalt ist einzeln verwendbar 23 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 Konkrete Aktivierungsfähigkeit (Falls noch Unklar. Weiter auf Seite 26 Aktivierungsfähigkeit nochmal erklärt: Bei der „Bilanzierung dem Grunde nach“ stellt sich die Frage, ob ein Vermögensgegenstand, eine Schuld oder ein Rechnungsabgrenzungsposten (Abgrenzungsposten) bilanzierungsfähig ist, d.h. ob bilanziert werden muss, bilanziert werden darf oder nicht bilanziert werden darf. Im Falle von Vermögensgegenständen spricht man von der Aktivierungsfähigkeit und bei Schuldpositionen von der Passivierungsfähigkeit. Abstrakte Aktivierungsfähigkeit Die abstrakte Aktivierungsfähigkeit liegt vor, wenn die Merkmale eines Vermögensgegenstandeserfüllt werden. Der Begriff des Vermögensgegenstandes wie in § 246 Abs. 1 HGB häufig erwähnt, jedoch nicht definiert. Dies ist in Literatur und Rechtsprechung nachgeholt worden, wobei jedoch eine einheitliche Auffassung in Detailfragen nicht besteht. Es wurden verschiedene Kriterien gefunden, die erfüllt sein müssen, damit die Zugehörigkeit zu den Vermögensgegenständen zweifelsfrei erfolgen kann. 24 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 Ein Vermögensgegenstand liegt vor, wenn dieser • • • selbstständig bewertbar ist, greifbar und verkehrsfähig ist sowie einen wirtschaftlichen Wert besitzt. Eine selbständige Bewertung zielt auf die Anschaffungs-/Herstellungskosten als Maßstab ab. Die Verkehrsfähigkeit soll sicherstellen, dass ein Vermögensgegenstand im Sinne des Gläubigerschutzes im Notfall einzeln veräußert werden kann. Der wirtschaftliche Wert soll sicherstellen, dass der Vermögensgegenstand einen zukünftigen Nutzen für das Unternehmen darstellt. Konkrete Aktivierungsvorschriften Nach Feststellung der abstrakten Bilanzierungsfähigkeit, ist zu prüfen, ob im konkreten Einzelfall tatsächlich Bilanzierungsfähigkeit vorliegt ist. Das ist nur dann gegeben, wenn die folgenden drei Kriterien erfüllt werden: • • • subjektive Zurechenbarkeit Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen (d.h. das Bilanzierungsobjekt darf nicht zum Privatvermögen gehören), kein ausdrückliches Bilanzierungsverbot. 25 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 Exkurs: Bestandteile des Anlage- und Umlaufvermögens Welche Vermögensgegenstände werden im Anlagevermögen ausgewiesen? 26 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com) lOMoARcPSD|10547186 Zusammenfassung Kapitel 5 Voraussetzung für die Aktivierung eines Vermögensgegenstandes ist dessen abstrakte und konkrete Aktivierungsfähigkeit. Ein Sachverhalt ist abstrakt aktivierungsfähig, wenn aus ihm ein zukünftiger Nutzen für das Unternehmen resultiert, ein geeigneter Wertmaßstab vorliegt und der Sachverhalt einzeln verwertbar ist. Hinsichtlich der konkreten Aktivierungsfähigkeit ist zu prüfen, ob für einen abstrakt aktivierungsfähigen Vermögensgegenstand ein Aktivierungswahl-recht oder -verbot besteht. Sofern für einen Sachverhalt eine abstrakte und konkrete Aktivierungsfähigkeit vor liegt, ist dieser in der Bilanz als Vermögensgegenstand anzusetzen. Aktivierungsverbote bestehen für verschiedene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, während ein Aktivierungswahlrecht für Entwicklungskosten von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen existiert. Ausnahmen bestehen in der Form, dass vereinzelt Aktivierungsgebote bzw. -wahlrechte für Sachverhalte existieren, die nicht die Kriterien der abstrakten Aktivierungsfähigkeit erfüllen. 27 Heruntergeladen durch Samir Tahsin (samirtshsin23@gmail.com)