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Weil die Kantone tricksen Hausbesitzer zahlen zu wenig Steuern

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12.06.23, 14:54
Weil die Kantone tricksen: Hausbesitzer zahlen zu wenig Steuern
Weil die Kantone tricksen: Hausbesitzer zahlen zu
wenig Steuern
Eine Villa im Wert von 10 Millionen wird in Zug nur zu einem
Bruchteil besteuert. Diese Bevorteilung der Wohneigentümer ist,
das zeigt eine Analyse der «NZZ am Sonntag», weit verbreitet –
entgegen dem Willen der Justiz.
Rene Donzé
10.06.2023, 21.45 Uhr
Wohneigentümer in Zug profitieren nicht nur von der begehrten Lage am See:
Auch die Steuern sind enorm attraktiv.
Stefan Huwiler / Imago
«Der Kanton Zug schwimmt im Geld», titelte die «Zuger
Zeitung» neulich und stellte die Frage: «Was tun mit den
Millionen?» Einmal mehr hat Zug einen rekordhohen
Überschuss erzielt: 332 Millionen Franken. Das Eigenkapital
ist auf riesige 2 Milliarden Franken geklettert. Somit könnte
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Weil die Kantone tricksen: Hausbesitzer zahlen zu wenig Steuern
der Kanton die Ausgaben eines ganzen Jahres locker aus den
Reserven bezahlen.
Künftig spült die Einführung der OECD-Mindeststeuer den
Zugerinnen und Zugern weitere 200 Millionen Franken in die
Kasse. Nun braucht die Politik neue Ideen, was sie mit all den
Millionen anstellen soll. Die Prämienverbilligung für die
Krankenkasse hat der Kanton bereits grosszügig ausgebaut.
Eine vierköpfige Familie profitiert bis zu einem
Bruttoeinkommen von 130 000 Franken. Die KitaSubventionen wurden ebenfalls aufgestockt.
Zudem soll die Bevölkerung in den Genuss weiterer
Steuersenkungen kommen: Ehepaare unterliegen erst ab
400 000 Franken der Vermögenssteuer, doppelt so viel wie
heute. Dabei sind die Zuger Steuertarife schon jetzt
unschlagbar günstig: Eine vierköpfige Familie mit einem
Einkommen von
150 000 Franken zahlt in Zug lediglich 3200 Franken. In der
Stadt Bern dagegen sind es 17 800 Franken., in Basel
16 400 Franken.
Auch die Immobilienbesitzer sind auf Rosen gebettet. Dazu
das Beispiel eines Herrschaftshauses an bester Zuger
Hanglage: Die Villa mit grossem Umschwung bietet ein
grandioses Panorama auf den See. Professionelle Schätzer
beziffern ihren Wert auf 10 Millionen Franken. Der Fiskus
jedoch taxiert den steuerlichen Wert auf weniger als zwei
Millionen Franken. Dies geht aus dem Steuerauszug hervor,
welcher der «NZZ am Sonntag» vorliegt.
Bundesgericht hat klar entschieden
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Weil die Kantone tricksen: Hausbesitzer zahlen zu wenig Steuern
Das Beispiel ist keine Ausnahme, wie Treuhänder bestätigen.
Es komme immer wieder vor, dass der Steuerwert einer
Liegenschaft um den Faktor vier oder gar fünf unter dem
effektiven Marktwert liege. Doch wie sind solche Fälle zu
erklären? Eigentlich hat das Bundesgericht in mehreren
Urteilen festgehalten, dass der für Steuerzwecke verwendete
Wert mindestens 60 bis 70 Prozent des marktüblichen
Verkehrswerts erreichen sollte.
Riesige Steuerunterschiede
So viel Franken bezahlt ein Doppelverdienerpaar mit zwei Kindern und einem
Einkommen von 200000 Franken in ausgewählten Städten an den Fiskus.
0
Zug
10 000
20 000
30 000
9 200
Zürich
Genf
Basel
22 800
28 400
29 100
Bern
Stand: 10. 06. 2023
Quelle: NZZ am Sonntag
30 900
NZZ / mcm.
Diese Regel gilt nebst der Vermögenssteuer auch für den
Eigenmietwert, der bei selbstgenutzten Liegenschaften als
Einkommen zu versteuern ist. Im Gegenzug dürfen
Eigentümer ihre Schuldzinsen sowie Ausgaben für den
Unterhalt von der Steuer abziehen. Die meisten Kantone
schätzen den Wert der Liegenschaften systematisch vor Ort.
Zug verzichtet darauf. Stattdessen stützt sich der Fiskus auf
den historischen Kaufpreis. Das bedeutet: Ein Eigentümer, der
sein Haus vor vielen Jahren günstig erwerben konnte, zahlt
nur einen Bruchteil an Steuern.
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Besonders in Zug sind die Hauspreise geradezu explodiert.
Seit dem Jahr 2000 haben sie sich verdreifacht.
«Eigentümerinnen und Eigentümer, welche ihre Immobilie
selber nutzen, haben in der Regel nichts von einer
allgemeinen Wertsteigerung, ausser sie verkaufen die
Immobilie», begründet die Regierung die Privilegierung
langjähriger Hausbesitzer in einem Argumentarium aus dem
Jahr 2017. Die Methode könne zwar «im Einzelfall zu
Unschärfen» führen. Dafür, so die Behörde, erspare man sich
eine aufwendige Schätzungsprozedur, wofür beispielsweise
der Kanton Schwyz zwanzig Experten beschäftige.
Preisentwicklung von Einfamilienhäusern im gehobenen Sektor
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Der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler betont, das
Bewertungsmodell habe bisher zu keinerlei Reklamationen
geführt, weder von den Steuerzahlern noch vom Bund. «Das
Parlament in Bern debattiert derzeit über eine Abschaffung
des Eigenmietwerts. Solange auf Bundesebene keine
Rechtssicherheit besteht, wäre es voreilig, unser heutiges
System zu ändern», erklärt Tännler. Allerdings dreht sich die
Diskussion um den Eigenmietwert seit Jahrzehnten im Kreis,
ohne Aussicht auf eine baldige Veränderung.
Was sagt die Rechtslehre zum Argument der Zuger Regierung,
für den Hausbesitzer habe eine Wertsteigerung keinen
Nutzen, solange er das Objekt nicht verkaufe? Gehen andere
Kantone zu hart gegen ihre Eigentümer vor, wenn sie die
Besteuerung stattdessen auf den aktuellen Marktwert
abstützen? Peter Hongler ist Professor für Steuerrecht an der
Universität St. Gallen. Er sagt, ein gewisser Spielraum bei der
Bemessung gehöre zwar zum Steuerföderalismus. «Das
Gesetz legt jedoch klar fest, dass sich die Schätzung am
Verkehrswert orientieren muss. Daher ist eine systematische
Unterbewertung unzulässig.»
Gemäss dem Steuerharmonisierungsgesetz seien die Kantone
verpflichtet, mit gleichen Ellen zu messen. Dazu gehöre es, die
steuerlichen Bewertungen in regelmässigen Abständen zu
aktualisieren. Allerdings: Neben Zug nehmen auch andere
Kantone diese Vorgabe nicht besonders ernst. Zürich zum
Beispiel hat die Immobilienwerte im Jahr 2009 letztmals
aufdatiert. Und erhielt deswegen prompt eine Rüge des
Steuerrekursgerichts. Die Justiz hielt vor drei Jahren fest, die
Unterbewertung sei bundesrechtswidrig. Diese Tatsache sei
dem Steueramt «zweifellos bewusst».
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Doch geschehen ist seither: nichts. Finanzdirektor Ernst
Stocker liess einzig verlauten, er habe gehofft, dieser Kelch
würde an ihm vorübergehen. Ausserdem seien höhere
Immobilienvermögen wenig attraktiv für Zürich, weil der
Kanton dadurch mehr Geld in den Finanzausgleich einzahlen
müsse.
Umverteilung zulasten der Mieter
Kurt Schmidheiny, Professor für Ökonomie an der Universität
Basel, beurteilt die Praxis der Steuerämter mit Skepsis: «Die
Unterbewertung ist zum Vorteil der Hauseigentümer, welche
in der Politik eine starke Lobby besitzen. Zudem erfolgt die
Subventionierung auf eine versteckte Art, so dass sie wenig
Anstoss erregt. Der Preis jedoch ist eine
Ungleichbehandlung.» Dies betreffe einerseits die Besitzer
von beweglichen Vermögenswerten wie Aktien: Diese müssen
stets den aktuellen Marktwert versteuern und können sich
nicht auf den historischen Kaufpreis berufen.
Vor allem aber gehe der Steuerausfall zulasten der Mieter.
«Eine tiefe Bewertung von Liegenschaften führt zu einer
Umverteilung von den Mietern zu den Hauseigentümern, was
eigentlich durch das Konstrukt des Eigenmietwerts
verhindert werden sollte.» Zudem, so Schmidheiny,
erschwerten die Kantone mit ihrer Praxis eine effiziente
Nutzung des Wohnraums: «Manche Leute würden gerne von
einem grossen Haus in eine kleinere Mietwohnung umziehen.
Doch wenn es sich steuerlich nicht lohnt, werden sie von
einem solchen Schritt abgehalten.»
Zug ist nicht der einzige Kanton, der seine Immobilienbesitzer
bei den Steuern schont. Als reichster Kanton allerdings steht
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er stärker im Fokus: 400 Millionen Franken zahlt er in den
Finanzausgleich ein. «Ohne diese Transferzahlungen wären
die steuerlichen Unterschiede noch ausgeprägter», sagt
Marius Brülhart, Ökonomieprofessor der Universität
Lausanne. «Denn der Finanzausgleich funktioniert als eine
Art Lusthemmer für den Steuerwettbewerb: Weil die Kantone
einen Teil der Einnahmen an andere abgeben müssen, wird es
für sie weniger lukrativ, zusätzliches Steuersubstrat zu
generieren.»
Zürich droht mit «Retourkutsche»
Die übrige Schweiz hat also ein scharfes Auge darauf, dass die
Zuger nicht allzu sehr im Geld schwimmen. So platzierte der
Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker kürzlich eine
ungewohnte Warnung: Wenn Zug die zusätzlichen
Einnahmen aus der OECD-Mindeststeuer für weitere
Steuersenkungen nutze, so würde das eine «Retourkutsche»
beim Finanzausgleich provozieren, meinte er.
Der Zuger Amtskollege Heinz Tännler versucht derweil, die
Wogen zu glätten. «Unser föderalistisches Steuersystem,
welches den Kantonen eine grosse Autonomie gibt, hat sich
bewährt», sagt er. «Je besser unser Kanton finanziell dasteht,
desto stärker kommt dies dank dem Finanzausgleich auch
den anderen zugute.»
Das Zuger Steuermodell als Vorbild? Bei der Besteuerung von
Wohneigentum profilieren sich andere als Musterknaben,
namentlich Luzern: Dort erstellt der Fiskus dank
umfangreichen statistischen Daten eine relativ präzise
Marktbewertung, welche alle fünf Jahre aktualisiert wird.
Damit könne man sich die Schätzungen vor Ort zumeist
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ersparen, erklärt Simon Kaspar vom Steueramt Luzern. «Ein
Viertel der 180 000 Immobilien haben wir mit der neuen
Methode erfasst. Die Akzeptanz bei den Steuerzahlern ist sehr
gut.»
Die Luzerner Hausbesitzer kannten schon bisher keine
Vorzugsbehandlung. In Zug dagegen wäre der Aufschrei gross,
würde der Fiskus ebenfalls auf das Luzerner Modell
umschwenken. Das Zuger Steueramt hatte im Jahr 2001
letztmals eine generelle Neubewertung vorgenommen – was
bereits damals für böses Blut sorgte.
Immerhin, um auch die Mieter bei Laune zu halten, hat der
Kanton für diese Gruppe ebenfalls einen Steuerabzug
eingeführt: 30 Prozent der Mietzahlung dürfen sie vom
Einkommen wegrechnen – im Maximum 10 500 Franken.
Dieser Mieterabzug ist eine weitere Zuger Besonderheit, die
man sich dank den üppigen Einnahmen mühelos leisten
kann.
Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»
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