Stand 30.07.2020 Baubeschreibung Tunnelstr. APPART NUOVO 1. ALLGEMEIN 1.1 ARCHITEKTUR Die Planung sieht eine anspruchsvolle Architektur mit hohem Wiedererkennungswert vor. Die Fassade ist mit heller Oberfläche in weißen und anthrazitfarbenen Elementen geplant. Das Gebäude erhält dadurch ein Alleinstellungsmerkmal 1.2 PROJEKT Es entstehen 150 Wohneinheiten aufgeteilt auf 2 Baukörper, die konstruktiv durch einen Zwischenbau verbunden sind. Die Technikräume befinden sich in Untergeschoss. In der Tiefgarage stehen 101 Stellplätze zur Verfügung, oberirdisch sind 6 Stellplätze geplant. 1.3 GRUNDLAGEN DER AUSFÜHRUNG Maßgeblich für die Ausführung sind die als Anlage zum Kaufvertrag genommenen Pläne des Architekten, Normen und die anerkannten Regeln der Bautechnik, jeweils zum Zeitpunkt der Baugenehmigung, sowie diese Bau- und Ausstattungsbeschreibung. Abweichungen von der Bau- und Ausstattungsbeschreibung sind zulässig, wenn sie technisch notwendig oder behördlich veranlasst sind, vgl. hierzu Ziffer 6.1 dieser Baubeschreibung. 2. ANGABEN ZU GRUNDSTÜCK, ERSCHLIESSUNG UND AUSSENBEREICH 2.1 Grundstück Das Grundstück befindet sich in der Tunnelstraße 94-94b in Augsburg-Kriegshaber und hat eine Größe von ca. 5.820 m². 2.2 Erdarbeiten Zu den Erdarbeiten zählt das Freimachen des Grundstücks, das Abtragen des Oberbodens, die Herstellung des Baugrubenaushubs in Abhängigkeit der Forderungen aus dem geologischen Baugrundgutachten sowie der Abtransport des überschüssigen Materials. 2.3 Hausanschlüsse Die folgenden Hausanschlüsse werden im Zuge der schlüsselfertigen Errichtung hergestellt: • Fernwärme • Wasser • Abwasser bzw. Regenwasser • Strom • Telefon / Internet • Kabelanschluss für Fernsehen S e i t e 1 | 16 Die Hausanschlüsse, Unterverteilungen sowie Leitungen für die Ver- und Entsorgung der Wohngebäude werden an geeigneten Stellen im Gebäude untergebracht. Die Hausanschlusskosten werden durch den Verkäufer übernommen. Der Verkäufer wird Versorgungsverträge abschließen, die vom Käufer bzw. von der Eigentümergemeinschaft mit der Abnahme des Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentums übernommen werden, vgl. hierzu Ziffer 9 dieser Baubeschreibung. 2.4 Schmutzwasserentwässerung Die Anschlüsse der Gebäudeentwässerung für Schmutzwasser an das städtische Kanalnetz sowie das Herstellen der erforderlichen Revisionsschächte, wird gemäß Fachplanung ausgeführt. 2.5 Regenwasser Die Versickerung erfolgt über Rigolen gemäß Fachplanung auf dem Grundstück. Entwässerungsrinnen im Außenbereich vor Türen und Zugängen soweit erforderlich. 2.6 Außenanlagen Die Ausführung der Außenanlagen erfolgt gemäß Freiflächengestaltungsplan. Die Wege werden mit Betonpflastersteinen sowie wassergebundener Decke hergestellt. Im Übrigen erfolgt eine umfangreiche Bepflanzung zur Eingrünung der Freiflächen. Fahrradabstellplätze werden in geforderter Anzahl, teilweise überdacht, errichtet. Im westlichen Gartenbereich ist der bauordnungsrechtlich geforderte Kinderspielplatz geplant. 2.6.1 Hauseingänge Die Zugänge in die Gebäude werden barrierefrei ausgeführt. Die Hauseingangstüren erhalten ein Vordach bzw. eine Entwässerungsrinne. 2.6.2 Müllstellplatz Der Müllabstellplatz ist im Anschluss an die Tunnelstrasse vorgesehen und erhält eine Sichtschutz-Eingrünung. Der temporäre Aufstellort für die Müllbehälter am Tag der jeweiligen Abholung richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen Behörden. 2.6.3 Terrassen Die Terrassen im EG erhalten einen Pflastersteinbelag auf Kiesbett. Die Produktauswahl und Farbgebung erfolgt nach Wahl des Bauträgers. 3. ANGABEN ZUM GEBÄUDE ALLGEMEIN 3.1 Ausbaustufen Das Gebäude wird schlüsselfertig hergestellt. Die 1-Zimmer-Appartements werden darüber hinaus mit einer Möblierung ausgestattet, vgl. hierzu Ziffer 4.11 dieser Baubeschreibung. S e i t e 2 | 16 3.2 Wohn- / Nutzflächenberechnung Die Wohn- und Nutzflächenberechnung erfolgt nach der Wohnflächenverordnung – WoFlV. Die Berechnung der Raumgrößen erfolgt nach Rohbaumaßen. Alle Balkone und Dachterrassen werden mit der Hälfte der Grundflächen eingerechnet. 3.3 Wärmeschutz Für den Wärmeschutz liegt die zum Zeitpunkt der Baugenehmigung gültige Fassung der Energieeinsparverordnung zugrunde. 3.4 Schallschutz Für den Schallschutz zu fremden Nutzungseinheiten und gegen Außenlärm gelten die Anforderungen nach DIN 4109, der 16. BImSchV sowie der TA-Lärm. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Werte für einen erhöhten Schallschutz nicht geschuldet sind. 3.5 Brandschutz Die Ausführung entspricht den Bestimmungen des konstruktiven Brandschutzes bzw. dem geprüften Brandschutzkonzept. 3.6 Wohnungslüftung Bäder werden mit Lüfter über Nachlaufrelais bzw. Taster ausgestattet. Die Wohnungen werden über eine dezentrale Wohnraumlüftung ohne Wärmerückgewinnung belüftet. 3.7 Raumhöhen Die Raumhöhen betragen zwischen 2,45m und 2,60m, gemessen von Oberkante Fertigfußboden bis Unterkante Decke (lichte Raumhöhe). Durch technisch notwendige Abhängungen und/oder Abkofferungen kann es teilweise zu Einschränkungen der lichten Raumhöhen kommen. 3.8 Wände Die Außenwände des Wohngebäudes werden gemäß statischem Erfordernis in vorgefertigten Stahlbetonteilen, in Ortbeton oder in Kalksandsteinmauerwerk ausgeführt. Die Wohnungstrennwände werden soweit statisch erforderlich in Stahlbeton oder in Mauerwerk errichtet, im Übrigen in Trockenbaukonstruktion. Innenwände werden in Trockenbaukonstruktion ausgeführt. Wandflächen der Installationsschächte und Vorwandinstallationswände werden als Montagewände mit Metallunterkonstruktion und Bekleidung mit Gipskartonplatten oder als Mauerwerk ausgeführt. 3.9 Geschossdecken Ausführung in Ortbeton oder als Halbfertigteile mit Fugenteilung nach statischer Berechnung. Durchlaufende Stahlbetonteile im Bereich von beheizten Räumen werden wärmegedämmt bzw. thermisch getrennt S e i t e 3 | 16 3.10 Geschosstreppen Stahlbetonfertigteiltreppen nach statischer Berechnung. Alternativ: Ausführung in Ortbeton. Belag siehe Ziffer 4.8. Geländer und Handlauf in Stahl gestrichen, alternativ mit Edelstahlkomponenten ausgebildet. Die Farbgebung erfolgt nach Farbkonzept des Architekten und der Entscheidung des Bauträgers. 3.11 Balkone/ Dachterrassen Die Balkone bestehen aus einem Stahlbetonfertigteil und erhalten einen Belag mit WPCDielen oder Betonsteinplatten auf Splittschüttung. Die Dachterrassen werden mit Betonsteinplatten auf Splittschüttung belegt. 3.12 Dachkonstruktion Die Wohngebäude erhalten ein Flachdach aus Beton mit Wärmedämmung, Abdichtung und Bekiesung. Die Dämmung entspricht der Wärmeschutzberechnung. Der Bauträger behält sich die Installation einer Photovoltaikanlage vor. Der Betrieb dieser Anlage ist gemäß Teilungserklärung mit einem Mietvertrag der Dachfläche verbunden. Die PV-Anlage verbleibt im Eigentum des Betreibers. 3.13 Spenglerarbeiten Dachrinnen, Fallrohre und sonstige Verblechungen werden in pulverbeschichtetem Aluminium- oder Zinkblech ausgeführt. 3.14 Estricharbeiten Es kommt ein schwimmender Estrich (Zement- oder Anhydritestrich) als Heizestrich mit Wärme- und Trittschalldämmung in allen Wohnräumen der Wohnungen zur Ausführung. 3.15 Untergeschosse 3.15.1 Untergeschoss Im UG 1 sind Technik-, Müll- und Abstellräume sowie die Tiefgaragenstellplätze geplant. Die Tiefgarage verfügt über insgesamt 101 Stellplätze. Diese teilen sich folgendermaßen auf: Einzelstellplätze: 47 Behindertenstellplätze: 3 Combi-Lift-Stellplätze: 51 Durch statisch notwendige Stützen kann die befahrbare Stellplatz- bzw. Plattformbreite teilweise geringfügig im Anfahrtsbereich eingeschränkt sein. Zur weiteren technischen Beschreibung des Multiparksystems vgl. nachfolgende Ausführungen. Soweit statisch möglich, wird die Fahrgasse mit in Splitt verlegten Betonsteinen ausgeführt. Im Übrigen erfolgt die Errichtung der Außen- und tragenden Innenwände nach den statischen Vorgaben. Die Zu- und Abfahrt erfolgt über eine zweispurige Rampe zur Tunnelstraße. S e i t e 4 | 16 3.15.2 Multiparkanlage Multiparkanlage zum unabhängigen Parken von Fahrzeugen über- und nebeneinander. Abmessungen gemäß den zugrunde liegenden Gruben-, Breiten und Höhenmaßen. Befahren der Stellplätze waagrecht (Einbautoleranz ± 1%). Über die gesamte Breite der Anlage muss eine Zufahrt (Mindest-Fahrgassenbreite nach lokalen Vorschriften beachten) vorhanden sein. Die Stellplätze sind auf 2 übereinander liegenden Ebenen angeordnet. Die Fahrzeuge parken auf stabilen Stahlplattformen. Die Plattformen der unteren Ebene (UG) werden vertikal, die Plattformen der oberen Ebene (EG) horizontal bewegt. Im Einfahrtsniveau (EG) ist stets ein Stellplatz weniger vorhanden. Dieser Leerplatz wird zum seitlichen Verschieben der EG-Stellplätze verwendet, um einen darunter liegenden UG-Stellplatz auf Einfahrtsniveau heben zu können. Somit sind 3 Stellplätze (1 im EG, 2 im UG) die kleinste Einheit für dieses Parksystem. Aus sicherheitstechnischen Gründen erfolgt der Bewegungsvorgang der Plattformen immer hinter verriegelten Toren. Alle notwendigen Sicherheitseinrichtungen werden eingebaut. Sie bestehen im Wesentlichen aus einem Kettenüberwachungssystem, Verriegelungshebeln für die oberen und unteren Plattformen sowie verriegelten Toren. Die Tore können erst dann geöffnet werden, wenn der angewählte Stellplatz seine Parkposition erreicht hat und alle Absturzöffnungen gesichert sind. Sowohl die Anholung der Parkplattform als auch die Ansteuerung der Tore erfolgen über Funksignal. Maße der Anlage: Lichte Plattformbreite ca. 250 cm Max. Fahrzeughöhe EG ca. 215 cm Max. Fahrzeughöhe UG ca. 205 cm Max. Fahrzeuggewicht ca. 2600 kg Ausführungsdetails: Stahlrahmen (in Grube befestigt) bestehend aus: - Stützen (in Reihen angeordnet) - Quer- und Längsträger - Laufschienen für die querverschiebbaren EG-Plattformen Plattformen bestehend aus: - Plattformprofilen - verstellbaren Positionierhilfe - abgeschrägtes Auffahrblech - Seitenträger - Traversen - Schrauben, Muttern, Scheiben, Distanzrohre etc. S e i t e 5 | 16 Hubeinrichtung für Plattformen des UG bestehend aus: - Hydraulik-Zylinder mit Magnetventil - Kettenräder - Ketten - Endschalter - Die Plattformen sind jeweils an 4 Punkten aufgehängt und werden an den Stützen mittels Kunststoffgleitlager geführt Antriebseinheit der querverschiebbaren Plattformen im EG: - Getriebemotor mit Kettenrad - Ketten - Lauf- und Führungsrollen (geräuscharm) - Stromzuführung über Energiekette Schiebetore: Größe Schiebetore, ca. 2500 mm x 2000 mm (Breite x Höhe). Rahmen - Rahmenkonstruktion mit einer senkrechten Mittelsprosse aus stranggepressten Aluminiumprofilen (eloxiert, Schichtdicke ca. 20 μm) - Zum Öffnen der Tore ist in einem senkrechten Aluminiumprofil eine Griffmuschel integriert. - Für den sauberen Abschluss zum Gebäude ist an der Schließkante eine Gummilippe angebracht. Torfüllung Aluminiumlochblech - Stärke 2 mm, Rv 5-8 E6/EV1, eloxiert, Schichtdicke ca. 20 μm - Lüftungsquerschnitt der Füllung ca. 40% 3.15.3 Untergeschoss Im UG 2 sind zur Nutzung nur Kellerräume vorgesehen. Die bauliche Errichtung der gesamten Konstruktion erfolgt auch hier nach statischen Vorgaben. 3.16 Kellerabteile/ Kellerersatzräume Die Kellerabteile in den Untergeschossen bzw. Kellerersatzräume in den oberen Etagen werden mit Systemtrennwänden oder Trockenbauwänden abgeteilt. Sie werden mit Zylinderschlössern als Teil der Schließanlage ausgestattet. Je Raum erfolgt die Installation einer Steckdose, Lichtschalter sowie Schiffsleuchte. S e i t e 6 | 16 4. AUSBAU 4.1 Fassade Die Fassade erhält ein Wärmeverbundsystem gemäß EnEV-Berechnung und Oberputz. Die Farbgebung erfolgt grundsätzlich nach dem Farbkonzept des Architekten und der Entscheidung durch den Bauträger. 4.2 Innenputz / Spachtelung Alle betonierten und in Trockenbau ausgeführten Bauteile (Wände und Decken) werden an den Plattenstößen gespachtelt und geschliffen (Oberfläche in Q2). Eine erhöhte Ebenheit wird nicht geschuldet. 4.3 Malerarbeiten Alle Innenwandflächen (ausgenommen geflieste Bereiche) und Decken in den Untergeschossen und Wohngeschossen erhalten einen weißen, deckenden Dispersionsfarbanstrich. Die Wände in den Treppenhäusern werden mit einem deckenden, waschbeständigen Dispersionsfarbanstrich versehen. Sämtliche Metallteile im Innen- und Außenbereich, mit Ausnahme von Aluminium oder Edelstahl, werden grundiert und farbig lackiert. Die Farbgebung der Außenfassade, der Fenster, der Treppenhäuser inkl. sämtlicher Geländer und Beläge erfolgt grundsätzlich nach dem Farbkonzept des Architekten und der Entscheidung durch den Bauträger. 4.4 Fenster und Fenstertüren In den Wohnungen kommen Kunststofffenster mit Dreh-, Drehkippfunktion oder als feststehende Fenster-/Fenstertürelemente mit Thermoisolierverglasung (3-fach Verglasung, alternativ wo nötig 2-fach Verglasung auf Grund besonderer Anforderung an den Schallschutz) nach den Anforderungen der Wärmeschutzberechnung sowie des Schallschutznachweises zur Ausführung. Fenster erhalten die Farbe Weiß. Das Haustüreingangselement wird in Alu- oder Kunststoffkonstruktion als thermisch getrenntes Fassadenelement in anthrazit hergestellt. 4.5 Rollläden Die Fenster und Fenstertürelemente in den Wohneinheiten werden mit integrierten Rollladenkästen ausgeführt. Die Rollläden bestehen aus Kunststoff im Farbton Silbergrau. Die Fenster in den Treppenhäusern und sonstigen Nebenräumen erhalten keine Rollläden. 4.6 Wohnungseingangs- und Innentüren Die Wohnungseingangstüren werden als vollwandiges glattes Türblatt bzw. beschichtetes Türblatt in anthrazit oder weiß, mit Stahlumfassungszarge, Türspion und einem Sicherheitsschloss mit Schließzylinder (passend zur Schließanlage) und Drückergarnitur ausgeführt. Die Wohnungseingangstüren erhalten Obertürschließer. S e i t e 7 | 16 Innentüren als glattes, weißes Türblatt als Röhrenspantür mit Holzumfassungszarge in Weiß. Rosetten-Drückergarnituren in Edelstahloptik. Die Wohnungseingangstüren und Innentüren haben eine Höhe von ca. 2,10 m (Rohbaumaß). Die Breite (Rohbaumaß) der Wohnungseingangstüre beträgt ca. 1,00 m, die der Innentüren betragen in der Regel ca. 0,88 m, in Ausnahmefälle (z.B. Nasszellen ca. 0,76 m). Die Schließanlage ist für Hauseingang, Wohnungseingangstüren, Keller, Abstellräume und der Briefkastenanlage vorgesehen. 4.7 Boden- und Wandbeläge Alle Wohneinheiten mit Ausnahme der barrierefreien Wohnungen (A3-94 bis A3-101) werden nach einem bewährten und festgelegten Konzept ausgestattet und erstellt. Aus organisatorischen Gründen sind Sonderwünsche bei den 1 -Zimmerapartments nicht möglich. 1 -Zimmer Apartments: In den Bädern werden die Wände in den Duschbereichen raumhoch, im Nassbereich von Waschbecken und WC auf eine Höhe von ca. 1,20 m gefliest. Auf den Böden werden Feinsteinzeugfliesen im Format 30x60 cm Farbe grau/anthrazit verlegt. Die Wände werden mit Feinsteinzeugfliesen im Format 30x60 cm Farbe Weiß mit Eckabschlussleisten in Alu oder Edelstahl verlegt. Die Verfugung wird farblich angepasst. Sämtliche Anschlüsse und Ecken werden elastisch verfugt. Materiallistenpreis 35,00 Euro inkl. MwSt. In allen Wohnräumen wird Design-Vinyl-Belag mit weißen Sockelleisten gemäß Auswahl des Bauträgers verlegt. Materiallistenpreis 35,00 Euro inkl. MwSt. Barrierefreie Wohnungen: Die barrierefreien Wohnungen (A3-94 bis A3-101) erhalten ebenfalls die vorgenannten Ausstattungsdetails jedoch mit dem Unterschied, dass hier in allen Wohnräumen Fertigparkett zur Ausführung kommt. Materiallistenpreis 50,00 Euro inkl. MwSt. Eine gesonderte Bemusterung durch den Erwerber kann erfolgen. Die Auswahl erfolgt dann aus dem Mustersortiment des Bauträgers. 4.8 Treppenhaus, Flure und Hauseingänge Treppen (Tritt- und Setzstufen) einschließlich der Podeste, Flure und Hauseingänge werden mit Nadelfilzbelag/Kugelgarn in dunklem Grauton ausgeführt. 4.9 Briefkasten-/Klingelanlage In den jeweiligen Hauseingängen wird eine Briefkastenanlage, Briefkastengröße DIN C4 installiert. Eine Klingelanlage mit Sprech- und Videofunktion in Farbe wird an den jeweiligen Hauseingängen an geeigneter Stelle montiert. 4.10 Schlosserarbeiten Stahlteile im Außen- und Innenbereich nach Farb- und Materialkonzept des Bauträgers. Balkongeländer werden als Stahlkonstruktion mit Ober-/Untergurt mit senkrechten Stäben S e i t e 8 | 16 ausgeführt. Treppengeländer der Treppenhäuser werden als Stahlkonstruktion mit Stabgeländer mit senkrechten Stäben und Handlauf, alternativ mit Edelstahlkomponenten ausgeführt. Alle Oberflächen nach Farb- und Materialkonzept des Bauträgers. 4.11 Möblierung Die 1-Zimmerapartments werden mit folgender Möblierung ausgestattet: Küche: Unterschrank mit Schublade Spülenunterschrank 3 Hängeschränke Arbeitsplatte Einbauspüle Edelstahl mit Mischbatterie 2 Platten-Glaskeramik Kochfeld Kühlschrank mit Gefrierfach Mikrowelle mit Umluft-, Grill- und Mikrowellenfunktion Arbeitsbereich: 1 Stuhl Wangenschreibtisch mit Schubkasten Winkelregal Schlafbereich: Kastenbett mit Wandschutz, 1/2 Bettschub mittig auf Rollen Lattenrost Matratze Kleiderwäscheschrank + offenes Regalansatzelement Garderobenpaneel 5. HAUSTECHNIK 5.1 Heizung und Warmwasserbereitung Die Gebäude werden mit einer außentemperatur-gesteuerten Fernwärmeheizanlage für die Wärmeversorgung der Heizung und Warmwasser ausgestattet. Die Ablesung des Wärmeverbrauchs erfolgt über Wärmemengenzähler, die durch die Eigentümergemeinschaft zu leasen oder zu mieten sind. Bei Bedarf Solaranlage zur Unterstützung der Warmwasserbereitung Die Wohnungen erhalten eine Fußbodenheizung in allen Wohnräumen. Flure, Dielen, Eingänge, Abstell- und Garderobenflächen erhalten keinen eigenen Heizkreis, sondern werden über Heizkreise anderer Räume versorgt. Die Räume werden über die Flure angeschlossen. Zur Aufnahme von Wärmemengenzählern und Heizkreisventilen der S e i t e 9 | 16 Fußbodenheizung werden Heizkreisverteilerschränke unter oder auf Putz eingebaut. Im Bereich vor den Heizkreisverteilerschränken kann es partiell zu Überschreitungen von normgerechten Oberflächentemperaturen kommen. Dies stellt keinen Mangel dar. Bäder erhalten einen Handtuchheizkörper. Die Bäder in den barrierefreien Wohnungen (A3-94 bis A3-101) erhalten zusätzlich Fußbodenheizung (Reguläre FBH). Die Warmwasserbereitung erfolgt zentral im Heizraum und/oder in einem weiteren dafür dienenden Raum im UG. 5.2 Sanitärinstallationen Für die Messung der Warm- und Kaltwasserverbräuche werden Passstücke für die Montage von Wasserzählern in den Wohneinheiten oder in den Wänden zum Hausflur unter Putz installiert. Die Ablesung des Wasserverbrauchs für das Sondereigentum (Wohnungen) und das Gemeinschaftseigentum (z.B. Außenanlagen) erfolgt über Wasserzähler, die durch die Eigentümergemeinschaft zu leasen oder zu mieten sind. Sämtliche Grundleitungen werden als Guss- bzw. KG-Rohre KG 2000, Abflussleitungen aus SML-Rohr bzw. Kunststoffrohren sowie Warm und Kaltwasserleitungen aus Edelstahl bzw. Mehrschichtverbundrohr ausgeführt. Jede Küche erhält Anschlüsse für Abwasser, Kalt- und Warmwasser. Das Kaltwassereckventil verfügt über eine zusätzliche Anschlussmöglichkeit für eine Geschirrspülmaschine. Der Abwasser-Anschluss Küche erfolgt am Installationsschacht, Kalt- und Warmwassereckventile liegen dort ebenfalls an. 5.3 Sanitäre Einrichtungen DUSCHBÄDER Waschtischanlage: 1 Waschtisch, Fabr. Vigour, Modell Derby 60 x 48 cm, mit Hahnloch und Überlauf, weiß 1 Einhebel-Waschtischmischer, Fabr. Vigour, Modell Derby, chrom, 2 Eckventile m. Wandrosette, 1 Kristallspiegel, ca. 6 mm, Kanten poliert, WC -Anlage: 1 Wand-Tiefspül-WC, Fabr. Vigour, Modell Derby, 35,5 x 54 cm, spülrandlos, weiß, 1 WC-Sitz mit Deckel, Fabr. Vigour, Modell Derby, weiß, mit Absenkautomatik 1 WC-Anschlußgarnitur und Schallschutzset 1 Wandeinbau-Spülkasten, Fabr. CONEL, Modell VIS 1 Spülkasten-Betätigungsplatte, Fabr. Vigour, Modell DON, 2-Mengen-Spülbetätigung, weiß. S e i t e 10 | 16 Duschanlage Apartments: 1 AP-Einhebel-Brausemischer, Fabr. Hansgrohe Focus, chrom 1 Brauseset, Fabr. Hansgrohe, Crometta Vario EcoSmart, weiß/chrom, bestehend aus: Handbrause, Brauseschlauch 1,60 m und Brausestange 0,90 m. 1 Duschwannenträger, Fabr. Vigour, Modell One, 100 x 80 cm 1 Acryl Duschwanne, Fabr. Vigour, Modell One, 100 x 80cm Duschabtrennung Apartments: 1 Duschabtrennung mit Dreh- oder Schiebetür und/oder Festteil, Maße ergeben sich mit Aufmaß vor Ort, Profile alu-chromeffekt oder Edelstahloptik. Duschanlage barrierefreie Wohnungen (A3-94 bis A3-101): 1 AP-Einhebel-Brausemischer, Fabr. Hansgrohe Focus, chrom 1 Brauseset, Fabr. Hansgrohe, Crometta Vario EcoSmart, weiß/chrom, bestehend aus: Handbrause, Brauseschlauch 1,60 m und Brausestange 0,90 m. 1 Duschwannenträger, Fabr. Vigour, Modell One, 100 x 120 cm 1 Acryl Duschwanne, Fabr. Vigour, Modell One, 100 x 120cm Duschabtrennung barrierefreie Wohnungen (A3-94 bis A3-101): 1 Duschabtrennung mit Dreh- oder Schiebetür und/oder Festteil, Maße ergeben sich mit Aufmaß vor Ort, Profile alu-chromeffekt oder Edelstahloptik. Ausstattung Apartments: 2 Handtuch-Haken, 1 Papierabroller, 1 Ersatzpapierrollenhalter, Handtuch-Heizkörper Apartments: 1 Handtuch-Heizkörper, Fabr. Vigour, Modell clivia, Elektrokomplett-Badheizkörper, für Elektrobetrieb inkl. Heizstab mit Mediumtemperaturregler, Maße 60 x 120 x 85 mm (BxHxT) in Weiß, Handtuch-Heizkörper barrierefreie Wohnungen (A3-94 bis A3-101): 1 Handtuch-Heizkörper, Fabr. Vigour, Modell clivia, Elektrokomplett-Badheizkörper, für Elektrobetrieb inkl. Heizstab mit Mediumtemperaturregler, Maße 60 x 179 x 85 mm (BxHxT) in Weiß, S e i t e 11 | 16 Auf Wunsch des Käufers sind Sonderausstattungen nur bei den barrierefreien Wohnungen (A3-94 bis A3-101) möglich. Etwaige Aufpreise sind vom Käufer separat zu bezahlen. Sonstige Ausstattungsaccessoires sind nicht im Leistungsumfang des Bauträgers enthalten. 5.4 Elektroinstallation allgemein Der Hausanschluss mit Hauptverteilung und Zählerschränken erfolgt im Elektroraum. Die Zählung des Stromverbrauchs im Gemeinschaftseigentum mitsamt den Außenflächen erfolgt getrennt. Die Unterverteilungen befinden sich in den Wohnungen. In den Wohnungen, Fluren und im Treppenhaus werden sämtliche Leitungen unter Putz verlegt. Die Installation in anderen Räumen des Gemeinschaftseigentums erfolgt offen auf der Wand bzw. Decke oder unter Putz. Der Bauträger stellt die technischen Voraussetzungen für den Empfang von digitalem TV und Hörfunk her. Die Errichtung und der Betrieb des Hausverteilernetzes sowie die Telekommunikationsanlage bis einschließlich zur Enddose erfolgt auf Mietbasis. Der Bauträger schließt daher einen Vertrag mit einem entsprechenden Versorger ab. Im Bereich des Gemeinschaftseigentums werden energiesparende Wand- bzw. Deckenleuchten einschl. Leuchtmittel installiert. Das Lichtkonzept mit Leuchten in Fluren und Treppenhaus, sowie im Freibereich unterliegt der architektonischen Gestaltung. 5.5 Elektrische Ausstattung Wohnungen In den Wohneinheiten werden Schalter und Steckdosen in Weiß von bewährten Markenprodukten, wie zum Beispiel GIRA, Busch und Jäger oder gleichwertig nach Wahl des Bauträgers installiert. Die elektrische Ausstattung mit Schaltern, Steckdosen, Lichtauslässen und sonst. Anschlüssen in den Wohnungen erfolgt gemäß der DIN 180152 (Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung). Die Anordnung erfolgt gemäß Elektroplanung. Zusätzliche Installationen können, soweit technisch umsetzbar, gegen Aufpreis in den barrierefreien Wohnungen (A3-94 bis A3-101) gewählt werden. Alle Rollläden werden elektrisch gesteuert. 5.6 Aufzugsanlage Das Gebäude verfügt über einen elektrobetriebenen Seilaufzug mit TeleskopSchiebetüren, ausgestattet mit Notrufsystem zu einer ständig besetzten Ansprechstelle. Der Bodenbelag wird analog zum Treppenhaus ausgeführt. Die Kabinenwände werden als farbige Paneele bzw. in Edelstahl und die Rückwand verspiegelt ausgeführt. Der Aufzug ist geeignet für ca. 13 Personen, Tragkraft ca.1000 kg, Türbreite mind. 90 cm, Grundfläche 110 x 210 cm, barrierefrei, zur Aufnahme einer Krankentrage geeignet, Haltestellen vom 2. UG bis 3. OG. S e i t e 12 | 16 6. Sonstiges 6.1 Änderungsvorbehalt Die in der Baubeschreibung und den Plänen genannten Leistungsmerkmale dienen der Herstellung der vertraglich vorausgesetzten Verwendungseignung des Gesamtobjektes. Grundlage der Leistungsmerkmale zur Bauausführung sind der Kaufvertrag, die Energieeinsparverordnung (EnEV), Stand zum Zeitpunkt der Baugenehmigung sowie die am Tag der Erteilung der Baugenehmigung geltenden brandschutzrechtlichen Bestimmungen und allgemein anerkannten Regeln der Technik und Normen. Ändern sich daher die brandschutztechnischen Anforderungen oder die allgemein anerkannten Regeln der Technik und Normen nach der Erteilung der Baugenehmigung und vor der Abnahme, kann abweichend hiervon ein etwaig höherwertiger Zustand nur dann verlangt werden, wenn er zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung zuverlässig vorhersehbar war. Der Veräußerer behält sich das Recht vor, vor oder während der Ausführung des Bauvorhabens Änderungen konstruktiver oder technischer Art zu veranlassen, sofern baurechtliche, technische, gestalterische oder zwingende wirtschaftliche Gründe (Materialknappheit, lange Lieferfristen o. ä.) dies erforderlich machen, insbesondere entsprechend erteilter Auflagen der Baubehörde oder wegen gesetzlicher Änderungen im Energiebereich. In jedem Fall erfolgt die Ausführung in möglichst enger Anlehnung an die Baubeschreibung. Soweit infolge technischen Fortschritts anderes gleichwertiges oder besseres Material verwendet wird oder infolge behördlicher Anordnung, Materialknappheit, Lieferungsausfall oder höhere Gewalt Leistungsänderungen und Umdispositionen notwendig werden, so sind diese hiermit vom Erwerber gebilligt. Insbesondere Abweichungen, die durch andere rechtlich erforderliche, als die eben genannten behördlichen Auflagen und/oder durch neue gesetzliche Bestimmungen bedingt sind, sowie Änderungen und Weiterentwicklungen, die sich im Verlauf der Bearbeitung in technischer, konstruktiver, statischer, gestalterischer und baurechtlicher Hinsicht ergeben (z. B. wenn sie den Bauwert verbessern) und Änderungen in der Ausführung bzw. Ausstattung bei gleichwertiger Qualität sind zulässig. Ferner sind Änderungen in Bezug auf Gebäudeteile, die nicht das Sondereigentum des Erwerbers betreffen, zulässig, soweit sie nicht den vertragsgemäßen Gebrauch des Gemeinschaftseigentums unzumutbar beeinträchtigen. Für alle vorgenannten Änderungsvorbehalte gilt: Die Änderungen dürfen Güte, Wert und Gebrauchstauglichkeit des Vertragsobjektes nicht einschränken. Sie dürfen ferner keine quantitative Minderung darstellen. Die Bauausführung erfolgt ausschließlich nach den Arbeits- und Detailplänen des Architekten unter Berücksichtigung der Änderungsvorbehalte und deren Umsetzung. 6.2 Gewährleistung und Wartung Bauphysikalische Eigenschaften der Bauteile (z.B. Kriechen, Schwinden, Setzen oder Austrocknen, Schüsseln des Estrichs) sind keine Gewährleistungsmängel. Elastische Verfugungen, insbesondere bei Badewannen oder Bodenanschlüssen, bedürfen regelmäßiger Wartung durch den Käufer und unterliegen nicht der Gewährleistung. Holz S e i t e 13 | 16 mit Lasuren im Außenbereich ist gemäß den Herstellerempfehlungen jährlich mit einem Wartungsanstrich vom Käufer zu versehen. 6.3 Sonderwünsche Die Käufer haben hinsichtlich der Bodenbeläge und Fliesen in den barrierefreien Wohnungen (A3-94 bis A3-101) verschiedene Bemusterungsmöglichkeiten gemäß den Vorgaben des Bauträgers. Die Käufer dieser Wohneinheiten können, soweit es der Planungsstand, Bautenstand und der Gesamtbauablauf erlauben, innerhalb ihres Sondereigentums von der vorgesehenen Ausstattung abweichen und Sonderwünsche schriftlich beauftragen. Voraussetzung ist jedoch in jedem Fall, dass keine Änderungen zu den genehmigten Bauplänen notwendig werden, die Sonderwünsche im Rahmen des konstruktiven Tragwerks zulässig sind und, soweit technisch umsetzbar, die gewählten Materialien verträglich mit vorhandenen Baustoffen verwendet werden können und fremdes Sondereigentum sowie Gemeinschaftseigentum bzw. Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden. Tragende Innenwände, Außenwände, die Lage von Küchen / Duschbädern Installationsschächten und das Heizsystem können nicht verändert werden. Sonderwünsche werden nur ausgeführt, wenn sie zwischen Veräußerer und Erwerber rechtzeitig schriftlich vereinbart werden. Für Umplanungen zu Sonderwünschen fallen Planungskosten an. Die dafür anfallenden Planungskosten werden zuvor vereinbart, und sind vom Käufer zu tragen. Näheres regelt hierzu der notarielle Kaufvertrag. 7. Sonstiges 7.1 Risse Risse in Bauteilen mit einer Rissbreite bis 0,3 mm, die aufgrund der bauphysikalischen Eigenschaften von Baustoffen, z.B. Kriechen und Schwinden, oder sonstige Einwirkungen entstehen, sind keine Mängel im Sinne des Gewährleistungsrechts. 7.2 Abstandsmaße nach VDI 6000 Die Abstandsmaße der Einrichtungsgegenstände nach VDI 6000 können im Bad, beim Aufstellen einer Waschmaschine im Bad unterschritten werden. Bei SanitärEinrichtungsgegenständen können aus fertigungstechnischen Gründen geringe Farbabweichungen, z.B. zwischen WC, Duschwanne und Waschtisch auftreten. 7.3 Holz-/Fertigparkett Wir machen darauf aufmerksam, dass Fertigparkett ein natürlicher Baustoff ist, der sich dem jeweiligen Raumklima mit Quellen und Schwinden, d.h. unter Umständen mit unterschiedlicher Fugenbildung, anpasst. Das richtige Raumklima hat somit entscheidenden Einfluss auf die Qualität des Fertigparketts. Bei der späteren Nutzung von Fertigparkett muss darauf geachtet werden, dass Raumklimawerte von 18 - 22 °C und eine relative Luftfeuchtigkeit von 50 - 55 % gewährleistet sind. Die jeweiligen Pflegehinweise der Hersteller sind zu beachten. S e i t e 14 | 16 7.4 Schimmelbildung In einem Neubau entweicht Feuchtigkeit innerhalb der ersten Jahre. Auf ausreichendes Lüften (Stoßlüftung) und Heizen ist besonders zu achten, da ansonsten Schimmelbildung (trotz bester Wärmeisolierung) auftreten kann. Die Betriebshinweise zur Lüftungsanlage sind zwingend zu beachten. 8. Schlußbemerkung Alle durch die Baubeschreibung und die Genehmigungsplanung nicht bzw. nicht eindeutig festgelegten Ausführungen und Ausführungsdetails werden gemäß der Werk- und Detailplanung der Architekten, der statischen Berechnung des Tragwerkplaners und der Ausführungsplanung der Fachplaner ausgeführt. Die Baubeschreibung enthält die Formulierung „bzw.” und „oder”, in diesen Fällen entscheidet der Bauträger die Ausführung. Die Farbgebung erfolgt grundsätzlich nach dem Farbkonzept des Architekten und der Entscheidung durch den Bauträger. 9. Vollmachten Der Veräußerer ist berechtigt, die Ausstattung der Messeinrichtungen für Heizung und Warmwasser zur ordnungsgemäßen Erfassung und Verteilung der Kosten anzumieten bzw. zu leasen. Für Kaltwasserzähler gilt dies entsprechend. Die Befugnis umfasst auch das Recht, nach pflichtgemäßem Ermessen über die zu wählende technische Ausführung zu entscheiden. Vorstehende Vereinbarungen gelten für die Heizungsanlage, den Wärmelieferungsvertrag und die Warmwasserzubereitungsanlage selbst, einem Wärmecontractingvertrag sowie für insoweit vergleichbare Versorgungsanlagen (z. B. Aufzugsanlage) entsprechend. Der Veräußerer ist ferner berechtigt, mit einem Anbieter seiner Wahl einen Vertrag über die Versorgung der Eigentümergemeinschaft mit Medien aller Art abzuschließen. Er ist insbesondere berechtigt, zwischen einem Kabelanschluss oder IPTV-Anschluss oder der Anmietung einer Satellitenempfangsanlage zu entscheiden. Diesbezügliche Kosten gehen ausschließlich zu Lasten der Teileigentümern. Der Veräußerer ist berechtigt, den ersten WEG-Verwalter auf die Dauer von drei Jahren zu bestellen und mit diesem den schuldrechtlichen Verwaltervertrag zu den ortsüblichen Bedingungen abzuschließen, sofern dieser eine monatliche Nettovergütung zuzüglich gesetzliche Umsatzsteuer von 30,00 € pro Sonder-/ Teileigentumseinheit nicht übersteigt. Der Veräußerer ist berechtigt, mit dem ersten WEG-Verwalter einen Vertrag über die Verwaltung des jeweiligen Sondereigentums abzuschließen. Dabei ist zu regeln, dass für die Sondereigentumsverwaltung keine gesonderte Gebühr anfällt, sondern diese mit der vorgenannten Verwaltergebühr abgegolten ist. Für zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrages durch den Veräußerer abgeschlossene Verträge gilt: Der Erwerber verpflichtet sich, in diese Verträge einzutreten, insbesondere in einen bestehenden Wärmelieferungsvertrag. Auch die Verpflichtungen aus dem bestehenden Verwaltervertrag und allen weiteren Ver- und Entsorgungsverträgen sowie Liefer- und Wartungsverträgen werden übernommen. Er S e i t e 15 | 16 übernimmt die sich hieraus ergebenden Rechte, Pflichten und Beschränkungen für das Gemeinschafts- und Sondereigentum, auch wenn sie nur schuldrechtlich wirken. Der Veräußerer hat alle auf den Kaufgegenstand geschossenen Ver- und Entsorgungs-, Wartungs- und Dienstleistungsverträge beim Verkauf zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Der Erwerber hatte die Gelegenheit, diese Verträge einzusehen. Für zukünftige, zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrages noch nicht abgeschlossene Verträge gilt: Der Veräußerer darf nach billigem Ermessen Verträge mit Wirkung für und gegen den Erwerber abschließen, die zur Ver- und Entsorgung, zum Betrieb und zur Regelung der Gewerbeflächen sowie zur Unterhaltung von gemeinschaftlichen Grundstücksteilen, Anlagen und Einrichtungen, erforderlich erscheinen, insbesondere einen Wärmelieferungsvertrag. Zu diesem Zweck ist der Veräußerer auch berechtigt, Dienstbarkeiten, Gemeinschaftsregelungen und Reallasten im Grundbuch einzutragen. So bestellte Rechte werden vom Erwerber bei Eigentumsumschreibung übernommen. 10. Prospektvorbehalt Das im Exposé dargestellte Bildmaterial, insbesondere kolorierte Ansichten und perspektivische Zeichnungen, verstehen sich als künstlerische Darstellungen und sind nicht verbindlich. Die Möblierung der Grundrisse ist nur ein Einrichtungsvorschlag. Die Farbgebung von Hausansichten und Innenraumgestaltung kann, bezogen auf die spätere Ausführung, von den im Exposé dargestellten Farben abweichen. Bei der Komplexität des Sachverhalts können jedoch nicht alle Details aufgelistet werden, sodass manche Fragen hier offenbleiben müssen. Deshalb ist jeder Käufer angehalten, vor dem Erwerb seinen eigenen Prüfungs- und Informationspflichten, ggf. auch unter Hinzuziehung unabhängiger Berater, nachzukommen. Jede finanzielle Investition birgt in sich ein wirtschaftliches Risiko, das insbesondere für Kapitalanleger individuell zu bewerten ist. Alle Angaben und Darstellungen in diesem Exposé wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt und auf Richtigkeit überprüft. Irrtümer und Rechenfehler bleiben jedoch vorbehalten. Bei den Flächenangaben in Quadratmetern können sich geringfügige Veränderungen ergeben. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des von jedem Käufer abzuschließenden Einzelvertrages. Eine Haftung des Herausgebers dieses Exposés bzw. des Vertriebsbeauftragten gegenüber den Erwerbern ist, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Niemand ist berechtigt, von diesem Exposé abweichende Angaben zu machen. S e i t e 16 | 16