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2020-07-30 APP BLB final

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Stand 30.07.2020
Baubeschreibung Tunnelstr. APPART NUOVO
1.
ALLGEMEIN
1.1
ARCHITEKTUR
Die Planung sieht eine anspruchsvolle Architektur mit hohem Wiedererkennungswert vor.
Die Fassade ist mit heller Oberfläche in weißen und anthrazitfarbenen Elementen geplant.
Das Gebäude erhält dadurch ein Alleinstellungsmerkmal
1.2
PROJEKT
Es entstehen 150 Wohneinheiten aufgeteilt auf 2 Baukörper, die konstruktiv durch einen
Zwischenbau verbunden sind. Die Technikräume befinden sich in Untergeschoss. In der
Tiefgarage stehen 101 Stellplätze zur Verfügung, oberirdisch sind 6 Stellplätze geplant.
1.3
GRUNDLAGEN DER AUSFÜHRUNG
Maßgeblich für die Ausführung sind die als Anlage zum Kaufvertrag genommenen Pläne
des Architekten, Normen und die anerkannten Regeln der Bautechnik, jeweils zum
Zeitpunkt der Baugenehmigung, sowie diese Bau- und Ausstattungsbeschreibung.
Abweichungen von der Bau- und Ausstattungsbeschreibung sind zulässig, wenn sie
technisch notwendig oder behördlich veranlasst sind, vgl. hierzu Ziffer 6.1 dieser
Baubeschreibung.
2.
ANGABEN ZU GRUNDSTÜCK, ERSCHLIESSUNG UND AUSSENBEREICH
2.1
Grundstück
Das Grundstück befindet sich in der Tunnelstraße 94-94b in Augsburg-Kriegshaber und
hat eine Größe von ca. 5.820 m².
2.2
Erdarbeiten
Zu den Erdarbeiten zählt das Freimachen des Grundstücks, das Abtragen des
Oberbodens, die Herstellung des Baugrubenaushubs in Abhängigkeit der Forderungen
aus dem geologischen Baugrundgutachten sowie der Abtransport des überschüssigen
Materials.
2.3
Hausanschlüsse
Die folgenden Hausanschlüsse werden im Zuge der schlüsselfertigen Errichtung
hergestellt:
• Fernwärme
• Wasser
• Abwasser bzw. Regenwasser
• Strom
• Telefon / Internet
• Kabelanschluss für Fernsehen
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Die Hausanschlüsse, Unterverteilungen sowie Leitungen für die Ver- und Entsorgung der
Wohngebäude werden an geeigneten Stellen im Gebäude untergebracht.
Die Hausanschlusskosten werden durch den Verkäufer übernommen. Der Verkäufer wird
Versorgungsverträge abschließen, die vom Käufer bzw. von der Eigentümergemeinschaft
mit der Abnahme des Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentums übernommen werden, vgl.
hierzu Ziffer 9 dieser Baubeschreibung.
2.4
Schmutzwasserentwässerung
Die Anschlüsse der Gebäudeentwässerung für Schmutzwasser an das städtische
Kanalnetz sowie das Herstellen der erforderlichen Revisionsschächte, wird gemäß
Fachplanung ausgeführt.
2.5
Regenwasser
Die Versickerung erfolgt über Rigolen gemäß Fachplanung auf dem Grundstück.
Entwässerungsrinnen im Außenbereich vor Türen und Zugängen soweit erforderlich.
2.6
Außenanlagen
Die Ausführung der Außenanlagen erfolgt gemäß Freiflächengestaltungsplan. Die Wege
werden mit Betonpflastersteinen sowie wassergebundener Decke hergestellt. Im Übrigen
erfolgt eine umfangreiche Bepflanzung zur Eingrünung der Freiflächen.
Fahrradabstellplätze werden in geforderter Anzahl, teilweise überdacht, errichtet. Im
westlichen Gartenbereich ist der bauordnungsrechtlich geforderte Kinderspielplatz
geplant.
2.6.1 Hauseingänge
Die Zugänge in die Gebäude werden barrierefrei ausgeführt. Die Hauseingangstüren
erhalten ein Vordach bzw. eine Entwässerungsrinne.
2.6.2
Müllstellplatz
Der Müllabstellplatz ist im Anschluss an die Tunnelstrasse vorgesehen und erhält eine
Sichtschutz-Eingrünung. Der temporäre Aufstellort für die Müllbehälter am Tag der
jeweiligen Abholung richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen Behörden.
2.6.3 Terrassen
Die Terrassen im EG erhalten einen Pflastersteinbelag auf Kiesbett. Die Produktauswahl
und Farbgebung erfolgt nach Wahl des Bauträgers.
3.
ANGABEN ZUM GEBÄUDE ALLGEMEIN
3.1
Ausbaustufen
Das Gebäude wird schlüsselfertig hergestellt. Die 1-Zimmer-Appartements werden
darüber hinaus mit einer Möblierung ausgestattet, vgl. hierzu Ziffer 4.11 dieser
Baubeschreibung.
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3.2
Wohn- / Nutzflächenberechnung
Die Wohn- und Nutzflächenberechnung erfolgt nach der Wohnflächenverordnung –
WoFlV. Die Berechnung der Raumgrößen erfolgt nach Rohbaumaßen. Alle Balkone und
Dachterrassen werden mit der Hälfte der Grundflächen eingerechnet.
3.3
Wärmeschutz
Für den Wärmeschutz liegt die zum Zeitpunkt der Baugenehmigung gültige Fassung der
Energieeinsparverordnung zugrunde.
3.4
Schallschutz
Für den Schallschutz zu fremden Nutzungseinheiten und gegen Außenlärm gelten die
Anforderungen nach DIN 4109, der 16. BImSchV sowie der TA-Lärm. Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass die Werte für einen erhöhten Schallschutz nicht geschuldet
sind.
3.5
Brandschutz
Die Ausführung entspricht den Bestimmungen des konstruktiven Brandschutzes bzw.
dem geprüften Brandschutzkonzept.
3.6
Wohnungslüftung
Bäder werden mit Lüfter über Nachlaufrelais bzw. Taster ausgestattet. Die Wohnungen
werden über eine dezentrale Wohnraumlüftung ohne Wärmerückgewinnung belüftet.
3.7
Raumhöhen
Die Raumhöhen betragen zwischen 2,45m und 2,60m, gemessen von Oberkante
Fertigfußboden bis Unterkante Decke (lichte Raumhöhe). Durch technisch notwendige
Abhängungen und/oder Abkofferungen kann es teilweise zu Einschränkungen der lichten
Raumhöhen kommen.
3.8
Wände
Die Außenwände des Wohngebäudes werden gemäß statischem Erfordernis in
vorgefertigten Stahlbetonteilen, in Ortbeton oder in Kalksandsteinmauerwerk ausgeführt.
Die Wohnungstrennwände werden soweit statisch erforderlich in Stahlbeton oder in
Mauerwerk errichtet, im Übrigen in Trockenbaukonstruktion.
Innenwände werden in Trockenbaukonstruktion ausgeführt. Wandflächen der
Installationsschächte und Vorwandinstallationswände werden als Montagewände mit
Metallunterkonstruktion und Bekleidung mit Gipskartonplatten oder als Mauerwerk
ausgeführt.
3.9
Geschossdecken
Ausführung in Ortbeton oder als Halbfertigteile mit Fugenteilung nach statischer
Berechnung. Durchlaufende Stahlbetonteile im Bereich von beheizten Räumen werden
wärmegedämmt bzw. thermisch getrennt
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3.10 Geschosstreppen
Stahlbetonfertigteiltreppen nach statischer Berechnung. Alternativ: Ausführung in
Ortbeton. Belag siehe Ziffer 4.8. Geländer und Handlauf in Stahl gestrichen, alternativ mit
Edelstahlkomponenten ausgebildet. Die Farbgebung erfolgt nach Farbkonzept des
Architekten und der Entscheidung des Bauträgers.
3.11 Balkone/ Dachterrassen
Die Balkone bestehen aus einem Stahlbetonfertigteil und erhalten einen Belag mit WPCDielen oder Betonsteinplatten auf Splittschüttung. Die Dachterrassen werden mit
Betonsteinplatten auf Splittschüttung belegt.
3.12 Dachkonstruktion
Die Wohngebäude erhalten ein Flachdach aus Beton mit Wärmedämmung, Abdichtung
und Bekiesung. Die Dämmung entspricht der Wärmeschutzberechnung.
Der Bauträger behält sich die Installation einer Photovoltaikanlage vor. Der Betrieb dieser
Anlage ist gemäß Teilungserklärung mit einem Mietvertrag der Dachfläche verbunden.
Die PV-Anlage verbleibt im Eigentum des Betreibers.
3.13 Spenglerarbeiten
Dachrinnen, Fallrohre und sonstige Verblechungen werden in pulverbeschichtetem
Aluminium- oder Zinkblech ausgeführt.
3.14 Estricharbeiten
Es kommt ein schwimmender Estrich (Zement- oder Anhydritestrich) als Heizestrich mit
Wärme- und Trittschalldämmung in allen Wohnräumen der Wohnungen zur Ausführung.
3.15 Untergeschosse
3.15.1 Untergeschoss
Im UG 1 sind Technik-, Müll- und Abstellräume sowie die Tiefgaragenstellplätze geplant.
Die Tiefgarage verfügt über insgesamt 101 Stellplätze. Diese teilen sich folgendermaßen
auf:
 Einzelstellplätze: 47
 Behindertenstellplätze: 3
 Combi-Lift-Stellplätze: 51
Durch statisch notwendige Stützen kann die befahrbare Stellplatz- bzw. Plattformbreite
teilweise geringfügig im Anfahrtsbereich eingeschränkt sein. Zur weiteren technischen
Beschreibung des Multiparksystems vgl. nachfolgende Ausführungen.
Soweit statisch möglich, wird die Fahrgasse mit in Splitt verlegten Betonsteinen
ausgeführt. Im Übrigen erfolgt die Errichtung der Außen- und tragenden Innenwände nach
den statischen Vorgaben. Die Zu- und Abfahrt erfolgt über eine zweispurige Rampe zur
Tunnelstraße.
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3.15.2 Multiparkanlage
Multiparkanlage zum unabhängigen Parken von Fahrzeugen über- und nebeneinander.
Abmessungen gemäß den zugrunde liegenden Gruben-, Breiten und Höhenmaßen.
Befahren der Stellplätze waagrecht (Einbautoleranz ± 1%). Über die gesamte Breite der
Anlage muss eine Zufahrt (Mindest-Fahrgassenbreite nach lokalen Vorschriften
beachten) vorhanden sein. Die Stellplätze sind auf 2 übereinander liegenden Ebenen
angeordnet. Die Fahrzeuge parken auf stabilen Stahlplattformen.
Die Plattformen der unteren Ebene (UG) werden vertikal, die Plattformen der oberen
Ebene (EG) horizontal bewegt. Im Einfahrtsniveau (EG) ist stets ein Stellplatz weniger
vorhanden. Dieser Leerplatz wird zum seitlichen Verschieben der EG-Stellplätze
verwendet, um einen darunter liegenden UG-Stellplatz auf Einfahrtsniveau heben zu
können. Somit sind 3 Stellplätze (1 im EG, 2 im UG) die kleinste Einheit für dieses
Parksystem. Aus sicherheitstechnischen Gründen erfolgt der Bewegungsvorgang der
Plattformen immer hinter verriegelten Toren. Alle notwendigen Sicherheitseinrichtungen
werden
eingebaut.
Sie
bestehen
im
Wesentlichen
aus
einem
Kettenüberwachungssystem, Verriegelungshebeln für die oberen und unteren Plattformen
sowie verriegelten Toren. Die Tore können erst dann geöffnet werden, wenn der
angewählte Stellplatz seine Parkposition erreicht hat und alle Absturzöffnungen gesichert
sind. Sowohl die Anholung der Parkplattform als auch die Ansteuerung der Tore erfolgen
über Funksignal.
Maße der Anlage:
Lichte Plattformbreite ca. 250 cm
Max. Fahrzeughöhe EG ca. 215 cm
Max. Fahrzeughöhe UG ca. 205 cm
Max. Fahrzeuggewicht ca. 2600 kg
Ausführungsdetails:
Stahlrahmen (in Grube befestigt) bestehend aus:
- Stützen (in Reihen angeordnet)
- Quer- und Längsträger
- Laufschienen für die querverschiebbaren EG-Plattformen
Plattformen bestehend aus:
- Plattformprofilen
- verstellbaren Positionierhilfe
- abgeschrägtes Auffahrblech
- Seitenträger
- Traversen
- Schrauben, Muttern, Scheiben, Distanzrohre etc.
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Hubeinrichtung für Plattformen des UG bestehend aus:
- Hydraulik-Zylinder mit Magnetventil
- Kettenräder
- Ketten
- Endschalter
- Die Plattformen sind jeweils an 4 Punkten aufgehängt und werden an den Stützen
mittels Kunststoffgleitlager geführt
Antriebseinheit der querverschiebbaren Plattformen im EG:
- Getriebemotor mit Kettenrad
- Ketten
- Lauf- und Führungsrollen (geräuscharm)
- Stromzuführung über Energiekette
Schiebetore:
Größe Schiebetore, ca. 2500 mm x 2000 mm (Breite x Höhe).
Rahmen
- Rahmenkonstruktion mit einer senkrechten Mittelsprosse aus stranggepressten
Aluminiumprofilen (eloxiert, Schichtdicke ca. 20 μm)
- Zum Öffnen der Tore ist in einem senkrechten Aluminiumprofil eine Griffmuschel
integriert.
- Für den sauberen Abschluss zum Gebäude ist an der Schließkante eine Gummilippe
angebracht.
Torfüllung
Aluminiumlochblech
- Stärke 2 mm, Rv 5-8 E6/EV1, eloxiert, Schichtdicke ca. 20 μm
- Lüftungsquerschnitt der Füllung ca. 40%
3.15.3 Untergeschoss
Im UG 2 sind zur Nutzung nur Kellerräume vorgesehen. Die bauliche Errichtung der
gesamten Konstruktion erfolgt auch hier nach statischen Vorgaben.
3.16 Kellerabteile/ Kellerersatzräume
Die Kellerabteile in den Untergeschossen bzw. Kellerersatzräume in den oberen Etagen
werden mit Systemtrennwänden oder Trockenbauwänden abgeteilt. Sie werden mit
Zylinderschlössern als Teil der Schließanlage ausgestattet. Je Raum erfolgt die
Installation einer Steckdose, Lichtschalter sowie Schiffsleuchte.
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4.
AUSBAU
4.1
Fassade
Die Fassade erhält ein Wärmeverbundsystem gemäß EnEV-Berechnung und Oberputz.
Die Farbgebung erfolgt grundsätzlich nach dem Farbkonzept des Architekten und der
Entscheidung durch den Bauträger.
4.2
Innenputz / Spachtelung
Alle betonierten und in Trockenbau ausgeführten Bauteile (Wände und Decken) werden
an den Plattenstößen gespachtelt und geschliffen (Oberfläche in Q2). Eine erhöhte
Ebenheit wird nicht geschuldet.
4.3
Malerarbeiten
Alle Innenwandflächen (ausgenommen geflieste Bereiche) und Decken in den
Untergeschossen und Wohngeschossen erhalten einen weißen, deckenden
Dispersionsfarbanstrich. Die Wände in den Treppenhäusern werden mit einem
deckenden, waschbeständigen Dispersionsfarbanstrich versehen.
Sämtliche Metallteile im Innen- und Außenbereich, mit Ausnahme von Aluminium oder
Edelstahl, werden grundiert und farbig lackiert.
Die Farbgebung der Außenfassade, der Fenster, der Treppenhäuser inkl. sämtlicher
Geländer und Beläge erfolgt grundsätzlich nach dem Farbkonzept des Architekten und
der Entscheidung durch den Bauträger.
4.4
Fenster und Fenstertüren
In den Wohnungen kommen Kunststofffenster mit Dreh-, Drehkippfunktion oder als
feststehende Fenster-/Fenstertürelemente mit Thermoisolierverglasung (3-fach
Verglasung, alternativ wo nötig 2-fach Verglasung auf Grund besonderer Anforderung an
den Schallschutz) nach den Anforderungen der Wärmeschutzberechnung sowie des
Schallschutznachweises zur Ausführung. Fenster erhalten die Farbe Weiß.
Das Haustüreingangselement wird in Alu- oder Kunststoffkonstruktion als thermisch
getrenntes Fassadenelement in anthrazit hergestellt.
4.5
Rollläden
Die Fenster und Fenstertürelemente in den Wohneinheiten werden mit integrierten
Rollladenkästen ausgeführt. Die Rollläden bestehen aus Kunststoff im Farbton Silbergrau.
Die Fenster in den Treppenhäusern und sonstigen Nebenräumen erhalten keine
Rollläden.
4.6
Wohnungseingangs- und Innentüren
Die Wohnungseingangstüren werden als vollwandiges glattes Türblatt bzw. beschichtetes
Türblatt in anthrazit oder weiß, mit Stahlumfassungszarge, Türspion und einem
Sicherheitsschloss mit Schließzylinder (passend zur Schließanlage) und Drückergarnitur
ausgeführt. Die Wohnungseingangstüren erhalten Obertürschließer.
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Innentüren als glattes, weißes Türblatt als Röhrenspantür mit Holzumfassungszarge in
Weiß. Rosetten-Drückergarnituren in Edelstahloptik. Die Wohnungseingangstüren und
Innentüren haben eine Höhe von ca. 2,10 m (Rohbaumaß). Die Breite (Rohbaumaß) der
Wohnungseingangstüre beträgt ca. 1,00 m, die der Innentüren betragen in der Regel ca.
0,88 m, in Ausnahmefälle (z.B. Nasszellen ca. 0,76 m). Die Schließanlage ist für
Hauseingang, Wohnungseingangstüren, Keller, Abstellräume und der Briefkastenanlage
vorgesehen.
4.7
Boden- und Wandbeläge
Alle Wohneinheiten mit Ausnahme der barrierefreien Wohnungen (A3-94 bis A3-101)
werden nach einem bewährten und festgelegten Konzept ausgestattet und erstellt. Aus
organisatorischen Gründen sind Sonderwünsche bei den 1 -Zimmerapartments nicht
möglich.
1 -Zimmer Apartments:
In den Bädern werden die Wände in den Duschbereichen raumhoch, im Nassbereich von
Waschbecken und WC auf eine Höhe von ca. 1,20 m gefliest. Auf den Böden werden
Feinsteinzeugfliesen im Format 30x60 cm Farbe grau/anthrazit verlegt. Die Wände
werden mit Feinsteinzeugfliesen im Format 30x60 cm Farbe Weiß mit
Eckabschlussleisten in Alu oder Edelstahl verlegt. Die Verfugung wird farblich angepasst.
Sämtliche Anschlüsse und Ecken werden elastisch verfugt. Materiallistenpreis 35,00 Euro
inkl. MwSt.
In allen Wohnräumen wird Design-Vinyl-Belag mit weißen Sockelleisten gemäß Auswahl
des Bauträgers verlegt. Materiallistenpreis 35,00 Euro inkl. MwSt.
Barrierefreie Wohnungen:
Die barrierefreien Wohnungen (A3-94 bis A3-101) erhalten ebenfalls die vorgenannten
Ausstattungsdetails jedoch mit dem Unterschied, dass hier in allen Wohnräumen
Fertigparkett zur Ausführung kommt. Materiallistenpreis 50,00 Euro inkl. MwSt. Eine
gesonderte Bemusterung durch den Erwerber kann erfolgen. Die Auswahl erfolgt dann
aus dem Mustersortiment des Bauträgers.
4.8
Treppenhaus, Flure und Hauseingänge
Treppen (Tritt- und Setzstufen) einschließlich der Podeste, Flure und Hauseingänge
werden mit Nadelfilzbelag/Kugelgarn in dunklem Grauton ausgeführt.
4.9
Briefkasten-/Klingelanlage
In den jeweiligen Hauseingängen wird eine Briefkastenanlage, Briefkastengröße DIN C4
installiert. Eine Klingelanlage mit Sprech- und Videofunktion in Farbe wird an den
jeweiligen Hauseingängen an geeigneter Stelle montiert.
4.10 Schlosserarbeiten
Stahlteile im Außen- und Innenbereich nach Farb- und Materialkonzept des Bauträgers.
Balkongeländer werden als Stahlkonstruktion mit Ober-/Untergurt mit senkrechten Stäben
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ausgeführt. Treppengeländer der Treppenhäuser werden als Stahlkonstruktion mit
Stabgeländer mit senkrechten Stäben und Handlauf, alternativ mit Edelstahlkomponenten
ausgeführt. Alle Oberflächen nach Farb- und Materialkonzept des Bauträgers.
4.11 Möblierung
Die 1-Zimmerapartments werden mit folgender Möblierung ausgestattet:
Küche:
 Unterschrank mit Schublade
 Spülenunterschrank
 3 Hängeschränke
 Arbeitsplatte
 Einbauspüle Edelstahl mit Mischbatterie
 2 Platten-Glaskeramik Kochfeld
 Kühlschrank mit Gefrierfach
 Mikrowelle mit Umluft-, Grill- und Mikrowellenfunktion
 Arbeitsbereich:
1 Stuhl
Wangenschreibtisch mit Schubkasten
Winkelregal
 Schlafbereich:
Kastenbett mit Wandschutz, 1/2 Bettschub mittig auf Rollen
Lattenrost
Matratze
Kleiderwäscheschrank + offenes Regalansatzelement
Garderobenpaneel
5.
HAUSTECHNIK
5.1
Heizung und Warmwasserbereitung
Die Gebäude werden mit einer außentemperatur-gesteuerten Fernwärmeheizanlage für
die Wärmeversorgung der Heizung und Warmwasser ausgestattet. Die Ablesung des
Wärmeverbrauchs
erfolgt
über
Wärmemengenzähler,
die
durch
die
Eigentümergemeinschaft zu leasen oder zu mieten sind. Bei Bedarf Solaranlage zur
Unterstützung der Warmwasserbereitung
Die Wohnungen erhalten eine Fußbodenheizung in allen Wohnräumen. Flure, Dielen,
Eingänge, Abstell- und Garderobenflächen erhalten keinen eigenen Heizkreis, sondern
werden über Heizkreise anderer Räume versorgt. Die Räume werden über die Flure
angeschlossen. Zur Aufnahme von Wärmemengenzählern und Heizkreisventilen der
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Fußbodenheizung werden Heizkreisverteilerschränke unter oder auf Putz eingebaut. Im
Bereich vor den Heizkreisverteilerschränken kann es partiell zu Überschreitungen von
normgerechten Oberflächentemperaturen kommen. Dies stellt keinen Mangel dar. Bäder
erhalten einen Handtuchheizkörper. Die Bäder in den barrierefreien Wohnungen (A3-94
bis A3-101) erhalten zusätzlich Fußbodenheizung (Reguläre FBH). Die
Warmwasserbereitung erfolgt zentral im Heizraum und/oder in einem weiteren dafür
dienenden Raum im UG.
5.2
Sanitärinstallationen
Für die Messung der Warm- und Kaltwasserverbräuche werden Passstücke für die
Montage von Wasserzählern in den Wohneinheiten oder in den Wänden zum Hausflur
unter Putz installiert. Die Ablesung des Wasserverbrauchs für das Sondereigentum
(Wohnungen) und das Gemeinschaftseigentum (z.B. Außenanlagen) erfolgt über
Wasserzähler, die durch die Eigentümergemeinschaft zu leasen oder zu mieten sind.
Sämtliche Grundleitungen werden als Guss- bzw. KG-Rohre KG 2000, Abflussleitungen
aus SML-Rohr bzw. Kunststoffrohren sowie Warm und Kaltwasserleitungen aus Edelstahl
bzw. Mehrschichtverbundrohr ausgeführt. Jede Küche erhält Anschlüsse für Abwasser,
Kalt- und Warmwasser. Das Kaltwassereckventil verfügt über eine zusätzliche
Anschlussmöglichkeit für eine Geschirrspülmaschine. Der Abwasser-Anschluss Küche
erfolgt am Installationsschacht, Kalt- und Warmwassereckventile liegen dort ebenfalls an.
5.3
Sanitäre Einrichtungen
DUSCHBÄDER
Waschtischanlage:
1 Waschtisch, Fabr. Vigour, Modell Derby 60 x 48 cm, mit Hahnloch und Überlauf, weiß
1 Einhebel-Waschtischmischer, Fabr. Vigour, Modell Derby, chrom,
2 Eckventile m. Wandrosette,
1 Kristallspiegel, ca. 6 mm, Kanten poliert,
WC -Anlage:
1 Wand-Tiefspül-WC, Fabr. Vigour, Modell Derby, 35,5 x 54 cm, spülrandlos, weiß,
1 WC-Sitz mit Deckel, Fabr. Vigour, Modell Derby, weiß, mit Absenkautomatik
1 WC-Anschlußgarnitur und Schallschutzset
1 Wandeinbau-Spülkasten, Fabr. CONEL, Modell VIS
1 Spülkasten-Betätigungsplatte, Fabr. Vigour, Modell DON, 2-Mengen-Spülbetätigung,
weiß.
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Duschanlage Apartments:
1 AP-Einhebel-Brausemischer, Fabr. Hansgrohe Focus, chrom
1 Brauseset, Fabr. Hansgrohe, Crometta Vario EcoSmart, weiß/chrom, bestehend aus:
Handbrause, Brauseschlauch 1,60 m und Brausestange 0,90 m.
1 Duschwannenträger, Fabr. Vigour, Modell One, 100 x 80 cm
1 Acryl Duschwanne, Fabr. Vigour, Modell One, 100 x 80cm
Duschabtrennung Apartments:
1 Duschabtrennung mit Dreh- oder Schiebetür und/oder Festteil, Maße ergeben sich mit
Aufmaß vor Ort, Profile alu-chromeffekt oder Edelstahloptik.
Duschanlage barrierefreie Wohnungen (A3-94 bis A3-101):
1 AP-Einhebel-Brausemischer, Fabr. Hansgrohe Focus, chrom
1 Brauseset, Fabr. Hansgrohe, Crometta Vario EcoSmart, weiß/chrom, bestehend aus:
Handbrause, Brauseschlauch 1,60 m und Brausestange 0,90 m.
1 Duschwannenträger, Fabr. Vigour, Modell One, 100 x 120 cm
1 Acryl Duschwanne, Fabr. Vigour, Modell One, 100 x 120cm
Duschabtrennung barrierefreie Wohnungen (A3-94 bis A3-101):
1 Duschabtrennung mit Dreh- oder Schiebetür und/oder Festteil, Maße ergeben sich mit
Aufmaß vor Ort, Profile alu-chromeffekt oder Edelstahloptik.
Ausstattung Apartments:
2 Handtuch-Haken,
1 Papierabroller,
1 Ersatzpapierrollenhalter,
Handtuch-Heizkörper Apartments:
1 Handtuch-Heizkörper, Fabr. Vigour, Modell clivia, Elektrokomplett-Badheizkörper, für
Elektrobetrieb inkl. Heizstab mit Mediumtemperaturregler, Maße 60 x 120 x 85 mm
(BxHxT) in Weiß,
Handtuch-Heizkörper barrierefreie Wohnungen (A3-94 bis A3-101):
1 Handtuch-Heizkörper, Fabr. Vigour, Modell clivia, Elektrokomplett-Badheizkörper, für
Elektrobetrieb inkl. Heizstab mit Mediumtemperaturregler, Maße 60 x 179 x 85 mm
(BxHxT) in Weiß,
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Auf Wunsch des Käufers sind Sonderausstattungen nur bei den barrierefreien
Wohnungen (A3-94 bis A3-101) möglich. Etwaige Aufpreise sind vom Käufer separat zu
bezahlen.
Sonstige Ausstattungsaccessoires sind nicht im Leistungsumfang des Bauträgers
enthalten.
5.4
Elektroinstallation allgemein
Der Hausanschluss mit Hauptverteilung und Zählerschränken erfolgt im Elektroraum. Die
Zählung des Stromverbrauchs im Gemeinschaftseigentum mitsamt den Außenflächen
erfolgt getrennt. Die Unterverteilungen befinden sich in den Wohnungen. In den
Wohnungen, Fluren und im Treppenhaus werden sämtliche Leitungen unter Putz verlegt.
Die Installation in anderen Räumen des Gemeinschaftseigentums erfolgt offen auf der
Wand bzw. Decke oder unter Putz. Der Bauträger stellt die technischen Voraussetzungen
für den Empfang von digitalem TV und Hörfunk her. Die Errichtung und der Betrieb des
Hausverteilernetzes sowie die Telekommunikationsanlage bis einschließlich zur Enddose
erfolgt auf Mietbasis. Der Bauträger schließt daher einen Vertrag mit einem
entsprechenden Versorger ab. Im Bereich des Gemeinschaftseigentums werden
energiesparende Wand- bzw. Deckenleuchten einschl. Leuchtmittel installiert. Das
Lichtkonzept mit Leuchten in Fluren und Treppenhaus, sowie im Freibereich unterliegt der
architektonischen Gestaltung.
5.5
Elektrische Ausstattung Wohnungen
In den Wohneinheiten werden Schalter und Steckdosen in Weiß von bewährten
Markenprodukten, wie zum Beispiel GIRA, Busch und Jäger oder gleichwertig nach Wahl
des Bauträgers installiert. Die elektrische Ausstattung mit Schaltern, Steckdosen,
Lichtauslässen und sonst. Anschlüssen in den Wohnungen erfolgt gemäß der DIN 180152 (Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 2: Art und Umfang der
Mindestausstattung). Die Anordnung erfolgt gemäß Elektroplanung. Zusätzliche
Installationen können, soweit technisch umsetzbar, gegen Aufpreis in den barrierefreien
Wohnungen (A3-94 bis A3-101) gewählt werden. Alle Rollläden werden elektrisch
gesteuert.
5.6
Aufzugsanlage
Das Gebäude verfügt über einen elektrobetriebenen Seilaufzug mit TeleskopSchiebetüren, ausgestattet mit Notrufsystem zu einer ständig besetzten Ansprechstelle.
Der Bodenbelag wird analog zum Treppenhaus ausgeführt. Die Kabinenwände werden
als farbige Paneele bzw. in Edelstahl und die Rückwand verspiegelt ausgeführt. Der
Aufzug ist geeignet für ca. 13 Personen, Tragkraft ca.1000 kg, Türbreite mind. 90 cm,
Grundfläche 110 x 210 cm, barrierefrei, zur Aufnahme einer Krankentrage geeignet,
Haltestellen vom 2. UG bis 3. OG.
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6.
Sonstiges
6.1
Änderungsvorbehalt
Die in der Baubeschreibung und den Plänen genannten Leistungsmerkmale dienen der
Herstellung der vertraglich vorausgesetzten Verwendungseignung des Gesamtobjektes.
Grundlage der Leistungsmerkmale zur Bauausführung sind der Kaufvertrag, die
Energieeinsparverordnung (EnEV), Stand zum Zeitpunkt der Baugenehmigung sowie die
am Tag der Erteilung der Baugenehmigung geltenden brandschutzrechtlichen
Bestimmungen und allgemein anerkannten Regeln der Technik und Normen.
Ändern sich daher die brandschutztechnischen Anforderungen oder die allgemein
anerkannten Regeln der Technik und Normen nach der Erteilung der Baugenehmigung
und vor der Abnahme, kann abweichend hiervon ein etwaig höherwertiger Zustand nur
dann verlangt werden, wenn er zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung
zuverlässig vorhersehbar war.
Der Veräußerer behält sich das Recht vor, vor oder während der Ausführung des
Bauvorhabens Änderungen konstruktiver oder technischer Art zu veranlassen, sofern
baurechtliche, technische, gestalterische oder zwingende wirtschaftliche Gründe
(Materialknappheit, lange Lieferfristen o. ä.) dies erforderlich machen, insbesondere
entsprechend erteilter Auflagen der Baubehörde oder wegen gesetzlicher Änderungen im
Energiebereich. In jedem Fall erfolgt die Ausführung in möglichst enger Anlehnung an die
Baubeschreibung. Soweit infolge technischen Fortschritts anderes gleichwertiges oder
besseres Material verwendet wird oder infolge behördlicher Anordnung,
Materialknappheit, Lieferungsausfall oder höhere Gewalt Leistungsänderungen und
Umdispositionen notwendig werden, so sind diese hiermit vom Erwerber gebilligt.
Insbesondere Abweichungen, die durch andere rechtlich erforderliche, als die eben
genannten behördlichen Auflagen und/oder durch neue gesetzliche Bestimmungen
bedingt sind, sowie Änderungen und Weiterentwicklungen, die sich im Verlauf der
Bearbeitung in technischer, konstruktiver, statischer, gestalterischer und baurechtlicher
Hinsicht ergeben (z. B. wenn sie den Bauwert verbessern) und Änderungen in der
Ausführung bzw. Ausstattung bei gleichwertiger Qualität sind zulässig.
Ferner sind Änderungen in Bezug auf Gebäudeteile, die nicht das Sondereigentum des
Erwerbers betreffen, zulässig, soweit sie nicht den vertragsgemäßen Gebrauch des
Gemeinschaftseigentums unzumutbar beeinträchtigen.
Für alle vorgenannten Änderungsvorbehalte gilt: Die Änderungen dürfen Güte, Wert und
Gebrauchstauglichkeit des Vertragsobjektes nicht einschränken. Sie dürfen ferner keine
quantitative Minderung darstellen.
Die Bauausführung erfolgt ausschließlich nach den Arbeits- und Detailplänen des
Architekten unter Berücksichtigung der Änderungsvorbehalte und deren Umsetzung.
6.2
Gewährleistung und Wartung
Bauphysikalische Eigenschaften der Bauteile (z.B. Kriechen, Schwinden, Setzen oder
Austrocknen, Schüsseln des Estrichs) sind keine Gewährleistungsmängel. Elastische
Verfugungen, insbesondere bei Badewannen oder Bodenanschlüssen, bedürfen
regelmäßiger Wartung durch den Käufer und unterliegen nicht der Gewährleistung. Holz
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mit Lasuren im Außenbereich ist gemäß den Herstellerempfehlungen jährlich mit einem
Wartungsanstrich vom Käufer zu versehen.
6.3
Sonderwünsche
Die Käufer haben hinsichtlich der Bodenbeläge und Fliesen in den barrierefreien
Wohnungen (A3-94 bis A3-101) verschiedene Bemusterungsmöglichkeiten gemäß den
Vorgaben des Bauträgers. Die Käufer dieser Wohneinheiten können, soweit es der
Planungsstand, Bautenstand und der Gesamtbauablauf erlauben, innerhalb ihres
Sondereigentums von der vorgesehenen Ausstattung abweichen und Sonderwünsche
schriftlich beauftragen. Voraussetzung ist jedoch in jedem Fall, dass keine Änderungen
zu den genehmigten Bauplänen notwendig werden, die Sonderwünsche im Rahmen des
konstruktiven Tragwerks zulässig sind und, soweit technisch umsetzbar, die gewählten
Materialien verträglich mit vorhandenen Baustoffen verwendet werden können und
fremdes Sondereigentum sowie Gemeinschaftseigentum bzw. Rechte Dritter nicht
beeinträchtigt werden. Tragende Innenwände, Außenwände, die Lage von Küchen /
Duschbädern Installationsschächten und das Heizsystem können nicht verändert werden.
Sonderwünsche werden nur ausgeführt, wenn sie zwischen Veräußerer und Erwerber
rechtzeitig schriftlich vereinbart werden. Für Umplanungen zu Sonderwünschen fallen
Planungskosten an. Die dafür anfallenden Planungskosten werden zuvor vereinbart, und
sind vom Käufer zu tragen. Näheres regelt hierzu der notarielle Kaufvertrag.
7.
Sonstiges
7.1
Risse
Risse in Bauteilen mit einer Rissbreite bis 0,3 mm, die aufgrund der bauphysikalischen
Eigenschaften von Baustoffen, z.B. Kriechen und Schwinden, oder sonstige Einwirkungen
entstehen, sind keine Mängel im Sinne des Gewährleistungsrechts.
7.2
Abstandsmaße nach VDI 6000
Die Abstandsmaße der Einrichtungsgegenstände nach VDI 6000 können im Bad, beim
Aufstellen einer Waschmaschine im Bad unterschritten werden. Bei SanitärEinrichtungsgegenständen können aus fertigungstechnischen Gründen geringe
Farbabweichungen, z.B. zwischen WC, Duschwanne und Waschtisch auftreten.
7.3
Holz-/Fertigparkett
Wir machen darauf aufmerksam, dass Fertigparkett ein natürlicher Baustoff ist, der sich
dem jeweiligen Raumklima mit Quellen und Schwinden, d.h. unter Umständen mit
unterschiedlicher Fugenbildung, anpasst. Das richtige Raumklima hat somit
entscheidenden Einfluss auf die Qualität des Fertigparketts. Bei der späteren Nutzung von
Fertigparkett muss darauf geachtet werden, dass Raumklimawerte von 18 - 22 °C und
eine relative Luftfeuchtigkeit von 50 - 55 % gewährleistet sind. Die jeweiligen
Pflegehinweise der Hersteller sind zu beachten.
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7.4
Schimmelbildung
In einem Neubau entweicht Feuchtigkeit innerhalb der ersten Jahre. Auf ausreichendes
Lüften (Stoßlüftung) und Heizen ist besonders zu achten, da ansonsten Schimmelbildung
(trotz bester Wärmeisolierung) auftreten kann. Die Betriebshinweise zur Lüftungsanlage
sind zwingend zu beachten.
8.
Schlußbemerkung
Alle durch die Baubeschreibung und die Genehmigungsplanung nicht bzw. nicht eindeutig
festgelegten Ausführungen und Ausführungsdetails werden gemäß der Werk- und
Detailplanung der Architekten, der statischen Berechnung des Tragwerkplaners und der
Ausführungsplanung der Fachplaner ausgeführt. Die Baubeschreibung enthält die
Formulierung „bzw.” und „oder”, in diesen Fällen entscheidet der Bauträger die
Ausführung. Die Farbgebung erfolgt grundsätzlich nach dem Farbkonzept des Architekten
und der Entscheidung durch den Bauträger.
9.
Vollmachten
Der Veräußerer ist berechtigt, die Ausstattung der Messeinrichtungen für Heizung und
Warmwasser zur ordnungsgemäßen Erfassung und Verteilung der Kosten anzumieten
bzw. zu leasen. Für Kaltwasserzähler gilt dies entsprechend. Die Befugnis umfasst auch
das Recht, nach pflichtgemäßem Ermessen über die zu wählende technische Ausführung
zu entscheiden.
Vorstehende Vereinbarungen gelten für die Heizungsanlage, den Wärmelieferungsvertrag
und die Warmwasserzubereitungsanlage selbst, einem Wärmecontractingvertrag sowie
für insoweit vergleichbare Versorgungsanlagen (z. B. Aufzugsanlage) entsprechend.
Der Veräußerer ist ferner berechtigt, mit einem Anbieter seiner Wahl einen Vertrag über
die Versorgung der Eigentümergemeinschaft mit Medien aller Art abzuschließen. Er ist
insbesondere berechtigt, zwischen einem Kabelanschluss oder IPTV-Anschluss oder der
Anmietung einer Satellitenempfangsanlage zu entscheiden. Diesbezügliche Kosten
gehen ausschließlich zu Lasten der Teileigentümern.
Der Veräußerer ist berechtigt, den ersten WEG-Verwalter auf die Dauer von drei Jahren
zu bestellen und mit diesem den schuldrechtlichen Verwaltervertrag zu den ortsüblichen
Bedingungen abzuschließen, sofern dieser eine monatliche Nettovergütung zuzüglich
gesetzliche Umsatzsteuer von 30,00 € pro Sonder-/ Teileigentumseinheit nicht übersteigt.
Der Veräußerer ist berechtigt, mit dem ersten WEG-Verwalter einen Vertrag über die
Verwaltung des jeweiligen Sondereigentums abzuschließen. Dabei ist zu regeln, dass für
die Sondereigentumsverwaltung keine gesonderte Gebühr anfällt, sondern diese mit der
vorgenannten Verwaltergebühr abgegolten ist.
Für zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrages durch den Veräußerer
abgeschlossene Verträge gilt: Der Erwerber verpflichtet sich, in diese Verträge
einzutreten, insbesondere in einen bestehenden Wärmelieferungsvertrag. Auch die
Verpflichtungen aus dem bestehenden Verwaltervertrag und allen weiteren Ver- und
Entsorgungsverträgen sowie Liefer- und Wartungsverträgen werden übernommen. Er
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übernimmt die sich hieraus ergebenden Rechte, Pflichten und Beschränkungen für das
Gemeinschafts- und Sondereigentum, auch wenn sie nur schuldrechtlich wirken.
Der Veräußerer hat alle auf den Kaufgegenstand geschossenen Ver- und Entsorgungs-,
Wartungs- und Dienstleistungsverträge beim Verkauf zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
Der Erwerber hatte die Gelegenheit, diese Verträge einzusehen.
Für zukünftige, zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrages noch nicht
abgeschlossene Verträge gilt: Der Veräußerer darf nach billigem Ermessen Verträge mit
Wirkung für und gegen den Erwerber abschließen, die zur Ver- und Entsorgung, zum
Betrieb und zur Regelung der Gewerbeflächen sowie zur Unterhaltung von
gemeinschaftlichen Grundstücksteilen, Anlagen und Einrichtungen, erforderlich
erscheinen, insbesondere einen Wärmelieferungsvertrag. Zu diesem Zweck ist der
Veräußerer auch berechtigt, Dienstbarkeiten, Gemeinschaftsregelungen und Reallasten
im Grundbuch einzutragen. So bestellte Rechte werden vom Erwerber bei
Eigentumsumschreibung übernommen.
10.
Prospektvorbehalt
Das im Exposé dargestellte Bildmaterial, insbesondere kolorierte Ansichten und
perspektivische Zeichnungen, verstehen sich als künstlerische Darstellungen und sind
nicht verbindlich. Die Möblierung der Grundrisse ist nur ein Einrichtungsvorschlag. Die
Farbgebung von Hausansichten und Innenraumgestaltung kann, bezogen auf die spätere
Ausführung, von den im Exposé dargestellten Farben abweichen. Bei der Komplexität des
Sachverhalts können jedoch nicht alle Details aufgelistet werden, sodass manche Fragen
hier offenbleiben müssen. Deshalb ist jeder Käufer angehalten, vor dem Erwerb seinen
eigenen Prüfungs- und Informationspflichten, ggf. auch unter Hinzuziehung unabhängiger
Berater, nachzukommen. Jede finanzielle Investition birgt in sich ein wirtschaftliches
Risiko, das insbesondere für Kapitalanleger individuell zu bewerten ist. Alle Angaben und
Darstellungen in diesem Exposé wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt und auf
Richtigkeit überprüft. Irrtümer und Rechenfehler bleiben jedoch vorbehalten. Bei den
Flächenangaben in Quadratmetern können sich geringfügige Veränderungen ergeben. Im
Übrigen gelten die Bestimmungen des von jedem Käufer abzuschließenden
Einzelvertrages. Eine Haftung des Herausgebers dieses Exposés bzw. des
Vertriebsbeauftragten gegenüber den Erwerbern ist, soweit rechtlich zulässig,
ausgeschlossen. Niemand ist berechtigt, von diesem Exposé abweichende Angaben zu
machen.
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