Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar Institut für Musikwissenschaft Weimar-Jena Salman Rushdie und „The Satanic Verses“. Fallstudie und Impulse für das Kulturmanagement. Piet Lennard Lange 13872 MA Kulturmanagement pietlange98@gmail.com Neustädter Straße 13 04315 Leipzig Prof. Dr. Steffen Höhne Leiter Studienfach Kulturmanagement Sommersemester 2024 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ...........................................................................................3 2. Chronologie ......................................................................................3 I. Vor der Veröffentlichung ............................................................3 II. Die Veröffentlichung von „Die Satanischen Verse“ ...................4 III. Nach der Fatwa .......................................................................7 3. Diskussion ........................................................................................8 I. Beispiele aus „The Satanic Verses“...........................................8 II. Schwierige Beurteilung .............................................................9 4. Ansätze des Kulturmanagements ......................................................11 I. Paratext .....................................................................................12 II. Vor der Veröffentlichung ...........................................................12 III. Nach der Veröffentlichung .......................................................14 5. Fazit ...................................................................................................16 6. Literaturverzeichnis............................................................................17 7. Eidesstattliche Erklärung ...................................................................20 1. Einleitung Die Kontroverse um Salman Rushdie und seinen Roman „The Satanic Verses“ stellt eines der eindrücklichsten Beispiele für die Spannungen dar, die im Spannungsfeld zwischen Kunst, Religion und politischer Macht entstehen können. Als das Werk im Jahr 1988 veröffentlicht wurde, provozierte es eine extreme Reaktion in Teilen der muslimischen Welt, die von Protesten über Bücherverbrennungen bis hin zur Fatwa des iranischen Obersten Führers Ruhollah Musavi Khomeini reichte. Die Fatwa machte Rushdie plötzlich zu einem Symbol im Ringen zwischen Kunst- und Religionsfreiheit. Ab dem Zeitpunkt der ersten Proteste entstand eine Spirale der Empörung und Skandalisierung, deren Eskalation zu verhindern offensichtlich keiner der beteiligten Parteien gelang. Die in der Rushdie-Affäre aufeinander treffenden Kultur- und Kunstverständnisse und die dazugehörigen Wertesysteme machen den Fall zu einem lehrbuchhaften Beispiel für die politik- und literaturwissenschaftliche oder philosophische Untersuchung. Ich möchte nach der Chronologie des Falls ebenfalls kurz darauf eingehen, was die Beurteilung dieser speziellen Situation so schwierig macht. Eine ausführliche ethische, künstlerische oder politische Einordnung der Veröffentlichung von „The Satanic Verses“ soll jedoch den jeweiligen Disziplinen vorbehalten werden. Ich möchte mich stattdessen zum Schluss mit einer Frage des Kulturmanagements beschäftigen: Welche Möglichkeiten stehen Publizierenden bei der Veröffentlichung zur Verfügung, um mit der Situation Rushdies und vergleichbaren Szenarien umzugehen? Die Reihenfolge und die Verkettung der Ereignisse in der Affäre um Buch und Autor sind an vielen Stellen nicht leicht nachzuvollziehen, trotzdem ist es entscheidend, sich mit dem Ablauf der Geschehnisse auseinanderzusetzen, um die Frage nach möglichen Maßnahmen informiert behandeln zu können. 2. Chronologie I. Vor der Veröffentlichung Die Bezüge zum Konflikt zwischen orthodoxer religiöser Überzeugung und rationalistischer Weltanschauung finden sich in Salman Rushdies Biographie bereits vor seiner Geburt. Historisch gehörte die Familie zur Gruppe der Kashmiri im heute indisch verwalteten Kashmir-Tal, eine Bevölkerungsgruppe, die fast ausschließlich dem muslimischen Glauben folgt. Als klare Differenzierung von den orthodoxen Wurzeln der Familie legte jedoch Rushdies Vater seinen Nachnamen „Din Khaliqi“ zu Gunsten des neuen, moderneren und westlicheren Namen „Rushdie“ ab. Der 3 Nachname sollte jedoch nicht nur moderner und westlicher wirken, sondern wurde darüber hinaus von dem muslimischen Gelehrten Ibn-Rushd übernommen. Unter seinem latinisierten Namen „Averroes“ ist Ibn-Rushd unter anderem als Kritiker der literalistischen Islamauslegung und Verfechter der Logik bekannt. Dementsprechend war Salman Rushdies Vater bereits nicht mehr muslimisch im religiösen Sinne, allerdings trotzdem umfassend gebildet über die Texte und Bräuche des Islam. Dieses Bekenntnis des Vaters zu Säkularisierung und aufklärerischen Standpunkten und die damit verbundene Rekurrenz auf den Konflikt zwischen Rationalismus und orthodoxer Religionsauslegung bezeichnet Rushdie in seiner Autobiografie als „Echo“, das in Form der Kontroverse um „Die Satanischen Verse“ zu ihm zurückhallte. (Rushdie 2012:19) Bevor es um die zentrale Kontroverse geht, möchte ich allerdings noch kurz auf Rushdies Werdegang als Schriftsteller bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eingehen. In einem Interview in der New York Times spricht Rushdie über die Wurzeln seines Schreibens und identifiziert die Rezeption von „Der Zauberer von Oz“ in jungen Jahren als entscheidendes Moment in seinem literarischen Werdegang (Coover 1995). Dementsprechend bewegte sich Rushdies eigenes Werk ebenfalls zu großen Teilen im Bereich des Magischen Realismus. Rushdie entwickelte einen Stil, der von Zäsuren geprägt ist und gelegentlich auch einem gewissen Chaos nicht entbehrt. Bereits mit der Veröffentlichung seines zweiten Romans „Midnight’s Children“ etablierte Rushdie sich in der englischsprachigen Literaturszene als ernstzunehmender Autor mit großem Potenzial (Rushdie 2008). Mit seinen beiden ersten Romanen „Midnight’s Children“ und dessen Nachfolger „Shame“ scheute Rushdie nicht davor zurück, sich mit kontroversen Themen der Gegenwart und der jüngeren Geschichte auseinanderzusetzen. Das erste Buch setzt sich mit der Übergangszeit Indiens zwischen Kolonialherrschaft und eigener staatlicher Unabhängigkeit auseinander, während in „Shame“ auf die korrupte oligarche Oberschicht Pakistans Bezug genommen wird. In beiden Fällen sind diese politischen Bezüge aber nur Teilaspekte der Erzählung, im Mittelpunkt steht jedoch stets - wie der Titel von „Shame“ schon andeutet - die Auseinandersetzung mit menschlichen Erfahrungen und Gefühlen. II. Die Veröffentlichung von „Die Satanischen Verse“ Am 26 September 1988 wird das Buch in Großbritannien erstmalig veröffentlicht. „The Satanic Verses“ ist geprägt von magischem Realismus, einer komplexen Erzählstruktur und einer extremen Fülle von Stilmitteln, wie Metaphern, Allegorien und Ironie, welche es an nicht wenigen Stellen schwierig machen zu erkennen, worauf genau Rushdie im Text Bezug nimmt. 4 Die Handlung beginnt mit der Explosion eines Flugzeugs, bei der zwei Männer, Gibreel Farishta und Saladin Chamcha, in den freien Fall stürzen und sich dabei in den Erzengel Gabriel und eine teuflische Figur verwandeln. Diese Verwandlung leitet eine Reihe religiöser Allegorien ein, die den Roman durchziehen. Als einzige Überlebende kommen die beiden Protagonisten unversehrt am Boden der englischen Küstenregion an. Anfangs scheint das Schicksal auf der Seite Gibreels zu sein, während Saladin durch gefangen genommen wird. Im Laufe der Handlung wendet sich das Blatt und Gibreels Situation wird immer problematischer. Trotz ihrer ausgeprägten Gegensätze rettet Gibreel Saladin später das Leben und beide kehren nach Bombay zurück, wo sich die Rollen weiter umkehren. Gibreel, der zunehmend psychische Probleme entwickelt, tötet seine Partnerin und schließlich sich selbst. Im Gegensatz dazu bekommt Saladin sein Leben allmählich wieder in den Griff. In dieser kurzen Zusammenfassung wird zumindest klar, dass es in dem Roman nicht in allererster Linie um den Islam als Religion geht. Dementsprechend fokussierten sich auch viele der frühen Kritiken des Buches nicht mit den Bezügen zu Themen des Islams, sondern fassten das Buch in erster Linie als Auseinandersetzung mit Migration und Exil auf. Ein Beispiel aus dieser Zeit ist der Text von Angela Carter in „The Guardian“, welcher den besonderen Bezug zum Islam an keiner Stelle konkret benennt: But the vexed question of the Lord's song and how to sing it in Mahagonny, Babylon, Alphaville, concerns most of the characters in Salam Rushdie's new novel, for they are mostly displaced persons of one kind or another. Expatriates, immigrants, refugees. […] Formally, The Satanic Verses is an epic into which holes have been punched to let in visions; an epic hung about with ragbag scraps of many different cultures. […] The SatanicVerses [sic], as if in tribute to Zeeny's Indian ethic, is eclectic as hell. (Carter 1988) Der Vorwurf muslimischer Kritiker des Buches lautete in erster Linie, Rushdie würde mit der Veröffentlichung von „The Satanic Verses“ Blasphemie gegenüber dem Islam und seiner Geschichte und Werte begehen. Der Tatbestand der Blasphemie ist allerdings eine genuin christliche Kategorie. Auf islamischer Seite überwog intern der Vorwurf der Apostasie, ein Konzept, bei dem es nicht um die Verhöhnung der religiösen Inhalte, sondern um den Abfall vom Glauben geht. Blasphemie wurde Rushdie in erster Linie deshalb zum Vorwurf gemacht, da es in Großbritannien Gesetzte gegen diese gibt, während Apostasie keinen eigenen Rechtsbegriff darstellt (Parekh 1990:698). 5 Rushdie selbst hatte zwar mit unzufriedenen Reaktionen von Seiten einiger Muslime gerechnet, nicht aber mit der Kettenreaktion, die auf die Veröffentlichung des Buches folgte (Borger 2022). Der Generalsekretär der Britischen „union of muslims“ berief bereits Mitte Oktober eine Krisensitzung seiner Organisation ein, in der man sich darauf einigte, auf eine rechtliche Verfolgung der Veröffentlichung zu drängen. Die folgende Aufforderung an Rushdies Verlag „Penguin Books“ blieb unbeantwortet, während die Britische Premierministerin Thatcher auf den Brief des Generalsekretärs antwortete, jegliche Verfolgung oder Zensur allerdings klar ablehnte (Appignanesi & Maitland 1990:45). Der Britische Politikwissenschaftler und Politiker Bhikhu Parekh war zur Zeit der Veröffentlichung Deputy Chairman der Britischen, regierungsbeauftragten „Commission for Racial Equality“, war an Sitzungen der Kommision zur RushdieAffäre beteiligt und hat darüber hinaus zu der Thematik publiziert. Er berichtet, dass die Initiatoren der frühen Proteste zur Einstellung der Kampagne bereit gewesen wären, unter der Bedingung, dass dem Buch ein Disclaimer hinzugefügt würde, der deutlich macht, dass es sich bei dessen Inhalt nicht um historische Fakten handelt ein Umstand, welcher in der Literatur zu dem Fall bisher naheuzu keine Beachtung gefunden hat (Parekh 1990:699). In den folgenden Monaten fanden Demonstrationen in den Britischen Orten Bolton und Bradford statt, bei denen „The Satanic Verses“ symbolisch verbrannt wurde. Durch das darauffolgende Medienecho wurde der Affäre internationale Aufmerksamkeit zuteil und Proteste in anderen Ländern folgten. Bei einer Demonstration in Islamabad am 12. Februar 1989 wurden 6 Muslime erschossen. Mutmaßlich war es insbesondere diese Situation, die Ruhollah Musavi Khomeini, den Oberster Führer der Islamischen Republik Iran, veranlasste nur zwei Tage später eine Fatwa zu verkünden, die Muslime weltweit aufruft, das ausgesprochene Todesurteil gegen Rushdie und alle an der Veröffentlichung des Buches beteiligten Menschen zu vollstrecken: “I am informing all brave Muslims of the world that the author of The Satanic Verses, a text written, edited, and published against Islam, the Prophet of Islam, and the Qu’ran, along with all the editors and publishers aware of its contents, are condemned to death. I call on all valiant Muslims wherever they may be in the world to kill them without delay, so that no one will dare insult the sacred beliefs of Muslims henceforth. Whoever is killed in this cause will be a martyr, God Willing. Meanwhile if someone has access to the author of the book but is incapable of carrying out the execution, he should inform the people so that [Rushdie] is punished for his actions.” (Ruhollah Musavi Khomeini in: Iran Data Portal) 6 III. Nach der Fatwa In den auf das Todesurteil folgenden Tagen nahm die Entwicklung des Falles noch weiter an Geschwindigkeit zu. Dem Todesurteil wurde ein Kopfgeld von zunächst drei und später sechs Millionen US-Dollar hinzugefügt. Andererseits deutet der heutige Oberste Führer des Iran und damalige Präsident des Landes, Seyyed Ali Hosseini Khamenei, an, dass eine Entschuldigung Rushdies womöglich eine Aufhebung der Fatwa nach sich ziehen könnte. Rushdie, der inzwischen mit bewaffnetem Schutz untergetaucht war, veröffentlichte am 18. Februar 1989 eine Entschuldigung, die wiederum von Khomeini - dem Obersten Führer des Irans abgelehnt wurde. (Weinberger 1989) “As the author of The Satanic Verses, I recognize that Moslems in many parts of the world are genuinely distressed by the publication of my novel. I profoundly regret the distress that publication has occasioned to sincere followers of Islam. Living as we do in a world of many faiths, this experience has served to remind us that we must all be conscious of the sensibilities of others.” (Salman Rushdie in: Weinberger 2016) Zu diesem Zeitpunkt hatte der Konflikt ein solches Ausmaße angenommen, dass über die „zivile“ Ebene hinaus eine diplomatische Krise zwischen dem Iran und Großbritannien ausbrach, in deren Folge beide Länder ihre jeweiligen Botschaften schlossen. Weitere, dem Westen zugerechnete Länder folgten diesem Schritt. Währenddessen wurde durch verschiedene Anschläge versucht, die gewaltsame Forderung der Fatwa in der Realität durchzusetzen. Zunächst kamen dabei keine Menschen zu Schaden, bis jedoch im Juli 1991 die japanischen und der italienischen Übersetzer des Buches angegriffen wurden, Hitoshi Igarashi, der japanische Übersetzer kam bei diesem Messerangriff ums Leben (Weisman 1991). Zwei Jahre später folgte das „Sivas-Massaker“ im Türkischen Hotel Madımak in der Stadt Sivas, bei dem 37 Menschen ums Leben kamen. Die Tat zielte auf den türkischen Übersetzer von „The Satanic Verses“ ab, der die Brandstiftung jedoch überlebte (Genç 2023, Eray 2014). In den Jahren nach dem Anschlag in Sivas schien die Lage sich zu beruhigen. Im September 1998 veröffentlichte die iranische Regierung ein Statement, in dem sie angab, weder für oder gegen einen Anschlag auf Rushdie tätig werden zu wollen (U.S. State Department 1999). Am 27. Dezember 2002 wurde Salman Rushdie aus dem Schutzprogramm der Britischen Regierung entlassen (Rushdie 2012). Nachdem er 13 Jahre zuvor unter dem Decknamen „Joseph Anton“ untergetaucht 7 war und nahezu überall von Sicherheitskräften begleitet wurde, konnte er sich nun in seinem Heimatland Großbritannien wieder frei bewegen. Am 12. August 2022 war Rushdie im Bundesstaat New York zu einem Vortrag am Bildungszentrum „Chautauqua Institution“ eingeladen. In den ersten Minuten der Veranstaltung stürmte ein Attentäter die Bühne und fügte Rushdie etliche Stichwunden zu (Goodman 2022). Offizielle Äußerungen der Führungsebene des Irans begrüßten das Attentat, entsagten sich aber einer direkten Verbindung zu dem Vorfall (Mando & Sadeq 2022). Rushdie überlebte den Angriff nach einem langen Aufenthalt im Krankenhaus, verlor jedoch ein Auge und die Kontrolle über eine seiner Hände (Jones 2022). 3. Diskussion Für eine literaturwissenschaftliche oder philosophische Analyse der Kontroverse sind Format und Umfang dieser Hausarbeit im Bereich des Kulturmanagements nicht ausreichend. Dementsprechend erweist sich die Einordnung der gesamten Thematik angesichts der unzähligen Quellen, Artikel und Meinungen, die zur Affäre veröffentlicht wurden, als ein Unterfangen, bei dem sich in der Recherche ständig neue Perspektiven auftun. Trotzdem möchte ich kurz darstellen, was es aus meiner Sicht so schwierig macht, in Bezug auf die Rushdie-Affäre zu abschließenden Schlussfolgerungen zu kommen. Vorher gehe ich kurz auf drei Elemente aus „The Satanic Verses“ ein, die von Menschen muslimischen Glaubens als anstößig und provokant wahrgenommen werden, um zumindest ein erstes Verständnis für die Inhalte des Buchs zu schaffen. I. Beispiele aus „The Satanic Verses“ Zunächst wurde bereits der Titel des Buches als Affront betrachtet. Die Satanischen Verse beziehen sich auf eine nicht-kanonische Episode im Leben des Propheten Mohammed, in der er angeblich vom Teufel beeinflusst wurde und somit die Glaubwürdigkeit des Islams infrage gestellt hätte. In dieser Episode soll Mohammed angeblich die Exklusivität Allahs als einzige Gottheit bezweifelt und die Verehrung mehrerer Götter befürwortet haben. Allein die Annahme, dass diese Erzählung einen wahren Kern haben könnte, stellt eine potenzielle Infragestellung der Heiligkeit des Propheten dar. Zweitens wurde kritisiert, dass viele der Namen in den islamisch-allegorischen Passagen des Buches von Rushdie auf abwertende Art und Weise verändert 8 wurden. So wird der Prophet Mohammed im Buch beispielsweise als „Mahound“ bezeichnet. Dieser Name ist eine Variation von „Mohammed“, die im mittelalterlichen Europa von Christen verwendet wurde, um Mohammed abwertend als Heiden und falschen Propheten zu diskreditieren. Ein weiteres Beispiel ist die Bezeichnung der Stadt Mekka als „Jahilia“. Im Arabischen bedeutet „Jahilia“ etwa Unwissenheit oder Ignoranz und wird auch verwendet, um die Zeit vor dem islamischen Glauben zu beschreiben. Rushdie verwendet diesen Begriff explizit für die heilige Stadt Mekka, was die Sensibilität und den Konfliktpotenzial seiner Darstellung unterstreicht. Darüber hinaus wurden auch bestimmte Vorgänge in der Handlung des Romans als Beleidigung des islamischen Glaubens eingeordnet. Ein weiteres Beispiel ist eine Szene, die in der Stadt „Jahilia“ spielt, in der ein Bordell beschrieben wird, in dem alle Prostituierten die Namen von Mohammeds Ehefrauen tragen. Die elf Ehefrauen Mohammeds haben im Islam eine ehrwürdige Position und erfüllen teilweise apostelartige Funktionen in der frühen islamischen Gemeinde, vergleichbar mit den Aposteln im Christentum. Hier werden religiöse Figuren des Islam in einem Handlungskontext zeigt, der als unangemessen betrachtet wird. II. Schwierige Beurteilung Die Grundlage der ethischen Einordnung der Kontroverse ist eindeutig und steht außerhalb jeder Diskussion: Salman Rushdie hat ein Buch geschrieben und kein Autor sollte auf Basis seiner Äußerungen um seine körperliche oder seelische Unversehrtheit fürchten müssen. Die Folgen, die aus der Veröffentlichung des Buches für Rushdie entstanden sind, verletzten seine Menschenwürde und sein Recht auf ein freies Leben als Künstler und Bürger. Durch einige der Inhalte von „The Satanic Verses“ haben sich Teile der muslimischen Community in ihren religiösen Werten offensichtlich verletzt gefühlt. Auch, wenn hinter dem Vorgehen gegen das Buch eine Kampagne und eine gezielte Mobilisierung standen, muss diese - zumindest empfundene - Verletzung religiöser Vorstellungen als solche zunächst einmal wahrgenommen werden. Die Religions und Weltanschaungsfreiheit bezieht sich in erster Linie auf die Freiheit, den eigenen Glauben frei wählen und ausüben zu können. Allerdings merkt beispielsweise auch die UN-Menschenrechtsanwältin Asma Jahangir an, dass die abwertende Darstellung anderer Glaubenssysteme erheblich zu weltanschaulichen Konflikten beiträgt. 9 Die Verwendung religiöser Inhalte für politische Zwecke bildet, zusammen mit negativer Stereotypisierung anderer Überzeugungen, häufig ein großes Problem auf dem Weg zu einer toleranten Weltgesellschaft. (Jahangir 2008:121) Und auch im deutschen Strafgesetzbuch existieren Regeln, die das Recht auf freie Meinungsäußerung in Bezug auf Religion einschränken. (1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. §166 Absatz 1 StGb Die juristische Bewertung des Falls soll der Rechtswissenschaft überlassen werden, in jedem Fall stellen sich verschiedene Fragen. Es steht zu beantworten, wie legitim die behauptete Verletzung religiöser Werte ist, beziehungsweise ob im Falle Rushdies religiöse Werte überhaupt ernstzunehmend verletzt wurden. Bei einer tatsächlichen Verletzung muss notwendigerweise mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und der Freiheit der Kunst abgewogen werden. Und letztlich würde sich die Frage stellen: Selbst wenn im Falle von Rushdies Roman eine Verletzung weltanschaulicher Bekenntnisse stattgefunden haben sollte, was sollten die Konsequenzen dessen sein? Auch wenn die Auseinandersetzung mit solcherlei Fragestellungen aus Philosophie, Literatur-, Religions und Rechtswissenschaft spannend sind, sollen sie wie eingangs erwähnt nur zur Veranschaulichung der Komplexität des Falles dienen. Die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung demokratischer Länder würde wohl übereinstimmen mit der Aussage: Die Fatwa gegen Salman Rushdie auf Basis der Veröffentlichung seines Romans „The Satanic Verses“ stellt einen Angriff auf die Meinungsfreiheit und die Menschenwürde des Autors dar, der nicht zu rechtfertigen ist. An dieser Stelle zeigt sich aber ein neues Problem. Während die Bevölkerungen demokratischer Länder diese Überzeugungen und Werte in überwiegendem Maße teilen, gilt das für Teile der restlichen Weltbevölkerung nicht. Dieser Umstand ist in den Protesten, Bücherverbrennungen und Anschlägen, die auf die Veröffentlichung folgten klar geworden. Eine Umfrage von 1989, die sich mit der Zustimmung britischer Muslime zur Fatwa gegen Rushdie befasste, besagt, dass zu dieser Zeit 28% der befragten Muslime das Todesurteil unterstützten (Los Angeles Times 1989). Auch, wenn die 10 Originalquelle dieser Umfrage nicht auffindbar ist und diese Zahl nicht gesichert als repräsentativ betrachtet werden kann, deutet die Umfrage zumindest darauf hin, dass ein nicht zu vernachlässigender Teil der Muslime in Rushdies Buch einen mit islamischen Werten unvereinbaren blasphemischen beziehungsweise apostatischen Akt sah. Knapp zwei Milliarden Menschen auf der Welt sind muslimischen Glaubens (Lipka 2017) und es ist davon auszugehen, dass außerhalb Großbritanniens, in vorwiegend muslimischen Ländern, eine noch größere Zustimmung zu der Fatwa vorgeherrscht hat und vermutlich immer noch vorherrscht. Mit dieser Tatsache, den unterschiedlichen Wertevorstellungen in Bezug auf Kunst- und Meinungsfreiheit und der Gefahr, die durch extremistische Bedrohungen gegenüber künstlerischen Publikationen ausgeht, muss ein Umgang gefunden werden. Der Fall Rushdie zeigt, dass die Meinungs- und Kunstfreiheit ein Gut ist, welches weniger universal etabliert ist, als es vielleicht den Eindruck machte und welches freie Gesellschaften im Zweifel gegen äußere Anfechtungen schützen müssen. Muslimisch und mitunter islamistisch motivierte Proteste und Drohungen vollständig zu ignorieren, stellt aus meiner Sicht allerdings auch keine nachhaltige Option dar, ungeachtet dessen, dass die Behauptung, Rushdie habe mit seinem Roman fundamentale Kritik am Islam geäußert, aus meiner Sicht unbegründet ist. Einigkeit sollte darüber herrschen, dass eine Wiederholung eines Szenarios, wie dem von „The Satanic Verses“ verhindert werden sollte. An dieser Stelle verschiedene Möglichkeiten abzuwägen liegt zu großen Teilen auch im Aufgabenbereich des Kulturmanagements. Aus diesem Grunde möchte ich im Folgenden Möglichkeiten vorstellen, welche Publizierenden im Szenario der Rushdie-Affäre beispielsweise zur Verfügung stehen könnten. 4. Ansätze des Kulturmanagements In Situationen wie der Rushdie-Affäre stehen Verlage und Publizierende vor schwierigen Entscheidungen. Die Herausforderung besteht darin, einerseits die künstlerische Freiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung zu wahren und andererseits mögliche Konsequenzen in Form von öffentlichen Protesten oder sogar Bedrohungen zu berücksichtigen. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um eine Eskalation zu vermeiden, ohne die Integrität des Werkes zu untergraben? Im Folgenden werden verschiedene Handlungsmöglichkeiten vorgestellt, die Verlage in einem solchen Szenario in Betracht ziehen könnten. Diese lassen sich grob in Maßnahmen vor der Veröffentlichung und Maßnahmen nach der Veröffentlichung einteilen. Zuvor möchte ich aber noch den Begriff des „Paratext“ einbringen, da er in der Kategorisierung der Optionen hilfreich erscheint. 11 I. Paratext Das Konzept des Paratexts wurde von dem französischen Literaturwissenschaftler Gérard Genette erstmals in seinem Buch „Seuils“ - auf Deutsch „Schwellen“ vorgestellt. Der Paratext beschreibt dabei jene Inhalte, die einen Basistext, wie zum Beispiel einen Roman umgeben. Dabei können Paratexte sich sowohl nah am Basistext befinden, wie im Falle eines Vor- oder Nachwortes oder weit entfernt vom Basistext sein, wie beispielsweise ein Interview mit dem Herausgeber des Basistextes. Erstere textnahe Elemente bezeichnet Genette als Peritext, während Elemente, die nicht unmittelbar mit dem Basistext verbunden sind als Epitext bezeichnet werden (Alvstadt 2012). Comme il doit désormais aller de soi, péritexte et épitexte se partagent exhaustivement et sans reste le champ spatial du paratexte ; autrement dix, pour les amateurs de formules, paratexte = péritexte + épitexte. (Genette 1987:11) Der Paratext umfasst also die Gesamtheit von textverbundendem Peritext und losgelöstem Epitext. Um diese Begriffe in der Praxis anzuwenden, könnte aus veröffentlichungsstrageischer Sicht also durch Einflussnahme auf den Peritext direkt in den Basistext eingegriffen werden, um einem Werk zusätzlichen Kontext zu verleihen. Außerdem besteht die Möglichkeit im öffentlichen Umfeld der Veröffentlichung Texte oder Gespräche zu produzieren um die Rezeption und Deutung des Werks zu beeinflussen. Auf diese Weise wird der Paratext zu einem wichtigen Instrument, um die Wahrnehmung und den Umgang mit einem literarischen Werk zu steuern. II. Vor der Veröffentlichung Vor der Veröffentlichung eines Buches, gibt es verschiedene Möglichkeiten für Herausgebende potenziell kontroverser Werke einer Skandalisierung des Produktes zuvorzukommen. Bereits in den 1970er Jahren fand ein akademischer Schlagabtausch zwischen Kingston und Lovelace sowie Johnson und Greenbaum darüber statt, ob Richtlinien für Ausdruck und Sprache ein geeignetes Mittel im literarischen Bereich darstellen können (Kingston & Lovelace 1977, Johnson und Greenbaum 1979). Konkret ging 12 es in dem Austausch um Guidelines für das Verfassen von Schulbüchern. Für bestimmte Begriffe, wie „Woman doctor“, „Congressmen“ oder „Mailman“, wurden bei verschiedenen Organisationen jeweils andere Formulierungen, wie „Doctor“, „Members of Congress“ oder „Letter carrier“ vorgegeben (Kingston & Lovelace 1977:91). Kingston & Lovelace waren der Ansicht, dass es sich bei solch einer Intervention um realitätsverzerrende Zensur handelt (ebd.: 90). Johnson und Greenbaum argumentieren hingegen, dass für den pädagogischen Bereich Richtlinien mit dem Ziel gesellschaftliche Diversität abzubilden sinnvoll sind und fügen hinzu, dass auch fiktionale Werke und Sammlungen zumindest von einem Abgleich mit vergleichbaren Richtlinien profitieren könnten (Johnson und Greenbaum 1979:76). Vergleichbare Richtlinien sind für Konzerne wie „Walt Disney“ heute Unternehmensrealität (Disney 2024). Hätte der Verlag „Penguin Books“ im Falle Rushdies über unternehmensinterne Richtlinien verfügt, welche die Veröffentlichung von Werken mit abwertenden Religionsdarstellungen verhindern, wäre die Situation von „The Satanic Verses“ vermutlich an einem frühen Punkt anders verlaufen. Inhaltliche Richtlinien schränken die künstlerische Freiheit im Bereich fiktionaler Literatur aus meiner Sicht allerdings in einem Maße ein, welches sie als Epitext zur Prävention von Kontroversen und Konflikten ungeeignet erscheinen lässt. Eine andere Möglichkeit könnte es beispielsweise sein, vor der Veröffentlichung eines Buches mit potenziell kontroversem Inhalt, Personen der potenziell betroffenen Gruppe zu den Inhalten des Textes zu konsultieren. Im Falle Rushdies scheint sogar eine Konsultation bezüglich der Inhalte des Buches stattgefunden zu haben, Ian Richard Netton spricht von einer „Warnung“ des Redaktionsberaters bei „Penguin Books“ (Netton 1996:58). Wie diese Warnung aussah, wer dieser Redaktionsberater war und mit welchen Methoden er gearbeitet hat, lässt sich nicht rekonstruieren, zumindest aber scheint es, als sei die Warnung im Falle Rushdies folgenlos geblieben. Es lassen sich jedoch einige peritextliche Reaktionen skizzieren, die auf eine solche Warnung denkbar wären. So könnte zum Beispiel ein Disclaimer dem Text eines Buches vorangestellt werden, ähnlich dem bereits erwähnten Vorschlag, den Bhikhu Parekh aus den frühen Diskussionen der „Commission for Racial Equality“ erinnert. Ein Disclaimer stellt als Peritext im Verhältnis zum Basistext ein Gegennarrativ im Unterschied zum Hauptnarrativ dar (Heymann 2010:397). Diese Form des Gegennarrativs in ihrem Erscheinungsbild als „trigger warning“ stammt ursprünglich aus dem Bereich der Fan Fiction. Dabei diente sie dazu, den Rezipierenden eine Möglichkeit zu geben, unerwünschten oder uninteressanten Thematiken aus dem Weg zu gehen, indem die jeweilige Fan Fiction beispielsweise als sexuell explizit gekennzeichnet wurde (Lothian 2016:745). In einem Fall, wie dem von „The Satanic Verses“ bleibt fraglich, 13 ob eine Triggerwarnung oder ein Disclaimer in Bezug auf die Nicht-Historizität des Geschriebenen das Potenzial besessen hätte, den folgenden Protest zu mindern. Viele der besonders lauten Kritiker des Buches hatten „The Satanic Verses“ nicht einmal gelesen und wären demnach durch keine Form des Peritext erreicht worden. Der indische prominente Abgeordnete Shahabuddin erklärte zum Beispiel sogar öffentlich, das Buch nicht gelesen zu haben. (Mufti 1991:109) Anstelle von häufig umstrittenen Paratexten, wie der Triggerwarnung, gibt es auch einen etablierten Peritext, der unter Umständen eine ähnliche Funktion erfüllen könnte: Vorworte werden in der Regel weder vom Autor selbst, noch von Publizierendenseite, sondern von einer weiteren außenstehenden Person verfasst (University of Chicago 2024). Dementsprechend wäre es beispielsweise denkbar gewesen, nach der Warnung durch den Redaktionsberater bei „Penguin Books“ einem anderen - vorzugsweise islamkundigen - Schriftstellenden in Form eines Vorwortes die Möglichkeit zu geben, die Inhalte von „The Satanic Verses“ einzuordnen. Letztlich gibt allerdings gerade der Umstand, dass viele der Protestierenden das Buch nicht einmal gelesen hatten Anlass zum Zweifel an der Wirksamkeit peritextlicher Maßnahmen. Trotzdem könnte eine Einordnung des Basistextes die Rezeption und Reaktion von kritisch eingestellten Lesenden ausgleichend beeinflussen. Auch soll an dieser Stelle nochmals betont werden, dass die soeben vorgestellten Möglichkeiten nicht implizieren sollen, dass es im Falle von „The Satanic Verses“ eine religions- beziehungsweise literaturwissenschaftliche Notwendigkeit zu einer peritextlichen Einordnung gäbe. Es geht ausschließlich darum, Strategien für das Kulturmanagement im Umgang mit vergleichbaren Bedrohungen aufzuzeigen. III. Nach der Veröffentlichung Im Falle einer sich anbahnenden Skandalisierung einer Veröffentlichung besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit den Basistext im Nachhinein in einer weiteren Auflage durch Peritexte zu ergänzen. Neben den besprochenen Ansätzen, die in den Basistext eingreifen, gibt es in dieser Situation aber auch eine Vielfalt an epitextlichen Optionen. Eine mögliche Option wäre es, bei einer drohenden Eskalation des Konfliktes um ein Buch eine Gesprächsrunde in Form eines Panels, welches verschiedene Positionen zur Causa abdeckt, zu veranstalten. Deliberative Beteiligung dieser Art begünstigt eine Wahrnehmung der eigenen Bürgeridentität (Fishkin 2009:143). Je nach individueller Thematik kann in einem solchen Akt des Austauschs aber auch 14 das Risiko liegen, extremistische Positionen durch ihre Akzeptanz als diskurswürdige Standpunkte zu legitimieren. Auch ist vorher nicht abzusehen, ob eine Diskussionsrunde möglicherweise in Streit und Verschärfung der Positionen ändert. Eine Plattform für den Austausch zu bieten zeigt aber in jedem Fall, dass die Beschwerden der Gegenseite gehört und als solche zunächst einmal erkannt wurden, was eventuell zu einer Beruhigung der Lage beitragen könnte. Neben dieser dialogischen Form des Diskurses um eine kontroverse und aufgeladene Situation zu entschärfen, sind auch unidirektionale Maßnahmen denkbar. In diesem Rahmen könnten sich entweder am Veröffentlichungsprozess beteiligte Personen oder Betroffene selbst, hier also beispielhaft Salman Rushdie, zu den Protestursachen äußern. So könnte von Publizierendenseite eine Pressekonferenz veranstaltet werden oder - der aktuellen Medienlandschaft angemessen - ein Statement in den sozialen Medien veröffentlicht werden. Während letzteres die Chance bietet, Nahbarkeit und Transparenz zu signalisieren, birgt es auch das Risiko, in die Eskalationsspirale der sozialen Medien zu gezogen zu werden. Eine Pressekonferenz findet zunächst außerhalb des Kosmos der Sozialen Medien statt, was das Risiko der viralen Eskalation mindert, könnte aber je nach Inszenierung einen elitären oder belehrenden Anschein erwecken. In beiden Fällen ist von Vorteil, dass zumindest der Impuls, welcher im Anschluss an die jeweilige Äußerung auf die eine oder andere Art und Weise verarbeitet wird, zunächst vollends im Kontroll- und Gestaltungsbereich der initiierenden Partei liegt. Zuletzt sind auch unidirektionale Maßnahmen in die andere Richtung möglich. Dabei wäre zum Beispiel die Einrichtung eines digitalen Beschwerdeformulars auf der eigenen Website vorstellbar. Diese Maßnahme bietet den Vorteil, dass durch die Möglichkeit zur Beschwerde auf Protestierendenseite einem Gefühl der Ohnmacht oder Tatenlosigkeit vorgebeugt werden könnte, welches andernfalls zur Eskalation der Kontroverse beitragen könnte. Ein öffentliche Konfrontation könnte je nach Zeitpunkt der Intervention vermieden werden und die gewonnenen Informationen könnten helfen, potenzielle Konflikte frühzeitig zu identifizieren und konstruktiv zu adressieren. Schwierig könnte es sich auf der anderen Seite darstellen, die nötige Aufmerksamkeit auf ein solches Online-Tool zu lenken, da sich der Großteil des Diskurses im Internet nicht auf den Websites von einzelnen Verlagen oder Privatpersonen abspielt sondern in den wenigen großen sozialen Netzwerken. Außerdem hat sich im Bereich produzierender Unternehmen gezeigt, dass das Gerechtigkeitsgefühl der Beschwerdetragenden und der Eindruck, dass Unternehmen bemühe sich um die Klärung der Situation bei Mensch-zu-Mensch Interaktionen um einiges höher ist, als bei Beschwerdefunktionen, die ausschließlich auf Online-Kommunikation basieren (Jeanpert et al. 2021:1). 15 5. Fazit In der vorliegenden Arbeit habe ich zunächst die Geschehnisse rund um die Veröffentlichung des Buches „The Satanic Verses“ von Salman Rushdie vorgestellt. Die chronologische Beschreibung der Abläufe vom Bekanntwerden Rushdies, über die Veröffentlichung und darauf folgende iranische Fatwa, bis hin zur vermeintlichen Beruhigung der Lage und dem Anschlag im Jahre 2022 haben die Komplexität des Falls deutlich gemacht. Im nächsten Schritt wurden drei von muslimischer Seite als provokant empfundene Stellen des Romans kurz vorgestellt, um eine Basis für die Thematik zu schaffen. Auf die Schwierigkeiten im schlussendlichen Umgang mit der Kontroverse um „The Satanic Verses“ bin ich im nächsten Teil meiner Ausarbeitung eingegangen. Damit wollte ich zeigen, dass unabhängig davon, dass die Angriffe auf Kunst- und Äußerungsfreiheit nicht zu rechtfertigen sind, abgesehen von deren Verurteilung eine zielgerichtete Handhabung gefunden werden muss. Diese Feststellung hat zum letzten Schritt geführt, in dem ich kurz verschiedene paratextliche Maßnahmen erläutert habe, die sich für das Kulturmanagement im Umgang mit vergleichbaren Situationen, wie der Kontroverse um „The Satanic Verses“ anbieten könnten. Dabei besitzen alle dieser Maßnahmen eigene Stärken und Schwächen, die sich je nach Situation unterschiedlich stark auf deren Wirksamkeit auswirken können. Nettons Schilderungen in „Text und Trauma“ und Rushdies Aussage, er habe mit einem gewissen Maß an Protest gerechnet, legen nahe, dass es im Vorfeld der Veröffentlichung zumindest ein Bewusstsein für den provokanten Charakter des Werkes gegeben hat. Aus diesem Grund ist das Aufzeigen möglicher Reaktionen in einer solchen Risikosituation eine sinnvolle Ergänzung des publizistisch-kulturellen Diskurses. Im weiteren Forschungsumfeld könnten verschiedene Ansätze verfolgt werden. Die ethisch-moralische Einordnung des Falls stellt ebenfalls eine Ebene der weiteren Auseinandersetzung mit dem Fall dar, ist aber - mit unterschiedlich gelagerten Ergebnissen - bereits vielfältig betrachtet worden. Besonders interessant könnte es sein, den Fall Salman Rushdies mit ähnlichen Szenarien, wie beispielsweise dem von christlicher Seite angegriffenen Film „The Last Temptation of Christ“ von Martin Scorsese, zu vergleichen. Dabei könnte der Fokus auf den jeweiligen Umgang des Kulturmanagements mit den beiden Fällen gelegt werden. Außerdem könnten die hier vorgestellten Reaktionsmöglichkeiten für das Kulturmanagement weiter ausdifferenziert werden. Mit empirischen Mitteln könnte darüber hinaus anhand aktueller Kontroversen die Wirksamkeit der einzelnen Methoden untersucht werden. 16 6. Literaturverzeichnis Alvstad, Cecilia. 2012. „The strategic moves of paratexts: World literature through Swedish eyes“. Translation Studies 5(1): 78–94. doi:10.1080/14781700.2012.628817. Appignanesi, Lisa, und Sara Maitland. 1990. The Rushdie File. Syracuse University Press. Borger, Julian. 2022. „A Tsunami of Outrage: Salman Rushdie and The Satanic Verses“. The Guardian. https://www.theguardian.com/books/2022/aug/12/tsunamioutrage-salman-rushdie-satanic-verses (7. September 2024). Carter, Angela. 1988. „Angels in Dirty Places“. The Guardian. https:// www.theguardian.com/books/1988/sep/23/fiction.angelacarter (9. September 2024). Çaylı, Eray. 2014. „Architectural Memorialization at Turkey’s› Witness Sites‹: The Case of the Madimak Hotel“. Contemporary Turkey at a Glance: Interdisciplinary Perspectives on Local and Translocal Dynamics: 13–24. Coover, Robert. 1995. „There’s No Place Like Oz“. New York Times. https:// archive.nytimes.com/www.nytimes.com/books/99/04/18/specials/rushdieeastwest.html? scp=1&sq=east%2520west%2520stories%2520%2520rushdie&st=cse (6. September 2024). Disney. „Disney Social Responsibility“. 2024. Disney Social Responsibility. https:// impact.disney.com/diversity-equity-inclusion/content/ (11. September 2024). Fishkin, James. 2009. When the People Speak: Deliberative Democracy and Public Consultation. OUP Oxford. Genç, Kaya. 2023. „Turkey’s Zealots Still Want Blood“. Index on Censorship 52(3): 69–72. doi:10.1177/03064220231201310. Goodman, Joshua. 2022. „Author Salman Rushdie Stabbed on Lecture Stage in New York“. AP News. https://apnews.com/article/salman-rushdieattacked-9eae99aea82cb0d39628851ecd42227a (10. September 2024). 17 Heymann, Laura A. 2010. „Reading the Product: Warnings, Disclaimers, and Literary Theory“. Yale JL & Human. 22: 393. Iran Data Portal. „Fatwa against Salman Rushdie“. Iran Data Portal. https:// irandataportal.syr.edu/fatwa-against-salman-rushdie (9. September 2024). Jahangir, Asma. 2008. „Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit“. Jahrbuch Menschenrechte 2009(jg): 117–22. doi:10.7788/jbmr-2008-jg10. Jeanpert, Sophie, Laure Jacquemier-Paquin, und Sophie Claye-Puaux. 2021. „The role of human interaction in complaint handling“. Journal of Retailing and Consumer Services 62: 102670. doi:10.1016/j.jretconser.2021.102670. Johnson, Carole Schulte, und Gloria R. Greenbaum. 1979. „Aren’t Standards Always Used? A Reply to Kingston and Lovelace“. Journal of Reading Behavior 11(1): 73–77. doi:10.1080/10862967909547309. Jones, Sam. 2022. „Salman Rushdie Has Lost Sight in One Eye and Use of One Hand, Says Agent“. The Guardian. https://www.theguardian.com/books/2022/oct/23/ salman-rushdie-has-lost-sight-in-one-eye-and-use-of-one-hand-says-agent (10. September 2024). Kingston, Albert J., und Terry L. Lovelace. 1977. „Guidelines for Authors: A New Form of Censorship?“ Journal of Reading Behavior 9(1): 89–93. doi:10.1080/10862967709547209. Lipka, Michael. 2017. „Muslims and Islam: Key Findings in the U.S. and around the World“. Pew Research Center. https://www.pewresearch.org/short-reads/ 2017/08/09/muslims-and-islam-key-findings-in-the-u-s-and-around-the-world/ (10. September 2024). Los Angeles Times. 1989. „28% of British Muslims in Poll Want Rushdie Dead“. Los Angeles Times. https://www.latimes.com/archives/la-xpm-1989-10-21-mn-364story.html (10. September 2024). Lothian, Alexis. 2016. „Choose not to warn: Trigger warnings and content notes from fan culture to feminist pedagogy“. Feminist Studies 42(3): 743–56. Lustig, Robin, Martin Bailey, Simon de Bruxelles, und Ian Mather. 1989. „1989: The Satanic Verses | UK news | The Observer“. The Guardian. https://web.archive.org/ 18 web/20141008235518/http://www.theguardian.com/uk/1989/feb/19/race.world (9. September 2024). Mando, Nechirvan, und Kianne Sadeq. 2022. „Salman Rushdie attack: Iranians react with mixture of praise and concern | Salman Rushdie | The Guardian“. The Guardian. https://web.archive.org/web/20220813203813/https:// www.theguardian.com/books/2022/aug/13/salman-rushdie-attack-iranians-reactwith-mixture-of-praise-and-concern (10. September 2024). Mufti, Aamir. 1991. „Reading the Rushdie affair: An essay on Islam and politics“. Social Text (29): 95–116. Netton, Ian Richard. 1996. Text and Trauma: An East-West Primer. Routledge. Parekh, Bhikhu. 1990. „The Rushdie Affair: Research Agenda for Political Philosophy“. Political Studies 38(4): 695–709. doi:10.1111/ j.1467-9248.1990.tb01511.x. Rushdie, Salman. 2008. „Giving Birth to ‚Midnight’s Children‘“. Los Angeles Times. https://www.latimes.com/archives/la-xpm-2008-jul-28-oe-rushdie28-story.html (6. September 2024). Rushdie, Salman. 2012. Joseph Anton: A Memoir. 1. ed. New York: Random House. University of Chicago. 2024. The Chicago Manual of Style, 18th Edition. Chicago, IL: University of Chicago Press. https://press.uchicago.edu/ucp/books/book/chicago/ C/bo213648716.html (12. September 2024). U.S. Department of State. 1999 „Iran Country Report on Human Rights Practices for 1998“. U.S. Department of State - Archive. https://1997-2001.state.gov/global/ human_rights/1998_hrp_report/iran.html (10. September 2024). Weinberger, Eliot. 2016. „The Month of Rushdies“. Boston Review. https:// web.archive.org/web/20160820235838/http://bostonreview.net/archives/BR14.4/ rushdie.html (9. September 2024). Weisman, Steven R. 1991. „Japanese Translator of Rushdie Book Found Slain“. New York Times. https://web.archive.org/web/20020602193856/http:// www.nytimes.com/books/99/04/18/specials/rushdie-translator.html (9. September 2024). 19 7. Eidesstattliche Erklärung Ich erkläre an Eides statt, dass ich die Arbeit mit dem Titel „Salman Rushdie und „The Satanic Verses“. Fallstudie und Impulse für das Kulturmanagement.“ selbst verfasst habe. Ich habe sämtliche von mir verwendete Gedanken Dritter – direkt oder indirekt – ordnungsgemäß genannt sowie gekennzeichnet und keine anderen als die in dieser Hausarbeit angegebenen Quellen benutzt. Weimar, den 12. September 2024 _______________________ 20
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