Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa Normen für Dampfkesselanlagen Stand: November 2005 Normen für Dampfkesselanlagen Inhaltsverzeichnis (Stand: November 2005) Norm Ausgabe Titel © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Großwasserraumkessel DIN EN 12953-1 2002-08 Großwasserraumkessel – Teil 1: Allgemeines; Deutsche Fassung EN 12953-1:2001 DIN EN 12953-2 2002-08 Großwasserraumkessel – Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör; Deutsche Fassung EN 12953-2:2001 DIN EN 12953-3 2002-08 Großwasserraumkessel – Teil 3: Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile; Deutsche Fassung EN 12953-3:2002 DIN EN 12953-4 2002-08 Großwasserraumkessel – Teil 4: Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile; Deutsche Fassung EN 12953-4:2002 DIN EN 12953-5 2002-08 Großwasserraumkessel – Teil 5: Prüfung während der Herstellung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile; Deutsche Fassung EN 12953-5:2002 DIN EN 12953-6 2002-08 Großwasserraumkessel – Teil 6: Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel; Deutsche Fassung EN 12953-6:2002 DIN EN 12953-7 2002-08 Großwasserraumkessel – Teil 7: Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für den Kessel; Deutsche Fassung EN 12953-7:2002 DIN EN 12953-8 2002-04 Großwasserraumkessel – Teil 8: Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung; Deutsche Fassung EN 12953-8:2001 DIN EN 12953-10 2003-12 Großwasserraumkessel – Teil 10: Anforderungen an die Speisewasser- und Kesselwasserqualität; Deutsche Fassung EN 12953-10:2003 DIN EN 12953-11 2003-12 Großwasserraumkessel – Teil 11: Abnahmeversuche; Deutsche Fassung EN 12953-11:2003 DIN EN 12953-12 2004-01 Großwasserraumkessel – Teil 12: Anforderungen an Rostfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe für den Kessel; Deutsche Fassung EN 12953-12:2003 E DIN EN 12953-13 2003-08 Großwasserraumkessel – Teil 13: Betriebsanleitungen; Deutsche Fassung prEN 12953-13:2003 DIN EN 12953 Beiblatt 1 2002-08 Großwasserraumkessel – Teil 14: Leitfaden für die Einbeziehung einer herstellerunabhängigen Prüforganisation; Deutsche Fassung CEN/CR 12953-14:2002 DIN EN 14222 2003-09 Edelstahl-Großwasserraumkessel; Deutsche Fassung EN 14222:2003 2002-05 Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 1: Allgemeines; Deutsche Fassung EN 12952-1:2001 Wasserrohrkessel DIN EN 12952-1 Seite 2 ... © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Seite 1 .. Norm Ausgabe Titel DIN EN 12952-2 2002-04 Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör; Deutsche Fassung EN 12952-2:2001 DIN EN 12952-3 2002-05 Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 3: Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile; Deutsche Fassung EN 12952-3:2001 DIN EN 12952-4 2001-10 Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 4: Betriebsbegleitende Berechnung der Lebensdauererwartung; Deutsche Fassung EN 12952-4:2000 DIN EN 12952-5 2002-05 Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 5: Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile; Deutsche Fassung EN 12952-5:2001 DIN EN 12952-6 2002-08 Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 6: Prüfung während der Fertigung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile; Deutsche Fassung EN 12952-6:2002 DIN EN 12952-7 2002-09 Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 7: Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel; Deutsche Fassung EN 12952-7:2001 DIN EN 12952-8 2002-08 Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 8: Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für den Kessel; Deutsche Fassung EN 12952-8:2002 DIN EN 12952-9 2003-04 Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 9: Anforderungen an Staubfeuerungsanlagen für den Kessel; Deutsche Fassung EN 12952-9:2002 DIN EN 12952-10 2002-12 Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 10: Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung; Deutsche Fassung EN 12952-10:2002 DIN EN 12952-12 2003-12 Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 12: Anforderungen an die Speisewasser- und Kesselwasserqualität; Deutsche Fassung EN 12952-12:2003 DIN EN 12952-13 2003-06 Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 13: Anforderungen an Rauchgasreinigungsanlagen; Deutsche Fassung EN 12952-13:2003 DIN EN 12952-14 2004-09 Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 14: Anforderungen an Rauchgas-DENOX-Anlagen, die flüssiges Ammoniak und Ammoniakwasserlösung einsetzen; Deutsche Fassung EN 12952-14:2004 DIN EN 12952-15 2004-01 Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 15: Abnahmeversuche; Deutsche Fassung EN 12952-15:2003 DIN EN 12952-16 2003-04 Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 16: Anforderungen an Rost- und Wirbelschichtfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe für den Kessel; Deutsche Fassung EN 12952-16:2002 DIN EN 12952 Beiblatt 1 2002-08 Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 17: Leitfaden für die Einbeziehung einer herstellerunabhängigen Prüforganisation; Deutsche Fassung CEN/CR 12952-17:2002 Seite 3 .. Seite 2 .. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Leitfaden für die Beschaffung von Ausrüstungen für Kraftwerke DIN EN 45510-1 1997-12 Leitfaden für die Beschaffung von Ausrüstung von Kraftwerken – Teil 1: Allgemeingültige Festlegungen; Deutsche Fassung EN 45510-1:1997 DIN EN 45510-3-1 2000-01 Leitfaden für die Beschaffung von Ausrüstungen für Kraftwerke – Teil 3-1: Kessel; Wasserrohrkessel; Deutsche Fassung EN 45510-3-1:1999 DIN EN 45510-3-2 2000-01 Leitfaden für die Beschaffung von Ausrüstungen für Kraftwerke – Teil 3-2: Kessel; Großwasserraumkessel; Deutsche Fassung EN 45510-3-2:1999 DIN EN 45510-3-3 2000-01 Leitfaden für die Beschaffung von Ausrüstungen für Kraftwerke – Teil 3-3: Kessel; Kessel mit Wirbelschichtfeuerung; Deutsche Fassung EN 45510-3-3:1999 DEUTSCHE NORM August 2002 Großwasserraumkessel Teil 1: Allgemeines Deutsche Fassung EN 12953-1:2002 EN 12953-1 ICS 27.060.30; 27.100 Shell boilers — Part 1: General; German version EN 12953-1:2002 Chaudières à tubes de fumée — Partie 1: Généralités; Version allemande EN 12953-1:2002 Die Europäische Norm EN 12953-1:2002 hat den Status einer Deutschen Norm. Nationales Vorwort © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Diese Deutsche Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 12953-7:2002 „Großwasserraumkessel — Teil 1: Allgemeines“. Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“ erarbeitet. Der für die deutsche Mitarbeit zuständige Arbeitsausschuss im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ist der als Spiegelausschuss eingesetzte Arbeitsausschuss GA 269 „Dampfkessel“ des Normenausschusses Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD). Für den Fall einer undatierten Verweisung im normativen Text (Verweisung auf eine Norm ohne Angabe des Ausgabedatums und ohne Hinweis auf eine Abschnittsnummer, eine Tabelle, ein Bild usw.) bezieht sich die Verweisung auf die jeweils neueste gültige Ausgabe der in Bezug genommenen Norm. Für den Fall einer datierten Verweisung im normativen Text bezieht sich die Verweisung immer auf die in Bezug genommene Ausgabe der Norm. Fortsetzung 21 Seiten EN Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. © DIN Deutsches Institut für Normung e.V. . Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Ref. Nr. DIN EN 12953-1:2002-08 Preisgr. 12 Vertr.-Nr. 2312 EN 12953-1 EUROPÄISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE Mai 2002 ICS 27.060.30; 27.100 Deutsche Fassung Großwasserraumkessel Teil 1: Allgemeines Shell boilers — Part 1: General Chaudières à tubes de fumée — Partie 1: Généralités Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 14. März 2002 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem ManagementZentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich. EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 © 2002 CEN B-1050 Brüssel Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten. Ref. Nr. EN 12953-1:2002 D EN 12953-1:2002 (D) Inhalt Seite Vorwort........................................................................................................................................................................ 3 1 1.1 1.2 1.3 Anwendungsbereich..................................................................................................................................... 4 Allgemeines ................................................................................................................................................... 4 Kesselanlagen ............................................................................................................................................... 4 Ausschlüsse .................................................................................................................................................. 7 2 Normative Verweisungen ............................................................................................................................. 7 3 Begriffe........................................................................................................................................................... 7 4 Symbole und Abkürzungen.......................................................................................................................... 9 5 5.1 5.2 5.3 Verantwortlichkeit ....................................................................................................................................... 13 Käufer ........................................................................................................................................................... 13 Hersteller...................................................................................................................................................... 13 Verantwortliche Stelle................................................................................................................................. 13 6 Auslegungen................................................................................................................................................ 13 7 Vorprüfung von Druckteilen....................................................................................................................... 13 Anhang A (informativ) Informationen, zu liefern vom Besteller an den Hersteller ............................................ 14 Anhang B (informativ) Anleitung zur Verwendung der Konformitätsbewertungsverfahren ............................ 16 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Anhang ZA (informativ) Abschnitte in dieser Europäischen Norm, die grundlegende Sicherheitsanforderungen oder andere Vorgaben von Druckgeräte-Richtlinien betreffen ................ 20 Literaturhinweise...................................................................................................................................................... 21 2 EN 12953-1:2002 (D) Vorwort Dieses Dokument (EN 12953-1:2002) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Dieses Europäische Dokument muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis November 2002, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis November 2002 zurückgezogen werden. Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet und unterstützt grundlegende Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinien (DGRL) [1]. Für den Zusammenhang mit der DGRL siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieser Norm ist. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Europäische Norm EN 12953 „Großwasserraumkessel“ besteht aus den folgenden Teilen: Teil 1: Allgemeines Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör Teil 3: Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile Teil 4: Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile Teil 5: Prüfung während der Herstellung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile Teil 6: Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel Teil 7: Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für den Kessel Teil 8: Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung Teil 9: Anforderungen an Regel- und Begrenzungseinrichtungen an Kessel und Zubehör Teil 10: Anforderungen an die Speisewasser- und Kesselwasserqualität Teil 11: Abnahmeversuche Teil 12: Anforderungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe für den Kessel Teil 13: Betriebsanleitungen CR 12953-14: Leitfaden für die Einbeziehung einer herstellerunabhängigen Prüforganisation. Obwohl man alle Teile der Norm einzeln erwerben kann, sollte bedacht werden, dass die Teile voneinander abhängig sind. Deshalb werden für Konstruktion und Herstellung der Großwasserraumkessel mehrere Teile benötigt, um die Anforderungen der Norm zu erfüllen. Die Anhänge A und B dieser Europäischen Norm sind informativ. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich. 3 EN 12953-1:2002 (D) 1 1.1 Anwendungsbereich Allgemeines Diese Europäische Norm legt die Konstruktion und Berechnung, die Ausrüstung sowie die Anforderungen an den Betrieb und die Wasserqualität im Hinblick auf die Sicherstellung der Betriebssicherheit neuer stationärer Großwasserraumkessel-Anlagen fest. Diese Europäische Norm schließt die Anforderungen zur Vermeidung einer Überhitzung und Drucküberschreitung ein. 1.2 Kesselanlagen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Eine Dampfkesselanlage besteht aus: a) Der Großwasserraumkessel, einschließlich aller Druckteile der Speisewasserzuführung (einschließlich Einlaßventil) zum Dampf- oder Heißwasserauslaß (einschließlich Auslassventil). dies umfasst isolierte Rauchgasvorwärmer, Überhitzer und die zugehörigen Verbindungsrohre, die mit Brennstoffgas geheizt werden und nicht durch Absperrarmaturen vom Hauptsystem getrennt sind. Dies beinhaltet ebenfalls Rohrleitungen die den Dampfkessel mit Absperrventilen verbinden sowie die Absperrventile selbst. b) Isolierter Rauchgasvorwärmer, Überhitzer und zugehörige Verbindungsrohre; c) Expansions- und/oder Ausdehnungsgefäße für Anlagen für Heißwasserproduktion; d) Wärmedämmung und/oder feuerfestes Material und Plattierung (Brennelemente); e) Wärmeeinbringungs- und Heizungsanlagen; f) Anlagen für Zuführung und Transport des Brennstoffs in den Dampfkessel; g) Anlagen für die Speisewassereinleitung des Dampfkessels; h) Anlagen für die Luftzufuhr des Dampfkessels einschließlich der Lüftung/Ventilatoren; i) Alle Steuerungs- und Sicherheitssysteme. Diese Europäische Norm regelt Anforderungen sowohl an direkt befeuerte und elektrisch beheizte Dampfkessel einschließlich sowohl Niederdruckdampfkessel (NDD, siehe 3.7) wie auch Abhitzekessel mit einem gasseitigen Druck bis 0,5 bar1), die zylinderförmig sind, aus C- oder C-Mn-Stählen durch Schweißen hergestellt werden und deren Auslegungsdruck 40 bar nicht überschreitet1) . Dampfkessel nach dieser Norm sind für den Gebrauch an Land zur Versorgung mit Dampf oder Heißwasser bestimmt (typische Beispiele werden in Bild 1.2-1 bis 1.2-5 gezeigt). Falls ein besonderer Dampfkessel eine Kombination aus Großwasserraum- und Wasserrohrkessel ist, so sind die Normen der Reihe EN 12952 „Wasserrohrkessel“ zusätzlich zu dieser Norm zu verwenden. Ein Beispiel dieser Kombination ist in Bild 1.2-2 gezeigt. Diese Europäische Norm gilt für den Dampfkessel vom Anschluss für die Speisewassereinleitung bis zum Anschluss für den Dampfaustritt und bis zu allen anderen Anschlüssen, einschließlich derer für Armaturen und Passstücken für Dampf und Wasser. Falls Anschweißenden vorgesehen werden, gelten die hier festgelegten Anforderungen von und bis zu der Naht, an der sonst Flansche eingesetzt werden. 1) Für Dampfkessel, die bei einem Druck betrieben werden, der über den hier gemachten Angaben liegt, gelten die Vorschriften dieser Norm ebenfalls. Es muss jedoch grundsätzlich überprüft werden, ob zusätzliche Berechnungen und Prüfungen notwendig sind. 4 EN 12953-1:2002 (D) Diese Europäische Norm gilt für Dampfkessel mit einem Inhalt von mehr als 2 Litern, einem höchstzulässigen Druck von mehr als 0,5 bar und einer maximalen Auslegungstemperatur über 100 °C. Für Niederdruckdampfkessel (NDD) sind geringere Anforderungen an die Auslegung und Berechnung zugelassen. Einzelheiten sind in den entsprechenden Abschnitten festgelegt. Die Dampfkesselanlage umfasst neben den oben beschriebenen Dampfkesseln alle für die vorgesehene Betriebsweise notwendigen Ausrüstungsteile, an die Anforderungen in den einzelnen Teilen dieser Norm gestellt werden. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen a) Zweizugkessel b) Dreizugkessel Legende 1 Kesselmantel 2 Flammrohr 3 vorderer Kesselboden 4 hinterer Kesselboden 5 Rauchrohre 6 Wendekammermantel 7 vorderer Wendekammerboden 8 hinterer Wendekammerboden 9 Sammler 10 Rohrwand 11 Ausmauerung ANMERKUNG zutreffend. Die nutzbare Strahlungsheizfläche umfasst das Flammrohr und die Fläche der Umkehrkammer, wenn Bild 1.2-1 — Kessel mit innenliegender Wendekammer a) Zweizugkessel ANMERKUNG b) Dreizugkessel Die nutzbare Strahlungsheizfläche umfasst das Flammrohr und die gesamte Fläche der Umkehrkammer. Bild 1.2-2 — Kessel mit außenliegender wassergekühlter Wendekammer 5 EN 12953-1:2002 (D) a) Zweizugkessel b) Dreizugkessel ANMERKUNG Die wirksame Strahlungsheizfläche umfasst das Flammrohr, Wendekammermantel und den Rohrboden der Umkehrkammer © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Bild 1.2-3 — Kessel mit halb innenliegender Wendekammer a) Zweizugkessel ANMERKUNG b) Dreizugkessel Die wirksame Strahlungsheizfläche umfasst das Flammrohr und die rückwärtige Rohrplatte. Bild 1.2-4 — Kessel mit außenliegender Wendekammer ANMERKUNG Die wirksame Strahlungsheizfläche umfasst das Flammrohr. Bild 1.2-5 — Kessel Umkehrbrennkammer 6 EN 12953-1:2002 (D) 1.3 Ausschlüsse Diese Norm gilt nicht für Wasserrohrkessel, Dampfkessel in Lokomotiven und Schiffsdampfkessel. Diese Norm gilt nicht für Ausmauerungen und Isolierungen. Keine Norm über die Herstellung kann jedoch genügend detailliert sein, um die notwendige Betriebssicherheit in allen Fällen sicherzustellen; es liegt deshalb in der Verantwortung des Herstellers, zusätzlich zur Erfüllung der Anforderungen dieser Norm notwendige geeignete Maßnahmen zu treffen, um das erforderliche Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Auch dann, wenn ein Dampfkessel die Anforderungen dieser Norm einhält und gegebenenfalls vom Hersteller alle zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden, kann die Sicherheit und Zuverlässigkeit nur sichergestellt werden, wenn das Speise- und Kesselwasser die Anforderungen nach EN 12953-10 erfüllt und der Dampfkessel in richtiger Weise betrieben und gewartet wird. Um dieses sicherzustellen, müssen die vom Hersteller in den Handbüchern für Betrieb und Wartung vorgegebenen Anweisungen eingehalten werden. 2 Normative Verweisungen Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich Änderungen). © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 764, Druckgeräte — Terminologie und Symbole — Druck, Temperatur, Volumen. prEN 764-2:1998, Druckgeräte — Teil 2: Größen, Symbole und Einheiten. prEN 764-3:1998, Druckgeräte — Teil 3: Definition der beteiligten Parteien. EN 12952, Normen der Reihe, Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten. EN 12953-3:2002, Großwasserraumkessel — Teil 3: Konstruktion und Berechnung. EN 12953-10, Großwasserraumkessel — Teil 10: Anforderungen an Speise- und Kesselwasserqualität. prEN 12953-14, Leitfaden für die Einbeziehung einer herstellerunabhängigen Prüforganisation (TR). EN 45510-3-2, Leitfaden für die Beschaffung von Ausrüstungen für Kraftwerke — Teil: 3-2: Kessel — Großwasserraumkessel. 3 Begriffe Für die Anwendung dieser Norm gelten die Definitionen von EN 764, prEN 764-2, prEN 764-3 und die folgenden Definitionen: 3.1 Käufer Person oder Organisation, die eine komplette Dampfkesselanlage oder Teile davon vom Hersteller kauft [EN 45510-3-2] 3.2 Hersteller Person oder Organisation die die Auslegung und Herstellung der Dampfkesselanlage in Übereinstimmung mit dem Auftrag des Käufers und den Anforderungen dieser Norm durchführt oder in ihrer Verantwortung durchführen lässt [prEN 764-3:1998] 7 EN 12953-1:2002 (D) 3.3 Konstrukteur Person oder Organisation, die im Auftrag des Herstellers die Konstruktion der Dampfkesselanlage durchführt. Der Konstrukteur legt die Form, die Abmessungen und die Wanddicke der Bauteile des Dampfkessels fest, wählt die Werkstoffe aus und beschreibt im Einzelnen die Verfahren der Herstellung und Prüfung [EN 12952-1] 3.4 Werkstofflieferant Person oder Organisation, die nicht Werkstoffhersteller ist und Werkstoffe oder Halbzeuge liefert, die für die Herstellung der Dampfkesselanlage oder ihrer Bauteile eingesetzt werden 3.5 Werkstoffhersteller Die Person oder Organisation, die Grundwerkstoffe für die Fertigung von Bauteilen der Dampfkesselanlage oder von Halbzeugen herstellt 3.6 Verantwortliche Prüfstelle Diese Norm erfordert die Einbeziehung von verantwortlichen Prüfstellen, die unabhängig vom Hersteller sind. Diese Prüfstellen können benannte Stellen, anerkannte abhängige Prüfstellen oder Betreiberprüfstellen sein. Im Sinne dieser Norm sind alle diese Prüfstellen mit dem gemeinsamen Ausdruck „Verantwortlichen Prüfstellen (VP)“ benannt worden (siehe auch EN ISO 14918). ANMERKUNG 1 Die Definition einer Benannten Stelle und die maßgeblichen Kriterien für ihren Einsatz werden in Artikel 12 bzw. Anhang IV der Druckgeräterichtlinie angegeben. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen ANMERKUNG 2 Die Definition einer anerkannten unabhängigen Prüfstelle und die maßgeblichen Kriterien für ihren Einsatz werden in Artikel 13 bzw. Anhang IV der Druckgeräterichtlinie angegeben. ANMERKUNG 3 Die Definition einer Betreiberprüfstelle und die maßgeblichen Kriterien für ihren Einsatz werden in Artikel 14 bzw. Anhang V der Druckgeräterichtlinien angegeben. 3.7 Niederdruck-Dampfkessel (NDD) Dampferzeuger mit einer maximalen Sattdampftemperatur von 120 °C (entsprechend 1 bar Überdruck) oder Heißwassererzeuger mit einer maximalen Vorlauftemperatur von 120 °C und einem maximalen zulässigen Betriebsüberdruck von 10 bar 8 EN 12953-1:2002 (D) 4 Symbole und Abkürzungen Für den Zweck dieser Norm gelten die in Tabelle 4-1 angegebenen allgemeinen Symbole und Abkürzungen. Tabelle 4-1 — Symbole und Abkürzungen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Symbol Beschreibung Einheit 2 A Nutzbare Strahlungsheizfläche (siehe Bilder 1.2-1 bis 1.2-5) m Af Tragende Querschnittsfläche ohne Zuschläge mm 2 Afb Tragende Querschnittsfläche des Abzweigs mm 2 Afp Tragende Querschnittsfläche des Verstärkungsringes mm 2 Afs Tragende Querschnittsfläche des Grundkörpers mm 2 Ap Druckbelastete Fläche ohne Berücksichtigung der Zuschläge mm 2 Apb Druckbelastete Fläche bezogen auf den Abzweig mm 2 Aps Druckbelastete Fläche bezogen auf den Grundkörper mm 2 At Ausgangsquerschnitt einer Zugprobe mm 2 a Abmessung nach EN 12953-3:2002, Bilder 10.1-1, 10.2-2 bis 10.2-4 mm ai Große Innenachse der Verstärkungsscheibe mm ao Große Außenachse der Verstärkungsscheibe mm b Abmessung nach EN 12953-3:2002, Bilder 10.1-1, 10.2-2 bis 10.2-5, 13.3-1 und 13.3-2 und B.1 mm b1 Kleine Mannlochachse mm bi Kleine Innenachse der Verstärkungsscheibe mm bo Kleine Außenachse der Verstärkungsscheibe mm C Berechnungsbeiwert — C1 Berechnungsbeiwert für nicht verankerte Wandungen, Böden oder Platten nach EN 12953-3:2002, 9.3 — c1 Minustoleranz auf die bestellte Nennwanddicke mm c2 Korrosions- und Abnutzungszuschlag mm Db Mittlerer Dichtungsdurchmesser mm DL Durchmesser des Schraubenlochkreises mm d Durchmesser des Rohrloches mm dg Höhe des aufgeschweißten Versteifungsträgers mm di Innendurchmesser mm dib Innendurchmesser des Abzweigs ohne Zuschläge mm dip Durchmesser des inneren Randes der Ringscheibe oder des Verstärkungsblechs mm dis Innendurchmesser des Grundkörpers gewölbter Boden) ohne Zuschläge mm dm mittlerer Durchmesser mm do Außendurchmesser mm dob Außendurchmesser eines Abzweigs ohne Zuschläge mm dop Durchmesser des äußeren Randes der Ringscheibe oder des Verstärkungsblechs mm dos Außendurchmesser des Grundkörpers ohne Zuschläge mm ds Durchmesser des Ankers mm E Elastizitätsmodul bei Auslegungstemperatur N/mm (Zylinderschale, Kugelschale oder 2 9 EN 12953-1:2002 (D) Tabelle 4-1 (fortgesetzt) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Symbol Beschreibung Einheit e Wanddicke mm eeb Erforderliche Wanddicke des Abzweigs oder Stutzens ohne Zuschläge mm ecf Erforderliche Wanddicke des Flammrohrs ohne Zuschläge mm ech Erforderliche Wanddicke des ebenen Bodens ohne Zuschläge mm ecp Erforderliche Wanddicke des Grundkörpers (Zylinderschale, Kugelschale oder gewölbter Boden) mm ecs Erforderliche Wanddicke des Verstärkungsblechs mm ect Erforderliche Wanddicke des geraden Rohres ohne Zuschläge mm efa Erforderliche Wanddicke des Flammrohrs mit Zuschläge mm eg Erforderliche Wanddicke des Eckankers mm eh Bestellte Wanddicke des ebenen Bodens mm eh1 Wanddicke in der Entlastungsnut mm ep Bestellte Wanddicke des Verstärkungsblechs mm erb Vorhandene Wanddicke des Abzweigs oder Stutzens ohne Zuschläge mm erf Vorhandene Wanddicke des Flammrohrs mm erh Vorhandene Wanddicke des ebenen Bodens ohne Zuschläge mm erp Vorhandene Wanddicke des Verstärkungsblechs ohne Zuschläge mm ers Vorhandene Wanddicke des Grundkörpers (Zylinderschale, Kugelschale oder gewölbter Boden) ohne Zuschläge mm ert Erforderliche Wanddicke des Rohres ohne Zuschläge mm es Bestellte Wanddicke des Grundkörpers mm esa Erforderliche Wanddicke des Grundkörpers mit Zuschlägen mm et Bestellte Wanddicke des Rohres mm eta Erforderliche Wanddicke des Rohres mit Zuschlägen mm F Berechnungs-Wärmestrom W/m f Zulässige Spannung N/mm 2 fs Zulässige Spannung N/mm 2 faΦ Vorhandene mittlere Spannung zwischen zwei Ausschnitten N/mm 2 fb Zulässige Spannung für den Werkstoff des Abzweigs N/mm 2 fc Kombinierte Spannung an den Auflagern N/mm 2 fp Zulässige Spannung für den Werkstoff des Verstärkungsrings N/mm 2 fs Zulässige Spannung für den Werkstoff des Grundkörpers N/mm 2 G Massenstromgeschwindigkeit in den Rohren des 1. Zuges kg/(m ⋅ s) g, g1 Lichte Höhe nach EN 12953-3:2002, Bild 14.2-1 mm hc Tiefe der Wölbung eines gewölbten Bodens (mit Krempe, ohne zylindrischen Bord) mm hf Höhe eines Mannlochrahmens mm hg Mindesthöhe eines Eckankers mm hs Höhe des zylindrischen Bords eines gewölbten Bodens mm H Wärmezufuhr (EN 12953-3:2002, Anmerkung 3 in Bild 5.4-1) W 10 2 2 EN 12953-1:2002 (D) Tabelle 4-1 (fortgesetzt) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Symbol Beschreibung Einheit 4 I1 Flächenträgheitsmoment einer vollständigen Flammrohrwelle um ihre neutrale Achse, ohne Korrosionszuschlag mm I2 Flächenträgheitsmoment von Steifen mm K Festigkeitskennwert N/mm 2 Kt Festigkeitskennwert beim Prüfdruck N/mm 2 Kc Wärmeleitfähigkeit (W ⋅ mm) (m ⋅ K) L Abstand zwischen zwei wirksamen Punkten der Flammrohrauflagerung mm L1 Kürzester Abstand der Kante der Befahröffnung und der Mittellinie des am weitesten von der Befahröffnung entfernten Ankers, oder, beim Fehlen einer Befahröffnung, die Hälfte des größten Abstands zwischen den Ankermittellinien mm L2 Abstand zwischen der hinteren Wendekammerwand und dem hinteren Kesselboden mm Lb Länge des Kessels zwischen den Böden mm Lcor Gesamtlänge der Wellen mm Li Schenkellänge der Kehlnaht um den inneren Umfang des Rings oder des Verstärkungsblechs mm Lg Länge der aufgeschweißten Versteifungen mm Lh Beheizte Flammrohrlänge mm Lo Schenkellänge der Kehlnaht um den äußeren Umfang des Rings oder des Verstärkungsblechs mm Ls Mantellänge zwischen den Kesselböden mm Lt Mittlere Teilung benachbarter Rohre mm lb0 Zylindrische Länge des Abzweigs von der Verschneidung bis zur Schweißnaht mm lb1 gemessene nach außen überstehende Länge eines Abzweigs mm lb2 gemessene nach innen überstehende Länge eines Abzweigs mm lrb Zur Verstärkung beitragende wirksame Länge des Abzweigs mm lrbi Zur Verstärkung beitragende wirksame Länge des inneren Überstandes eines durchgesteckten Abzweigs mm lrp Wirksame Weite eines Verstärkungsrings mm lrs Zur Verstärkung beitragende wirksame Länge des Grundkörpers mm ls0 Zylindrische Länge des Grundkörpers von der Verschneidung bis zur Schweißnaht mm Pcor Wellenteilung mm Pg Teilung der aufgeschweißten Versteifungen mm PΦ Mittenabstand benachbarter Öffnungen, versetzt um den Winkel Φ, bezogen auf die Wandmitte ohne Zuschläge mm PS Zulässiger Betriebsdruck N/mm 2 pc Berechnungsdruck N/mm 2 pd Auslegungsdruck N/mm 2 ps Zulässiger (Gesamtüber-)Druck für Heißwasser-Erzeuger N/mm 2 pt Prüf-(Über-)Druck N/mm 2 Rm Mindestwert der Zugfestigkeit der betreffenden Werkstoffgüte bei Raumtemperatur N/mm 2 4 2 11 EN 12953-1:2002 (D) Tabelle 4-1 (fortgesetzt) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Symbol Beschreibung Einheit Rp 0,2tc Mindestwert der Zugfestigkeit bei 0,2 % Dehngrenze der betreffenden Werkstoffgüte bei Raumtemperatur N/mm rik Innerer Radius der Wölbung eines gewölbten Bodens, einer Krempe oder der Entlastungsnut eines ebenen Bodens mm ris Innerer Krümmungsradius eines gewölbten Bodens oder einer Kugelschale mm rms Mittlerer Radius der Schale mm rok Äußerer Radius der Krempe eines gewölbten Bodens mm ros Äußerer Krümmungsradius eines gewölbten Bodens oder einer Kugelschale mm S Sicherheitsbeiwert — St Sicherheitsbeiwert bei Prüf-(Über-)Druck — TS Maximal/minimal zulässige Temperatur °C tc Berechnungstemperatur °C td Auslegungstemperatur °C tm Maximale Metalltemperatur °C ts Sattdampftemperatur zugehörig zum Auslegungsdruck °C u Unrundheit % v Schweißnahtfaktor — va Zulässiger Verschwächungsbeiwert für Abzweige und Öffnungen — vb Verschwächungsbeiwert für einzelne Abzweige und Öffnungen — vm Verschwächungsbeiwert für benachbarte Abzweige und Öffnungen — W Kraft auf den Kesselboden infolge Druck auf den vom Eckanker als gestützt angenommenen Bereich N w Gesamttiefe der Welle (Wellental zu Wellenberg) mm wc Wellentiefe mm X2 Querschnittsfläche eines Längsschnitts durch die Flammrohrwandung mit der Länge einer Teilung und der Dicke erf - c2 mm x Spannungs-Abminderungsbeiwert — y Beiwert abhängig vom Verhältnis b/a bestimmt nach EN 12953-3:2002, Bild 10.2-4 — Φ Winkel von Verbindungslinien zweier Ausschnittsmitten, bezogen auf die Achse des Grundkörpers Grad δ5 Bruchdehnung (Meßlängenverhältnis = 5) % ψ Neigungswinkel eines Abzweigs zur Normalen auf die Umfanglinie des Grundkörpers Grad 2 2 ANMERKUNG 1 N/mm = 1 MN/m = 1MPa 12 2 2 EN 12953-1:2002 (D) 5 5.1 Verantwortlichkeit Käufer Der Käufer ist verantwortlich, dem Hersteller eine Spezifikation über die normalen Arbeitsbedingungen der Dampfkesselanlage zu liefern, zu der auch Einzelheiten über zeitabhängige transiente und/oder außergewöhnliche Bedingungen gehören, unter denen die Dampfkesselanlage arbeiten soll, sowie alle besonderen Anforderungen an Einrichtungen, um wiederkehrende Prüfungen zu ermöglichen (siehe auch soweit zutreffend die Vergaberichtlinie prEN 45510-3-2). Die üblicherweise vom Käufer mitzuliefernden Mindestangaben sind in Anhang A enthalten. 5.2 Hersteller Der Hersteller ist verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Auslegungsberechnungen, Prüfungen und die Übereinstimmung mit allen für die Dampfkesselanlage zutreffenden Anforderungen dieser Norm. Der Hersteller muss sicherstellen, dass die Ausführung der in dieser Norm getroffenen Festlegungen nur ausreichend qualifiziertem und erfahrenem Personal übertragen wird. Prüfungen, die von einer verantwortlichen Prüfstelle durchgeführt werden, entbinden den Hersteller nicht von seiner Verantwortung für die Übereinstimmung mit den zutreffenden Anforderungen dieser Norm. Eine Anleitung zur Verwendung der Konformitätsbewertungsverfahren ist in Anhang B angegeben. 5.3 Verantwortliche Stelle Die Verantwortlichkeit der verantwortlichen Stelle wird in CR 12953-14 angegeben. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 6 Auslegungen Falls hinsichtlich der Bedeutung oder des Einflusses irgendeines Teils dieser Europäischen Norm irgendeine Mehrdeutigkeit gefunden wird oder Zweifel auftauchen oder ob irgend etwas getan oder unterlassen werden muss, um diese Norm vollständig zu erfüllen, ist die Frage an das Komitee CEN/TC 269 zu richten. Alle Entscheidungen oder Regelungen des Komitees, einschließlich der vom Komitee hinsichtlich Fragestellung und Antwort für eine schnellstmögliche Veröffentlichung als hinreichend wichtig betrachteten Anfragen zur Auslegung, werden als Auslegungsblatt für eine Ergänzung oder als Bericht zu dieser Europäischen Norm veröffentlicht. ANMERKUNG Die hierfür geeigneten Anfragefälle werden nach der Berücksichtigung aller hierzu aus der Öffentlichkeit abgegebenen Bemerkungen als Ergänzungen in die nächste Neuausgabe der Norm aufgenommen (siehe Dokument BT N 5103). 7 Vorprüfung von Druckteilen Der Hersteller muss der verantwortlichen Prüfstelle für eine Zulassung die technischen Konstruktionsanforderungen und zusätzliche Dokumente zusenden um zu begründen, daß die vorgeschlagene Konstruktion/Typ in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Europäischen Norm ist. Wegen der großen Vielfalt an Arten von Dampfkesselanlagen, die in Übereinstimmung mit dieser Europäischen Norm ausgelegt und hergestellt werden können, ist es nicht möglich, alle Kombinationen von Situationen, die auftreten können, abzudecken. Dieses mag an dem üblichen zeitlichen Abstand liegen, der normalerweise zwischen der Weiterentwicklung der Technologie und der Normung liegt. Um in diesen Fällen den Fortschritt nicht zu behindern, gibt diese Norm allgemeine Anleitungen, wie für die jeweiligen besonderen Anforderungen zu verfahren ist. Diese sind, abgestimmt auf die Besonderheiten des Entwurfs und die Einzelheiten der Herstellung, als Teil des Vorprüfungsverfahrens im Einzelfall zu vereinbaren. Ebenso ist es möglich, dass während der Herstellung unerwartete Faktoren auftreten können, die die Einführung von Konstruktionsänderungen und/oder Herstellungszugeständnisse erfordern was zu Abweichungen von den spezifischen Anforderungen führt, einbezogen während der ersten Vor- oder Typprüfung. Diese Abweichungen von der Norm sind erlaubt, wenn begründet werden kann, daß die Sicherheit und geforderte Funktion des Bauteils hiervon nicht beeinträchtigt wird. Jede dieser Abweichungen muß als Teil in die technische Dokumentation und Herstellungsunterlagen des Dampfkesselherstellers aufgenommen werden. 13 EN 12953-1:2002 (D) Anhang A (informativ) Informationen, zu liefern vom Besteller an den Hersteller A.1 Allgemeines Das Folgende stellt Mindestangaben dar, die für den Hersteller erforderlich sind und ihm vom Besteller zum Zeitpunkt der Anfrage zu liefern sind. Diese unterliegen einer Bestätigung/Anpassung bei Auftragserteilung. A.2 Bei Sattdampfkesseln a) Maximale Dampfleistung in Tonnen je Stunde; b) Betriebs-(Über-)Druck in bar ; c) Speisewassereintrittstemperatur in Grad Celsius. 1) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen A.3 Bei Heißdampfkesseln a) Maximale Dampfleistung in Tonnen je Stunde; b) Betriebs-(Über-)Druck in bar ; c) Heißdampftemperatur bei maximaler Dampfleistung in Grad Celsius; d) Speisewassereintrittstemperatur in Grad Celsius. 1) A.4 Bei Heißwasserkesseln a) Maximale Wärmeleistung in Kilowatt; b) Betriebs- (Über-)Druck in bar2) ; c) Rücklauftemperatur des Heißwassers in Grad Celsius; d) Vorlauftemperatur des Heißwassers in Grad Celsius; e) Art der Druckbeaufschlagung; f) Regelsystem des Heißwasserumlaufs. A.5 Brennstoffe A.5.1 Flüssige Brennstoffe a) Art; b) Spezifikation und Analyse; c) Oberer und unterer Heizwert. 2) 14 5 2 2 1 bar = 10 N/m = 0,1 N/mm = 0,1 MPa EN 12953-1:2002 (D) A.5.2 Gasförmige Brennstoffe a) Art; b) Spezifikation und Analyse; c) Oberer und unterer Heizwert; d) Verfügbarer Gasdruck in der Anlage. A.5.3 Festbrennstoffe einschließlich Müll a) Art und Herkunft (z. B. Land, Bezirk, Mine, Hersteller, Industrieunternehmen, Gemeinde); b) Spezifikation und Analyse (z. B. Zustand des Materials im Lieferzustand, oberer und unterer Heizwert. Korngröße, Ascheschmelzpunkt). A.5.4 Brennstoffgemische Das Mischungsverhältnis der verschiedenen Brennstoffe und das Verbrennungsverfahren (dieses erfordert eine Vereinbarung zwischen Besteller und Hersteller). © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen A.5.5 Müllverbrennungskessel a) Massenstrom des Abfallgases b) Temperatur des Abfallgases c) Zusammensetzung des Abfallgases A.6 Allgemeine Angaben Die Grenzen für bestimmte charakteristische Werte, auf der die Gewährleistung beruhen muß (Dieses erfordert eine Vereinbarung zwischen Besteller und Hersteller). Spezifikationen für die Stromversorgung, z. B. Spannung, Frequenz, Phasenanzahl, Anzahl der Wicklungen und jegliche Beschränkung für das direkte Starten von Elektromotoren. Aufstellungs- und Betriebsbedingungen (z. B. Montagehöhe über dem Meeresspiegel und klimatische Bedingungen). 15 EN 12953-1:2002 (D) Anhang B (informativ) Anleitung zur Verwendung der Konformitätsbewertungsverfahren B.1 Allgemeines B.1.1 Anwendung der DGRL Die Druckgeräte-Richtlinie (DGRL) verlangt, daß alle in ihren Geltungsbereich fallenden Druckgeräte bezüglich der Konstruktion und Fertigung einer Konformitätsbewertung gemäß einer Reihe von Konformitätsbewertungsmodulen — siehe Artikel 10 der DGRL — zu unterziehen sind. Diese Module werden in Anhang III der DGRL detailliert erläutert, und es muss auf sie Bezug genommen werden, damit eine Übereinstimmung sichergestellt ist. Die nachfolgende Zusammenfassung dient nur als Anleitung. ANMERKUNG Dieser Anhang behandelt das Thema der Konformitätsbewertung von Druckgeräten als Teil der Kesselinstallation, unter Berücksichtigung grundlegender Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie. Konformitätsbewertung anderer Druckgeräte die in der Kesselanlage vorhanden sind werden nicht behandelt. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen B.1.2 Zusammenfassung der in der DGRL beschriebenen Module Modul Beschreibung der Hauptmerkmale A Erfolgt unter der Verantwortung des Herstellers. A1 Unterliegt der Verantwortung des Herstellers, die Abnahme wird aber von der benannten Stelle überwacht. B Der Hersteller erstellt eine EG-Baumusterprüfbescheinigung mit der benannten Stelle. B1 Der Hersteller erstellt eine EG-Entwurfsprüfbescheinigung mit der benannten Stelle. C1 Erstellt zwecks Konformität mit einer EG-Baumusterprüfbescheinigung, wobei die Fertigung von der benannten Stelle überwacht wird. D Der Hersteller wendet ein zugelassenes Qualitätssicherungssystem (z. B. EN ISO 9001) an, wobei er die Übereinstimmung mit einer EG-Entwurfsprüfung oder einer EG-Baumusterprüfbescheinigung bestätigt. D1 Der Hersteller wendet ein zugelassenes Qualitätssicherungssystem (z. B. EN ISO 9001) an und fertigt ohne die Anwendung einer EG-Baumusterprüfbescheinigung oder Entwurfsprüfbescheinigung. E Der Hersteller wendet ein zugelassenes Qualitätssicherungssystem (z. B. EN ISO 9001) an, wobei er die Übereinstimmung mit einer EG-Baumusterprüfbescheinigung bestätigt. E1 Der Hersteller wendet ein zugelassenes Qualitätssicherungssystem (z. B. EN ISO 9001) ohne eine EGBaumusterprüfbescheinigung an. F Erstellt entweder nach einer EG-Baumuster- oder Entwurfsprüfbescheinigung, wobei jedes Druckgerät von der benannten Stelle geprüft wird. G Der Hersteller wählt die benannte Stelle aus. Die benannte Stelle führt die Prüfungen und Zulassungen an jedem Druckgerät durch. H Der Hersteller wendet ein zugelassenes Qualitätssicherungssystem (z. B. EN ISO 9001) für jedes Druckgerät an. H1 Der Hersteller wendet ein zugelassenes Qualitätssicherungssystem (z. B. EN ISO 9001) an. Die benannte Stelle erstellt eine EG-Entwurfsprüfbescheinigung und nimmt an der Abnahmeprüfung des Druckgeräts teil. 16 EN 12953-1:2002 (D) B.1.3 Auswahl der Module Die Wahl der Module hängt von der Gefahrenkategorie ab, in der das Druckgerät oder die Dampfkesselbaugruppe betrieben werden soll. Diese Kategorien werden in Artikel 10 der DGRL festgelegt und weiter in Anhang II der DGRL ausgearbeitet. Basierend auf den Betriebsparametern des Druckgeräts verlangt die DGRL vom Hersteller die Festlegung der Gefahrenkategorie, in der das Druckgerät betrieben werden soll. Bei der Wahl des Moduls muss der Hersteller sicherstellen, dass seine Organisation über das von der DGRL für die Fertigung innerhalb dieses Moduls verlangte System von Kontrollen verfügt. B.2 Bauteile von Großwasserraumkesseln B.2.1 Status dieser Norm Bauteile von Großwasserraumkesseln werden hauptsächlich von Artikel 3, Abschnitt 1.2 der DGRL abgedeckt, wobei die Gefahrenkategorien in Anhang II — Diagramm 5 festgelegt sind. Der technische Text der Großwasserraumkesselnorm umfasst alle Regeln, die erforderlich sind zur Sicherstellung, dass die Bauteile des Großwasserraumkessels, wenn sie entsprechend den Bestimmungen der Norm ausgelegt, hergestellt und geprüft worden sind, sicher betrieben werden können. B.2.2 Einbeziehung einer benannten Stelle © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Herstellung von Großwasserraumkesselbauteilen und Baugruppen betreffenden Module, erfordern die Einbeziehung einer benannten Stelle. Für die Wahl der benannten Stelle ist der Hersteller verantwortlich. B.2.3 Wahl des Moduls für Großwasserraumkesselbauteile Unter Berücksichtigung der für Großwasserraumkesselbauteile anwendbaren Drücke und Volumen, sollte mit Hilfe der Tabellen 1 bis 9 in Anhang II der DGRL die Gefahrenkategorie bestimmt werden. Die zulässigen Module sind in Anhang III der DGRL enthalten. ANMERKUNG Der Hersteller kann auch eine höhere Kategorie, als die in Anhang II ermittelte, auswählen. B.2.4 Wahl des Moduls für Wasserrohrkesselbaugruppen Die Bewertung des Zusammenbaus der verschiedenen Einzelheiten der Baugruppe sollte nach der höchsten Kategorie der betreffenden Druckgeräte durchgeführt werden, wobei Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion nicht berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung der normalerweise für Großwasserraumkesselbaugruppen anwendbaren Drücke und Volumen, besagt Tabelle 5 in Anhang II der DGRL, dass die Gefahrenkategorie IV zutrifft. B.2.5 Anleitung zu Modulen Eine Anleitung zu den Modulen der Gefahrenkategorie IV ist im nachfolgenden aufgeführt. Im Hinblick auf genaue Einzelheiten ist Bezug auf Anhang II des DGRL zu nehmen. MODUL B — EG-BAUMUSTERPRÜFUNG Eine benannte Stelle bestätigt, dass ein für die betreffende Produktion repräsentatives Muster den geltenden Vorschriften der DGRL entspricht. Technische Unterlagen werden erstellt, die den Entwurf, die Fertigung und den Betrieb des Kesselbauteils abdecken. Zusätzlich sind anwendbare Unterlagen über die Qualifikation und Zulassungen für die dauerhaften Verbindungen und zerstörungsfreien Prüfungen zu liefern. Die technischen Unterlagen sind über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren aufzubewahren. 17 EN 12953-1:2002 (D) Die benannte Stelle stellt eine EG-Baumusterprüfbescheinigung aus, die 10 Jahre gilt und erneuert werden kann. Der Hersteller muss die benannte Stelle über alle Änderungen am Bauteil informieren, die in den technischen Unterlagen vermerkt werden müssen. MODUL D — QUALITÄTSSICHERUNG PRODUKTION Der Hersteller muss ein von der benannten Prüfstelle zugelassenes Qualitätssicherungssystem (z. B. EN ISO 9002) unterhalten. Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter müssen in einer schriftlichen Erklärung bestätigen, dass das Kesselbauteil die anwendbaren Anforderungen der DGRL erfüllt und die Anforderungen nach der: EG-Baumusterprüfbescheinigung hinsichtlich Modul B eingehalten werden. Die benannte Stelle überwacht das Qualitätssicherungssystem durch planmäßige und außerplanmäßige Besuche. Der Hersteller oder seine Bevollmächtigten bringen die CE-Kennzeichnung und die Identifikations-Nummer der für die Überwachung zuständigen benannten Stelle an. Die technischen Unterlagen und die EG-Baumusterprüfbescheinigung sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen MODUL F — PRÜFUNG DER PRODUKTE Der Hersteller oder sein Bevollmächtiger muss sicherstellen und erklären, dass das Kesselbauteil oder die Kesselbaugruppe die zutreffenden Anforderungen der Richtlinie einhalten und mit der: EG-Baumusterprüfbescheinigung hinsichtlich Modul B übereinstimmen. Die benannte Stelle überprüft und prüft jedes Bauteil einschließlich der Anforderungen an die • • • Qualifikation und Zulassungen Werkstoffe Abschlußprüfungen Der Hersteller erstellt eine Konformitätserklärung, die mindestens 10 Jahre aufzubewahren ist. Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter bringen die CE-Kennzeichnung und die Identifikations-Nummer der benannten Stelle an. MODUL G — EG-EINZELPRÜFUNG Der Hersteller muss sicherstellen und erklären, dass das Kesselbauteil oder die Kesselbaugruppe die zutreffenden Anforderungen der DGRL erfüllt. Der Hersteller muss eine benannte Stelle seiner Wahl für die Einzelprüfung einsetzen und die technischen Unterlagen zwecks Zulassung einreichen, die folgendes enthalten müssen: • • • 18 Prüfberichte Herstellungs- und Prüfverfahren Qualifikation und Zulassungsdaten für dauerhafte Verbindungen und zerstörungsfreie Prüfungen EN 12953-1:2002 (D) Die benannte Stelle muss die technischen Unterlagen prüfen und die entsprechenden in der Großwasserraumkesselnorm festgelegten Prüfungen durchführen. Zusätzlich muss die benannte Stelle die Endabnahme des Bauteils oder der Kesselbaugruppe einschließlich der Druckfestigkeitsprüfung durchführen. Die benannte Stelle muss eine Konformitätsbescheinigung ausstellen, die 10 Jahre aufzubewahren ist. Der Hersteller oder seine Bevollmächtigten bringen die CE-Kennzeichnung an dem Bauteil oder der Kesselbaugruppe an. Die benannte Stelle stellt sicher, dass ihre Identifizierungs-Nummer ebenfalls angebracht ist. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen MODUL H1 — UMFASSENDE QUALITÄTSSICHERUNG MIT ENTWURFSPRÜFUNG UND BESONDERER ÜBERWACHUNG DER ABSCHLUSSPRÜFUNG. Der Hersteller muss ein von einer benannten Stelle seiner Wahl zugelassenes Qualitätssicherungssystem nach EN ISO 9001 unterhalten, das den Entwurf, die Herstellung und Prüfung abdeckt. Der Hersteller muss bei der benannten Stelle einen Antrag auf Entwurfsprüfung stellen. Die benannte Stelle stellt eine EG-Entwurfsprüfbescheinigung aus, worin bestätigt wird, dass der Entwurf die Bestimmungen der DGRL erfüllt, und sie führt eine verstärkte Überwachung während der Abnahmeprüfungen der Fertigung durch. Der Hersteller muss in einer schriftlichen Erklärung bestätigen, daß die Kesselbauteile oder die Kesselbaugruppe die anwendbaren Anforderungen der DGRL erfüllen. Die benannte Stelle führt planmäßige und außerplanmäßige Besuche durch und überprüft das Qualitätssicherungssystem einschließlich der: • • • Qualitätssicherungsunterlagen Qualitätssicherungsprotokolle für den Entwurf Qualitätssicherungsprotokolle für die Herstellung Der Hersteller oder seine Bevollmächtigten bringt die CE-Kennzeichnung und die Identifizierungs-Nummer der Überwachung verantwortlichen benannten Stelle an. Der Hersteller muss alle technischen — und Qualitätssicherungsunterlagen mindestens 10 Jahre aufbewahren. 19 EN 12953-1:2002 (D) Anhang ZA (informativ) Abschnitte in dieser Europäischen Norm, die grundlegende Sicherheitsanforderungen oder andere Vorgaben von DruckgeräteRichtlinien betreffen Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet und unterstützt grundlegende Sicherheitsanforderungen der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG im Hinblick auf Allgemeine Anforderungen für Großwasserraumkessel. WARNHINWEIS: Für Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, können weitere Anforderungen und weitere EU-Richtlinien anwendbar sein. Die in Tabelle ZA-1 angegebenen Abschnitte dieser Norm sind geeignet, Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG zu unterstützen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Tabelle ZA-1 — Gegenüberstellung zwischen der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG und EN 12953-1 im Hinblick auf Allgemeines für Großwasserraumkessel EN 12953-1 harmonisierte Abschnitte Inhalt Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG Anhang I 1.1, 1.2, 1.3 Sicherstellung der Sicherheit im Betrieb 1.1 Die Übereinstimmung mit den Abschnitten dieser Norm ist eine Möglichkeit, die relevanten grundlegenden Anforderungen der betreffenden Richtlinie und der zugehörigen EFTA-Vorschriften zu erfüllen. 20 EN 12953-1:2002 (D) Literaturhinweise [1] Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Druckgeräte; ABl. BG Nr. L 181. EN 12953-5, Großwasserraumkessel — Teil 5: Prüfung während der Fertigung, Dokumentation und Kennzeichnung. EN ISO 9001, Qualitätsmanagementsysteme — Anforderungen (ISO 9001:2000). © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN ISO 14918, Thermisches Spritzen — Prüfung von thermischen Spritzen (ISO 14918:1988). 21 DEUTSCHE NORM August 2002 Großwasserraumkessel Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör Deutsche Fassung EN 12953-2:2002 EN 12953-2 ICS 27.060.30; 27.100 Shell boilers — Part 2: Materials for pressure parts of boilers and accessoires; German version EN 12953-2:2002 Chaudières à tubes de fumée — Partie 2: Matériaux des parties sous pression des chaudières et des accessoires; Version allemande EN 12953-2:2002 Die Europäische Norm EN 12953-2:2002 hat den Status einer Deutschen Norm. Nationales Vorwort © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Diese Deutsche Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 12953-7:2002 „Großwasserraumkessel — Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör“. Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC GA 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“ erarbeitet. Der für die deutsche Mitarbeit zuständige Arbeitsausschuss im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ist der als Spiegelausschuss eingesetzte Arbeitsausschuss 269 „Dampfkessel“ des Normenausschusses Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD). Für den Fall einer undatierten Verweisung im normativen Text (Verweisung auf eine Norm ohne Angabe des Ausgabedatums und ohne Hinweis auf eine Abschnittsnummer, eine Tabelle, ein Bild usw.) bezieht sich die Verweisung auf die jeweils neueste gültige Ausgabe der in Bezug genommenen Norm. Für den Fall einer datierten Verweisung im normativen Text bezieht sich die Verweisung immer auf die in Bezug genommene Ausgabe der Norm. Fortsetzung 10 Seiten EN Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. © DIN Deutsches Institut für Normung e.V. . Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Ref. Nr. DIN EN 12953-2:2002-08 Preisgr. 08 Vertr.-Nr. 2308 EN 12953-2 EUROPÄISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE Mai 2002 ICS 27.060.30; 27.100 Deutsche Fassung Großwasserraumkessel Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör Shell boilers — Part 2: Materials for pressure parts of boilers and accessories Chaudières à tubes de fumée — Partie 2: Matériaux des parties sous pression des chaudières et des accessoires Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 14. März 2002 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem ManagementZentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich. EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 © 2002 CEN B-1050 Brüssel Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten. Ref. Nr. EN 12953-2:2002 D EN 12953-2:2002 (D) Inhalt Seite Vorwort........................................................................................................................................................................ 3 1 Anwendungsbereich..................................................................................................................................... 4 2 Normative Verweisungen ............................................................................................................................. 4 3 3.1 3.2 Allgemeine Anforderungen .......................................................................................................................... 5 Werkstoffauswahl ......................................................................................................................................... 5 Werkstoffspezifikation.................................................................................................................................. 5 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 Werkstoffe für druckbeanspruchte Teile .................................................................................................... 7 Flacherzeugnisse, Rohre und Schmiedestücke ........................................................................................ 7 Ventile und Anschlußstücke ........................................................................................................................ 7 Schweißzusätze............................................................................................................................................. 7 Abnahmeprüfungen ...................................................................................................................................... 7 Prüfbescheinigungen ................................................................................................................................... 8 Kennzeichnung.............................................................................................................................................. 8 5 Werkstoffe für nicht-druckbeanspruchte Teile .......................................................................................... 8 6 Rückverfolgbarkeit........................................................................................................................................ 8 Anhang ZA (informativ) Abschnitte in dieser Europäischen Norm, die grundlegende Sicherheitsanforderungen oder andere Vorgaben der Druckgeräte-Richtlinien betreffen ................... 9 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Literaturhinweise...................................................................................................................................................... 10 2 EN 12953-2:2002 (D) Vorwort Dieses Dokument (EN 12953-2:2002) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Dieser Europäischen Norm muss der Status einer nationalen Norm entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung spätestens bis zum November 2002 gegeben und entgegenstehende nationale Normen spätestens bis zum November 2002 zurückgezogen werden. Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet und unterstützt grundlegende Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinien (DGRL) [1]. Für den Zusammenhang mit der DGRL siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieser Norm ist. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Europäische Norm EN 12953 „Großwasserraumkessel“ besteht aus den folgenden Teilen: Teil 1: Allgemeines Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör Teil 3: Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile Teil 4: Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile Teil 5: Prüfung während der Herstellung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile Teil 6: Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel Teil 7: Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für den Kessel Teil 8: Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung Teil 9: Anforderungen an Regel- und Begrenzungseinrichtungen an Kessel und Zubehör Teil 10: Anforderungen an die Speisewasser- und Kesselwasserqualität Teil 11: Abnahmeversuche Teil 12: Anforderungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe für den Kessel Teil 13: Betriebsanleitungen CR 12953-14: Leitfaden für die Einbeziehung einer herstellerunabhängigen Prüforganisation. Obwohl alle Teile der Norm einzeln erwerben kann, sollte bedacht werden, dass die Teile voneinander abhängig sind. Deshalb werden für Konstruktion und Herstellung der Grosswasserraumkessel mehrere Teile benötigt, um die Anforderungen der Europäischen Norm zu erfüllen. In Übereinstimmung mit der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind folgende Staaten gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien. Tschechische Republik und dem Vereinigten Königreich. 3 EN 12953-2:2002 (D) 1 Anwendungsbereich Dieser Teil dieser Europäischen Norm gilt für die folgenden Werkstoffe für innen- und außendruckbeanspruchte Teile von Großwasserraumkesseln und ihre integralen Anschlüsse: Flache Produkte; Rohre; Schmiedestücke. 2 Normative Verweisungen Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich Änderungen). EN 1561, Gießereiwesen — Gußeisen mit Lamellengraphit. EN 1563, Gießereiwesen — Gußeisen mit Kugelgraphit. EN 10028-1, Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen — Teil 1: Allgemeine Anforderungen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 10028-2, Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen — Teil 2: Unlegierte und legierte warmfeste Stähle. EN 10028-3, Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen — Teil 3: Schweißgeeignete Feinkornbaustähle, normalgeglüht. EN 10204, Metallische Erzeugnisse — Arten von Prüfbescheinigungen. EN 10216-1, Nahtlose Stahlrohre für Druckbeanspruchungen — Technische Lieferbedingungen — Teil 1: Rohre aus unlegierten Stählen mit festgelegten Raumtemperatureigenschaften. EN 10216-2, Nahtlose Stahlrohre für Druckbeanspruchungen — Technische Lieferbedingungen — Teil 2: Rohre aus unlegierten Stählen mit festgelegten Eigenschaften bei erhöhten Temperaturen. EN 10217-1, Geschweißte Stahlrohre für Druckbeanspruchungen — Technische Lieferbedingungen — Teil 1: Rohre aus unlegierten Stählen mit festgelegten Raumtemperatureigenschaften. EN 10217-2, Geschweißte Stahlrohre für Druckbeanspruchungen — Technische Lieferbedingungen — Teil 2: Elektrisch geschweißte Rohre aus unlegierten und legierten Stählen mit festgelegten Eigenschaften bei erhöhten Temperaturen. EN 10217-5, Geschweißte Stahlrohre für Druckbeanspruchungen — Technische Lieferbedingungen — Teil 5: Unterpulvergeschweißte Rohre aus unlegierten und legierten Stählen mit festgelegten Eigenschaften bei erhöhten Temperaturen. EN 10222-1, Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter — Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Freiformschmiedestücke; Deutsche Fassung EN 10222-1:1998. EN 10222-2, Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter — Teil 2: Ferritische und martensistische Stähle mit festgelegten Eigenschaften bei erhöhten Temperaturen (enthält Berichtigung AC:2000); Deutsche Fassung EN 10222-2:1999 + AC:2000. EN 10234, Metallische Werkstoffe — Rohr — Aufweitversuch. EN 10235, Metallische Werkstoffe — Rohr — Bördelversuch. 4 EN 12953-2:2002 (D) EN 12074, Schweißzusätze — Qualitätsanforderungen für die Herstellung, die Lieferung und den Vertrieb von Zusätzen für das Schweißen und verwandte Verfahren. EN 12953-5:2002, Großwasserraumkessel — Teil 5: Prüfung während der Fertigung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile. prEN 13479-1:1999, Prüfmethoden und Qualitätsanforderungen zur Bewertung der Konformität der Schweißzusätze — Teil 1: Grundprüfungen und Bewertung. CR ISO 15608, Schweißen (ISO/TR 15608:2000). 3 — Richtlinien für eine Gruppeneinteilung von metallischen Werkstoffen Allgemeine Anforderungen 3.1 Werkstoffauswahl Der Hersteller des Großwasserraumkessels muss die Werkstoffe zur Herstellung des Kesseln so auswählen, dass die Werkstoffe bei der Lieferung des Kessels mit den in der Bestellung festgelegten Anforderungen übereinstimmen und den Anforderungen aller Teile dieser Europäischen Norm entsprechen. 3.2 Werkstoffspezifikation 3.2.1 Allgemeines © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Bei der Auswahl und Bestellung von Werkstoffen für druckbeanspruchte Teile müssen Spezifikationen folgender Art zugrunde gelegt werden. a) Harmonisierte Europäische Normen (siehe 3.2.2); b) Europäische Werkstoffdatenblätter1) (siehe 3.2.3); c) Werkstoffeinzelgutachten (siehe 3.2.4). 1) Europäische Werkstoffdatenblätter (EMDS) werden auf der Grundlage von Europäischen Werkstoffzulassungen für Druckgeräte (EAM) erstellt. 5 EN 12953-2:2002 (D) 3.2.2 Harmonisierte Europäische Normen Die Stähle müssen aus den in Tabelle 3.2-1 aufgelisteten Stahlsorten nach Europäischen Normen gewählt werden. Tabelle 3.2-1 — Zugelassene Stahlsorten nach EN-Normen Erzeugnisform Flacherzeugnis Norm EN 10028-2 EN 10028-3 Rohr (nahtlos) EN 10216-1b Stahlgruppea Stahlsorte P235GH 1.1 P265GH 1.1 P295GH 1.2 P355GH 1.2 P275NH 1.1 P355NH 1.2 P195TR1 oder TR2 1.1 P235TR1 oder TR2 1.1 P265TR1 oder TR2 1.1 1.1 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 10216-2 Rohr (geschweißt) EN 10217-1b EN 10217-2 EN 10217-5 Schmiedestücke 3.2.3 EN 10222-2 P195GH 1.1 P235GH 1.1 P265GH 1.1 P195TR1 oder TR2 1.1 P235TR1 oder TR2 1.1 P265TR1 oder TR2 1.1 P195GH 1.1 P235GH 1.1 P265GH 1.1 P235GH 1.1 P265GH 1.1 P245GH 1.1 P280GH 1.2 a Gruppeneinteilung nach CR ISO 15608 b Diese Stahlsorte kann nur für Rauchrohre Verankerungswirkung) verwendet werden. (mit und ohne Europäische Werkstoffdatenblätter Europäische Werkstoffdatenblätter (EMDS) sind bei Werkstoffen anzuwenden, die in Europäischen-Werkstoffnormen nicht enthalten sind. 3.2.4 Werkstoffeinzelgutachten Werkstoffeinzelgutachten (PMA) sind in Sonderfällen anzuwenden, die nicht durch 3.2.2 und 3.2.3 abgedeckt sind und nicht häufig wiederkehren. Ein Werkstoffeinzelgutachten muss erstellt und genehmigt werden. 6 EN 12953-2:2002 (D) 4 Werkstoffe für druckbeanspruchte Teile 4.1 Flacherzeugnisse, Rohre und Schmiedestücke Der Werkstoff muss in Übereinstimmung mit der jeweiligen harmonisierte Europäischen Norm nach Tabelle 3.2-1, einem Europäischen Werkstoffdatenblatt oder einem Werkstoffeinzelgutachten, soweit zutreffend, bestellt und geliefert werden. Die zusätzlichen Anforderungen, die in dieser Norm festgelegt sind, müssen berücksichtigt werden. Die zylindrischen Bauteile (äußere Schalen, Flammrohre) müssen aus Blechen oder aus nahtlosen oder geschweißten Rohren hergestellt werden. Aus Band geschnittene Bleche sind zulässig, sofern die Bleche dieser Norm entsprechen. Die Schweißnaht geschweißter Rohre muss die gesamte Wanddicke erfassen, wie in EN 12953-5:2002, 5.5 beschrieben, und muss geprüft werden. 4.2 Ventile und Anschlußstücke Die Werkstoffe für Ventile und Anschlussstücke müssen für die Auslegung und die Betriebsbedingungen geeignet sein. Werkstoffe nach Tabelle 4.2-1 müssen für Ventile bis einschließlich DN 200 zugelassen sein, wobei der Betriebsdruck 13 bar Überdruck die Temperatur 220 °C nicht übersteigen. Tabelle 4.2-1 — Schmelzensorten © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Werkstoff Norm Sorte Grauguß (lamellar) EN 1561 EN-GJL-200 und 250 Kugelgraphit EN 1563 EN-GJS-350 und 400 Die Verwendung von Graugußteilen jedoch darf bei Hauptabsperrventilen in Dampfkesseln sowie in anderen Fällen, in denen Stoßbelastungen auftreten können, nicht erlaubt sein. ANMERKUNG festgelegt. 4.3 Die ergänzende Prüfmethode und Bewertung von Schweißzusätzen werden im CEN/TC 121 WI 00121250 [2] Schweißzusätze Die Schweißzusätze (Elektroden, Elektrodendrähte, Stabelektroden, Flußmittel oder Pulver) müssen so ausgewählt werden, dass die mechanischen Eigenschaften und der Korrosionswiderstand des Schweißgutes den entsprechenden Eigenschaften der Grundwerkstoffe gleichkommen. Die Schweißzusätze müssen in Übereinstimmung mit EN 12074 und prEN 13479-1. 4.4 4.4.1 Abnahmeprüfungen Allgemeines Die Abnahmeprüfungen müssen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Regeln durchgeführt werden, die in der betreffenden Europäischen Norm für das Material festgelegt sind. 4.4.2 Bleche Die Anzahl, Entnahme und Vorbereitung der Probenabschnitte und Proben muss den Festlegungen in EN 10028-1 entsprechen. 7 EN 12953-2:2002 (D) 4.4.3 Rohre Die Anzahl, Entnahme und Vorbereitung der Probenabschnitte und Proben muss den Werkstofffestlegungen in Tabelle 3.2-1 entsprechen. Wenn die Rohre ausgeweitet oder ausgehalst werden sollen, sind zusätzlich der Ringaufweitversuch nach EN 10234 oder der Bördelversuch nach EN 10235 durchzuführen. ANMERKUNG 4.4.4 Kerbschlagbiegeversuche an Feuerrohren werden nicht gefordert. Schmiedestücke Die Anzahl, Entnahme und Vorbereitung der Probenabschnitte und Proben muss den Festlegungen in EN 10222-1 entsprechen. 4.5 Prüfbescheinigungen Die Übereinstimmung mit den Lieferbedingungen muss bescheinigt werden. Die Prüfbescheinigung muss ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1.B nach EN 10204 sein. 4.6 Kennzeichnung © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Aus Gründen der Rückverfolgbarkeit muss jedes einzelne Erzeugnis unverwechselbar gekennzeichnet werden. Bei Lieferung in Bündeln oder in Behältern genügt ein am Bündel oder Behälter sicher angebrachte Anhängeschild. Die Kennzeichnung muss mindestens folgende Angaben umfassen: Name oder Zeichen des Herstellers; Werkstoffsorte oder Werkstoffnummer; Schmelzennummer; Stempel des Werks-Sachverständigen; Proben- und Losnummer oder irgendeine andere Nummer zur Identifizierung der Probe und Zuordnung derselben zum entsprechenden Abnahmeprüfzeugnis; Wärmebehandlungszustand, falls erforderlich. Die Kennzeichnung muss entsprechend den zutreffenden Europäischen Werkstoffnormen, Europäischen Werkstoffdatenblättern oder Werkstoffeinzelgutachten durchgeführt werden. 5 Werkstoffe für nicht-druckbeanspruchte Teile Werkstoffe für nicht-druckbeanspruchte Teile, die an druckbeanspruchte Teile des Großwasserraumkessels angeschweißt werden, müssen dem Werkstoff des druckbeanspruchten Teils, entsprechend einer benannten Spezifikation, angepasst sein und dürfen höchstens 0,24 % C in der Schmelzenanalyse enthalten. 6 Rückverfolgbarkeit Hersteller und Händler von Werkstoffen für druckbeanspruchte Teile und Schweißzusätzen müssen ein auditiertes System betreiben, das vollständige Rückverfolgbarkeit sicherstellt. Das System muss auf Verlangen nachgewiesen werden können. 8 EN 12953-2:2002 (D) Anhang ZA (informativ) Abschnitte in dieser Europäischen Norm, die grundlegende Sicherheitsanforderungen oder andere Vorgaben der DruckgeräteRichtlinien betreffen Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet und unterstützt grundlegende Sicherheitsanforderungen der Druckgeräte-Richtlinien 97/23/EG im Hinblick auf Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör. WARNHINWEIS: Für Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm fallen, können weitere Anforderungen und weitere EU-Richtlinien anwendbar sein. Die in Tabelle ZA-1 angegebenen Abschnitte dieser Europäischen Norm sind geeignet, grundlegende Sicherheitsanforderungen der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG zu unterstützen. Tabelle ZA-1 — Gegenüberstellung zwischen der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG und EN 12952-2 im Hinblick auf Werkstoffe für Großwasserraumkessel © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-2 harmonisierte Abschnitte Inhalt DruckgeräteRichtlinie 97/23/EG Anhang I 4.4, 4.5, 6 Rückverfolgbarkeit 3.1, 5 3.2.2, 4.2 Werkstoffe für Druckbeanspruchungen 4.1 3.2.3 Technische Dokumentation, Europäische Werkstoffblätter 4.2b 3.2.4 Technische Dokumentation 4.2b Die Übereinstimmung mit den Abschnitten dieser Norm ist eine Möglichkeit, die relevanten grundlegenden Anforderungen der betreffenden Richtlinie und der zugehörigen EFTA-Vorschriften zu erfüllen. 9 EN 12953-2:2002 (D) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Literaturhinweise [1] Richtlinie 97/23/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Druckgeräte; ABI. EG, L181. [2] CEN/TC 121 WI00121250, Schweißzusätze — Prüfmethoden und Qualitätsanforderungen zur Bewertung der Konformität der Schweißzusätze — Teil 2: Ergänzungsprüfungen und Bewertung. 10 DEUTSCHE NORM August 2002 Großwasserraumkessel Teil 3: Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile Deutsche Fassung EN 12953-3:2002 EN 12953-3 ICS 27.060.30; 27.100 Shell boilers — Part 3: Design and calculation for pressure parts; German version EN 12953-3:2002 Chaudières à tubes de fumée — Partie 3: Conception et calcul des parties sous pression de la chaudière; Version allemande EN 12953-3:2002 Die Europäische Norm EN 12953-3:2002 hat den Status einer Deutschen Norm. Nationales Vorwort © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Diese Deutsche Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 12953-3:2002 „Großwasserraumkessel — Teil 3: Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile“. Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“ erarbeitet. Der für die deutsche Mitarbeit zuständige Arbeitsausschuss im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ist der als Spiegelausschuss eingesetzte Arbeitsausschuss GA 269 „Dampfkessel“ des Normenausschusses Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD). Für den Fall einer undatierten Verweisung im normativen Text (Verweisung auf eine Norm ohne Angabe des Ausgabedatums und ohne Hinweis auf eine Abschnittsnummer, eine Tabelle, ein Bild usw.) bezieht sich die Verweisung auf die jeweils neueste gültige Ausgabe der in Bezug genommenen Norm. Für den Fall einer datierten Verweisung im normativen Text bezieht sich die Verweisung immer auf die in Bezug genommene Ausgabe der Norm. Fortsetzung 91 Seiten EN Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. © DIN Deutsches Institut für Normung e.V. . Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Ref. Nr. DIN EN 12953-3:2002-08 Preisgr. 25 Vertr.-Nr. 2325 EN 12953-3 EUROPÄISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE Mai 2002 ICS 27.060.30; 27.100 Deutsche Fassung Großwasserraumkessel Teil 3: Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile Shell boilers — Part 3: Design and calculation for pressure parts Chaudières à tubes de fumée — Partie 3: Conception et calcul des parties sous pression Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 15. Mai 2002 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem ManagementZentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich. EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 © 2002 CEN B-1050 Brüssel Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten. Ref. Nr. EN 12953-3:2002 D EN 12953-3:2002 (D) Inhalt Seite © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Vorwort........................................................................................................................................................................ 4 1 Anwendungsbereich..................................................................................................................................... 5 2 Normative Verweisungen ............................................................................................................................. 5 3 Begriffe........................................................................................................................................................... 5 4 Symbole und Abkürzungen.......................................................................................................................... 5 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 Allgemeines ................................................................................................................................................... 5 Dampfkessel .................................................................................................................................................. 5 Heißwassererzeuger ..................................................................................................................................... 6 Auslegung der Hauptschweißnähte ............................................................................................................ 6 Thermische Auslegung der Flammrohre.................................................................................................... 6 Abmessungen von drucktragenden Teilen ................................................................................................ 7 Festlegung von Drücken .............................................................................................................................. 8 Zuschläge....................................................................................................................................................... 8 6 6.1 6.2 Berechnungstemperatur und zulässige Spannung................................................................................... 9 Berechnungstemperatur .............................................................................................................................. 9 Zulässige Spannung ................................................................................................................................... 10 7 7.1 7.2 7.3 7.4 Zylindrische Schalen unter Innendruck.................................................................................................... 10 Wanddicke ................................................................................................................................................... 10 Grundlegende Berechnung........................................................................................................................ 11 Kesselunterstützungen .............................................................................................................................. 11 Verstärkungsscheiben................................................................................................................................ 11 8 8.1 8.2 Ausschnitte und Abzweigungen in zylindrischen Mänteln .................................................................... 11 Allgemeines ................................................................................................................................................. 11 Verschwächungsbeiwert, näherungsweise Berechnung und maximaler Durchmesser eines unverstärkten Ausschnittes....................................................................................................................... 17 Auslegung von Ausschnitten und Abzweigen in Zylinderschalen (Verschwächungsbeiwert und Ausschnittsverstärkung) .................................................................................................................... 19 8.3 9 9.1 9.2 9.3 Böden ........................................................................................................................................................... 26 Unverankerte gewölbte Böden ohne Ausschnitte ................................................................................... 26 Unverankerte ebene abnehmbare Verschlüsse ....................................................................................... 28 Flanschverbindungen................................................................................................................................. 31 10 10.1 10.2 Unterstützte ebene Böden, Verankerungen und Versteifungen ............................................................ 31 Der lichte Abstand (Ausdehnungsräume) ................................................................................................ 31 Verankerte ebene Wandungen................................................................................................................... 33 11 11.1 11.2 11.3 Berechnung von Einzelausschnitten in ebenen Böden von Großwasserraumkesseln ...................... 52 Unverstärkte Einzelausschnitte................................................................................................................. 52 Ausschnitte mit Abzweigen ....................................................................................................................... 52 Mann-, Kopf- und Handlöcher.................................................................................................................... 54 12 12.1 12.2 12.3 12.4 12.5 12.6 12.7 Rohre ohne Ausschnitte und Rohrplatten................................................................................................ 54 Wanddicke gerader Rohre unter äußerem Überdruck ............................................................................ 54 Wanddicke von geraden Rohren unter innerem Überdruck................................................................... 55 Wanddicke und Unrundheit von Krümmern und Rohrbögen................................................................. 55 Ankerrohre ................................................................................................................................................... 57 Rauchrohre .................................................................................................................................................. 58 Rohrteilung .................................................................................................................................................. 59 Wanddicke von Rohrplatten innerhalb von Rohrbündeln ...................................................................... 59 13 Flammrohre, Flammrohrkomponenten und zylindrische Wendekammern unter äußerem Überdruck .................................................................................................................................................... 59 Flammrohre.................................................................................................................................................. 59 Berechnungslänge von zusammengesetzten Flammrohren.................................................................. 61 Flammrohrtoleranzen ................................................................................................................................. 61 Versteifungen .............................................................................................................................................. 62 13.1 13.2 13.3 13.4 2 EN 12953-3:2002 (D) Seite 14 14.1 14.2 14.3 14.4 14.5 14.6 14.7 Befahr- und Besichtigungsöffnungen .......................................................................................................65 Allgemeine Anforderungen.........................................................................................................................65 Arten und Mindestabmessungen von Befahr- und Besichtigungsöffnungen.......................................65 Mindestauflagebreite einer Dichtung und Spielraum für die Führung von Befahr- und Besichtigungsöffnungen.............................................................................................................................69 Befahr- und Besichtigungsöffnungen in ebenen Platten ........................................................................69 Anforderungen für Prüfung ........................................................................................................................69 Anforderungen an die Befahrbarkeit bei Kesseln mit einem Außendurchmesser größer als 1 400 mm.......................................................................................................................................................70 Zugänglichkeit und Anordnung von Befahr- und Besichtigungsöffnungen .........................................70 Anhang A (normativ) Berechnung der Rohrbodentemperatur .............................................................................71 Anhang B (informativ) Berechnungs-Formblatt für Kurvenabschnitte oder Wellen für „Walker“-Typ ............88 Anhang ZA (informativ) Abschnitte in dieser Europäischen Norm, die grundlegende Sicherheitsanforderungen oder andere Vorgaben von Druckgeräte-Richtlinie betreffen ...................90 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Literaturhinweise ......................................................................................................................................................91 3 EN 12953-3:2002 (D) Vorwort Dieses Dokument (EN 12953-3:2002) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“, dessen Sekretariat vom DIN geführt wird, erarbeitet. Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinie(n). Für den Zusammenhang mit EU-Richtlinie(n) siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieser Europäischen Norm ist. Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis November 2002, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis November 2002 zurückgezogen werden. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Europäische Norm EN 12953 „Großwasserraumkessel“ besteht aus den folgenden Teilen: Teil 1: Allgemeines Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör Teil 3: Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile Teil 4: Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile Teil 5: Prüfung während der Herstellung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile Teil 6: Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel Teil 7: Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für den Kessel Teil 8: Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung Teil 9: Anforderungen an Begrenzungseinrichtungen an Kesseln und Zubehör Teil 10: Anforderungen an die Speisewasser- und Kesselwasserqualität Teil 11: Abnahmeversuche Teil 12: Anforderungen an Rostfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe für den Kessel Teil 13: Betriebsanleitungen CR 12953-14: Leitfaden für die Einbeziehung einer herstellerunabhängigen Prüforganisation Obwohl alle Teile der Norm einzeln erworben werden können, sollte bedacht werden, dass die Teile voneinander abhängig sind. Deshalb werden für Konstruktion und Herstellung der Großwasserraumkessel mehrere Teile benötigt, um die Anforderungen der Norm zu erfüllen. Die Anhänge A und B dieser Europäischen Norm sind informativ. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich. 4 EN 12953-3:2002 (D) 1 Anwendungsbereich Dieser Teil der Europäischen Norm legt Anforderungen für die Konstruktion und Berechnung von drucktragenden Teilen für die in EN 12953-1 definierten Großwasserraumkessel fest. 2 Normative Verweisungen Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich Änderungen). EN 12953-1:2002, Großwasserraumkessel ─ Teil 1: Allgemeines. EN 12953-2, Großwasserraumkessel ─ Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör. EN 12953-4, Großwasserraumkessel ─ Teil 4: Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile. EN 12953-5:2002, Großwasserraumkessel ─ Teil 5: Prüfung während der Herstellung; Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-8, Großwasserraumkessel schreitung. ─ Teil 8: Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküber- prEN 12953-10, Großwasserraumkessel ─ Teil 10: Anforderungen an die Speisewasser- und Kesselwasserqualität. EN 13445-3, Unbefeuerte Druckbehälter ─ Teil 3: Berechnung und Konstruktion. 3 Begriffe Für die Anwendung dieser Europäischen Norm gelten die Begriffe in EN 12953-1. 4 Symbole und Abkürzungen Im Sinne dieser Norm gelten die angegebenen Symbole wie in EN 12953-1:2002, Tabelle 4-1 angegeben. In der Norm sind, wo erforderlich, zusätzliche Terminologie und Symbole aufgenommen worden, um die Anforderungen des spezifischen betroffenen Textes zu erfüllen. Es sollte ebenfalls angemerkt werden, dass in einigen Abschnitten das gleiche Symbol in verschieden Gleichungen für verschiedene Begriffe verwendet wird. Jedoch wird bei all diesen Fällen die besondere Bedeutung jedes Symbols für jede Gleichung angegeben. 5 5.1 Allgemeines Dampfkessel Die Anforderungen in dieser Norm gelten für Dampfkessel, die vollständig nach den in der Norm vorgeschriebenen Bedingungen hergestellt und unter normalen Betriebsbedingungen, mit Speise- und Kesselwasser nach prEN 12953-10, unter angemessener Überwachung betrieben werden. Wird ein Risiko für anormale Betriebsbedingungen gesehen, wie z. B. strenger zyklischer Betrieb muss dies bei der Auslegung besonders berücksichtigt werden. 5 EN 12953-3:2002 (D) 5.2 Heißwassererzeuger Bei direkt beheizten Heißwassererzeugern sollte die Differenz zwischen der Wasservorlauftemperatur (am Austritt) und der Wasserrücklauftemperatur (am Eintritt) 50 K nicht überschreiten. Beträgt die Differenz zwischen beiden Temperaturen mehr als 50 K, sind entweder innere oder äußere Mischeinrichtungen zu verwenden, um das Temperaturgefälle im Kessel auf 50 K zu begrenzen. Die Differenz zwischen der dem maximalen Betriebsdruck entsprechenden Sättigungstemperatur und der Eintrittstemperatur darf 80 K nicht überschreiten. Bei Temperaturunterschieden über 80 K sind die Abstände nach 10.1 um 50 % zu erhöhen. Zusätzlich ist die maximale Wärmeleistung nach Bild 5.4-1 um 20 % zu reduzieren. Das Rücklaufwasser darf beim Eintritt in den Kessel nicht direkt auf das Flammrohr einwirken. 5.3 Auslegung der Hauptschweißnähte Die Arten der beim Bau des Kessels verwendeten Schweißnähte müssen mit EN 12953-4 übereinstimmen. Schweißnähte, die einer zerstörungsfreien Prüfung (ZfP) nach den Anforderungen nach EN 12953-5 unterzogen werden, müssen so ausgeführt sein, dass die erforderlichen Prüfungen durchgeführt werden können. Der Wert des Schweißnahtfaktors v, der bei der Berechnung der Mantelwanddicke verwendet wird, muss entweder 0,85 oder 1,0 betragen je nach Umfang der durchzuführenden ZfP (siehe 7.2 und EN 12953-5). 5.4 Thermische Auslegung der Flammrohre © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Zur Gewährleistung sicherer Brenner-/Dampfkesselkombinationen darf die Feuerungswärmeleistung für einen gegebenen Flammrohrdurchmesser den in Bild 5.4-1 angegebenen Wert nicht überschreiten. Brenner mit konstanter Feuerungsleistung (Einstufenbrenner) dürfen nicht bei einer Wärmeleistung über 1 MW pro Flammrohr verwendet werden. Die Verbrennung muss im Flammrohr abgeschlossen sein. ANMERKUNG BEISPIEL 1 Beispiele 1 und 2 zeigen die Anwendung von Bild 5.4-1. Geforderter Flammrohrinnendurchmesser für eine festgelegte Wärmeleistung Öldurchfluss: 0,1 kg/s Nettobrennwert: 42,9 MJ/kg Luftdurchfluss (mit Luftüberschuss von 15 %): 1,76 kg/s Lufttemperatur (mit Luftvorwärmer): 120 °C Wärmeleistung: 4 290 + 214 = 4 504 kW Flammrohrstahl: P295 GH a) b) Mindestinnendurchmesser der glatten Flammrohre: 810 mm Fox 150 × 50 (Tabelle 13.1-1) Wellflammrohrinnendurchmesser: 760 mm. BEISPIEL 2 a) glatter Flammrohrinnendurchmesser: 1 500 mm • • • • b) Mögliche Wärmeleistung für einen festgelegten Flammrohrinnendurchmesser P295 GH, Ölfeuerung: P295 GH, Gasfeuerung: P265 GH, Ölfeuerung: P265 GH, Gasfeuerung: 12,90 MW 16,77 MW 8,00 MW 10,40 MW Fox 150 × 50 (Tabelle 13.1-1) Wellflammrohrinnendurchmesser 1 000 mm • P265 GH, Gasfeuerung: 7,02 MW Die Länge der feuerfesten Auskleidung sollte, gemessen vom Brennerende, nicht mehr als ein Drittel des Flammrohrinnendurchmessers betragen. ANMERKUNG Es wird auf nationale Vorschriften aufmerksam gemacht, dass für Kesseln mit einem Flammrohrinnendurchmesser größer als 1 400 mm oder einer Wärmeleistung größer als 12 MW ein Temperaturmesssystem mit mindestens drei Messpunkten im Flammrohr erforderlich sein kann. 6 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-3:2002 (D) Legende 1 Kohlefeuerung (Rost) P 295 GH 2 Ölfeuerung P 265 GH 3 Ölfeuerung of P 295 GH, P 355 GH a b Mindestdurchmesser für Flammrohre in mm Wärmeleistung in MW ANMERKUNG 1 werden. Bei gewellten Flammrohren kann der Mindestdurchmesser für Flammrohre di um die Welltiefe reduziert ANMERKUNG 2 Bei Gasfeuerung kann die für Ölfeuerungen angegebene Wärmeleistung um 30 % vergrößert werden. ANMERKUNG 3 Die Wärmeleistung ist das Produkt aus Brennstoffdurchflussmenge und dem unteren Brennwert. Eine Luftvorwärmung muss berücksichtigt werden, falls die Lufttemperatur größer als 100 °C ist. Bild 5.4.1 — Beziehung zwischen Wärmeleistung und Flammrohrinnendurchmesser 5.5 Abmessungen von drucktragenden Teilen Die Wanddicke und andere Abmessungen von drucktragenden Teilen, die ausreichen müssen, um dem Berechnungsdruck bei Berechnungstemperatur standzuhalten, sind nach diesem Teil festzulegen. 7 EN 12953-3:2002 (D) 5.6 Festlegung von Drücken 5.6.1 Zulässiger Betriebsdruck Der zulässige Betriebsdruck PS, ist der maximale Druck, für den der Kessel ausgelegt ist, und der am höchsten Punkt des Kessels gemessen wird. 5.6.2 Zulässiger Betriebsdruck Der Berechnungsdruck darf nicht kleiner sein als die Summe von zulässigem Betriebsdruck und hydrostatischem Druck. Beträgt der hydrostatische Druck weniger als 3 % des maximal zulässigen Betriebsdruckes braucht dessen Wirkung nicht berücksichtigt werden. 5.6.3 Ansprechdruck Der Ansprechdruck des/der Sicherheitsventils(e) darf den zulässigen Betriebsdruck nicht überschreiten (siehe auch EN 12953-8). 5.6.4 Hydrostatischer Prüfdruck Der standardmäßige hydrostatische Prüfdruck soll nicht kleiner als der größere aus den folgenden Gleichungen erhaltene sein: © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen pt = 1,25 pd Rp0,2 20 Rp0,2 tc (5.6-1) oder pt = 1,43 pd (5.6-2) dabei ist Rp0,2 20 der Mindestwert der Zugfestigkeit bei 20 °C Der Wert für Rp0,2 tc soll für die Kesselwand oder den Kesselboden bei deren Berechungstemperatur genommen werden. Im Fall von Kesseln mit eingewalzten Rohren darf der Wert für pt = 1,43 pd genommen werden. 5.7 Zuschläge 5.7.1 Zuschläge für Herstellungstoleranzen Der Zuschlag c1 muss eine negqtive Toleranz und eine Wanddickenverringerung durch den Umformvorgang ausgleichen. 5.7.2 Korrosionszuschlag Für die Auslegung schließt der Korrosionszuschlag c2 auch eine Erosion und Abrasion ein, falls diese auftreten können. Für Bauteile mit einer Wanddicke: > 30 mm und für alle flachen Bauteile darf ein Korrosionszuschlag von 0 mm eingesetzt werden. ≤ 30 mm ist mindestens ein Korrosionszuschlag von 0,75 mm einzusetzen. Im Fall starker Korrosionsbedingungen ist ein entsprechend erhöhter Betrag c2 zu wählen. 8 EN 12953-3:2002 (D) 6 6.1 Berechnungstemperatur und zulässige Spannung Berechnungstemperatur Die Berechnungstemperatur tc ist die mittlere Metalltemperatur. Sie ist zu bestimmen wie in den Aufzählungen a) bis e) beschrieben. a) Für Kesselmäntel, Trommeln und andere Komponenten, die nicht zum Zweck der Wärmeübertragung konstruiert wurden, darf die Berechnungstemperatur nicht kleiner sein als die Sättigungstemperatur entsprechend dem zulässigen Betriebsdruck bzw. der maximal zulässigen Betriebstemperatur. b) Für Rauchrohre ist als Berechnungstemperatur der größere Wert aus den folgenden Gleichungen bestimmend: tc = ts + 2et (6.1-1) oder tc = ts + 25 (6.1-2) c) Als Berechnungstemperatur für ebene Platten, die Wärme übertragen, jedoch nicht von der Flamme berührt sind oder für Rohrfelder, bei denen die Gaseintrittstemperatur nicht größer als 800 °C ist, ist der größere der beiden folgenden Werte einzusetzen: tc = ts + 2eh (6.1-3) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen oder tc = ts + 50 (6.1-4) Die Berechnungstemperatur für unbeheizte Wände im Rauchgasweg mit einer Rauchgastemperatur tG < 400 °C beträgt: tc = ts + 20 (6.1-5) d) Für Rohrplatten, die einer Gaseintrittstemperatur von mehr als 800 °C ausgesetzt sind, in Kesseln, die mit fossilen Brennstoffen, einschließlich Erdgas befeuert sind, ist die Berechnungstemperatur im Einklang mit Anhang A zu bestimmen, wobei die wirkliche Gaseintrittstemperatur tG mit der folgender Gleichung zu bestimmen ist: æHö tG = 51 ç ÷ è Aø 0,25 (6.1-6) Bei Brennstoffen, bei denen die wirkliche Gaseintrittstemperatur höher ist als diejenige, die mit Erdgas erreicht würde, und für Abhitzekessel ist die Berechnungstemperatur entsprechend Anhang A zu bestimmen. Die maximale Metalltemperatur — entsprechend Anhang A bestimmt — darf nicht über 420 °C liegen. Die Bedingung für die Berechnung entsprechend Anhang A ist ein guter Kontakt zwischen Rauchrohren und Rohrplatte. Wenn dies nicht sichergestellt werden kann, kann das Verfahren zur Verbindung wie in Bild 12.4-1f benutzt werden mit den folgenden Grenzen: 1) Die Tiefe der Schweißverbindung zwischen Rauchrohren und Rohrplatte soll größer oder gleich der Wanddicke der Rauchrohre plus 2 mm sein. 2) Die Länge des Spaltes, gemessen von der Schweißwurzel, muss kleiner oder gleich viermal Wanddicke des Rauchrohres sein. Wenn diese Abmessung überschritten wird, ist eine Kühlrille anzubringen. Wenn die obigen Bedingungen erfüllt sind, ist die Berechnungstemperatur entsprechend Gleichung (6.1-4) zu bestimmen. 9 EN 12953-3:2002 (D) Bei Niederdruckkesseln ist die Berechnungstemperatur für ebene Wände, die einer Rauchgastemperatur größer als 800 °C ausgesetzt sind, nach Gleichung (6.1-4) zu bestimmen. e) Die Berechnungstemperatur für Flammrohre ist entsprechend folgenden Gleichungen zu bestimmen: 1) Im Falle von Flammrohren, die einer Flamme ausgesetzt sind mit einer Wärmeleistung ≤ 12 MW: tc = ts + 4e + 15 (6.1-7) mit einem Minimum von 250 °C bzw. 200 °C für Niederdruckkessel. 2) Im Falle von Flammrohren, die einer Flamme ausgesetzt sind mit einer Wärmeleistung > 12 MW: bei Ölfeuerung tc = ts + 3,5e + 80 (6.1-8) bei Gasfeuerung tc = ts + 3e + 65 (6.1-9) mit einem Minimum von 250 °C bzw. 200 °C für Niederdruckkessel. 2 ANMERKUNG Gleichungen (6.1-8) und (6.1-9) basieren auf einer maximalen Wärmestromdichte von 0,3 W/mm bei Öl2 feuerung und 0,24 W/mm bei Gasfeuerung. Dabei wurde ein Belag von 0,25 mm Dicke mit einer Wärmeleitfähigkeit von 1,2 W/m K in Rechnung gestellt. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Wärmestromdichte kleiner ist, z. B. bei NOx-armer-Feuerung, können die Berechnungen entsprechend angepasst werden. Der Wert von tc darf jedoch nicht kleiner sein als nach Gleichung (6.1-7). © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 3) 6.2 Im Falle von Flammrohren ohne Flamme ist als Berechnungstemperatur tc der größere der beiden folgenden Werte zu benutzen: tc = ts + 25 (6.1-10) tc = ts + 2e (6.1-11) Zulässige Spannung Sofern keine anderen Festlegungen in dieser Norm getroffen werden, ist die zulässige Spannung f der kleinere der beiden folgenden Werte: ì Rp0,2 tc Rm ü f = min í ; ý 2,4 þ î 1,5 (6.1-12) ANMERKUNG Der Begriff "zulässige Spannung", bezeichnet mit dem Symbol f, ist diejenige Spannung, die in den Gleichungen für die Auslegung der Druckteile zu benutzen ist. Mit den detaillierten Auslegungsregeln in diesem Teil der Norm werden die tatsächlich vorhandenen maximalen Spannungen innerhalb annehmbarer Grenzen für die jeweils betrachtete Beanspruchung abgedeckt. 7 Zylindrische Schalen unter Innendruck 7.1 Wanddicke 7.1.1 Anforderungen Die Wanddicke zylindrischer Bauteile nach Abzug aller Zuschläge ers = es-c1-c2 (7.1-1) muss mindestens das Maximum der folgenden Werte betragen: a) Mindestens 6 mm bei Zylinderschalen mit Außendurchmesser größer oder gleich 1 000 mm außer bei Niederdruckkesseln, mindestens 4 mm bei Zylinderschalen mit Außendurchmesser kleiner als 1 000 mm und für Niederdruckkessel. b) Die Anforderungen von 7.2; c) Die Anforderungen von 7.2 durch Anwendung von 8.2. oder 8.3.3 und 8.3.4. 10 EN 12953-3:2002 (D) 7.1.2 Erforderliche Wanddicke einschließlich der Zuschläge Die erforderliche Wanddicke einschließlich der Zuschläge ist zu berechnen mittels: esa = ecs + c1 + c2 7.2 (7.1-2) Grundlegende Berechnung Die erforderliche Wanddicke ohne Zuschläge ecs einer zylindrischen Schale ist zu berechnen mittels einer der beiden folgenden Gleichungen: ecs = pc dis (2 fs − p c ) v (7.2-1) wenn dis gegeben ist oder ecs = pc d os (2 fs − pc ) v + 2 pc (7.2-2) wenn dos gegeben ist. Die Vergleichspannung im Grundkörper kann durch Umformung der Gleichung (7.2-1) oder (7.2-2) berechnet werden. 7.3 Kesselunterstützungen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Erfahrung hat gezeigt, dass es nicht notwendig ist, Festigkeitsberechnungen für Kesselunterstützungen auszuführen, da Ermüdung normalerweise in diesem Bereich nicht auftritt. 7.4 Verstärkungsscheiben Verstärkungsscheiben können für die Verstärkung von Ausschnitten und Abzweigen sowie für die Verteilung von Lasten an Unterstützungen und Befestigungsteilen verwendet werden. Diese Verstärkungsscheiben sind analog den Anforderungen nach 8.1.5.1 zu konstruieren. 8 Ausschnitte und Abzweigungen in zylindrischen Mänteln ANMERKUNG Dieser Abschnitt beschreibt die Auslegungsregeln für Ausschnitte und Abzweige in zylindrischen Mänteln. Alle Abmessungen gelten ohne Zuschläge für c1 und c2. 8.1 Allgemeines 8.1.1 Anforderungen für die Verschwächung des Grundkörpers durch Ausschnitte und Abzweigungen 8.1.1.1 Bei zylindrischen Mänteln mit Ausschnitten kann die Verschwächung des Grundkörpers wie folgt ausgeglichen werden: a) durch Vergrößerung der Wanddicke des Grundkörpers verglichen mit der eines zylindrischen Mantels ohne Ausschnitte. Diese Wanddicke muss mindestens bis zu einer Länge lrs gemessen vom Rand des Ausschnittes, vorhanden sein; siehe (Bild 8.1-1; und für lrs siehe 8.1.2). Bei Abzweigen muss die zylindrische Länge des Grundkörpers bis zu jeder benachbarten Stumpfnaht lso ≤ ers sein, (siehe Bilder 8.1-2 und 8.1-3). b) durch Abzweige, gemessen auf einer Länge lb1 von der äußeren Oberfläche der Grundkörperwand, welche eine größere Wanddicke als diejenige haben, die für den reinen Innendruck notwendig wäre, mit oder ohne gleichzeitiger Anhebung der Wanddicke des Grundkörpers; (siehe Bilder 8.1-2 und -3). Die Schweißverbindung zwischen dem Grundkörper und dem Abzweig muss volltragend sein, wobei im Falle von Abzweigen entsprechend Bild 8.1-3 ein Restspalt ≤ 1,5 mm erlaubt ist. Ein Wanddickenverhältnis von erb/ers bis und inklusive 2 ist erlaubt für dib > 50 mm. Dies gilt auch für Abzweige mit dib > 50 mm, wenn das Durchmesserverhältnis dib/dis ≤ 0,2 ist. Für Abzweige mit dib > 50 mm und einem Durchmesserverhältnis dib/dis > 0,2, darf das Verhältnis erb/ers den Wert 1 nicht überschreiten. Diese Bedingungen gelten nicht für Befahr- und Besichtigungsöffnungen. 11 EN 12953-3:2002 (D) Bei eingewalzten oder eingesetzten und dichtgeschweißten Abzweigen wie in Bild 8.1-1 oder bei Abzweigen, die mit einer Kehlnaht mit dem Grundkörper verbunden sind mit einem Restspalt > 1,5 mm können die Abzweige nicht als verstärkend betrachtet werden. Die zylindrische Länge von Abzweigen bis zur Stumpfnaht zwischen Rohr und Abzweig muss lbo ≥ erb (siehe Bilder 8.1-2 und 8.1-3). Abzweige mit dib/dis ≥ 0,7 sind nach 8.3.3.4 zu behandeln. Im allgemeinen ist besonderer Wert auf sanfte Wanddickenübergänge zu legen. Wanddickenübergänge müssen mit einem Winkel ≤ 30° ausgeführt werden (siehe Bild 8.1-2). Die Verstärkung von Ausschnitten durch innen aufgeschweißte Platten oder Scheiben ist nicht erlaubt. c) Verstärkung durch Verstärkungsscheiben zur Vergrößerung der Wanddicke wie in a) von 8.1.1.1 festgelegt; (siehe Bilder 8.1-4 und 8.1-5). 8.1.1.2 Im Falle von elliptischen Ausschnitten für Zugang und Inspektion darf das Verhältnis von großer zu kleiner Achse den Wert von 1,5 nicht übersteigen. Bei elliptischen oder unrunden Ausschnitten in zylindrischen Mänteln ist die Abmessung in Richtung der Mantellinie als Durchmesser für die Auslegung zu benutzen. (Für schräge Abzweige siehe 8.3.3.3). © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Für die Berechnungsverfahren wird vorausgesetzt, dass die Übergänge eine weitgehend kerbfreie Oberfläche besitzen1). Kanten sind zu runden. Ausschnitte müssen mit einem angemessenen Abstand von den Schweißnähten (Längs- und Rundnähte) des Grundkörpers angeordnet werden. Der Abstand ist angemessen, wenn die Außenseite eines Abzweiges oder einer aufgeschweißten Verstärkung auf einem Grundkörper mit einer Wanddicke ers ≤ 25 mm einen Abstand von 2 ers hat und bei einem Grundkörper mit einer Wanddicke ers > 25 mm einem Abstand von mindestens 50 mm vom Rand der Schweißnaht hat. 8.1.2 Mittragende Längen lrs zur Berechnung von Verschwächungsbeiwerten und Ausgleichsflächen Zur Berechnung von Verschwächungsbeiwerten durch Näherungsverfahren wie beschrieben in 8.2 und zur Berechnung von einzelnen und benachbarten Abzweigen wie beschrieben in 8.3 werden mittragende Längen lrs für den Grundkörper benötigt. l rs = min [ (d is + e rs )e rs ; l s1 ] (8.1-1) zu ls1 siehe Bilder 8.1-1 bis -3. und für Stutzen mit Ψ ≥ 45° für den Teil außerhalb des Grundkörpers l rb = min [ (d ib + e rb )e rb ; l b1 ] (8.1-2) für den Teil innerhalb des Grundkörpers [ l rbi = min 0,5 (d ib + e rb )e rb ; l b 2 1) 12 ] (8.1-3) Schweißnähte gelten als weitgehend kerbfrei, wenn sie frei von Einbrand- und Wurzelkerben sind und innerhalb der in EN 12953-5 genannten Grenzwerte liegen. EN 12953-3:2002 (D) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Bild 8.1.1 — Verstärkung durch Vergrößerung der Wanddicke des Grundkörpers mit Ausschnitt Bild 8.1.2 — Verstärkung mittels durchgestecktem und voll durchgeschweißtem Abzweig 13 EN 12953-3:2002 (D) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Bild 8.1.3 — Verstärkung durch aufgeschweißten Abzweig Bild 8.1.4 — Ausschnitt mit Verstärkungsscheibe a) durchgesteckter Abzweig b) eingesteckter Abzweig c) aufgesetzter Abzweig Bild 8.1.5 — Ausschnitt mit Verstärkungsscheibe und vollverschweißtem Abzweig 14 EN 12953-3:2002 (D) 8.1.3 Bedingung für einzelne Ausschnitte Benachbarte Ausschnitte müssen wie Einzelausschnitte behandelt werden, wenn für den Mittenabstand Pφ entsprechend Bild 8.3-3 die folgende Bedingung erfüllt ist: æ dib1 ö æd ö + erb1 ÷ ç ib2 + erb 2 ÷ ç 2 ø+è 2 ø + 2 (d + e ) e Pφ ≥ è is rs rs cos Ψ1 cos Ψ (8.1-4) Für Ausschnitte ohne Abzweige ist erb = 0 und Ψ = 0° einzusetzen (für Ψ siehe Bild 8.3-1). 8.1.4 Anforderungen an die Konstruktion von Abzweigen 1.1.1.1 Grundkörper mit einer geringeren zulässigen Spannung als die Abzweigung Wenn der Grundkörper, der Abzweig und die zusätzliche Verstärkung aus Werkstoffen mit verschiedenen zulässigen Spannungen bestehen, und der Werkstoff des Grundkörpers die niedrigste zulässige Spannung fs besitzt, so ist dieser Wert für alle Werkstoffe bei der Berechnung der Verstärkung durch den Abzweig zu benutzen. 8.1.4.2 Abzweige oder Verstärkungsscheiben mit geringerer zulässiger Spannung als der Grundkörper Wenn der Werkstoff des Abzweiges oder des Verstärkungsrings eine geringere zulässige Spannung fb oder fp als die zulässige Spannung des Grundkörpers fs hat, so ist diese zulässige Spannung fb oder fp in die Berechnungsgleichungen einzusetzen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 8.1.4.3 Sonderfall Der Innendurchmesser eines Abzweiges dib ist in der Berechnung zu benutzen, auch wenn der Lochdurchmesser d im Grundkörper kleiner ist als dib. 8.1.5 Anforderungen an die Auslegung von Verstärkungsscheiben 8.1.5.1 Allgemeines Verstärkungsscheiben müssen nach 8.1.1.1 konstruiert werden. Verstärkungsscheiben müssen engen Kontakt mit dem Grundkörper haben (siehe Bild 8.1-4 und 8.1-5) und müssen mit Entlüftungslöchern versehen sein, um das Treiben der Gase zu verhindern; es sei denn, die Erfahrung hätte gezeigt, dass dies nicht notwendig ist. Verstärkungsscheiben dürfen nicht eingesetzt werden, wenn starke Korrosion oder Oxidation zu erwarten ist oder wenn große Temperaturgefälle über die Dicke der Wand zu erwarten sind. Verstärkungsscheiben an der Innenseite des Behälters sind nicht zulässig. 8.1.5.2 Berücksichtigung des Innendrucks Wenn Verstärkungsscheiben für die Verstärkung von Bohrungen oder Ausschnitten verwendet werden, sind die folgenden Bedingungen einzuhalten. a) das Verhältnis dib/dis des Abzweigdurchmessers zum Durchmesser des Grundkörpers darf nicht größer als 1/4 sein, es sei denn, die Gleichwertigkeit dieser Konstruktion kann aus der Erfahrung belegt oder mit einem Drucktest bewiesen werden. b) die Größe Li der inneren Kehlnaht mit der die Verstärkungsscheibe mit dem Mantel verbunden ist (siehe Bild 8.1-6) muss der folgenden Bedingung genügen: Li ≥ 0,7 ecp (8.1-5) 15 EN 12953-3:2002 (D) c) Die Größen Lo der äußeren peripheren Kehlnaht, durch die die Verstärkungsscheibe mit dem Mantel verbunden ist (siehe Bild 6.1-3), muss aus der folgenden Gleichung bestimmt werden. Sie darf in keinem Fall kleiner sein als die Größe der inneren Kehlnaht: ù é dip (2 ers − Li ) Lo = max ê ; Li ú d op úû ëê (8.1-6) Für elliptische Verstärkungsscheiben. a + bo d op = o 2 (8.1-7) a + bi dip = i 2 (8.1-8) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen d) Für Berechnungszwecke darf die Dicke der Verstärkungsscheibe nicht größer als die Dicke des Mantels gewählt werden. 16 EN 12953-3:2002 (D) Maße in Millimeter Legende 1 Entlüftungsloch © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen a) Legende 1 Entlüftungsloch α = 30° bis 45° b) Bild 8.1.6 — Anschweißen von Verstärkungsblechen 8.2 8.2.1 Verschwächungsbeiwert, näherungsweise Berechnung und maximaler Durchmesser eines unverstärkten Ausschnittes Allgemeines Genaue Lösungen sind durch die Gleichungen in 8.3.3 und 8.3.4 gegeben. Die Anwendung der Gleichungen in 8.2.3 und 8.2.4 außer Gleichung (8.2-3) ist konservativ, da eine Verstärkung durch den Abzweig nicht in Rechnung gestellt wird. 17 EN 12953-3:2002 (D) 8.2.2 Zulässige Verschwächung und maximaler Durchmesser eines unverstärkten Ausschnittes Die zulässige Verschwächung va kann durch Umstellung der Gleichung (7.2-1) berechnet werden. Für die verfügbare Wanddicke ers des Grundkörpers wie folgt: va = (2 pc dis f s − pc ) ers (8.2-1) Für diesen Verschwächungsbeiwert erhält man den größten Außendurchmesser dob eines einzelnen Abzweiges wenn dessen Wanddicke lediglich dem inneren Druck standhalten kann. æl ö d ob max = 2 çç rs − lrs ÷÷ è va ø (8.2-2) In diesem Fall ist die mittlere Spannung fa gleich der zulässigen Spannung fs des Grundkörpers. 8.2.3 Einzelne Ausschnitte Die Gleichungen in diesem Unterabschnitt sind nur bei Einzelausschnitten zu verwenden oder falls mehr als ein Ausschnitt vorhanden ist, nur wenn Gleichung (8.1-4) erfüllt ist. Falls mehr als eine Öffnung vorhanden ist und Gleichung (8.1-4) nicht erfüllt ist, ist nach 8.2.4 zu verfahren. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Einzelne unverstärkte Ausschnitte mit Durchmesser d in zylindrischen Schalen sind jedoch erlaubt, wenn sie folgenden Gleichungen genügen: d ≤ 0,14 lrs (8.2-3) ers ≤ 0,1 dos (8.2-4) und wobei lrs nach 8.1.2 zu berechnen ist. Dies gilt ebenso für abgestufte Bohrungen und für nur teilweise durchgehende Löcher, auch dann wenn die Gleichungen (8.2-6) oder (8.2-9) oder die genaueren Berechnungen nach 8.3.3. einen kleineren Durchmesser d fordern als sich aus Gleichung (8.2-3) ergibt. Wenn ein Rohr mit Außendurchmesser dob auf einen Ausschnitt gesetzt wird, siehe Bild 8.2-1, und das Rohr aufgrund seiner Wanddicke erb dem inneren Berechnungsdruck widerstehen kann, ist der Verschwächungsbeiwert vb dieser Öffnung im Grundkörper zu berechnen mittels vb = 2 lrs (8.2-5) (2 lrs + dob ) Bild 8.2-1 — Rohr verbunden mit Grundkörper 18 EN 12953-3:2002 (D) Wenn der Durchmesser dis und die Wanddicke ers des Grundkörpers bereits bestimmt sind, ist ein einzelnes Loch für ein Rohr mit einem maximalen Außendurchmesser é 2 e rs æ f s 1 ö ù çç − ÷÷ − 1ú d is è pc 2 ø û ë d ob ≤ 2 l rs ê (8.2-6) erlaubt. 8.2.4 Benachbarte Ausschnitte Wenn die Bedingung für den Mittenabstand PΦ benachbarter Ausschnitte entsprechend 8.1.3 nicht erfüllt ist, und Rohre mit einem Außendurchmesser dob mit dem Ausschnitt verbunden werden, wobei die Rohre lediglich dem Innendruck aufgrund ihrer Wanddicke erb widerstehen können, so lässt sich der Verschwächungsbeiwert der benachbarten Ausschnitte wie folgt bestimmen: vm = 2 (PΦ − d ob ) (1 + cos Φ ) PΦ ≤ 1 2 (8.2-7) bzw. für eine Längsteilung PΦ mit Φ = 0: P − dob vm = Φ PΦ (8.2-8) Wenn die Außendurchmesser benachbarter Ausschnitte voneinander abweichen, so gilt Folgendes © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen d ob = d ob1 + dob 2 2 (8.2-9) Abschnitt 8.3.4 kann anstelle der näherungsweisen Berechnung benutzt werden. 8.3 Auslegung von Ausschnitten und Abzweigen in Zylinderschalen (Verschwächungsbeiwert und Ausschnittsverstärkung) 8.3.1 Formelzeichen und Abkürzungen Zusätzlich zu den Formelzeichen in EN 12953-1:2002, Tabelle 4-1 sind die Zeichen, die in den Bildern 8.3-1 bis 8.3-4 gezeigt sind, zu benutzen. 8.3.2 8.3.2.1 Anforderungen für die Anwendungen Ausschnitte Die Regeln in 8.3.3. bis 8.3.4 sind für die Auslegung von kreisrunden, elliptischen und ovalen Ausschnitten und Stutzen (einschließlich schräger Stutzen) anzuwenden, die einzeln oder in Gruppen in zylindrischen Mänteln so angeordnet sind, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a) Ausschnitte und Stutzen nicht radial zum Mantel (Bild 8.3-2) Das Verhältnis der großen zu kleinen Achse des Ausschnittes überschreitet nicht den Wert 2; b) Schräge Stutzen (Bild 8.3-1) Der Stutzen hat einen kreisrunden Querschnitt und der Winkel zwischen der Stutzenachse und einer Linie senkrecht zur Mantelfläche überschreitet nicht den Wert 45°; c) Alle Stutzen Keine vernachlässigbaren äußere Kräfte und Momente dürfen den Stutzen belasten. Falls dies nicht der Fall ist, ist EN 13445-3 anzuwenden, um die daraus resultierenden Spannungen zu berechnen. Der innere Stutzendurchmesser dib ist bei der Berechnung zu benutzen, und zwar auch dann, wenn der Durchmesser d des Ausschnittes im Grundkörper kleiner ist als dib. 19 EN 12953-3:2002 (D) Stutzenverbindungen mit einem Restspalt größer als 1,5 mm oder mit durchgestecktem und lediglich dicht geschweißten Abzweigen sind zu behandeln wie Ausschnitte ohne Abzweige. Die druckbeaufschlagte Fläche in der Bohrung ist in Rechnung zu stellen, außer bei durchgesteckten und an der Innenseiten dicht geschweißten Rohren. 8.3.2.2 Mindestwanddicke von Stutzen und Abzweigen Die Wanddicke von Stutzen und Abzweigen muss im Einklang stehen mit 8.1.1.1b. Jedoch muss die Wanddicke nicht kleiner sein als diejenige entsprechend der folgenden Gleichung: © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen ecb = 0,015 d ob + 3,2 (8.3-1) Fläche I Fläche II Bild 8.3-1 — Belastete Flächen für einen zylindrischen Mantel mit schrägem Abzweig und Verstärkungsplatte 20 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-3:2002 (D) Bild 8.3-2 — Belastete Flächen für einen zylindrischen Mantel mit nicht radialem Abzweig 21 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-3:2002 (D) a) Schnitt X — X b) Draufsicht a Umfangsrichtung b Längsrichtung Bild 8.3-3 — Belastete Flächen für einen zylindrischen Mantel mit benachbartem Abzweigen, mit einem Winkel Φ zur Achse des Grundkörpers 22 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-3:2002 (D) mit ψ1 ≤ 45° ψ2 ≤ 45° Bild 8.3-4 — Belastete Flächen für einen zylindrischen Mantel mit nicht radialen, benachbarten Abzweigen, angeordnet auf einem Umfang 8.3.3 Auslegung von einzelnen Ausschnitten und Abzweigen 8.3.3.1 Allgemeines Die Wanddicke des Grundkörpers ers und die Wanddicke des Abzweiges erb darf nicht kleiner sein als diejenige, die mit v = 1 nach 7.2 berechnet wird. 8.3.3.2 Einzelausschnitt mit radialem Abzweig 8.3.3.2.1 Für Einzelausschnitte mit radialem Abzweig ohne zusätzliche Verstärkung sind zusätzlich 8.3.3.4 und 8.3.3.5 (mit ψ1 = 0) zu berücksichtigen. 8.3.3.2.2 Wenn die zulässige Spannung des Abzweiges größer oder gleich der des Grundkörpers ist, muss die folgende Festigkeitsbedingung erfüllt sein: é f a = min ê pc êë ù Ap æ 1ö ÷ ç ç A + A + 2 ÷ ; fs ú úû fb ø è fs (8.3-2) 23 EN 12953-3:2002 (D) Die Verschwächung2) ist d ( A + Afb ) ≤1 vb = is fs 2 ers Ap (8.3-3) 8.3.3.2.3 Wenn die zulässige Spannung des Abzweiges kleiner ist als die des Grundkörpers, so gilt die folgende Festigkeitsbedingung: fa = pc (2 Ap + Afs + Afb ) ≤ fs æ ö fb Afb ÷÷ 2 çç Afs + fs è ø (8.3-4) In diesem Fall ist die Verschwächung2) æ ö f dis çç Afs + b Afb ÷÷ f s è ø ≤1 vb = æ ö fb Afb ÷÷ ers çç 2 Ap + Afb − fs è ø 8.3.3.3 (8.3-5) Einzelausschnitte mit schrägem Abzweig und zusätzlicher Verstärkung © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 8.3.3.3.1 Für einzelne Ausschnitte mit schrägen Abzweigen und zusätzlicher Verstärkung entsprechend Bild 8.3-1 sind zusätzlich die Bedingungen für eine Auslegung mit Verstärkungsscheiben nach 8.1.5 zu berücksichtigen. 8.3.3.3.2 Wenn die zulässige Spannung des Abzweiges größer oder gleich der des Grundkörpers ist, so ist die Festigkeitsbedingung für Fläche I: æ Ap I 1ö + ÷ ≤ fs f a I = pc ç ç Afs I + Afb I + 0,7 Afp I 2 ÷ ø è (8.3-6) und für Fläche II æ Ap II 1ö + ÷ ≤ fs f a II = pc ç ç Afs II + Afb II + 0,7 Afp II 2 ÷ ø è (8.3-7) 8.3.3.3.3 Wenn die zulässige Spannung des Abzweigwerkstoffes oder des Werkstoffes der zusätzlichen Verstärkung kleiner ist als die des Grundkörpers so ist die Festigkeitsbedingung für Fläche I: p ö p ö p ö æ æ æ ç f s − c ÷ Afs I + ç f b − c ÷ Afb I + ç f p − c ÷ 0,7 Afp I ≥ pc Ap I 2 ø 2 ø 2 ø è è è (8.3-8) und für Fläche II: p ö p ö p æ æ æ ç f s − c ÷ Afs II + ç f b − c ÷ Afb II + ç f p − c 2 ø 2 ø 2 è è è 2) 24 ö ÷ 0,7 Afp II ≥ pc Ap II ø (8.3-9) Anstelle dieser Berechnung kann die näherungsweise Berechnung nach 8.2 durchgeführt werden. In diesem Fall darf der Verstärkungseffekt durch den Stutzen nicht berücksichtigt werden. EN 12953-3:2002 (D) Querschnitt senkrecht zur Achse des Grundkörpers 8.3.3.4 Für Abzweige mit dib/dis ≥ 0,7 und gleichzeitig erb/ers < dib/dis, ist die folgende Bedingung für den Übergang zwischen Grundkörper und Abzweig in Querschnitt senkrecht zur Achse des Grundkörpers zu erfüllen: pc æç d is + ers d ib + erb 0 , 2 + erb 1,5 çè 2 ers f ab = d is + ers ers ö ÷ ≤ min ( f s ; f b ) ÷ ø (8.3-10) Wenn der Grundkörper und der Abzweig aus Werkstoffen mit unterschiedlichen zulässigen Spannungen bestehen, so ist in dieser Berechnung der kleinere Wert zu benutzen. Zylindrische Schalen mit nicht radialen Abzweigen 8.3.3.5 Für zylindrische Schalen, bei denen der Abzweig nicht in radialer Richtung angeordnet ist (siehe Bild 8.3-2), sondern mit einem Winkel Ψ, kann die höhere Beanspruchung im Querschnitt nach Bild 8.3-2 oder im Längsschnitt nach Bild 8.3-2 auftreten. In beiden Fällen gilt die Festigkeitsbedingung Gleichung (8.3-2), wobei die Flächen Ap, Afs and Afb, die in den diesbezüglichen Bildern dargestellt sind, bei der Berechnung zu benutzen sind. Als mittragende Längen bei Grundkörper und Abzweig dürfen höchstens die in Gleichung (8.1-1) bzw. (8.1-2) oder (8.1-3) eingesetzt werden. Die Wanddicke des Abzweiges erb darf nicht größer sein als die des Grundkörpers ers. 8.3.4 Auslegung von benachbarten Ausschnitten und Abzweigen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 8.3.4.1 Allgemeines Benachbarte Ausschnitte sind zusätzlich wie Einzelausschnitte zu berechnen. 8.3.4.2 Bedingung für benachbarte Ausschnitte und Abzweige Diese Berechnung muss nur dann durchgeführt werden, falls die Bedingung für einzelne Auschnitte oder Abzweige nach 8.1.3 nicht erfüllt ist. 8.3.4.3 Grundkörper mit kleinerer zulässiger Spannung als der Abzweig Für benachbarte Ausschnitte oder Abzweige muss die Festigkeit für einen Querschnitt mit dem Winkel Φ für den Grundkörper nach Bild 8.3-3 durchgeführt werden. Die folgende Festigkeitsbedingung gilt: f aΦ = pc 2 2 Ap 0 1 + cos 2 Φ + 2 Ap1 + 2 Ap 2 p 2 + c ≤ fs Afs 0 + Afb1 + Afb 2 2 (8.3-11) Diagonal oder auf den Umfang verteilte Ausschnitte sind zu berechnen wie über die Länge verteilte Ausschnitte nach Bild 8.3-3 mit einem Abstand PΦ. In diesem Fall wird die drucktragende Fläche 2 Apo korrigiert durch den 2 Faktor ((1 + cos Φ)/2) in der Festigkeitsbedingung nach Gleichung (8.3-14). Die Verschwächung2) ist: vm = d is ers Afs 0 + Afb1 + Afb 2 ≤1 1 + cos 2 Φ 2 Ap 0 + 2 Ap1 + 2 Ap 2 2 (8.3-12) 25 EN 12953-3:2002 (D) Abzweige mit gleicher oder kleinerer zulässiger Spannung als der Grundkörper 8.3.4.4 Wenn die zulässige Spannung von einem oder beiden Abzweigen kleiner ist als die des Grundkörpers so gilt die folgende Bedingung: f aΦ = pc 2 2 Ap 0 1 + cos 2 Φ + 2 Ap1 + 2 Ap 2 + Afs 0 + Afb1 + Afb 2 2 ≤ fs fb2 f b1 Afb 2 Afb1 + Afs 0 + fs fs (8.3-13) In diesem Fall ist die Verschwächung2): vm = d is ers Afs0 + f b1 f Afb1 + b 2 Afb 2 fs fs f f 1 + cos 2 Φ 2 Ap 0 + 2 Ap1 + 2 Ap 2 + Afb1 + Afb 2 − b1 Afb1 − b 2 Afb 2 fs fs 2 ≤1 (8.3-14) Benachbarte Abzweige in Umfangsrichtung 8.3.4.5 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Für nicht radiale benachbarte Abzweige in Umfangsrichtung nach Bild 8.3-4 muss die Berechnung analog zu der 2 für radiale Abzweige durchgeführt werden. In diesem Fall wird der Korrekturfaktor ((1 + cos Φ)/2) durch den Faktor 1 ersetzt. 9 Böden 9.1 Unverankerte gewölbte Böden ohne Ausschnitte 9.1.1 Unverankerte gewölbte Böden ohne Ausschnitte unter innerem Überdruck Die Mindestwanddicke von unverankerten gewölbten Böden ohne Ausschnitte muss den folgenden Gleichungen entsprechen: es = ecs + c + c1 + c2 (9.1-1) pe d o C 2 f (9.1-2) und ecs = Zusätzlich darf die Wanddicke eines Klöpperbodens nicht kleiner als die nach Gleichung (9.1-1) berechnete Wanddicke nach folgender Gleichung sein: ecs = pe ris 2 f − 0,5 pe (9.1-3) Der Berechnungsbeiwert C für unverankerte gewölbte Böden ohne Ausschnitte ist nach Bild 9.1-1 zu bestimmen. Es gelten jedoch die in 9.1.2 aufgeführten Einschränkungen. 26 EN 12953-3:2002 (D) 9.1.2 Einschränkungen (Randbedingungen) Die Einschränkungen sind für: a) Halbkugelböden 0,005 do ≤ ecs ≤ 0,16 do; b) Korbbogenböden (Elliptische Böden) 0,005 do ≤ ecs ≤ 0,08 do und hc ≥ 0,18 do; c) Klöpperböden 0,005 do ≤ ecs ≤ 0,08 do und rik ≥ 0,1 do und rik ≥ 2 ecs und ris ≤ do und hc ≥ 0,18 do; © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen oder 0,01 do ≤ ecs ≤ 0,03 do und rik ≥ 0,1 do und hc ≥ 0,18 do; oder 0,02 do ≤ ecs ≤ 0,03 do und rik ≥ 0,1 do und 0,18 do ≤ hc ≤ 0,22 do. 27 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-3:2002 (D) Legende 1 Korbbogenboden 2 Klöpperboden Bild 9.1-1 — Berechungsbeiwert C für unverankerte gewölbte Böden ohne Ausschnitte 9.1.3 Unverankerte gewölbte Böden ohne Ausschnitte unter äußerem Überdruck Der Berechnungsdruck pc ist der niedrigere Wert der nach folgenden Gleichungen erhaltene Werte: pc = ecs Rp 0,2 (9.1-4) 1,2 ros 0,8 E pc = ær ö 9 + 0,006 çç os ÷÷ è ecs ø æ ecs çç è ros ö ÷÷ ø 2 (9.1-5) Zusätzlich darf die Dicke von Klöpper- und Korbbogenböden unter äußerem Überdruck nicht kleiner als das 1,2fache der Dicke für einen Boden gleicher Form unter Innendruck (siehe 9.1.1) sein. 9.2 Unverankerte ebene abnehmbare Verschlüsse 2 Für Berechnungsdrücke größer 2 N/mm dürfen nur innen sitzende (durch den Innendruck abdichtende) Verschlüsse eingesetzt werden. Andernfalls können außenliegende Verschlüsse als Blindflansche ausgeführt werden. Der Innendurchmesser der Öffnung ist auf maximal DN 500 begrenzt. 28 EN 12953-3:2002 (D) Die Dicke wird nach der Gleichung (9.2-1) festgelegt mit di wie in Bild 9.2-1 bezeichnet. en = C1 di pc / f (9.2-1) Bei außenliegenden Verschlüssen wird C1 mit 0,41 angesetzt, außer wenn Verschlüsse nach Bild 9.2-1e) verwendet werden, bei denen die Verschraubung zu einem zusätzlichen Biegemoment in der Platte führt. In diesen Fällen gelten folgende Werte: dL/di C1 1,0 0,45 1,1 0,50 1,2 0,55 1,3 0,60 Wenn innenliegende Verschlüsse nach Bild 9.2-1a) und b) verwendet werden, muss das durch die Verschraubung verursachte zusätzliche Biegemoment im Deckel berücksichtigt werden, indem pc durch: pc + 7,5 Wb / di2 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen ersetzt wird. Dabei ist Wb die Gesamtbeanspruchung der Schrauben in Newton ist, berechnet aus der zulässigen Spannung der Schrauben bei Auslegungstemperatur multipliziert with der effektiven Gesamtquerschnittsfläche der Schrauben. ANMERKUNG Für Schrauben aus unlegierten Stählen der Sorte 4.6 oder gleichwertigem Material kann bei Auslegungstem2 peraturen bis höchstens 300 °C für die zulässige Spannung ein Wert von 550 N/mm eingesetzt werden. Für andere Schraubenmaterialien und höhere Temperaturen (siehe EN 13445-2 and EN 13445-3). 29 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-3:2002 (D) a) b) c) d) e) Bild 9.2-1 — Ebene nicht verankerte abnehmbare Verschlüsse 30 EN 12953-3:2002 (D) 9.3 Flanschverbindungen Eingesetzte Flanschverbindungen sollen geeigneten europäischen Normen (z. B. EN 1092) entsprechen und müssen zu dem zulässigen Betriebsdruck und der Auslegungstemperatur passen. 10 Unterstützte ebene Böden, Verankerungen und Versteifungen 10.1 Der lichte Abstand (Ausdehnungsräume) Ein Großwasserraumkessel beinhaltet Komponenten (z. B. Flammrohr, Rohrbündel), die im Betrieb unterschiedliche Temperaturen zueinander und zum Kesselmantel einnehmen. Aufgrund dessen treten Ausdehnungsunterschiede auf. Diese Ausdehnungsunterschiede werden normalerweise auf die Böden und Rohrplatten übertragen, was zu Bewegungen führt (zu einer Relativbewegung). In diesem Zustand "atmet" der Kessel und um die notwendige Flexibilität (Ausdehnungsfähigkeit) sicherzustellen, werden Mindestabstände (zwischen den jeweiligen Bauteilen) gefordert. Verankerungen müssen einen Mindestabstand zu den Flammrohrverbindungen und Rohrbündeln einhalten (siehe Bild 10.1-1) und müssen die unverankerten Bereiche gleichmäßig unterteilen. Der lichte Abstand zwischen Flammrohr und Rohrbündel soll mindestens 50 mm oder 5 % des Mantelaußendurchmessers betragen, wobei der größere Wert gilt. Er braucht jedoch nicht größer als 100 mm sein. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Der lichte Abstand zwischen Flammrohr und Mantel muss Tabelle 10.1-1 beziehungsweise Tabelle 10.1-2 entsprechen, darf jedoch nicht kleiner als 50 mm, oder bei Flammrohren mit Fairbairnring nicht kleiner als 75 mm sein. Tabelle 10.1-1 — Lichter Abstand zwischen Flammrohr und Kesselmantel für Bodenwanddicken ≤ 25 mm Ausführung Länge zwischen den Kesselböden Lb M Lb ≤ 5,5 Eingesetzte ebene Böden gekrempter Boden Lichter Abstand Nennwert des Außendurchmessers % Höchstwert mm 5 100 5,5 < Lb ≤ 6 5,5 110 6 < Lb ≤ 6,5 6 120 6,5 < Lb ≤ 7 6,5 130 jede Länge 5 100 Wenn die vorliegende Bodenwanddicke des Bodens größer als 25 mm ist, muss der lichte Abstand nach Tabelle 10.1-1 auf Werte entsprechend Tabelle 10.1-2 erhöht werden. Im Falle von Umkehrflammkesseln darf der lichte Abstand zwischen Flammrohr und Rohrbündel am Vorderboden nicht geringer als 50 mm sein. Zusätzlich darf die Summe dieses Abstandes und des Abstandes, der durch die Ringfläche des Flammrohrbodens gebildet wird, nicht weniger als 50 mm oder 5 % des Mantelinnendurchmessers betragen. Es gilt der höhere Wert mit einem Höchstwert von 100 mm. 31 EN 12953-3:2002 (D) Tabelle 10.1-2 — Lichter Abstand zwischen Flammrohr und Kesselmantel für Wanddicke des Bodens ≥ 25 mm Ausführung Eingesetzte ebene Böden gekrempter Boden Länge zwischen den Kesselböden Lb Lichter Abstand Höchstwert Mindestwert m Nennwert des Außendurchmessers % mm mm Lb ≤ 5,5 6,5 130 65 5,5 < Lb ≤ 6 7 140 70 6 < Lb ≤ 6,5 8 150 75 6,5 < Lb ≤ 7 10 160 80 jede Länge 5 100 50 Der lichte Abstand zwischen Flammrohren soll nicht kleiner als 120 mm sein. Die lichten Abstände zwischen Blech- oder Eckankern und Flammrohren dürfen nicht kleiner als 200 mm sein, außer wenn der Mantelaußendurchmesser kleiner als 1 400 mm oder die Flammrohrlänge kleiner als 3 000 mm ist. In diesen Fällen dürfen die lichten Abstände 150 mm nicht unterschreiten. Alle anderen lichten Abstände müssen bei Beachtung eines Mindestabstandes von 50 mm mindestens 3 % des Mantelaußendurchmessers aufweisen, brauchen aber nicht größer als 100 mm sein. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Für Niederdruckkessel gelten 50 % der Grenzen für lichte Abstände. 32 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-3:2002 (D) Legende 1 Grenzen der von einzelnen Ankern abgestützen Fläche (siehe 10.2.7b)) 2 Zur Festlegung der von Ankern oder Ankerrohren abgestützen Flächen in Randreihen sollte die belastete Fläche am Mittelpunkt des miteinbezogenen Hauptkreises enden. 3 Hauptkreise, Durchmesser b (siehe 10.2) 4 Vollanker 5 Ankerrohre 6 Ende der Grenzflächen, wo Ankerrohre nur in den Randreihen liegen (siehe 10.2.7) a Lichter Abstand (siehe 10.1) ANMERKUNG Siehe auch Bilder 10.2-1 und 10.2-2 Bild 10.1-1 — Typische Anordnung für einen Boden in einem Flammrohr-Rauchrohrkessel 10.2 Verankerte ebene Wandungen 10.2.1 Allgemeines Beide Böden sind mittels Vollankern, Ankerrohren, Blechankern oder Versteifungsträgern bzw. eine Kombination derselben angemessen zu versteifen. ANMERKUNG Um die Wanddicke des Bodens so gering wie möglich zu halten, wird empfohlen, eine angemessene Anzahl von Ankern zu verwenden. 10.2.2 Krempenradius Werden ebene Böden gekrempt, soll der Krempenradius mindestens das 1,3fache der Wanddicke des Bodens betragen, jedoch nicht kleiner als 30 mm sein. 33 EN 12953-3:2002 (D) 10.2.3 Stützstelle (Festpunkt) Ist die Krümmung der Krempe eine Stützstelle, so ist diese am halben Abstand zwischen der Innenseite des Mantels und dem Krümmungsbeginn oder in einer Entfernung von der Außenseite des Bodens, die der 3,5fachen Bodenwanddicke entspricht, anzusetzen. Es ist der Abstand anzusetzen, welcher der Krümmung der Krempe am nächsten liegt (siehe Bild 10.2-1). Wenn ein ebener Boden direkt mit dem Kesselmantel oder Wendekammermantel verschweißt wird, so ist die Stützstelle an der Innenseite des Mantels oder Wendekammermantels anzunehmen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Stützstellen sind auf dem halben Abstand zwischen dem Mantelinneren und dem Krümmungsumfang oder auf einer Linie der 3,5fachen Blechdicke anzunehmen, gemessen von der Blechaußenseite, je nachdem was näher an der Krempe liegt (siehe 10.2.2) Legende 1 Stützstellen 2 Hauptkreis 3 Nebenkreis 4 Äußere Grenze a Lichter Abstand Bild 10.2-1 — Äußere Grenzen für Stützflächen, lichte Abstände, Haupt- und Nebenkreise in gekrempten Böden 10.2.4 Wanddicke Die Wanddicke der von Ankern abgestützten Bereiche von ebenen Böden wird durch die nachfolgenden Gleichungen bestimmt: epa ' = ech + c1 + c2 ech = c4 b y 34 pc f (10.2-1) (10.2-2) EN 12953-3:2002 (D) Bei Flächen, die von Berechnungskreisen eingeschlossen sind, welche durch vier oder mehr gleichmäßig verteilte Festpunkte verlaufen, ist y mit 1,0 einzusetzen. Bei Flächen, die von Berechnungskreisen eingeschlossen sind, die durch drei Festpunkte verlaufen, (so dass der Mittelpunkt eines Nebenkreises, der durch wenigstens zwei Festpunkte nach Bild 10.2-2 oder Bild 10.2-3 mit dem 0,75fachen Durchmesser des Hauptkreises gebildet wird, außerhalb des Hauptkreises liegt) ist y aus dem Bild 10.2-4 unter Anwendung der in Bild 10.2-2 oder Bild 10.2-3 gebrauchten Abmessungen a und b zu ermitteln. Verläuft der Hauptkreis durch drei Festpunkte, dürfen nicht mehr als zwei Festpunkte auf einer Seite irgendeines Durchmessers liegen. y ist in diesem Fall mit mindestens 1,1 einzusetzen. Für runde Felder, z. B. Felder, die nur durch den Mantel und Kanal unterstützt werden, soll y von 1,56 genommen werden. Für unverankerte rechteckige Felder (Bereiche) sind die Abmessungen a und b wie in Bild 10.2-2 einzusetzen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Zwei oder drei Ankerrohre können als eine Stütze angesehen werden. In diesem Fall muss der Hauptkreis durch das geometrische Zentrum der Ankerrohrgruppe verlaufen (siehe Bild 10.2-3). Legende 1 Nebenkreis 2 Hauptkreis, Durchmesser b 3 unverankerte, rechteckige Felder (siehe 10.2.3) 4 Nebenkreis 5 Ankerrohre ANMERKUNG Siehe auch Bild 10.2-1 Bild 10.2-2 — Anwendung von Nebenkreisen (Zweiflammrohrkessel) 35 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-3:2002 (D) Legende 1 Nebenkreis 2 Hauptkreis 3 geometrisches Zentrum der Ankerrohrgruppe ANMERKUNG Siehe auch Bild 10.2-1 Bild 10.2-3 — Anwendung von Nebenkreisen (Einflammrohrkessel) 36 EN 12953-3:2002 (D) Legende 1 Rechteckige Flächen 2 Elliptische Flächen ANMERKUNG Siehe 10.2.4 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Bild 10.2-4 — Bestimmung des Beiwertes y 37 EN 12953-3:2002 (D) 10.2.5 Werte der Konstante C4 Wo verschiedene Arten der Versteifung für einen Teil des Bodens zu berücksichtigen sind, ist für die Konstante C4 der Mittelwert der jeweiligen Werte anzunehmen. Ebene Böden, die an den Mantel angesetzt sind, werden nicht berücksichtigt. Die Werte der Konstante C4 in Gleichung (10.2-2) sind aus Tabelle 10.2-1 einzusetzen. Tabelle 10.2-1 — Werte für die Konstante C4 Bauteil Frei aufliegende Platten mit Verschlussvorrichtungen, z. B. Mannlochdeckel Eingesetzte ebene, einseitig voll durchgeschweißte Böden Platten, die in Umfangsrichtung verschraubt sind: für das Verhältnis DL/Db = 1 für das Verhältnis DL/Db = 1,3 Wenn das Verhältnis DL/Db zwischen 1,0 und 1,3 liegt, sind die Werte der Konstanten durch lineare Interpolation festzulegen. Gekrempte Böden Blech- oder Eckanker Blechanker, bei denen der Winkel Θ > 30° ist (siehe Bild 10.2-5) Unverankertes Rohrbündel mit beidseitig eingeschweißten Glattrohren Glatte Flammrohre < 6 m lang Glatte Flammrohre, 6 m bis 8 m lang Gewellte Flammrohre mit einer Wellentiefe ≤ 50 mm Werte für C4 0,45 0,45 0,45 0,6 0,32 0,3 0,45 0,3 0,3 0,32 0,32 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Gewellte Flammrohre mit einer Wellentiefe > 50 mm: mit einer Länge ≤ 6 m mit einer Länge > 6 m Flammrohre mit Fairbairnring Einzelne Vollanker (siehe Bild 10.2-6) oder einzelne Rohranker (siehe Bild 10.2-7) Benachbarte Vollanker (siehe Bild 10.2-6) oder Rohranker (siehe Bild 10.2-7) Vollanker oder Ankerrohre sind als einzeln zu betrachten, wenn sich weniger als drei in einer Gruppe außerhalb des Rohrbündels befinden. Vollanker mit Verstärkungsringen (siehe Bild 10.2-8a) und -8b)) Vollanker mit Verstärkungsringen (siehe Bild 10.2-8c) und -8d)) Wendekammeranker und Ankerrohre (siehe Bild 10.2-9) Wendekammerbefahröffnungen, beidseitig verschweißt Wendekammerbefahröffnungen, bei denen ein Gegenschweißen nicht möglich ist (siehe Bild 10.2-10) Ebene ungekrempte Böden, beidseitig (in den Mantel) eingeschweißt mit folgenden Wanddickenverhältnissen von Boden- zu Mantelblech eh/es: 0,37 0,35 0,45 0,39 0,35 0,33 0,39 0,3 0,45 ≤ 1,4 0,33 > 1,4 ≤ 1,6 0,36 > 1,6 ≤ 1,8 0,39 > 1,8 ≤ 2,0 Für aufgeschweißte Böden darf die Schweißnahtdicke zwischen Boden und Mantel nicht kleiner als das 1,5fache der erforderlichen Mindestwanddicke ecs des Mantels sein, gerechnet mit einem Schweißnahtfaktor von 1,0 (siehe Bilder in EN 12953-4) Ebene Wandungen von Wendekammern, verstärkt durch durchlaufend verschweißte Versteifungen oder Versteifungsträger mit Wasserdurchlässen (siehe Bild 10.2-11a) bis -11e)) mit einer Höhe des Versteifungsträgers gleich der 6- bis 8fachen Trägerdicke Anteil von unbeheizten Böden, die ein Mannloch mit einem Verstärkungsring nach Bild 11.3-1 beinhalten, wenn der Abstand zwischen der Kante des Mannlochverstärkungsringes und den Kanten des Flammrohres, der Rauchrohre und des Mantels nicht größer als die 4fache Bodenwanddicke ist (siehe Bild 10.2-12), der folgende Einzelwert ist anzuwenden. Ist der Abstand größer als die 4fache Bodendicke, braucht das Mannloch nicht berücksichtigt werden und die Konstante C4 wird in der der üblichen Weise aus dem Mittelwert der zu berücksichtigenden Werte gebildet. 38 0,35 0,42 0,4 0,27 EN 12953-3:2002 (D) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Legende 1 Blechanker 2 Hauptkreise lA Abstand zwischen den Mittellinien der Anker a Tangente zum inneren oder unteren Kreis (siehe 10.2.4) ANMERKUNG Siehe 10.2.9 Bild 10.2-5 — Beispiel der Anordnung von Blechankern Maße in Millimeter a mindestens 8 mm b Nenndurchmesser Bild 10.2-6 — Zulässige Schweißnahtdetails von Vollankern 39 EN 12953-3:2002 (D) Maße in Millimeter a) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen b) c) d) e) Legende 1 Kühlnut, keine Schweißnaht Bild 10.2-7 — Zulässige Schweißnahtdetails von Ankerrohren 40 EN 12953-3:2002 (D) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Maße in Millimeter Legende 1 Entlüftungsloch Legende 1 Entlüftungsloch a mindestens 10 mm a mindestens 10 mm Nenndurchmesser b 0,15 ds jedoch mindestens 8 mm c Nenndurchmesser b ANMERKUNG ew = 2 e 3 ANMERKUNG 1 ew = 2 e 3 ANMERKUNG 2 Wenn ew < 0,35 ds, ist die in a) gezeigte Ausführung anzuwenden. a) b) Bild 10.2-8 — Zulässige Schweißnahtdetails von Vollanker mit Verstärkungsscheiben (fortgesetzt) 41 EN 12953-3:2002 (D) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Maße in Millimeter Legende 1 Entlüftungsloch Legende 1 Entlüftungsloch a mindestens 10 mm a mindestens 10 mm b 2/ Ankerteilung b 2/ Nenndurchmesser c 0,15 ds jedoch mindestens 8 mm d Nenndurchmesser c 3 ANMERKUNG ew = 2 e 3 3 Ankerteilung ANMERKUNG 1 ew = 2 e 3 ANMERKUNG 2 Wenn ew < 0,35 ds, ist die in c) gezeigte Ausführung anzuwenden c) d) Bild 10.2-8 — Zulässige Schweißnahtdetails von Vollanker mit Verstärkungsscheiben (abgeschlossen) 42 EN 12953-3:2002 (D) Maße in Millimeter Legende Legende a mindestens 8 mm a Schweißnahtvorbereitung 45° Nenndurchmesser b Nenndurchmesser b © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen a) b) Bild 10.2-9 — Zulässige Schweißnahtdetails von Wendekammerankern Legende 1 Wendekammerblech 2 Hinterer Boden 3 Dichtnaht Bild 10.2-10 — Befahröffnung für Kessel mit innenliegender Wendekammer 43 EN 12953-3:2002 (D) Maße in Millimeter Legende 1 Kann zwecks Befestigung angeschweißt werden. 2 Typische Form des Trägers (siehe Anmerkung) a Breite der Wasserdurchführung ANMERKUNG sein. Versteifungsträger können entweder entsprechend der durchgezogenen oder der gestrichelten Linie geformt © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen a) Verfahren zum Anschweißen von Versteifungsträgern an eine Wendekammer mit gekrempten Böden Maße in Millimeter Legende 1 Die Träger können über die Böden der Wendekammer geführt werden. a Breite der Wasserdurchführung b) Verfahren zum Anschweißen von Versteifungsträgern an eine Wendekammer mit Scheibenböden Bild 10.2-11 — Typische Verfahren zum Anschweißen von Versteifungsträgern an Wendekammern (fortgesetzt) 44 EN 12953-3:2002 (D) Legende 1 Typische Form des Trägers ANMERKUNG sein. Versteifungsträger können entweder entsprechend der durchgezogenen oder der gestrichelten Linie geformt c) Aufgeschweißte Versteifungsträger einer Wendekammer mit gekremptem Rohrboden und Rückwand © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Bild 10.2-11 — Typische Verfahren zum Anschweißen von Versteifungsträgern an Wendekammern (fortgesetzt) 45 EN 12953-3:2002 (D) Legende 1 Alternative Form des Trägers ANMERKUNG sein. Versteifungsträger können entweder entsprechend der durchgezogenen oder der gestrichelten Linie geformt © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen d) Aufgeschweißte Versteifungsträger einer Wendekammer mit rechteckigen Ecken e) Alternative Verfahren zum Anschweißen von Versteifungsträgern an eine Wendekammeroberseite Bild 10.2-11 — Typische Verfahren zum Anschweißen von Versteifungsträgern an Wendekammern (abgeschlossen) 46 EN 12953-3:2002 (D) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen a) Abstand von Mannlochverstärkungsring zu Flammrohren und Mantel b) Abstand von Mannlochverstärkungsring zu Flammrohr, Rohrbündel und Mantel ANMERKUNG Siehe Tabelle 10.2-1 Bild 10.2-12 — Abstände vom Mannlochverstärkungsring 10.2.6 Anker für innenliegende Wendekammern Die auf die Querschnittsfläche bezogene zulässige Spannung in den Ankern (Bolzen oder andere) darf 80 N/mm nicht überschreiten. Der Durchmesser der Anker muss mindestens 20 mm betragen. 2 Die Anker sollen mit der folgenden Beziehung übereinstimmen (siehe Bild 10.2-13): ds L1 L22 ≤2 (10.2-3) Die Anker können wie in Bild 10.2-9 eingeschweißt oder mit alternativen Verbindungen versehen werden. Die Schweißnahtquerschnittsfläche muss mindestens das 1,25fache der Querschnittsfläche des Ankers betragen. 47 EN 12953-3:2002 (D) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Legende 1 Flammrohr 2 Wendekammer 3 Befahröffnung 4 Bodenwand a) Legende 1 Flammrohr 2 Wendekammer 3 Bodenwand b) Bild 10.2-13 — Anordnung von Ankern an hinteren Böden von Wendekammern 48 EN 12953-3:2002 (D) 10.2.7 Längsanker 2 Die auf die Querschnittsfläche berechnete zulässige Spannung des Ankers darf 80 N/mm nicht überschreiten. Der Ankerdurchmesser darf an keiner Stelle kleiner als 25 mm sein. Die Anker können wie in Bild 10.2-6 oder 10.2-8 geschweißt (oder mit anderen Verbindungen ausgeführt) werden. Die Schweißnahtquerschnittsfläche muss mindestens das 1,25fache der Ankerquerschnittsfläche betragen. 10.2.8 Auf Ankerrohre und Vollanker wirkende Belastungen Ankerrohre und Vollanker sind so auszuführen, dass sie die gesamte Belastung infolge des auf die abzustützende (zu versteifende) Fläche wirkenden Drucks aufnehmen können, wobei die Fläche wie folgt berechnet wird: a) Bei einem innerhalb eines Rohrbündels liegenden Ankerrohr ist die abzustützende Fläche das Produkt aus den waagerechten und senkrechten Teilungen der Ankerrohre abzüglich der Fläche der eingeschlossenen Rohrlöcher. Ist die Teilung der Ankerrohre unregelmäßig, so ist die Fläche gleich dem Quadrat der mittleren Teilung der Ankerrohre (d. h: das Quadrat eines Viertels des Umfangs eines von vier benachbarten Ankerrohren begrenzten Vierecks) abzüglich der Fläche der eingeschlossenen Rohrlöcher einzusetzen. b) Bei einem Ankerrohr in der Randreihe oder bei Vollankern wird die zu stützende Fläche von den Linien gebildet, die durch den Mittelpunkt der Verbindungslinien zwischen Anker und benachbarten Stützstellen verlaufen (und senkrecht auf diesen stehen), abzüglich der Fläche der eingeschlossenen Rohrlöcher (siehe Bild 10.1-1). c) Für einen Vollanker ohne Ankerrohre im Rohrbündel erstreckt sich die Stützfläche bis zur Tangentialgrenze des Rohrbündels (bis zum Rand des Rohrbündels, der durch eine gemeinsame Tangente der Randrohre gebildet wird). © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 10.2.9 Eckanker 10.2.9.1 Grundlagen (Grundsätze) der Verankerung Die (Unterstützung) Versteifung von ebenen Böden durch zu wenige Eckanker könnte zu unzulässigen lokalen Deformationen des Mantels führen. Deshalb muss die Gesamtbelastung auf eine größere Anzahl von Eckankern verteilt werden. Die Segmente (Kreisabschnitte) von nicht gekrempten Böden im oberen Freiraum (z. B. der Dampfraum bei Dampfkesseln) müssen wenigstens durch zwei Eckanker versteift werden. 10.2.9.2 Die auf jeden Anker wirkende Belastung Jeder Eckanker zur Abstützung eines ebenen Kesselbodens ist so zu bemessen, dass er die gesamte auf die von ihm abzustützende Fläche wirkende Druckbelastung aufnimmt. Die von einem Anker abgestützte Fläche wird ermittelt, indem man die gesamte abzustützende Fläche betrachtet und diese Fläche durch zwischen den Ankern und den benachbarten Stützstellen (Flammrohr, Randrohrreihen des Rohrbündels und Mantel) gezogene Grenzlinien unterteilt. Diese Grenzlinien müssen an jedem Punkt den gleichen Abstand zu den benachbarten Stützstellen in der betrachteten Fläche aufweisen. Diese Grenzlinien müssen in der Mitte zwischen zwei benachbarten Stützstellen liegen (siehe Bild 10.2-5). 10.2.9.3 Berechnung von Blechankern Blechanker sind so auszubilden, dass der Winkel V (siehe Bild 10.2-14) nicht kleiner als 60° ist. Der Mindestquerschnitt des Blechankers ist nach der folgenden Gleichung zu ermitteln: eg h = fG W f sin V (10.2-4) mit eg ≤ 1,5 × Mantelwanddicke und eg ≥ 0,5 × Mantelwanddicke eg ≥ 0,5 × Bodenwanddicke 49 EN 12953-3:2002 (D) Die Mindestwanddicke des Ankerblechs braucht jedoch nicht die Mantelblechdicke zu überschreiten. Die Größe und Form der durch einen jeden Blechanker abgestützten Bereiche müssen dergestalt sein, dass der gesamte Flächeninhalt des Bodens in jeder Blechankerzone unterstützt wird. Maße in Millimeter © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Legende 1 Mantelwand 2 Bodenwand Bild 10.2-14 — Befestigung von geschweißten Blechankern 10.2.9.4 Schweißverbindungen Da wo Blechanker mit dem Mantel und den Böden verschweißt sind, muss die Verbindung durch voll durchgeschweißte Nähte nach Bild 10.2-14 ausgeführt werden. Das Schweißnahtprofil muss frei von Kerben und plötzlichen Konturänderungen sein. 10.2.10 Zusätzliche Anforderungen an ungekrempte ebene Böden 10.2.10.1 Allgemeines Zusätzlich zu den anzuwendenden Anforderungen, insbesondere in Bezug auf zulässige Schweißnahtdetails (siehe EN 12953-4) und den allgemeinen Anforderungen für ebene Böden, die in 10.2.3 bis 10.2.9 genannt werden, müssen ebenfalls die Anforderungen für aufgeschweißte und eingeschweißte ungekrempte ebene Böden nach 10.2.10.2 und 10.2.10.3 beachtet werden. 10.2.10.2 Mantelwanddicke an der Ecknaht Zur Bestimmung der Mantelwanddicke an den Ecknähten, sind die den Gleichungen (7.1-2) und (7.2-2) entsprechenden Gleichungen es' = ecs + c2 ecs = (10.2-5) pc d os 2 fs x + pc (10.2-6) anzuwenden. Der Spannungsabminderungsbeiwert x aus Gleichung (10.2-6) hängt vom Verhältnis der Boden- zur Manteldicke wie folgt ab: 50 ech/ecs ≥ 1,4 x = 0,8 ech/ecs ≤ 1 x = 1,0 EN 12953-3:2002 (D) Wird die Mantelwanddicke ecs gemäß Gleichung (7.2-2) mit einem Schweißnahtfaktor v = 0,85 berechnet, braucht der Spannungsabminderungsbeiwert x nicht berücksichtigt zu werden. Bei Werten von ech/ecs zwischen 1,0 und 1,4 werden die Werte von x durch lineare Interpolation ermittelt. 10.2.10.3 Berechnungsparameter Ungekrempte ebene Böden müssen die in Tabelle 10.2-2 angegebenen Parameter sowie die folgenden unter a) bis e) gegebenen Anforderungen erfüllen: a) Die Mantelwanddicke ist gemäß Gleichung (10.2-5) unter Einbeziehung des Spannungsabminderungsbeiwertes x zu berechnen (siehe Gleichung (10.2-6)); b) Die ausgeführte Wanddicke des Bodens darf 30 mm nicht überschreiten; c) Wenn die Wanddicke des Mantels 30 mm überschreitet, müssen die Eigenschaften des Werkstoffs in Wanddickenrichtung durch Werkstoffprüfungen nachgewiesen werden; d) Die Schweißnähte zwischen Mantel und Boden, Flammrohr und Boden sowie zwischen Wendekammerboden und Wendekammermantel sind vollständig gegenzuschweißen, wie in Übereinstimmung mit Tabelle 10.2-3 zulässig, mit Ausnahme von Kleinkesseln. Tabelle 10.2-2 — Berechnungsparameter für Scheibenböden © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Mantelinnendurchmesser dis mm dis ≤ 1 500 Länge des Kessels zwischen den Bödena Lb Mm Lb ≤ 5 500 5 500 < Lb ≤ 7 000 1 500 < dis ≤ 1 800 Lb ≤ 5 500 5 500 < Lb ≤ 7 000 1 800 < dis ≤ 2 500 Lb ≤ 5 500 5 500 < Lb ≤ 7 000 dis > 2 500 Lb ≤ 5 500 5 500 < Lb ≤ 7 000 a Zulässiger Betriebsdruck N/mm ≤2 >2 ≤2 >2 ≤ 1,6 > 1,6 ≤ 1,6 > 1,6 ≤ 1,6 > 1,6 ≤ 1,6 > 1,6 ≤ 1,6 > 1,6 ≤ 1,6 > 1,6 Verhältnis von Bodenund Manteldicke eh/es 2 ≤2 ≤ 1,6 ≤ 1,8 ≤ 1,4 ≤ 1,8 ≤ 1,4 ≤ 1,6 ≤ 1,2 ≤ 1,7 ≤ 1,3 ≤ 1,5 ≤ 1,1 ≤ 1,6 ≤ 1,2 ≤ 1,4 ≤1 Die Längenbegrenzung von 7 000 mm ist nicht auf Abhitzekessel anzuwenden. 51 EN 12953-3:2002 (D) Tabelle 10.2-3 — Bedingungen über das Auslassen von Kehlnahtabschnitten (Gegenschweißungen) bei Eckstößen an ebenen Böden Länge des nicht verschweißten Bereiches Mindestabstand zwischen Flammrohr und Mantel Länge des Kessels zwischen den Böden Außendurchmesser des Mantels Lb d0 mm mm mm ≤ 250 ≤ 3 000 ≤ 1 400 > 250 ≤ 2 500 ≤ 1 000 ≥ 65 ≤ 15 b ≤ 2 000 ≤ 1 200 ≥ 80 ≤ 20 Dicke des Bodens erh mm 6,5 % von d0 oder 65 mm je nachdem welcher Wert größer ist Verhältnis zwischen der Dicke des Bodenbleches und des Flammrohres erh/erf Allgemeine Anforderungen an die geschweißten Abschnitte mm ≤ 20 ≥ 1,4 Die Naht muss voll durchgeschweißt seina. Vollständige Prüfung der Naht ist möglich. Die Naht wird nicht direkt beheizt. a Mittels besonderer Verfahrensprüfung nachzuweisen. Das Verfahrensprüfstück muss die Geometrie der Fertigungsnaht wiedergeben und muss für die visuelle und Makroschliffprüfung geschnitten werden. b Eine Länge gleich dem Flammrohrdurchmesser für den Anschluss des ebenen Bodens an das Flammrohr und eine Länge gleich dem Manteldurchmesser für den Anschluss des ebenen Bodens an den Mantel. Bei Niederdruckkesseln darf auf das Gegenschweißen verzichtet werden, vorausgesetzt die Naht ist einwandfrei durchgeschweißt. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 10.2.11 Versteifungsträger an dem flachen Abschnitt (Deckenbleche) einer Wendekammer Die Dicke von aufgeschweißten Trägern e gemäß Bild 10.2-11a bis 11e) ist nach folgender Formel zu berechnen. Sie darf jedoch in keinem Fall 35 mm überschreiten. e= 3 pc L2g Pg (10.2-7) 4 d g2 f 11 Berechnung von Einzelausschnitten in ebenen Böden von Großwasserraumkesseln 11.1 Unverstärkte Einzelausschnitte Der maximale Durchmesser eines unverstärkten Ausschnitts in einem ebenen Boden soll nach folgender Gleichung bestimmt werden: æ dmax = 8 erh ç1,5 ç è ö − 1÷ 2 ÷ ech ø 2 erh (11.1-1) 11.2 Ausschnitte mit Abzweigen Die Verstärkung von Abzweigausschnitten muss zusätzlich zu den Anforderungen an die Mindestwanddicken von Boden und Abzweig unter Berücksichtigung der örtlichen Materialverteilung und unter Einbeziehung der Schweißnähte gegeben sein (siehe Bild 11.2-1). Die Wanddicke des Abzweiges ist hierfür erforderlichenfalls zu erhöhen. Die Verstärkung ist ausreichend, wenn die Ausgleichsfläche Y größer oder gleich als die zu kompensierende Fläche X ist. Die Fläche X berechnet sich als Produkt von 25 % des Innenradius des Abzweiges und der nach Gleichung (10.2-2) ermittelten Wanddicke des betrachteten ebenen Bodens. 52 EN 12953-3:2002 (D) Die Fläche Y liegt in einer Ebene durch die Abzweigachse parallel zum ebenen Boden. Sie wird wie folgt berechnet: a) Für den am Kessel überstehenden Teil des Abzweiges ist von der tatsächlichen Querschnittsfläche die Fläche abzuziehen, die der Abzweigüberstand bei gleicher Länge lb besäße, falls seine Wanddicke gemäß den Gleichungen (7.3-1) und (7.3-2) unter Verwendung eines Verschwächungsbeiwertes v = 1 ermittelt worden wäre; b) Hierzu addiert man die Querschnittsfläche des in den Kessel hineinstehenden Abzweigteils bis zu einer maximalen, von der Bodeninnenseite gemessenen Länge lb ; c) Hierzu wird die Querschnittsfläche der Schweißnähte addiert; d) Hierzu addiert man die Fläche, die man erhält, wenn man die Differenz der tatsächlich ausgeführten Wanddicke des Bodens und der nach Gleichung (10.2-2) berechneten Mindestwanddicke mit der Länge ls multipliziert; e) Hierzu wird gegebenenfalls die Fläche des Verstärkungsringes unter Berücksichtigung der Grenzen aus Bild 11.2-1 addiert. Falls der Werkstoff des Abzweigs und/oder gegebenenfalls des Verstärkungsringes eine geringere zulässige Spannung als der Werkstoff des Bodens besitzt, sind die entsprechenden Flächenanteile mit dem Verhältnis der zulässigen Spannungen bei Berechnungstemperatur zu reduzieren. Besitzen Abzweig und Verstärkungsring höhere zulässige Spannungen als der Boden dürfen diese nicht berücksichtigt werden. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Schweißnähte von Abzweigen und Verstärkungsringen müssen so dimensioniert sein, dass sie die Verstärkung und alle anderen Belastungen, welchen sie unterliegen, aufnehmen können. Fläche X Fläche Y drs eb ecp ecb erep erp lb ls ist der Durchmesser. ist die Wanddicke. ist die Wanddicke des betrachteten Teils nach Gleichung (10.2-1). ist die Wanddicke nach Gleichung (7.3-2a) mit v = 1. ist die Wanddicke. ist die Wanddicke. ist der kleinere Wert von 2,5 erep und (2,5 eb + erp). ist der größere Wert von (erh + 75) und (dib/4). Die Fläche Y darf nicht kleiner als die Fläche X sein. ANMERKUNG Der Verstärkungsring ist nur notwendig, falls Y kleiner als X ist. 53 EN 12953-3:2002 (D) Bild 11.2-1 — Verstärkung eines Abzweiges im ebenen Boden 11.3 Mann-, Kopf- und Handlöcher Die Ausschnitte von elliptischen Mann-, Kopf- und Handlöchern in ebenen Böden sind zu verstärken (siehe hierzu Bild 11.3-1). Die in 11.2 beschriebene Methode zur Berechnung der erforderlichen Verstärkungsfläche ist, wo anwendbar, zu verwenden. Die Dicke des Verstärkungsringes esr darf bei Mannlöchern nicht kleiner als 19 mm, bei Kopflöchern nicht kleiner als 15 mm und bei Handlöchern nicht kleiner als 10 mm sein. Die Fläche X wird durch Multiplikation der Hälfte des Mittelwertes der beiden Halbachsen der Öffnung mit der nach Gleichung (10.2-2) berechneten Wanddicke des betrachteten Teils des ebenen Bodens ermittelt. Bei der Berechnung der Fläche Y kann die Wanddicke des Verstärkungsringes verwendet werden. Fläche X © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Fläche Y di0 ecp esr ht ls ist die Hälfte des Mittelwertes der beiden Halbachsen des Ausschnitts; ist die Wanddicke des betrachteten Teils gemäß Gleichung (10.2-1); Dicke des Verstärkungsringes Dicke des Verstärkungsringes ist der größere Wert von (erh + 75) und di0. Die Fläche Y darf nicht kleiner als die Fläche X sein. Bild 11.3-1 — Verstärkung von elliptischen Mannlöchern oder Besichtigungsöffnungen in ebenen Böden 12 Rohre ohne Ausschnitte und Rohrplatten 12.1 Wanddicke gerader Rohre unter äußerem Überdruck Die Wanddicke von geraden Rohren unter äußerem Überdruck bis zu einem Nennaußendurchmesser von 170 mm darf nicht kleiner als der nach Gleichung (12.1-1) oder gemäß Tabelle 12.1-1 ermittelte Wert sein, je nach dem welcher der beiden Werte größer ist. e = ect + c1 + c2 (12.1-1) wobei ect = 54 p do 1,6 f (12.1-2) EN 12953-3:2002 (D) Tabelle 12.1-1 — Kleinste zulässige Nennwanddicke von Rauchrohren Maße in Millimeter Nennaußendurchmesser Nennwanddicke d0 ≤ 26,9 26,9 < d0 ≤ 54,0 54,0 < d0 ≤ 76,1 76,1 < d0 ≤ 88,9 88,9 < d0 ≤ 114,3 114,3 < d0 ≤ 139,7 139,7 < d0 ≤ 168,3 1,90 2,20 2,50 2,80 3,15 3,50 3,99 12.2 Wanddicke von geraden Rohren unter innerem Überdruck Die Wanddicke von geraden Rohren unter innerem Überdruck darf nicht kleiner als der nach Gleichung (12.2-1) oder gemäß Tabelle 12.1-1 ermittelte Wert sein, je nach dem welcher der beiden Werte größer ist: et' = ect + c1 + c2 (12.2-1) wobei c2 = 0,75 mm © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen ect = pc d o 2 f + pc (12.2-2) Für Stutzen siehe 8.3. 12.3 Wanddicke und Unrundheit von Krümmern und Rohrbögen Die Mindestwanddicke von Krümmern (siehe Bild 12.3-1) und Rohrbögen bis zu einem Nennaußendurchmesser von 170 mm muss gemäß den folgenden Gleichungen berechnet werden: Wanddicke an der Innenwölbung eti = ect Ci + c1 + c2 (12.3-1) Wanddicke an der Außenwölbung eto = ect Co + c1 + c2 (12.3-2) wobei ect diejenige Wanddicke ist, welche nach den jeweils zutreffenden 12.1 oder 12.2 berechnet wird. Die Faktoren Ci und Co werden aus Bild 12.3-2 abgelesen und den Gleichungen (12.3-3) und (12.3-4). 2R − 0,5 do Ci = 2R −1 do (12.3-3) 2R + 0,5 do Co = 2R +1 do (12.3-4) 55 EN 12953-3:2002 (D) dabei ist ist die Mittellinie des Innendurchmessers des Krümmers R Die Faktoren Ci und Co gelten für Krümmer und Rohrbögen, bei denen das Verhältnis R/do größer oder gleich als 1 und kleiner oder gleich als 9 ist. Bögen mit R/do größer als 4,5 müssen als gerade Rohre behandelt werden. Die Mindestwanddicke muss nach den jeweils zutreffenden 12.1 oder 12.2 bestimmt werden. Der Wert des Verhältnisses dm/e darf nicht größer als 40 sein. Die Unrundheit u von Rohrbögen u= 2 dˆo − d o × 100 dˆ + d ( ) o (12.3-5) o © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen darf die in EN 12953-4 aufgeführten Grenzwerte nicht übersteigen. Bild 12.3-1 — Bezeichnungen für Rohrbögen Bild 12.3-2 — Berechnungsbeiwerte Ci und Co 56 EN 12953-3:2002 (D) 12.4 Ankerrohre Ankerrohre sind Rohre, welche gemäß Bild 10.2-7 eingeschweißt sind. Die Nahthöhe beträgt 3 mm plus die Rohrwanddicke. Ersatzweise ist der Abscherquerschnitt der Schweißnaht das 1,25fache des erforderlichen Rohrquerschnitts mit einer minimalen Schweißnahthöhe von 3 mm. Ankerrohre sind in Rohrfeldern nicht erforderlich, es sei denn die Rohrfelder bestehen aus nur eingewalzten Rohren (siehe hierzu Bild 12.4-1a)). Darüber hinaus sind Ankerrohre bei kleinen Kesseln mit einem lichten Durchmesser von bis zu 1 400 mm, mit einem maximal zulässigen Betriebsüberdruck von bis zu 12 bar und bis zu einer Feuerungswärmeleistung von bis zu 0,75 MW nicht erforderlich. Bestehen Rohrbündel aus glatten Rohren, welche eingewalzt und aufgeweitet (siehe Bild 12.4-1b)) oder entsprechend den Bildern 12.4-1c) bis -1e) eingewalzt und geschweißt sind, werden geschweißte Ankerrohre gemäß dem Bild 10.2-7 in den Randreihen erforderlich, um die Beanspruchung des Bodens aufzunehmen. Bestehen Rohrfelder aus glatten Rohren, die gemäß dem Bild 12.4-1f) eingeschweißt sind oder die eine Nahthöhe gleich der Rohrwandstärke plus 2 mm besitzen, sind keine Ankerrohre erforderlich. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Jedes Ankerrohr ist so auszulegen, dass es seinen entsprechenden Anteil der auf den von ihm verankerten Boden wirkenden Belastung trägt. Die Wanddicke von in Rohrplatten eingeschweißten Ankerrohren ist so zu bestimmen, 2 dass die Axialspannung im dünnsten Teil des Ankerrohres 80 N/mm nicht übersteigt. 57 EN 12953-3:2002 (D) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Maße in Millimeter a) b) c) d) e) f) Legende 1 Kühlnut, keine Schweißnaht 2 g≥e Bild 12.4-1 — Zugelassene Methoden des Anbringens von glatten Rohren 12.5 Rauchrohre Falls die über die Böden stehenden Enden der Rauchrohre einer Flamme oder beim Rauchgaseintritt einer Temperatur, welche 600 °C übersteigt beziehungsweise beim Rauchgasaustritt einer Temperatur, welche 700 °C übersteigt, ausgesetzt sind, sollen sie bündig mit der Schweißnaht ausgeführt werden. Bei Einwalzung müssen in diesem Fall die Rohre gemäß den Bildern 12.4-1a) oder 12.4-1b) ausgeführt werden. Falls die Rohrenden Temperaturen unterhalb dieser Grenzen aber höher als 500 °C ausgesetzt sind, dürfen die Rohre bis zu 18 mm über die Rohrplatte überstehen. Bei Rauchgastemperaturen unter 500 °C dürfen die Rohrenden bis zu 25 mm überstehen. 58 EN 12953-3:2002 (D) 12.6 Rohrteilung Die Rohrteilung ist so auszulegen, dass die Mindestbreite der Rohrstege, in mm nicht kleiner ist als: a) bei eingewalzten Rohren: 0,125 d + 12,5 mm b) bei eingeschweißten Rohren: 1) bei 800 °C übersteigenden Gaseintrittstemperaturen: 0,125 d + 9 mm, aber braucht nicht größer als 15 mm zu sein bei 800 °C nicht übersteigenden Gaseintrittstemperaturen: 2) 0,125 d + 7 mm, aber braucht nicht größer als 15 mm zu sein. 12.7 Wanddicke von Rohrplatten innerhalb von Rohrbündeln Die Wanddicke von Rohrplatten muss gemäß den Gleichungen (10.2-1) und (10.2-2) berechnet werden. Allerdings gelten folgende Mindestwanddicken: a) bei eingewalzten Rohren ist bei Bohrlöchern mit einem Maximaldurchmesser von 50 mm die Mindestwanddicke 12 mm, bei größeren Rohrlöchern 14 mm, © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen b) bei ausschließlicher Einschweißung beträgt die Mindestwanddicke 6 mm. 13 Flammrohre, Flammrohrkomponenten und zylindrische Wendekammern unter äußerem Überdruck 13.1 Flammrohre 13.1.1 Glatte Flammrohre Der Berechnungsdruck von glatten Flammrohren darf den kleineren der gemäß den folgenden Gleichungen ermittelten Drücke nicht übersteigen: pc = Rp 0, 2 tc 2 ecf 1 + 0,1 d m / L S1 d m 1 + (0,03 d m / ecf ) [u / (1 + 5 d m / L )] pc = 2,6 E S2 L æ ecf ö ç ÷ çd ÷ è mø (13.1-1) 2 d m ecf (13.1-2) S1 und S2 sind Sicherheitsbeiwerte (siehe 13.1.3). Die vorherigen Gleichungen können nach der Wanddicke unter Zuhilfenahme der Gleichungen (13.1-3) bis (13.1-5) aufgelöst werden. Die größere der ermittelten Wanddicken ist anzusetzen. Die Mindestwanddicke bei Durchmessern kleiner oder gleich 400 mm beträgt 6 mm, bei größeren Durchmessern 7 mm. Flammrohre mit Fairbairnringen müssen eine Mindestwandstärke von 10 mm haben. Auf keinen Fall darf die Wanddicke 22 mm übersteigen. ecf = B 2 é 0,12 d m u ù ê1 + 1 + (1 + 5 d m / L ) B úúû êë (13.1-3) 59 EN 12953-3:2002 (D) wobei B= pc d m S1 2 Rp 0,2 tc (1 + 0,1 d m / L ) (13.1-4) 0,6 ecf = d m [(L S2 pc ) / (2,6 E )]0,4 (13.1-5) efa = ecf + c1 + c2 (13.1-6) mit c2 = 0,75 mm (Korrosionszuschlag). Die Gleichungen (13.1-1) bis (13.1-6) sind auf Flammrohre mit einem Durchmesser ≤ 1 800 mm anwendbar. ANMERKUNG Die Gleichungen (13.1-1) und (13.1-3) berücksichtigen plastische Verformung, die Gleichungen (13.1-2) und (13.1-5) elastisches Einbeulen. 13.1.2 Gewellte Flammrohre Der Berechnungsdruck für gewellte Flammrohre wird nach der folgenden Gleichung bestimmt. Die Nennwanddicke darf nicht kleiner als 10 mm und nicht größer als 22 mm sein: © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen pc = Rp 0, 2 tc S1 2 X2 Pcor d m 1 + 0,1 d m / L é X w dm ù u 1+ ê 2 3ú ë 800 I1 1 + (5 d m / L )(ecf / w) û (13.1-7) dabei ist dm als dem mittleren Durchmesser. ANMERKUNG 1 Bei gewellten Flammrohren ist der mittlere Durchmesser gleich dem lichten Durchmesser plus die volle Wellentiefe, das heißt lichter Durchmesser plus w (siehe Bild 13.1-1). ANMERKUNG 2 Die Werte für X2 und I1 für die Fox-Bauart sind in den Tabellen 13.1-1 und 13.1-2 angegeben. 13.1.3 Sicherheitsbeiwerte Die Sicherheitsbeiwerte betragen: 2 S1 = 2,5 für Flammrohre und Wendekammermäntel, welche einer Flamme ausgesetzt sind, mit pc > 0,6 N/mm o2 der; pc ≤ 0,6 N/mm und dm/L < 0,25; 2 S1 = 2,0 für Flammrohre und Wendekammermäntel, welche einer Flamme ausgesetzt sind, mit pc < 0,6 N/mm und dm/L ≥ 0,25; S1 = 2,0 für nicht einer Flamme ausgesetzte Flammrohre und Wendekammern; S2 = 3,0 für alle Bedingungen. 13.1.4 Flammrohrkomponenten Die Wanddicke von Flammrohrkomponenten wie beispielsweise Ascheabzugsrohre oder Brennstoffverbindungen muss nach 13.1.1 berechnet werden. Die Mindestwanddicke beträgt 10 mm, die Maximalwanddicke 22 mm. Die Verstärkung von Ausschnitten in Flammrohren muss nach 8.3 erfolgen. Die Verwendung von Verstärkungsscheiben ist nicht zulässig. Die Wanddicke von Befahrrohren muss nach 13.1.1 berechnet werden. Die Mindestwanddicke beträgt 10 mm. 60 EN 12953-3:2002 (D) 13.1.5 Wendekammern Die Wanddicke von Mänteln zylindrischer Wendekammern muss nach den in 13.1.1 angegebenen Gleichungen berechnet werden. Bei einer nicht kreisrunden Geometrie und Verwendung von Blechen mit unterschiedlichen Radien muss die Wanddicke unter Zugrundelegung des größten Radius ermittelt werden. Bei Wendekammern vom Typ Walker ist zu prüfen, ob die Abschnitte den zulässigen Betriebsdruck ohne Überschreitung der zulässigen Spannung standhalten. Gegebenenfalls soll die Wanddicke erhöht werden. Ein Verfahren zur Überprüfung ist im Anhang B vorgeschlagen. Die Wanddicke darf nicht mehr als 35 mm und nicht weniger als 10 mm betragen. Bild 13.1-1 — Flächenträgheitsmomente und Querschnittsfläche von Fox-Wellrohren © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Tabelle 13.1-1 — Fox-Wellrohre (Wellenteilung 150 und Wellentiefe 50) Wanddicke ohne FlächenträgheitsKorrosionsmoment zuschläge I1 erf − c 4 4 mm 10 × mm 9,25 35,6 10,25 37,7 11,25 39,6 12,25 41,2 13,25 42,7 14,25 44,1 15,25 45,3 16,25 46,4 17,25 47,4 18,25 48,3 19,25 49,2 20,25 50,1 21,25 51,0 Querschnittsfläche X2 2 2 10 × mm 16,4 18,0 19,6 21,2 22,8 24,4 25,9 27,4 28,9 30,4 31,9 33,3 34,8 Tabelle 13.1-2 — Fox-Wellrohre (Wellenteilung 200 und Wellentiefe 75) Wanddicke ohne Flächenträgheitsmoment Korrosionszuschläge I1 erf − c 4 4 mm 10 × mm 9,25 129,4 10,25 138,9 11,25 147,7 12,25 155,9 13,25 163,5 14,25 170,5 15,25 177,0 16,25 183,0 17,25 188,5 18,25 193,6 19,25 198,4 20,25 202,8 21,25 206,9 Querschnittsfläche X2 2 2 10 × mm 23,3 25,7 28,0 30,4 32,6 34,9 37,1 39,4 41,5 43,7 45,8 48,0 50,0 13.2 Berechnungslänge von zusammengesetzten Flammrohren Überschreitet die Länge eines mit einem Wellrohr verschweißten Glattrohrschusses 250 mm, muss die Gesamtlänge beider Komponenten in die Berechnung des gewellten Teils eingehen. Das 1,5fache der Länge des glatten Teils muss zur Berechnung des Glattrohres verwendet werden. 13.3 Flammrohrtoleranzen Bei gewellten Flammrohren muss die berechnete Wanddicke die Mindestwanddicke der fertiggestellten Flammrohre sein. Die in Prozent ausgedrückte Unrundheit von Flammrohren und Wendekammern ist wie folgt zu berechnen: 2 dˆ − d u= (13.3-1) × 100 dˆ + d ( ) 61 EN 12953-3:2002 (D) mit d̂ d als dem maximalen mittleren Flammrohrdurchmesser; als den minimalen mittleren Flammrohrdurchmesser. In EN 12953-4 werden Toleranzen von Flammrohren behandelt. Für die Größe u ist in den Gleichungen 13.1-1, 13.1-3 und 13.1-7 bei gewellten Flammrohren 1 % und bei glatten Flammrohren 1,5 % einzusetzen. 13.4 Versteifungen 13.4.1 Allgemeines Bei mit Flammrohren verschweißten Versteifungen, welche die Maximalabmessungen gemäß den Bildern 13.4-1 und 13.4-2 besitzen, wird angenommen, dass sie die Anforderungen dieses Abschnittes einhalten. Sie müssen nicht berechnet werden. Versteifungen, die nicht mit den Bildern 13.4-1 und 13.4-2 übereinstimmen, müssen ein Mindestflächenträgheitsmoment gemäß folgender Gleichungen aufweisen: pc d m3 L I2 = 1,33 10 6 (13.4-1) Das Flächenträgheitsmoment um die neutrale Achse der Versteifung bezieht sich auf den Querschnitt der Verstei© DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen fung zuzüglich einer Flammrohrlänge von 0,55 d m ecf links und rechts der Versteifung. 13.4.2 Versteifungen aus Stab- oder Blechmaterial Aus Stab- oder Blechmaterial hergestellte Versteifungen sind durch voll durchgeschweißte Nähte anzuschließen. Die Wanddicke des Versteifungsringes ist auf dem in 13.4.1 verlangten Mindestwert zu halten. Werden 22 mm oder die doppelte Flammrohrwandstärke überschritten, muss der Versteifungsring gemäß Bild 13.4-2 angeschrägt werden. Versteifungsringe brauchen nicht aus dem selben Material wie das Flammrohr hergestellt werden. Sie müssen aber den selben Elastizitätsmodul und den selben linearen Ausdehnungskoeffizienten aufweisen. Die Werkstoffe für Versteifungsringe sind aus den in EN 12953-2 aufgelisteten Werkstoffen auszuwählen. Für die Befestigung von Versteifungen an Flammrohren sind volldurchgeschweißte Nähte zu verwenden. 13.4.3 Versteifungen innerhalb des Bereiches der maximalen Wärmestromdichte Werden Versteifungen auf Flammrohre mit einer größeren Wanddicke als 11 mm geschweißt, dürfen sie nicht in der Zone der maximalen Wärmestromdichte angeordnet werden. Es wird angenommen, dass diese Zone sich auf eine Länge von zweimal des mindesterforderlichen Flammrohrdurchmessers nach 5.4 vom Brennermund beziehungsweise vom Ende des Rostes erstreckt. ANMERKUNG Die Anforderungen von 13.4.3 gelten nicht für Kessel mit einer Wärmezufuhr unter 2 MW. 13.4.4 Fairbairnringe Fairbairnringe sind als wirksame Stützstellen anzusehen. Die Mindestteilung der Symmetrieebenen der Fairbairnringe beträgt für Berechnungszwecke 500 mm. Bei Verwendung von Fairbairnringe wird die Flammrohrwanddicke gemäß 13.1.1 berechnet. Bei der Berechnung von durch Fairbairnringe abgestützten Flammrohren ist L mit dem 1,5fachen des ausgeführten Abstandes zwischen den Symmetrieebenen der Fairbairnring anzusetzen. 62 EN 12953-3:2002 (D) Das Flächenträgheitsmoment des Fairbairnrings darf nicht kleiner als das in 13.4.1 geforderte sein. Die Abmessungen und das Flächenträgheitsmoment von Fairbairnringen können den Tabellen der Bildern 13.4-3a) bis -3c) entnommen werden. Die Nennwanddicke der Fairbairnringe darf nicht kleiner als die Nennwanddicke des Glattflammrohrs, mit dem er verschweißt wird, sein. 13.4.5 Versteifungen an gewellten Flammrohren Wenn gewellte Flammrohre mit mehreren Versteifungen versehen werden, beispielsweise auf jeder oder jeder zweiten Welle, muss bei Anwendung der Gleichung (13.1-7) die Querschnittsfläche und das Flächenträgheitsmoment der Versteifung berücksichtigt werden. Die in der Berechnung angesetzte Höhe der Versteifung darf die sechsfache Flammrohrwanddicke nicht überschreiten. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Maße in Millimeter Legende 1 durchgehend voll durchgeschweißte Naht 2 e ≤ b ≤ 22 5e≤h≤6b Bild 13.4-1 — Flammrohrversteifungen bis zu 22 mm dick für glatte und gewellte Abschnitte Maße in Millimeter Legende 1 durchgehend voll durchgeschweißte Naht 2 e ≤ b ≤ 22 5e≤h≤6b Bild 13.4-2 — Flammrohrversteifungen mit mehr als 22 mm Dicke oder mehr als doppelter Flammrohrwandstärke 63 EN 12953-3:2002 (D) Maße in Millimeter Wanddicke Flächenohne Korroträgheitssionsmoment zuschläge I2 ert − c 4 6 mm × 10 9,25 1,90 10,25 2,11 11,25 2,32 12,25 2,53 13,25 2,74 14,25 2,96 15,25 3,18 16,25 3,40 17,25 3,62 18,25 3,85 19,25 4,08 20,25 4,31 21,25 4,55 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen a) 9,25 10,25 11,25 12,25 13,25 14,25 15,25 16,25 17,25 18,25 19,25 20,25 21,25 1,30 1,44 1,59 1,74 1,90 2,04 2,20 2,36 2,52 2,68 2,84 3,01 3,18 9,25 10,25 11,25 12,25 13,25 14,25 15,25 16,25 17,25 18,25 19,25 20,25 21,25 1,14 1,28 1,41 1,55 1,70 1,86 2,04 2,22 2,41 2,60 2,80 3,01 3,22 b) ANMERKUNG Ww = ert − c, allerdings nicht kleiner als 13. c) Bild 13.4-3 — Fairbairnringe 64 EN 12953-3:2002 (D) 14 Befahr- und Besichtigungsöffnungen 14.1 Allgemeine Anforderungen 14.1.1 Alle Kessel müssen mit Öffnungen von ausreichender Größe und Anzahl ausgerüstet sein, um Zugang für die Herstellung, Reinigung und interne Besichtigung zu schaffen (siehe 14.5.1). Die Abmessungen für Öffnungen müssen im Einklang mit 14.2 bis 14.4 sein. 14.1.2 Kessel mit einem Manteldurchmesser do ≥ 1 400 mm müssen so konstruiert sein, dass sie durch eine Person befahren werden können und müssen zu diesem Zweck mit einem Mannloch versehen sein. Kessel mit einem Manteldurchmesser do < 1 400 mm, die das Befahren durch eine Person erlauben, müssen mit einem Mannloch versehen werden. Kessel mit einem Manteldurchmesser zwischen 800 mm und 1 400 mm müssen mindestens mit einem Kopfloch versehen sein. 14.1.3 Die Anzahl, Größe und Position von Befahr- und Besichtigungsöffnungen hängen von der Kesselkonstruktion ab. Das Folgende dient dazu, sicherzustellen, dass eine gute und repräsentative visuelle Prüfung der Schweißnähte möglich ist. 14.1.4 Abnehmbare Böden oder Deckel können alle anderen Prüföffnungen ersetzen, falls sie durch ihre Abmessungen und Position einen allgemeinen Überblick in das Kesselinnere erlauben, der mindestens gleichwertig zu dem ist, den man durch Prüföffnungen erhält, die anderenfalls notwendig wären. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 14.1.5 Bei Niederdruckkesseln können Besichtigungsöffnungen durch Abtrennen der Rohrleitungen von den Stutzen geschaffen werden, wenn andere Möglichkeiten für eine eingehendere Prüfung nicht gegeben sind. 14.2 Arten und Mindestabmessungen von Befahr- und Besichtigungsöffnungen Die Öffnungen können elliptisch, kreisrund oder oval sein (siehe Bilder 11.3-1 und 14.2-1a) bis 14.2-1h)). a) Handlöcher Ein Handloch zum Reinigen darf nicht kleiner als 80 mm × 100 mm sein oder muss einen Innendurchmesser mindestens 100 mm aufweisen. Ein Handloch zur Besichtigung darf nicht kleiner als 100 mm × 150 mm sein oder muss mindestens ein Durchmesser von 120 mm aufweisen. Die Höhe des Kragens oder des Ringes darf nicht mehr als 65 mm betragen bzw. 100 mm, wenn der Kragen oder der Ring konisch ist. b) Kopflöcher Kopflöcher dürfen nicht kleiner als 220 mm × 320 mm sein oder sie müssen einen Innendurchmesser von 320 mm aufweisen. Die Höhe des Kragens oder des Ringes darf nicht mehr als 100 mm betragen bzw. 120 mm falls der Kragen oder der Ring konisch ist. c) Mannlöcher Mannlöcher sollten nicht kleiner sein als 320 mm × 420 mm oder sollten einen Innendurchmesser von 420 mm aufweisen. Die Höhe des Kragens oder des Ringes darf nicht größer als 300 mm sein. Falls in besonderen Fällen Mannlöcher mit einer Größe 300 mm × 400 mm verwendet werden, sind die Bedingungen in der Tabelle in Bild 14.2-1 zu erfüllen. 65 EN 12953-3:2002 (D) Maße in Millimeter Legende 1 Mannloch 2 Kopfloch ANMERKUNG Legende 1 Kopfloch 220 mm × 320 mm Größe der Mannlöcher und des Abstandes g in der folgenden Tabelle © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen a) b) Legende 1 Prüfkategorie 2 Augenebene 3 Mannlochmitte ANMERKUNG Legende 1 Prüfkategorie 2 Augenebene 3 Kopflochmitte Größe der Mannlöcher und des Abstandes g1 in der folgenden Tabelle. c) Bild 14.2-1 — Befahr- und Besichtigungsöffnungen (fortgesetzt) 66 d) EN 12953-3:2002 (D) Maße in Millimeter Legende 1 Prüfkategorie 2 Augenebene 3 Kopflochmitte Legende 1 Prüfkategorie 2 Handlochmitte © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen e) f) Legende 1 Mannloch a Tiefe der Teilung ≥ 500 g) Bild 14.2-1 — Befahr- und Besichtigungsöffnungen (fortgesetzt) 67 EN 12953-3:2002 (D) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Maße in Millimeter Legende 1 Mannloch ANMERKUNG Bezüglich der Größe von Mannloch und Abmessung g, siehe folgende Tabelle h) Größe des Mannlochs 320 × 420 300 × 400 ht ga g1b ≤ 300 ≤ 150 ≥ 400 ≥ 450 ≥ 320 ≥ 370 a Für Abmessungen g, siehe Bild 14.2-1a), Bild 14.2-1g) und Bild 14.2-1h). b Für Abmessungen g1, siehe Bild 14.2-1c). Bild 14.2-1 — Befahr- und Besichtigungsöffnungen (abgeschlossen) 68 EN 12953-3:2002 (D) 14.3 Mindestauflagebreite einer Dichtung und Spielraum für die Führung von Befahr- und Besichtigungsöffnungen Befahr- und Besichtigungsdeckel, bei denen der Innendruck die Deckel gegen eine flache Dichtung drückt, müssen mindestens eine Auflagerbreite von 15 mm für Mannlöcher und Kopflöcher aufweisen. Bei Handlöchern darf dieses Maß auf 10 mm reduziert werden. Der gesamte Spielraum zwischen Mannlochrahmen und Vor- bzw. Rücksprung des Deckels darf nicht mehr als 3 mm bzw. 1,5 mm rundum sein. Die Höhe des Vorsprungs muss ausreichend sein, so dass die Dichtung nicht (durch den Innendruck) herausgedrückt werden kann. 14.4 Befahr- und Besichtigungsöffnungen in ebenen Platten Befahr- und Besichtigungsöffnungen in ebenen Platten müssen passend verstärkt werden (siehe Bild 11.3-1). 14.5 Anforderungen für Prüfung 14.5.1 Die Wirksamkeit einer visuellen Kontrolle hängt insbesondere von dem Abstand zwischen Auge und Objekt und dem Winkel, unter dem die Oberfläche des Objektes besichtigt werden kann, ab. Die besten Besichtigungsmöglichkeiten erhält man durch Befahren des Kessels. Der Sinn dieses Unterabschnittes besteht darin, eine gute Besichtigungsmöglichkeit von repräsentativen Teilen der verschiedenen Schweißnähte sicherzustellen. Es muss qnerkqnnt werden, dass es nicht möglich ist, Zugang für eine nahe Besichtigungsmöglichkeit einer jeden Naht des Kessels zu schaffen, wenn der Kessel zusammengebaut worden ist, insbesondere im Falle von kleinen Kesseln. Jedoch ist es auch klar, dass einige Teile von Kesseln mehr zu Rissen oder Korrosion neigen als andere. Die folgenden Prüfkategorien wurden aufgestellt, um die relative Wichtigkeit und für jede Kategorie die passende Ausrüstung für die Besichtigung von repräsentativen Teilen sicherzustellen. Beispiele verschiedener Besichtigungsgrade sind im Bild 14.2-1 dargestellt. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen a) Prüfkategorie 1 Stumpfschweißnähte (z. B. Boden an Mantel und Flammrohr an Boden) außer wenn sie durch Rohrfelder verdeckt sind; Befestigungsnähte von Ankern und Versteifungen. ANMERKUNG Im Falle einer Prüfkategorie 1 — Besichtigung sind die repräsentativen Teile der Schweißnähte diejenigen, bei denen hohe Biegemomente erwartet werden und üblicherweise die Hälfte der Schweißnähte Boden an Mantel und mindestens 50 % der Schweißnaht Boden an Flammrohr umfassen würden. b) Prüfkategorie 2 Befestigungsnähte die nicht unter a) abgedeckt sind; Große Bauteile, die einer hohen Wärmstromdichte ausgesetzt sind (z. B. Flammrohre); Gekrempte Ecken, an denen der Kessel nicht von Boden zu Boden verankert ist; Teile, wo sich Ablagerungen anhäufen können; Teile in der Nähe des Speisewasserstutzens; Teile, bei denen Änderungen des Wasserspiegels während des Betriebes auftreten; Anker und Ankerbolzen zwischen Wendekammer und Boden. c) Prüfkategorie 3 Alle Teile, die nicht unter a) und b) fallen und die einer niedrigen Wärmestromdichte ausgesetzt sind (Rauchgastemperatur kleiner oder gleich 400 °C) oder die nicht der Flamme ausgesetzt sind. Die Anordnung von Besichtigungsöffnungen gründet sich auf zwei Faktoren: Die Größe der Öffnung und die Länge des Besichtigungsraumes welcher der Besichtigungskategorie angemessen ist, diese Anordnungen sind in den Bildern 14.2-1c) bis 14.2-1f) dargestellt. Der Abstand kann erhöht werden im Falle von Ankerfeldern oder Ankerrohrfeldern, wenn geeignete Besichtigungsgeräte benutzt werden können. 14.5.2 Der infolge von Rohrfeldern nicht zu besichtigende Anteil umlaufender Stumpfnähte darf nicht größer als der halbe Manteldurchmesser sein. Notfalls müssen die Rohrfelder passende Gassen und der Mantel Kopflöcher oder Handlöcher in ausreichender Anzahl erhalten. 69 EN 12953-3:2002 (D) Dies gilt nicht für Abhitzekessel, die kein Flammrohr, sondern nur Rauchrohre enthalten. ANMERKUNG Bei der Bestimmung der verdeckten Bereiche zwischen Rohre und Mantel wird angenommen, dass das Auge bis einem Abstand von 80 mm an die innere Oberfläche des Mantels gebracht werden kann. 14.5.3 In allen Fällen muss es möglich sein, die tiefste Stelle des Mantels und die Längsnähte zu besichtigen. 14.6 Anforderungen an die Befahrbarkeit bei Kesseln mit einem Außendurchmesser größer als 1 400 mm 14.6.1 Der verfügbare Raum zum Befahren des Kessels über seine Länge muss eine Querschnittsfläche haben, die mindestens vergleichbar ist mit einem Kreis von 600 mm Durchmesser. Diese Anforderung kann als erfüllt angesehen werden, wenn der Raum einen eingeschriebenen Kreis von mindestens 420 mm Durchmesser enthält und angrenzende, keilförmige Räume, der eine ausreichende Bewegungsfreiheit gewährleistet. Wenn der Zugang von der Unterseite des Kessels erfolgt (oder in ähnlichen Bewegungssituationen, z. B. oberhalb von Rohrfeldern), oder wenn durch ein Mannloch an der Unterseite geklettert werden muss, wie in Bild 14.2-1h) dargestellt oder wenn ein Mannloch am Kesselscheitel liegt, wie in Bild 14.2-1a) gezeigt, ist ein Freiraum von 400 mm zwischen Kesselmantel (Mannlochring) und dem Rohrfeld ausreichend, falls die Breite des Eintrittsraumes (nach Möglichkeit keilförmig) mindestens 600 mm beträgt. Bei kleineren Räumen genügt es, wenn nur der obere Teil des Körpers in den Kessel eingebracht werden kann wie in Bild 14.2-1c) dargestellt. 14.6.2 Wenn es notwendig ist von einem Besichtigungsraum in einen anderen zu gelangen, z. B. in einen Längsraum genügt ein Ausschnitt mit einer Höhe von mindestens 300 mm an seiner schmalsten Stelle (siehe Bild 14.2-1 h). Bild 14.2-1 h) erklärt lediglich die Vorstellung eines solchen Ausschnitts. Die möglichen Arten müssen nicht alle gleichzeitig vorhanden sein. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 14.7 Zugänglichkeit und Anordnung von Befahr- und Besichtigungsöffnungen Alle Befahr- und Besichtigungsöffnungen müssen zugänglich sein oder leicht zugänglich gemacht werden können. Wenn Pumpen, Ventile, Vorwärmer, Rahmenkonstruktionen, Auflager, usw. installiert werden, ist dies zu berücksichtigen. In jedem Fall muss die Anordnung der Befahr- und Besichtigungsöffnungen so längs- oder quer zur Kesselachse gewählt werden, dass die Bedingungen für die Besichtigung ausreichend sind. 70 EN 12953-3:2002 (D) Anhang A (normativ) Berechnung der Rohrbodentemperatur A.1 Allgemeines Dieser Anhang enthält ein Verfahren zur Berechnung der Wandtemperatur der beheizten Fläche und der mittleren (Berechnungs)-Temperatur von Rohrböden innerhalb des Rohrbündels. Die Berechnung berücksichtigt die Einwirkungen des Wärmeübergangs im Beharrungszustand a) von den Heißgasen zur Rohrbodenfläche und den inneren Rohroberflächen durch Konvektion einschließlich der Rohreinlaufwirkung und durch Strahlung einschließlich des Strahlungsaustausches in der Wendekammer; b) durch Leitung durch den Rohrboden und die Rohrwände von der Rohrbodenfläche und den inneren Rohroberflächen zu den wasserseitigen Oberflächen, wobei ein entsprechender thermischer Kontakt zwischen Rohr und Boden angenommen wird; und c) durch Blasensieden von den wasserseitigen Oberflächen. Das Verfahren und die Berechnungskurven sind aus veröffentlichten Wärmeübergangsdaten entwickelt worden und enthalten einige vereinfachte Näherungen, die dazu neigen, sich selbst auszugleichen. Berechnete und gemessene Temperaturen haben eine gute Übereinstimmung in allen Fällen gezeigt, wo vollständige Daten verfügbar sind. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen A.2 Symbole Für die Anwendung dieser Anhang gelten die Symbole in EN 12953-1:2002, Tabelle 4-1 and Tabelle A.1. Tabelle A.1 — Symbole Symbol Beschreibung Einheit A Bereich der Wärmezufuhr von den inneren Rohroberflächen zum Rohrbodenelement (siehe Bild A.7) mm 2 AC gesamter wirksamer wassergekühlter Oberflächenbereich in der Wendekammer mm 2 AR gesamter Bereich der feuerfesten Auskleidungsoberfläche in der Wendekammer mm 2 a Bereich der Wärmezufuhr von der Rohrbodenoberfläche zum Rohrbodenelement (siehe Bild A.8) mm 2 C Korrekturfaktor für den Wärmeleitwiderstand an der Rohr-Rohrbodenkontaktstelle - D Innendurchmesser der Wendekammer (für zylindrische Wendekammer) mm d Innendurchmesser des Konvektionsrohrs mm e Rohrbodendicke mm F Gesamtaustauschzahl für den Strahlungsaustausch in der Wendekammer (siehe Bild A.2) - G Massenstromgeschwindigkeit in den Rohren kg/(m ⋅ s) hCE konvektive Wärmeübergangszahl im Rohreinlauf (siehe Bild A.6) W/(m ⋅ K) hCO korrigierte Ausgangszahl des konvektiven Wärmeübergangs (siehe Bild A.5) W/(m ⋅ K) h'CO angenommene Ausgangszahl des konvektiven Wärmeübergangs (siehe Bild A.4) W/(m ⋅ K) hm Wärmeleitung des Rohrbodens W/(m ⋅ K) hR Strahlungszahl für die Rohrbodenfläche W/(m ⋅ K) 2 2 2 2 2 2 71 EN 12953-3:2002 (D) Tabelle A.1 (abgeschlossen) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Symbol 72 Beschreibung Einheit 2 h'R Strahlungszahl des schwarzen Körpers (siehe Bild A.1) W/(m ⋅ K) ht bewertete mittlere Wärmedurchgangszahl W/(m ⋅ K) L Innenlänge der Wendekammer (bei zylindrischen Wendekammern) mm LB Schichtdicke in der Wendekammer mm N Wasserseitige Konstante, = 4 000 W/(m ⋅ K) p mittlere Rohrteilung mm t mittlere (Berechnungs)-Temperatur des Rohrbodens °C tC geschätzter Anfangswert von tM °C tG wirkliche Gastemperatur am Rohreinlauf °C tM Wandtemperatur der beheizten Fläche des Rohrbodens °C tS Kesselwassertemperatur °C β mittlerer Temepraturfaktor für den Rohrboden (siehe Bild A.12) - η Wärmedurchgangszahl für das Rohrbodenelement (siehe Bild A.10) - λ Wärmeleitfähigkeit des Rohrbodens W ⋅ mm/ 2 (m K) Φ Temperaturfaktor der beheizten Fläche des Rohrbodens (siehe Bild A.11) - 2 2 EN 12953-3:2002 (D) A.3 Berechnungsverfahren A.3.1 Strahlungszahlen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Strahlungszahl des schwarzen Körpers h'R d. h. das Emissionsvermögen = 1, F = 1 ist aus Bild A.1 zu bestimmen. Die Gastemperatur tG am Rohreinlauf muss der wirkliche Wert sein, der mit einem mehrfach geschützten Hochgeschwindigkeits-Absaugpyrometer gemessen wird (ein herkömmliches Thermoelement führt stets zu niedrigen Ablesungen. Messfehler bis zu 300 °C sind möglich). Der Wert der Wandtemperatur der beheizten Fläche des Rohrbodens tC ist der zunächst angenommene. Typische in Bild A.1 aufgeführte Werte machen im allgemeinen die Notwendigkeit einer Reiteration nicht erforderlich. Legende a Typische Kurve für Luftkühlung b Typische Kurve für Wasserkühlung c Tatsächliche Gastemperatur am Rohreinlauf tG (°C) Bild A.1 — Strahlungszahl des schwarzen Körpers h'R (F = 1) Das Emissionsvermögen des Gases hängt von der Gesamtanalyse, der Temperatur, den Partialdrücken und der Schichtdicke in der Wendekammer ab. Die Kurven in Bild A.2 basieren auf dem Luftüberschuss, der normalerweise in direkt befeuerten Kesseln angewendet wird. Bei Produkten der Kohleverbrennung wird empfohlen, die Erdgaskurve für die Teilchenstrahlung zu verwenden. Für andere Gasgemische sollte das Gas-Emissionsvermögen nach einem Text über Wärmeübertragung durch Strahlung, z. B. [1], bestimmt werden. 73 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-3:2002 (D) Legende a Erdgas und Kohle b Öl c Schichtdicke (mm) d Tatsächliche Gastemperatur tG am (Rohreinlauf) in °C e Gasemission f Gesamt-Strahlungsaustauschzahl F Bild A.2 — Bestimmung der Gesamt-Strahlungsaustauschzahl F 74 EN 12953-3:2002 (D) Die Schichtdicke für eine zylindrische Wendekammer LB erhält man durch folgende Gleichung: LB = 0,83 L L / D + 0,5 (A.3-1) Für nicht zylindrische Wendekammern erhält man die Schichtdicke durch folgende Gleichung: LB = 3,3 Vc ACS (A.3-2) Dabei ist: VC Wendekammervolumen; ACS Wendekammeroberflächenbereich. Bei der Berechnung des Wendekammeroberflächenbereichs darf für Rohrlöcher oder Flammrohrausschnitte keine Reduzierung erfolgen. Bei Wendekammern mit feuerfesten Auskleidungen ist AR/AC das Verhältnis des gesamten wirksamen (reflektierenden) Auskleidungsbereichs zum wirksamen gekühlten (aufnehmenden) Oberflächenbereich in der Wendekammer. AC bezieht die gesamte innerhalb des Rohrbodenumfangs eingeschlossene Fläche mit ein, d. h. ohne Reduzierung für Rohrlöcher oder Flammrohrausschnitte. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Für zylindrische Wendekammern erhält man AR/AC aus Bild A.3. Bei vollständig wassergekühlten Wendekammern ist AR/AC = 0. Legende a Luftkühlung b Teilweise Wasserkühlung ANMERKUNG Bei einer nicht zylindrischen Kammer ist der gesamte Oberflächenbereich des Rohrbodens AC (keine Reduzierung für Rohrlöcher oder Flammrohrausschnitte) mit einzubeziehen. Bild A.3 — Verhältnis AR/AC für eine zylindrische Wendekammer mit Durchmesser D und Länge L 75 EN 12953-3:2002 (D) Die Gesamtstrahlungsaustauschzahl F ist aus Bild A.2, und die Strahlungszahl für den Rohrboden mit der folgenden Gleichung zu bestimmen: hR = F h'R (A.3-3) Die Strahlung auf den inneren Rohroberflächen wird durch Verwendung des Beiwerts 0,5 hR in der Gleichung für die geschätzte mittlere Wärmedurchgangszahl ht berücksichtigt (siehe A.3.3). A.3.2 Wärmeübergangszahlen bei Konvektion © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die angenommene Ausgangs-Wärmeübergangszahl bei Konvektion h'CO hängt vom spezifischen Gasmassenstrom G in den Konvektionsrohren und vom Rohrinnendurchmesser d. ab. Für Verbrennungsprodukte von Heizöl, Erdgas und Kohle ist h'CO nach Bild A.4 zu bestimmen. 76 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-3:2002 (D) Legende a Rohrinnendurchmesser d in mm 2 b Gasmassenstrom G in kg/(m ⋅ s) ANMERKUNG h'CO = 20,2 G 0,8 d 0,2 (A.3-4) Bild A.4 — Ausgangszahl des konvektiven Wärmeübergangs h'CO 77 EN 12953-3:2002 (D) Der Korrekturfaktor hCO/h'CO für die Rohreinlauftemperatur ist nach Bild A.5 unter Verwendung der Heizölkurve für Kohleprodukte zu bestimmen. Die konvektive Ausgangs-Wärmeübergangszahl für die voll entwickelte Rohrströmung bei der Temperatur tG ist mit folgender Gleichung zu bestimmen: æh ö hCO = h'CO çç CO ÷÷ è h'CO ø (A.3-5) Bei anderen Gasen, bei denen die Werte der spezifischen Wärme, Wärmeleitfähigkeit oder Viskosität sich von denen der Verbrennungsprodukte von Öl oder Erdgas unterscheiden, kann der Wert hCO aus der Gleichung für vollentwickelte Rohrströmung wie folgt berechnet werden: Nu = 0,023 Re0,8 Pr 0,33 (A.3-6) worin Nu Nusselt-Zahl, basierend auf dem Rohrinnendurchmesser d, Re Reynolds-Zahl, basierend auf dem Rohrinnendurchmesser d, Pr Prandtl-Zahl ist. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen (siehe z. B. [1]) Legende a Erdgas b Öl und Kohle æh ö c Faktor çç CO ÷÷ è h'CO ø d Tatsächliche Gastemperatur am Rohreinlauf tG in °C Bild A.5 — Bestimmung des Korrekturfaktors Der Korrekturfaktor hCE/hCO für den Rohreinlaufbereich ist nach Bild A.6 zu bestimmen, die mittlere konvektive Wärmeübergangszahl hCE für die innere Rohroberfläche über die wirksame Länge für die Wärmezufuhr zum Rohrboden ist mit folgender Gleichung zu bestimmen: æh ö hCE = hCO çç CE ÷÷ è hCO ø (A.3-7) Die Wärmeübertragung durch Konvektion zur Rohrbodenfläche wird durch Verwendung der Zahl hCO in der Gleichung für die bewertete mittlere Wärmedurchgangszahl ht berücksichtigt (siehe A.3.3). 78 EN 12953-3:2002 (D) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Legende æh ö a Faktor çç CE ÷÷ è hCO ø Bild A.6 — Bestimmung des Korrekturfaktors A.3.3 Bewertete gasseitige mittlere Wärmedurchgangszahl Für das Rohrbodenelement, das durch innere Rohroberflächen und Ebenen, die Rohrmittellinien enthalten, begrenzt wird, sind die Bereiche der Wärmezufuhr A (innere Rohroberflächen) und a (Rohrbodenoberfläche) nach Bild A.7 und A.8 zu bestimmen. Die bewertete mittlere Wärmedurchgangszahl wird wie folgt berechnet: CA (hCE + 0,5 hR ) + a2 (hCO + hR ) d d ht = 2 æ A a ö ÷÷ çç + è d2 d2 ø (A.3-8) Dabei ist: C = 0,9 nur für eingewalzte Rohre, C = 0,95 für eingewalzte und eingeschweißte Rohre, C = 1 für voll durchgeschweißte Rohre ist. 79 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-3:2002 (D) Legende a Rechtecksteilung b Dreiecksteilung Bild A.7 — Dimensionsloser Rohrbereich 80 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-3:2002 (D) Legende a Rechtecksteilung b Dreiecksteilung Bild A.8 — Dimensionsloser Rohrbereich A.3.4 Wärmeleitung des Rohrbodens Die Wärmeleitung des Rohrbodens erhält man durch die folgende Gleichung: hm = λ e (A.3-9) dabei ist λ = 40 000 für die Stahlgüten 460 und 490 und λ = 45 000 für die Stahlgüten 400 und 430. A.3.5 Wasserseitiger Wärmeübergang Die Wärmeübergangsbedingungen an wasserseitigen Oberflächen werden in den Gleichungen für die Rohrbodenwandtemperaturen durch Anwendung der Konstante N berücksichtigt. 81 EN 12953-3:2002 (D) A.3.6 Rohrbodentemperaturen Die folgenden Gleichungen für die beheizte Fläche des Rohrbodens und die mittleren Wandtemperaturen basieren auf den von Gardner [2] entwickelten Gleichungen æ ö Φ ÷ tM = tS + 15 + (tG − tS ) çç1 − 1 + (η ht / N ) ÷ø è (A.3-10) æ ö β ÷ t = tS + 15 + (tG − tS ) çç1 − 1 + (η ht / N ) ÷ø è (A.3-11) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Faktoren η, Φ und β sind abhängig von A/a (aus Bild A.9) und von ht/hm, die man aus den Bildern A.10 bis A.12 erhält. Legende a Rechtecksteilung b Dreiecksteilung Bild A.9 — Rohr/Rohrbodenbereich-Verhältnis 82 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-3:2002 (D) Bild A.10 — Faktor η 83 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-3:2002 (D) Bild A.11 — Faktor Φ 84 EN 12953-3:2002 (D) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Bild A.12 — Faktor β A.4 Berechnungsbeispiel unter Anwendung des in A.3 angegebenen Verfahrens A.4.1 Angenommene Berechnungsdaten Brennstoff: Erdgas Kessel: Rauchrohrabhitzekessel mit feuerfest ausgekleideter Heißgaskammer Vorgeschriebene Gaseintrittstemperatur: 900 °C Zulässiger Kesselbetriebsdruck: 1,1 N/mm 2 Sattdampftemperatur: tS = 188 °C Kesselrohre: Innendurchmesser d = 56,3 mm Dreiecksteilung p = 88 mm Gasmassenstrom G = 11 kg/(m ⋅ s) 2 85 EN 12953-3:2002 (D) Rohrboden: Dicke e = 22 mm Werkstoff Stahlgruppe 1 Befestigung der Rohrenden: eingewalzt und geschweißt Gaseintrittskammer: zylindrisch, feuerfeste Auskleidung auf Mantel- und Rückwandblechen Innendurchmesser D = 1 800 mm Innenlänge L = 1 000 mm A.4.2 Berechnung der Strahlungszahl Die Berechnung der Strahlungszahl hR wird wie in A.3.1 beschrieben durchgeführt. Nach Bild A.1 unter Verwendung eines angenommenen Wertes von tC = 350 °C , der durch die für außenliegende 2 Wendekammer typische Kurve angegeben wird, ist h'R = 185 W/(m ⋅ K). Schichtdicke LB = 0,83 × 1 000 = 786 mm 1 000 / 1 800 + 0,5 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Nach Bild A.3 ist AR L = 3,15 , wobei = 0,555 ist. AC D Nach Bild A.2 ist F = 0,58. Daher ist 2 hR = 0,58 × 185 = 107,3 W/(m ⋅ K) A.4.3 Berechnung der konvektiven Wärmeübergangszahl Die Berechnung der konvektiven Wärmeübergangszahlen hCO und hCE wird wie in A.3.2 beschrieben durchgeführt. 2 Nach Bild A.4 ist h'CO = 61 W/(m ⋅ K). Nach Bild A.5 ist hCO = 0,952 h'CO Daher ist 2 hCO = 0,952 × 61 = 58,1 W/(m ⋅ K) Nach Bild A.6 ist e 22 hCE = = 0,391 ist. = 2,9 , wobei d 56,3 hCO Daher ist 2 hCE = 58,1 × 2,9 = 168,5 W/(m ⋅ K) 86 EN 12953-3:2002 (D) A.4.4 Berechnung der bewerteten mittleren gasseitigen Wärmedurchgangszahl Die Berechnung der bewerteten mittleren gasseitigen Wärmedurchgangszahl ht wird wie in A.3.3 beschrieben durchgeführt. Nach Bild A.7 ist Nach Bild A.8 ist A d 2 a d 2 = 0,6 , wobei e = 0,391 Dreiecksteilung d = 0,67 , wobei p 88 = = 1,563 ist. d 56,3 Für eingewalzte und geschweißte Rohre ist C = 0,95. Daher ist 0,95 × 0,6 (168,5 + 0,5 × 107,3 ) + 0,67 (58,1 + 107,3 ) = 187 W / m2 ⋅ K 0,6 + 0,67 ( ht = ) A.4.5 Berechnung der Wärmeleitung des Rohrbodens Die Berechnung der Wärmeleitung des Rohrbodens hm wird wie in A.3.4 beschrieben ausgeführt. 2 Für Stahl der Stahlgruppe 1 λ = 45 000 W ⋅ mm/(m ⋅ K) (siehe A.2). Daher ist hm = ( 45 000 = 2 045 W / m2 ⋅ K 22 ) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen A.4.6 Berechnung der Rohrbodentemperaturen Die Berechnung der Rohrbodentemperaturen t und tM wird wie in A.3.6 beschrieben ausgeführt. 187 ht = = 0,09144 hm 2 045 Nach Bild A.9 ist A = 0,9 . a Nach Bild A.10, A.11 und A.12 ist η = 1,72 Φ = 0,885 β = 0,935 Daher erhält man die Wandtemperatur der beheizten Fläche des Rohrbodens durch ù é ú ê 0,885 ú = 332 °C tM = 188 + 15 + (900 − 188 ) ê1 − ê 1 + 1,72 × 187 ú ê 4 000 úû ë Diese liegt unterhalb der in 6.1 angegebenen Grenze und ist deshalb zufriedenstellend. Die mittlere (Berechnungs-)Temperatur des Rohrbodens erhält man durch ù é ú ê 0,935 ú = 299 °C t = 188 + 15 + (900 − 188 ) ê1 − ê 1 + 1,72 × 187 ú ê 4 000 úû ë 87 EN 12953-3:2002 (D) Anhang B (informativ) Berechnungs-Formblatt für Kurvenabschnitte oder Wellen für „Walker“-Typ Auslegungsdruck = N/mm Auslegungstemperatur = N/mm Mindestdicke nach 13.1.1 aber nicht weniger als t 2 R1 = mm R2 = mm R3 = mm b= mm t= mm (korrodiert) L, Abstand zwischen den Stützpunkten (≤ 4 wobei R größer ist als R1 oder R3 r1 = R1 − t/2 = mm ær − r ö Θ = sin− 1 ç 1 3 ÷ = è b ø a °C Auslegungsbelastung, f = © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 2 2 R t ) mm r2 = R2 + t/2 = Y1 = r1 + t / 2 − mm ° é (r + r )2 + b2 − (r + r )2 ù 2 3 α = 90 − cos − 1 ê 1 2 ú −Θ = 2 (r1 + r2 ) b úû êë é (r + r )2 + b2 − (r + r )2 ù 1 2 β = 90 − cos− 1 ê 2 3 ú +Θ = ( ) 2 r + r b úû êë 2 3 d = r2 − (r1 + r2 ) cos α + r1 + t = für jeden Flächenabschnitt — tπ a1 = r1 α = 180 tπ a2 = r2 α = 180 A = Σa = für Schwerpunktstellen — r3 = R3 − t/2 = mm ° ° mm mm 2 mm 2 mm tπ = 180 tπ a4 = r3 β = 180 a3 = r2 β mm 2 mm 2 2 sin α 2 é (r1 + t / 2)3 − (r1 − t / 2)3 ù 180 = × ú ê α 3 êë (r1 + t / 2)2 − (r1 − t / 2)2 ûú π mm Y2 = d − r2 − t / 2 + sin α 2 é (r2 + t / 2)3 − (r2 − t / 2)3 ù 180 × = ú ê α 3 êë (r2 + t / 2)2 − (r2 − t / 2)2 úû π mm Y3 = d − r2 − t / 2 + sin β 2 é (r2 + t / 2)3 − (r2 − t / 2)3 ù 180 × = ú ê β 3 êë (r2 + t / 2)2 − (r2 − t / 2)2 ûú π mm sin β 2 é (r3 + t / 2)3 − (r3 − t / 2)3 ù 180 × = ú ê β 3 êë (r3 + t / 2)2 − (r3 − t / 2)2 úû π Momente über 0-0 — a Y + a2 Y2 + a3 Y3 + a4 Y4 Y0 = 1 1 = mm Y = d − Y0 = Σa Y4 = r3 + t / 2 − 88 mm mm EN 12953-3:2002 (D) Trägheitsmomente über neutrale Achse N-N — 4 4 éα π ù é (r + t / 2) − (r1 − t / 2 ) ù 2 2 l1 = ê + sin 2 α ú × ê 1 ú − a1 (r1 + t / 2 − Y1) + a1 (Y0 − Y1) = 16 ë 90 û êë úû mm 4 4 4 éα π ù é (r + t / 2) − (r2 − t / 2) ù 2 2 l2 = ê + sin 2 α ú × ê 2 ú − a2 (r2 + t / 2 − d + Y2 ) + a2 (Y2 − Y0 ) = 90 16 ë û ëê ûú mm 4 4 4 éβ π ù é (r + t / 2) − (r2 − t / 2 ) ù 2 2 l3 = ê + sin 2 β ú × ê 2 ú − a3 (r2 + t / 2 − d + Y3 ) + a3 (Y3 − Y0 ) = 16 ë 90 û êë úû mm 4 4 4 éβ π ù é (r + t / 2) − (r3 − t / 2) ù 2 2 l4 = ê + sin 2 β ú × ê 3 ú − a4 (r3 + t / 2 − Y4 ) + a4 (Y0 − Y4 ) = 16 ë 90 û êë úû mm 4 ln = Σ l = mm 4 Pmax = 8 f In 2 = © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Y L b cos Θ Wenn Pmax > Pdesign dann ist der Flächenabschnitt in Ordnung N/mm 2 89 EN 12953-3:2002 (D) Anhang ZA (informativ) Abschnitte in dieser Europäischen Norm, die grundlegende Sicherheitsanforderungen oder andere Vorgaben von Druckgeräte-Richtlinie betreffen Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet und unterstützt grundlegende Sicherheitsanforderungen der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG im Hinblick auf Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile. WARNHINWEIS: Für Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, können weitere Anforderungen und weitere EU-Richtlinien anwendbar sein. Die in Tabelle ZA-1 angegebenen Abschnitte dieser Norm sind geeignet, grundlegende Sicherheitsanforderungen der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG zu unterstützen: Tabelle ZA-1 — Gegenüberstellung zwischen der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG und EN 12953-3 im Hinblick auf Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile für Großwasserraumkessel EN 12953-3 harmonisierte Abschnitte © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 5.1 bis 5.7 Inhalt DruckgeräteRichtlinie 97/23/EG Annex I Konstruktion — Allgemeines 2.1 5.6 Hydrostatischer Prüfdruck 7.4 5.7 Korrosion oder andere chemische Einflüsse 2.6 5.7 Verschleiß 2.7 6 bis 13 Auslegung auf die erforderliche Belastbarkeit 2.2.2 und 2.2.3 6.1 Betriebstemperaturen 2.2.1 6.2 Zulässige Belastungen 7.1.2 14 Vorkehrungen für die Inspektion 2.4 Die Übereinstimmung mit den Abschnitten dieser Norm ist eine Möglichkeit, die relevanten grundlegenden Anforderungen der betreffenden Richtlinie und der zugehörigen EFTA-Vorschriften zu erfüllen. 90 EN 12953-3:2002 (D) Literaturhinweise EN 1092-1, Flansche und ihre Verbindungen ─ Runde Flansche für Rohre, Armaturen, Formstücke und Zubehörteile, nach PN bezeichnet ─ Teil 1: Stahlflansche. EN 1092-2, Flansche und ihre Verbindungen ─ Runde Flansche für Rohre, Armaturen, Formstücke und Zubehörteile, nach PN bezeichnet ─ Teil 2: Gusseisenflansche. prEN 1092-3, Flansche und ihre Verbindungen ─ Runde Flansche für Rohre, Armaturen, Formstücke und Zubehörteile ─ Teil 3: Flansche aus Kupferlegierungen und Verbundwerkstoffen, nach PN bezeichnet. prEN 1092-4, Flansche und ihre Verbindungen ─ Runde Flansche für Rohre, Armaturen, Fittings und Zubehörteile, nach PN bezeichnet ─ Teil 4: Flansche aus Aluminiumlegierungen. EN 13445-1, Unbefeuerte Druckbehälter ─ Teil 1: Allgemeines. EN 13445-2, Unbefeuerte Druckbehälter ─ Teil 2: Werkstoffe. EN 13445-4, Unbefeuerte Druckbehälter ─ Teil 4: Herstellung. EN 13445-5, Unbefeuerte Druckbehälter ─ Teil 5: Inspektion und Prüfung. EN 13445-6, Unbefeuerte Druckbehälter ─ Teil 6: Zusätzliche Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung von Druckbehältern und -behälterteilen aus Gusseisen mit Kugelgraphit. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen CR 13445-7, Unbefeuerte Druckbehälter ─ Teil 7: Übersicht über Prüftätigkeiten und Beteiligung. [1] McADAMS, W. H. Heat Transmission, McGraw-Hill, 1954 [2] GARDNER, K. A. Heat Exchanger Tube Sheet Temperatures. Refiner and Natural Gasoline Manufacturer, March 1942, Vol. 21, No. 3, pp. 71-77 Weitere Literatur [3] LUCAS, D. M. and LOCKETT, A. A. Mathematical Modelling of Heat Flux and Temperature Distribution in Shell Boilers. Proc. 4th Symp. on Flames and Industry, 1972, BFRC — Inst. Fuel. [4] KERN, D. Q. Process Heat Transfer, McGraw-Hill, 1950 [5] GORE, W. H., GUNN, D. C. and HORSLER, A. G. Natural Gas Firing of Shall Boilers, Inst. Fuel, March 1972 [6] V. D. I. — WÄRMEATLAS [7] JACOB, M. Heat Transfer, John Willey, 1949 [8] ECKERT, E. R. G. and DRAKE, R. M. Heat and Mass Transfer, McGraw-Hill, 1959 [9] FRAAS, A. P. and OZISK, M. N. Heat Exchanger Design, John Willey, 1965 [10] PERRY, K. P. Heat Transfer by Convection from a Hot Gas Jet to a Plane Surface. Proc. I. Mech. E., 1954, Vol. 168, pp. 775-784 91 DEUTSCHE NORM August 2002 Großwasserraumkessel Teil 4: Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile Deutsche Fassung EN 12953-4:2002 EN 12953-4 ICS 27.060.30; 27.100 Shell boilers — Part 4: Workmanship and construction of pressure parts of the boiler; German version EN 12953-4:2002 Chaudières à tubes de fumée — Partie 4: Fabrication et construction des parties sous pression de la chaudière; Version allemande EN 12953-4:2002 Die Europäische Norm EN 12953-4:2002 hat den Status einer Deutschen Norm. Nationales Vorwort © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Diese Deutsche Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 12953-4:2002 „Großwasserraumkessel — Teil 4: Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile“. Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“ erarbeitet. Der für die deutsche Mitarbeit zuständige Arbeitsausschuss im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ist der als Spiegelausschuss eingesetzte Arbeitsausschuss GA 269 „Dampfkessel“ des Normenausschusses Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD). Für den Fall einer undatierten Verweisung im normativen Text (Verweisung auf eine Norm ohne Angabe des Ausgabedatums und ohne Hinweis auf eine Abschnittsnummer, eine Tabelle, ein Bild usw.) bezieht sich die Verweisung auf die jeweils neueste gültige Ausgabe der in Bezug genommenen Norm. Für den Fall einer datierten Verweisung im normativen Text bezieht sich die Verweisung immer auf die in Bezug genommene Ausgabe der Norm. Fortsetzung 44 Seiten EN Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V. © DIN Deutsches Institut für Normung e.V. . Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Ref. Nr. DIN EN 12953-4:2002-08 Preisgr. 16 Vertr.-Nr. 2316 EN 12953-4 EUROPÄISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE Mai 2002 ICS 27.060.30; 27.100 Deutsche Fassung Großwasserraumkessel Teil 4: Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile Shell boilers — Part 4: Workmanship and construction of pressure parts of the boiler Chaudières à tubes de fumée — Partie 4: Fabrication et construction des parties sous pression des chaudières Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 15. Mai 2002 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem ManagementZentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich. EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 © 2002 CEN B-1050 Brüssel Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten. Ref. Nr. EN 12953-4:2002 D EN 12953-4:2002 (D) Inhalt Seite © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Vorwort........................................................................................................................................................................ 3 1 Anwendungsbereich..................................................................................................................................... 4 2 Normative Verweisungen ............................................................................................................................. 4 3 Begriffe........................................................................................................................................................... 4 4 Symbole ......................................................................................................................................................... 4 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 5.9 5.10 5.11 5.12 5.13 5.14 5.15 5.16 Allgemeine Anforderungen .......................................................................................................................... 5 Allgemeines ................................................................................................................................................... 5 Materialkennzeichnung ................................................................................................................................ 5 Zylinderschalen ............................................................................................................................................. 5 Kontrollbohrungen........................................................................................................................................ 8 Behälterböden und Rohrböden ................................................................................................................... 8 Glatte Rohre und Ankerrohre....................................................................................................................... 8 Mannlochringe und Ausschnitte ................................................................................................................. 9 Halterungen für Formstücke ........................................................................................................................ 9 Zylindrische Flammrohre ............................................................................................................................. 9 Wassergekühlte Wendekammer ................................................................................................................ 11 Anker ............................................................................................................................................................ 11 Ausführung von Schweißverbindungen................................................................................................... 11 Ausschnitte in oder neben Schweißnähten ............................................................................................. 13 Kehlnähte ..................................................................................................................................................... 13 Fertigung...................................................................................................................................................... 13 Wärmebehandlungen nach dem Schweißen und andere Wärmebehandlungen ................................. 18 Anhang A (informativ) Typische Beispiele zulässiger Schweißnahteinzelheiten.............................................. 21 Anhang ZA (informativ) Abschnitte in dieser Europäischen Norm, die grundlegende Anforderungen oder andere Vorgaben der EU-Richtlinie betreffen ................................................................................. 43 Literaturhinweise...................................................................................................................................................... 44 2 EN 12953-4:2002 (D) Vorwort Dieses Dokument (EN 12953-4:2002) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 269 „Großwasserraumkessel und Wasserrohrkessel", dessen Sekretariat vom DIN geführt wird, erarbeitet. Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinie. Für den Zusammenhang mit EU-Richtlinie(n) siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieser Norm ist. Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis November 2002, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis November 2002 zurückgezogen werden. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Europäische Norm EN 12953 über „Großwasserraumkessel" besteht aus folgenden Teilen: – – – – – – – – – – – – – Teil 1: Teil 2: Teil 3: Teil 4: Teil 5: Teil 6: Teil 7: Teil 8: Teil 9: Teil 10: Teil 11: Teil 12: Teil 13: Allgemeines. Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör. Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile. Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile. Prüfung während der Herstellung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile. Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel. Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für den Kessel. Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung. Anforderungen an Begrenzungseinrichtungen an Kessel und Zubehör. Anforderungen an die Speisewasser- und Kesselwasserqualität. Abnahmeversuche. Anforderungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe für den Kessel. Besondere Anforderungen an Dampfsterilisationskessel aus Edelstahl. CR 12953-14: Leitfaden für die Einbeziehung einer herstellerunabhängigen Prüforganisation. Obwohl alle Teile der Norm einzeln erworben werden können, sollte bedacht werden, dass die Teile voneinander abhängig sind. Deshalb werden für Konstruktion und Herstellung der Großwasserraumkessel mehrere Teile benötigt, um die Anforderungen der Norm zu erfüllen. Der Anhang A dieser Europäischen Norm ist informativ. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich. 3 EN 12953-4:2002 (D) 1 Anwendungsbereich Dieser Teil der Europäischen Norm legt Anforderungen für die Verarbeitung und Bauausführung von in EN 129531 definierten Großwasserraumkesseln fest. 2 Normative Verweisungen Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich Änderungen). EN 287-1, Prüfung von Schweißern — Schmelzschweißen — Teil 1: Stahl. EN 288-3, Anforderung und Anerkennung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe — Teil 3: Schweißverfahrensprüfungen für das Lichtbogenschweißen von Stählen. EN 1011-2, Schweißen — Empfehlungen zum Schweißen metallischer Werkstoffe – Teil 2: Lichtbogenschweißen für ferritische Stähle. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 1418, Schweißpersonal — Prüfung von Bedienern von Schweißeinrichtungen zum Schmelzschweißen und von Einrichtern für das Widerstandsschweißen für vollmechanisches und automatisches Schweißen von metallischen Werkstoffen. prEN 10216-2, Nahtlose Stahlrohre für Druckbeanspruchungen — Technische Lieferbedingungen — Teil 2: Rohre aus unlegierten und legierten Stählen mit festgelegten Eigenschaften bei erhöhten Temperaturen. prEN 10217-2, Geschweißte Stahlrohre für Druckbeanspruchungen — Technische Lieferbedingungen — Teil 2: Elek-trisch geschweißte Rohre aus unlegierten und legierten Stählen mit festgelegten Eigenschaften bei erhöhten Temperaturen. prEN 10217-5, Geschweißte Stahlrohre für Druckbeanspruchungen — Technische Lieferbedingungen — Teil 5: Unterpulvergeschweißte Rohre aus unlegierten und legierten Stählen mit festgelegten Eigenschaften bei erhöhten Temperaturen. EN 12953-1:2002, Großwasserraumkessel — Teil 1: Allgemeines. EN 12953-3:2002, Großwasserraumkessel — Teil 3: Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile. EN 12953-5, Großwasserraumkessel — Teil 5: Prüfung während der Herstellung; Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile. 3 Begriffe Für die Anwendung dieser Europäischen Norm gelten die Begriffe in EN 12953-1. 4 Symbole Für die Anwendung dieser Europäischen Norm gelten die Symbole wie in EN 12953-1:2002, Tabelle 4-1 angegeben. 4 EN 12953-4:2002 (D) 5 Allgemeine Anforderungen 5.1 Allgemeines 5.1.1 Die Regeln in diesem Teil gelten für Kessel und Kesselteile, die durch Schweißungen hergestellt werden und die in Verbindung mit den spezifischen, die Werkstoffklassen betreffenden Anforderungen anzuwenden sind. Es müssen alle Fertigungsaspekte der vorliegenden Norm berücksichtigt werden. 5.1.2 Alle Schweißungen müssen nach den Anforderungen dieser Norm ausgeführt werden. 5.1.3 Für Kessel nach Kategorie II, III und IV müssen alle Hand- oder Maschinenschweißer anerkannt sein (siehe 5.15.3). Für Kessel nach Kategorie I ist eine Anerkennung nicht verpflichtend. 5.1.4 Der Hersteller eines nach den Anforderungen der vorliegenden Europäischen Norm gebauten Kessels oder Kesselteils ist verantwortlich für die von seinen Arbeitern ausgeführten Schweißungen. Er muss eine sachkundige Schweißaufsicht benennen und ebenso die Prüfungen durchführen, die für die Qualifikation der verwendeten Schweißverfahren erforderlich sind. Es dürfen keinerlei Fertigungsarbeiten durchgeführt werden, bis das Schweißverfahren und die Hand- oder Maschinenschweißer für Kessel nach Kategorie II, III und IV anerkannt worden sind (siehe 5.15.3). 5.1.5 Der Hersteller muss ein Protokoll über die bei den Verfahrens- und Schweißerprüfungen erzielten Ergebnisse führen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 5.1.6 Die Schweißungen jedes Schweißers müssen mit einem Stempel markiert werden, der eine Identifizierung des Schweißers ermöglicht oder es muss ein anderes geeignetes Protokoll angefertigt werden. Bei Handstempelungen dürfen nur Stempel verwendet werden, die ausschließlich niedrige Spannungen einbringen. ANMERKUNG Stempel die niedrige Spannung einbringen, sind solche mit abgerundeten Kanten oder solche, die eine Reihe von Punkten hinterlassen. 5.1.7 Falls während der Herstellung eines Kessels oder Druckteils festgestellt wird, dass die Arbeit nicht zufriedenstellend ausgeführt wurde oder nicht den Anforderungen dieser Europäischen Norm entspricht, müssen die Ursachen vom Hersteller untersucht werden und beseitigt werden. Falls nötig, müssen Wiederholungsprüfungen durchgeführt und protokolliert werden. 5.2 Materialkennzeichnung Beim Anreißen und Schneiden des Materials ist die Kennzeichnung so anzuordnen, dass sie nach Fertigstellung des Druckteils deutlich sichtbar ist. Für Teile, die nicht gestempelt werden können, oder für kleine Serienteile oder nicht drucktragende Teile muss der Hersteller ein dokumentiertes System anwenden, das die Rückverfolgbarkeit für alle Materialien im gefertigten Kessel sicherstellt. Ist das Abtrennen der Kennzeichnung während der Herstellung unvermeidbar, so hat der Hersteller des drucktragenden Teiles das Kennzeichen auf einem anderen Teil des Bauteiles zu übertragen. Die Übertragung muss von einer vom Hersteller benannten Person erfolgen. Die Vorgehensweise der Übertragung der Originalkennzeichnung darf nicht in Gegensatz zu den Anforderungen der Materialspezifikation stehen. 5.3 Zylinderschalen 5.3.1 Jeder Schuss darf aus höchstens zwei Blechen hergestellt werden, die bis zu ihren äußersten Enden auf zylindrische Form gebogen werden. Der Biegevorgang muss vollständig maschinell ausgeführt werden. Örtliches Erwärmen oder Hämmern darf nicht angewendet werden. 5.3.2 a) Der Mantel des fertiggestellten Kessels muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Geradheit Wenn auf der Zeichnung nicht anders angegeben, darf die größte Abweichung des Mantels von einer geraden Linie 0,3 % sowohl für die gesamte Länge des Zylinders und für jede Länge von 5 m nicht überschreiten. Die Messungen müssen auf der Oberfläche der Grundbleche erfolgen und nicht auf einer Schweißnaht, Befestigung oder einem sonstigen überstehenden Teil. 5 EN 12953-4:2002 (D) b) Unregelmäßigkeiten im Profil 1) Graduelle örtliche Abweichungen von der Unrundheit Unregelmäßigkeiten im Profil (mit einer 20° Schablone geprüft) dürfen 2 % der Schablonenlänge nicht überschreiten. ANMERKUNG Der Höchstwert kann um 25 % überschritten werden, sofern die Länge der Unregelmäßigkeiten der Mantellänge zwischen zwei Rundnähten mit einem Höchstwert von 1 m nicht überschreiten. Größere Unregelmäßigkeiten erfordern eine Berechnung oder Dehnungsmessungen, um nachzuweisen, dass die Spannungen zulässig sind. 2) Aufdachungen auf Schweißnähten Wo Unregelmäßigkeiten im Schweißnahtprofil auftreten und diese von Abflachungen neben der Naht begleitet werden, müssen diese Unregelmäßigkeiten oder Aufdachungen keine größeren Werte als in der Tabelle 5.3-1 annehmen. Tabelle 5.3-1 — Maximale zulässige Aufdachungen für dynamische und zyklische Belastungen Maße in Millimeter Behälter-Wanddicke © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen e Maximal zulässige Aufdachungen e<3 1,5 3≤e<6 2,5 6≤e<9 3,0 9≤e e/3 Eine konservatives Messverfahren, das die Aufdachungen und Ovalität abdeckt ist durch die Anwendung einer 20° Profilschablone oder Lehre gegeben. Die Anwendung einer solchen Schablone zeigt Bild 5.3-1. Es sind zwei Messwerte P1 und P2 auf jeder Seite der Naht an einer beliebigen Stelle zu nehmen, wobei die gemessene Aufdachung mit 0,25 (P1+P2) oder P3 angenommen wird. 6 EN 12953-4:2002 (D) a Aussparung in der Profilschablone zur Berücksichtigung der Schweißnaht a) 20° Profilschablone b) Messung 1 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen c) Messung 2 d) Negative Aufdachung (flach) Bild 5.3-1 — Profilschablone c) Unrundheit Die Differenz zwischen dem größten und dem kleinsten Durchmesser jedes Abschnittes eines längsnahtgeschweißten Mantelschusses darf einen Höchstwert von (D+1250)/200 aufweisen, wobei D der in mm angegebene Nenn-Innendurchmesser ist. Die Messungen sind auf der Oberfläche des Grundbleches und nicht auf der Schweißnaht, einer Anschweißung oder an einem sonstigen überstehenden Teil durchzuführen. Mantelschüsse können entweder flach auf der Seite liegend oder auf einem Ende aufrecht stehend auf Unrundheit geprüft werden. Werden die Mantelschüsse auf der Seite liegend geprüft, so ist jede Messung nach dem Drehen des Mantels um seine Längsachse um 90° zu wiederholen. Beide Messungen von jedem Durchmesser werden gemittelt und der Betrag der Unrundheit von den so ermittelten Durchschnittswerten bestimmt. Jede örtliche Abweichung von der Kreisform muss allmählich verlaufen. d) Kaltwalzen Kaltes Nachwalzen eines geschweißten Schusses zwecks Beseitigung kleiner Abweichungen von der Kreisform ist zulässig, vorausgesetzt, dass eine zerstörungsfreie Prüfung nach EN 12953-5:2002, 5.3 nach dem Beseitigen der Abweichung von der Unrundheit durchgeführt wird. 7 EN 12953-4:2002 (D) 5.4 Kontrollbohrungen Außen am Kessel angebrachte Verstärkungsbleche und Sättel von Stutzen sind mit mindestens einer Kontrollbohrung zu versehen, die als Gewindeloch (max. Größe G ¼) verschlossen werden kann, für eine vorgezogene Dichtheitsprüfung der Schweißnähte, die das Kesselinnere abdichten. Diese Kontrollbohrungen können offengelassen oder verschlossen werden, wenn der Kessel in Betrieb ist. Werden die Bohrungen verschlossen, darf das hierfür verwendete Material einem sich aufbauenden Druck zwischen Verstärkungsblech und Kesselwandung nicht standhalten. 5.5 Behälterböden und Rohrböden Ebene und gewölbte Böden sind nach Möglichkeit aus einem Stück herzustellen. Ist dies aufgrund der Größe des Bodendurchmessers nicht möglich, so können ebene Böden aus zwei stumpf zusammengeschweißten Blechen hergestellt werden (siehe Bild A.1). Die Schweißnaht ist vorzugsweise zwischen zwei Reihen von Rundankern anzuordnen oder, bei nur einer Reihe von Rundankern, zwischen dieser Reihe und der obersten Reihe von Ankerrohren. Kümpelarbeiten an gekrempten Böden und periphere Bördelarbeiten an Flachböden müssen entweder in einer Presse oder durch umlaufende Verformung durchgeführt werden. Die zylindrischen Borde müssen eine einwandfreie Oberfläche haben und frei sein von örtlichen Unregelmäßigkeiten. Das Verformen von Flachböden, Rohrböden und gewölbten Böden in kaltem Zustand ist nach einem qualifizierten Verfahren zulässig, dass falls erforderlich Normalglühen einbezieht. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Warmgeformte Böden, die bei nicht ausreichenden Temperaturen gekümpelt oder gebördelt werden oder die örtlich erwärmt wurden, müssen nach dem Umformen einer Normalglühung unterzogen werden, sofern der Hersteller zeigt, dass die Sicherheit des Bauteils hiervon nicht beeinträchtigt wird. Werden gewölbte Mantelböden aus einem Blech gepresst, so sind sie maschinell in fortschreitenden Stufen auf Form zu pressen und nach Fertigstellung einem Normalglühen zu unterziehen. ANMERKUNG Das Normalglühen bei warmverformten Böden kann entfallen, wenn die Formgebung bei Temperaturen im Bereich des Normalglühens durchgeführt worden ist. 5.6 Glatte Rohre und Ankerrohre 5.6.1 Rohre können in den Rohrboden eingewalzt oder eingeschweißt oder durch eine Kombination beider Verfahren befestigt werden. 5.6.2 Werden die Rohre nur eingewalzt, so ist dieses Verfahren mit Rollwalzen vorzunehmen. Der eingewalzte Teil des Rohres muss über die gesamte Dicke des Rohrbodens parallel sein. 5.6.3 Zusätzlich zu den eingewaltzen Rohren müssen die Rohre kegelförmig oder tulpenförmig aufgeweitet oder gebördelt werden. 5.6.4 Werden Rohre in den Rohrboden mittels nicht voll durchgeschweißter Nähte eingeschweißt, so muss der nicht verschweißte Teil des Rohres innerhalb der Bohrung leicht aufgeweitet werden, um vollen Kontakt mit dem Rohrboden herzustellen, mit Ausnahme der Zulässigkeit in EN 12953-3:2002, 6.1 d). 5.6.5 Sind Ankerrohre nicht vorgesehen, so sind die Enden aller Rohre am Eintrittsende einzuschweißen oder einzuwalzen und zu bördeln und am Austrittsende einzuschweißen oder nur einzuwalzen. 5.6.6 8 Das Einschweißen von Rohren nach dem Spannungsarmglühen des Kessels ist erlaubt. EN 12953-4:2002 (D) 5.7 Mannlochringe und Ausschnitte 5.7.1 Dichtungsflansche Die Dichtungsflansche von Ausschnitten und Deckeln sind an der Dichtfläche und den Kanten sowie an der Auflagefläche für Schrauben und Muttern spanend zu bearbeiten. Schrauben und Muttern sind an den Kontaktflächen mit dem Flansch spanend zu bearbeiten. 5.7.2 Verschlüsse (Türen) Verschlüsse müssen wie folgt ausgeführt werden: a) Verschlüsse müssen so geformt sein, dass sie auf der inneren Dichtfläche aufliegen und mit Stiftschrauben, Muttern und Bügeln befestigt werden. b) Der vorspringende Teil oder der Rücksprung von Mannloch- oder Besichtigungsöffnungen muss so gut wie möglich angepasst sein. Auf keinen Fall darf das Gesamtspiel größer als 1,5 mm sein. c) Die Muttern müssen mit den Anforderungen für die Schrauben vergleichbar sein. 5.8 5.8.1 Halterungen für Formstücke Formstücke © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Geschraubte Formstücke (Ventile usw.) mit einem Innendurchmesser über 25 mm und geflanschter Formstücke größer DN 80 dürfen nicht direkt an einem Kesselblech befestigt werden, sondern müssen an geeignete geschmiedete, gegossene oder vorgefertigte Stutzen angebracht werden. ANMERKUNG Alternativ können Formstücke die Form von entweder geschraubten oder aufgesetzten Blockflanschen annehmen, welche entweder geschmiedet oder aus einer Platte oder von einem Rundstab geschnitten wurden. 5.8.2 Blockflansche Stutzen in der Form von Blockflanschen in Kontakt mit dem Kesselkörper sind so zu formen, dass sie dicht auf dem Blech aufliegen mit dem sie verbunden werden sollen. Wenn Blockflansche verwendet werden, so sind die Dichtflächen spanend zu bearbeiten. Die Blockflansche müssen dick genug sein, um das Bohren der Löcher für die Stiftschrauben der Anbauteile ohne Beschädigung der Innenflächen zu ermöglichen, wobei die Länge des in den Blockflansch eingeschraubten Stiftschraubenanteils nicht geringer als der Stiftschraubendurchmesser sein darf. 5.8.3 Stutzen Werden Stutzen verwendet, so sind die Flansche an den Kanten spanend oder durch Brennschnitt zu bearbeiten. Schraubflansche sind an der Dichtfläche und Schraubenfläche spanend zu bearbeiten. 5.8.4 Geschraubte Formstücke Geschraubte Formstücke die DN 80 nicht überschreiten, müssen auf passende, an den Kessel angeschweißte Stutzen geschraubt werden. Formstücke müssen für den Betriebsdruck und die Betriebstemperatur des Kessels geeignet sein. 5.9 Zylindrische Flammrohre 5.9.1 Zylindrische oder konische Flammrohrschüsse sind aus einem Blech herzustellen. Wenn dies nicht möglich ist, dürfen nicht mehr als zwei Bleche verwendet werden. Die Längsnähte müssen mindestens 120° voneinander entfernt liegen und sind nach 5.12 als voll durchgeschweißte Stumpfnähte auszuführen. Alternativ können Flammrohre aus Rohren nach prEN 10216-2, prEN 10217-2 oder prEN 10217-5 gefertigt werden, wobei die Zugfestigkeiten und die Minustoleranzen für die Wanddicken zu berücksichtigen sind. ANMERKUNG Das Schweißverfahren und die Schweißer/Bediener für geschweißte Rohre nach prEN 10217-2 und prEN 10217-5 sind bei einer benannten Stelle anzuerkennen. 9 EN 12953-4:2002 (D) 5.9.2 Gefertigte glatte oder gewellte Flammrohre müssen einer inneren und äußeren Besichtigung unterzogen werden, wobei insbesondere die Schweißungen und die Übergangszonen zu inspizieren sind. 5.9.3 Für Glattrohre darf die Durchmessertoleranz nicht mehr als ± 5 mm betragen. Für gewellte Rohre sind die Toleranzen in Tabelle 5.9-1 angegeben. Die in 5.3.2 c) festgelegte Unrundheit darf 1 % der gewellten oder 1,5 % bei glatten Flammrohren nicht überschreiten. Jede Abweichung von der Kreisform muss allmählich verlaufen. Table 5.9-1 — Herstellungstoleranzen für gewellte Flammrohre Symbol Definition Toleranzen mm di Innerer Durchmesser + 5, - 20 e Blechdicke ± 2 Lcor Gewellte Länge ± 25 Pcor Wellenbreite ± 5 H Wellenhöhe ± 10 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Siehe Bild 5.9-1 Legende di Innerer Durchmesser e Blechdicke h Wellenhöhe Lcor Gewellte Länge Pcor Wellenbreite Bild 5.9-1 — Gewelltes Flammrohr 5.9.4 Die Längsnähte von Flammrohren sind so anzuordnen, dass sie von der Wasserseite nach Prüfkategorie 2 in EN 12953-3 geprüft werden können. 5.9.5 Wellrohr und Flammrohrbördelungen müssen mit Maschinen gefertigt werden. Sie müssen normalisiert werden, oder der Verformungsvorgang wurde über Normalisierungstemperatur gemacht. 5.9.6 Wenn Versteifungsringe erforderlich werden, müssen sie auf der Außenseite mit voll durchgeschweißter Naht angebracht werden. 5.9.7 Die Arten der Anschlüsse von Flammrohren an Böden werden in dem Bild A.15 dargestellt. Wird das Flammrohr in einen Bodenausschnitt eingeführt, so muss es eine gute Passung über den gesamten Umfang aufweisen. 10 EN 12953-4:2002 (D) 5.10 Wassergekühlte Wendekammer Die Rohrböden und hinteren Böden müssen an den Wendekammermantel geschweisst werden, z.B. Bild A.14. 5.11 Anker 5.11.1 Rundanker Alle Rundanker sind aus einem gewalzten Vollstab ohne Schweißnaht herzustellen, ungeachtet der Schweißnähte, die für die Befestigung der Anker an die Bleche, die sie unterstützen, erforderlich sind. Warm hergestellte Rundanker sind anschließend normalzuglühen. Wenn ein Ankerbolzen in den Kessel eingebracht wird, muss seine Achse in normaler Position (senkrecht) zum Blech stehen, das er fixiert. Es ist eine Kontrollbohrung entlang der Achse in alle Rundanker einzubringen. Der Durchmesser der Bohrung darf 5 mm nicht überschreiten und die Bohrung muss mindestens 15 mm über die wasserseitige Oberfläche des Bleches hinausreichen. 5.11.2 Versteifungsbleche Die Befestigung von direkt an die Deckenbleche angeschweißten Versteifungsblechen muss mittels volldurchgeschweißter Nähte erfolgen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 5.11.3 Ankerrohre Ankerrohre müssen aus nahtlosen Rohren hergestellt sein. ANMERKUNG Wo geeignet, können die Ankerrohre in einer Linie befestigt werden mit den in 5.11.1 detaillierten Anforderungen für Ankerbolzen. 5.12 Ausführung von Schweißverbindungen 5.12.1 Einbringen von Schweißgut Schweißverbindungen müssen so gestaltet sein, dass eine ausreichende Zugänglichkeit für das Einbringen von Schweißgut gegeben ist, um den in dieser Norm angegebenen Anforderungen zu entsprechen. 5.12.2 Nahtkreuzungen 5.12.2.1 Drucktragende Teile Verbindungen, bei denen mehr als zwei Schweißnähte zusammentreffen, sind zu vermeiden. Wenn ein Behältermantel aus zwei oder mehr Abschnitten hergestellt wird, müssen zuerst die Längsnähte komplettiert werden, bevor mit der(n) angrenzenden Rundnaht(nähten) begonnen werden kann. Die Längsnähte eines jeden angrenzenden Segments müssen um mindestens 100 mm versetzt und möglichst auf der oberen Hälfte des Kessels, d. h. zwischen 9 Uhr und 3 Uhr des Umfangs, angeordnet sein. 5.12.2.2 Drucklose Teile Die Befestigung von drucklosen Teilen mit Schweißnähten, welche die vorhandenen Haupt- oder Stutzennähte kreuzen oder deren nomineller Mindestabstand von denjenigen der Haupt- oder Stutzennähte geringer ist als der kleinere Wert von der doppelten Dicke des druckführenden Teils oder aber 40 mm, ist zu vermeiden. Sind derartige Schweißnähte nicht zu vermeiden, so müssen sie die Hauptnähte vollständig kreuzen und nicht unmittelbar vor den Haupt- oder Stutzennähten aufhören, um Spannungskonzentrationen in diesen Bereichen zu vermeiden. 11 EN 12953-4:2002 (D) 5.12.3 Materialeigenschaften Die Materialeigenschaften aller drucktragenden Teile dürfen nicht negativ durch die Verschweißung mit Stutzen, Blockflanschen, Abzweigungen, Rohren und nicht drucktragenden Teilen beeinträchtigt werden. 5.12.4 Nahtarten 5.12.4.1 Voll durchgeschweißte Nähte Bei einer voll durchgeschweißten Naht sind die Komponenten des Stoßes über die volle Stoßtiefe miteinander verschmolzen, wobei keine unverschweißten Bereiche auftreten dürfen. Die folgenden Schweißnähte gehören zu den voll durchgeschweißten Nahtarten: a) Längs- und Rundhauptnähte in zylindrischen Mänteln, Flammrohren und Wendekammer-Umfangsblechen entsprechend Bild A.1; b) Nähte in ebenen Böden nach Bild A.1; c) Nähte in ungekrempten ebenen Böden (Scheibenböden) oder Rohrböden wenn sie 1) 2) 3) 4) an Mäntel nach den Bildern A.13a) und A.13b); an Flammrohre nach Bild A.15; an Wendekammer-Umfangsbleche nach den Bildern A.14a) bis A.14c und; an Befahrstutzen nach den Bildern A.16a) und A.16b); © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen geschweißt werden. d) Nähte zur Befestigung von gekrempten Böden nach Bild A.13c); e) Nähte an Abzweigungen, Stutzen und Blockflanschen und Nähte an Verstärkungsblechen nach den Bildern A.4 bis A.10; f) Verbindungsnähte zwischen Vorschweißflanschen und Rohren nach Bild A.12; g) Nähte an Mannlochrahmen, Befestigungsnähte von Eckankern, Flammrohrversteifungen, Nähte an Wendekammerankern und an Versteifungsträgern von Wendekammern. 5.12.4.2 Kehlnähte (Gegenschweißungen) Werden ungekrempte ebene Böden (Scheibenböden) oder Rohrböden an Mäntel, Flammrohre und Wendekammer-Umfangbleche geschweißt, so sind die Kehlnähte über den gesamten Umfang der Schweißnaht vorzusehen außer für kleine Kessel nach EN 12953-3, Tabelle 10.2-3, Rohrwände von stehenden Kesseln und Elektrokesseln. Andere Anforderungen an Kehlnähte werden von der Berücksichtigung der Zugänglichkeit zum Schweißen vorgegeben. Ungeachtet dieser Anforderungen sind die Kehlnähte immer dann über den vollen Nahtumfang vorzusehen wenn dies möglich ist, um die erforderliche Qualität der Schweißnaht sicherzustellen. Das Nahtprofil von Kehlnähten muss schädliche Kerbwirkungen auf ein Mindestmaß beschränken. Entfallen Teile von Kehlnähten nach EN 12953-3, Tabelle 10.2-3, so ist der Schweißtechnik besondere Beachtung zwecks Sicherstellung eines einwandfreien Wurzelzustandes zu schenken. Dies ist durch Verfahrensprüfungen nachzuweisen. 5.12.4.3 Andere Schweißnähte Nicht voll durchgeschweißte Nähte sind zulässig für das Schweißen von Ankerrohren an Rohrböden, glatten Rohren an Rohrböden, Rundankern an Rohrböden, sowie Kehlnähte zum Befestigen von Verstärkungsblechen. 12 EN 12953-4:2002 (D) 5.12.5 Schweißfugen Die Abmessungen und die Form der zu verbindenden Schweißflanken müssen die Herstellung einwandfreier Schweißnähte erlauben (siehe 5.12.1). 5.12.6 Zu verschweißende Bleche mit ungleichen Wanddicken Werden Blechkanten unterschiedlicher Dicke zusammengefügt und ist der Unterschied zwischen den Oberflächen auf jeder Seite größer als in 5.15.9 vorgeschrieben, so ist das dickere Bleche auf einer Länge von mindestens dem 4-fachen Versatz einschließlich der Breite der Schweißnaht, falls vorgeschrieben, glatt abzuschrägen. 5.13 Ausschnitte in oder neben Schweißnähten Ausschnitte in oder neben Schweißnähten sollten insbesondere dann vermieden werden, wenn diese nicht spannungsarm geglüht sind. Der Mindestabstand von der Mittelachse der Schweißnaht zum nächstgelegenen Punkt der Schweißnaht der Ausschnittsverbindung oder -kante muss 60 mm oder die 4fache Blechdicke betragen, wobei der größere Wert gilt. ANMERKUNG Ist dies nicht möglich, sollte die Ausschnittsschweißnaht die Hauptschweißnaht vollständig kreuzen und zwar so, dass die Tangente an der Stelle, wo die Schweißnahtachse die Ausschnittskante berührt einen Winkel mit dieser Achse von möglichst 90° bildet. Wenn die Schweißnähte kreuzen, sind sie dort zerstörungsfrei zu prüfen auf einer Länge von 60 mm oder der vierfachen Blechdicke, wobei der jeweils größere Wert an jeder Seite des Ausschnitts gilt. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 5.14 Kehlnähte Kehlnähte können innerhalb der im Anhang A angegebenen Begrenzungen als tragende Nähte für drucktragende Teile verwendet werden. Um ein vollständiges Durchschweißen an der Wurzel sicherzustellen, ist der Auslegung der Schweißverbindung durch Kehlnähte besondere Beachtung zu schenken. 5.15 Fertigung 5.15.1 Allgemeines Die Güte der Schweißnähte muss den Anforderungen dieser Norm entsprechen. Die Verfahren für die Hauptnahtschweißungen müssen volle Durchschweißungen sicherstellen und es ist durch Verfahrensprüfungen nachzuweisen, dass die Schweißverfahren eine von typischen Fehlern freie Naht produzieren können. Der Hersteller muss eine Vorwärmtemperatur für das Schweißverfahren vorsehen. Diese muss unter Beachtung der Materialzusammensetzung, der zu schweißenden Blechdicke, des Nahttyps, des Zusatzwerkstoffes und der Wärmeeinbringung bestimmt werden. Allgemeine Empfehlungen für die Vorwärmung sind in EN 1011-2 enthalten, es darf keine Schweißung erfolgen, wenn sich die zu verbindenden Werkstoffe innerhalb einer Nahtlänge von 150 mm bei einer Temperatur unter 5 °C befinden. 5.15.2 Schweißverfahren Jedes Verfahren ist zulässig, sofern die Anforderungen der genehmigten Verfahrensprüfungen eingehalten werden (siehe 5.15.3.1). 5.15.3 Genehmigung der Schweißverfahren 5.15.3.1 Genehmigung der Schweißverfahrensprüfungen Schweißverfahrensprüfungen sind in Übereinstimmung mit EN 288-3 zu genehmigen (siehe auch 5.1.3). Der Hersteller muss alle Schweißverfahren vor Beginn der Schweißarbeiten genehmigen lassen. Die Anforderungen und Bedingungen für Kerbschlagproben richten sich nach der Norm für den Grundwerkstoff. 13 EN 12953-4:2002 (D) 5.15.3.2 Genehmigung für Hand- und Maschinenschweißer Handschweißer müssen nach den Richtlinien der EN 287-1 zugelassen sein. Maschinenschweißer sind in Übereinstimmung mit der EN 1418 zuzulassen (siehe 5.1.3). Eine Kopie der Schweißspezifikation muss dem Hand- bzw. Maschinenschweißer zugänglich sein. 5.15.4 Schneiden, Anheften und Ausrichten 5.15.4.1 Bleche sind auf Größe und Form durch Brennschneiden und/oder spanende Bearbeitung zu bringen. ANMERKUNG Bleche mit einer Dicke von maximal 15 mm können kalt abgeschert werden, vorausgesetzt, die Kanten werden geprüft (Sichtprüfung oder andere Verfahren) und für das Schweißen geeignet befunden. Das Brennschneiden von Blechen, Profilen, Stäben und Schmiedestücken muss bei einer 5.15.4.2 Umgebungstemperatur über 5 °C erfolgen. Während des Schweißvorgangs sind die zu schweißenden Bleche anzuheften, zu fixieren, auszu5.15.4.3 richten und in ihrer Lage festzuhalten. Es sind Stäbe, Blöcke, Klammern, Heftschweißungen und sonstige Mittel zu verwenden, um das Fluchten der zu verschweißenden Kanten zu ermöglichen. Heftschweißungen sind zu entfernen, sofern sie nicht vollständig in der Naht aufgeschmolzen werden. Die Flanken von Stumpfstößen sind während des Schweißens zu fixieren, so dass die in 5.15.8 und 5.15.9 angegebenen Toleranzen in der fertigen Schweißverbindung nicht überschritten werden. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 5.15.5 Längsnähte Längsnähte in Mänteln, Trommeln und Sammlern können beidseitig geschweißt werden oder auch nur einseitig, wenn die Verfahrensprüfung annehmbare Ergebnisse zeigt. Wird eine Badstütze benutzt, so ist diese nach dem Schweißen und vor irgendeiner vorgeschriebenen zerstörungsfreien Prüfung zu entfernen. Sie ist aus einem Werkstoff herzustellen, der die Schweißnaht nicht beeinträchtigt. 5.15.6 Rundnähte Werden Rundnähte in Mänteln und Trommeln einseitig unter Verwendung einer Badstütze geschweißt, so ist die Unterlage vorzugsweise nach dem Schweißen und vor irgendeiner vorgeschriebenen zerstörungsfreiende Prüfung zu entfernen. Der Werkstoff der Badstütze darf die Schweißnaht nicht ungünstig beeinträchtigen. 5.15.7 Oberflächenzustand vor dem Schweißen Die zu verschweißenden Flächen müssen auf einem Abstand von mindestens 25 mm von der Schweißkante sauber und frei von Fremdstoffen wie z. B. Fett, Öl, Schmiermittel und Kennzeichnungsfarbe sein. Schädliche Oxide sind von der Kontaktfläche des Schweißgutes zu entfernen. Ist Schweißgut auf einer vorher geschweißte Oberfläche aufzutragen, so ist die gesamte Schlacke durch ein Schruppmesser, einen Meißel, einen Presslufthammer oder ein anderes geeignetes Mittel zu entfernen, um den Einschluß von Verunreinigungen im Schweißgut zu verhindern. 5.15.8 Versatz der Mittellinie Bei Längsnähten müssen die Mittellinien der Bleche innerhalb 10 % der Dicke des dünneren Bleches fluchten (siehe Tabelle 5.15-1 und Bild 5.15-1). Die Grenzwerte für das Fluchten der Mittellinie dürfen jedoch überschritten werden, wenn die Konstruktion aus technischen Gründen einen Versatz der Mittellinie erfordert. Dieser Versatz ist in den Berechnungen zu berücksichtigen. 14 EN 12953-4:2002 (D) Tabelle 5.15.1 — Maximaler Versatz für fertiggestellte Längsnähte in Blechen Dicke des dünneren Bleches Maximaler Versatz e d1 mm mm e ≤ 10 1 10 < e ≤ 40 e/10 40 < e 4 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen a) b) c) Bild 5.15-1 — Längsnähte in Blechen 5.15.9 Fluchttoleranzen der Oberflächen 5.15.9.1 Rundnähte Der größte Versatz an den Blechoberflächen (siehe Bild 5.15.-1) muss den Angaben der Tabelle 5.15-2 entsprechen. Wird dieser Versatz überschritten, so ist die Oberfläche des dickeren Blechs mit einer Neigung von ≤ 15° abzuschrägen. 15 EN 12953-4:2002 (D) Tabelle 5.15-2 — Maximaler Versatz von Blechen mit Rundnähten Dicke des dünneren Bleches Maximaler Versatz e d2 oder d'2 mm mm e ≤ 20 20 < e ≤ 40 40 < e 5.15.9.2 e/4 5 e/8 aber nicht größer als 20 Längsnähte Der Versatz an den Blechoberflächen (siehe Bild 5.15-1) darf die Werte aus Tabelle 5.15-3 nicht überschreiten. Wird dieser Versatz überschritten, so ist die Oberfläche des dickeren Blechs mit einer Neigung von ≤ 15° abzuschrägen. Tabelle 5.15-3 — Maximaler Versatz von Blechen mit Längsnähten Dicke des dünneren Bleches Maximaler Versatz e d2 oder d'2 mm mm e ≤ 12 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 12 < e ≤ 48 48 < e 5.15.10 e/4 3 e/16 aber nicht größer als 6 Fertig bearbeitete Längs- und Rundnähte Um sicherzustellen, dass die Schweißfugen vollständig gefüllt sind, so dass die Schweißgutoberflächen an keiner Stelle unter die Oberfläche des Verbindungsbleches fallen, muss Schweißgut als Überhöhung auf beide Blechseiten aufgetragen werden. Diese Überhöhung darf die in EN 12953-5:2002, Tabelle 5.5-2, angegebenen Dicken nicht überschreiten. 5.15.11 Kehlnähte Bei tragenden Kehlnähten ist das Schweißgut so aufzutragen, dass ein ausreichender Einbrand in den Grundwerkstoff an der Nahtwurzel sichergestellt ist und dass ausreichendes Schweißgut aufgetragen wird, um die rechnerischen Anforderungen zu erfüllen. 5.15.12 5.15.12.1 Verschiedene schweißtechnische Anforderungen Beidseitige Nähte Die Rückseite beidseitiger Schweißverbindungen ist vor dem Auftragen von Schweißgut bis auf sauberes Grundmaterial zu reinigen. ANMERKUNG Diese Anforderung braucht nicht auf Schweißverfahren angewendet zu werden, bei denen eine einwandfreie Bindung und Durchschweißung auf andere Weise erzielt wird und bei denen der Nahtgrund frei von Verunreinigungen bleibt. 5.15.12.2 Wiederansetzen Wird der Schweißvorgang aus irgendeinem Grund unterbrochen, so ist bei seiner Wiederaufnahme besonders auf die Erzielung der erforderlichen Durchschweißung und Bindung zu achten. 16 EN 12953-4:2002 (D) ANMERKUNG 5.15.12.3 Beim UP-Schweißen wird ein Ausschleifen des Endkraters empfohlen. Einseitig geschweißte Nähte Werden einseitig Schweißverbindungen verwendet, ist sicherzustellen, dass eine vollständige Durchschweißung und Bindung am Nahtgrund über die gesamte Länge der Verbindung erzielt wird. 5.15.12.4 Vor der Warm- oder Kaltformgebung geschweißte Bleche Warmformgebung geschweißter Bleche ist erlaubt, vorausgesetzt, dass die Schweißverbindung nach der Warmverformung zerstörungsfrei geprüft wird und ein Prüfstück, das der gleichen Wärmebehandlung unterzogen wurden, mitgeprüft wird. Die Kaltverformung ist unter den folgenden Bedingungen zulässig a) Vorsichtsmaßnahmen bei der Formgebung Vor der Kaltverformung ist die Schweißnahtüberhöhung glatt zu schleifen und der Hersteller muss, falls erforderlich, Vorsichtsmaßnahmen treffen, um Rissbildung im Schweißgut und in der Wärmeeinflusszone zu vermeiden. b) Grenzdicken Die Grenzdicken müssen 20 mm betragen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen c) Formgebung Wenn der innere Krümmungsradius nach der Formgebung geringer als die 10fache Dicke des Bleches ist, so muss eine nachträgliche Wärmebehandlung durchgeführt werden. Die Wärmebehandlung ist zwischen den beteiligten Parteien zu vereinbaren. d) Prüfungen Nach der Kaltformgebung sind die Schweißverbindungen einer Sichtprüfung sowie einer zerstörungsfreien Prüfung über die gesamte Länge zu unterziehen. Verbindungen beliebiger Dicken, die auf einen Innenradius verformt worden sind, der geringer als der in c) festgelegte ist, sind durch Magnetpulver- oder Farbeindringverfahren oder andere anerkannte Verfahren auf Risse zu prüfen. Das anzuwendende Verfahren ist zwischen den beteiligten Parteien zu vereinbaren. 5.15.12.5 Halterungen 5.15.12.5.1 Pratzen, Konsolen, Versteifungen und andere Halterungen müssen sich in angemessener Weise der Krümmung des Mantels oder anderen Oberflächen, an die sie zu befestigen sind, anpassen. 5.15.12.5.2 An drucktragende Teile angeschweißte provisorische Halterungen sind auf ein praktisches Mindestmaß zu beschränken. 5.15.12.5.3 Provisorische Halterungen sind vor der ersten Druckprobe zu entfernen, es sei denn, sie sind nach der gleichen Norm wie die bleibenden Halterungen konstruiert. 5.15.12.6 Beseitigung von Halterungen 5.15.12.6.1 Wo konstruktive Halterungen entfernt werden müssen, darf die hierfür verwendete Technik das drucktragende Bauteil nicht beschädigen. 5.15.12.6.2 Die Stellen, an welchen provisorische Halterungen beseitigt worden sind, müssen glatt bearbeitet und entsprechend zerstörungsfrei geprüft werden. 17 EN 12953-4:2002 (D) 5.15.13 Ausbesserung von Schweißfehlern Jede vom Hersteller ausgeführte Schweißnahtreparatur muss protokolliert werden. Der Hersteller ist nach eingehender Beurteilung der Wichtigkeit und Anzahl der zu beseitigenden Fehler für die Entscheidung verantwortlich, ob eine Anzahl örtlicher Ausbesserungen erfolgen soll oder ob eine vollständig neue Naht nach dem Ausschleifen der betroffenen Naht geschweißt werden soll. Die Schweißverfahren für örtliche oder vollständige Ausbesserungen müssen genehmigt werden. Erfordern die auszubessernden Fehler nicht die Anwendung eines Schweißverfahrens, welches von dem bereits verwendeten abweicht und entscheidet sich der Hersteller für die Anwendung des Verfahrens bei der o. g. Reparatur, ist keine Verfahrensprüfung erforderlich. Im Fall von wiederkehrenden unzulässigen Fehlern sind die Ursachen zu untersuchen und Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, wobei die Vorgänge zu protokollieren sind. 5.16 Wärmebehandlungen nach dem Schweißen und andere Wärmebehandlungen 5.16.1 Allgemeines Wärmebehandlungen nach dem Schweißen müssen durchgeführt werden, wenn die Wanddicke an einer beliebigen Schweißverbindung 35 mm überschreitet. ANMERKUNG Der Grenzwert für die Wanddicke darf auf 40 mm erhöht werden, wenn die Kerbschlageigenschaft des Werkstoffes mindestens 50 J beträgt. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Wärmebehandlung muss vor der Druckprüfung durchgeführt werden. Werden bestimmte Teile, z. B. Stutzen, erst nach der abschließenden Wärmebehandlung angebracht, dann ist eine örtliche Wärmebehandlung zulässig. Wenn Schweißreparaturen an einem Kessel erforderlich werden, der bereits wärmebehandelt ist, müssen die Anforderungen für eine erneute Wärmebehandlung erfüllt werden. 5.16.2 Materialdicke Verbindet die Schweißnaht Teile unterschiedlicher Wanddicke, so sind die Dicken, für welche die in den Anforderungen für die Wärmebehandlung nach dem Schweißen in 5.16.1 angegebenen Grenzen gelten, die nachfolgend aufgeführten Nenndicken einschließlich Korrosionszuschlag (siehe Bild 5.16-1). a) die Dicke des Mantel- oder Bodenbleches je nach Anwendungsfall bei Befestigungsnähten von Stutzen oder Blockflanschen (Punkt A) b) die Dicke des Stutzenhalses am Stoß zwischen Stutzenhals und anschließendem Flansch und an Aufschweißstutzen mit Mantel oder Boden (Punkt B) c) die Dicke an der Befestigungsstelle, wo das nicht drucktragende Teil an ein Druckteil geschweißt wird (Punkt C) d) das dünnere von zwei anstoßenden stumpfgeschweißten Blechen einschließlich der Verbindung zwischen gewölbtem Boden und Mantel (Punkt D) e) die Dicke des Mantels bei Verbindungen mit ebenen Böden, die mittels Stumpfnaht an den Mantel geschweißt werden (Punkt E) f) die Dicke von ebenen Böden, wenn sie in den Mantel eingesetzt werden (Punkt F) 18 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-4:2002 (D) Legende 1 Stutzen (eingeschweißt) 2 Flansch 3 Stutzen (aufgeschweißt) 4 Verstärkungsblech 5 Druckloses Teil 6 7 8 9 Blockflansch (eingeschweißt) Blockflansch (aufgeschweißt) Mannlochring Bodenblech Bild 5.16.1 — Dicke, zu berücksichtigen beim Bestimmen der Anforderung für die Wärmebehandlung nach dem Schweißen 5.16.3 Wärmbehandlungstemperaturen nach dem Schweißen Die Temperatur, auf welche unlegierte und C-Mn-Stähle zwecks Spannungsarmglühen erwärmt 5.16.3.1 werden müssen, liegt innerhalb des Bereiches von mindestens 550 °C bis maximal 600 °C. Die Haltezeit innerhalb dieses Temperaturbereiches beträgt 2 Minuten/mm Blechdicke mit einem Mindestwert von 30 Minuten und einem Höchstwert von 120 Minuten. Die Temperatur des Glühofens darf 300 °C nicht überschreiten, wenn der Kessel hineingefahren wird. 5.16.3.2 Die Aufheizrate über 300 °C darf die folgenden Werte nicht überschreiten 5 500 °C/h oder 55 °C/h e je nachdem welche die größere ist, wobei e die Blechdicke in mm beträgt. Während der Aufwärmzeit darf die Temperaturschwankung in 4,5 m voneinander entfernten Punkten 5.16.3.3 150 °C nicht überschreiten und nach Erreichen der Haltetemperatur muss der zu erwärmende Kesselteil innerhalb des in 5.16.3.1 angegebenen Bereiches liegen. Während der Aufwärm- und Haltezeit ist die Ofenatmosphäre so zu regeln, dass eine übermäßige 5.16.3.4 Oxidation der Kesseloberfläche vermieden wird. Die Flamme darf nicht direkt auf den Kessel auftreffen. 19 EN 12953-4:2002 (D) Der Kessel ist im Ofen auf 300 °C abzukühlen, wobei die Abkühlgeschwindigkeit folgende Rate nicht 5.16.3.5 überschreiten darf 5 500 °C/h oder 55 °C/h e je nachdem welche die größere ist wobei e die Blechdicke in mm ist. ANMERKUNG Unter 300 °C kann der Kessel an ruhender Luft abgekühlt werden. Die festgelegten Temperaturen sind die tatsächlichen Temperaturen jedes Bauteils oder jeder Zone 5.16.3.6 des Kessels die wärmebehandelt wurden, wobei die Messungen auf der äußeren Oberfläche mittels Thermoelementen erfolgen und zwar dort, wo die Verbindungen einer Spannungsarmglühung zu unterziehen waren (siehe 5.16.2). Eine ausreichende Anzahl von Temperaturen muss fortlaufend und automatisch aufgezeichnet 5.16.3.7 werden. Es sind verschiedene Thermoelemente anzubringen um sicherzustellen, dass sich der gesamte wärmebehandelte Kessel oder das Kesselteil innerhalb des vorgeschriebenen Bereiches befunden hat. 5.16.4 Andere Wärmebehandlungen Ist eine Wärmebehandlung durch Normalglühen durchzuführen, so ist das normal zu glühende Teil langsam auf die erforderliche Temperatur zu bringen so wie in der Europäische Werkstoffnorm vorgeschrieben, um es dann so lange bei dieser Temperatur zu halten, dass die Haltezeit gerade für eine gründliche Durchglühung ausreicht. Verursacht die Geometrie des Teils eine ungenügend homogene Abkühlung, so ist nach dem Normalglühen ein Spannungsarmglühen durchzuführen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 5.16.5 Wärmebehandlung von Prüfstücken Ist ein geschweißtes Arbeitsprüfstück erforderlich, so ist es während der Wärmebehandlung in dem Druckteil, das es repräsentiert anzuordnen, oder wenn dies nicht möglich ist, kann das Prüfstück an der Seite des Druckteils, das es repräsentiert, in einer solchen Lage angeordnet werden, dass es eine ähnliche Wärmebehandlung erhält. ANMERKUNG Das Prüfstück kann getrennt vom Druckteil wärmebehandelt werden, sofern Mittel angewendet werden, die sicherstellen, dass die folgenden Faktoren sowohl für das Prüfstück als auch für das Druckteil die gleichen sind: a) Aufheizgeschwindigkeit, maximale Temperatur b) Haltezeit c) Abkühlbedingungen Die Wärmebehandlungstemperaturen separat geglühter Prüfstücke sind aufzuzeichnen. 20 EN 12953-4:2002 (D) Anhang A (informativ) Typische Beispiele zulässiger Schweißnahteinzelheiten A.1 Allgemeines Die Zeichnungen in diesem Anhang sollen Empfehlungen für Schweißverbindungen an Flammrohrkesseln mittels Metall-Lichtbogenverfahren geben. Die folgenden Verbindungsarten werden erfasst: Bild Blechvorbereitung für stumpfgeschweißte Längs- und Rundnähte A.1 Einzelheiten der Nahtvorbereitung für Abzweige A.2 Einzelheiten der Nahtvorbereitung für eingeschweißte Abzweige A.3 Aufgeschweißte Abzweige A.4 Eingeschweißte Abzweige © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen a) mit symmetrischen Schweißungen b) mit asymmetrischen Schweißungen c) mit Einseitennaht A.5 A.6 A.7 Abzweige mit zusätzlichen Verstärkungsringen a) b) Aufgeschweißte Abzweige Eingeschweißte Abzweige A.8 A.9 Blockflanschverbindungen A.10 Flansche A.11 und A.12 Verbindungen Rohrboden/Mantel A.13 Verbindung ebener Boden oder Rohrboden mit Wendekammer-Umfangsblech A.14 Verbindungen Boden/Flammrohr A.15 Verbindung Inspektionsstutzen an Boden A.16 A.2 Zweck Der Zweck dieses Anhangs ist die Angabe von Beispielen einer einwandfreien und allgemein anerkannten Praxis und nicht die Standardisierung von Verbindungen, die als bindend oder zur Verhinderung der Weiterentwicklung auf irgendeine Weise beitragend, angesehen werden können. Eine Anzahl von Verbindungen sind ausgeschlossen worden, deren Anwendung trotz ihrer einwandfreien Ausführung auf bestimmte Anwendungsgebiete, Firmen und Örtlichkeiten beschränkt ist. Darüber hinaus ist es wünschenswert, künftige Änderungen und Ergänzungen einzuführen, um Verbesserungen bei Schweißverfahren- und Techniken entsprechend ihrem Entwicklungsstand wiederzugeben. 21 EN 12953-4:2002 (D) A.3 Wahl der Einzelheiten Die empfohlenen Verbindungen werden weder als gleichermaßen für alle Betriebsbedingungen geeignet angesehen noch ist die gezeigte Reihenfolge bezeichnet für ihre jeweiligen mechanischen Eigenschaften. Bei der Auswahl der entsprechenden Einzelheiten aus den verschiedenen Alternativen für jede Verbindungsart sollten die Herstellung die herrschenden Betriebsbedingungen berücksichtigt werden. A.4 Schweißnahteinzelheiten und Abmessungen A.4.1 Nahtprofile Die Einschränkungen hinsichtlich der Nahteinzelheiten und Abmessungen basieren auf einer allgemein anerkannten einwandfreien Praxis können aber Änderungen unterliegen, die von besonderen Schweiß- oder Auslegungsbedingungen diktiert werden. Die Nahtprofile (z. B. Flankenwinkel, Wurzelradien und Flanken) sind durch einen Buchstaben und eine Zahl in einem Kreis gekennzeichnet, der sich auf die in Bild A.2 gezeigten Einzelheiten bezieht. Sie sind so ausgelegt, dass sie zu einwandfreien Bedingungen für das Schweißen führen und das sichere Einbringen von Schweißgut in die Nahtwurzel ermöglichen. Dies ist von besonderer Bedeutung im Falle von HV- und HU-Nähten. A.4.2 Stumpfnähte © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Wo Stumpfnähte vorgegeben sind, ist vorgesehen, dass diese ausgekreuzt oder -gefugt werden und gegengeschweißt werden sollen. Alternativ dazu kann das Schweißverfahren so gewählt werden, dass sich eine einwandfreie Durchschweißung der Wurzel ergibt. A.4.3 Schweißnahtabmessungen Die Abmessungen der Schweißnähte, d. h. die erforderliche Dicke, sind so gewählt worden, dass die volle Festigkeit der verbundenen Teile erzielt wird. A.4.4 Änderungen Es können Fälle auftreten bei denen Änderungen durchgeführt werden, die vorteilhaft sind für a) die Nahtprofile zur Anpassung besonderer Schweißtechniken oder b) die Schweißnahtabmessungen zur Anpassung an die Konstruktions- und Betriebsbedingungen A.5 Verbindungsarten (siehe Bilder A.4 bis A.16) A.5.1 Die Abmessungen und die Form der gewählten Ausführung kann die Durchführbarkeit und/oder die Wirksamkeit der Ultraschallprüfung beeinflussen. Dies kann ebenfalls von der Anwendbarkeit der Ausrüstung und zur Verfügung stehenden Zeit abhängen. Wird eine Ultraschallprüfung vorgeschrieben, sollten diese Faktoren entsprechend berücksichtigt werden. A.5.2 Werden die Nähte nur einseitig geschweißt, muss die sichtbare Wurzellage eine glatte Kontur haben und eben oder leicht nach außen gewölbt sein. A.5.3 Die Verwendung von ringförmigen Verstärkungen ist in den Fällen nicht angebracht, wo erhebliche, schwankende Temperaturgefälle auftreten. A.5.4 Werden teilweise durchgeschweißte Nähte verwendet, ist das Vorhandensein von Wurzelfehlern möglich. Solche Fehler können nicht immer durch zerstörungsfreie Prüfungen nachgewiesen oder bewertet werden. Die Verwendung von teilweise durchgeschweißten Nähten ist in den Fällen nicht angebracht, bei denen erhebliche, schwankende Temperaturgefälle auftreten. 22 EN 12953-4:2002 (D) A.5.5 Zusätzlich zur Notwendigkeit einer sorgfältigen Auswahl der Nahtdetails für Rohr mit Rohrbodenverbindungen ist der Wahl der anzuwendenden Schweiß- und Prüftechniken besondere Beachtung zu schenken. A.5.6 Wenn die Wurzelflanke nicht durch ein Schmiedeverfahren hergestellt wurde, so ist sicherzustellen, dass die Gütewerte durch die gesamte Blechdicke den Konstruktionsvorgaben entspricht. A.5.7 Wird eine Ultraschall-Prüfung gefordert, kann es erforderlich sein, die Schweißverbindung zwischen dem Abzweig und dem Mantel vor der Aufschweißung des Verstärkungsringes zu prüfen. A.6 Abzweige (siehe Bilder A.4 bis A.10) Die Abmessung der Schweißnähte sind so gewählt worden, dass die volle Festigkeit der zu verbindenden Teile erzielt wird (siehe auch A.4.3 und A.4.4 bzw. A.7.2.1). A.7 Abzweigen ohne Verstärkungsringe (siehe Bilder A.4 bis A.7) A.7.1 Aufgeschweißte Abzweige Die Notwendigkeit einer Untersuchung des Mantels auf Dopplungen um den Abzweigausschnitt herum sollte bei der Verwendung von aufgeschweißten Abzweigen berücksichtigt werden. A.7.2 Eingeschweißte Abzweige © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen A.7.2.1 Allgemeines Die Notwendigkeit einer Untersuchung des Mantels auf Dopplungen um den Abzweigausschnitt herum sollte bei der Verwendung von eingeschweißten Abzweigen berücksichtigt werden. A.7.2.2 Nahtabmessungen Die Art der Abzweig-Mantel-Verbindung und die Abmessungen der verwendeten Schweißnähte kann durch verschiedene Faktoren aus den Betriebsbedingungen, für die der Kessel ausgelegt ist, beeinflusst werden. Als allgemeine Anleitung werden die Schweißnahtabmessungen in diesem Anhang für die verschiedenen empfohlenen Verbindungen angegeben, basierend auf dem Konzept, dass die Schweißnähte volltragend unter Zugbeanspruchung des radial zum Mantel angebrachten Abzweigs, wie in den Bildern A.3 a) und A.3 b) gezeigt, sein sollten. Im allgemeinen sollte es deshalb nicht nötig sein, größere Nähte als die gezeigten zu verwenden. Es wird einfach annähernd angenommen, dass die rechnerische Gesamtdicke der Nähte gleich der zweifachen Abzweigdicke sein sollte. Es wird ebenfalls angenommen, dass die Nähte relativ symmetrisch über die gesamte Dicke der Verbindung sind. Zusätzlich wird empfohlen, dass, wenn die Abzweigdicke die halbe Manteldicke überschreitet, voll durchgeschweißte Nähte mit Kehlnähten zu verwenden, deren rechnerische Gesamtdicke gleich 20 % der Manteldicke – wie in den Bildern A.3 c) und A.3 d) gezeigt – beträgt. Diese zusätzliche Dicke wird als Ausgleich für die technischen Schwierigkeiten in der Praxis empfohlen, einwandfreie Nähte bei Stutzenverbindungen zu schweißen und diese durch zerstörungsfreie Prüfungen einwandfrei zu prüfen. Diese zusätzlichen Kehlnahtlagen dienen auch zur Erzielung eines akzeptablen geometrischen Profils. Aus praktischen Gründen ist eine Mindestabmessung von 6 mm für die Kehlnahtgröße empfehlenswert. Es können Betriebszustände vorherrschen, für die schmalere Nähte angemessen sind und von einem sachverständigen Ingenieur können die Schweißnahtgrößen reduziert werden. A.7.2.3 Stegabstand zwischen Abzweig und Mantel Der Abstand zwischen Abzweig und Mantel sollte 3 mm nicht überschreiten. Größere Abstände erhöhen die Neigung zu spontaner Rissbildung beim Schweißen, insbesondere mit zunehmender Dicke der zu verbindenden Bauteile. 23 EN 12953-4:2002 (D) A.7.2.4 Beseitigung der scharfen Innenkanten des Abzweigausschnittes Die Innenkanten des Ausschnittes für einzuschweißende Abzweige werden abgerundet, weil an dieser Stelle eine Spannungskonzentration auftritt. Diese Vorsichtsmaßnahme wird empfohlen, wenn die Abzweigverbindung voll beansprucht ist, oder Materialermüdung unterliegt. Sie ist aber nicht erforderlich, wenn diese Bedingungen nicht auftreten. A.7.2.5 Vorbereitung des Ausschnitts im Mantel Für eingeschweißten Stutzen nach den Bildern A.5 bis A.7 kann der Ausschnitt im Mantel nach den folgenden beiden Verfahren eingebracht werden: a) Die Tiefe der Fugen B und D kann um den Ausschnitt herum konstant sein wie in Bild A.3 e) dargestellt. Dieser Normalfall ist die Grundlage für die Zeichnungserstellung (siehe z. B. Bild A.6); b) Die Wurzeln der Schweißfugen können z. B. in einer Ebene liegen, wenn sie spanend ausgebohrt worden sind. In diesem Fall variiert die Dicke der Fugen um den Ausschnitt wie in Bild A.3 f) gezeigt. A.8 Abzweigen mit zusätzlichen Verstärkungsringen (siehe Bilder A.8 und A.9) A.8.1 Allgemeines Verstärkungsringe sollten fest am Mantel aufliegen und mit Kontrollbohrungen versehen sein. A.8.2 Eingeschweißte Abzweige © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Der Stegabstand zwischen Abzweig und Mantel sollte 3 mm nicht überschreiten. Breitere Abstände erhöhen die Neigung zu spontaner Rissbildung beim Schweißen insbesondere bei zunehmender Dicke der zu verbindenden Bauteile. Maße in Millimeter a) b) c) d) Legende 1 Auskreuzen bevor die Gegenlage gelegt wird Bild A.1 — Blechvorbereitung für stumpfgeschweißte Längs- und Rundnähte 24 EN 12953-4:2002 (D) Maße in Millimeter © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Legende α = 45° min s1 = 1,5 bis 2,5 g1 = {1,5 bis 2,5 wobei erb < 9,5; 2,5 bis 4 wobei erb ≥ 9,5} s2 = 0 bis 3 g2 siehe Anmerkung 2 Legende α = 15° bis 35° s1 = 2 bis 3 s2 = 2 bis 3 g1 = 1,5 bis 2,5 g2 b r siehe Anmerkung 2 = 0 bis 3 = 6 bis 13 ANMERKUNG 1 Bei der Anwendung der größten und kleinsten Abmessung sollte Vorsicht geboten werden, da diese Änderungen unterliegen und zwar aufgrund des anzuwendenden Schweißverfahrens (z. B. Elektrodengröße und -art) sowie der Position, in welcher geschweißt wird. ANMERKUNG 2 Der Spalt zwischen Abzweig und Mantel sollte auf keinen Fall 3 mm überschreitet. Breitere Spalten erhöhen die Neigung zu spontaner Rissbildung während des Schweißens insbesondere bei zunehmender Dicke der zu verbindenden Teile. Bild A.2 — Genormte Einzelheiten der Nahtvorbereitung für Abzweige 25 EN 12953-4:2002 (D) Maße in Millimeter Nahtabmessungen (B1+F1)+D = 2 e Nahtabmessungen (B1+F1)+(B2+F2) = 2 e © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen a) b) e) Nahtabmessungen F1 = e/10 oder 6 je nachdem welche größer ist c) Nahtabmessungen F2 = e/3 oder 6 d) f) Bild A.3 — Einzelheiten der Nahtvorbereitung für eingeschweißte Abzweige 26 EN 12953-4:2002 (D) Maße in Millimeter a) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen b) ANMERKUNG 1 Für die Einzelheiten B2 und J2 siehe Bild A.2. ANMERKUNG 2 L = erb/3 min, aber nicht weniger als 6 Bild A.4 — Typische Einzelheiten der Nahtvorbereitung für eingeschweißte Abzweige 27 EN 12953-4:2002 (D) Maße in Millimeter Legende F1 = ers/10 min, oder 6, je nachdem welche größer ist © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen a) Legende F2 = ers/5 min, oder 6, je nachdem welche größer ist b) ANMERKUNG 1 Volldurchgeschweißte Verbindungen. Allgemein gebräuchlich, wenn erb größer als ers/2 ist ANMERKUNG 2 Für die Einzelheiten B3 und J3, siehe Bild A.2 Bild A.5 — Typische Einzelheiten der Nahtvorbereitung für eingeschweißte Abzweige 28 EN 12953-4:2002 (D) Maße in Millimeter Legende F1 = ers/10 min oder 6, je nachdem welche größer ist © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen c) Legende F2 = ers/5 min oder 6, je nachdem welche größer ist d) ANMERKUNG 1 Volldurchgeschweißte Verbindungen. Allgemein gebräuchlich, wenn erb größer als ers/2 ist ANMERKUNG 2 Für die Einzelheiten B3 und J3, siehe Bild A.2 Bild A.5 — Typische Einzelheiten der Schweißnahtvorbereitung für eingeschweißte Abzweige 29 EN 12953-4:2002 (D) Maße in Millimeter Legende s = 1,5 bis 2,5 F1 = ers/10 min oder 6, je nachdem welche größer ist © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen a) Legende s = 1,5 oder 2,5 F2 = ers/5 min oder 6, je nachdem welche größer ist b) ANMERKUNG Für die Einzelheiten B1 and J1, siehe Bild A-2 Bild A.6 — Typische Einzelheiten der Nahtvorbereitung für eingeschweißte Abzweige mit unsymmetrischen Schweißungen 30 EN 12953-4:2002 (D) Maße in Millimeter Legende L = erb/3 min, aber nicht weniger als 6 erb= 16 max © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen a) Legende L = erb/3 min, aber nicht weniger als 6 erb= 16 max b) ANMERKUNG 1 Für die Einzelheiten B1 und J1 siehe Bild A.2 ANMERKUNG 2 Allgemeine Empfehlung sollte das Einschweißen aller Abzweige von der Mantelinnenseite her erfolgen (siehe Bilder A.5 und A.6), sofern sie zu diesem Zweck zugänglich sind. Andernfalls sollten aufgeschweißte Abzweigungen (siehe Bild A.4), bevorzugt werden. Jedoch sind die in den Bildern A.7 a) und A.7 b) gezeigten Verbindungen zulässig, wenn sichergestellt werden kann, dass das angewendete Schweißverfahren zu einwandfreien und lückenlosen Wurzelzuständen mit gleichmäßiger Durchschweißung führt. Bild A.7 — Typische Einzelheiten der Nahtvorbereitung für mit Einseitennaht eingeschweißte Abzweige 31 EN 12953-4:2002 (D) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Maße in Millimeter Legende 1 Kontrollbohrung 2 Diese Ausführung ist zu berücksichtigen, wenn die erforderliche Nahtabmessung größer auszuführen ist. 3 Für die Mantel-Abzweig-Verbindung siehe Bild A.4 ANMERKUNG 1 Wenn E ≥ 6 min und L= erb/3 min, aber nicht weniger als 6 ANMERKUNG 2 Für die Einzelheiten B2 and J2, siehe Bild A.2 Bild A.8 — Typische Einzelheiten der Schweißnahtvorbereitung für aufgeschweißte Abzweige mit Verstärkungsringen 32 EN 12953-4:2002 (D) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Maße in Millimeter Legende 1 Kontrollbohrung 2 Diese Ausführung ist zu berücksichtigen, wenn die erforderliche Nahtabmessung größer auszuführen ist ANMERKUNG 1 ANMERKUNG 2 Wenn E ≥ 6 min und L = erb/3 min, aber nicht weniger als 6 Für die Einzelheiten B2 and J2, siehe Bild A.2 Bild A.9 — Typische Einzelheiten der Nahtvorbereitung für eingeschweißte Abzweige mit Verstärkungsringen 33 EN 12953-4:2002 (D) Maße in Millimeter a) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen b) ANMERKUNG Für die Einzelheiten B3, J3 und B2 siehe Bild A.2 Bild A.10 — Typische Einzelheiten der Nahtvorbereitung für Blockflanschverbindungen 34 EN 12953-4:2002 (D) Maße in Millimeter Legende A = erb min nach dem Abarbeiten des Flansches auf Endmaß B = erb C = erb © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen a) beidseitig angeschweißter Flansch Legende A = erb min, nach dem Abarbeiten des Flansches auf Endmaß C = erb 1 Muss überstehen beim Zusammenbau für das Schweißen 2 Im allgemeinen nach dem Schweißen spanend bearbeitet 3 Siehe A.5.4 b) Mit Kehlnähten angeschweißter Flansch ANMERKUNG 1 Der Abstand zwischen der lichten Weite des Flansches und dem Außendurchmesser des Rohres sollte 3 mm an jedem beliebigen Punkt nicht überschreiten, wobei die Summe der diagonal gegenüberstehenden Abstände zwischen Flansch und Rohr nicht mehr als 5 mm betragen sollte. ANMERKUNG 2 Zu Einzelheit J2, siehe Bild A.2 Bild A.11 — Typische Einzelheit der Schweißnahtvorbereitung für Flansche 35 EN 12953-4:2002 (D) ANMERKUNG Siehe A.5.2 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Bild A.12 — Typische Einzelheit für die Nahtvorbereitung von Vorschweißflanschen 36 EN 12953-4:2002 (D) Maße in Millimeter © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen a) Ausführung für eingesetzte Böden b) Alternative Ausführung für eingesetzte Böden Legende 1 Die innere Kehlnaht sollte konkav sein und die minimale Kehlnahtdicke abhängig von der Wanddicke sollte wie folgt sein: Manteldicke ers ers < 12 12 ≤ ers ≤ 16 16 < ers Mindestkehlnahtdicke 4 5 6 g1 = 1,5 bis 3 Die innere Kehlnaht kann entfallen (siehe 5.12.4.2) Bild A.13 — Typische Einzelheiten der Nahtvorbereitung für ebene Böden oder Rohrböden am Kesselmantel 37 EN 12953-4:2002 (D) Maße in Millimeter Legende 1 Siehe Bild A.1 c) Ausführung für gekrempte Böden © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Bild A.13 — Typische Einzelheiten der Nahtvorbereitung für ebene Böden oder Rohrböden am Kesselmantel (abgeschlossen) 38 EN 12953-4:2002 (D) Maße in Millimeter © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen a) b) Legende 1 Dicke innere Kehlnaht sollte konkav sein und die minimale Kehlnahtdicke abhängig von der Wanddicke sollte wie folgt sein: Manteldicke, ers ers < 12 12 ≤ ers ≤ 16 16 < ers Mindestkehlnahtdicke 4 5 6 g1 = 1,5 bis 3 Bild A.14 — Typische Einzelheiten für die Nahtvorbereitung von Verbindungen zwischen ebenen Böden oder Rohrböden mit Wendekammerumfangsblechen 39 EN 12953-4:2002 (D) Maße in Millimeter c) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Legende 1 Die innere Kehlnaht sollte konkav sein und die minimale Kehlnahtdicke abhängig von der Wanddicke sollte wie folgt sein: Manteldicke, ers ers < 12 12 ≤ ers ≤ 16 16 < ers Mindestkehlnahtdicke 4 5 6 g1 = 1,5 bis 3 Bild A.14 — Typische Einzelheiten für die Nahtvorbereitung von Verbindungen zwischen ebenen Böden oder Rohrböden mit Wendekammerumfangsblechen (abgeschlossen) 40 EN 12953-4:2002 (D) Maße in Millimeter © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Legende 1 Die innere Kehlnaht sollte konkav sein und die minimale Kehlnahtdicke abhängig von der Wanddicke sollte wie folgt sein: Flammrohrdicke, ers ers < 12 12 ≤ ers ≤ 16 16 < ers Mindestkehlnahtdicke 4 5 6 2 Die Abrundung der Blechkante auf einen Radius von erf/2 ist nur erforderlich, wenn das Flammrohrende der Flamme oder vergleichsweise hohen Temperaturen ausgesetzt wird. g1 = 1,5 bis 3 Bild A.15 — Typische Einzelheiten der Nahtvorbereitung für die Befestigung von Flamm-Rohren an Rohrböden oder flachen Böden 41 EN 12953-4:2002 (D) Maße in Millimeter © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen a) b) Legende 1 Kesselboden 2 Einsteigerohr/Befahrstutzen 3 Die Stegdicke und der Spalt sollte so gewählt werden, dass eine volle Durchschweißung erreicht wird. Bild A.16 — Typische Details der Nahtvorbereitung für die Verbindung von Befahrstutzen mit Bodenblech 42 EN 12953-4:2002 (D) Anhang ZA (informativ) Abschnitte in dieser Europäischen Norm, die grundlegende Anforderungen oder andere Vorgaben der EU-Richtlinie betreffen Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet und unterstützt grundlegende Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG im Hinblick auf Verarbeitung und Bauausführung. WARNHINWEIS Für Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, können weitere Anforderungen und weitere EU-Richtlinien anwendbar sein. Die in Tabelle ZA.1 angegebenen Abschnitte dieser Europäischen Norm sind geeignet, grundlegende Sicherheitsanforderungen der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG zu unterstützen. Tabelle ZA.1 — Gegenüberstellung zwischen EN 12953-4 und der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG im Hinblick auf Verarbeitung und Bauausführung an Großwasserraumkessel © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-4 harmonisierte Abschnitte Inhalt DruckgeräteRichtlinie 97/23/EG Anhang I 5 Fertigungsverfahren 3.1 5.15 Vorbereitung der Bauteile 3.1.1 5.12 Werkstoffverbindungen — Keine Mängel an der Oberfläche und im Innern 3.1.2 1. Absatz 5.12 Werkstoffverbindungen — Eigenschaften der Verbindungen 3.1.2 2. Absatz 5.16 Wärmebehandlung 3.1.4 5.2 Rückverfolgbarkeit-Verfahren 3.1.5 Die Übereinstimmung mit den Abschnitten dieser Europäischen Norm ist eine Möglichkeit, die relevanten grundlegenden Anforderungen der betreffenden Richtlinie und der zugehörigen EFTA-Vorschriften zu erfüllen. 43 EN 12953-4:2002 (D) Literaturhinweise © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 473, Zerstörungsfreie Prüfung — Qualifizierung und Zertifizierung von Personal der zerstörungsfreien Prüfung — Allgemeine Grundlagen. 44 DEUTSCHE NORM August 2002 Großwasserraumkessel Teil 5: Prüfung während der Herstellung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile Deutsche Fassung EN 12953-5:2002 EN 12953-5 ICS 27.060.30; 27.100 Shell boilers — Part 5: Inspection during construction, documentation and marking of pressure parts of the boiler; German version EN 12953-5:2002 Chaudières à tubes de fumée — Partie 5: Contrôles en cours de construction, documentation et marquage des parties sous pression de la chaudières; Version allemande EN 12953-5:2002 Die Europäische Norm EN 12953-5:2002 hat den Status einer Deutschen Norm. Nationales Vorwort © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Diese Deutsche Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 12953-5:2002 „Großwasserraumkessel — Teil 5: Prüfung während der Herstellung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile“. Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“ erarbeitet. Der für die deutsche Mitarbeit zuständige Arbeitsausschuss im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ist der als Spiegelausschuss eingesetzte Arbeitsausschuss GA 269 „Dampfkessel“ des Normenausschusses Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD). Für den Fall einer undatierten Verweisung im normativen Text (Verweisung auf eine Norm ohne Angabe des Ausgabedatums und ohne Hinweis auf eine Abschnittsnummer, eine Tabelle, ein Bild usw.) bezieht sich die Verweisung auf die jeweils neueste gültige Ausgabe der in Bezug genommenen Norm. Für den Fall einer datierten Verweisung im normativen Text bezieht sich die Verweisung immer auf die in Bezug genommene Ausgabe der Norm. Fortsetzung 20 Seiten EN Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V. © DIN Deutsches Institut für Normung e.V. . Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Ref. Nr. DIN EN 12953-5:2002-08 Preisgr. 11 Vertr.-Nr. 2311 EN 12953-5 EUROPÄISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE Mai 2002 ICS 27.060.30; 27.100 Deutsche Fassung Großwasserraumkessel Teil 5: Prüfung während der Herstellung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile Shell boilers — Part 5: Inspection during construction, documentation and marking of pressure parts of the boiler Chaudières à tubes de fumée — Partie 5: Contrôles en cours de construction, documentation et marquage des parties sous pression des chaudières Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 15. Mai 2002 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem ManagementZentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich. EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 © 2002 CEN B-1050 Brüssel Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten. Ref. Nr. EN 12953-5:2002 D EN 12953-5:2002 (D) Inhalt Seite 1 Anwendungsbereich..................................................................................................................................... 4 2 Normative Verweisungen ............................................................................................................................. 4 3 Begriffe........................................................................................................................................................... 4 4 Symbole ......................................................................................................................................................... 5 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 Prüfungen ...................................................................................................................................................... 5 Allgemeines ................................................................................................................................................... 5 Zulassung von Personal............................................................................................................................... 5 Kalibrierung von Prüfmitteln........................................................................................................................ 5 Tätigkeiten bei der Prüfung.......................................................................................................................... 6 Zerstörungsfreie Prüfung............................................................................................................................. 8 Arbeitsprüfung ............................................................................................................................................ 15 Endabnahme................................................................................................................................................ 17 6 6.1 6.2 6.3 6.4 Dokumentation, Bescheinigungen und Kennzeichnung ........................................................................ 19 Allgemeines ................................................................................................................................................. 19 Dokumentation ............................................................................................................................................ 19 Bescheinigung............................................................................................................................................. 19 Kennzeichnung (Stempelung) ................................................................................................................... 19 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Anhang ZA (informativ) Abschnitte in dieser Europäischen Norm, die grundlegende Anforderungen oder andere Vorgaben der Druckgeräte-Richtlinie betreffen ................................................................. 20 2 EN 12953-5:2002 (D) Vorwort Dieses Dokument (EN 12953-5:2002) wurde vom Technischen Komitee CEN /TC 269 "Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird, erarbeitet. Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinie(n). Für den Zusammenhang mit der Druckgeräte-Richtlinie siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieser Europäischen Norm ist. Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis November 2002, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis November 2002 zurückgezogen werden. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Europäische Norm EN 12953 über „Großwasserraumkessel“ besteht aus folgenden Teilen: Teil 1: Allgemeines. Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör. Teil 3: Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile. Teil 4: Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile. Teil 5: Prüfung während der Herstellung; Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile. Teil 6: Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel. Teil 7: Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für den Kessel. Teil 8: Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung Teil 9: Anforderungen an Begrenzungseinrichtungen an Kessel und Zubehör. Teil 10: Anforderungen an die Speisewasser- und Kesselwasserqualität. Teil 11: Abnahmeversuche. Teil 12: Anforderungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe für den Kessel. Teil 13: Betriebsanleitungen. CR 12953-14: Leitfaden für die Einbeziehung einer herstellerunabhängigen Prüforganisation. Obwohl alle Teile der Norm einzeln erworben werden können, sollte bedacht werden, dass die Teile voneinander abhängig sind. Deshalb werden für Konstruktion und Herstellung der Kessel mehrere Teile benötigt, um die Anforderungen der Norm zu erfüllen. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich. 3 EN 12953-5:2002 (D) 1 Anwendungsbereich Dieser Teil der Europäischen Norm legt Anforderungen für die Prüfung während der Herstellung, Dokumentation und Kennzeichnung von in EN 12953-1 definierten Großwasserraumkesseln fest. 2 Normative Verweisungen Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich Änderungen). EN 288-3:1992, Anforderung und Anerkennung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe — Teil 3: Schweißverfahrensprüfungen für das Lichtbogenschweißen von Stählen. EN 473, Zerstörungsfreie Prüfung — Qualifizierung und Zertifizierung von Personal der zerstörungsfreien Prüfung — Allgemeine Grundlagen. EN 571-1, Zerstörungsfreie Prüfung — Eindringprüfung — Teil 1: Allgemeine Grundlagen. EN 764, Druckgeräte — Terminologie und Symbole — Druck, Temperatur, Volumen. EN 875, Zerstörende Prüfung von Schweißverbindungen an metallischen Werkstoffen — Kerbschlagbiegeversuch — Probenlage, Kerbrichtung und Beurteilung. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 876, Zerstörende Prüfung von Schweißverbindungen an metallischen Werkstoffen — Längszugversuch an Schweißgut in Schmelzschweißverbindungen. EN 895, Zerstörende Prüfung von Schweißverbindungen an metallischen Werkstoffen — Querzugversuch. EN 910, Zerstörende Prüfung von Schweißnähten an metallischen Werkstoffen — Biegeprüfungen. EN 970, Zerstörungsfreie Prüfung von Schmelzschweißnähten — Sichtprüfung. EN 1290, Zerstörungsfreie Prüfung von Schweißverbindungen — Magnetpulverprüfung von Schweißverbindungen. EN 1321, Zerstörende Prüfung von Schweißverbindungen an metallischen Werkstoffen — Makroskopische und mikroskopische Untersuchungen von Schweißnähten. EN 1435, Zerstörungsfreie Prüfung von Schweißverbindungen — Durchstrahlungsprüfung von Schmelzschweißverbindungen. EN 1712, Zerstörungsfreie Prüfung von Schweißverbindungen — Ultraschallprüfung von Schweißverbindungen — Zulässigkeitsgrenzen. EN 1713, Zerstörungsfreie Prüfung von Schweißverbindungen — Ultraschallprüfung — Charakterisierung von Anzeigen in Schweißnähten. EN 1714, Zerstörungsfreie Prüfung von Schweißverbindungen — Ultraschallprüfung von Schweißverbindungen. EN 12953-1:2002, Großwasserraumkessel — Teil 1: Allgemeines. EN 12953-3:2002, Großwasserraumkessel — Teil 3: Konstruktion und Berechnung für drucktragende Kesselteile. EN 12953-4:2002, Großwasserraumkessel — Teil 4: Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile. EN 25817, Lichtbogenschweißverbindungen an Stahl — Richtlinie für Bewertungsgruppen für Unregelmäßigkeiten (ISO 5817:1992). EN ISO 6520-1, Schweißen und verwandte Prozesse — Einteilung von geometrischen Unregelmäßigkeiten an Metallen — Teil 1: Schmelzschweißen (ISO 6520-1:1998). 3 Begriffe Für die Anwendung dieser Europäischen Norm gelten die Begriffe in EN 12953-1 und EN 764. 4 EN 12953-5:2002 (D) 4 Symbole Für die Anwendung dieser Europäischen Norm gelten die Symbole wie in EN 12953-1:2002, Tabelle 4-1 angegeben. 5 Prüfungen 5.1 Allgemeines Der Hersteller ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Kessel den Anforderungen dieser Norm entspricht. Die Übereinstimmung muss durch eine Reihe von Konformitätsbewertungstätigkeiten bestätigt werden, die in Tabelle 5.4-1aufgeführt sind. Abhängig von dem Übereinstimmungsermittlungsmodul, das vom Hersteller für die Konstruktion und Fertigung für jeden Kessel gewählt wird (siehe EN 12953-1:2002, Anhang B) müssen in die Prüftätigkeiten in einem größeren oder geringerem Umfang vom Hersteller unabhängige Organisationen mit einbezogen werden. ANMERKUNG Zur Orientierung der Hersteller ist die festgelegte Einbindung solcher Organisationen als verantwortliche Prüfstelle (VP) in CR 12953-14 beschrieben. Der Hersteller muss den notwendigen Zugang gewähren, der es der verantwortlichen Prüfstelle ermöglicht, solche Aktivitäten, für die es gefordert ist, diese mit einzubeziehen, durchzuführen. 5.2 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 5.2.1 Zulassung von Personal Zulassung von Hand- und Maschinenschweißern Der Hersteller muss bestätigen, dass das Schweißen des Kesseln nur von Hand- und Maschinenschweißern ausgeführt wird, die nach den Anforderungen von EN 12953-4:2002, 5.15.3.2 zugelassen worden sind. Ein entsprechendes Zertifikat muss auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden. 5.2.2 Zulassung von Personal für die zerstörungsfreie Prüfung Für die Anwendung dieser Norm beinhaltet der Begriff „zerstörungsfreie Prüfung“ die konventionellen Techniken wie Besichtigung, Röntgenprüfung, Ultraschallprüfung, Magnetpulverprüfung und/oder Farbeindringprüfung nach 5.5.2 bis 5.5.4. Verantwortliches Personal für die zerstörungsfreie Prüfung einschließlich Interpretation, Entwicklung und Protokollierung in Übereinstimmung mit EN 473 zertifiziert sein. Eine Ausnahme von dieser Anforderung muss bei der Sichtprüfung der Schweißnähte und der Endprüfung der Kessel gemacht werden, für die EN 473 nicht anwendbar ist. Sichtprüfungen müssen nach EN 970 erfolgen. Sichtprüfungen müssen von erfahrenem Personal durchgeführt werden, das ausreichende Erfahrung in Schweißtechniken besitzt verbunden mit vollem Textverständnis für diese Norm, um in der Lage zu sein, Mängel zu erkennen und zu interpretieren, die an der Oberfläche der Schweißnaht und den der Hitze ausgesetzten Bereichen auftreten können. Röntgenprüfungen müssen von Personal mit mindestens nach Prüfklasse 2 nach EN 473 überwacht werden. Magnetpulverprüfungen, Farbeindringprüfungen und Ultraschallprüfungen müssen unter der direkten Überwachung von Personal durchgeführt werden, das eine Mindestqualifikation nach Prüfklasse 2 nach EN 473 besitzt. 5.3 Kalibrierung von Prüfmitteln Der Hersteller muss Verfahren festlegen, durch die sichergestellt wird, dass Werkzeuge, Lehren, Instrumente sowie andere Mess- und Prüfgeräte, die in der Fertigung bzw. bei der Prüfung der Kesselteile eingesetzt werden, ordnungsgemäß und regelmäßig überprüft, kalibriert und justiert werden, um ihre Genauigkeit in den festgelegten Grenzen zu erhalten. 5 EN 12953-5:2002 (D) 5.4 Tätigkeiten bei der Prüfung Der Hersteller muss bestätigen, dass die Kesselteile mindestens den Anforderungen dieser Norm entsprechen, indem er die in Tabelle 5.4-1 angegebenen Prüftätigkeiten durchführt und nachweist. Tabelle 5.4-1 — Liste der vom Hersteller durchzuführenden Prüftätigkeiten Nummer Tätigkeitsbereich Prüfungsdurchführung 1 Konstruktion und allgemeine Dokumentation 1.1 Konstruktionsdaten und Berechnungen Prüfung der Auslegungsdaten/Berechnungen auf Übereinstimmung mit: — den technischen Spezifikationen (wenn zutreffend) — den Anforderungen dieser Europäischen Norm 1.2 Herstellungszeichnungen Prüfung der Zeichnungsangaben auf Übereinstimmung mit: — Konstruktionsdaten und Berechnung — den technischen Spezifikationen (wenn zutreffend) — den Anforderungen dieser Europäischen Norm 1.3 Beschaffungsspezifikationen Prüfung der Werkstoff- und Komponentenspezifikationen auf Übereinstimmung mit — den technischen Spezifikationen (wenn zutreffend) — Herstellungszeichnungen — den Anforderungen dieser Europäischen Norm © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 1.4 Spezifikationen für Unteraufträge Prüfung der Spezifikationen für Unteraufträge auf Übereinstimmung mit: — den technischen Spezifikationen (wenn zutreffend) — Herstellungszeichnungen — den Anforderungen dieser Europäischen Norm 6 2 Werkstoff 2.1 Werkstoffprüfbescheinigungen Überprüfung, dass die Angaben in den Bescheinigungen und die Ergebnisse der Auslegungsspezifikation entsprechen 2.2 Schweißzusätze Überprüfung, dass die verwendeten Schweißzusätze der Auslegungsspezifikation entsprechen 2.3 Werkstoffkennzeichnung Identifizierung des Werkstoffes anhand der Materialprüfbescheinigungen und Prüfung der Kennzeichnung 2.4 Umstempelung von Werkstoffen Prüfung, ob die Übertragung der Kennzeichnung dem anerkannten Verfahren entspricht 2.5 Abnahme von Unteraufträgen Überprüfung, dass die Unteraufträge der Herstellerspezifikation entsprechen 3 Fertigung und Schweißen 3.1 Schweißanweisungen Überprüfung, dass geeignete Schweißanweisungen vorliegen und ihr Inhalt durch die Verfahrensprüfungen abgedeckt ist 3.2 Anerkennung von Schweißverfahren Überprüfung, dass die Schweißverfahren die Werkstoffe und die Schweißaufgaben abdecken und durch eine verantwortliche Prüfstelle anerkannt wurden 3.3 Schweißerzulassung Überprüfung, dass die Schweißerzulassungen von einer verantwortlichen Prüfstelle anerkannt wurden und verfügbar und gültig sind 3.4 Umformverfahren Überprüfung, dass die erforderlichen Anweisungen für Umformverfahren (wenn zutreffend) vorliegen, und ihr Inhalt die umzuformenden Teile abdeckt EN 12953-5:2002 (D) Tabelle 5.4-1 (fortgesetzt) Nummer Tätigkeitsbereich Prüfungsdurchführung 3.5 Umgeformte Teile Prüfung, dass die umgeformten Teile den Anforderungen nach EN 12953-4:2002, Abschnitt 5 entsprechen 3.6 Schweißvorbereitungen Prüfung der Werkstoff-Schneidkanten nach thermischem Schneiden und Nachweis, dass die Profilbearbeitung korrekt ist 3.7 Schweißnaht in geheftetem Zustand Prüfung der Schweißnaht in geheftetem Zustand einschließlich Maßkontrolle 3.8 Schweißen Überprüfung, dass das Schweißen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Spezifikation für das Schweißverfahren durchgeführt wird 3.9 Arbeitsproben, sofern vorhanden Identifizierung und Kennzeichnung der Arbeitsproben Überprüfung, dass die Wärmebehandlung nach dem Schweißen an einer Arbeitsprobe aus irgendeinem Kesselteil mit der speziellen Wärmebehandlung des jeweiligen Kesselteils übereinstimmt Prüfung der ZfP-Berichte für die Arbeitsproben Identifizierung und Kennzeichnung der aus Arbeitsproben für die mechanischen Prüfungen entnommenen Proben © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Überprüfung, dass die Prüfangaben und die Ergebnisse der mechanischen Prüfungen den Anforderungen dieser Europäischen Norm entsprechen 4 Zerstörungsfreie Prüfung von Schweißnähten 4.1 Verfahren für die zerstörungsfreie Prüfung Überprüfung, dass geeignete Verfahren für die Zf-Prüfung vorgegeben sind und Prüfung der angemessenen Qualifikation des Prüfers 4.2 Zulassung des Prüfers für die zerstörungsfreie Prüfung Überprüfung der Zulassungen des Prüfers für die ZfP 4.3 Durchführung der zerstörungsfreien Prüfung Kontrolle aller Durchstrahlungsfilme und Prüfung auf Übereinstimmung mit den Abnahmekriterien Kontrolle, ob die Ergebnisse aller Ultraschalluntersuchungen den Abnahmekriterien entsprechen 4.4 Prüfprotokolle der zerstörungsfreien Prüfung Überprüfung, dass die Angaben und Ergebnisse mit den Abnahmekriterien übereinstimmen 5 Wärmebehandlung nach dem Schweißen 5.1 Verfahren für die Wärmebehandlung nach dem Schweißen Überprüfung, dass die Verfahren für die Wärmebehandlung nach dem Schweißen den Anforderungen dieser Europäischen Norm entsprechen 5.2 Aufzeichnungen bei der Wärmebehandlung nach dem Schweißen Überprüfung, dass die Temperatur-/Zeit-Aufzeichnungen den Anforderungen dieser Europäischen Norm entsprechen 7 EN 12953-5:2002 (D) Tabelle 5.4-1 (fortgesetzt) Nummer Tätigkeitsbereich Prüfungsdurchführung 6 Bauprüfung und Kennzeichnung 6.1 Prüfung vor der Wasserdruckprüfung Prüfung der Abmessungen, Sichtprüfung und Identifizierung der zugänglichen Teile nach dem Zusammenbau und vor der Wasserdruckprüfung 6.2 Wasserdruckprüfung Überprüfung, dass die abschließende Wasserdruckprüfung nach den Anforderungen dieser Europäischen Norm durchgeführt wird 6.3 Prüfung nach der Wasserdruckprüfung Sichtprüfung nach Abschluss der Wasserdruckprüfung Sicherheits- Überprüfung der Vorkehrungen für Sicherheitseinrichtungen 6.4 Prüfung der Kennzeichnung auf dem Kesselschild einrichtungen 6.5 5.5 5.5.1 Herstellerdokumentation Prüfung der Herstellerdokumentation auf Vollständigkeit (siehe 6.2) Zerstörungsfreie Prüfung Allgemeines Die zerstörungsfreie Prüfung ist nach jeder Wärmebehandlung durchzuführen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 5.5.2 Umfang der zerstörungsfreien Prüfung Alle Schweißnähte sind per Sichtprüfung und in Zusammenhang mit der zerstörungsfreien Prüfung nach Tabelle 5.5-1 zu prüfen. 8 EN 12953-5:2002 (D) Tabelle 5.5-1 — Umfang der zerstörungsfreien Prüfung bei Schweißnähten Bauteil Alle Nähte Stutzen- und Blockflanschnähte Mantel Nahtart — an Mantelschüssen — A.5 bis A.7 Visuell MP & FE Längsnaht an Mantelschüssen A.1 Rundnaht Zwischen Mantelschüssen zwischen Mantelschüssen und gekrempten Böden zwischen Mantelschüssen und aufgeschweißten Böden an der Verbindung des Mantels mit eingeschweißten Böden zwischen den beiden Schüssen bei Böden mit großen Durchmessern an Flammrohrschüssen A.1 Durchstrahlung oder US Durchstrahlung oder US Durchstrahlung oder US Durchstrahlung oder US Rundnaht T-Stoß Ebene Böden Stumpfnaht Flammrohre Längsnaht © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Rundnaht Rundnaht T-Stoß T-Stoß Längsnaht Rundnaht T-Stoß Wendekammerfahrstutzen Längsnaht T-Stoß Blechanker Versteifungsblech a b c d e f g Prüftechnik — — Rundnaht Wendekammern Lage der Naht Bild Nr. EN 12953-4: 2002 T-Stoß zwischen Flammrohrschüssen und Fairnbirnringen zwischen Flammrohrschüssen und gekrempten Böden zwischen Flammrohrschüssen und eingeschweißten Böden zwischen Flammrohr und Wendekammerböden am Mantel zwischen Mantel und gekremptem Boden zwischen Mantel und eingeschweißtem Boden an Fahrstutzen zwischen Fahrstutzen und Kessel- und Wendekammermantel zwischen Anker/Blech und Mantel A.1 A.13c) und A.13d) A.13a) und A.13b) A.1 Fußnoten Schweißnahtwertigkeit 1 0,85 100 100 25 10 a b Prozentsatz der Gesamtlänge der zu prüfenden Naht und c 100 10 b c 25 10 b c d 25 10 100 100 10 10 , und d , , und e f Durchstrahlung oder US c Durchstrahlung oder US c 100 10 Durchstrahlung oder US Durchstrahlung oder US c 10 10 b und c 10 10 A.17c) Durchstrahlung oder US b und c 10 10 A.15 Durchstrahlung oder US c f 25 25 A.15 Durchstrahlung oder US Durchstrahlung oder US Durchstrahlung oder US Durchstrahlung oder US Durchstrahlung oder US c 10 10 c f 25 25 b 10 10 c f 10 10 c 10 10 A.16a) A.16b) Durchstrahlung oder US c f 10 10 EN 12953-3: 2002, Bilder 10.2-11 und 10.2-14 Durchstrahlung oder US f 10 10 A.1 A.1 A.1 A.13d) A.14a) bis A.14c) A.1 und g , und g , und g und c , und g , und g Nur Stahl Typ P355GH. Die Prüfungen müssen jede Stoßstelle von Längs- und Rundnähten mit einbeziehen. Für jede Längs- und Rundnaht muss zumindest eine Durchstrahlungsaufnahme gemacht werden oder, falls US-Prüfung vorgeschrieben ist, müssen mindestens 200 mm Länge geprüft werden. Auf jeden Fall ist der zu prüfende Nahtquerschnitt willkürlich zu wählen. Wenn die Kesselböden durch Rundanker, Wendekammeranker und Rohranker miteinander verankert sind, sind 10 % der Rundnähte zu prüfen. Alle Stoßstellen sind zerstörungsfrei zu prüfen. Wenn die Krempe dicker als der Boden ist, ist die Krempe auf einen kegeligen Ansatz spanend abzuarbeiten und wie in EN 12953-4:2002, Bild A.1a) ange zeigt, zu schweißen. Wenn T-Stumpfstöße auf Grund physikalischer Grenzen nicht Durchstrahlung- oder US-geprüft werden können, sind sie visuell zu folgen den Zeitpunkten zu prüfen: Nahtvorbereitung, Heftschweißung, Wurzelschweißung, fertige Naht. Die Lage des geprüften Nahtquerschnitts muss am Kessel gekennzeichnet und schriftlich festgehalten werden. 9 EN 12953-5:2002 (D) Falls während der Prüfung der Nähte eine Unregelmäßigkeit festgestellt wird, ist vor der Reparatur folgende Zusatzprüfung durchzuführen (siehe Bild 5.5-1) a) Nahtstöße Falls eine Unregelmäßigkeit im Bereich eines Nahtstoßes festgestellt wird, ist eine Prüfung der Längs- und Rundnaht zu beiden Seiten des Stoßes durchzuführen. b) Rund- und Längsnähte © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Bei Unregelmäßigkeiten in Rund- und Längsnähten ist eine Prüfung an beiden Seiten der Unregelmäßigkeit durchzuführen. Legende Schweißnahtprüfung zusätzliche Prüfung ≥ 200 mm 1 2 x1 ... x7 N L C Längsnaht Rundnaht Prüfstellen Kreuznahtfehler Längsnahtfehler Rundnahtfehler Bild 5.5-1 — Zusatzprüfungen bei fehlerhaften Nähten Falls die Ergebnisse zufriedenstellend sind, ist keine weitere Maßnahme erforderlich und die Schweißnaht wird repariert. Falls zusätzliche Unregelmäßigkeiten gefunden werden, ist die besondere Naht 100 % zu prüfen zusammen mit allen anderen Nähten, die der gleiche Schweißer nach der gleichen Anweisung geschweißt hat. Jede Reparatur einer Schweißnaht, die durch den Hersteller erfolgt muss aufgezeichnet werden. Falls die Reparatur als Ergebnis einer Röntgenprüfung durchgeführt wird, müssen die Filme des Originalfehlers verfügbar gemacht werden. 5.5.3 Zerstörungsfreie Prüfung von Reparaturen Nach der Reparatur ist der reparierte Bereich mit all den Verfahren gemäß der Originalnaht zu prüfen. 10 EN 12953-5:2002 (D) 5.5.4 Zerstörungsfreie Prüfung von Schweißnähten – Techniken und Anforderungen an Unzulässigkeitsgrenzen 5.5.4.1 Allgemeines Alle zerstörungsfrei zu prüfenden Nähte sind so zu bearbeiten, dass sie geeignet sind für das einzusetzende Verfahren. ANMERKUNG Zulässigkeitsgrenzen für Unregelmäßigkeiten an der Oberfläche von Schweißnähten wurden geändert, um die Europäische Praxis bei der Kesselherstellung wiederzuspiegeln. Falls dies zutrifft, wurde der Buchstabe „S“ in der Spalte „EN 25817-Gruppe“ benutzt. 5.5.4.2 5.5.4.2.1 Besichtigung Prüfung Alle Schweißnähte sind per Sichtprüfung auf Oberflächenfehler nach EN 970 zu prüfen. Dies muss in Zusammenhang mit der zerstörungsfreien Prüfung anderer Schweißnähte geschehen. 5.5.4.2.2 Anforderungen an Unregelmäßigkeiten in Nähten Für die Anforderungen an Unregelmäßigkeiten gilt Tabelle 5.5-2. 5.5.4.3 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 5.5.4.3.1 Röntgenprüfung Prüfung Die Röntgenprüfung ist nach Klasse A nach EN 1435 durchzuführen. 5.5.4.3.2 Anforderungen an Unregelmäßigkeiten in Nähten Für die Anforderungen an Unregelmäßigkeiten in Nähten gilt Tabelle 5.5-3. 5.5.4.3.3 Röntgenfilme Ein kompletter Satz Röntgenfilme ist für jeden Auftrag vom Hersteller für eine Zeit von mindestens 10 Jahren aufzubewahren. 11 EN 12953-5:2002 (D) Tabelle 5.5-2 — Zulässigkeitsgrenzen für Unregelmäßigkeiten bei der Besichtigung Bezeichnung der Unregelmäßigkeit EN ISO 6520-1 EN ISO 6520-1 Typ der Gruppe Ref. Unregelmäßigkeit Nr. Nr. 1 100X Risse (alle) 201X Gaseinschluss (alle) 202X Lunker (alle) EN 25817 Gruppe B „S“ 2 3 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 4 5 6 12 301X 302X 303X 304X 401X 402 „S“ 5011 5012 502 Schlackeneinschluss (alle) Flußmitteleinschluss (alle) Oxideinschluss Fremdmetalleinschluss (alle) Bindefehler (alle) ungenügende Durchschweißung Kerbe Kerbe zu große Nahtüberhöhung 504 zu große Wurzelüberhöhung C 506 507 508 511 Schweißgutüberlauf Kantenversatz Winkelversatz Decklagenunterwölbung 515 Wurzelrückfall 516 600 Wurzelporösität Sonstige Unregelmäßigkeiten „S“ „S“ 606 Unterschleifung „S“ B B B C B „S“ „S“ C C Grenzwert der Unregelmäßigkeit Unzulässig. An der Oberfläche erkennbar: — Durchmesser ≤ 2 mm, oder — Tiefe ≤ 1 mm mit der zusätzlichen Bedingung: — nicht zulässig an Ansatz- und Auslaufstellen — kein systematischer Fehler in der Naht (gilt für drucktragende und lasttragende Anschweißnähte). An der Oberfläche nicht zulässig (Beseitigung, z. B. durch Schleifen). Nicht zulässig. Nicht zulässig, wenn Durchschweißung spezifiziert. Tiefe ≤ 0,5 mm. Ein sanfter Übergang muss vorliegen. h ≤ 1 mm + 0,15 × b; maximal 7 mm; h = zu große Nahtüberhöhung in mm, wobeib = Breite der Naht in mm ist. Ein sanfter Übergang muss vorliegen. h ≤ 1 mm+0,6 × b, maximal 4 mm h = Wurzelüberhöhung in mm b = Breite der Wurzel in mm. Nicht zulässig. Siehe 5.3 und 5.15 von prEN 12953-4:2002. Siehe 5.3 und 5.15 von prEN 12953-4:2002. Lange Unregelmäßigkeiten (> 25 mm) sind unzulässig. Kurze Unregelmäßigkeiten (≤ 25 mm) sind unzulässig, wenn: h ≥ 0,1 × e, maximal 1,0 mm; wobei h = Tiefe des Rückfalls in mm e = Dicke des Grundwerkstoffes in mm Ein sanfter Übergang muss vorliegen. h ≤ 1,0 mm; wobei h = Wurzelrückfall in mm Ein sanfter Übergang muss vorliegen. Nicht zulässig Oberflächen ergänzen auf Grund von Streulicht oder Zündstellen, Spritzer, Schleif- oder Meißelkerben sind zu entfernen (üblicherweise durch Schleifen), um eine glatte Oberfläche zu erhalten. Nicht zulässig; örtliche Wanddickenunterschreitungen sind anhand der Auslegungsdaten zu bewerten (rechnerische Wand + Korrosionszuschlag = minimal erforderliche Wand). (Im Zweifelsfall ist die Wanddicke mittels Ultraschall zu prüfen.) EN 12953-5:2002 (D) Tabelle 5.5-3 — Zulässigkeitsgrenzen für Unregelmäßigkeiten bei der Röntgenprüfung Bezeichnung der Unregelmäßigkeit EN ISO 6520-1 Gruppe Nr. EN ISO 6520-1 Ref. Nr. 1 100 Risse (alle) 2011 Gasporen (vereinzelt oder einzeln in der Gruppe) 2012 Porosität — gleichmäßig verteilt 2013 Typ der Unregelmäßigkeit Porennest EN 25817 Gruppe B „S“ Nicht zulässig. d ≤ 0,3e, maximal 4 mm d = Durchmesser der Einzelpore in mm e = Dicke des Grundwerkstoffs in mm. „S“ Für jede Einzelpore wie Nr. 2011 „S“ Nicht zulässig, wenn die projizierte Porenfläche 2 % der bewerteten Schweißnahtoberfläche überschreitet. „S“ Für jede Einzelpore wie Nr. 2011 B Nicht zulässig, wenn die projizierte Porenfläche 4 % der bewerteten Schweißnahtoberfläche überschreitet, wobei die Schweißnahtoberfläche durch den größeren beider Beträge beschrieben ist: — Fläche 1: Umhüllung aller Poren — Fläche 2: Kreis mit Durchmesser = Nahtbreite. 2 2014 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Grenzwert der Unregelmäßigkeit Porenzeile „S“ Wie gleichmäßig verteilte Poren Nr. 2012, jedoch muss der Abstand zwischen zwei Poren stets größer als der doppelte Durchmesser der größeren Pore betragen und darf nicht kleiner als 4 mm sein. (Um sicherzustellen, dass kein Bindefehler vorliegt). 2015 Gaskanal „S“ l ≤ 0,3e, maximal 5 mm undw = 2 mm l = Länge der projizierten Anzeige in mm e = Dicke des Grundwerkstoffs in mm w = Breite der projizierten Anzeigen in mm. 2016 Schlauchpore „S“ Wie für Gaskanal Nr. 2015 „S“ l ≤ 0,3 e, maximal 5 mm undw = 2 mm l = Länge des projizierten Anzeige in mm e = Dicke des Grundwerkstoffs in mm w = Breite der projizierten Anzeigen in mm. 202 Lunker „S“ w ≤ 0,3e, maximal 3 mm w = Breite der projizierten Anzeige in mm l = Länge der projizierten Anzeige in mm e = Dicke des Grundwerkstoffs in mm 301 Schlackeneinschluss 302 Flußmitteleinschluss „S“ Wie bei Schlackeneinschlüssen Nr. 301 303 Oxideinschluss „S“ Wie bei Schlackeneinschlüssen Nr. 301 304 Fremdmetalleinschluss „S“ — Kupfereinschlüsse sind unzulässig — Wolframeinschlüsse wie bei Gasporen Nr. 2011, 2012, 2013. 4 400 Bindefehler und ungenügende Durchschweißung B 5 500 Formfehler — 3 Bei mehren linearen Einschlüssen werden solche mit einem Abstand kleiner 2 × der Länge des größeren Einschlusses als ein Einschluss behandelt. Nicht zulässig. Diese Unregelmäßigkeiten werden üblicherweise aufgrund einer Sichtprüfung akzeptiert oder zurückgewiesen. 13 EN 12953-5:2002 (D) 5.5.4.4 5.5.4.4.1 Ultraschallprüfung Prüfung Die Ultraschallprüfung von Schweißnähten wird nach Prüfklasse A von EN 1714 durchgeführt. 5.5.4.4.2 Klassifizierung von Unregelmäßigkeiten Die Klassifizierung von Unregelmäßigkeiten erfolgt nach EN 1713. 5.5.4.4.3 Grenzwert für Unregelmäßigkeiten Der Grenzwert für Unregelmäßigkeiten in Schweißnähten muss mit Ausnahme von T-Stumpfstößen die 5.5.4.4.4 entsprechen müssen, Prüfklasse 2 der EN 1712 entsprechen. 5.5.4.4.4 Grenzwert für Unregelmäßigkeiten in T-Stumpfstößen Der Grenzwert für T-Stumpfstößen gilt für Nähte zwischen Flammrohr und Boden nach EN 12953-4:2002, Bilder A.13a) bis A.13c), Flammrohr, Boden und Wendekammer nach EN 12953-4:2002, Bild A.15, Wendekammerboden und Mantel nach EN 12953-4:2002, Bilder A.14a) bis A.14c) und Befahrstutzen mit Boden nach EN 12953-4:2002, Bild A.16a) und Bild A.16b). © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Es gelten die Anforderungen in 5.5.4.4.3 für Grenzwerte von Unregelmäßigkeiten bei der US-Prüfung mit Ausnahme von Schweißnähten mit gegengeschweißten Kehlnähten (siehe EN 12953-4:2002, Bilder A.13, A.14 und A.15) ist eine volle Durchschweißung anzustreben wobei eine mangelnde Durchschweißung der Wurzel innerhalb folgender Grenzen statthaft ist: l = 200 mm max. h= 3 mm max. dabei ist l die Länge der Ungänze; h die Höhe der Ungänze. Dies gilt für ein Verhältnis ers/erh < 1,25 Oberflächen-Ungänzen auf Grund unvollständiger Durchschweißung, die bei der Besichtigung oder Oberflächen-Rißprüfung (bevorzugt bei der Magnetpulverprüfung) gefunden werden, sind nicht akzeptabel, sie sind auszuschleifen und zu reparieren. 5.5.4.5 5.5.4.5.1 Magnetpulver- und Farbeindringprüfung Prüfung Die Magnetpulverprüfung (MP-Prüfung) an Schweißnähten ist nach EN 1290 und die Farbeindringprüfung (FEPrüfung) nach EN 571-1 auszuführen. 5.5.4.5.2 Anforderungen Bei der MP- und FE-Prüfung sind folgende Unregelmäßigkeiten nicht akzeptabel: a) Unregelmäßigkeiten unabhängig von Durchschweißung interpretiert wurden; b) Jeder Fehler größer als die Grenzwerte in Tabelle 5.5-2. 14 ihrer Länge, die als Riss, Bindefehler oder ungenügende EN 12953-5:2002 (D) 5.6 Arbeitsprüfung 5.6.1 Allgemeines Um die kontinuierliche Fertigungsqualität und die Übereinstimmung der mechanischen Eigenschaften der Nähte mit der Spezifikation zu überprüfen, ist ein Prüfstück zu schweißen und mit dem nachfolgenden Anforderungen zu prüfen. 5.6.2 Umfang der Prüfstücke Folgende Prüfstücke sind zu schweißen: a) ein Prüfstück je Kessel bei v = 1.0; b) ein Prüfstück je 100 m Längsnaht bei v = 0,85; c) sind Rundnähte nach einem anderen Verfahren als die Längsnähte geschweißt eine Prüfstück je Jahr. Sind die Rundnähte nach dem gleichen Verfahren wie die Längsnähte geschweißt, so brauchen für die Rundnähte keine Prüfstücke vorgesehen werden; © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen ANMERKUNG Nach 10 erfolgreichen Prüfstücken kann der Prüfumfang wie folgt reduziert werden. 1 ein Prüfstück je 100 m Längsnaht bei v = 1.0; 2 ein Prüfstück je 1 000 m Längsnaht bei v = 0,85; 3 sind Rundnähte nach einem anderen Verfahren als die Längsnähte geschweißt ein Prüfstück je Jahr. Sind die Rundnähte nach dem gleichen Verfahren wie die Längsnähte geschweißt, so brauchen für die Rundnähte keine Prüfstücke vorgesehen werden. Falls ein Prüfstück versagt, gehen die Prüfvorgänge zurück zu a), b) und c). Prüfstücke sind nur für Haupt-, Längs- und Rundnähte der Mäntel erforderlich. Arbeitsprüfstücke für Längsnähte sind als Verlängerung einer Längsnaht zu schweißen. Bei einem Nahtfaktor v = 1,0 muss der Werkstoff der Arbeitsprüfstücke aus dem gleichen Los wie der Mantel stammen, und bei einem Nahtfaktor v = 0,85 muss der Werkstoff für die Arbeitsprüfstücke der gleichen Spezifikation entsprechen wie die Bleche an der repräsentierten Naht stammen. Werden Kessel mit einem Schweißnahtfaktor v = 0,85 zusammen mit Kesseln mit einem Schweißnahtfaktor v = 1,0 hergestellt und nach dem gleichen Verfahren geschweißt, so sind für Kessel mit einem Schweißnahtfaktor v = 0,85 keine zerstörende Prüfungen erforderlich, vorausgesetzt, es werden Prüfstücke in ausreichender Anzahl hergestellt, um die gesamte einbezogene Nahtlänge abzudecken. 5.6.3 Zerstörungsfreie Prüfung von Prüfnähten Die Prüfnähte sind entweder einer Röntgen- oder Ultraschall-Prüfung zu unterziehen. Werden irgendwelche Fehler in der Schweißnaht durch zerstörungsfreie Prüfung festgestellt, so ist ihre Lage auf dem Prüfstück deutlich zu kennzeichnen, und die Proben aus anderen Teilen dem Prüfstück zu entnehmen. Die Ursache für solche Fehler im Prüfstück ist nachzuweisen. 5.6.4 Zerstörende Prüfung von Prüfnähten Anzahl und Art der Proben der Prüfnähte hängen ab von der Blechdicke und müssen mit Tabelle 5.6-1 übereinstimmen. Die benutzten Symbole müssen mit Tabelle 5.6-2 übereinstimmen. 15 EN 12953-5:2002 (D) Tabelle 5.6-1 — Anzahl und Art der Proben von Prüfnähten Blechdicke Probe mm e ≤ 12 1-FB, 1-RB, 1-MA 12 < e ≤ 35 3-IW, 1-MA 35 < e 3-IW, 1-TT, 1-LT, 1-MA Tabelle 5.6-2 — Bezeichnung der Proben Proben Symbol Biegeversuch mit der Raupe im Zug nach EN 910 FB Biegeversuch mit der Wurzel im Zug nach EN 910 RB Querzugversuch nach EN 895 TT Zugversuch an Schweißgut nach EN 876 LT Kerbschlagversuch an Schweißgut nach EN 875 IW Makroschliff nach EN 1321 MA © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Prüfbleche müssen eine ausreichende Größe aufweisen, um die erforderlichen Proben zuzüglich eventueller Wiederholungsproben zu entnehmen. Falls gewünscht, können geschweißte Prüfstücke an beiden Enden einer Längsnaht vorgesehen werden. In diesem Fall müssen die Maße der Prüfstücke ausreichend, um die erforderliche Anzahl von Proben aus dem einen sowie die Proben für mögliche Wiederholungsprüfungen aus dem anderen Prüfstück zu entnehmen. Die Prüfstücke sind der gleichen Wärmebehandlung zu unterziehen wie das Werkstück, zu dem sie gehören. Während des Schweißens verzogene Prüfstücke können bei einer Temperatur unterhalb der Wärmebehandlungstemperatur des Mantels, zu dem sie gehören, gerichtet werden. Das richten ist vor der letzten Wärmebehandlung durchzuführen. 5.6.5 Proben und Prüfanforderungen Die Prüfstücke und Prüfverfahren müssen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der EN 288-3 (Schweißverfahrenprüfungen) sein. Die einzelnen Prüfstücke sind nach 5.6.2 herzustellen und zu prüfen und müssen die nachfolgenden Anforderungen erfüllen. a) Biegeversuch Die Prüfung und die Prüfanforderungen müssen die Anforderungen von EN 288-3, 7.4.2 erfüllen; b) Querzugversuch Die Zugfestigkeit der Proben darf nicht unterhalb dem Mindestwert des entsprechenden Grundwerkstoffes liegen; c) Zugversuch am Schweißgut Rp 0,2, Rm und A5 der Proben darf nicht kleiner als die korrespondierenden Mindestwerte des Grundwerkstoffes; 16 EN 12953-5:2002 (D) d) Kerbschlagbiegeversuch am Schweißgut Der Versuch ist nach EN 288-3, 7.4.4 durchzuführen. Der Mittelwert der Zähigkeit der Proben darf nicht unterhalb der Gewährleistungswerte des Grundwerkstoffes in Querrichtung liegen; e) Prüfberichte Es ist ein Prüfbericht zu erstellen, aus dem die Übereinstimmung der Messergebnisse mit den spezifizierten Anforderungen hervorgeht; f) Wiederholungsprüfungen Produktionsbedingungen können eine Streuung der Ergebnisse der mechanischen Prüfungen nach sich ziehen. Die Ergebnisse können gelegentlich unter die vereinbarten Mindestanforderungen fallen. Wenn einzelne Prüfungen die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, sind die Gründe hierfür zu ermitteln und falls keine nicht akzeptierbaren Fehler gefunden wurden, folgende Wiederholungsprüfungen durchzuführen: 1) 2) 3) Zugversuch — 2 Wiederholungsprüfungen; Biegeversuch — 2 Wiederholungsprüfungen; Kerbschlagbiegeversuch — 3 zusätzliche Kerbschlagbiegeproben. Sollte eine der Wiederholungsprüfungen die Anforderungen nicht erfüllen, wird davon ausgegangen, dass die Nähte/Kessel, die sie repräsentieren, nicht die Anforderung dieser Europäischen Norm erfüllen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 5.7 Endabnahme 5.7.1 Allgemeines Jeder vollständige Kessel, der entsprechend dieser Norm ausgelegt und gefertigt ist, muss einer Endabnahme unterzogen werden, um den Übereinstimmungen mit den Anforderungen der genehmigten Konstruktionszeichnung und diese Norm festzustellen. Die Endabnahme muss bestehen aus: einer Sichtprüfung und Vermessung des Kessels; einer Prüfung der Dokumentation; einer Druckprüfung; einer Sichtprüfung nach Abschluss der Druckprüfung; einer Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen. Den die Endabnahme durchführenden Personen ist der Zugang zu allen Dokumenten und Daten, die für die Kesselendabnahme von Bedeutung sind, zu gewähren. 5.7.2 5.7.2.1 Durchführung der Endabnahme Sichtprüfung und Vermessung Die Sichtprüfung und Vermessung muss mindestens bestehen aus: einer Kontrolle der Übereinstimmung mit den genehmigten Konstruktionszeichnungen einschließlich der Einhaltung der Toleranzmaße mit den Anforderungen der Zeichnungen und dieser Norm. Das Ergebnis der Vermessung ist aufzuzeichnen; 17 EN 12953-5:2002 (D) einer Kontrolle des Zustands des vollständigen Kessels unter besonderer Berücksichtigung der bearbeiteten Schweißnähte, der Anschlüsse und Anbauten im Hinblick auf Übereinstimmung der Schweißnahtprofile und -geometrien mit den Anforderungen der genehmigten Konstruktionszeichnungen und dieser Norm; einer Kontrolle der Werkstoffkennzeichnung im Hinblick auf die Rückverfolgbarkeit der Werkstoffe sowie gegenüber den Fertigungsdokumenten; einer Kontrolle der Kennzeichnung der Schweißer und der für die zerstörungsfreie Prüfung Verantwortlichen gegenüber den Fertigungsdokumenten, falls zutreffend. Jede sich aus diesen Prüfungen ergebende Nachbesserung muss vor der Druckprüfung ausgeführt, nachgeprüft und abgeschlossen sein. 5.7.2.2 Prüfung der Dokumentation Die Prüfung der Dokumentation muss mindestens bestehen aus einer Kontrolle der Dokumente (z. B. Prüfzertifikate für Schweißmaschinen, Zertifikate für Schweißer, Zertifikate für die Verantwortliche für die zerstörungsfreie Prüfung, Berichte über Entwurfsprüfungen, Berichte über die zerstörungsfreie Prüfung, Berichte über die Wärmebehandlung nach dem Schweißen, Berichte über die Überprüfung der Maßhaltigkeit) Das Ergebnis dieser Prüfung sowie alle Abweichungen sind aufzuzeichnen. Jede sich aus dieser Prüfungen ergebene Nachbesserung muss vor der Druckprüfung ausgeführt, nachgeprüft und abgeschossen sein. 5.7.2.3 Druckprüfung © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Um die Festigkeit und Tauglichkeit eines vollständigen Kesseln aufzuzeigen und nachzuweisen, das dieser keine größeren Fehler oder Unzulänglichkeiten aufweist, muss der Kessel hydrostatisch mit dem in EN 12953-3 angegebenen Druck geprüft werden. Falls es wegen der Vermeidung von Gegenschweißungen notwendig ist, den Kessel hydrostatisch mit einem höheren Druck als in EN 12953-3 angegeben zu prüfen (siehe EN 12953-4:2002, 5.12.4.2), ist die Konstruktion dahingehend zu prüfen, dass die Spannungen in keinem Teil des Kessels 90 % der 0,2%-Dehngrenze des Werkstoffs bei Raumtemperatur überschreiten. In Fällen, in denen 90 % der 0,2 % Dehngrenze bei Raumtemperatur überschritten würden, muss die Auslegung des Kessels geändert werden, um sicherzustellen, dass dies verhindert wird. Der Prüfdruck muss aufgebracht und für eine Zeit, die ausreicht, alle Oberflächen und Verbindungen visuell zu überprüfen, mindestens jedoch 30 min aufrecht erhalten werden. Der Kessel darf hierbei weder allgemeine dauerhafte Verformungen noch Leckagen zeigen. Um die Bildung von Lufttaschen vor Aufbringen des Prüfdruckes zu vermeiden, muss der Kessel bei der Befüllung ausreichend entlüftet sein. Die Prüftemperatur des Wassers muss so gewählt werden, dass Brüche durch Versprödung vermieden werden. ANMERKUNG Empfehlenswert ist, den Druck auf nicht weniger als das 1,1fache des zulässigen Drucks, jedoch nicht mehr als das 0,9fache des Prüfdrucks zu verringern, bevor der Kessel der näheren Untersuchung unterzogen wird. 5.7.2.4 Sichtprüfung nach Abschluss der Druckprüfung Diese Sichtprüfung muss ausgeführt werden nachdem die Druckprüfung abgeschlossen, der Kessel entleert und gereinigt wurde, Die Prüfung muss nachweisen, dass die Druckprüfung keine Beeinträchtigungen am Kessel bewirkt hat. Die Prüfung muss außerdem die Anbringung und Richtigkeit die Kennzeichnung feststellen, die von dieser Norm und den genehmigten Konstruktionszeichnungen gefordert werden. Das Ergebnis dieser Prüfung sowie alle Abweichungen sind aufzuzeichnen. 18 EN 12953-5:2002 (D) 5.7.2.5 Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen Der Kessel muss hinsichtlich der Sicherheitseinrichtungen überprüft werden. 6 6.1 Dokumentation, Bescheinigungen und Kennzeichnung Allgemeines Der Hersteller muss der verantwortlichen Prüfstelle volle Einsicht in alle Zeichnungen und Berechnungen gewähren, die für die Entwurfs- und Maßprüfung der Teile während der Herstellung notwendig sind. Erfolgt die Aufstellung vor Ort nicht durch den Hersteller, muss der Hersteller vollständige Angaben über die Aufstellung des Kessels mitliefern. 6.2 Dokumentation Der Hersteller muss die Konstruktions- und Herstellungsunterlagen zusammenstellen und mindestens 10 Jahre aufbewahren. Röntgenfilme sind mindestens 10 Jahre nach Fertigstellung des Kessels beim Hersteller aufzubewahren. 6.3 Bescheinigung Der Hersteller muss eine Bescheinigung ausstellen, die nachweist, dass der Kessel entsprechend den Anforderungen dieser Norm konstruiert und gefertigt wurde. ANMERKUNG © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 6.4 Eine typische Bescheinigung ist in CR 12953-14 angegeben. Kennzeichnung (Stempelung) Alle Großwasserraumkessel sind dauerhaft und leserlich auf dem Kessel selbst oder auf einem dauerhaft befestigtem Kesselschild zu kennzeichnen (stempeln). Die Kennzeichnung muss folgendes beinhalten: a) Nummer dieser Europäischen Norm; b) Name und Anschrift des Herstellers; c) Jahr der Herstellung; d) Hersteller-Typ und Serien-Nr. des Kessels; e) maximal zulässiger Druck, in bar; f) die folgenden Informationen, soweit zutreffend; Heißwasserkessel Überhitzer Maximale Wasseraustrittstemperatur Maximale Dampftemperatur g) Maximale Wärmeleistung, in kW; h) Prüfdruck bei der Nenndruckprüfung, in bar; i) Datum der Nenndruckprüfung; j) Einstelldruck des Sicherheitsventils, in bar k) Kennnummer der verantwortlichen Stelle, soweit zutreffend; l) CE-Kennzeichen, soweit zutreffend. 19 EN 12953-5:2002 (D) Anhang ZA (informativ) Abschnitte in dieser Europäischen Norm, die grundlegende Anforderungen oder andere Vorgaben der Druckgeräte-Richtlinie betreffen Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet und unterstützt grundlegende Sicherheitsanforderungen der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/ EG im Hinblick auf Prüfung während der Herstellung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile. WARNHINWEIS: Für Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, können weitere Anforderungen und weitere EU-Richtlinien anwendbar sein. Die in Tabelle ZA.1 angegebenen Abschnitte dieser Norm sind geeignet, Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG zu unterstützen: Tabelle ZA.1 — Gegenüberstellung zwischen EN 12953-5 und der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG im Hinblick auf Prüfung während der Herstellung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-5 harmonisierte Abschnitte Inhalt DruckgeräteRichtlinie 97/23/EG Anhang I 5.2.2 Zulassung von Personal für die zerstörungsfreie Prüfung 3.1.3 5.4 Herstellungsverfahren 3.1 5.5 Dauerhafte Verbindungen/ZfP 3.1.2/3.1.3 5.6 Vorbereitung der Bauteile 3.1.1/3.1.2 5.7.2 Abnahme 3.2.2 6.4 Kennzeichnung und Etikettierung 3.3 Die Übereinstimmung mit den Abschnitten dieser Europäischen Norm ist eine Möglichkeit, die relevanten grundlegenden Sicherheitsanforderungen der betreffenden Richtlinie und der zugehörigen EFTA-Vorschriften zu erfüllen. 20 DEUTSCHE NORM August 2002 Großwasserraumkessel Teil 6: Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel Deutsche Fassung EN 12953-6:2002 ICS 27.060.30; 27.100 EN 12953-6 Ersatz für DIN 4752:1967-01 Shell boilers — Part 6: Requirements for equipment for the boiler; German version EN 12953-6:2002 Chaudières à tubes de fumée — Partie 6: Exigences pour l’équipement de la chaudière; Version allemande EN 12953-6:2002 Die Europäische Norm EN 12953-6:2002 hat den Status einer Deutschen Norm. Nationales Vorwort © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Diese Deutsche Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 12953-6:2002 „Großwasserraumkessel — Teil 6: Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel“. Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“ erarbeitet. Der für die deutsche Mitarbeit zuständige Arbeitsausschuss im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ist der als Spiegelausschuss eingesetzte Arbeitsausschuss GA 269 „Dampfkessel“ des Normenausschusses Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD). Fortsetzung 32 Seiten EN Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik (NHRS) im DIN © DIN Deutsches Institut für Normung e.V. . Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Ref. Nr. DIN EN 12953-6:2002-08 Preisgr. 14 Vertr.-Nr. 2314 EN 12953-6 EUROPÄISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE Mai 2002 ICS 27.060.30; 27.100 Deutsche Fassung Großwasserraumkessel Teil 6: Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel Shell boilers — Part 6: Requirements for equipment for the boiler Chaudières à tubes de fumée — Partie 6: Exigences pour l'équipement de la chaudière Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 15. Mai 2002 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem ManagementZentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich. EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 © 2002 CEN B-1050 Brüssel Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten. Ref. Nr. EN 12953-6:2002 D EN 12953-6:2002 (D) Inhalt Seite © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Vorwort........................................................................................................................................................................ 3 1 Anwendungsbereich..................................................................................................................................... 4 2 Normative Verweisungen ............................................................................................................................. 4 3 Begriffe........................................................................................................................................................... 4 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 Allgemeine Anforderungen für Dampfkessel und Heißwassererzeuger ................................................. 5 Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung............................................................................ 5 Werkstoffe für Ventile, Formstücke, Flansche und Verschraubungen ................................................... 5 Begrenzungseinrichtungen und Sicherheitsstromkreise......................................................................... 5 Temperaturmessung der Flammrohrwand................................................................................................. 5 Beheizung ...................................................................................................................................................... 6 Rauchgasbeheizte Wasservorwärmer (Economiser) ................................................................................ 6 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 5.9 Besondere Anforderungen für Dampfkessel ............................................................................................. 6 Wasserstandsanzeige................................................................................................................................... 6 Dampfdruck- und Temperaturanzeigeeinrichtungen ................................................................................ 7 Abschlämm- und Entleerungseinrichtungen ............................................................................................. 8 Anschlussventile........................................................................................................................................... 8 Speisewasserzufuhr ..................................................................................................................................... 9 Regelung der Wasserzufuhr ........................................................................................................................ 9 Begrenzungseinrichtungen.......................................................................................................................... 9 Beheizung ...................................................................................................................................................... 9 Elektrisch beheizte Kessel ........................................................................................................................... 9 6 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 6.9 6.10 6.11 6.12 6.13 6.14 6.15 6.16 Besondere Anforderungen an Heißwassererzeuger ............................................................................... 10 Heißwassererzeugungsanlagen (Beispiel siehe Anhang A)...................................................................... 10 Sicherheits-Vor- und Rücklaufleitungen für offene Anlagen ................................................................. 10 Wasserzufuhr............................................................................................................................................... 11 Umwälzpumpen........................................................................................................................................... 11 Entleerungseinrichtungen.......................................................................................................................... 12 Wasserstandanzeiger ................................................................................................................................. 12 Regelung der Wasserzufuhr ...................................................................................................................... 12 Begrenzungseinrichtungen........................................................................................................................ 12 Füllprobiereinrichtung................................................................................................................................ 13 Druck- und Temperaturanzeige ................................................................................................................. 13 Druckregler .................................................................................................................................................. 13 Abblasen von Sicherheitsventilen............................................................................................................. 14 Beheizung .................................................................................................................................................... 14 Elektrisch beheizte Heißwassererzeuger ................................................................................................. 14 Parallelbetrieb von Heißwassererzeugern................................................................................................ 14 Sicherheitsausrüstung für Heißwassererzeuger ..................................................................................... 14 7 7.1 7.2 Kleine Großwasserraumkessel.................................................................................................................. 17 Dampfkessel ................................................................................................................................................ 17 Heißwassererzeuger ................................................................................................................................... 17 8 Betriebliche Aspekte................................................................................................................................... 17 Anhang A (informativ) Beispiele für Heißwassererzeugungsanlagen ................................................................ 18 Anhang B (normativ) Größenbestimmung des Ausdehnungsraums ................................................................. 28 Anhang C (informativ) Betriebliche Aspekte ......................................................................................................... 31 Anhang ZA (informativ) Abschnitte in dieser Europäischen Norm, die grundlegende Anforderungen oder andere Vorgaben der EU-Richtlinie betreffen ................................................................................. 32 2 EN 12953-6:2002 (D) Vorwort Dieses Dokument (EN 12953-6:2002) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“, dessen Sekretariat vom DIN geführt wird, erarbeitet. Dieses Dokument ist derzeit zur formellen Abstimmung vorgelegt. Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet und unterstützt grundlegende Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie. Für den Zusammenhang mit EU-Richtlinie(n) siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieser Europäischen Norm ist. Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis November 2002, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis November 2002 zurückgezogen werden. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Europäische Norm EN 12953 über „Großwasserraumkessel“ besteht aus den folgenden Teilen: Teil 1: Allgemeines. Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör. Teil 3: Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile. Teil 4: Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile. Teil 5: Prüfung während der Herstellung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile. Teil 6: Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel. Teil 7: Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für den Kessel. Teil 8: Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung. Teil 9: Anforderungen an Begrenzungseinrichtungen an Kessel und Zubehör. Teil 10: Anforderungen an die Speisewasser- und Kesselwasserqualität. Teil 11: Abnahmeversuche. Teil 12: Anforderungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe für den Kessel. Teil 13: Betriebsanleitungen. CR 12953-14: Leitfaden für die Einbeziehung einer herstellerunabhängigen Prüforganisation. Obwohl alle Teile der Norm einzeln erworben werden können, sollte bedacht werden, dass die Teile voneinander abhängig sind. Deshalb werden für Konstruktion und Herstellung der Großwasserraumkessel mehrere Teile benötigt, um die Anforderungen der Norm zu erfüllen. Anhang A dieser Europäischen Norm ist normativ, Anhang B und C sind informativ,. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich. 3 EN 12953-6:2002 (D) 1 Anwendungsbereich Dieser Teil dieser Europäischen Norm legt Anforderungen für die sicherheitstechnische Ausrüstung von in EN 129531 definierten Großwasserraumkesseln fest, unabhängig vom Grad der Beaufsichtigung. 2 Normative Verweisungen Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich Änderungen). EN 12953-1, Großwasserraumkessel — Teil 1: Allgemeines. EN 12953-2, Großwasserraumkessel — Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör. EN 12953-3:2002, Großwasserraumkessel — Teil 3: Konstruktion und Berechnung für drucktragende Kesselteile. EN 12953-8:2001, Großwasserraumkessel — Teil 8: Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung. prEN 12953-9, Großwasserraumkessel — Teil 9: Anforderungen an Begrenzungseinrichtungen an Kessel und Zubehör. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen prEN 50156-1, Elektrische Ausrüstung Anwendungsplanung und Errichtung. 3 von Feuerungsanlagen — Teil 1: Bestimmungen für die Begriffe Für die Anwendung dieser Europäischen Norm gelten die Begriffe in EN 12953-1 und die folgenden: 3.1 Regler Einrichtungen, die die Regelgröße (z. B. Wasserstand, Druck, Temperatur) auf einem bestimmten Wert (Sollwert) halten 3.2 Begrenzer Begrenzer ist ein Messwertaufnehmer, der beim Erreichen eines eingestellten Wertes (z. B. Druck, Temperatur, Durchfluss, Wasserstand) die Energiezufuhr unterbricht und verriegelt und vor dem erneuten Start manuell entriegelt werden muss 3.3 Unabhängig Fähigkeit ohne das Dazwischenschalten anderer Ausrüstungsteile auf die erforderliche Weise zu funktionieren 3.4 Verriegelung Unterbrechen der Energiezufuhr, dass ein manuelles Eingreifen zur Wiederherstellung des Betriebszustandes erforderlich macht 3.5 Funktionsprüfung Prüfung der Sicherheitseinrichtung um sicherzustellen, dass die vorgesehene Funktion ausgeführt wird 4 EN 12953-6:2002 (D) 3.6 elektrisch beheizte Kessel Kessel, in denen das Wasser durch das Fließen von elektrischem Strom zwischen Elektroden oder durch eine elektrische Widerstandsheizung erhitzt wird 3.7 Ausdehnungsgefäße und Auffangbehälter Behälter, welche die temperaturbedingten Volumenänderungen des Wassers aufnehmen Ausdehnungsgefäße sind druckbeaufschlagt Auffangbehälter sind nicht druckbeaufschlagt 3.8 zulässige Wärmeleistung eines Heißwassererzeugers zulässige Wärmeleistung ist die höchste im Dauerbetrieb erzeugbare Wärmeleistung (Wassermassenstrom multipliziert mit der Differenz zwischen Austritts- und Eintrittsenthalpie), mit der der Heißwassererzeuger betrieben werden kann 3.9 zulässige Vorlauftemperatur höchste Temperatur, gemessen am Vorlaufabgang, mit der der Heißwassererzeuger betrieben werden kann (siehe 6.8.2.3) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 3.10 zulässige Dampferzeugung zulässige Dampferzeugung ist der höchste im Dauerbetrieb erzeugbare Dampfmassenstrom, mit dem der Dampferzeuger bei vorgesehenem Dampfzustand betrieben werden kann 4 4.1 Allgemeine Anforderungen für Dampfkessel und Heißwassererzeuger Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung Jeder Dampfkessel und Heißwassererzeuger muss, mit Ausnahme von offenen Heißwassererzeugern, mit Sicherheitseinrichtungen gegen Überdruck in Übereinstimmung mit EN 12953-8 ausgerüstet sein. 4.2 Werkstoffe für Ventile, Formstücke, Flansche und Verschraubungen Die Eigenschaften und Anforderungen zur Auswahl der Werkstoffe müssen nach EN 12953-2 sein. 4.3 Begrenzungseinrichtungen und Sicherheitsstromkreise 4.3.1 Alle Begrenzer und deren Anschlussleitungen müssen nach prEN 12953-9 ausgelegt sein. Die elektrischen Schaltkreise müssen prEN 50156-1:1999, Tabelle 1 und Anhang B, entsprechen. 4.3.2 Eine Funktionsprüfung aller Begrenzer muss jederzeit während des Betriebs durchführbar sein, z. B. durch Simulation, wo angebracht. 4.3.3 Spricht ein Begrenzer an, ist ein Signal auszulösen, das die Gründe für die Kesselbetriebsstörung/ Erzeugerbetriebsstörung anzeigt. 4.3.4 Nach einer Verriegelung darf der Kessel/Erzeuger nur manuell vom Kesselhaus aus wieder angefahren werden. 4.4 Temperaturmessung der Flammrohrwand Wenn nach EN 12953-3:2002,5.4 festgelegt wird, dass eine Temperaturmessung erforderlich ist, sind die Temperaturwerte auf einen Temperaturbegrenzer zu übertragen. Die Grenztemperatur ist vom Hersteller festzulegen. 5 EN 12953-6:2002 (D) 4.5 Beheizung 4.5.1 Die Wärmezufuhr muss in Anpassung an den Wärmebedarf automatisch geregelt werden. Der Verbrennungsprozess muss innerhalb des Feuerraums stattfinden. Im Falle einer Abschaltung darf die Restwärme nicht zu einer unzulässigen Wandtemperatur (z. B. durch Ausdampfen des Wassers) führen. 4.5.2 Die Bauart der Beheizung und des Kessels/Erzeugers müssen sicherstellen, dass nach dem Abstellen der Beheizung durch die im Feuerraum und in den Kessel/Erzeuger zügen gespeicherte Wärme es nicht zu einem unzulässigen Ausdampfen des Kessels/Erzeugers kommt. ANMERKUNG — — Diese Anforderung gilt z. B. für Öl- und Gasfeuerung als erfüllt: wenn nachgewiesen wird, dass nach dem Abschalten der Feuerung aus Vollastbeharrung die Rauchgastemperatur in der Höhe des höchsten Feuerzuges (HHS) 400 °C unterschreitet, bevor der Wasserstand von der Marke des niedrigsten Wasserstandes (LWL) auf 50 mm über dem höchsten Feuerzug (HHS) abgesunken ist oder wenn eine ausreichende Speisewasserzufuhr sichergestellt ist (siehe 5.5). 4.5.3 Das automatische Anfahren des Kessels/Erzeugers und der Anlage ist zulässig, vorausgesetzt, es sind Einrichtungen installiert, die ein sicheres Anfahren sicherstellen. Ein selbsttätiger Wiederanlauf nach Regelabschaltung gilt nicht als Anfahren. 4.6 Rauchgasbeheizte Wasservorwärmer (Economiser) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Economiser sind mit einer Temperaturanzeigevorrichtung am Wasseraustritt zu versehen, und jeder absperrbare Economiser ist mit einem Druckmessgerät, in Ergänzung zur Sicherheitseinrichtung gegen Drucküberschreitung, auszurüsten (siehe EN 12953-8:2001, 4.1.4). 5 5.1 Besondere Anforderungen für Dampfkessel Wasserstandsanzeige 5.1.1 Mit Ausnahme von Niederdruckkesseln ist jeder Dampfkessel mit mindestens zwei unabhängigen Wasserstandsanzeigen zu versehen, von denen einer ein durchsichtiges, direkt am Kessel befestigtes Wasserstandsglas sein muss. Die zweite Wasserstandanzeigeeinrichtung kann ein Fernwasserstandsanzeiger oder eine alternative Einrichtung sein. Für Niederdruckkessel ist nur ein direkt anzeigender Wasserstandanzeiger erforderlich. 5.1.2 Wasserstandanzeiger aus durchsichtigem Material sind so anzubringen, dass der Wasserstand beim niedrigsten Warnwasserstand, d. h. dem niedrigsten zulässigen Wasserstand (LWL), der am Wasserstandsglas markiert werden muss, und auch beim höchsten vom Kesselhersteller zu spezifizierenden Wasserstand sichtbar ist. Die Wasserstandanzeigeeinrichtung ist so anzuordnen, dass das Maß „50 mm unter LWL“ zu erkennen ist sofern in 4.5.2 nicht etwas anderes vorgeschrieben ist. 5.1.3 Der LWL im Kessel (siehe Bild 5.1-1), der dauerhaft und leserlich am Kessel zu markieren, jederzeit sichtbar und durch die Buchstaben „LWL“ gekennzeichnet, muss der größere der beiden Werte sein a) 100 mm über dem höchsten Feuerzug (HHS), oder b) Wenn die Rauchgastemperatur 400 °C überschreitet und der Dampf mit einer langsam wirkenden Verbrennungseinrichtung ausgerüstet ist, muss die Höhe über HHS so festgelegt werden, dass die Absinkdauer mindestens 7 min. beträgt. Die Absinkdauer t ist die Zeit, in welcher ein Wasserspiegel bei unterbrochener Speisung sowie bei der zulässigen Dampferzeugung vom niedrigsten Wasserstand auf den höchsten Feuerzug absinkt, d. h. t = V/(Qst v) Dabei ist 6 (5.1-1) EN 12953-6:2002 (D) QSt die zulässige Dampferzeugung, in kg/min; V der Wasserinhalt des Kessels zwischen HHS bis LWL, in m v das spezifische Volumen des Wassers, in m /kg. 3; 3 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Legende 1 Geregelter Wasserstand 2 LWL 3 HHS Bild 5.1-1 — Wasserstandsanzeige 5.1.4 Rohre und Formstücke, die einen Wasserstandanzeiger an den Kessel anschließen, sollten möglichst kurz und so konstruiert sein, dass kein Wassersack zwischen dem Kessel und dem Wasserstandsglas entsteht. Es sollten keine Auslässe davon ausgehen mit Ausnahme von Reglern, Dampfdruckmessgeräten, Abflüssen oder einer anderen ähnlichen Einrichtung, die kein Entweichen einer wesentlichen Dampfmenge zulassen. Rohre, die ein Wasserstandsglas mit dem Kessel verbinden, müssen einen Innendurchmesser von mindestens 25 mm aufweisen. Diese darf jedoch an der Verbindungsstelle zum Wasserstandsglas auf 20 mm reduziert werden. Ist am Gehäuse einer Sicherheits- oder Warneinrichtung ein Wasserstandsglas angebracht, müssen die Verbindungsrohre zum Kessel einen Innendurchmesser von mindestens 40 mm aufweisen. 5.1.5 Zylindrische Wasserstandsgläser sind mit Schutzeinrichtungen zu versehen. 5.1.6 Wasserstandsgläser müssen vom Kessel und der Ausblaseausrüstung absperrbar sein. Bei Verwendung von Hähnen muss die Durchgangsrichtung zu erkennen sein. Die Ausblaseleitungen an Wasserstandanzeigern, Wasserstandreglern und Wasserstandbegrenzern müssen unfallsicher ausmünden. 5.2 Dampfdruck- und Temperaturanzeigeeinrichtungen 5.2.1 Jeder Kessel muss mit einem Druckmessgerät von mindestens 100 mm Skalendurchmesser ausgerüstet sein, das entweder direkt mit dem Dampfraum über die Wasserstandssäule oder ihre Dampfanschlüsse verbunden ist. 7 EN 12953-6:2002 (D) 5.2.2 Das Druckmessgerät ist mit einem Wasservorlage oder einer ähnlichen Einrichtung ausreichender Größe zu versehen, die das Messrohr dauernd mit Wasser gefüllt hält. Das Rohr muss ausreichend groß und, falls möglich, mit einer Ablassvorrichtung versehen sein. 5.2.3 Druckmessgeräteanschlüsse müssen für den zulässigen Betriebsüberdruck des Kessels geeignet sein. 5.2.4 Druckmessgeräte müssen den Überdruck in bar anzeigen. Der zulässige Betriebsüberdruck ist am Druckmessgerät durch eine unveränderliche, gut sichtbare rote Strichmarke zu kennzeichnen. ANMERKUNG werden. Zusätzlich kann ebenfalls der Betriebsdruck sowie der Einstelldruck des Sicherheitsventils angegeben 5.2.5 Jeder Kessel ist mit einem Ventilanschluss für die Anbringung eines Prüfdruckmessgeräts während des Kesselbetriebs zu versehen, so dass die Genauigkeit des Kesseldruckmessgeräts nachgeprüft werden kann. 5.2.6 5.3 Am Austritt jeder Überhitzerstufe sind Temperaturanzeiger vorzusehen. Abschlämm- und Entleerungseinrichtungen 5.3.1 Jeder Kessel muss mit einem Entleerungsventil oder -hahn versehen sein, der möglichst nahe an der untersten Stelle des Kessels anzubringen ist. ANMERKUNG Bei einigen Kesseln können Entleerungsventile zum Abschlämmen genutzt werden. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 5.3.2 Werden Entleerungsvorrichtungen von zwei oder mehr Kesseln zu einer gemeinsamen Ablassleitung verbunden, so sind an jeder Ablassleitung zwei Ventile vorzusehen, von denen eins ein Rückschlagventil sein muss, um zu verhindern, dass der Inhalt eines Kessels in den anderen gelangt. 5.3.3 Das Entleerungsrohr zwischen dem Kessel und dem Entleerungsventil oder -hahn muss, sofern es der Feuerraumwärme ausgesetzt ist, durch Mauerwerk oder andere hitzebeständige Werkstoffe geschützt werden. Diese sind so anzuordnen, dass das Rohr besichtigt werden kann und in seiner Ausdehnung nicht behindert wird. 5.3.4 Entleerungshähne mit konischen Stopfen sind mit verschraubten Deckeln und separat gepackten Stopfbüchsen zu versehen und dürfen bei zulässigen Betriebsüberdrücken über 13 bar nicht verwendet werden. 5.3.5 Wenn Entleerungsventile oder -hähne nicht selbstschließend sind oder in der geschlossenen Stellung nicht verriegelt werden können, ist eine weitere Absperreinrichtung in die Leitung einzubauen. 5.4 5.4.1 Anschlussventile Dampfaustritte Das den Kessel und die Dampfleitung verbindende Absperrventil muss direkt am Kessel angebracht werden. Im Fall eines Kessels mit Überhitzer muss das Absperrventil am Austritt vom Überhitzersammler angebracht werden. Das Ventil sollte vorzugsweise von einer Bauart sein, die einwandfrei erkennen lässt, ob das Ventil offen oder geschlossen ist. Werden mehr als ein Kessel an einem gemeinsamen Sammler oder Dampfverteiler angeschlossen, so müssen die Dampfleitungen jedes Kessels mit zwei Absperrventilen und dazwischenliegender Entlastungseinrichtung versehen werden. Eines der beiden Absperrventile ist als Rückschlagventil auszubilden. ANMERKUNG 5.4.2 Es ist vorzugsweise das am nächsten zum Kessel liegende Ventil als Rückschlagventil auszulegen. Speiseanschlüsse Jede Speiseleitung zu einem Kessel ist mit einer Rückschlagarmatur und einem separaten Absperrventil in der Nähe des Kessels zu versehen. Bei einem integrierten Speisewasservorwärmer sind die vorgenannten Armaturen am Vorwärmeeintritt anzuordnen. Werden die Absperreinrichtung und die Rückschlagarmatur nicht in unmittelbarer Verbindung eingebaut, so muss für das dazwischenliegende Rohrleitungsstück die Möglichkeit einer Druckentlastung gegeben sein. 8 EN 12953-6:2002 (D) Der Anschluss der Speiseleitung und die Verlegung im Kessel müssen so angeordnet sein, dass sich der Kessel bei undichtem Rückschlagventil nicht tiefer als 50 mm über dem höchsten Punkt der Feuerzüge entleeren kann, in denen Rauchgastemperaturen über 400 °C herrschen. Im Falle des Rückströmens durch eine Speisepumpe, bei der die Saugleitung eine niedrigere Druckstufe als die Ausströmleitung hat, müssen Druckmessgeräte so installiert werden, dass die Druckhöhe eindeutig angezeigt wird. Ebenfalls muss ein Warnhinweisschild vorgesehen werden, das auf die möglichen Gefahren beim Schließen des Absperrventils (falls vorhanden) in der Saugleitung hinweist. 5.5 Speisewasserzufuhr Dem Kessel muss ausreichend Speisewasser zugeführt werden. Sofern die Speisewasserzufuhr nach 4.5.2 sichergestellt werden muss, sind zwei Zuführungen vorzusehen. 5.6 5.6.1 Regelung der Wasserzufuhr Der Wasserstand muss automatisch geregelt werden. 5.6.2 Es ist eine selbsttätig wirkende Einrichtung vorzusehen, die das Überschreiten des höchsten Wasserstandes verhindert. Die genannte Einrichtung braucht kein zusätzliches Gerät zu sein. Wird hierzu die Speisewasserzufuhr unterbrochen, muss gleichzeitig die Beheizung abgeschaltet werden, wenn durch die unterbrochene Speisewasserzufuhr Heizflächen des Speisewasservorwärmers gefährdet sind. 5.6.3 Es ist sicherzustellen, dass keinerlei schädliche Stoffe (Öl, Fett, Seewasser etc.) in das Speisewassersystem oder die Kesselanlage eindringen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 5.7 5.7.1 Begrenzungseinrichtungen Wassermangelsicherung Zwei unabhängige (sowohl mechanisch als auch elektrisch) Wasserstandbegrenzer sind vorzusehen, die die Beheizung unterbrechen und verriegeln, wenn der Wasserstand auf „LWL“ absinkt. ANMERKUNG 5.7.2 Es ist nicht erforderlich, dass die Begrenzer simultan ansprechen. Druck- und Temperaturbegrenzer Jeder Kessel muss mit einem Druckbegrenzer versehen sein, der die Beheizung abschaltet und verriegelt um sicherzustellen, dass der zulässige Betriebsüberdruck nicht überschritten wird. Wenn ein Regler nach 5.8.2 erforderlich ist, muss zusätzlich ein Temperaturbegrenzer vorhanden sein, der die Beheizung abschaltet und verriegelt, um sicherzustellen, dass die zulässige Wandtemperatur nicht überschritten wird. 5.8 5.8.1 Beheizung Der Dampfdruck jedes Kessels muss selbsttätig durch Beeinflussung der Wärmezufuhr geregelt werden. 5.8.2 Die Heißdampftemperatur muss selbsttätig geregelt werden, es sei denn, die berechnete Wandtemperatur liegt höher als die maximal erreichbare Wandtemperatur. 5.9 5.9.1 Elektrisch beheizte Kessel Dampfkessel mit Elektroden Alle Anforderungen des Abschnittes 5 müssen gelten, ausgenommen nicht 5.4.2, Absatz 3, 5.5, 5.7.1 und 5.8.2. Im Gegensatz zu 5.1.1 genügt eine Wasserstandanzeigeeinrichtung. 9 EN 12953-6:2002 (D) 5.9.2 Dampfkessel mit elektrischer Widerstandsheizung Alle Anforderungen des Abschnittes 5 müssen gelten, ausgenommen von 5.4.2, Absatz 3 und 5.1.3, in 5.9.2.1 dem der Wasserstand nicht unter die höchste Oberfläche der Heizstäbe/Heizschlangen fallen darf. Im Gegensatz zu 5.1.1 genügt eine Wasserstandanzeigeeinrichtung. Der in 5.1.3 festgelegte niedrigste Wasserstand (LWL) muss 30 mm über der höchsten Oberfläche der 5.9.2.2 Heizstäbe/Heizschlangen liegen. Im Gegensatz zu 5.7.1 genügt eine Sicherheitseinrichtung. 6 Besondere Anforderungen an Heißwassererzeuger Heißwassererzeugungsanlagen (Beispiel siehe Anhang A) 6.1 6.1.1 Offene Anlagen sind unmittelbar mit der Atmosphäre verbunden (siehe Bilder A.3-1 und A.3-2). 6.1.2 Geschlossene Anlagen sind nicht mit der Atmosphäre verbunden. Sie gliedern sich in: a) Anlagen mit Eigendruckhaltung, bei denen der Druck durch den der Vorlauftemperatur entsprechenden Sättigungsdruck erzeugt wird (siehe Bilder A.3-3 und A.3-4); © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen und b) Anlagen mit Fremddruckhaltung bei denen der Druck durch Druckhaltesysteme, z. B. durch Gaspolster, Druckhaltepumpen oder Fremddampf erzeugt wird (siehe Bilder A.4-1 bis A.4-5). 6.1.3 Das erhitzte Wasser wird normalerweise in einem geschlossenen Kreislauf verwendet. Falls eine Dampfentnahme vorgesehen ist, ist außerdem der Abschnitt 5 zu beachten. Auch im Falle einer Dampfentnahme muss die Druckhaltung bei jedem Betriebszustand gewährleistet sein. 6.1.4 Falls erforderlich ist dafür zu sorgen, dass die Temperatur des dem Heißwassererzeuger zugeführten Rücklaufwassers einen vom Hersteller festzulegenden Wert, außer beim An- und Abfahren nicht unterschreitet. 6.1.5 Jede Heißwassererzeugeranlage muss mit einem Ausdehnungsraum versehen sein, der nach Anhang B ausgelegt und in der Lage sein muss, die temperaturbedingten Änderungen im Wasservolumen der Heißwassererzeugungsanlage und der Wärmeverbraucheranlage aufnehmen zu können. Sofern nicht der Dampfraum im Heißwassererzeuger als Ausdehnungsraum dient, muss ein besonderes Druckausdehnungsgefäß oder ein besonderer Auffangbehälter verwendet werden. Die Anlage und insbesondere die Ausdehnungsgefäße und Auffangbehälter einschließlich deren Anschlussleitungen müssen gegen Einfrieren geschützt sein. 6.1.6 Das System muss mit einer Sicherung gegen Rückströmen (Rückschlagarmaturen) ausgerüstet sein. Dies gilt ebenfalls für die Ergänzungswasserleitung. Falls zwischen dem Heißwassererzeuger und dem Ausdehnungsgefäß eine Absperrung eingebaut ist, muss diese in Offenstellung gesichert sein. 6.2 Sicherheits-Vor- und Rücklaufleitungen für offene Anlagen Zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes des Erzeugers ist der Innendurchmesser der Sicherheits-Vor- und Rücklaufleitungen wie folgt zu bestimmen (siehe auch Bild 6.2-1): Eine ausreichende Dimensionierung ist gegeben, wenn der Innendurchmesser der Sicherheits- Vor- und Rücklaufleitungen di durch folgende Formeln bestimmt wird: Sicherheits-Vorlauf: 10 d i = 15 + 1,397 Q h (6.2-1) EN 12953-6:2002 (D) Sicherheits-Rücklauf: di = 15 + 0,9273 Qh (6.2-2) Dabei ist: Qh der zulässige Wärmeleistung, in kW Im Falle einer kombinierten Sicherheits-Vor- und Rücklaufleitung ist die folgende Formel anzuwenden: kombiniert: d i = 1,25 (15 + 1,397 Q h ) (6.2-3) Auf keinen Fall darf der Innendurchmesser di < 25 mm ausgeführt sein. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Entlüftungsleitungen müssen gegen Verstopfen und Einfrieren geschützt werden. Legende 1 2 3 4 5 6 Sicherheits-Vorlaufleitung Ergänzungswasserleitung Kombinierte Sicherheits-Vor- und Rücklaufleitung Vorlaufleitung Rücklaufleitung Sicherheits-Rücklaufleitung Bild 6.2-1 — Offene Anlage 6.3 6.3.1 Wasserzufuhr Dem Heißwassererzeuger muss ausreichend Wasser zugeführt werden. 6.3.2 Besteht die Möglichkeit, dass schädliche Stoffe (Öl, Fett, Seewasser etc.) in das Wasserkreislaufsystem eindringen und somit den Heißwassererzeuger gefährden, ist die Qualität des dem Heißwassererzeuger zugeführten Wassers zu überwachen. 6.4 6.4.1 Umwälzpumpen Zur Aufrechterhaltung des Wasserumlaufs sind Umwälzpumpen vorzusehen. 6.4.2 Für Heißwassererzeuger, die mit handbedienten Festbrennstoff-Feuerungen ausgerüstet sind, müssen zwei Umwälzpumpen vorgesehen werden. 11 EN 12953-6:2002 (D) 6.4.3 Bei Versagen der Umwälzpumpe(n) muss die Beheizung automatisch abgeschaltet und verriegelt werden. ANMERKUNG 6.5 Dies gilt nicht für handbediente Systeme. Entleerungseinrichtungen Wenn die Entleerungseinrichtung nicht selbstabschließend ist oder in der geschlossenen Stellung nicht verriegelt werden kann, ist eine weitere Absperreinrichtung in die Leitung einzubauen. Es gelten die Anforderungen nach 5.3. 6.6 Wasserstandanzeiger 6.6.1 “LWL“ muss an jedem Heißwassererzeuger mit Dampfpolster im Kessel, an geschlossenen Ausdehnungsgefäßen mit Dampfpolster (siehe Bilder A.3-4 und A.4-5), oder Gaspolster (siehe Bild A.4-3) und an Auffangbehältern mit Druckhaltepumpen (siehe Bild A.4-4) markiert werden. Für Heißwassererzeuger mit Dampfpolster im Kessel gelten die gleichen Anforderungen an LWL wie für 6.6.2 Dampfkessel, und die Anforderungen aus Abschnitt 5 sind anzuwenden mit der Ausnahme, dass die Absinkdauer die Zeit ist, in welcher der Wasserspiegel bei unterbrochener Speisung und Umwälzung sowie bei der zulässigen Wärmeleistung vom LWL auf den HHS absinkt, d. h. t = V /(Qst, equiv v) (6.6-1) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Dabei ist: Qst, equiv die äquivalente Dampferzeugung errechnete aus der zulässigen Wärmeleistung, in kg/min; t die Absinkdauer, in min; V der Wasserinhalt zwischen HHS bis LWL, in m ; v das spezifisches Volumen des Wassers, in m /kg. 3 3 6.6.3 Für Heißwassererzeuger mit Dampfpolster muss die Vor- und Rücklaufleitung mindestens 50 mm unter LWL einmünden. 6.6.4 Für Heißwassererzeuger ohne Dampfpolster muss die Vorlaufleitung von der höchsten Stelle des Heißwassererzeugers abgehen. 6.6.5 Für Heißwassererzeuger mit Dampfpolster im Kessel gelten die gleichen Anforderungen an Wasserstandanzeiger wie für Dampfkessel, und die Anforderungen von Abschnitt 5 sind anzuwenden. 6.6.6 Wasserstandanzeiger sind anzubringen an geschlossenen Ausdehnungsgefäßen mit Dampfpolster (siehe Bilder A.3-4 und A.4-5), mit Gaspolster (siehe Bild A.4-3) und offenen Auffangbehältern mit Druckhaltepumpen (siehe Bild A.4-4 und auch Tabelle 6.16-1). 6.7 Regelung der Wasserzufuhr Der Wasserstand muss automatisch geregelt werden, wenn dies aufgrund des Betriebs oder der Anlagenauslegung erforderlich ist. 6.8 6.8.1 Begrenzungseinrichtungen Wassermangelsicherung Jede Heißwassererzeugungsanlage ist mit Wasserstandbegrenzern auszurüsten, die die Beheizung 6.8.1.1 bei Wasserverlust unterbrechen und verriegeln. Für Heißwassererzeuger mit internem Dampfpolster gelten die gleichen Anforderungen an Wasser6.8.1.2 standbegrenzer wie für Dampfkessel, und die Anforderungen von Abschnitt 5 sind anzuwenden. 12 EN 12953-6:2002 (D) Für Heißwassererzeuger mit Fremddampfpolster im Ausdehnungsgefäß 6.8.1.3 Wasserstandbegrenzer an den Ausdehnungsgefäßen anzubringen (siehe Bilder A.4-3 und A.4-5). sind die In allen anderen Fällen ist der Wasserstandbegrenzer entweder am oder in unmittelbarer Nähe des 6.8.1.4 höchsten Punktes des Heißwassererzeugers anzubringen. 6.8.2 Druck und Temperaturbegrenzung Mit Ausnahme von offenen Anlagen sind alle Heißwassererzeuger mit einem Max-Druckbegrenzer 6.8.2.1 auszurüsten, der die Beheizung abschaltet und verriegelt, um zu gewährleisten, dass der zulässige Betriebsdruck nicht überschritten wird. Zur Vermeidung unbeabsichtigter Dampferzeugung ist jede Anlage mit Fremddruckhaltung ist mit 6.8.2.2 einem Mindestdruckbegrenzer auszurüsten, der gewährleistet, dass bei Unterschreiten eines anlagenbezogenen festgelegten Mindestüberdruckes die Beheizung und die Umwälzpumpen abgeschaltet und verriegelt werden. In Anlagen mit Membranausdehnungsgefäß ist eine Prüfmöglichkeit vorzusehen, mit der die bestimmungsgemäße Gasfüllung im Membranausdehnungsgefäß überprüft werden kann. In Anlagen mit Fremddruckhaltung durch Druckhaltepumpen muss beim Ansprechen eines Mindestdruckbegrenzers die Überströmleitung selbsttätig geschlossen werden (mittels Absperrventil in der Rücklaufleitung zur Saugseite der Druckhaltepumpe). Für Anlagen mit Fremddruckhaltung und offene Anlagen muss ein Temperaturbegrenzer vorhanden 6.8.2.3 sein, der bei Überschreiten der zulässigen Vorlauftemperatur die Beheizung abschaltet und verriegelt. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 6.9 Füllprobiereinrichtung Für Heißwassererzeuger mit Ausnahme von offenen Anlagen und Heißwassererzeuger mit Dampfpolster im Kessel ist am oder über dem höchsten Punkt des Kessels eine Füllprobiereinrichtung vorzusehen. ANMERKUNG Dieses Ventil wird beim Füllen und Leeren des Heißwassererzeugers verwendet, sowie zur Prüfung des Niedrigwasserstandbegrenzers nach 6.8.1.4. 6.10 Druck- und Temperaturanzeige 6.10.1 In die Vor- und in die Rücklaufleitung eines jeden Heißwassererzeugers ist je eine Temperaturanzeigeeinrichtung einzubauen. Die zulässige Vorlauftemperatur ist auf dem Anzeigegerät zu kennzeichnen. 6.10.2 Es ist eine Prüfmöglichkeit für die Vorlauftemperaturanzeige und den Schaltpunkt des Temperaturbegrenzers vorzusehen. 6.10.3 Zusätzlich zu dem Druckmessgerät auf Heißwassererzeugern ist ein Druckmessgerät an Ausdehnungsgefäßen mit Dampfpolster (siehe Bilder A.3-4 und A.4-5) und mit Gaspolster (siehe Bilder A.4-2 und A.4-3) anzubringen. 6.11 Druckregler Jede geschlossene Anlage ist mit einem Druckregler auszurüsten. Hiervon ausgenommen sind Anlagen mit Fremddruckhaltung durch nichtnachfüllbares Gaspolster im geschlossenem Membranausdehnungsgefäß (siehe Bild A.4-1). Der Druckregler ist wie folgt anzubringen: Bei Anlagen mit Eigendruckhaltung (siehe Bilder A.3-3 und A.3-4) ist der Druckregler am Heißwassererzeuger oder am Ausdehnungsgefäß anzubringen; 13 EN 12953-6:2002 (D) Bei Anlagen mit Fremddruckhaltung mit nachfüllbarem Gaspolster (siehe Bilder A.4-2 und A.4-3) oder Fremddampfpolster (siehe Bild A.4-5) ist der Druckregler am Ausdehnungsgefäß anzubringen; Bei Anlagen mit Fremddruckhaltung durch Druckhaltepumpen (siehe Bild A.4-4) ist der Druckregler hinter der Pumpe anzubringen. 6.12 Abblasen von Sicherheitsventilen Aus Sicherheitsventilen austretendes Heißwasser muss gefahrlos abgeleitet werden (siehe auch EN 12953-8:2001, 4.5). Gegebenenfalls muss ein ausreichend dimensionierter Entspannungstopf installiert werden. 6.13 Beheizung 6.13.1 Die Vorlauftemperatur des Heißwassererzeugers muss selbsttätig durch Beeinflussung der Wärmezufuhr geregelt werden (Temperaturregler). 6.13.2 Für Heißwassererzeuger mit internem Dampfpolster darf der Dampfdruck automatisch anstelle der Vorlauftemperatur geregelt werden. In diesem Fall darf der Temperaturregler durch einen Druckregler ersetzt werden, und die Temperaturbegrenzer dürfen durch einen Druckbegrenzer ersetzt werden. 6.14 Elektrisch beheizte Heißwassererzeuger Für elektrisch beheizte Heißwassererzeuger mit Dampfpolster im Kessel gelten die gleichen Anforderungen wie für Dampfkessel, und die Anforderungen von Abschnitt 5 sind anzuwenden. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 6.15 Parallelbetrieb von Heißwassererzeugern Parallelbetrieb von Heißwassererzeuger mit Dampfpolster ist nur zulässig für: Heißwassererzeuger mit internem Dampfpolster, wenn sie einer speziellen rechnerischen Beurteilung unterzogen werden; Heißwassererzeuger mit einem gemeinsamen Ausdehnungsgefäß. 6.16 Sicherheitsausrüstung für Heißwassererzeuger Die Anzahl der zu installierenden Sicherheitseinrichtungen ist in Tabelle 6.16-1 angegeben. 14 EN 12953-6:2002 (D) Tabelle 6.16-1 — Sicherheitseinrichtungen für Heißwassererzeuger © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Ausrüstung (Legenden Nr in Abschnitt A.2) Druckanzeigeeinrichtung (3) Druckregler (23) Max. Druckbegrenzer (2) Min. Druckbegrenzer (14) Sicherheitsventil (6) Wasserstandanzeige (25) Wasserstandregler (4) Min. Wasserstandbegrenzer (7) Max. Wasserstandregler (16) Füllprobiereinrichtung (11) Temperaturanzeigeeinrichtung (10) Temperaturregler (9) Min. Temperaturregler (30) Anlagen mit Eigendruckhaltung Offene Geschlossene Anlagen unter Dampfdruck Anlagen a Standort Heißwassererzeuger Ausdehnungsgefäß Heißwassererzeuger Ausdehnungsgefäß Heißwassererzeuger Ausdehnungsgefäß Heißwassererzeuger Rücklaufleitung Heißwassererzeuger Ausdehnungsgefäß Heißwassererzeuger Ausdehnungsgefäß Heißwassererzeuger Ausdehnungsgefäß Heißwassererzeuger Ausdehnungsgefäß Heißwassererzeuger Ausdehnungsgefäß Heißwassererzeuger Heißwassererzeuger Rücklaufleitung Heißwassererzeuger Rücklaufleitung Dampf- Dampfpolster im polster im AusdehnungsKessel b gefäß c 1 — — — — — — — — — — 1 — 1 1 — — — — 1 1 1 i 1 1 — 1 — 1 — — — 1 — 2 — 1 — 2 — 1 — — 1 1 — i 1 1 1 1 oder 1 1 oder 1 — — 1 1 — 2 — 1 — 2 — 1 1 1 1 — i 1 Anlagen mit Fremddruckhaltung mit Gaspolster (geschlossenes Ausdehnungsgefäß d 1 — — — 1 — 1 oder 1 1 — — — — — 1 — — — 1 1 1 1 i 1 mit Gaspolster (Luft oder N2) e 1 1 — 1 1 — 1 oder 1 1 1 — — — — 1 — — — 1 1 1 1 i 1 mit mit Gaspolster g Druckpumpe (N2) f 1 1 — 1 1 — 1 oder 1 1 1 — 1 — 1 1 1 — 1 1 1 1 1 i 1 1 — 1 an der Rücklaufleitung 1 — 1 oder 1 1 — — 1 — 1 1 1 — — 1 1 1 1 i 1 mit Fremd dampfpolster h 1 1 1 1 — 1 oder 1 1 1 — 1 — 1 1 1 — 1 1 1 1 1 i 1 15 EN 12953-6:2002 (D) Tabelle 6.16-1 (fortgesetzt) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Ausrüstung (Legenden Nr in A.2) Temperaturbegrenzer (8) Druckhaltepumpe (22) Druckhaltventil (27) Automatisches Absperrventil (24) a Siehe Bild A.3-1 und A.3-2 b Siehe Bild A.3-3 c Siehe Bild A.3-4 d Siehe Bild A.4-1 16 Anlagen mit Eigendruckhaltung Offene Geschlossene Anlagen unter Dampfdruck Anlagen a Standort Heißwassererzeuger Auffangbehälter Leitung zum Auffangbehälter Leitung zum Auffangbehälter Anlagen mit Fremddruckhaltung 1 — — — — — — — — mit Gaspolster (geschlossenes Ausdehnungsgefäß d 1 — — — — — — Dampf- Dampfpolster im polster im Ausdehnungsgefäß c Kessel b e f g h i Siehe Bild A.4-2 Siehe Bild A.4-3 Siehe Bild A.4-4 Siehe Bild A.4-5 Wenn gefordert nach 6.1.4 mit Gaspolster (Luft oder N2) e 1 — — — 1 — — 1 1 1 mit Fremd dampfpolster h 1 — — — 1 — mit mit Gaspolster g Druckpumpe (N2) f EN 12953-6:2002 (D) 7 7.1 Kleine Großwasserraumkessel Dampfkessel Für die Ausrüstung für Dampfkessel mit einem Druck von weniger als 32 bar und einem Druck-Volumen-Produkt von weniger als 200 bar l müssen die Anforderungen der Abschnitte 4 und 5 angewendet werden, bis auf die Anzahl der in Tabelle 7.1-1 aufgeführten Geräte. Tabelle 7.1-1 — Ausrüstung für kleine Dampfkessel Ausrüstung Anzahl Sicherheitsventil 1 Niedrigwasserstandbegrenzer 1 Hochwasserstandbegrenzer — Wasserstandanzeiger 1a Temperaturanzeiger (Überhitzer) — a Direkt oder indirekt © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 7.2 Heißwassererzeuger Für die Ausrüstung von Heißwassererzeuger mit einem Druck von weniger als 32 bar und einem Druck-VolumenProdukt von weniger als 200 bar l müssen die Anforderungen der Abschnitte 4 und 6 angewendet werden, bis auf die Anzahl der in Tabelle 7.2-1 aufgeführten Geräte. Tabelle 7.2-1 — Ausrüstung für kleine Heißwassererzeuger Ausrüstung Anzahl Sicherheitsventil 1 Druckregler — Niedrigwasserstandbegrenzer 1 Wasserstandregler — Wasserstandanzeiger 1a Temperaturbegrenzer 1 Temperaturanzeiger 1 Umwälzpumpe 1b a Nur erforderlich für Heißwassererzeuger mit Dampfraum b Falls erforderlich 8 Betriebliche Aspekte Informationen über betriebliche Aspekte sind in Anhang C aufgeführt. 17 EN 12953-6:2002 (D) Anhang A (informativ) Beispiele für Heißwassererzeugungsanlagen A.1 Allgemeines Dieser Anhang gibt Beispiele für Heißwassererzeugungsanlagen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen A.2 Legende zu den Abbildungen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 18 Heißwassererzeuger Maximaldruckbegrenzer [PSZ+A+] Druckanzeigeeinrichtung [PI] Wasserstandregler [LC] Entspannungstopf (siehe 6.12) Sicherheitsventil [PSV] Minimalwasserstandbegrenzer [LSZ-A-] Temperaturbegrenzer [TSZ+A+] Temperaturregler [TC] Temperaturanzeigeeinrichtung [TI] Füllprobiereinrichtung für Wasserstandprüfung Absperrventil (gegen unbeabsichtigtes Schließen gesichert) [V] geschlossenes Ausdehnungsgefäß Min. Druckbegrenzer [PSZ-A-] Rückflussverhinderer Maximalwasserstandregler (kann in Wasserstandregler (4) integriert sein) [LS+A+] Absperrventil [V] Leitung zum geschlossenen Ausdehnungsgefäß Speisepumpe Beheizungseinrichtung [B] Druckminderer [PVC] Druckhaltepumpe Druckregler [PC] Automatisches Absperrventil (stromlos geschlossen) Wasserstandanzeige [LIG] Offenes Ausdehnungsgefäß Druckhalteventil (wenn stromlos geschlossen oder wenn der Ist-Druck kleiner ist als der Mindestdruck, dann kann 24 entfallen) Absperrventil mit Anschlussmöglichkeit für Prüfmonometer [V] Dreiwegeventil [V] Minimaltemperaturregler [TC] (falls nach 6.1.4 erforderlich) Entwässerungseinrichtung [V] Wasserstandregelventil [LCV] © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-6:2002 (D) A.3 Anlagen mit Eigendruckhaltung Bild A.3-1 — Offene Anlage Beispiel A 19 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-6:2002 (D) Bild A.3-2 — Offene Anlage Beispiel B 20 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-6:2002 (D) Bild A.3-3 — Geschlossene Anlage mit Dampfdruck Dampfpolster im Kessel 21 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-6:2002 (D) Legende 1 Falls nach 6.12 erforderlich Bild A.3-4 — Geschlossene Anlage mit Dampfdruck Dampfpolster im Ausdehnungsgefäß 22 EN 12953-6:2002 (D) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen A.4 Anlagen mit Fremddruckhaltung Legende 1 Falls nach 6.12 erforderlich Bild A.4-1 — Anlage mit Gaspolster (geschlossenes Ausdehnungsgefäß) 23 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-6:2002 (D) Legende 1 Falls nach 6.12 erforderlich 2 Luft oder N2 Bild A.4-2 — Anlage mit Gaspolster (Luft- oder N2-Beaufschlagung) 24 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-6:2002 (D) Legende 1 Falls nach 6.12 erforderlich 2 N2 Bild A.4-3 — Anlage mit Gaspolster (N2-Beaufschlagung) 25 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-6:2002 (D) Legende 1 Falls nach 6.12 erforderlich Bild A.4-4 — Anlage mit Druckhaltepumpe 26 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-6:2002 (D) Legende 1 Falls nach 6.12 erforderlich 2 Fremddampf Bild A.4-5 — Anlage mit Fremddampfpolster 27 EN 12953-6:2002 (D) Anhang B (normativ) Größenbestimmung des Ausdehnungsraums B.1 Allgemeines Dieser Anhang ergänzt die Anforderungen für die Ausrüstung nach dieser Norm und ist nur in Zusammenhang mit diesen Anforderungen anzuwenden. B.2 Erforderliche Daten © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen B.2.1 Für die Größenbestimmung des Ausdehnungsgefäßes oder des Auffangbehälters werden je nach Bauart und der Anlage folgende Anlagendaten benötigt Wasserinhalt der gesamten Anlage VA in l; Ausdehnungsvolumen Ve in l; Nennvolumen Vn in l; tatsächliches Volumen der Anlage und des Ausdehnungsgefäßes oder Auffangbehälters Vo in l; Wasservorlage Vv in l; maximal zulässige Vorlauftemperatur t in °C; Vordruck po in bar; Fülldruck pa in bar; statischer Druck pst in bar; Dampfdruck pD in bar; Enddruck pe in bar; Einstelldruck des Sicherheitsventils in bar; Differenz zum Schließüberdruck in bar. Bei Verwendung der angegebenen Einheiten ergeben sich in den Zahlenwertgleichungen dieses Abschnittes alle Volumina in Liter und alle Drücke in bar Überdruck. B.2.2 Grundsätzlich ist der Wasserinhalt der gesamten Anlage VA zu berechnen, und zwar aus den Wasserinhalten von Wärmeerzeugern; Rohrleitungen; Wärmeverbraucher. 28 EN 12953-6:2002 (D) B.2.3 Die Wasserausdehnung n in % bei maximaler Vorlauftemperatur t ist anhand der folgenden Beziehung zu bestimmen: -4 n = 3,9 x 10 2 t + 0,31 (B.2-1) Hieraus ist das Ausdehnungsvolumen(Volumenänderung aufgrund einer Temperaturänderung) Ve bei einer Einfülltemperatur von 10 °C wie folgt zu berechnen: Ve = n (VA/100) (B.2-2) B.2.4 Ausdehnungsgefäße bis 15 l Nennvolumen Vn müssen mindestens 20 % ihres Nennvolumens als Wasservorlage (im Ausdehnungsgefäß bei niedrigster Anlagentemperatur gespeicherte Flüssigkeit) Vv aufnehmen. Ausdehnungsgefäße mit einem größeren Nennvolumen müssen mindestens 0,5 % des Wasserinhaltes VA, mindestens jedoch 3 l als Wasservorlage aufnehmen. Bei ausrüstungsbedingten Wasserverlusten sind größere Wasservorlagen zu berücksichtigen. B.2.5 Der Vordruck po (Gasdruck im Ausdehnungsgefäß vor Druckaufgabe auf das System) muss mindestens gleich der Summe aus dem statischen Druck pst und dem Dampfdruck pD (Druck, der der maximal zulässigen Vorlauftemperatur entspricht) sein: po ≥ pst + pD (B.2-3) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen B.2.6 Der Enddruck pe darf nicht höher gewählt werden als der Einstellüberdruck des Sicherheitsventils abzüglich der Differenz zum Schließüberdruck. Gegebenenfalls muss der statische Druckunterschied zwischen dem Einbauort des Ausdehnungsgefäßes und dem Sicherheitsventil berücksichtigt werden. B.3 Formeln zur Größenbestimmung B.3.1 Offene Ausdehnungsgefäße Das Nennvolumen des offenen Auffangbehälters beträgt mindestens Vn min = 2 Ve 1) (B.3-1) B.3.2 Geschlossene Ausdehnungsgefäße ohne Membrane Das Nennvolumen beträgt mindestens Vn min = 3 Ve 2) (B.3-2) B.3.3 Geschlossene Ausdehnungsgefäße mit Membrane und Eigendruckhaltung Das Nennvolumen beträgt mindestens Vn min = 1,5 (Ve + Vv) (B.3-3) B.3.4 Membran-Ausdehnungsgefäße Das Nennvolumen beträgt mindestens Vn min = (Ve + Vv) [(pe + 1) / (pe - po)] (B.3-4) Für das tatsächliche Volumen Vo ist folgende Berechnung einzuhalten: 1) Der Faktor 2 berücksichtigt die zweckmäßige Wasservorlage für offene Ausdehnungsgefäße. 2) Der Faktor 3 berücksichtigt auch die Wasservorlage für physikalisch abgesicherte Anlagen mit einem ausreichenden Dampfpolster. 29 EN 12953-6:2002 (D) Vo ≥ Ve + V v (B.3-5) Damit das Membran-Druckausdehnungsgefäß in kaltem Zustand der Anlage die Wasservorlage aufnehmen kann, muss der Anfangsdruck (Anlagenfülldruck) mindestens folgenden Wert erreichen: pa min = [Vn (po + 1) / (Vn - Vv)] - 1 (B.3-6) Dabei ist Vn das Nennvolumen der gewählten Gefäßgröße. Damit bei maximaler Vorlauftemperatur der Enddruck pe (siehe B.2.6) nicht überschritten wird, muss der Anlagenfülldruck folgenden Wert nicht überschreiten p a max = pe + 1 − 14 Ve ( p e + 1) 1+ V n ( p o + 1) (B.3-7) Um die praktische Einregulierung des Anlagenfülldrucks sicherzustellen, sollte pa max mindestens 0,2 bar höher sein als pa min. Gegebenenfalls ist ein größeres Membran-Druckausdehnungsgefäß zu wählen. B.3.5 Geschlossene Ausdehnungsgefäße mit Membrane und Fremddruckerzeugung (z. B. durch Druckhaltepumpe oder Druckgasanlage) Das Nennvolumen beträgt mindestens © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Vn min = Vv + Ve (B.3-8) Zusätzlich ist folgende Bedingung einzuhalten: Vo ≥ Vv + Ve (B.3-9) B.3.6 Anforderungen an geschlossene und offene Ausdehnungsgefäße Geschlossene und offene Ausdehnungsgefäße und Auffangbehälter sind so zu bemessen, dass sie den mechanischen und thermischen Beanspruchungen sicher widerstehen. Ihre Mindestwanddicke muss 2 mm betragen. 30 EN 12953-6:2002 (D) Anhang C (informativ) Betriebliche Aspekte C.1 Betriebliche Aspekte von Dampfkesseln C.1.1 Alle Regel- und Begrenzungseinrichtungen sind zwecks Gewährleistung der Zuverlässigkeit sorgfältig zu warten. Darüber hinaus ist regelmäßig, mindestens ½-jährlich und bei Störungen noch häufiger, eine Prüforganisation oder der Pflegedienst der Lieferfirma mit der Überprüfung dieser Einrichtungen zu beauftragen. Alle Regel- und Begrenzungseinrichtungen sind hierbei einer Funktionsprüfung zu unterziehen. C.1.2 Der Betrieb und die Wartung von Kesselanlagen darf nur entsprechend ausgebildeten und nach der nationalen Gesetzgebung — sofern zutreffend — qualifizierten Personen übertragen werden, die mit den besonderen Betriebsverhältnissen der Anlage vertraut sind. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen C.1.3 Während des Betriebs sollte sich der Kesselwärter vom ordnungsgemäßen Zustand der Kesselanlage persönlich überzeugen. Dies sollte gemacht werden innerhalb einer Stunde nach jedem Anfahren und längstens alle 24 h. Im Falle des Versagens der automatischen Regel- oder Begrenzungseinrichtungen und sofern der Kessel sicher manuell weiter betrieben werden kann, sollte der Weiterbetrieb durch den Kesselwärter von Hand nach einem festgelegten Notprogramm erfolgen. Ein Betrieb des Kessels ohne Flammenüberwachung ist bei Ölund Gasfeuerungen nicht erlaubt. Ständige Beaufsichtigung sollte erfolgen, bis der Fehler beseitigt ist. Durch eine Prüfung ist sicherzustellen, dass der Kessel und seine Regeleinrichtungen normal funktionieren. Jede Schnellschluss-Brennstoffabsperreinrichtung ist einmal die Woche einer Funktionsprüfung zu unterziehen. C.1.4 Wenn die Anforderungen nach 4.5.3 nicht erfüllt sind, sollte während des Anfahrens aus dem kalten Zustand sollte der Kesselwärter im Aufstellungsraum anwesend sein. Als Anfahren gilt der Zeitraum bis zum Erreichen des Betriebszustandes, bei dem das ordnungsgemäße Arbeiten aller Regel- und Überwachungsgeräte überprüft bzw. beobachtet werden kann. Spricht eine Warneinrichtung während dem Anfahren an, sollte eine verantwortliche Person verfügbar sein, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. C.1.5 Das Ergebnis jeder Begrenzungsprüfung sollte für den Kesselwärter eindeutig erkennbar sein. C.1.6 Betriebshandbücher, die den Betrieb, die Wartung und Prüfung aller Geräte einschließlich der Regel- und Sicherheitseinrichtungen enthalten, sind im Kesselaufstellungsraum bereitzustellen. C.1.7 sein. Während des Betriebs ohne Beaufsichtigung sollten die in 5.1 festgelegten Wasserstandgläser abgesperrt C.1.8 Dampfkessel sollten mit geeignetem, entsprechend aufbereitetem Speise- und Kesselwasser betrieben werden, siehe prEN 12953-10. Um dies zu erreichen, sind betrieblicherseits die wesentlichen Werte täglich vom Betriebspersonal zu prüfen und zu beurteilen. C.1.9 Ein Betriebsbuch ist im Kesselhaus zu führen. C.2 Betriebliche Aspekte von Heißwassererzeugern Die Anforderungen an Betrieb und Wartung von Heißwassererzeugern sind die gleichen wie für Dampfkessel mit den folgenden Ausnahmen. Heißwasseranlagen sind mit sachgemäß aufbereitetem Wasser zu betreiben. Zu diesem Zweck sind die wesentlichen Werte anlagenabhängig spätestens in monatlichen Intervallen oder häufiger zu überprüfen. 31 EN 12953-6:2002 (D) Anhang ZA (informativ) Abschnitte in dieser Europäischen Norm, die grundlegende Anforderungen oder andere Vorgaben der EU-Richtlinie betreffen Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG. WARNHINWEIS Für Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, können weitere Anforderungen und weitere EU-Richtlinien anwendbar sein. Die folgenden Abschnitte in Tabelle ZA.1 dieser Norm sind geeignet, grundlegende Sicherheitsanforderungen der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG zu unterstützen: Tabelle ZA.1 — Gegenüberstellung zwischen EN 12953-6 und der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG im Hinblick auf Anforderungen an die Ausrüstung an Großwasserraumkessel © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-6 harmonisierte Abschnitte Inhalt Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG Anhang I 4 5.1, 5.2, 5.7, 5.8 6.1, 6.2, 6.10, 6.11 Schutz über Überschreiten der zulässigen Grenzen 2.10 5.3, 6.5, 6.9 Entleerungs- und Entlüftungsmöglichkeiten 2.5 5.4 bis 5.6 6.6 bis 6.8 Schutz zur Begrenzung von Betriebsparameter 5a 6.16 Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion 2.11 Die Übereinstimmung mit den Abschnitten dieser Norm ist eine Möglichkeit, die relevanten grundlegenden Anforderungen der betreffenden Richtlinie und der zugehörigen EFTA-Vorschriften zu erfüllen. 32 DEUTSCHE NORM August 2002 Großwasserraumkessel Teil 7: Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für den Kessel Deutsche Fassung EN 12953-7:2002 EN 12953-7 ICS 27.060.30; 27.100 Shell boilers — Part 7: Requirements for firing systems for liquid and gaseous fuels for the boiler; German version EN 12953-7:2002 Chaudières à tubes de fumée — Partie 7: Exigences pour les équipements de chauffe pour combustibles gazeux et liquides; Version allemande EN 12953-7:2002 Die Europäische Norm EN 12953-7:2002 hat den Status einer Deutschen Norm. Nationales Vorwort © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Diese Deutsche Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 12953-7:2002 „Großwasserraumkessel — Teil 7: Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für den Kessel“. Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“ erarbeitet. Der für die deutsche Mitarbeit zuständige Arbeitsausschuss im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ist der als Spiegelausschuss eingesetzte Arbeitsausschuss GA 269 „Dampfkessel“ des Normenausschusses Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD). Für den Fall einer undatierten Verweisung im normativen Text (Verweisung auf eine Norm ohne Angabe des Ausgabedatums und ohne Hinweis auf eine Abschnittsnummer, eine Tabelle, ein Bild usw.) bezieht sich die Verweisung auf die jeweils neueste gültige Ausgabe der in Bezug genommenen Norm. Für den Fall einer datierten Verweisung im normativen Text bezieht sich die Verweisung immer auf die in Bezug genommene Ausgabe der Norm. Fortsetzung 10 Seiten EN Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. © DIN Deutsches Institut für Normung e.V. . Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Ref. Nr. DIN EN 12953-7:2002-08 Preisgr. 07 Vertr.-Nr. 2307 EN 12953-7 EUROPÄISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE Mai 2002 ICS 27.060.30; 27.100 Deutsche Fassung Großwasserraumkessel Teil 7 : Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für den Kessel Shell boilers — Part 7 : Requirements for firing systems for liquid and gaseous fuels for the boilers Chaudières à tubes de fumée — Partie 7 : Exigences pour les équipements de chauffe pour combustibles gazeux et liquides de la chaudière Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 15. Mai 2002 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem ManagementZentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich. EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 © 2002 CEN B-1050 Brüssel Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten. Ref. Nr. EN 12953-7:2002 D EN 12953-7:2002 (D) Inhalt Seite 1 Anwendungsbereich..................................................................................................................................... 4 2 Normative Verweisungen ............................................................................................................................. 4 3 Begriffe........................................................................................................................................................... 4 4 4.1 4.2 4.3 Brennstoffversorgung .................................................................................................................................. 6 Brennstoffübergabe und –vorbereitung ..................................................................................................... 6 Brennstoffleitungen ...................................................................................................................................... 6 Sicherheits-Absperreinrichtungen (Sicherheits-Schnellschlußventile).................................................. 7 5 Luftzufuhr, Luft-/Brennstoffverhältnis ........................................................................................................ 7 6 6.1 6.2 6.3 6.4 Feuerungsanlage........................................................................................................................................... 8 Brenner........................................................................................................................................................... 8 Inspektionsöffnungen................................................................................................................................... 8 Durchlüftung, An- und Abschalten.............................................................................................................. 8 Gemeinsamer Schornstein für mehrere Feuerungen................................................................................ 8 Anhang ZA (informativ) Abschnitte in dieser Europäischen Norm, die grundlegende Anforderungen oder andere Vorgaben der EU-Richtlinie betreffen ................................................................................... 9 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Literaturhinweise...................................................................................................................................................... 10 2 EN 12953-7:2002 (D) Vorwort Dieses Dokument (EN 12953-7:2002) wurde vom Technischen Komitee CEN /TC 269 "Großwasserraum- und Wasserrohrkessel" dessen Sekretariat vom DIN geführt wird, erarbeitet. Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinie. Für den Zusammenhang mit EU-Richtlinie(n) siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieser Norm ist. Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis November 2002, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis November 2002 zurückgezogen werden. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Europäische Norm EN 12953 über Großwasserraumkessel besteht aus den folgenden Teilen: Teil 1: Allgemeines Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör Teil 3: Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile Teil 4: Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile Teil 5: Prüfung während der Herstellung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile Teil 6: Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel Teil 7: Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für den Kessel Teil 8: Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung Teil 9: Anforderungen an Regel- und Begrenzungseinrichtungen an Kessel und Zubehör Teil 10: Anforderungen an die Speisewasser- und Kesselwasserqualität Teil 11: Abnahmeversuche Teil 12: Anforderungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe für den Kessel Teil 13: Betriebsanleitungen CR 12953-14: Leitfaden für die Einbeziehung einer herstellerunabhängigen Prüforganisation. Obwohl alle Teile der Norm einzeln erworben werden können, sollte bedacht werden, dass die Teile voneinander abhängig sind. Deshalb werden für Konstruktion und Herstellung der Großwasserraumkessel mehrere Teile benötigt, um die Anforderungen der Norm zu erfüllen. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich. 3 EN 12953-7:2002 (D) 1 Anwendungsbereich Dieser Teil der Europäische Norm legt die Anforderungen an Öl- und Gasfeuerungsanlagen von in EN 12953-1 definierten Großwasserraumkesseln fest. Für kombinierte Feuerungsanlagen mit getrennten oder kombinierten Brennern gelten diese Anforderungen für den Öl- und/oder Gasfeuerungsteil. Dieser Teil legt die erhöhte Sicherheitsmaßnahmen fest, wenn verschiedene Brennstoffe gleichzeitig verbrannt werden. 2 Normative Verweisungen Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich Änderungen). EN 267, Ölbrenner mit Gebläse — Begriffe, Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung. EN 676, Automatische Brenner mit Gebläse für gasförmige Brennstoffe. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-1, Großwasserraumkessel — Teil 1: Allgemeines. 3 Begriffe Für die Anwendung dieser Europäischen Norm gelten die folgenden Begriffe: 3.1 flüssige Brennstoffe flüssige Ölbrennstoffe und Schweröl, die für eine geeignete Zerstäubung eine Aufheizung benötigen 3.2 gasförmige Brennstoffe standardisierte Qualität, die hauptsächlich über ihre relative Dichte unterschieden wird 3.2.1 leichtes Gas 3 mit einer relativen Dichte kleiner 1,3 g/cm , z. B. Erdgas, Kohleofengas, Hochofengas ANMERKUNG Natural gas in accordance with ISO 6976. 3.2.2 schweres Gas 3 mit einer Dichte größer 1,3 g/cm , z. B. flüssiges Erdölgas mit den Hauptkomponenten Propan und Butan 3.3 Brenner Geräte für die Zufuhr von Brennstoff und Luft zur Brennkammer mit den erforderlichen Geschwindigkeiten, Turbulenzen und örtlichen Brennstoffkonzentration, um eine sichere Zündung einzuleiten und aufrechtzuerhalten, und zur stabilen Verbrennung des Brennstoffs 3.4 Brennerleitsystem führt eine vorher festgelegte Reihenfolge von Schaltungen durch und wird stets in Zusammenhang mit dem Flammenwächter betrieben, dass auf Signale der Steuer- und Sicherheitsvorrichtungen reagiert, gibt Steuerkommandos, regelt die Anfahrreihenfolge, überwacht den Brennerbetrieb und löst das Abfahren sowie die Verriegelung aus 4 EN 12953-7:2002 (D) 3.5 Feuerungsanlage gesamte Einrichtung für die Verbrennung des Brennstoffes einschließlich der Einrichtungen für die Lagerung, Aufbereitung und die Zuführung der Brennstoffe, die Verbrennungsluftversorgung, den Brenner(n), der Rauchgasabführung und allen zugehörigen Steuerungs- und Überwachungseinrichtungen ANMERKUNG sein. Vorrichtungen zur Rezirkulation der Rauchgase können als integrale Komponente der Feuerung installiert 3.6 Feuerungswärmeleistung dem Feuerraum zugeführte Wärmeleistung einschließlich der benötigten Regelreserve, mit der der Dampferzeuger sicher betrieben werden kann ANMERKUNG Massenfluß des zugeführten Brennstoffes multipliziert mit dem Heizwert 3.7 Flammenwächter Einrichtung, die dem Steuergerät das Vorhandensein, Nichtvorhandensein oder das Erlöschen der Flamme meldet and im allgemeinen aus Fühler (gegebenenfalls mit Verstärker) und Schaltgerät besteht © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 3.8 Rauchgasrezirkulation Entnahme von Rauchgas hinter der Verbrennungszone oder vom Rauchgasaustritt infolge Druckdifferenz oder durch eigenes Gebläse, und Zufuhr in das Luftregister des Brenners oder direkt in die Brennkammer 3.9 Begrenzer Meßumformer, der bei Erreichen eines fest eingestellten Grenzwertes (z. B. Druck, Temperatur, Durchfluß, Wasserstand) die Energiezufuhr unterbricht und verriegelt und vor dem Wiederanfahren eine Entriegelung von Hand erfordert 3.10 Verriegelung Absperren der Energiezufuhr, dass ein manuelles Eingreifen zur Wiederherstellung des Betriebszustandes erfordert ANMERKUNG siehe EN 676 für die Definition von Verriegelung nicht veränderbare Störabschaltung 3.11 Zentralbrennstoffschnellschluss Gerät für die schnelle automatische Absperrung aller Brennstoffzufuhren in den Kesselbereich und Zündeinrichtungen bei Gefahr, dass selbst im Falle eines möglichen elektrischen oder mechanischen Fehlers wirksam sein kann, wenn eine automatische, manuelle oder Notschaltfunktion erfolgt 3.12 Feuerungsleistung des Brenners Feuerungsleistung, mit der der Brenner betrieben werden darf 3.13 Mehrstoff-Brenner Brenner, in denen mehr als ein Brennstoff gleichzeitig oder wechselweise verfeuert werden kann 3.14 Durchlüftung der Rauchgaszüge Luftstrom durch die Brennkammer, die Rauchgaszüge und nachgeschalteten Kanäle, um sämtliche brennbare Gase zu entfernen und durch Luft zu ersetzen 3.15 Relative Dichte Quotient aus der Dichte des Gases und der Dichte der trockenen Luft unter gleichen atmosphärischen Druck- und Temperaturbedingungen 5 EN 12953-7:2002 (D) 3.16 Rücklaufzerstäuber Ölbrenner, bei dem ein Teil der über die Vorlaufleitung dem Brenner zugeführten Ölmenge aus einer Wirbelkammer der Brennerlanze nicht in den Feuerraum, sondern über eine gesonderte Rücklaufleitung wieder zum Lagerbehälter oder auf die Saugseite der Pumpe geführt wird, deren Leistungsverstellung durch ein Steuerorgan in der Rücklaufleitung erfolgt 4 4.1 Brennstoffversorgung Brennstoffübergabe und –vorbereitung Die Brennstoffzuführungsleitung soll an einem sicheren Ort mit einem Zentralbrennstoffschnellschluss 4.1.1 ausgerüstet sein. Sie soll zuverlässig die Brennstoffzufuhr in das Kesselhaus, bzw. in den Dampferzeugerbereich absperren und soll von Hand, durch Fernbedienung oder durch den Notschalter betätigt werden können. 4.1.2 Einige flüssige Brennstoffe, z. B. schweres Heizöl, benötigen eine Vorwärmung, um die für eine gute Zerstäubung erforderliche Viskosität zu erzielen. Für die Ölvorwärmung kann jegliche Wärmequelle, die bei Bedarf direkt abgeschaltet werden kann und deren Leistung automatisch geregelt werden kann, verwendet werden. Offene Flammen sind zu vermeiden. Die Öltemperatur bei Atmosphärendruck darf nicht den Flammpunkt erreichen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Jedes Ölvorwärmsystem muss automatisch temperaturgeregelt sein. Am Vorwärmeraustritt muss eine Temperaturanzeige angeordnet sein. Eine geeignete Abschalteinrichtung für die Wärmequelle ist vorzusehen, um eine Überhitzung des Öles zu verhindern. Zusätzlich muss eine untere Temperaturbegrenzung vorgesehen sein, um erforderliche Zerstäubung sicherzustellen. Für Druckvorwärmer müssen die Vorschriften für Druckbehälter beachtet werden einschließlich Überdruckschutz. Die gefahrlose Abfuhr von austretendem Öl ist sicherzustellen. 4.2 Brennstoffleitungen 4.2.1 Die Brennstoffleitungen einschließlich ihrer Dichtungen und Ventile müssen so verlegt und ausgeführt sein, dass sie den mechanischen, chemischen und thermischen Belastungen, denen sie während des Betriebes des Dampferzeugers ausgesetzt sind, standhalten. Nur feuerbeständiges Rohrleitungsmaterial soll zugelassen werden. Absperrventile müssen zwischen Brenner und Brennstoffleitung vorgesehen werden. Die Brennstoffleitungen müssen dicht und fest verlegt sein. In schwingungsbelasteten Anlagen sind die 4.2.2 resultierenden Belastung zur Vermeidung von Leckagen zu minimieren. 4.2.3 Flexible Leitungen dürfen unmittelbar am Brenner als Verbindungen zwischen ihm und der festen Leitung verwendet werden. Bei Heizöl in vorgewärmten Zustand sind nur Metallschläuche mit Ummantelungen zulässig. Absperrventile müssen installiert werden. Flexible Leitungen dürfen an geschützter Stelle als Kompensatoren benutzt werden. Für Öl müssen dies Metallschläuche mit Ummantelungen sein, oder sie benötigen eine Schutzeinrichtung, z. B. aus einem Doppelrohr mit Ölmeldeeinrichtung, die im Falle eines Ölaustrittes die Förderpumpe abschaltet. Für Gas müssen dies Stahlwellrohre sein. Alle flexiblen Leitungen müssen so kurz wie möglich, gut sichtbar und mit ausreichenden Biegeradien versehen sein. Auf allen flexiblen Leitungen und ihren Anschlüssen müssen das Zeichen des Herstellers und der Nenndruck angegeben sein. Der Auslegungsdruck muss mindestens das 1,5fache des maximal zulässigen Betriebsdruckes sein. Die Leitungen müssen gegen unzulässige Erwärmung von außen geschützt sein. 4.2.4 Zum Schutz von Brennstoffleitungen gegen unzulässig hohen Druck müssen automatische Regel- und Sicherheitsgeräte vorgesehen werden. Für Öl müssen Druckentlastungsventile installiert werden. Der Schutz von Ölpumpen und der Druckanstieg in Rohrleitungen zwischen geschlossenen Absperreinrichtungen infolge von Beheizung müssen ebenfalls in Betracht gezogen werden. Für Gasleitungen kann die notwendige Absicherung gegen Überdruck durch ein Sicherheitsabsperrventil und ein Druckentlastungsventil erfolgen. 6 EN 12953-7:2002 (D) Nach Fertigstellung der Verlegung müssen alle Brennstoffleitungen einschließlich der Armaturen und 4.2.5 andere Einrichtungen innerhalb der Brennstoffleitungen bis zu den Brennerdüsen gereinigt werden, um Schweißrückstände, Korrosionsprodukte und Fremdmaterialien zu entfernen. Das Verfahren und der Erfolg der Reinigung und der Dichtheitsprüfung sind ebenfalls zu dokumentieren. Als Alternative müssen Auslieferungsfilter eingesetzt und nach einer Dauer ersetzt werden. 4.2.6 Für Gasleitungen muss die Dichtheitsprüfung unter Anwendung von Luft oder Inertgas mit dem 1,5 fachen des maximalen zulässigen Druckes erfolgen. Im Anschluss an die Dichtheitsprüfung müssen die Ölleitungen einer Festigkeitsprüfung durch Anwendung des 1,3fachen maximal zulässigen Betriebsdruckes, mindestens jedoch 5 bar, unterzogen werden. 4.2.7 Leckgasleitungen für Zwischenentlüftungen und für das Ausblasen oder das Füllen müssen so verlegt sein, dass austretendes Gas gefahrlos abgeleitet wird. Eine Zusammenfassung dieser Leitungen ist nur dann zulässig, wenn dadurch keine gefährlichen Betriebszustände zu erwarten sind. Gasleitungen müssen mit den notwendigen Entwässerungseinrichtungen und Anschlüsse für Prüfeinrichtungen. 4.3 Sicherheits-Absperreinrichtungen (Sicherheits-Schnellschlußventile) Zusätzlich zu den Anforderungen in EN 676 oder EN 267 darf die Brennstoffzufuhr beim Anfahren erst 4.3.1 freigegeben werden, wenn die erforderliche Mindestvorwärmung für Öl erreicht ist; © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen zu den Anforderungen in EN 676 oder EN 267 sind die selbsttätigen 4.3.2 Zusätzlich Schnellschlußabsperreinrichtungen so anzusteuern, dass sie die Ölzufuhr zu den Brennern beim Anfahren nicht freigeben und während des Betriebes unterbrechen, wenn: 1) die Abgasung nicht hinreichend frei ist; 2) das Verhältnis zwischen dem Volumen der rückgeführten Rauchgase und der Feuerungsleistung der Brenner unzulässigerweise abweicht; 3) das Gebläse für die Rauchgasrezirkulation, falls vorhanden, ausfällt; 4) Notschalter betätigt werden; 5) einer der Begrenzer (z. B. für Wasserstand, Temperatur) anspricht. 4.3.3 Die Brenner dürfen, sobald die Ursachen in 4.3.1 sowie nach 1) bis 3) in 4.3.2 nicht mehr vorhanden sind, unter Einhaltung des normalen Anfahrprogramms selbsttätig wieder anlaufen, wenn dies für die Anlage zulässig ist. Bei Ursachen nach 4) und 5) in 4.3.2 darf ein Wiederanlaufen nur nach Eingreifen von Hand möglich sein (Entriegelung). 5 5.1 Luftzufuhr, Luft-/Brennstoffverhältnis Die uneingeschränkte Luftzufuhr zum Eintritt des Frischlüfters ist sicherzustellen. 5.2 Mehrere Brenner mit gemeinsamen Gebläse müssen mit je einem Meßgerät für Druck oder Menge in der Luftzuleitung ausgerüstet sein. Das gilt jedoch nicht für Brenner mit einem gemeinsamen Luftkasten. 5.3 Bei Feuerungen mit mehreren Brennern, denen die Verbrennungsluft durch ein gemeinsames Stellorgan zugeführt wird, muss jeder Brenner mit einer Absperrvorrichtung (z. B. Klappe), die in der Luftleitung zum Brenner liegt, ausgerüstet sein. Diese Forderung gilt nicht, wenn alle Brenner zwangsläufig gleichzeitig betrieben werden. Absperrvorrichtungen, die in der Luftleitung zum Brenner liegen, müssen gegen unbeabsichtigtes Verstellen gesichert sein. Die Anfahrstellung und der geöffnete Zustand sind zu überprüfen. Im Falle der Unterbrechung der Brennstoffzufuhr zu dem Brenner muss diese Absperrvorrichtung auch die Luftzufuhr (gegebenenfalls bis auf eine Mindestöffnung) selbsttätig absperren. Damit soll sichergestellt werden, dass auch bei Ausfall und Abschaltung eines Brenner oder einer Brennergruppe die ausreichende Luftversorgung 7 EN 12953-7:2002 (D) für die noch in Betrieb befindlichen Brenner gesichert ist. Die Stellung der Absperrvorrichtung muss erkennbar sein. 6 Feuerungsanlage 6.1 Brenner 6.1.1 Die Anforderungen von EN 267 oder EN 676 gelten. Die Feuerungsanlage muss für den zugehörigen Dampferzeuger geeignet sein. Sie kann aus einem Einzelbrenner oder einer Mehrfachbrenneranordnung bestehen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 6.1.2 Die Brenner sind einzeln spätestens während der Inbetriebnahme oder nach jeglichen Änderungen der Feuerungsanlage wie folgt zu überprüfen: a) Feststellung der Vollständigkeit der Einrichtungen entsprechend diesen Anforderungen dieser Norm; b) Funktionsprüfung aller sicherheitstechnisch erforderlichen Einrichtungsteile; c) Feststellung der größten und kleinsten Leistung des Brenners einschließlich Eindüsung von Additiven, falls solche eingesetzt werden; d) Feststellung der Flammenstabilität beim Start des Brenners unter den in c) genannten Bedingungen, mit gegebenenfalls Rauchgasrezirkulation und bei Änderung der Leistung unter Berücksichtigung des zugehörigen Feuerraumdruckes. In all diesen Fällen muss die Flamme stabil sein, ohne wesentliche Druckschwankungen. e) gegebenenfalls Nachweis der verbrennungstechnischen Kennwerte, wie CO2 - oder O2 - oder CO Volumengehalt unter den in c) genannten Bedingungen und bei mittlerer Leistung. Bei Ölbrennern muss zusätzlich der Gehalt an Unverbranntem (Rauchdichte) überprüft werden. Brenner sind mit automatischen Zündeinrichtungen, Flammüberwachungen und Sicherheits6.1.3 Steuereinrichtungen ausgerüstet. Zündung, Flammenüberwachung sowie das Ein- und Ausschalten erfolgen ohne Einwirkung durch das Bedienungspersonal. 6.1.4 6.2 Die Feuerungswärmeleistung der Brenner muss automatisch geregelt werden. Inspektionsöffnungen Um eine visuelle Beobachtung der Zündeinrichtungen und der Hauptbrennerflammen zu ermöglichen, müssen Stellen des Feuerraumes und der Brenner Inspektionsöffnungen vorgesehen werden. Wenn Austritt von heißen Gasen möglich ist, sind Vorkehrungen zum Schutz von Personen vorzusehen. 6.3 Durchlüftung, An- und Abschalten Vor jeder Inbetriebnahme der Feuerungsanlage müssen die Rauchgaszüge ausreichend durchlüftet werden. Der Feuerraum und die Rauchgaswege müssen konstruktiv so gestaltet sein, dass eine wirksame Durchlüftung sichergestellt ist. Die Betriebsanleitung des Feuerungsherstellers ist zu beachten. 6.4 Gemeinsamer Schornstein für mehrere Feuerungen Rauchgasströme aus mehreren Feuerungen dürfen in gemeinsamen Kanälen oder Schornsteinen nur gemischt werden, wenn die Möglichkeit der Zündung explosiver Mischungen ausgeschlossen ist. 6.5 Brennstoffe Wenn verschiedene Brennstoffe gleichzeitig verbrannt werden, können erhöhte Sicherheitsmaßnahmen nötig werden, vorzugsweise im Hinblick auf die Begrenzung der Wärmeleistung der Feuerungsanlage und richtige Luftzuführung zu den einzelnen Brennstoffen. Für nicht normgerechte handelsübliche flüssige oder gasförmige Brennstoffe können besondere Sicherheitsmaßnahmen notwendig werden. 8 EN 12953-7:2002 (D) Anhang ZA (informativ) Abschnitte in dieser Europäischen Norm, die grundlegende Anforderungen oder andere Vorgaben der EU-Richtlinie betreffen Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet und unterstützt grundlegende Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG. WARNHINWEIS: Für Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, können weitere Anforderungen und weitere EU-Richtlinien anwendbar sein. Die folgenden Abschnitte in Tabelle ZA.1 dieser Norm sind geeignet, grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG zu unterstützen: Tabelle ZA.1 — Gegenüberstellung zwischen EN 12953-7 und der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG im Hinblick auf Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-7 harmonisierte Abschnitte Inhalt Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG, Anhang I 4.2.1, 4.2.2, 4.2.3, 4.2.6 entsprechende Festigkeit der Leitung 6 4.2.7 Abblasen aus Überdruckventil 2.3 4.2.4 Sicherheitsausrüstungen 2.10 (a) 4.1.1, 4.1.2, 4.3, 5, 6.1 begrenzte Betriebsparameter wie Wärmezufuhr, Gefahr von Schäden durch Ablagerung 5 (a), (c) 6.3 gefährliche Ansammlungen 5 (e) Die Übereinstimmung mit den Abschnitten dieser Norm ist eine Möglichkeit, die relevanten grundlegenden Anforderungen der betreffenden Richtlinien und der zugehörigen EFTA-Vorschriften zu erfüllen. 9 EN 12953-7:2002 (D) Literaturhinweise EN 88, Druckregler für Gasgeräte für einen Eingangsdruck bis zu 200 mbar. EN 161, Automatische Absperrventile für Gasbrenner und Gasgeräte. EN 225, Ölzerstäubungsbrenner — Pumpen mit rotierender Welle und Außenantrieb — Abmessungen. EN 226, Ölzerstäubungsbrenner — Anschlußmaße zwischen Brenner und Wärmeerzeuger. EN 230, Ölzerstäubungsbrenner in Monoblockausführung — Einrichtungen für die Sicherheit, die Überwachung und die Regelung sowie Sicherheitszeiten. EN 264, Sicherheitsabsperreinrichtungen für Feuerungsanlagen mit flüssigen Brennstoffen — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung. EN 287-1, Prüfung von Schweißern — Schmelzschweißen — Teil 1: Stahl. EN 293, Öldruckzerstäuberdüsen — Mindestanforderungen, Prüfungen. prEN 298, Feuerungsautomaten für Gasbrenner und Gasgeräte mit und ohne Gebläse. EN 299, Öldruckzerstäuberdüsen — Prüfung der Sprühcharakteristik und des Winkels. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 521, Festlegungen für Flüssiggasgeräte — Tragbare, mit Dampfdruck betriebene Flüssiggasgeräte. EN 751-1, Dichtmittel für metallene Gewindeverbindungen in Kontakt mit Gasen der 1., 2. und 3. Familie und Heißwasser — Teil 1: Anaerobe Dichtmittel. EN 751-2, Dichtmittel für metallene Gewindeverbindungen in Kontakt mit Gasen der 1., 2. und 3. Familie und Heißwasser — Teil 2: Nichtaushärtende Dichtmittel. EN 751-3, Dichtmittel für metallene Gewindeverbindungen in Kontakt mit Gasen der 1., 2. und 3. Familie und Heißwasser — Teil 3: Ungesinterte PTFE-Bänder. EN 1044, Hartlöten — Lötzusätze. prEN 50156-1:1997, Elektrische Ausrüstung Anwendungsplanung und Errichtung. von Feuerungsanlagen — Teil 1: Bestimmung für die ISO 7-1, Pipe threads where pressure-tight joints are made on the threads — Part 1: Dimensions, tolerances and designation. ISO 7-2, Pipe threads where pressure-tight joints are made on the threads — Part 2: Verification by means of limit gauges. ISO 228-1, Pipe threads where pressure-tight joints are not made on the threads — Part 1: Dimensions, tolerances and designation. ISO 228-2, Pipe threads where pressure-tight joints are not made on the threads — Part 2: Verification by means of limit gauges. ISO 3677, Filler metal for soft soldering, brazing and braze welding — Designation. ISO 6976, Natural gas — Calculation of calorific values, density, relative density and Wobbe index from composition. IEC 60529, Degrees of protection provided by enclosure (IP Code). IEC 60730-2-5, Automatic electrical controls for household and similar use — Part 2-5: Particular requirements for automatic electrical burner control systems. 10 April 2002 DEUTSCHE NORM Großwasserraumkessel Teil 8: Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung Deutsche Fassung EN 12953-8:2001 EN 12953-8 ICS 27.060.30; 27.100 Shell boilers — Part 8: Requirements for safeguards against excessive pressure; German version EN 12953-8:2001 Chaudières à tubes de fumée — Partie 8: Exigences pour la protection vis-à-vis des excès de pression; Version allemande EN 12953-8:2001 Die Europäische Norm EN 12953-8:2001 hat den Status einer Deutschen Norm. Nationales Vorwort © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Diese Deutsche Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 12953-8:2001 „Großwasserraumkessel — Teil 8: Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung“. Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“ erarbeitet. Der für die deutsche Mitarbeit zuständige Arbeitsausschuss im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ist der als Spiegelausschuss eingesetzte Arbeitsausschuss GA 269 „Dampfkessel“ des Normenausschusses Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD). Für den Fall einer undatierten Verweisung im normativen Text (Verweisung auf eine Norm ohne Angabe des Ausgabedatums und ohne Hinweis auf eine Abschnittsnummer, eine Tabelle, ein Bild usw.) bezieht sich die Verweisung auf die jeweils neueste gültige Ausgabe der in Bezug genommenen Norm. Für den Fall einer datierten Verweisung im normativen Text bezieht sich die Verweisung immer auf die in Bezug genommene Ausgabe der Norm. Fortsetzung 7 Seiten EN Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. © DIN Deutsches Institut für Normung e.V. . Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Ref. Nr. DIN EN 12953-8:2002-04 Preisgr. 07 Vertr.-Nr. 2307 EN 12953-8 EUROPÄISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE November 2001 ICS 27.060.30; 27.100 Deutsche Fassung Großwasserraumkessel Teil 8: Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung Shell boilers — Part 8: Requirements for safeguards against excessive pressure Chaudières à tubes de fumée — Partie 8: Exigences pour la protection vis-à-vis des excès de pression Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 7. September 2001 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem ManagementZentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich. EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 © 2001 CEN B-1050 Brüssel Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten. Ref. Nr. EN 12953-8:2001 D EN 12953-8:2001 (D) Inhalt Seite Vorwort........................................................................................................................................................................ 3 1 Anwendungsbereich ..................................................................................................................................... 4 2 Normative Verweisungen ............................................................................................................................. 4 3 Begriffe........................................................................................................................................................... 4 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 Anforderungen .............................................................................................................................................. 4 Allgemeine Anforderungen für Sicherheitseinrichtungen (Druckentlastungseinrichtungen).............. 4 Abblaseleistung............................................................................................................................................. 5 Einstelldrücke................................................................................................................................................ 5 Querschnitte, Druckverluste in der Zuleitung bei Sicherheitsventilen nach prEN ISO 4126-1............. 5 Abblaseleitungen .......................................................................................................................................... 6 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Anhang ZA (informativ) Abschnitte in dieser Europäischen Norm, die grundlegende Sicherheitsanforderungen oder andere Vorgaben der Druckgeräte-Richtlinie betreffen ..................... 7 2 EN 12953-8:2001 (D) Vorwort Diese Europäische Norm wurde vom Technischen Komitee CEN /TC 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird, erarbeitet. Dieser Europäischen Norm muss der Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung spätestens bis zum Mai 2002, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen spätestens bis zum Mai 2002 zurückgezogen werden. Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäische Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinie(n). Für den Zusammenhang mit der/den EU-Richtlinie(n) siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieser Norm ist. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Europäische Normenreihe EN 12953 über Großwasserraumkessel besteht aus den folgenden Teilen: Teil 1: Allgemeines Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör Teil 3: Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile Teil 4: Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile Teil 5: Prüfung während der Herstellung; Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile Teil 6: Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel Teil 7: Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für den Kessel Teil 8: Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung Teil 9: Anforderungen an Begrenzungseinrichtungen sowie Sicherheitsstromkreise an Kessel und Zubehör Teil 10: Anforderungen an die Speisewasser- und Kesselwasserqualität Teil 11: Abnahmeversuche Teil 12: Anforderungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe für den Kessel Teil 13: Betriebsanleitungen Teil 14: Leitfaden für die Einbeziehung einer herstellerunabhängigen Prüforganisation (TR) Obwohl alle Teile der Norm einzeln erworben werden können, muss bedacht werden, dass die Teile voneinander abhängig sind. Deshalb werden für Konstruktion und Herstellung der Großwasserraumkessel mehrere Teile benötigt, um die Anforderungen der Europäischen Norm zu erfüllen. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich. 3 EN 12953-8:2001 (D) 1 Anwendungsbereich Diese Norm legt die Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung für Großwasserraumkessel, wie in EN 12953-1 definiert, fest. 2 Normative Verweisungen Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen nur zu dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich Änderungen). EN 12953-1, Großwasserraumkessel — Teil 1: Allgemeines. EN 12953-6, Großwasserraumkessel — Teil 6: Anforderungen an die Ausrüstung. prEN ISO 4126-1, Sicherheitseinrichtungen gegen unzulässigen Überdruck — Teil 1: Sicherheitsventile. 3 Begriffe © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Für die Anwendung dieser Europäischen Norm gelten die Begriffe in EN 12953-1 und EN 12953-6. 4 Anforderungen 4.1 Allgemeine Anforderungen für Sicherheitseinrichtungen (Druckentlastungseinrichtungen) 4.1.1 Jeder Kessel mit Ausnahme von Kesseln in offenen Heißwassererzeugungsanlagen muss mit mindestens einer Sicherheitseinrichtung gegen unzulässigen Überdruck ausgerüstet sein (siehe 4.2), die für die zulässige Dampfleistung bemessen ist. Die Sicherheitseinrichtung muss mit prEN ISO 4126-1 übereinstimmen. Bei Dampferzeugern ist ein Warmtest am Kessel durchzuführen. Zusätzlich ist jeder Überhitzer mit mindestens einer Sicherheitseinrichtung am Austritt zu versehen. Die Abblaseleistung dieser Sicherheitseinrichtung muss mindestens 25 % der Kesselabblaseleistung betragen. Diese Anforderung darf im Fall von nicht isolierbaren Überhitzern entfallen, wenn die maximale zu erwartende Metalltemperatur nicht über der Auslegungstemperatur liegt. ANMERKUNG Sicherheitsventile an Heißwassererzeugern ohne Dampfraum sollten proportional zum Druckanstieg öffnen. 4.1.2 Ist ein Kessel mit einem integrierten Überhitzer ohne dazwischenliegendem Absperrventil versehen, so kann die Leistung der am Überhitzer angebrachten Sicherheitseinrichtungen als Teil der zum Dampferzeuger gehörenden Abblaseleistung betrachtet werden. Wird ein dazwischenliegendes Absperrventil vorgesehen, dürfen die Sicherheitseinrichtungen nicht berücksichtigt werden. 4.1.3 Zwischen dem Kessel und den Sicherheitseinrichtungen oder zwischen den Sicherheitseinrichtungen und der Abblasestelle dürfen keine Absperreinrichtungen vorhanden sein. 4.1.4 Wird ein Vorwärmer (Economiser) mit einem zwischen ihm und dem Kessel liegenden Absperrventil versehen, ist auf dem Vorwärmer eine Sicherheitseinrichtung erforderlich. Die Abblaseleistung dieser Sicherheitseinrichtung darf bei der Bemessung der Abblaseleistung des Kessel nicht berücksichtigt werden. Ist eine Sicherheitseinrichtung für einen Vorwärmer (Economiser) erforderlich, ist sie auf der Basis der Wärmeleistung des Economisers zu berechnen. 4.1.5 4 Sicherheitsventilsitze mit Innendurchmesser unter 15 mm dürfen nicht verwendet werden. EN 12953-8:2001 (D) 4.1.6 Sicherheitsventile müssen mit Anhebevorrichtungen bei einem Druck unterhalb des Schließdrucks geöffnet werden können. 4.2 4.2.1 Abblaseleistung Dampferzeuger Die bescheinigte Abblaseleistung der zum Dampferzeuger gehörenden Sicherheitseinrichtung darf nicht kleiner sein als die zulässige Dampferzeugung. Die Berechnung der Abblaseleistung der Sicherheitseinrichtung in Bezug auf die Dampfzustände, für die keine bescheinigte Abblaseleistung verfügbar ist, muss mit prEN ISO 4126-1 übereinstimmen und darf nicht kleiner sein als die zulässige Dampferzeugung. Ungeachtet der hier festgelegten Anforderungen für Sicherheitseinrichtungen müssen die an jedem Kessel (einschließlich nicht absperrbarer Überhitzer und/oder Speisewasservorwärmer) angebrachten Sicherheitseinrichtungen in der Lage sein, den Dampf bei der zulässigen Dampfleistung abzublasen, ohne dass der Druck um mehr als 10 % über den zulässigen Betriebsüberdruck des Kessels ansteigt. 4.2.2 Heißwassererzeuger © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Bei der Bemessung der Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung bei Heißwassererzeugern ist bei unter Wasserdruck stehenden Ventilen Dampfausströmung bei dem Sattdampfzustand anzunehmen, der der Einstellung des Sicherheitsventils entspricht. Die Sicherheitseinrichtungen müssen so bemessen sein, dass der der zulässigen Wärmeleistung entsprechende Dampfstrom abgeführt werden kann, ohne dass dabei der zulässige Betriebsdruck des Heißwassererzeugers um mehr als 10 % überschritten wird. Alternativ hierzu können im Falle von Heißwassererzeugern, die mit Öl- oder Gasfeuerung ausgerüstet sind, die Sicherheitsventile für die maximal mögliche Volumenausdehnung des Wassers und für den beim zulässigen Betriebsdruck von der Speiseeinrichtung zu fördernden Wasserstrom ausgelegt werden, wenn durch jeweils zwei Druck- und Temperaturbegrenzer bei Überschreiten der entsprechenden Grenzwerte die Feuerung abgeschaltet und verriegelt wird. 4.3 Einstelldrücke Die Sicherheitseinrichtung muss auf einen Ansprechdruck eingestellt werden, der nicht höher als der zulässige Betriebsüberdruck des Kessels ist. Werden mehrere Sicherheitseinrichtungen vorgesehen, können die Einstelldrücke so festgelegt werden, dass ein aufeinander folgendes Öffnen möglich ist, wobei mindestens eine Sicherheitseinrichtung beim Erreichen des zulässigen Betriebsüberdrucks ansprechen muss. Die Anforderungen von 4 bleiben hiervon unberührt. 4.4 Querschnitte, Druckverluste in der Zuleitung bei Sicherheitsventilen nach prEN ISO 4126-1 Der Querschnitt der Zuleitung darf nicht kleiner sein als der Eintrittsquerschnitt des Sicherheitsventils. Direkt wirkende Sicherheitsventile sind senkrecht einzubauen. Die Zuleitung sollte möglichst kurz und gerade sein. Der Druckverlust in der Zuleitung darf beim größten abgeführten Massenstrom 3 % der Druckdifferenz zwischen dem Ansprechdruck und dem Fremdgegendruck nicht überschreiten. Voraussetzung für eine ungestörte Funktion bei diesem Druckverlust ist, dass die Schließdruckdifferenz (Differenz zwischen Ansprech- und Schließdruck) des eingebauten Sicherheitsventils mindestens 5 % beträgt. Bei kleinerer Schließdruckdifferenz als 5 % muss der Unterschied zwischen Druckverlust in der Zuleitung- und Schließdruckdifferenz mindestens 2 % der Druckdifferenz zwischen Ansprechdruck und Fremdgegendruck betragen. 5 EN 12953-8:2001 (D) 4.5 Abblaseleitungen Die Abblaseeinrichtung ist so auszulegen und zu installieren, dass der erforderliche Massenstrom durch die Sicherheitseinrichtung nicht beeinträchtigt wird. Der Querschnitt der Abblaseleitung darf nicht kleiner als der Austrittsquerschnitt des Sicherheitsventils sein. Der Durchmesser und die Länge der Abblaseleitungen, der Krümmer, der Schalldämpfer etc. bestimmen die Höhe des Eigengegendruckes. Diese Teile sind so zu bemessen und auszulegen, dass der vom Hersteller für das Sicherheitsventil angegebene zulässige Gegendruck nicht überschritten wird. Sicherheitseinrichtungen sind gegen schädliche äußere Einflüsse, z. B. Witterungseinflüsse, die funktionshemmend sein können, zu schützen. Übertragungen von Vibrationen auf die Sicherheitseinrichtung sind ebenfalls zu vermeiden. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Abblaseleitungen von Sicherheitseinrichtungen müssen das austretende Medium gefahrlos ableiten. Im Abblassystem darf sich kein Wasser ansammeln können. Falls Gefahr des Einfrierens besteht, muss die Leitung entsprechend geschützt sein. Die Leitungen müssen unter Berücksichtigung der örtlichen Betriebsverhältnisse so bemessen und ausgelegt sein, dass die statischen, dynamischen (Reaktionskräfte) und thermischen Beanspruchungen sicher aufgenommen werden können. 6 EN 12953-8:2001 (D) Anhang ZA (informativ) Abschnitte in dieser Europäischen Norm, die grundlegende Sicherheitsanforderungen oder andere Vorgaben der Druckgeräte-Richtlinie betreffen Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet und unterstützt grundlegende Sicherheitsanforderungen der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG im Hinblick auf Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung. WARNHINWEIS: Für Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, können weitere Anforderungen und weitere EU-Richtlinien anwendbar sein. Tabelle ZA.1 — Gegenüberstellung von Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG und EN 12953-8 im Hinblick auf die Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung für Großwasserraumkessel EN 12953-8 harmonisierte Abschnitte © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 4 4.2 4.5, 5. Absatz Inhalt Einrichtungen zur Druckbegrenzung Drucküberschreitung Gefährliches Abblasen aus Überdruckventilen DruckgeräteRichtlinie 97/23/EG Anhang I 2.11.2 7.3 2.3, 2. Einrückung Die Übereinstimmung mit den Abschnitten dieser Europäischen Norm ist eine Möglichkeit, die relevanten grundlegenden Sicherheitsanforderungen der betreffenden Richtlinie und der zugehörigen EFTA-Vorschriften zu erfüllen. 7 Dezember 2003 DEUTSCHE NORM Großwasserraumkessel Teil 10: Anforderungen an die Speisewasser- und Kesselwasserqualität Deutsche Fassung EN 12953-10:2003 EN 12953-10 ICS 13.060.25; 27.060.30; 27.100 Shell boilers — Part 10: Requirements for feedwater and boiler water quality; German version EN 12953-10:2003 Chaudières à tubes de fumée — Partie 10: Exigences relatives à la qualité de l‘eau d‘alimentation et de l‘eau en chaudière; Version allemande EN 12953-10:2003 Die Europäische Norm EN 12953-10:2003 hat den Status einer Deutschen Norm. Nationales Vorwort © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Diese Deutsche Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 12953-10:2003 „Großwasserraumkessel — Teil 10: Anforderungen an die Speisewasser- und Kesselwasserqualität“. Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“ erarbeitet. Der für die deutsche Mitarbeit zuständige Arbeitsausschuss im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ist der als Spiegelausschuss eingesetzte Arbeitsausschuss GA 269 „Dampfkessel“ des Normenausschusses Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD). Für den Fall einer undatierten Verweisung im normativen Text (Verweisung auf eine Norm ohne Angabe des Ausgabedatums und ohne Hinweis auf eine Abschnittsnummer, eine Tabelle, ein Bild usw.) bezieht sich die Verweisung auf die jeweils neueste gültige Ausgabe der in Bezug genommenen Norm. Für den Fall einer datierten Verweisung im normativen Text bezieht sich die Verweisung immer auf die in Bezug genommene Ausgabe der Norm. Fortsetzung 13 Seiten EN Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. © DIN Deutsches Institut für Normung e.V. . Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Ref. Nr. DIN EN 12953-10:2003-12 Preisgr. 09 Vertr.-Nr. 2309 EN 12953-10 EUROPÄISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE September 2003 ICS 13.060.25; 27.060.30; 27.100 Deutsche Fassung Großwasserraumkessel – Teil 10: Anforderungen an die Speisewasser- und Kesselwasserqualität Shell boilers – Part 10: Requirements for feedwater and boiler water quality Chaudières à tubes à fumée – Partie 10: Exigences relatives à la qualité de l'eau d'alimentation et de l'eau en chaudière Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 4. August 2003 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem ManagementZentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, der Slowakei, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn und dem Vereinigten Königreich. EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 © 2003 CEN B-1050 Brüssel Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten. Ref. Nr. EN 12953-10:2003 D EN 12953-10:2003 (D) Inhalt Seite Vorwort........................................................................................................................................................................ 3 1 Anwendungsbereich..................................................................................................................................... 4 2 Normative Verweisungen ............................................................................................................................. 4 3 Begriffe........................................................................................................................................................... 5 4 Konditionierung............................................................................................................................................. 5 5 Anforderungen .............................................................................................................................................. 6 6 6.1 6.2 6.3 Überprüfung der chemischen Zusammensetzung .................................................................................. 10 Allgemeines ................................................................................................................................................. 10 Probenahme................................................................................................................................................. 11 Probenahmestellen ..................................................................................................................................... 11 7 7.1 7.2 7.3 Analyse......................................................................................................................................................... 11 Allgemeines ................................................................................................................................................. 11 Sichtkriterien ............................................................................................................................................... 11 Analysenverfahren ...................................................................................................................................... 12 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Literaturhinweise...................................................................................................................................................... 13 2 EN 12953-10:2003 (D) Vorwort Dieses Dokument (EN 12953-10) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis März 2004, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis März 2004 zurückgezogen werden. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Europäische Normenreihe EN 12953 über „Großwasserraumkessel“ besteht aus folgenden Teilen: Teil 1: Allgemeines. Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör. Teil 3: Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile. Teil 4: Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile. Teil 5: Prüfung während der Herstellung; Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile. Teil 6: Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel. Teil 7: Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für den Kessel. Teil 8: Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung. Teil 9: Anforderungen an Begrenzungseinrichtungen an Kessel und Zubehör. Teil 10: Anforderungen an die Speisewasser- und Kesselwasserqualität. Teil 11: Abnahmeversuche. Teil 12: Anforderungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe für den Kessel. Teil 13: Betriebsanleitungen. CR 12953-14: Leitfaden für die Einbeziehung einer herstellerunabhängigen Prüforganisation. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Vereinigtes Königreich. 3 EN 12953-10:2003 (D) 1 Anwendungsbereich Dieser Teil von dieser Europäischen Norm gilt für alle Großwasserraumkessel wie in EN 12953-1 definiert, die durch die Verbrennung einer oder mehrerer Brennstoffe oder durch heiße Gase zum Zwecke der Erzeugung von Dampf und/oder Heißwasser beheizt werden. Dieser Teil dieser Europäischen Norm gilt für den Bereich zwischen Speisewassereintritt und Dampfaustritt des Dampferzeugers. Die Qualität des erzeugten Dampfes liegt außerhalb des Geltungsbereichs dieser Norm. Dieser Teil dieser Europäischen Norm zielt darauf ab sicherzustellen, dass sich der Kessel mit einem geringen Risiko für Personal, den Kessel selbst und die damit verbundenen Kesselanlagenteile betreiben lässt. ANMERKUNG 1 Dieser Teil von dieser Europäischen Norm zielt nicht darauf ab, einen optimalen wirtschaftlichen Betrieb zu erzielen. Aus bestimmten Gründen kann es zweckmäßiger sein, die chemischen Eigenschaften zu optimieren, um: — den Wärmewirkungsgrad zu verbessern; — die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Anlage zu erhöhen; — die Dampfreinheit zu erhöhen; — die Wartungskosten – Ausbesserung, chemische Reinigung usw. zu reduzieren. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Dieser Teil dieser Europäischen Norm legt die Mindestanforderungen für die spezifischen Wasserarten zur Reduzierung des Korrosionsrisikos, der Schlammausscheidung oder Bildung von Ablagerungen fest, die zu Schäden, Aufreißen oder anderen Betriebsproblemen führen können. ANMERKUNG 2 Dieser Teil dieser Europäischen Norm wurde auf der Annahme erstellt, dass der Anwender dieser Europäischen Norm ausreichende Kenntnisse über den Bau und Betrieb von Kesseln sowie über ein entsprechendes Verständnis der Wasser- und Dampfchemie verfügt. 2 Normative Verweisungen Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich Änderungen). EN 12953-1:2002, Großwasserraumkessel — Teil 1: Allgemeines. EN ISO 9963-1, Water quality — Determination of alkalinity — Part 1: Determination of total and composite alkalinity (ISO 9963-1:1994). ISO 5667-1, Water quality — Sampling — Part 1: Guidance on the design of sampling programmes. ISO 5667-3, Water quality — Sampling — Part 3: Guidance on the preservation and handling of samples. ISO 5814, Water quality — Determination of dissolved oxygen — Electrochemical probe method. ISO 6059, Water quality — Determination of the sum of calcium and magnesium — EDTA titrimetric method. ISO 6332, Water quality — Determination of iron — Spectrometric method using 1,10-phenanthroline. ISO 6878, Water quality — Spectrometric determination of phosphorus using ammonium molybdate. ISO 7888, Water quality — Determination of electrical conductivity. ISO 8245, Water quality — Guidelines for the determination of total organic carbon (TOC) and dissolved organic carbon (DOC). 4 EN 12953-10:2003 (D) ISO 8288, Water quality — Determination of cobalt, nickel, copper, zinc, cadmium and lead — Flame atomic absorption spectrometric methods. ISO 9964-1, Water quality — Determination of sodium and potassium — Part 1: Determination of sodium by atomic absorption spectrometry. ISO 9964-2, Water quality — Determination of sodium and potassium — Part 2: Determination of potassium by atomic absorption spectrometry. ISO 10523, Water quality — Determination of pH. 3 Begriffe Für die Anwendung von diesem Teil von dieser Europäischen Norm gelten die in EN 12953-1:2002 angegebenen und die folgenden Begriffe: 3.1 direkte Leitfähigkeit die direkt gemessene Leitfähigkeit von Wasser © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 3.2 Säureleitfähigkeit die Leitfähigkeit von Wasser, gemessen in Form der Wasserstoffionenkonzentration bei kontinuierlichem Durchfluss hinter einem starksauren Kationenaustauscher 3.3 Zusatzwasser Wasser zum Ausgleich von Wasser- und Dampfverlusten im System 3.4 Speisewasser Mischung aus zurückgeführtem Kondensat und/oder Zusatzwasser, die in den Kessel eingespeist wird 3.5 entsalztes Speisewasser Wasser mit einem Elektrolytgehalt, entsprechend einer Leitfähigkeit von 0,2 µS/cm und einem Kieselsäuregehalt (SiO2) < 0,02 mg/l 3.6 Kesselwasser Wasser innerhalb eines Kessels mit Natur- oder Zwangsumlauf 3.7 Einspritzkühlerwasser Wasser zum Einspritzen zwecks Dampftemperaturregelung 4 Konditionierung Bestimmte Speise- und Kesselwassereigenschaften müssen durch Behandlung mit Chemikalien verbessert werden. Diese Konditionierung kann beitragen: zur Unterstützung der Bildung von Magnetitschichten oder anderer Oxidschutzschichten; zur Verringerung der Korrosion durch Optimierung des pH-Wertes; zur Stabilisierung der Härte oder zur Verhinderung oder Minimierung von Kesselstein; zum Erreichen chemischer Restsauerstoffbindung; 5 EN 12953-10:2003 (D) zur Entwicklung besonderer Schichten mit Schutzeffekt durch Filmbildung auf metallischen Oberflächen. Herkömmliche Konditionierungsmittel beinhalten z. B. Natrium- und Kaliumhydroxid, Natriumphosphat, Natriumsulfit, Ammoniak und Hydrazin. Die abgestimmte Konditionierung mit Phosphat kann auch für die Steuerung des pH-Wertes des Kesselwassers vorteilhaft sein. ANMERKUNG 1 Die Nutzung einiger dieser Chemikalien kann in einzelnen Ländern beschränkt sein. Jedoch sind auch organische Konditionierungsmittel seit Jahren im Gebrauch. Werden organische Konditionierungsmittel verwandt, sind die einzusetzenden Mengen und Verfahren sowie die Analysevorschriften vom Lieferer der chemischen Erzeugnisse zu spezifizieren. ANMERKUNG 2 Aufgrund der Geometrie von Großwasserraumkesseln können Spannungen und/oder Risse entstehen, z. B. an Schweiß- oder Walzverbindungen zwischen Flammrohren und Rohrbacken. Durch die Verdampfung erfolgt eine Konzentration der gelösten nichtflüchtigen Bestandteile des Kesselwassers (Salze, feste Konditionierungsmittel). Unter diesen Bedingungen kann eine örtliche Alkalikonzentration entstehen, die zur Spannungsrisskorrosion führt. Daher ist bei nur geringfügig gepuffertem Speisewasser mit einer Leitfähigkeit von < 30 µS/cm Natriumhydroxid als Alkalisierungsmittel nur zulässig, wenn der empfohlene pH-Bereich mit Natriumphosphat allein nicht erreicht werden kann. Dabei ergeben sich bei niedrigem Natriumhydroxidgehalt plötzliche Schwankungen des pH-Wertes. 5 Anforderungen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 5.1 Die Werte für die maximal zulässige Konzentration einer Reihe von Verunreinigungen und die maximale und minimale Konzentration von chemischen Mitteln, die zugesetzt werden, um Korrosion, Schlammbildung (Eindickung) und Ablagerungen zu verhindern, müssen den Angaben der Tabellen 5-1 und 5-2 und der Bilder 5-1 und 5-2 entsprechen. 6 EN 12953-10:2003 (D) Tabelle 5-1 — Speisewasser für Dampfkessel (mit Ausnahme von Einspritzwasser) und Heißwasserkessel Parameter Betriebsdruck Aussehen — Leitfähigkeit bei 25 °C Einheit bar (= 0,1 MPa) Speisewasser für Dampfkessel mit Feststoffgehalt > 0,5 bis 20 Zusatzwasser für Heißwasserkessel > 20 — klar, frei von Schwebstoffen µS/cm siehe Tabelle 5-2 Gesamtbereich — > 9,2b > 9,2b > 7,0 mmol/l < 0,01c < 0,01 < 0,05 Eisen (Fe) mg/l < 0,3 < 0,1 < 0,2 Kupfer (Cu) mg/l < 0,05 < 0,03 < 0,1 Kieselsäure (SiO2) mg/l Sauerstoff (O2) mg/l < 0,05d < 0,02 — Öl/Fett mg/l <1 <1 <1 pH-Wert bei 25 °Ca Gesamthärte (Ca + Mg) Organische Substanzen — nicht festgelegt, nur Anhaltswerte für Kesselwasser relevant, siehe Tabelle 5-2 — siehe Fußnotee a Bei Kupferlegierungen im System muss der pH-Wert im Bereich 8,7 bis 9,2 gehalten werden. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen b Mit enthärtetem Wasser > 7,0 unter Berücksichtigung des pH-Wertes des Kesselwasser nach Tabelle 5-2. c Bei Betriebsdrücken < 0,5 MPa ist eine Gesamthärte von 0,05 mmol/l zulässig. d Beschränkt auf kontinuierlichen Betrieb und/oder unter Einsatz eines Speisewasservorwärmers; bei intermittierendem Betrieb oder Betrieb ohne Entgaser sind Filmbildner und/oder überschüssige Sauerstoffbindemittel zu benutzen. e Allgemein sind organische Substanzen Mischungen von verschiedenen Verbindungen. Die Zusammensetzung solcher Mischungen und das Verhalten ihrer Komponenten unter den Bedingungen des Kesselbetriebs sind schwer vorherzusehen. Organische Substanzen können sich zu Kohlensäure oder anderen sauren Produkten zersetzen, die die Säureleitfähigkeit erhöhen und Korrosion und Ablagerungen verursachen. Sie können ebenso zu Schaum- und/oder Belagbildung führen, die so gering wie möglich zu halten sind. 7 EN 12953-10:2003 (D) Tabelle 5-2 — Kesselwasser für Dampf- und Heißwasserkessel Kesselwasser für Dampfkessel Parameter Betriebsdruck Aussehen Leitfähigkeit bei 25 °C pH-Wert bei 25 °C Säurekapazität bis pH 8.2 bar (= 0,1MPa) > 0,5 bis 20 Speisewasserleitfähigkeit ≤ 30 µS/cm Kesselwasser für Heißwasserkessel > 0,5 Gesamtbereich > 20 klar, kein stabiler Schaum µS/cm < 6 000a siehe Bild 5-1a < 1 500 < 1 500 — 10,5 bis 12,0 10,5 bis 11,8 10,0 bis 11,0b, c 9,0 bis 11,5d mmol/l 1 bis 15a 1 bis 10a 0,1 bis 1,0c <5 mg/l Phosphat (PO4)e mg/l 8 Speisewasserleitfähigkeit > 30 µS/cm — Kieselsäure (SiO2) Organische Substanzen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Einheit — druckabhängig, nach Bild 5-2 10 bis 30 10 bis 30 siehe Fußnotef 6 bis 15 — — — a Mit Überhitzer sind 50 % des angegebenen oberen Wertes als maximaler Wert zu betrachten. b Grundeinstellung des pH-Wertes durch Einspritzen von Na3PO4, zusätzlich NaOH-Einspritzung nur, wenn der pH-Wert < 10 beträgt. c Beträgt die Leitfähigkeit des Kesselspeisewassers hinter stark saurem Kationenaustauscher < 0,2 µS/cm und seine Na + K-Konzentration < 0,010 mg/l, ist eine Phosphateinspritzung nicht erforderlich; alternativ dazu kann AVT-Fahrweise (Konditionierung mit flüchtigen Alkalisierungsmitteln, pH-Wert des Speisewassers pH ≥ 9,2 und pH-Wert des Kesselwassers pH ≥ 8,0) angewandt werden. In diesem Fall muss die Leitfähigkeit hinter stark saurem Kationenaustauscher < 5 µS/cm betragen. d Sind NE-Werkstoffe, z. B. Aluminium, im System vorhanden, können sie einen niedrigeren pH-Wert und eine niedrigere Leitfähigkeit erforderlich machen, jedoch hat der Schutz des Kessels Vorrang. e Wird Phosphat verwendet, sind unter Berücksichtigung aller anderen Werte höhere PO4-Konzentrationen zulässig, z. B. mit ausgeglichener oder koordinierter Phosphatbehandlung (siehe auch Abschnitt 4). f Siehe e in Tabelle 5-1. EN 12953-10:2003 (D) Legende 1 Direkte Leitfähigkeit 2 Betriebsdruck © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Bild 5-1 — Maximal zulässige direkte Leitfähigkeit des Kesselwassers in Abhängigkeit des Drucks; Speisewasser-Leitfähigkeit > 30 µS/cm Legende 1 Kieselsäuregehalt (SiO2) 2 Betriebsdruck a Diese Ebene der Alkalinität ist nicht zulässig > 20 bar b Alkalinität in mmol/l Bild 5-2 — Maximal zulässiger Kieselsäuregehalt (SiO2) des Kesselwassers in Abhängigkeit vom Druck 9 EN 12953-10:2003 (D) 5.2 Die Betriebsbedingungen eines Kessels, die Auswahl bestimmter Werkstoffe oder einer speziellen Konstruktion können einige der in den Tabellen angegebenen Parameter weiter einschränken oder den Ratschlag eines Spezialisten erforderlich machen, um neue Kontrollparameter festzulegen. Solche Sonderbetrachtungen umfassen: beheizte Spalten und/oder beheizte Phasengrenzen; Betrieb bei Drücken weit unter dem Auslegungswert; andere Werkstoffe als C-Stahl, z. B. nichtrostender Stahl. Einspritzkühlerwasser zur Regelung der Dampftemperatur muss salzfreies Speisewasser und/oder nicht verunreinigtes Speisewasser sein, dem nur flüchtige Chemikalien zudosiert werden. Es darf die erforderliche Qualität des Dampfes nicht beeinträchtigen. Die Verwendung von Dampf oder Heißwasser kann weitere Einschränkungen erforderlich machen. Falls z. B. in der Nahrungsmittel- oder pharmazeutischen Industrie angewandt oder bei Dampfturbineneinspeisung können spezielle Qualitätsanforderungen erforderlich werden. Die strengste Anforderung des einzelnen Anwendungsfalls muss eingehalten werden. 5.3 Die angegebenen Werte gelten für Dauerbetrieb. Während des Anfahrens, Abfahrens oder wesentlicher betrieblicher Änderungen können einige Werte kurzzeitig in begrenztem Umfang vom Normalwert abweichen, abhängig von den Betriebsparametern und der Art des Kessels. Dieser Umfang der Abweichungen ist vom Hersteller anzugeben. Die Werte sollten baldmöglichst wieder innerhalb der Grenzen für Dauerbetrieb liegen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Wenn die angegebenen Werte bei Dauerbetrieb abweichen, kann dies zurückzuführen sein auf: mangelhafte Behandlung des Zusatzwassers; unzureichende Speisewasserkonditionierung; Kontaminierung des Wassers durch Eindringen von Verunreinigungen aus anderen Systemen, z. B. Kondensatoren, Wärmeüberträgern; fortschreitende Korrosion bestimmter Anlagenteile. Geeignete Änderungen sind sofort zur Wiederherstellung des korrekten Betriebs durchzuführen. So darf z. B. zum Einspeisen rückgeführtes Kondensat die Speisewasserqualität nicht beeinflussen und muss gegebenenfalls aufbereitet werden. Die chemische Zusammensetzung des Kesselwassers in Trommelkesseln kann sowohl durch dosiertes Einbringen von festgelegten Chemikalien als auch durch kontinuierliche oder diskontinuierliche Abschlämmung eines Teils des Wasservolumens überwacht werden. Dies muss derart erfolgen, dass sowohl gelöste als auch suspendierte Verunreinigungen beseitigt werden können. 6 6.1 Überprüfung der chemischen Zusammensetzung Allgemeines Zur Sicherstellung geeigneter chemischer Bedingungen sind die Qualitätsparameter auf kontinuierlicher und/oder periodischer Basis zu überprüfen. Das Speise-, Kessel- und Einspritzwasser in Dampfkesseln und das Kesselwasser in Heißwasserkesseln ist auf die relevanten Parameter (pH-Wert, direkte Leitfähigkeit, Säureleitfähigkeit, Härte und Sauerstoffgehalt oder Gehalt an Sauerstoffbindemittel) zu überprüfen. Die Häufigkeit solcher Überprüfungen muss nach den Anforderungen des Herstellers, Betreibers und der entsprechenden Behörden erfolgen. ANMERKUNG Durch Verwendung zuverlässiger kontinuierlich registrierender Analysegeräte kann die Häufigkeit manueller Überprüfungen der Wasserqualität reduziert werden. 10 EN 12953-10:2003 (D) 6.2 Probenahme Die Probenahme von Wasser und Dampf aus dem Kesselsystem ist nach ISO 5667-1 und die Vorbereitung und Handhabung der Proben nach ISO 5667-3 durchzuführen. 6.3 Probenahmestellen Probenahmestellen sind an repräsentativen Positionen im Systems vorzusehen. Typische Probenahmestellen sind: Kesselspeisewassereintrittsventil; Kesselwasser von einem Fallrohr oder einer kontinuierlichen Abschlämmleitung; Zusatzwasser nach der Zusatzwasseraufbereitungsauflage oder den Lagertanks; Kondensat am Austritt des Kondensators, sofern vorhanden; andernfalls ist die Probe so nah wie möglich am Speisewassertank zu entnehmen. 7 Analyse 7.1 Allgemeines © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Der Nachweis der Übereinstimmung mit den in Tabellen 5-1 bis 5-2 angegebenen Werten hat, wenn möglich, durch Analysen nach 7.3 zu erfolgen. Werden die Analysen nach anderen Normen oder mittels indirekter Methoden durchgeführt, sind die Methoden zu kalibrieren. ANMERKUNG 1 Bei einigen Wasserarten kann die Menge an gelösten Stoffen anhand der Leitfähigkeit abgeschätzt werden. Darüber hinaus besteht eine Korrelation zwischen dem pH-Wert und beiden Leitfähigkeiten. ANMERKUNG 2 Zur ständigen Überwachung der wichtigsten Parameter sollten Kontrollinstrumente eingebaut werden. Regelmäßige Laborkontrollen sind wesentlich und manchmal die einzig mögliche Prüfung. 7.2 Sichtkriterien Änderungen im Aussehen des Wassers bezüglich Schwebstoffe/Farbe oder Schaum können ein Anzeichen dafür sein, dass unkontrollierte Veränderungen in der Anlage stattgefunden haben oder stattfinden werden. 11 EN 12953-10:2003 (D) 7.3 Analysenverfahren Die Überprüfung der Parameter muss nach den folgenden Normen erfolgen: Säurekapazität Leitfähigkeit Kupfer Eisen Sauerstoff pH-Wert Phosphat Kalium Kieselsäure Natrium TOC2) Gesamthärte als Ca + Mg EN ISO 9963-1 ISO 7888 ISO 8288 ISO 6332 ISO 5814 ISO 10523 ISO 6878-1 ISO 9964-2 1) ISO 9964-1 ISO 8245 ISO 6059 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Säureleitfähigkeit ist in Form der Wasserstoffionenkonzentration kontinuierlich in der gleichen Weise wie die Leitfähigkeit in Wasserstoffform zu messen, nachdem die Probe einen stark sauren Kationentauscher mit einem Volumen von 1,5 l durchlaufen hat. Der Austauscher wird in einem Zylinder mit einem Durchmesser/Höhenverhältnis von 1:3 oder darunter, wobei das Austauschermedium mindestens drei Viertel des Zylindervolumens einnimmt, eingebracht. Der Ionenaustauscher ist zu regenieren, wenn er zu zwei Dritteln erschöpft ist: dies kann man erkennen, wenn man einen Austauscher mit Farbanzeige und transparentem Zylinder verwendet. 1) 2) 12 Derzeit ist noch keine Europäische oder Internationale Norm vorhanden, siehe z. B. DIN 38405-21 Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung — Anionen (Gruppe D) — Photometrische Bestimmung von gelöster Kieselsäure (D 21). Alternativ kann die Bestimmung des Permanganat-Index nach ISO 8467 gemessen werden, wenn die Werte spezifiziert sind. EN 12953-10:2003 (D) Literaturhinweise [1] Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. Mai 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte; ABl. EG, L 181. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-6, Großwasserraumkessel — Teil 6: Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel. 13 Dezember 2003 DEUTSCHE NORM Großwasserraumkessel Teil 11: Abnahmeversuche Deutsche Fassung EN 12953-11:2003 EN 12953-11 ICS 27.060.30; 27.100 Shell boilers — Part 11: Acceptance tests; German version EN 12953-11:2003 Chaudières à tubes de fumée — Partie 11: Essais de réception; Version allemande EN 12953-11:2003 Die Europäische Norm EN 12953-11:2003 hat den Status einer Deutschen Norm. Nationales Vorwort © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Diese Deutsche Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 12953-11:2003 „Großwasserraumkessel — Teil 11: Abnahmeversuche“. Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“ erarbeitet. Der für die deutsche Mitarbeit zuständige Arbeitsausschuss im DIN Deutsches Institut für Normung e.V. ist der als Spiegelausschuss eingesetzte Arbeitsausschuss GA 269 „Dampfkessel“ des Normenausschusses Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD). Für den Fall einer undatierten Verweisung im normativen Text (Verweisung auf eine Norm ohne Angabe des Ausgabedatums und ohne Hinweis auf eine Abschnittsnummer, eine Tabelle, ein Bild usw.) bezieht sich die Verweisung auf die jeweils neueste gültige Ausgabe der in Bezug genommenen Norm. Für den Fall einer datierten Verweisung im normativen Text bezieht sich die Verweisung immer auf die in Bezug genommene Ausgabe der Norm. Fortsetzung 34 Seiten EN Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V. © DIN Deutsches Institut für Normung e.V. . Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Ref. Nr. DIN EN 12953-11:2003-12 Preisgr. 14 Vertr.-Nr. 2314 EN 12953-11 EUROPÄISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE September 2003 ICS 27.060.30; 27.100 Deutsche Fassung Großwasserraumkessel Teil 11: Abnahmeversuche Shell boilers – Part 11: Acceptance tests Chaudières à tubes de fumée – Partie 11: Essais de réception Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 24. Juli 2003 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem ManagementZentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, der Slowakei, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn und dem Vereinigten Königreich. EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 © 2003 CEN B-1050 Brüssel Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten. Ref. Nr. EN 12953-11:2003 D EN 12953-11:2003 (D) Inhalt Seite © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Vorwort........................................................................................................................................................................ 3 1 Anwendungsbereich..................................................................................................................................... 4 2 Normative Verweisungen ............................................................................................................................. 4 3 Begriffe........................................................................................................................................................... 5 4 4.1 4.2 Symbole und Abkürzungen.......................................................................................................................... 6 Symbole und Einheiten ................................................................................................................................ 6 Zahlenwerte ................................................................................................................................................... 8 5 Allgemeines ................................................................................................................................................... 8 6 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 Grundsätzliche Versuchsbedingungen ...................................................................................................... 8 Allgemeine Bedingungen ............................................................................................................................. 8 Beharrungszustand ...................................................................................................................................... 9 Versuchsdurchführung ................................................................................................................................ 9 Versuchsanforderungen............................................................................................................................. 10 Versuchsdauer ............................................................................................................................................ 10 Verfahren zur Bestimmung der Temperatur der Abluft sowie des CO-, CO2- und O2-Gehaltes ......... 10 Unbestimmter Verlust ................................................................................................................................. 10 7 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 Messgeräte und Messverfahren ................................................................................................................ 10 Allgemeines ................................................................................................................................................. 10 Druckmessungen ........................................................................................................................................ 11 Temperaturmessungen .............................................................................................................................. 11 Masse und Massenstrom ........................................................................................................................... 11 Heizwerte...................................................................................................................................................... 12 Chemische Zusammensetzung .................................................................................................................. 12 8 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 8.7 Energiebilanz und Wärmewirkungsgrad .................................................................................................. 13 Allgemeines ................................................................................................................................................. 13 Systemgrenze .............................................................................................................................................. 13 Bezugstemperatur....................................................................................................................................... 15 Zugeführte Wärmeströme .......................................................................................................................... 15 Verluste ........................................................................................................................................................ 17 Indirekte Wirkungsgradbestimmung......................................................................................................... 20 Nutzwärmeleistung ..................................................................................................................................... 21 9 Messunsicherheit ........................................................................................................................................ 21 Anhang A (informativ) Berechnung der brennstoffmassenbezogenen Verbrennungsluft-/ Rauchgasmasse und spezifischen Wärme .............................................................................................. 22 A.1 Brennstoffmassenbezogene Verbrennungsluft-/Rauchgasmasse und spezifische Wärme............... 22 A.2 Elementaranalyse........................................................................................................................................ 23 A.3 Statistische Analyse ................................................................................................................................... 26 A.4 Spezifische Wärme von Rauchgas und Verbrennungsluft ..................................................................... 27 Anhang B (normativ) Abhitzekessel ....................................................................................................................... 30 B.1 Allgemeines ................................................................................................................................................. 30 B.2 Nutzwärmeleistung ..................................................................................................................................... 30 B.3 Abhitzewärme .............................................................................................................................................. 30 B.4 Zugeführte Wärme....................................................................................................................................... 31 B.5 Wärmeleistung............................................................................................................................................. 31 B.6 Messmethoden ............................................................................................................................................ 31 Literaturhinweise...................................................................................................................................................... 33 2 EN 12953-11:2003 (D) Vorwort Dieses Dokument (EN 12953-11:2003) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“, erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis März 2004, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis März 2004 zurückgezogen werden. Diese Europäische Norm wurde im Rahmen einen Mandates erarbeitet, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde. Diese Europäische Norm ist als unterstützende Norm für weitere Anwendungs- und Produktnormen zu betrachten, die ihrerseits eine grundlegende Sicherheitsanforderung einer Richtlinie nach der neuen Konzeption unterstützen und die als normative Verweisung darin aufgeführt wird. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Europäische Normenreihe EN 12953 über Großwasserraumkessel besteht aus den folgenden Teilen: Teil 1: Allgemeines Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör Teil 3: Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile Teil 4: Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile Teil 5: Prüfung während der Fertigung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile Teil 6: Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel Teil 7: Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für den Kessel Teil 8: Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung Teil 9: Anforderungen an Begrenzungseinrichtungen an Kessel und Zubehör Teil 10: Anforderungen an die Speisewasser- und Kesselwasserqualität Teil 11: Abnahmeversuche Teil 12: Anforderungen an Rostfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe für den Kessel Teil 13: Betriebsanleitungen CR 12953-14: Leitfaden für die Einbeziehung einer herstellerunabhängigen Prüforganisation Obwohl alle Teile der Norm einzeln zu erwerben sind, muss bedacht werden, dass die Teile voneinander abhängig sind. Deshalb werden für Konstruktion und Herstellung der Wasserrohrkessel mehrere Teile benötigt, um die Anforderungen der Norm zu erfüllen. Der Anhang A dieser Europäischen Norm ist informativ. Der Anhang B dieser Europäischen Norm ist normativ. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Vereinigtes Königreich. 3 EN 12953-11:2003 (D) 1 Anwendungsbereich Dieser Teil dieser Europäischen Norm beschreibt ein Kurzverfahren zur Durchführung von Wärmeleistungsbeurteilungen unter Anwendung des indirekten (Verlust-) Verfahrens für Dampf- und Heißwasserkessel. Prüfergebnisse basieren entweder auf Brutto- oder Netto-Brennwerten. Dieses Kurzverfahren ermöglicht eine geeignete Möglichkeit zur Beurteilung von Kesseln, die thermodynamisch einfach aufgebaut sind, d. h., die Wärmeeinbringung erfolgt durch eine einzige größere Wärmequelle und über einen einfachen Wasserkreislauf mit Dampf oder Hochtemperatur-Wärmeübertragungsflüssigkeiten. ANMERKUNG 1 Die Anwendung der direkten Methode ist nicht verbindlich, da der zu erwartende Messfehler drei bis viermal größer ist als bei der indirekten Methode. ANMERKUNG 2 Eine Beurteilung kann erforderlich sein: a) nach Inbetriebnahme einer neuen Anlage oder nach Wiederinbetriebnahme einer umgebauten Anlage, um die Übereinstimmung mit einer Spezifikation oder vertraglichen Verpflichtung zu überprüfen; b) wenn der Anwender die aktuelle Leistung der Anlage bestimmen will entweder auf Richtlinienbasis oder auf Grund einer Änderung der Auslastung oder anderer Betriebsbedingungen oder wenn eine Änderung des Brennstoffes oder ein Umbau der Anlage erwägt wird; c) wann immer der Anwender die Verbrennungsbedingungen überprüfen will. Laufende Prüfungen nach dieser Europäischen Norm werden genutzt, um Dampfkesselanlagen in Normalbetrieb bezüglich des Brennstoffverbrauchs zu optimieren. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Dieses Verfahren beinhaltet keine Kondensationskessel. Die Anwendung auf Dampfkessel, bei denen die Wärme aus Abhitze erzeugt wird, ist in Anhang B beschrieben. 2 Normative Verweisungen Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich Änderungen). EN ISO 5167-1, Durchflussmessung von Fluiden mit Drosselgeräten in voll durchströmten Leitungen mit Kreisquerschnitt — Teil 1: Allgemeine Grundlagen und Anforderungen (ISO 5167-1:2003). ISO 157, Coal — Determination of forms of sulfur. ISO 334, Solid mineral fuels — Determination of total sulfur — Eschka method. ISO 589, Hard coal — Determination of total moisture (Revision of ISO 589:1981). ISO 609, Solid mineral fuels — Determination of carbon and hydrogen — High temperature combustion method. ISO 625, Solid mineral fuels — Determination of carbon and hydrogen — Liebig method. ISO 1928, Solid mineral fuels — Determination of gross calorific value by the bomb calorimetric method, and calculation of net calorific value. ISO 1988, Hard coal — Sampling. ISO 3170, Petroleum liquids — Manual sampling. ISO 6976, Natural gas — Calculation of calorific values, density, relative density and Wobbe index from composition. 4 EN 12953-11:2003 (D) 3 Begriffe Für die Zwecke dieser Norm gelten die folgenden Begriffe: 3.1 indirekte Methode (Wärmeverlustmethode) die Wärmeverlustmethode erfordert die Bestimmung aller nennbaren Wärmeverluste, der Wärmesolls und der Wärme im Brennstoff; die Effizienz entspricht dann 1 min dem Verhältnis der Summe aller Wärmeverluste zur Summe der Wärme im Brennstoff plus Wärmesolls 3.2 Standardbedingung 2 der Begriff „Standardbedingung“ bezeichnet die Bedingung bei ρn = 0,101325 N/mm und tn = 0 °C 3.3 ausgewertete Verluste jegliche Wärmeverluste, die von vorher bestimmten Daten hergeleitet werden © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 3.4 Bruttoheizwert (Brennwert) bei der Bestimmung der Wärmemenge, die durch die vollständige Verbrennung frei wird unter festgelegten Bedingungen, pro Volumeneinheit bei Gas oder pro Masseeinheit bei festen oder gasförmigen Brennstoffen, geht man davon aus, dass das bei der vollständigen Verbrennung des Brennstoffes entstehende Wasser komplett kondensiert und seine latente und fühlbare Wärme zugänglich gemacht wird 3.5 Nettoheizwert (Heizwert) bei der Bestimmung der Wärmemenge, die durch die vollständige Verbrennung frei wird unter festgelegten Bedingungen, pro Volumeneinheit bei Gas oder pro Masseeinheit bei festen oder gasförmigen Brennstoffen, geht man davon aus, dass das bei der vollständigen Verbrennung des Brennstoffes entstehende Wasser als Dampf bleibt 3.6 Wärmeeinbringung der Wärmegehalt des bei der Prüfung verwendeten Brennstoffes, basierend auf Bruttoheizwert (Brennwert) und Nettoheizwert (Heizwert) plus der fühlbaren Wärme des Brennstoffes über den Bezugswert hinaus plus der fühlbaren Wärme der Verbrennungsluft über den Bezugswert hinaus 3.7 Wärmeabströmmenge die Wärme, die durch den Wärmeträger des Kessels während der Prüfung gewonnen wird 3.8 gemessener Verlust jeglicher Wärmeverlust, errechnet aus den aktuellen Messwerten während der Prüfung 3.9 Strahlungs-, Konvektions- und Leitungsverluste Verluste durch Wasser, Dampf, Verbrennungsluft oder gasseitige Oberflächen, die vor der Messung der Temperatur des flüchtigen Gases und direkt durch die Flamme am Boden und in der Umgebung der Einheit entstehen 3.10 Prüffehler Fehler zusammengesetzt aus der Probenentnahme, den Messungen, Berechnungen und Voraussetzungen, die bei der Gewinnung der Prüfergebnisse verwendet werden. Die Gesamtwirkung kann positiv oder negativ sein 3.11 Wärmeeffizienz die Differenz zwischen 100 % und dem gesamten Verlust in Prozent basierend auf Bruttoheizwert (Brennwert) und Nettoheizwert (Heizwert) des Brennstoffes. Dies entspricht dem Verhältnis der Nutzungswärmeausbringung zur Wärmeeinbringung in Prozent 5 EN 12953-11:2003 (D) 3.12 Regelbereich das Verhältnis von maximaler und minimaler Brennstoffzufuhr bei kontinuierlicher Feuerung pro Zeiteinheit, wie vom Hersteller festgelegt. Dieses Verhältnis kann auch in Form von Kesselleistung ausgedrückt werden, wenn der geeignete Wirkungsgrad bekannt ist. 4 4.1 Symbole und Abkürzungen Symbole und Einheiten Für die Anwendung dieser Europäischen Norm gelten die Symbole nach EN 12952-1:2002, Tabelle 4-1 sowie die Symbole nach Tabelle 4.1-1 und Tabelle 4.1-2. Tabelle 4.1-1 — Lateinische Buchstaben © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Symbol Benennung Einheit c Spezifische Wärmekapazität a kJ/(kg K) c Integrale spezifische Wärmekapazität a kJ/(kg K) H Heizwert kJ/kg h Spezifische Enthalpie kJ/kg i Anzahl der Proben J Enthalpie des Rauchgases oder der Verbrennungsluft bezogen auf den Brennstoffmassenstrom kJ/kg L Latente Wärme (Verdampfungswärme) kJ/kg l Einzelverlust — lu Verhältnis des Unverbrannten zum zugeführten Brennstoffmassenstrom kg/kg M Molare Masse kg/kmol m Massenstrom (Durchsatz) kg/s n Luftverhältnis am Kesselende — p Leistung N/mm Q Wärmestrom kW T Thermodynamische Temperatur K t Temperatur (Celsius) °C u Masseanteil des Unverbrannten kg/kg V Verbrennungsluft und Rauchgasvolumen (je Brennstoffmasseneinheit) m /kg x Masseanteile von Rauchgas/Verbrennungsluft kg/kg y Volumenanteil m /m η Wärmewirkungsgrad — γ Masseanteil des Brennstoffes kg/kg ν Flüchtiger Anteil der Asche kg/kg ρ Dichte kg/m µ Brennstoffmassenbezogene Verbrennungsluft- und Rauchgasmasse 2 — 2 3 3 3 3 kg/kg 2 ANMERKUNG 1 1 N/mm = 1 MN/m = 1 MPa ANMERKUNG 2 Die angegebenen Einheiten werden üblicherweise verwendet. Bei dimensionslosen Gleichungen kann eine Umrechnung erforderlich sein. a Kurz „spezifische Wärme“ 6 EN 12953-11:2003 (D) Tabelle 4.1-2 — Indizes © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Symbol Benennung A Luft Ash Asche B Kessel C Leistung CO Kohlenstoffmonoxid CO2 Kohlendioxid d Trocken (Basis) E Nutz...., nutzbar FA Flugstaub (Flugasche) F Brennstoff, verbrannter Brennstoff Fo Zugeführter Brennstoff Fw Speisewasser G Rauchgas (Verbrennungsgas) (G) Bruttowert H Wasserstoff H2O Wasser i Anzahl der Komponenten m Mittelwert meas Gemessen min Minimum N Stickstoff (N) Nettowert n Normzustand o Stöchiometrisch O2 Sauerstoff p Konstanter Druck r Bezug RC Strahlung und Leitung S Schwefel SF Asche und Flugstaub ST Frischdampf tot Gesamt u Unverbranntes Z Zugeführte Wärme ^ Maximal 0 Nullpunkt 0 °C 1 hinein 2 heraus 7 EN 12953-11:2003 (D) 4.2 Zahlenwerte Für die Anwendung dieser Europäischen Norm gelten die Zahlenwerte nach Tabelle 4.2-1. Tabelle 4.2-1 — Zahlenwerte Benennung Symbol Wert Einheit Spezifische Verdampfungswärme bei 25 °C Lr Spezifische Wärmekapazität des Dampfes zwischen 25 °C und 150 °C cpSt 1,884 kJ/(kg K) Spezifische Wärmekapazität des Wassers zwischen 25 °C und 150 °C cpW 4,21 kJ/(kg K) Spezifische Wärmekapazität der Luft zwischen 25 °C und 150 °C cpA 1,011 kJ/(kg K) Spezifische Wärmekapazität der Asche und des Flugstaubes zwischen 25 °C und 150 °C cAsh, cFA 0,84 kJ/(kg K) 2 442,555 kJ/kg Heizwert des Unverbrannten bei Steinkohle HNu 33,0 MJ/kg bei Braunkohle HNu 27,2 MJ/kg © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 5 Allgemeines 5.1 Wenn eine Wärmeleistungsauswertung nach Inbetriebnahme einer neuen oder umgebauten Anlage durchgeführt werden soll, muss in der Phase der Ausschreibung oder der Bestellung der Anlage, die erforderliche Prüfdaten sowie den Genauigkeitsgrad und somit die zu verwendenden Instrumente festgelegt werden. Es ist notwendig, dass die beteiligten Parteien entscheiden, ob der Test durch den Lieferanten oder durch eine unabhängige Institution und unter Aufsicht durchgeführt werden muss. 5.2 Die Prüfung muss die beabsichtigte Methode sowie das beabsichtigte System bei Betrieb der Anlage unter den beabsichtigten Installationsbedingungen und bei normalem Betrieb darstellen. Die Bestimmung des elektrischen Verbrauchs fällt nicht unter diese Europäische Norm. 5.3 Die Prüfungen werden bei vorher festgelegten Zündfrequenzen durchgeführt, wie von den beteiligten Parteien vereinbart. 6 6.1 Grundsätzliche Versuchsbedingungen Allgemeine Bedingungen Versuche werden während einer kontinuierlichen Feuerung des Kessels im Beharrungszustand durchgeführt. Der Beharrungszustand wird vor Beginn des Versuchs festgelegt (siehe 6.2). ANMERKUNG stellt. 8 Das Verfahren zur Berechnung der Wärmeabströmmenge aus Versuchsmessungen ist in Bild 6.1-1 darge- © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-11:2003 (D) Bild 6.1-1 — Darstellung des Berechnungsverfahrens der Wärmeabströmmenge aus Versuchsergebnissen 6.2 Beharrungszustand 6.2.1 Dampfdruck, Dampf- und Speisewassertemperatur, oder bei Heißwassererzeugern, Zufluss- und Rückflusstemperaturen, mit den entsprechenden Durchflussmengen, müssen so stetig wie möglich gehalten werden auf einem Niveau, das den normalen Betriebsbedingungen entspricht. Diese Messungen sind am Kesselaustritt oder so nahe wie möglich in der (gleichen) Versuchsdauer durchzuführen. ANMERKUNG Während des Betriebs eines Kessels können die verschiedenen Faktoren, die Wärmeverluste bewirken, von den angestrebten Werten abweichen, in Folge der Absorption durch den Kesselaufbau, da dieser die Versuchsbedingungen annimmt und auf Grund von automatischen Steuerungen. Dabei sind die wichtigsten Variabeln die Ablufttemperatur und der CO2- oder O2-Gehalt der Abluft. Es ist wesentlich, dass der Versuch erst nach Erreichung des Beharrungszustandes durchgeführt wird. 6.2.2 Für die Zwecke dieser Norm wird angenommen, dass der Kessel mit festem Brennstoff mit kontinuierlichem Brennstoff- und Aschefluss und für Kessel mit flüssigem und gasförmigem Brennstoff der Beharrungszustand erreicht ist, wenn während des Versuchs Schwankungen der Ablufttemperatur 10 K nicht überschreiten und Schwankungen des Sauerstoffgehaltes nicht mehr als 0,5 % vom Mittelwert abweichen. 6.3 Versuchsdurchführung 6.3.1 Es muss sichergestellt sein, dass die Wasseraufbereitung nach den Anweisungen des Herstellers und des Lieferanten der Wasseraufbereitungsanlage durchgeführt wird. Wenn nötig, müssen die gasseitigen Oberflächen in der Einfahrphase vor dem Test gereinigt werden, außer wenn Versuche unter ‚wie vorgefunden‛-Bedingungen (siehe 6.3.2) durchgeführt werden. Die Brennstoffzufuhr und das Brennstoff-Luft-Verhältnis müssen eingestellt werden und die Einstellung des Abflusses oder des Drucks des Verbrennungsschachtes muss nach den Bedingungen des Herstellers vorgenommen werden, bevor der Beharrungszustand erreicht wird. 9 EN 12953-11:2003 (D) 6.3.2 Bei Durchführung des Versuches unter ‚wie vorgefunden‛-Bedingungen, z. B. wenn der Anwender die aktuelle Leistung der Maschine festlegen will, werden vor Beginn der Versuche keinerlei Einstellungen an der Konfiguration der Feuerungsanlage noch Reinigungsarbeiten an den gasseitigen Oberflächen vorgenommen. ANMERKUNG Solche Tests zeigen alle Faktoren in Verbindung mit Fehleinstellungen der Feuerungsanlage, Sand- und Staubemissionen, verschmutzte Oberflächen, die den Wärmetransport behindern, oder auch die Entstehung von CO2 auf und dienen so als Hinweis für Verbesserungen der Anlage im Betrieb, die durch erneute Versuche überprüft werden müssen. Die Zahlenwerte müssen mit den Leistungsdaten des Herstellers verglichen werden. 6.4 Versuchsanforderungen Während des Versuchs muss jeglicher Ausblasdruck der Kessel vermieden werden, der Wasserstand in den Wasserstandsgläsern muss während der Erreichung des Beharrungszustandes und des darauf folgenden Tests so beständig wie möglich gehalten werden. Wenn eine automatische hoch/tief oder voll modulierende Feuerungsanlage eingebaut ist, wird während der gesamten Versuchsdauer keinerlei manuelle Einstellung der Brennerregulierung vorgenommen (siehe 5.2). 6.5 Versuchsdauer Nach Erreichung des Beharrungszustandes muss der Versuch ausreichend lange durchgeführt werden, d. h., es wird sechsmal Brennstoff eingebracht, die Rauchgastemperatur und -analyse durchgeführt und komplett abgelesen. Die Ablesungen erfolgen innerhalb der Abweichungen, die bei strikter Beibehaltung des Beharrungszustandes erlaubt sind (siehe 6.2). © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 6.6 Verfahren zur Bestimmung der Temperatur der Abluft sowie des CO-, CO2- und O2-Gehaltes Das Verfahren zur Bestimmung der Temperatur der Abluft sowie des CO-, CO2- und O2-Gehaltes muss nach Methoden in Abschnitt 7 erfolgen. 6.7 Unbestimmter Verlust Es kann ein unbestimmter Verlust, d. h. ein Verlust, der weder gemessen noch ausgewertet wird, auftreten, muss aber als unbedeutend für den Zweck dieser Europäischen Norm gewertet werden. 7 7.1 Messgeräte und Messverfahren Allgemeines Alle Messungen müssen mit geeigneten, kalibrierten Geräten durchgeführt werden. Tragbare oder mobile Geräte dürfen benutzt werden, es sei denn, die korrekte Platzierung fest eingebauter Geräte und die Genauigkeit des Systems sind überprüft worden. Nur solche Messgeräte und/oder Messumformer dürfen verwendet werden, deren Anzeige- und/oder Ausgangswerte sich überprüfen lassen und deren Grenzabweichungen bekannt sind. Hierzu gehören: a) Messgeräte, für die eine Prüfbescheinigung (Eichzeugnis einer Behörde) vorgelegt wird; b) eichfähige Messgeräte, die durch Vergleich mit geeigneten Messgeräten nach a), möglichst unter Versuchsbedingungen, kalibriert worden sind, und zwar vor und nach dem Versuch für steigenden und fallenden Druck; c) genormte Messgeräte mit bekannten Grenzabweichungen; d) andere anerkannte Messgeräte mit bekannten Grenzabweichungen, deren Verwendung zwischen den beteiligten Parteien vereinbart wurde. Die Messeinrichtungen dürfen während des Versuches keine nennenswerten bleibenden Veränderungen erfahren. 10 EN 12953-11:2003 (D) Ablesungen können analog oder digital erfolgen und die Messwerte manuell oder automatisch aufgezeichnet werden. Im Prüfbericht sind Messgeräte und ihre Grenzabweichungen einzeln aufzuführen. Werden die Messwerte mit einer automatischen Messwerterfassungsanlage erfasst, so ist durch Stichproben die richtige Verarbeitung der Messsignale zu überprüfen. 7.2 Druckmessungen Für die Druckmessungen müssen geeignete Druckmessgeräte oder Druckmessumformer eingesetzt werden. Druckdifferenzen müssen möglichst direkt und mit geeigneten Messgeräten (z. B. U-Rohre, SchrägrohrMikromanometer oder Wirkdruckmessumformer) gemessen werden. Als Anzeigeflüssigkeit dienen Quecksilber, Wasser oder Flüssigkeiten geeigneter Dichte. 7.3 Temperaturmessungen Für die Temperaturmessungen sind Präzisionsgeräte nach 7.1 a) und b) zu verwenden (z. B. Quecksilberthermometer, Thermoelemente und Widerstandsthermometer, Letztere in Verbindung mit geeigneten Messschaltungen und Messumformern) [1]. 7.4 Masse und Massenstrom 7.4.1 Wägung Die zur Gewichtsbestimmung benutzten Waagen sind vor dem Versuch auf Genauigkeit zu prüfen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 7.4.2 Volumenstrommessungen Die Volumenstrommessungen werden mittels Volumenzähler vorgenommen, der vor und gegebenenfalls nach dem Versuch zu kalibrieren ist. Hinter Kolbenpumpen sind nur echte Volumenzähler (d. h. keine Flügelradmesser) zulässig. Auf die Einhaltung des gleichen spezifischen Volumens oder der gleichen Dichte während der gesamten Versuchsdauer ist zu achten. Die Volumenbestimmung muss auch mit Behältern erfolgen, die aus geeichten Gefäßen oder Behältern aufgefüllt und sorgfältig abgemessen oder mit gewogenem Wasser geprüft wurden. Bei Unterschieden der Flüssigkeitstemperatur während des Versuches und der Kalibrierung sind die Dichteänderungen der Flüssigkeit und die Wärmedehnung des Messbehälters zu berücksichtigen. (Das Volumen eines Stahlbehälters vergrößert sich z. B. bei einer Erwärmung um 100 K um etwa 0,4 %). 7.4.3 7.4.3.1 Durchflussmessung Durchflussmessung mit Blenden und Düsen Durchflussmessungen mit Blenden und Düsen sind nach EN ISO 5167-1 durchzuführen. Da eine Prüfung der Abmessungen oder eine Messung vor dem Abnahmeversuch nicht möglich ist, muss der Versuch vor den Schweißarbeiten durchgeführt und die Ergebnisse aufgezeichnet werden. Einlaufströmungen werden in EN ISO 5167-1 behandelt. Werden Durchflussmessumformer verwendet, so sind vor dem Versuch die Betriebseigenschaften unter Versuchsbedingungen zu bestimmen oder eine Kalibrierkurve aufzustellen. 7.4.3.2 Durchflussmessung mit Geschwindigkeitssonden Bei Durchflussmessungen mit Geschwindigkeitssonden (Staurohre oder Anemometer) ist nach ISO 1217, ISO 5389 oder ISO 6801 zu verfahren. 7.4.4 Staubmassenstrommessung Für die Messung des Staubmassenstromes in einem bestimmten Querschnitt ist ein geeignetes Verfahren zu vereinbaren (siehe auch [2] und [4]). 11 EN 12953-11:2003 (D) 7.4.5 Dichtebestimmung Wenn unbekannt, wird die Dichte aus den einschlägigen Tabellen [5] entnommen unter Verwendung der Zustandsgrößen, d. h., Druck und Temperatur sowie Zusammensetzung oder der Wert sind vom Gaslieferanten zu erhalten. 7.5 Heizwerte 7.5.1 Heizwerte der Brennstoffe Der Brennwert (GCV, H(G)) und der Heizwert (NCV, H(N)) fester und flüssiger Brennstoffe sind nach ISO 1928 1) zu bestimmen. Bei Gasen mit bekannter und unveränderlicher Zusammensetzung können über eine Gasanalyse der Brennwert und der Heizwert nach ISO 69762) bestimmt werden. 7.5.2 Probenahme von Brennstoffen Die Probenahme und Probenvorbereitung fester Brennstoffe sind nach ISO 1988 durchzuführen. Die Probenahme flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe ist nach ISO 3170 (siehe auch [6]) durchzuführen. Die entnommenen Proben müssen der Art, Zusammensetzung und Qualität des während des Versuches verfeuerten Brennstoffes entsprechen. 7.5.3 Heizwert und Probenahme des Kohlenstoffes in Asche und Flugstaub Wenn nach 6.6.2 gefordert, muss der Heizwert des Kohlenstoffes in Asche und Flugstaub nach ISO 1928 bestimmt werden. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Eine vereinfachte Bestimmung des Heizwertes über den Kohlenstoffgehalt oder über den Glühverlust kann zwischen den beteiligten Parteien vereinbart werden. Wurde keine Bestimmung des Heizwertes vereinbart, so sind als Heizwert des gesamten organischen Kohlenstoffes die Werte nach 4.2 einzusetzen. 7.6 Chemische Zusammensetzung 7.6.1 Brennstoffe Bei Bedarf kann die Elementaranalyse von festen und flüssigen Brennstoffen nach ISO 589, ISO 609, ISO 625, ISO 334, ISO 157 und siehe auch [7] und die von gasförmigen Brennstoffen mittels Gasanalyse vorgenommen werden. 7.6.2 Flugstaub und Asche Für Flugstaub und Asche muss bei der indirekten Wirkungsgradbestimmung für die Berechnung der Verluste jeweils das Unverbrannte bestimmt werden. Über die Methode der Bestimmung muss eine Vereinbarung getroffen werden. 7.6.3 Rauchgas Die Zusammensetzung des Rauchgases ist mit Hilfe von chemischen, physikalisch-chemischen oder rein physikalisch arbeitenden Analysegeräten, die diskontinuierlich oder kontinuierlich arbeiten, zu bestimmen. Die Geräte müssen so bemessen sein, dass der Streubereich der Messwerte unter Berücksichtigung einer statistischen Sicherheit von 95 % folgenden Werten entspricht: Kohlenstoffdioxid: ± 0,2 % Punkte; Sauerstoff: ± 0,15 % Punkte; Volumenkonzentration des Kohlenstoffmonoxid: ± 1 % vom Messbereichsendwert, aber nicht kleiner als ± 0,01 % Punkte. 1) Der Heizwert des Brennstoffes kann vom Gaslieferanten erhalten werden. 2) Für Gase ist das übliche Symbol für GCV Hs und für NCV Hi, siehe EN 437. 12 EN 12953-11:2003 (D) Beim Einsatz automatisch arbeitender Gasanalysengeräten ist die vor Beginn des Versuches vorgenommene Einstellung des Nullpunktes und der Empfindlichkeit nach dem Versuch zu kontrollieren (z. B. durch Zuführung von Prüfgasen). Bei der CO2-Messung mit chemisch arbeitenden Analysegeräten ist zu beachten, dass der CO2- und SO2-Gehalt auf trockenes Rauchgas bezogen gemessen werden. Die Umgebungstemperatur am Messfühler sollte konstant gehalten werden. Bei Netzmessungen ist 7.3 entsprechend anzuwenden. Wenn bei Messungen in Rohren mit großem Durchmesser unterschiedliche Temperaturen an verschiedenen Stellen des gleichen Querschnitts zur selben Zeit ermittelt werden, so ist zu prüfen, ob diese Temperaturunterschiede tragbar sind. Andernfalls ist der Temperatur-Mittelwert durch Netzmessung zu bestimmen. Dazu ist der Messquerschnitt in eine Anzahl gleicher Teilbereiche aufzuteilen, wobei sicherzustellen ist, dass die Messquerschnitte [2] und [3] keine Quer- und Rückströmungen aufweisen. Als Mittelwert wird im Allgemeinen das arithmetische Mittel der gemessenen Temperaturen eingesetzt. In Sonderfällen kann vereinbart werden, dass auch die Geschwindigkeit oder der Wirkdruck gemessen und das gewogene Mittel eingesetzt wird. Da der Einfluss von Unterschieden der Dichte und der spezifischen Wärmekapazität sehr gering ist, kann er vernachlässigt werden. 8 8.1 Energiebilanz und Wärmewirkungsgrad Allgemeines © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die notwendigen Berechnungen zur Einstufung des Wärmewirkungsgrades müssen den Gleichungen in 8.4 bis 8.7 entsprechen. Die Gleichungen ermöglichen die Berechnung entweder auf Basis des Brutto- oder Nettoheizwertes des Brennstoffes; in Abhängigkeit des ausgewählten Wertes wird der Prüfbericht erstellt. ANMERKUNG 1 Das entsprechende Berechnungsverfahren auf Basis der Messergebnisse wird in Bild 6.1-1 dargestellt. ANMERKUNG 2 Die für die vollständige Berechnung benötigten Zahlenwerte sind im Prüfbericht vollständig aufgeführt, einschließlich einer Tabulation des Wärmeberichts. ANMERKUNG 3 Weitere Informationen zur Berechnung der brennstoffmassenbezogenen Verbrennungsluft-/Rauchgasmasse und spezifischen Wärme ist in Anhang A zusammengefasst. Im Normalbetrieb bleibt die elektrische Energie unberücksichtigt. 8.2 Systemgrenze Die normale Systemgrenze muss das gesamte Dampfwassersystem umfassen, siehe Bilder 8.2-1 und 8.2-2, und ist die Basis für die Gleichungen in 8.3 bis 8.7. 13 EN 12953-11:2003 (D) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Legende 1 Brennstoff (mF, H(N/G), hF) 2 Verbrennungsluft (JA) 3 Heizwasserabführung (Q2) 4 Heizwassereinbringung (Q2) 5 Verlust durch Strahlung und Leitung Q RC 6 Verlust durch Rauchgas (Q( HN/G )G ) 7 Verlust durch Enthalpie und Brennstoffrückstände in Asche und Flugstaub (QSF ) Bild 8.2-1 — Heizwasserkesseldiagramm mit den zu- und abgeführten Wärme- und Massenströmen 14 EN 12953-11:2003 (D) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Legende 1 Brennstoff (mF, H(N/G), hF) 2 Verbrennungsluft (JA) 3 Frischdampf ( Q 2 ) 4 Speisewassereinbringung (mFW, hFW) 5 Verlust durch Strahlung und Leitung Q RC 6 Verlust durch Rauchgas (Q(N/G)G ) 7 Verlust durch Enthalpie und Brennstoffrückstände in Asche und Flugstaub (QSF ) Bild 8.2-2 — Dampferzeugerdiagramm mit den zu- und abgeführten Wärme- und Massenströmen 8.3 Bezugstemperatur Bei Abnahmeversuchen beträgt die Bezugstemperatur tr 25 °C. Eine Anpassung des Bruttoheizwertes ist nicht nötig. 8.4 8.4.1 Zugeführte Wärmeströme Allgemeines Die Festlegungen und Gleichungen in 8.4.2 gelten für Abnahmeversuche, in denen nur ein einziger Brennstoff verwendet wird, unter Anwendung der indirekten Methode. 8.4.2 Dem verbrannten Brennstoff proportional zugeführte Wärmeströme Zu den proportional dem verbrannten Brennstoff zugeführten Wärmeströmen Q(N/G)Ztot gehören die Wärme des Brennstoffes (chemisch erzeugte Wärme) und die Wärme der Verbrennungsluft. Dies wird durch die Gleichungen 8.4-1 und 8.4-2 angegeben. 15 EN 12953-11:2003 (D) é ( H (N) + hF ) ù Q ( N)Ztot = m F ê ú + JA ë (1 − lu ) û (8.4-1) Q (N)Ztot = m F H (N)tot é ( H (G) + hF ) ù Q (G)Ztot = m F ê + JA ú − l ( 1 ) u ë û (8.4-2) Q (G)Ztot = m F H (G)tot Dabei ist m F der Brennstoffmassenstrom; H(N) der Nettoheizwert des Brennstoffes bei Bezugstemperatur; H(G) der Bruttoheizwert des Brennstoffes bei Bezugstemperatur; hF die Enthalpie des Brennstoffes; JA die Enthalpie der Verbrennungsluft; lu das Verhältnis des unverbrannten zum zugeführten Brennstoffmassenstrom (siehe 8.5.5). © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Enthalpie des Brennstoffes hF ist: hF = c F (t F − t r ) (8.4-3) Dabei ist cF die integrale spezifische Wärme zwischen tF und tr; tF die Brennstofftemperatur; tr die Bezugstemperatur, tr = 25 °C. Das Verhältnis des unverbrannten zum zugeführten Brennstoffmassenstrom ist: lu = m Fv m Fo (8.4-4) und die Enthalpie der Verbrennungsluft JA ist: J A = µA cpA (tA − tr ); Dabei ist 16 µA das Verhältnis der Verbrennungsluftmasse zur Brennstoffmasse; tA die Lufttemperatur an der Systemgrenze; cpA die integrale spezifische Wärme zwischen tA und tr der Luft; m Fv der unverbrannte Brennstoffmassenstrom; m Fo der Brennstoffmassenstrom. (8.4-5) EN 12953-11:2003 (D) 8.4.3 Zusatzwärmen Zusatzwärmen, d. h. nicht chemisch gebundene Wärmemengen (siehe 8.4.2), werden nicht angeführt. 8.5 Verluste 8.5.1 Allgemeines Bei der Berechnung der Verluste muss eine ähnliche Unterscheidung getroffen zwischen Verlusten, die proportional zu den Brennstoffströmen sind oder nicht, und direkt gemessen werden. 8.5.2 Rauchgasverluste Die Rauchgasverluste Q(N/G)G müssen nach der nachstehend aufgeführten Gleichung berechnet werden: [ ] Q (N)G = m F ( J (N)G − J (N)Gr ) = m F µ Gd c pGd (t G − t r ) + µH2O cpST (t G − t r ) = m F µ G cpG (t G − t r ) [ ] Q (G)G = m F ( J (G)G − J (G)Gr ) = m F µ Gd cpGd (t G − t r ) + µ H 2 O ( hH2OG − hH2OG − hH2Or ) (8.5-1) (8.5-2) Dabei ist µ H 2O = µ H 2OF + µ Ad x H 2OAd und µ H 2OF = γ H 2O + 8,937 γ H © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Dabei ist m F der Brennstoffmassenstrom; J(N)G die Enthalpie des Rauchgases bei Rauchgastemperatur tG nach dem berechneten Heizwert (keine Dampfkondensation; J(N)Gr die Enthalpie des Rauchgases bei Bezugstemperatur tr nach dem berechneten Heizwert (keine Dampfkondensation); J(G)G die Enthalpie des Rauchgases bei Rauchgastemperatur tG nach dem berechneten Brennwert (Dampfkondensation); J(G)Gr die Enthalpie des Rauchgases bei Bezugstemperatur tr nach dem berechneten Brennwert (Dampfkondensation); µGd die brennstoffmassenbezogene trockene Rauchgasmasse; µG die brennstoffmassenbezogene Rauchgasmasse; µ H 2O die brennstoffmassenbezogene Wassermasse im Rauchgas; µ H 2OF die brennstoffmassenbezogene Wassermasse aus dem Brennstoff (gespeichertes und durch Verbrennung erzeugtes Wasser); µAD die trockene Verbrennungsluftmasse im Verhältnis zur Brennstoffmasse; x H 2OAd der Feuchtigkeitsgehalt der feuchten Luft basierend auf der Masse der trockenen Luft æ m çç m A = m AD + m H 20 × m H 20 Ad = H 20 m AD è ö ÷÷ in kg/kg; ø γ H 2O die bezogene Wassermasse im Brennstoff; γH die bezogene Wasserstoffmasse im Brennstoff; (8.5-3) 17 EN 12953-11:2003 (D) cpG die integrale spezifische Wärmekapazität zwischen tG und tr des Rauchgases; cpGd die integrale spezifische Wärmekapazität zwischen tG und tr des trockenen Rauchgases; CpST die integrale spezifische Wärmekapazität zwischen tG und tr des Dampfes; tG die Rauchgastemperatur; tr die Bezugstemperatur; hH 2OG die Enthalpie des Dampfes oder Wassers bei pG ≈ 1 bar und Rauchgastemperatur tG; hH 2Or die Enthalpie des Wasser bei pr ≈ 1 bar und Rauchgastemperatur tr. 8.5.3 Verluste durch unverbranntes CO Unter normalen Bedingungen muss der Verlust durch CO unbeachtet bleiben. 8.5.4 Verluste durch Strahlung und Leitung Da die Wärmeverluste durch Strahlung und Leitung (kurz „Strahlungs- und Leitungsverluste“ genannt) im Allgemeinen nicht gemessen werden können, sind hierfür Erfahrungswerte einzusetzen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Strahlungs- und Leitungsverluste QRC in MW für die gebräuchlichsten Dampferzeugerbauarten sind nach Gleichung (8.5-4) zu berechnen und in Bild 8.5-1 dargestellt. Legende 1 Festbrennstoff 2 Heizöl- und Erdgaskessel a b QRC QE Bild 8.5-1 — Wärmeverlust durch Strahlung und Leitung 18 EN 12953-11:2003 (D) Das Diagramm in Bild 8.5-1 basiert auf der folgenden Gleichung: Q RC = CQ N0,6 (8.5-4) Dabei ist = 0,0072 für Heizöl- und Erdgaskessel bzw. C = 0,0144 für Steinkohlekessel; C Q E Nutzwärmeleistung, in MW. 8.5.5 Verluste durch die Enthalpie und das Unverbrannte in Asche Q Ash und Flugstaub Q FA Bei Systemen, die mit festen Brennstoffen gefeuert werden, sind Verluste durch die Enthalpie und das Unverbrannte in Asche und Flugstaub zu beachten. Wird der Asche- und Flugstaubmassenstrom gemessen, so ergeben sich die Verluste QSF zu: Q Ash = m Ash uAsh H (N)u = m Ash hAsh (8.5-5) Q FA = m FA uFA H (N)u = m FA hFA (8.5-6) QSF = Q Ash + Q FA (8.5-7) und das Verhältnis des Unverbrannten zum zugeführten Brennstoffmassenstrom lu: © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen lu = γ Ash (1 − v) (m Ash u Ash + m Ash + m FA u FA ) (1 - γ Ash − γ H 2O ) (m Ash (1 − u Ash ) + m FA (1 − u FA )) (8.5-8) Dabei ist m Ash der Aschenmassenstrom; m FA der Flugstaubmassenstrom; uAsh der Anteil des Unverbrannten in der Asche; uFA der Anteil des Unverbrannten im Flugstaub; H(N)u der Heizwert des Unverbrannten; γAsh der Aschegehalt des Brennstoffes; γ H2O der Wassergehalt des Brennstoffes; v der verflüchtigte Anteil der Asche. Im Gegensatz zu der Bestimmung von Asche wurde v hier aufgenommen, um die Tatsache zu berücksichtigen, dass sich bekanntermaßen eine weitere Aschemenge bei höheren Ofentemperaturen verflüchtigt. Bis jetzt wurde noch nicht ermittelt, inwieweit v abhängig ist von der Brennstoffsorte und der Art der Feuerungsanlage. Für Abnahmeversuche wird empfohlen, für Brenner- und Rostfeuerungsanlagen von einem Wert von 5 % auszugehen. Liegen Ergebnisse aus speziellen Messungen vor, sollten diese Angaben zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe bekannt und in den Garantiebedingungen angegeben sein. 19 EN 12953-11:2003 (D) 8.6 Indirekte Wirkungsgradbestimmung 8.6.1 Messgrößen Für die Bestimmung des Wirkungsgrades nach der indirekten Methode sind im Allgemeinen folgende Größen zu ermitteln: a) Heizwert oder Brennwert, Asche- und Wassergehalt sowie die Elementaranalyse des Brennstoffes, falls erforderlich; b) Rauchgasanalyse (CO2- oder O2- und CO-Gehalt); c) Temperatur des austretenden Rauchgases; d) Temperatur des Brennstoffes und der Verbrennungsluft; e) Feuchtigkeitsgehalt der Verbrennungsluft; f) Umgebungslufttemperatur, Temperatur im Kesselhaus und Luftdruck; g) Temperatur und Massenstrom der abgezogenen Asche; h) Anteil Unverbranntes oder Kohlenstoffgehalt der Asche oder Heizwert oder Brennwert der Asche. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Wird ein Heizgas verwendet, müssen die Ergebnisse seiner Elementaranalyse in jedem Fall bekannt sein. Bei festen Brennstoffen, Heizöl und Erdgas sind diese analytischen Werte nur erforderlich, wenn es nicht möglich ist, den Verbrennungsluft- und Erdgasgehalt statistisch zu erfassen. Zusätzlich zu den vorgenannten Größen müssen alle Kennwerte, die den Beharrungszustand dokumentieren, gemessen werden (z. B. Dampfdruck, Wassertemperatur). 8.6.2 Berechnung des Wirkungsgrades Für die Bestimmung des Wirkungsgrades kann die spezifische Wärme wie folgt berechnet werden: a) b) lG ist der Rauchgasverlust Q (N)G l(N)G = Q(G)Ztot (8.6-1) Q (G)G l(G)G = Q(G)Ztot (8.6-2) IRC ist der Verlust durch Strahlung und Leitung l (N)RC = Q RC Q = Q RC Q = (N)Ztot l (G)RC = (G)Ztot 20 Q RC η ( N)B Q (8.6-3) Q RC η (G)B Q (8.6-4) E E EN 12953-11:2003 (D) c) lSF ist der Verlust durch Enthalpie und Unverbranntes in Asche und Flugstaub für fest Brennstoffe l(N)SF = Q Ash + Q FA Q (8.6-5) l(G)SF = Q Ash + Q FA Q (G)Ztot (8.6-6) (N)Ztot Der Wirkungsgrad wird also wie folgt berechnet: 8.7 η(N)b = 1 − l(N)G − l(N)RC − l(N)SF (8.6-7) η(G)B = 1 − l(G)G − l(G)RC − l(G)SF (8.6-8) Nutzwärmeleistung Die Nutzwärmeleistung Q E ist die gesamte Wärme, die im Dampferzeuger an das Wasser und/oder an den Dampf übertragen wird. Q E = η (N)B Q (N)Ztot (8.7-1) Q E = η (G)B Q (G)Ztot (8.7-2) Q N (hST − H FW ) (8.7-3) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen m ST = Dabei ist: 9 m ST der Frischdampfmassenstrom; hST die Frischdampfenthalpie; hFW die Speisewasserenthalpie. Messunsicherheit Wenn keine ausführliche Fehlerauswertung durchgeführt wird, wird davon ausgegangen, dass die Wärmeleistung des Kessels in Übereinstimmung mit dieser Europäischen Norm mit einer Grenzabweichung von ± 0,5 % berechnet wird. 21 EN 12953-11:2003 (D) Anhang A (informativ) Berechnung der brennstoffmassenbezogenen Verbrennungsluft-/ Rauchgasmasse und spezifischen Wärme A.1 Brennstoffmassenbezogene Verbrennungsluft-/Rauchgasmasse Wärme und spezifische Brennstoffmassenbezogene Verbrennungsluft-/Rauchgasmasse (kurz genannt Verbrennungsluftgehalt und Rauchgasgehalt) muss entweder auf Basis der Elementaranalyse (siehe Gleichung A.1-2) oder mit statistischen Methoden (siehe Gleichung A.1-3) bestimmt werden. Auf Grund der gegebenen Messunsicherheit müssen als Erstes die folgenden stöchiometrischen Kennwerte bestimmt werden: µAod Verbrennungsluftgehalt (Trockenbasis), in kg/kg µGod Rauchgasgehalt (Trockenbasis), in kg/kg VGod Rauchgasvolumen (in Normzustand) (Trockenbasis), in m /kg 3 µCO2GO Kohlenstoffdioxidgehalt, in kg/kg © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen µ H2OGF Wasserdampfgehalt, in kg/kg Folgendes muss ebenfalls bekannt sein: x H 2OAd (siehe 8.5.2) Also: VCO2o = µ CO2o / ρ nCO2 (A.1-1) γˆCO2d = VCO2o / VGod (A.1-2) γˆCO2d − γ CO2d γ O2d (A.1-3) = µ Aod + ρ nAD VGod γ CO2d − γ CO2AD γ O2AD − γ O2d − γ CO2d − γ CO2Ad γˆ γˆ γ O2d γ O2Ad VGd =VGod +VGod CO2d =VGod CO2d (A.1-4) =VGod +VGod =VGod γ CO2d − γ CO2Ad γ CO2d − γ CO2Ad γ O2Ad − γ O2d γ O2Ad − γ O2d − γ CO2d γˆ γ O2d µ CO2 = µ CO2O + ρ nAd VGod CO2d x CO2Ad = µ CO2O + ρ nAD VGod x CO2Ad (A.1-5) γ CO2d − γ CO2Ad γ O2Ad − γ O2d µ Ad = µ Aod + ρ nAD VGod 22 µH2O = µH2OF + µ Ad xH2OAd (A.1-6) µ A = µ AD (1 + xH2OAd ) (A.1-7) µG = µ A + 1 − γ Ash (1 − v) (A.1-8) x CO2 = µ CO2 / µ G (A.1-9) xH2O = µ H2O / µ G (A.1-10) cpG = f (xH2O , c CO2 , t ) (A.1-11) EN 12953-11:2003 (D) mit 3 3 y CO 2Ad Kohlenstoffdioxidgehalt der trockenen Luft (= 0,00033 m /m ) 3 3 Sauerstoffgehalt der trockenen Luft (= 0,20938 m /m ) y O2 Ad ρnCO2 Normdichte des Kohlenstoffdioxids (= 1,9770 kg/m3) 3 ρ nAd Normdichte der trockenen Luft (= 1,2930 kg/m ) xCO 2 Ad Kohlenstoffdioxidgehalt der trockenen Luft (= 0,000505 kg/kg) ANMERKUNG Nach DIN 1871 [8]. A.2 Elementaranalyse A.2.1 Feste Brennstoffe und Rauchgas © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Zusammensetzung der festen und flüssigen Brennstoffe muss mit folgenden Bestandteilen beschrieben werden, in kg/kg: γC der Kohlenstoffgehalt des Brennstoffes; γH der Wasserstoffgehalt des Brennstoffes; γS der Schwefelgehalt des Brennstoffes; γO der Sauerstoffgehalt des Brennstoffes; γN der Stickstoffgehalt des Brennstoffes; γ H2O der Wassergehalt des Brennstoffes; γ Ash der Aschegehalt des Brennstoffes. Die Summe der Bestandteile muss 1 sein, d. h. åγ i =1 (A.2-1) Für einen flüssigen Brennstoff ist meistens nur die Summe γC + γH = γCH bekannt. Bei der Elementarberechnungsmethode werden folgende Werte verwendet: γ C = 0,86 γ CH γ H = 0,14 γ CH (A.2-2) Ist γCH auch für einen festen Brennstoff angegeben, so ist wie folgt zu rechnen: γ H = 0,015 (1 − γ A − γ H2O ) γ C = γ CH − γ H 23 EN 12953-11:2003 (D) Die folgenden Kennwerte sind zu berechnen: µ Aod = 11,5122 γ C + 34,2974 γ H + 4,3129 γ S − 4,3212 γ O (A.2-3) µGod = 12,5122 γ C + 26,3604 γ H + 5,3129 γ S − 3,3212 γ O + 1,0 γ N (A.2-4) VGod = 8,8930 γ C + 20,9724 γ H + 3,3190 γ S − 2,6424 γ O + 0,7997 γ N (A.2-5) µ CO 2O = 3,6699 γ C + 0,0173 γ H + 0,0022 γ S − 0,0022 γ O (A.2-6) µ H 2OF = 8,9370 γ H + 1,0 γ H 2O (A.2-7) A.2.2 Brenngase Der Heizwert/Brennwert muss durch die experimentelle Methode oder durch Analyse der Zusammensetzung der Brenngase bestimmt werden. Die Eigenschaften von Brenngasen sind in Tabelle A.2-1 angegeben. Tabelle A.2-1 — Eigenschaften von Brenngasen Gastype © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Zusammensetzung yCO Benennung Kohlenstoffmonoxidgehalt Molare Masse Molares Volumen Dichte Gaskonstante Brennwert Heizwert Brennwert Heizwert M Vmn ρni R H(G)N H(N)n H(G) H(N) kg/kmol m /kmol kg/m 3 kJ/kg/K MJ/m MJ/kg MJ/kg 28,0104 22,400 1,2505 0,29665 12,633 12,633 10,103 10,103 3 3 MJ/m 3 y H2 Wasserstoffgehalt 2,0158 22,428 0,08998 4,12723 12,745 10,783 141,800 119,971 y CH 4 Methangehalt 16,0428 22,360 0,7175 0,51703 39,819 36,883 55,499 50,013 y C2H 4 Ethengehalt 28,0536 22,245 1,2611 0,29414 63,414 59,458 50,284 47,147 y C2H 6 Ethangehalt 30,0693 22,191 1,3550 0,27376 70,293 64,345 51,876 47,486 y C3 H 6 Propengehalt 42,0804 21,998 1,9129 0,19392 93,575 87,575 48,918 45,781 y C3 H 8 Propangehalt 44,0962 21,928 2,0110 0,18446 101,242 93,215 50,346 46,354 y C 4 H10 Butangehalt 58,1230 21,461 2,7083 0,13697 134,061 123,809 49,500 45,715 y N2 Stickstoffgehalt 28,0134 22,403 1,2504 0,29666 0,000 0,000 0,000 0,000 y CO 2 Kohlenstoffdioxidgehalt 44,0098 22,261 1,9770 0,18763 0,000 0,000 0,000 0,000 y O2 Sauerstoffgehalt 31,9988 22,392 1,4290 0,25968 0,000 0,000 0,000 0,000 y H 2S Schwefelwasser34,0760 stoffgehalt 22,192 1,5355 0,24168 25,336 23,353 16,500 15,209 ANMERKUNG Auf der Grundlage der Normdichte [8], [9]. Ist CmHn die Summe höherer Wasserstoffe eines bestimmten Brenngases, werden die Werte für Propan (C3H6) zur Berechnung verwendet 24 EN 12953-11:2003 (D) Die Summe der Bestandteile muss 1 sein, d. h.: åy =1 (A.2-8) i 3 Die Normdichte des Brenngases in kg/m wird angegeben durch: ρn = åy i ρ ni (A.2-9) Die Massenanteile sind zu berechnen aus: xi = yi ρ ni / ρ n (A.2-10) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Berechnung des Heizwertes/Brennwertes: H (G)n = åH (G)ni yi (A.2-11) H (N)n = åH (N)ni yi (A.2-12) H (G) = åH (G)i xi (A.2-13) H (N) = åH (Ni) xi (A.2-14) Tabelle A.2-2 — Verbrennungsluft- und Rauchgasgehalte, Rauchgasvolumen, CO2 und Wasserdampfgehalt eines Brenngases µ CO 2o µ H 2OF m /kg kg/kg kg/kg 3,46825 2,30404 1,57244 — 34,29736 26,36036 20,97240 0,01731 8,93700 CH4 17,23826 15,99234 11,92859 2,75201 2,24592 C2H4 14,78668 14,50234 10,62890 3,14501 1,28434 C2H6 16,09464 15,29728 11,32231 2,93534 1,79736 C3H8 15,67859 15,04442 11,10174 3,00203 1,63417 C4H10 15,46334 14,91360 10,98763 3,03654 1,54975 C3H6 14,78668 14,50234 10,62890 3,14501 1,28434 H2S 6,08668 6,55801 4,36332 0,00307 0,52868 O2 – 4,32120 – 3,32120 – 2,64236 – 0,00218 N2 — 1,00000 0,79972 — — CO2 — 1,00000 0,50582 1,00000 — µAod µGod VGod kg/kg kg/kg CO 2,46825 H2 3 — Die Umrechnung des Heizwertes auf den Brennwert erfolgt nach folgenden Gleichungen: H (N) = H (N)in × ρ n (A.2-15) H (G) = H (N) + µ H 2 OF L r (A.2-16) [ ] [ ] H (N)n MJ/m3 = H (N)n kWh/m3 3,6 (A.2-17) 25 EN 12953-11:2003 (D) Dabei ist: H(N)n 3 3 der Heizwert in kJ/m oder MJ/m 3); H(N) der Heizwert in kJ/kg oder MJ/kg; H(G)n der Brennwert in kJ/m oder MJ/m ; H(G) der Brennwert in kJ/kg oder MJ/kg; Lr die spezifische latente Wärme (Verdampfungswärme) in kJ/kg bei 25 °C; Lr = 2442,5 kJ/kg. µ Aod = åµ Aodi xi (A.2-18) µGod = åµ Godi xi (A.2-19) VGod = åV 3 Godi 3 (A.2-20) xi µ CO 2O = åµ CO 2oi xi (A.2-21) µ H 2OF = åµ H 2OFi xi (A.2-22) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Werte dieser Parameter sind in Tabelle A.2-2 angegeben. A.3 Statistische Analyse Die statistische Verbrennungsrechnung beruht auf der empirischen Anhängigkeit zwischen den Massenstromverhältnissen und dem Heizwert/Brennwert. In diesem Zusammenhang zeigt eine Auswertung von Brennstoffproben aus verschiedenen Ländern der ganzen Welt einen gemeinsamen funktionellen Zusammenhang. Da dabei eine große Anzahl von unabhängigen Messungen verwendet wurde und eine Bewertung der Massebilanzen durchgeführt wurde, hat das Ergebnis einen hohen Genauigkeitsgrad. Bei der Untersuchung wurden Proben mit einem Aschegehalt bis zu 30 % mit einbezogen. ANMERKUNG a) 3) 26 Feste Brennstoffe erfordern besondere Berücksichtigungen. Heizöl H(N) Heizwert (NCV) in MJ/kg H(G) Brennwert (GCV) in MJ/kg µ Aod = 0,43973 + 0,32426 H (N) (A.3-1) µ Aod = 1,78457 + 0,27471 H (G) (A.3-2) µGod + 3,44402 + 0,25041 H (N) (A.3-3) µGod + 4,48259 + 0,21215 H (G) (A.3-4) VGod = 1,76435 + 0,20060 H (N) (A.3-5) VGod = 2,59630 + 0,16994 H (G) (A.3-6) 3 3 MJ/m = 3,6 kWh/m EN 12953-11:2003 (D) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen b) µCO2O = 2,50314 + 0,01510 H (N) (A.3-7) µCO2O = 2,56579 + 0,01280 H (G) (A.3-8) µH2OF = 2,00428 + 0,07384 H (N) (A.3-9) µH2OF = 1,69803 + 0,06256 H ( G ) (A.3-10) Erdgas H(N) Heizwert (NCV) in MJ/kg H(G) Brennwert (GCV) in MJ/kg µ Aod = 0,06303 + 0,34516 H (N) (A.3-11) µ Aod = 0,00389 + 0,31073 H (G) (A.3-12) µGod + 1,01490 + 0,29979 H (N) (A.3-13) µGod + 1,06627 + 0,26988 H (G) (A.3-14) VGod = 0,64972 + 0,22553 H (N) (A.3-15) VGod = 0,68836 + 0,20304 H (G) (A.3-16) µCO2O = 0,55157 + 0,04482 H (N) (A.3-17) µCO2O = 0,55925 + 0,04035 H (G) (A.3-18) µH2OF = 0,07793 + 0,04537 H (N) (A.3-19) µ H2OF = 0,07016 + 0,04084 H ( G ) (A.3-20) A.4 Spezifische Wärme von Rauchgas und Verbrennungsluft Spezifische Wärme von Rauchgas und Verbrennungsluft, dargestellt in Bild A.4-1, werden wie folgt berechnet cpGo = cpAdo + CpH2O xH2O + CpCO2 xCO2 (A.4-1) cpAo = c pAdo + C pH2O xH2OA (A.4-2) cpGdo = cpAdo + CpCO2 xCO2 (A.4-3) cpAdo = a + b c d e f t + t2 + t3 t4 + t5 2 3 4 5 6 C pH2O = a1 + CpCO2 = a2 + b1 c d e t + 1 t2 + 1 t3 + 1 t4 2 3 4 5 b2 c d e t + 2 t2 + 2 t3 + 2 t 4 2 3 4 5 (A.4-4) (A.4-5) (A.4-6) 27 EN 12953-11:2003 (D) Dabei sind cpGo die integrale spezifische Wärme von Brenngas zwischen 0 °C und t °C, in kJ/(kg K); cpAdo die integrale spezifische Wärme von Trockenluft zwischen 0°C und t °C, in kJ/(kg K); c pAo die integrale spezifische Wärme von feuchter Luft zwischen 0 °C und t °C, in kJ/(kg K); cpGdo die integrale spezifische Wärme von Trockenbrenngas zwischen 0 °C und t °C, in kJ/(kg K); x H 2OA der Wassergehalt von feuchter Luft in kg/kg x H 2OA = x H 2OAd / (1 + x H 2OAd ) . Die Polynomkoeffizienten sind nach Tabelle A.4-1 und Bild A.4-1 berechnet und gelten innerhalb der nachstehend aufgeführten Grenzen: 0 < xH2OA < 0,3 0 < xCO2 < 0,25 0 °C < t < 1 200 °C Die integrale spezifische Wärme zwischen den Temperaturen t1 und t2 wird wie folgt berechnet: © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen cp = cp0 (t1 ) t1 − cp0 (t2 ) t2 (A.4-7) t1 − t2 Tabelle A.4-1 — Polynomkoeffizienten zur Bestimmung der integralen spezifischen Wärmekapazität Koeffizient (A.4-4) 28 Koeffizient (A.4-5) Koeffizient (A.4-6) a 0,1004173 E + 01 a1 0,8554535 a2 b 0,1919210 E – 04 b1 0,2036005 E – 03 b2 0,7661864 E – 03 c 0,5883483 E – 06 c1 0,4583082 E – 06 c2 – 0,9259622 E – 06 d – 0,7011184 E – 09 d1 – 0,2798080 E – 09 d2 0,5293496 E – 09 e 0,3309525 E – 12 e1 0,5634413 E – 13 e2 – 0,1093573 E – 12 f – 0,5673876 E – 16 – 0,1002311 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-11:2003 (D) Legende a Integrale spezifische Wärmekapazität von Rauchgas cpG und Verbrennungsluft cpA b Temperatur t Bild A.4-1 — Integrale spezifische Wärmekapazität von Rauchgas und Verbrennungsluft in Abhängigkeit von der Temperatur 29 EN 12953-11:2003 (D) Anhang B (normativ) Abhitzekessel B.1 Allgemeines Dieser Anhang umfasst die Anwendung von Abhitzekesseln, die Wärme aus Abhitze, die durch den Kessel geleitet wird, extrahieren. Die Gase, die durch den Kessel geleitet werden, können aus unterschiedlichen Quellen stammen, z. B. aus Gasturbinen, Kolbenmaschinen, Veraschungsanlagen und Öfen etc. B.2 Nutzwärmeleistung Werden die Verluste durch Strahlung und Leitung des Kessels nicht beachtet, entspricht die Nutzwärmeleistung Q N der aus Abhitze extrahierten Wärme. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Q N = Q Z (B.2-1) Die Verluste durch Strahlung und Leitung eines Abhitzekessels sind im Allgemeinen gering, aber Verluste auf Grund von Leckage durch isolierende Regelklappen in Nebenleitungen etc. müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Der Verlust Q RC kann näherungsweise errechnet werden auf der Grundlage von Bild 8.5-1 unter Anwendung von Kurve 1 mit der Konstanten C für Steinkohlekessel. Q N = Q Z − Q RC (B.2-2) B.3 Abhitzewärme Die Abhitzewärme ist Q Z = m G ⋅ cpG (t1 − t2 ) (B.3-1) Dabei ist mG der Massestrom von Abhitze; cpG die integrale spezifische Wärme zwischen den Temperaturen t1 und t2 (siehe A.4-7); t1 die Gastemperatur der Kesseleinströmöffnung; t2 die Gastemperatur an der Kesselausströmöffnung. Die integrale spezifische Wärmekapazität einer Mischung kann wie folgt bestimmt werden: n cpG = å x; C i =1 30 pi (B.3-2) EN 12953-11:2003 (D) Dabei ist Cpi die integrale spezifische Wärmekapazität des Bestandteils i und zwischen t1 und t2; xi die Anteile der Bestandteile der Mischung nach Masse; n die Anzahl der Bestandteile. Auf ähnliche Weise wie in A.4 beschrieben wird die integrale spezifische Wärmekapazität jedes einzelnen Bestandteils zwischen 273,15 K und t in Kelvin wie folgt bestimmt: C pi = a + bt + ct 2 + dt 3 + et 4 (B.3-3) Polynomkoeffizienten für gewöhnliche Gase werden in nachstehender Tabelle B-3 aufgeführt. Tabelle B.3-1 — Polynomkoeffizienten zur Bestimmung der integralen spezifischen Wärmekapazität Gas a –1 CO2 4,1025 · 10 H2O 1,9212 O2 9,6681 · 10 N2 1,0969 · 10 SO2 4,1527 · 10 Ar © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen b c –3 1,961 · 10 d –6 – 2,029 · 10 –4 2,6338 · 10 – 7,9726 · 10 – 2,1229 · 10 –8 – 2,1578 · 10 –7 – 2,9026 · 10 –8 – 5,4327 · 10 – 6,5424· 10 –4 2,2309 · 10 –0 – –4 7,8749 · 10 –4 – 3,2149 · 10 –1 7,2801 · 10 –9 1,1997 · 10 –6 –1 3,9612 · 10 e – – 13 3,0775 · 10 –9 6,5776 · 10 – 13 –9 7,0413 · 10 – 13 – 10 – 2,9647 · 10 – 14 – 10 2,7543 · 10 – 13 Cp von Argon ist konstant mit 0,519 kJ/(kg K) B.4 Zugeführte Wärme Die in den Gasen enthaltene Wärme, die bei t1 °C in den Kessel geführt wird, muss wie folgt bestimmt werden: cZtot = m G ⋅ cpG1 ⋅ t1 (B.4-1) Dabei ist cpG1 die integrale spezifische Wärme zwischen 0 °C und t1 °C. B.5 Wärmeleistung Die Wärmeleistung des Kessels muss wie folgt bestimmt werden: Q ηB = N Q Ztot (B.5-1) B.6 Messmethoden B.6.1 Gasmassestrom Wenn es sich als praktisch erweist, muss der Gasmassestrom nach der Methode in 7.4.3.2 dieser Norm gemessen werden. Der Gesamtmassestrom kann jedoch vor dem Versuch vertraglich vereinbart werden. ANMERKUNG Da der Kessel unveränderlich gegen einen vorgeschriebenen Gasmassestrom ausgelegt ist, ist es oft ratsam, diesen Wert für Versuchszwecke zu akzeptieren. 31 EN 12953-11:2003 (D) B.6.2 Gastemperatur Die in 7.3 dieser Norm angegebenen Methoden müssen angewendet werden. B.6.3 Gaszusammensetzung Dies muss durch die in 7.6.3 dieser Norm angegebenen Methoden oder durch Berechnung oder muss vor dem Versuch durch vertragliche Vereinbarungen bestimmt werden. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen ANMERKUNG Da der Kessel unveränderlich gegen eine vorgeschriebene Gaszusammensetzung ausgelegt ist, ist es oft ratsam, diese Analyse für Versuchszwecke zu akzeptieren. 32 EN 12953-11:2003 (D) Literaturhinweise [1] VDI/VDE 3511 Blatt 1, Technische Temperaturmessungen — Grundlagen und Übersicht über besondere Temperaturmessverfahren VDI/VDE 3511 Blatt 2, Technische Temperaturmessungen — Berührungsthermometer VDI/VDE 3511 Blatt 3, Technische Temperaturmessungen — Messverfahren und Messwertverarbeitung für elektrische Berührungsthermometer VDI/VDE 3511 Blatt 4, Technische Temperaturmessungen — Strahlungsthermometrie. VDI/VDE 3511 Blatt 5, Technische Temperaturmessungen — Einbau von Thermometern [2] VDI 2066 Blatt 1, Messen von Partikeln — Staubmessungen in strömenden Gasen — Gravimetrische Bestimmung der Staubbeladung — Übersicht [3] VDI/VDE 2640 Blatt 3, Netzmessungen in Strömungsquerschnitten — Bestimmung des Gasstromes in Leitungen mit Kreis-, Kreisring- oder Rechteckquerschnitt VDI/VDE 2640 Blatt 4, Netzmessungen in Strömungsquerschnitten — Bestimmung der mittleren Temperatur in strömenden Flüssigkeiten [4] VDI 2066 Blatt 2 (z. Z. Entwurf), Messen von Partikeln — Manuelle Staubmessung in strömenden Gasen — Gravimetrische Bestimmung der Staubbeladung — Filterkopfgeräte © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen NF X44-052, Sampling of dust in a stream of gas (General case) VDI 2066 Blatt 3, Messen von Partikeln — Manuelle Staubmessung in strömenden Gasen — Gravimetrische Bestimmung der Staubbeladung — Filterkopfgerät VDI 2066 Blatt 4, Messen von Partikeln — Staubmessung in strömenden Gasen — Bestimmung der Staubbeladung durch kontinuierliches Messen der optischen Transmission VDI 2066 Blatt 5, Messen von Partikeln — Staubmessung in strömenden Gasen — Fraktionierende Staubmessung nach dem Impaktionsverfahren — Kaskadenimpaktor VDI 2066 Blatt 6, Messen von Partikeln — Staubmessung in strömenden Gasen — Bestimmung der Staubbeladung durch kontinuierliches Messen des Streulichtes mit dem Photometer KTN [5] VDI Wärmeatlas, Berechnungsblätter für den Wärmeübergang, Berlin, Springer 1997 The International Association for the Properties of Water and Steam (IAPWS) IF 97 for water and steam properties. [6] DIN 51853, Prüfung von Brenngasen, Schutz- und Abgasen — Probenahme [7] DIN 51700, Prüfung fester Brennstoffe — Allgemeines und Übersicht über Prüfverfahren [8] DIN 1871, Gasförmige Brennstoffe und sonstige Gase — Dichte und relative Dichte — bezogen auf den Normzustand [9] Brandt, F., Brennstoffe und Verbrennungsrechnung, FDBR-Fachbuchreihe, Vol.1, Essen: Vulkan Verlag, 1981 EN 437, Prüfgase — Prüfdruck — Anwendungskategorien EN 837-1, Druckmessgeräte — Teil 1: Druckmessgeräte mit Rohrfedern — Maße, Messtechnik, Anforderungen und Prüfung/Achtung: Korrigierte Seiten vom 16. Januar 1997, 20. Februar 1997 EN 837-3, Druckmessgeräte — Teil 3: Druckmessgeräte mit Platten- und Kapselfedern — Maße, Messtechnik, Anforderungen und Prüfung/Achtung: Korrigierte Seiten vom 16. Januar 1997, 20. Februar 1997 33 EN 12953-11:2003 (D) EN 60751, Industrielle Platin-Widerstandsthermometer und Platin-Messwiderstände (IEC 60751:1983 + A1:1986) ISO 3993, Liquefied petroleum gas and light hydrocarbons — Determination of density or relative density — Pressure hydrometer method ISO/TR 5168, Measurement of fluid flow — Evaluation of uncertainties IEC 60584-1, Thermocouples — Part 1: Reference tables (IEC 584-1:1995) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen IEC 584-2, Thermocouples — Part 2: Tolerances (IEC 584-2:1982 + A1:1989) 34 DEUTSCHE NORM Januar 2004 X DIN EN 12953-12 ICS 27.060.30; 27.100 Großwasserraumkessel – Teil 12: Anforderungen an Rostfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe für den Kessel; Deutsche Fassung EN 12953-12:2003 Shell boilers – Part 12: Requirements for grate firing systems for solid fuels for the boiler; German version EN 12953-12:2003 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Chaudières à tubes de fumée – Partie 12: Exigences pour les équipements de chauffe à grille pour combustibles solides de la chaudière; Version allemande EN 12953-12:2003 Gesamtumfang 22 Seiten Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD) im DIN DIN Deutsches Institut für Normung e.V. • Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin © Preisgruppe 12 www.din.de www.beuth.de 5% 9473107 DIN EN 12953-12:2004-01 Die Europäische Norm EN 12953-12:2003 hat den Status einer Deutschen Norm. Nationales Vorwort Diese Deutsche Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 12953-12:2003 „Großwasserraumkessel — Teil 12: Anforderungen an Rostfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe für den Kessel“. Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“ erarbeitet. Der für die deutsche Mitarbeit zuständige Arbeitsausschuss im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ist der als Spiegelausschuss eingesetzte Arbeitsausschuss GA 269 „Dampfkessel“ des Normenausschusses Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD). Für den Fall einer undatierten Verweisung im normativen Text (Verweisung auf eine Norm ohne Angabe des Ausgabedatums und ohne Hinweis auf eine Abschnittsnummer, eine Tabelle, ein Bild usw.) bezieht sich die Verweisung auf die jeweils neueste gültige Ausgabe der in Bezug genommenen Norm. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Für den Fall einer datierten Verweisung im normativen Text bezieht sich die Verweisung immer auf die in Bezug genommene Ausgabe der Norm. 2 EN 12953-12 EUROPÄISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE September 2003 ICS 27.060.30; 27.100 Deutsche Fassung Großwasserraumkessel Teil 12: Anforderungen an Rostfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe für den Kessel Shell boilers — Part 12: Requirements for grate firing systems for solid fuels for the boiler Chaudières à tubes de fumée — Partie 12: Exigences pour les équipements de chauffe à grille pour combustibles solides de la chaudière Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 12. Juni 2003 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, der Slowakei, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn und dem Vereinigten Königreich. EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 © 2003 CEN B-1050 Brüssel Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten. Ref. Nr. EN 12953-12:2003 D EN 12953-12:2003 (D) Inhalt Seite © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Vorwort................................................................................................................................................................ 3 1 1.1 1.2 1.3 Anwendungsbereich............................................................................................................................. 4 Feuerungsanlagen ................................................................................................................................ 4 Brennstoffe ............................................................................................................................................ 4 Betrieb .................................................................................................................................................... 4 2 Normative Verweisungen ..................................................................................................................... 5 3 Begriffe................................................................................................................................................... 5 4 4.1 4.2 4.3 4.4 Brennstoffbunker mit Fördereinrichtungen ....................................................................................... 7 Allgemeines ........................................................................................................................................... 7 Förderanlagen ....................................................................................................................................... 8 Brennstoffbunker .................................................................................................................................. 8 Brennstoffbehälter (Silos)..................................................................................................................... 8 5 5.1 5.2 5.3 Brennstoffaufbereitung ........................................................................................................................ 9 Allgemeines ........................................................................................................................................... 9 Zerkleinerung des Brennstoffs ............................................................................................................ 9 Trocknung des Brennstoffs ................................................................................................................. 9 6 Brennstoffzufuhr ................................................................................................................................... 9 7 Explosionsschutzmaßnahmen .......................................................................................................... 10 8 8.1 8.2 8.3 Ausrüstungen für Verbrennungsluftzufuhr und Rauchgasabführung .......................................... 11 Luftzufuhr............................................................................................................................................. 11 Verbrennungsluft/Brennstoffverhältnis............................................................................................ 11 Rauchgasabführung ........................................................................................................................... 11 9 9.1 9.2 9.3 9.4 9.5 Feuerungsanlage ................................................................................................................................ 12 Allgemeines ......................................................................................................................................... 12 Steuerung und Überwachung ............................................................................................................ 12 Elektrische Ausrüstung...................................................................................................................... 12 Sicherheitsmaßnahmen...................................................................................................................... 13 Gemeinsamer Schornstein für mehrere Feuerungsanlagen .......................................................... 15 10 Aschetransport und -abzug ............................................................................................................... 15 11 11.1 11.2 Betrieb und Wartung........................................................................................................................... 15 Allgemeines ......................................................................................................................................... 15 Betriebsanleitungen............................................................................................................................ 15 Anhang A (informativ) Betriebliche Anforderungen für ständig beaufsichtigte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Rostfeuerungsanlagen .............................................................................. 17 Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 97/23/EG........................................................... 19 Literaturhinweise.............................................................................................................................................. 20 2 EN 12953-12:2003 (D) Vorwort Dieses Dokument EN 12953-12:2003 wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN geführt wird. Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis März 2004, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis März 2004 zurückgezogen werden. Dieses Dokument wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet und unterstützt grundlegende Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG [1]. Für den Zusammenhang mit EU-Richtlinien siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieser Norm ist. Die Europäische Normenreihe EN 12953 über Großwasserraumkessel besteht aus den folgenden Teilen: ¾ Teil 1: Allgemeines ¾ Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör ¾ Teil 3: Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile ¾ Teil 4: Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile ¾ Teil 5: Prüfung während der Herstellung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen ¾ Teil 6: Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel ¾ Teil 7: Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für den Kessel ¾ Teil 8: Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Überdruck ¾ Teil 9: Anforderungen an Begrenzungseinrichtungen an Kessel und Zubehör ¾ Teil 10: Anforderungen an die Speise- und Kesselwasserqualität ¾ Teil 11: Abnahmeversuche ¾ Teil 12: Anforderungen an Rostfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe für den Kessel ¾ Teil 13: Betriebsanleitungen CR 12953-14: Leitfaden für die Einbeziehung einer herstellerunabhängigen Prüforganisation. Obwohl alle Teile der Norm einzeln zu erwerben sind, sollte bedacht werden, dass die Teile voneinander abhängig sind. Deshalb werden für Konstruktion und Herstellung der Kessel mehrere Teile benötigt, um die Anforderungen der Norm zu erfüllen. Der Anhang A dieser Europäischen Norm ist informativ. Dieses Dokument enthält Literaturhinweise. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Vereinigtes Königreich. 3 EN 12953-12:2003 (D) 1 1.1 Anwendungsbereich Feuerungsanlagen Dieser Teil der Europäischen Norm legt Anforderungen fest für Rostfeuerungsanlagen, d. h. von den Brennstoffbunkern bis zu der Entaschungsanlage. Bei Kombination verschiedener Feuerungsanlagen gelten auch deren spezifische Anforderungen. Wenn verschiedene Brennstoffe gleichzeitig verbrannt werden, oder wenn sich eine Brennstoffeigenschaft erheblich ändert (z. B. Feuchtigkeitsgehalt), können erhöhte Sicherheitsmaßnahmen nötig werden, vor allem im Hinblick auf die Begrenzung des Brennstoffstromes in die Feuerungsanlage und richtige Luftzuführung zu den einzelnen Brennstoffen. 1.2 Brennstoffe Diese Anforderungen umfassen den Einsatz von festen Brennstoffen. Erfasste feste Brennstoffe sind: ¾ Alle Kohlenarten, z. B. Lignit oder Braunkohle, hoch- oder niederflüchtige Steinkohle, Pechkohle, Anthrazit, Koks, Koksgrus, Kohlenschlamm; ¾ andere fossile feste Brennstoffe (z. B. Torf, Ölschiefer); © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen ¾ feste Biomasse-Brennstoffe (z. B. Holz, Holzabfälle (Rinde), Zuchtpflanzen (Miscanth), Ernteabfälle (Stroh)); ¾ feste städtische Abfallbrennstoffe (z. B. Müll, Klärschlamm, aus Müll gewonnene Brennstoffe (BRAM)); ¾ feste Industrie-Abfallbrennstoffe (z. B. Petrolkoks, Ruß, Reifen, Papierabfälle, Späne von beschichtetem Holz, genutztes Holz, Schlachthofabfälle). Brennstoffmischungen von einer oder mehreren dieser Gruppen (siehe 4.1.7) oder Brennstoffe ungewöhnlicher oder unbekannter Art können besondere Sicherheitsmaßnahmen erfordern, deren Eignung entweder durch praktische Erfahrungen, gewonnen mit vergleichbaren Brennstoffen, oder durch geeignete Versuche, z. B. nach EN 26184-1, bestätigt werden kann. Derartige Maßnahmen sind durch den Hersteller zu belegen. Brennstoffe, auf denen die Auslegung basiert, sind in den Betriebsanleitungen (siehe 11.2) zu spezifizieren. Dies umfasst die Brennstoffdaten für 100 % Zufuhr des Grundbrennstoffes und alle Daten für Zusatzbrennstoffe zusammen mit ihrem maximalen thermischen Zufuhranteil. 1.3 Betrieb Die Anforderungen an die betriebliche Ausrüstung in den Abschnitten 4 bis 10 gelten für Dampf- und Heißwassererzeuger mit ständiger Beaufsichtigung durch entsprechend ausgebildete Personen, die mit den besonderen Bedingungen der Feuerungsanlage und der Brennstoffart vertraut sind. Anhang A enthält die betrieblichen Anforderungen für ständige Beaufsichtigung. 4 EN 12953-12:2003 (D) 2 Normative Verweisungen Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich Änderungen). EN 12952-8:2002, Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten — Teil 8: Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für den Kessel. EN 12952-9:2002, Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten — Teil 9: Anforderungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe für den Kessel. EN 12953-7, Großwasserraumkessel — Teil 7: Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für den Kessel. EN 26184-1, Explosions-Schutzsysteme — Teil 1: Bestimmung der Explosionskenngrößen von brennbaren Stäuben in Luft (ISO 6184-1:1985). prEN 50156-1, Elektrische Ausrüstungen von Feuerungsanlagen — Teil 1: Anforderungen für Anwendung, Konstruktion und Installation. 3 Begriffe © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Für die Anwendung dieser Europäischen Norm gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Stützfeuerung eigene Feuerung zur Gewährleistung der Weiterzündung und stabilen Verbrennung. Die Zündfeuerung kann für diesen Zweck eingesetzt werden 3.2 Grundfeuer die Schicht glühenden Brennstoffs, Kohle, Feuerbett oder Flamme des zugeführten Brennstoffes. Das Grundfeuer kann auch die Funktion einer Zündeinrichtung oder einer Stützfeuerungsanlage übernehmen 3.3 Trägergas Transportmedium für pneumatische Förderung 3.4 Verbrennungsluft gesamte, der Feuerungsanlage zur Verbrennung zugeführte Luft 3.5 Feuerungsanlagen Feuerungsanlagen können entsprechend der Art und Form des Brennstoffes, der Zufuhrmethode und dem Verlauf der Verbrennung unterschieden werden. Brennstoff und Luft können der Brennkammer auf verschiedenen Wegen zugeführt werden, um geeignete Zündung und stabile Verbrennung des Brennstoffes einzuleiten und aufrechtzuerhalten 3.6 Brennstoffbehälter (Silo) staubdichter Behälter zur vorübergehenden Lagerung brennbarer Feststoffe im Kesselhaus 5 EN 12953-12:2003 (D) 3.7 Brennstoffbunker offene Lagerung von festen Brennstoffen 3.8 Brennstoff-Zufuhranlage Einrichtung zum Transport von Brennstoff in die Brennkammer ANMERKUNG Dies kann direkt durch Zuteiler durch Öffnungen in den Feuerungswänden, wie Fallschurren, oder durch den Bodenrost erfolgen 3.9 Brennstofftransportanlage (Förderanlage) Einrichtung zur Förderung, Vermischung und Verteilung fester Brennstoffe auf die einzelnen Brennstoffbunker oder Brennstoffbehälter 3.10 Rostfeuerungsanlage bei Rostfeuerungsanlagen wird der Brennstoff in einer Schicht auf Roststäben verbrannt, der den Brennstoff trägt und ein Kühlsystem haben kann ANMERKUNG Die Roststäbe sind derart in Abständen angeordnet, dass die Verbrennungsluftzufuhr durch den Rost in richtiger Verteilung möglich ist, oder anderweitige Möglichkeiten zur Zufuhr und Verteilung der Verbrennungsluft sind vorzusehen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 3.11 Anzeiger Messinstrument, welches einen veränderlichen Wert (z. B. Druck, Temperatur, Durchfluss, Füllstand) anzeigt. Es kann mit einem Melder ausgestattet sein 3.12 Zündeinrichtung Vorrichtung, um eine sichere Zündung des zugeführten Brennstoffs zu erzielen 3.13 Begrenzer Messwertumformer, der bei Erreichen eines festen Grenzwertes (z. B. Druck, Temperatur, Durchfluss, Füllstand) die Energiezufuhr unterbricht und verriegelt 3.14 Verriegelung Unterbrechung der Energiezufuhr, die manuellen Eingriff vor Wiederinbetriebnahme erfordert 3.15 Brennstoffhauptabschaltung eine an einem sicheren Ort angeordnete Vorrichtung zur schnellen automatischen Abschaltung sämtlicher Brennstoffzufuhren und eventuell elektrischer Zündeinrichtungen im Gefahrenfall 3.16 maximale kontinuierliche Leistung (MCR) oder zulässiger Wärmeaustrag dies ist der maximale kontinuierliche Dampf- oder Heißwasseraustrag, der während des Dauerbetriebes erzeugt werden kann und bei dem der Dampf- oder Heißwassererzeuger unter Berücksichtigung der festgelegten Dampf- oder Heißwasserbedingungen (der Wasser-Massenfluss bestimmt die Differenz zwischen Austritts- und Eintrittsenthalpie) betrieben werden könnte 6 EN 12953-12:2003 (D) 3.17 Wächter Grenzwertgeber zur Erfassung eines festen Grenzwertes, der ein Signal gibt und/oder eine Abschaltung auslöst. Das Ausgangssignal schaltet nur um, wenn sich der auslösende Wert in einem bestimmten Bereich geändert hat 3.18 Durchlüftung der Rauchgaszüge Strom von Luft durch Brennkammer, Rauchgaszüge und verbundene Kanäle einschließlich des Rauchgasbehandlungssystems, der wirksam alle brennbaren Gase entfernt und durch Luft ersetzt 3.19 Anfahr-Zustand die Anlage kann angefahren werden: ¾ kalt (Temperatur der keramischen Auskleidung auf Umgebungswert), ¾ heiß (Temperatur der keramischen Auskleidung oberhalb der minimalen Zündtemperatur des Grundbrennstoffes) oder ¾ warm (Temperatur der keramischen Auskleidung zwischen Umgebungs- und minimaler Wirbelbetttemperatur bzw. Zündtemperatur) 4 Brennstoffbunker mit Fördereinrichtungen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 4.1 Allgemeines 4.1.1 Alle Vorrichtungen sind so zu bauen, dass sie den mechanischen und thermischen Beanspruchungen standhalten (siehe Anhang A). Der Brennstoff darf nicht unzulässig erwärmt werden. Stellen, an denen sich Brennstoff anlagern kann, sind zu vermeiden. 4.1.2 Förderung, vorübergehende Lagerung und Abzug sind so anzuordnen, dass ausreichende Fließfähigkeit des Brennstoffes und der Zusätze gesichert ist. 4.1.3 Das Brennstofflager-Fassungsvermögen ist entsprechend den verwendeten Brennstoffen festzulegen. ANMERKUNG Es wird empfohlen, die Lagerung von Brennstoffen im Kesselhaus auf ein Minimum zu beschränken. 4.1.4 Flüchtige Brennstoffe, die zu Pyrolyse ohne äußere Beheizung neigen, erfordern Maßnahmen zur Verhütung von Brand, Explosion und Verletzungen von Personen. Nasse Schlämme können z. B. eine Explosionsgefährdung infolge von Gasaustritt (z. B. Methan) während der Lagerung darstellen. Getrocknete Schlämme stellen eine Brand- und Staubexplosionsgefährdung dar. 4.1.5 Schlammlagerung in Behältern ist der Bunkerlagerung vorzuziehen (siehe 4.4.1). 4.1.6 Lagerung von Brennstoffen, die in feinkörnigen Teilchen oder Fasern angeliefert sowie in Luft aufgewirbelt oder mitgetragen werden können, ist nur in Behältern (Silos) zulässig. 4.1.7 Wenn verschiedene Brennstoffarten verwendet werden, sind gefährliche Betriebsbedingungen infolge Mischung auszuschließen, z. B. durch getrennte Bunker bzw. Behälter und getrennte Zuteilungsanlagen. 4.1.8 Wenn das Risiko der Blockierung bei Förderanlagen und Feuerungsanlagen durch grobe Brennstoffbrocken, Fremdstoffe und Metallteile besteht, dann müssen Maßnahmen zum Entfernen dieser Objekte vorgesehen werden. Vorzugsweise vor Eintritt in den Bunker. 4.1.9 Bereiche, die für das Personal gefährdend sind, sind durch Warnzeichen zu kennzeichnen. 7 EN 12953-12:2003 (D) 4.1.10 Freiluft-Lagerbehälter und brennstoffführende Bauteile sind ebenso wie Gebäude für Innenaufstellung mit einer Blitzschutzanlage nach zutreffenden Europäischen Normen auszurüsten. 4.2 Förderanlagen 4.2.1 Mehrere zu einer Straße zusammengefasste Stetigförderer sind so zu verriegeln, dass der normale Betrieb irgendeines Förderers nur möglich ist, wenn die nachgeschalteten Förderer in Normalbetrieb sind und die Bunkereinrichtung aufnahmebereit ist. 4.2.2 Es sind Vorkehrungen zum Schutz von Personen vor Verletzungen durch sich bewegende Anlageteile zu treffen. Eine ausreichende Wartezeit zwischen Warnsignal und Anlauf muss gegeben sein. 4.2.3 Wenn Art und Form des Brennstoffes für vorübergehende Lagerung entsprechend 4.1.5 oder 4.1.6 Behälter (Silos) erfordert, sollte die anschließende Förderung in einem geschlossenen System erfolgen, das bei Betrieb mit Innendruck gasdicht sein muss. 4.2.4 Rohrleitungen für die Förderung sind mit ausreichendem Verschleißwiderstand auszuführen. 4.2.5 Bei der Förderung von Brennstoff in geschlossenen Rohrleitungen sind Ablagerungen durch ausreichende Geschwindigkeit in Abhängigkeit von Art und Form des Brennstoffes zu vermeiden. 4.2.6 Alle Teile von Rohrleitungssystemen eines Fördersystems müssen das Ausblasen von Brennstoff ermöglichen. 4.2.7 Wenn mehrfache Leitungen vorhanden sind, sind Einrichtungen vorzusehen, um stillliegende Förderleitungen von der Aufnahmeeinrichtung oder der Feuerung zu trennen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 4.3 Brennstoffbunker 4.3.1 Brennstoffbunker sind in günstiger Form und Konstruktion für gleichförmigen Austrag zu bauen, um ununterbrochenen Brennstoffstrom zu sichern und Entmischung zu vermeiden. 4.3.2 Zur Vermeidung des Eintritts von Heißluft/-gas in den Bunker ist ein Mindestfüllstand an Brennstoff aufrecht zu erhalten und zu überwachen, oder andere geeignete Maßnahmen sind zu ergreifen, siehe auch 6.1 und 6.4. 4.3.3 Die innere Oberfläche der Brennstoffbunkerdecke ist so auszuführen, dass Ansammlungen von Staub und Gasen in Toträumen vermieden werden. 4.3.4 Bunkerfüllöffnungen sind ausreichend gegen Absturz von Personen zu sichern. 4.3.5 Brennstoffbunker sind mit einer Feuerlösch- oder Feuerverhütungsanlage auszurüsten. Feuerlöschung mit Sprühanlagen ist zulässig, der Einsatz von konzentrierten Wasserstrahlen ist jedoch verboten. Die Not-Entleerung von Bunkern ist zulässig. 4.4 Brennstoffbehälter (Silos) 4.4.1 Einige Brennstoffe erfordern gemäß ihrer Art und Form eine Lagerung in staubdichten Behältern (Silos). Die Anforderungen für Kohlenstaubbehälter, die in 5.4 und 6.2.2 von EN 12952-9:2002 festgelegt sind, gelten sinngemäß. 4.4.2 Die maximal zulässige Lagertemperatur muss für jeden einzelnen Brennstoff und Brennstoffmischungen festgelegt und während der Lagerung im Freiraum überwacht werden, wenn das Risiko der Selbstzündung besteht. 4.4.3 Falls der Austritt brennbarer Gase aus dem Brennstoff nicht ausgeschlossen werden kann, sind Silos mit geeigneter Gasüberwachung und sicheren Entlüftungseinrichtungen auszurüsten oder alternativ als explosionsfester Silo bzw. mit Inertgasschutz auszulegen. 8 EN 12953-12:2003 (D) 4.4.4 Brennstoffe, wie in 4.1.4 beschrieben, erfordern die Ausrüstung von Behältern mit einer stationären, frostsicheren Feuerlöschanlage, um die Brandbekämpfung ohne Öffnung von Einstiegsluken zu ermöglichen. Das Löschmittel muss gleichmäßig versprüht und gut über den gesamten Behälterquerschnitt verteilt werden. Sprühdüsen sind gegen Verstopfung durch Staubeintritt zu schützen. Wenn stationäre Sprühlöschsysteme automatisch betrieben werden, muss Betätigung von Hand möglich sein. 5 Brennstoffaufbereitung 5.1 Allgemeines 5.1.1 Die Einrichtungen sind so zu bauen, dass sie den mechanischen und thermischen Beanspruchungen standhalten. Sie muss angeordnet und gut zugänglich sein, um Reinigungsarbeiten zu erleichtern. Die gesamte Anlage muss gasdicht sein, wenn sie mit Innendruck betrieben wird. 5.1.2 Vertretbare Maßnahmen sollten ergriffen werden, um in der Anlage Stellen zu minimieren, an denen sich brennbarer Staub oder Brennstoff festsetzen könnte. 5.1.3 Es sind Einrichtungen zum Ausblasen und Ausräumen von während des Betriebes heißgehenden Anlageteilen vorzusehen, wenn die Möglichkeit besteht, die Ablagerung von brennbarem Staub während und nach dem Abstellen zu verhindern. 5.1.4 Mechanische Einrichtungen für die Brennstoffbehandlung sind so zu bauen und zu betreiben, dass keine unzulässige Erwärmung des Brennstoffs eintritt. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 5.1.5 Die Anlage muss den Betreiber mit geeigneten Informationen über wesentliche normale und anomale Betriebsbedingungen im gesamten System versorgen. 5.1.6 Alle Bauteile sind zu erden, um elektrostatische Aufladungen zu vermeiden, es sei denn, die Bauweise stellt in sich eine zwangsweise und fehlerfreie Erdung sicher. 5.2 Zerkleinerung des Brennstoffs 5.2.1 Wenn die Zerkleinerung des Brennstoffs durch Brecher im Kesselhaus unter Anwendung von Heißgas als Trägergas für die Mahltrocknung erfolgt, gelten die notwendigen Explosionsschutzmaßnahmen. 5.2.2 5.3 Für eventuelle Zwischenlagerung nach der Zerkleinerung gilt 4.4. Trocknung des Brennstoffs Bei Trocknung des Brennstoffes vor der Verbrennung ist die maximal zulässige Temperatur nach 4.2.2 zu überwachen. Die Brüden sind unter Vermeidung von Explosionsgefahren abzuführen. Bezüglich Mahltrocknung siehe 5.2.1. 6 Brennstoffzufuhr 6.1 In der Brennstoffzuführungsanlage ist eine Absperreinrichtung einzubauen. Diese Absperreinrichtung muss automatisch geschlossen werden. Auf Absperreinrichtungen kann verzichtet werden, wenn Unterdruck in der Brennstoffzuführungsanlage oder ein Mindestfüllstand an Brennstoff im Brennstoffbunker nach 4.3.2 durch die Anlage gesichert ist. 6.2 Es ist sicherzustellen, dass nach dem Abstellen der Feuerungsanlage und während des Stillstandes kein Brennstoff in die Feuerung gelangen kann. 9 EN 12953-12:2003 (D) 6.3 Abstellung der Brennstoffzufuhr muss im Falle des Ausfalls der Steuerenergie (siehe 9.2.2) während des Anfahrvorgangs nach 9.4.4.1 a) und während des Abstellvorgangs nach 9.4.5.1 a) erfolgen. 6.4 Brennstoffzuführungsanlagen sind mit geeigneten Dichtungen zu versehen, die ein Rückzünden durch die Flamme, durch fliegende Funken und Rückbrand sowie den Austritt heißer Gase in das Kesselhaus verhindern. 6.5 Entsprechend der Brennstoffart ist eine Brandbekämpfungseinrichtung vorzusehen. Diese Einrichtung muss aktiviert werden, wenn die vorgegebene Temperatur in der Brennstoffzuführungsanlage überschritten wird. Einrichtungen zur Überwachung und zur Feuerbekämpfung sind derart anzuordnen, dass das Feuer schnell gelöscht werden kann. Die Einrichtungen müssen leicht prüfbar sein. 7 Explosionsschutzmaßnahmen Brennbare Stäube neigen in unterschiedlichem Maße zur Entzündung und können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Brennbarer Staub neigt zur Explosion, wenn der Staub in einem abgeschlossenen, Luft oder Sauerstoff enthaltendem Raum innerhalb der oberen und unteren Explosionsgrenze verteilt ist und mit einer Zündquelle zusammentrifft. Zur primären Explosionsvermeidung muss mindestens eine dieser Bedingungen jederzeit sicher ausgeschlossen sein. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Einzelne Bauteile einer Feuerungsanlage erfordern besondere Schutzmaßnahmen. Vorzugsweise müssen Explosionsschutzmaßnahmen in die Konstruktion der Komponenten einbezogen sein, z. B. Vermeidung von Undichtheiten, Verhinderung von Ablagerungen und Ausschluss von äußerer Beheizung. Zur Orientierung folgt eine Übersicht wichtiger Schutzmaßnahmen innerhalb dieser Norm, siehe Tabelle 7-1. Tabelle 7-1 — Übersicht wichtiger Explosionsschutzmaßnahmen für unterschiedliche Betriebsarten Zu Explosionsschutzmaßnahmen siehe Abschnitte Betriebsbereich 10 Brennstoffeigenschaften 1.2 (siehe EN 26184-1), 4.1.4 bis 4.1.7 Brennstoffbunker 4.3.3 Brennstoffbehälter 5.4.2, 5.4.5, 5.4.6, 6.2.2 in EN 12952-9:2002 und 4.4.3 Brennstoffaufbereitungsanlage 5.1.2 bis 5.1.4 Zerkleinerung von Brennstoff 5.3, 6, 8.7.2.2 und 8.7.4 in EN 12952-9:2002 Trocknung von Brennstoff 5.3 Verbrennungsüberwachung 9.2 Durchlüftung 9.4.2 Anfahren, Betrieb und Abstellen des Verbrennungsvorgangs 9.4.3 bis 9.4.5 Alle Betriebsbereiche A.6 EN 12953-12:2003 (D) 8 Ausrüstungen für Verbrennungsluftzufuhr und Rauchgasabführung 8.1 Luftzufuhr 8.1.1 Luftkanäle müssen den im Betrieb auftretenden mechanischen und thermischen Beanspruchungen standhalten, z. B. Über- und Unterdruck bei geschlossenen Klappen, Implosionen und schnellen Temperaturänderungen. 8.1.2 Luftkanäle müssen gasdicht sein. 8.1.3 Für Feuerungsanlagen mit Unter- und Oberluftzufuhr und von Hand oder automatisch gesteuerten Klappen ist die Luftverteilung zu überwachen. 8.1.4 In der Verbrennungsluftleitung ist eine Absperreinrichtung vorzusehen. Absperreinrichtungen in den Luftkanälen sind gegen unbeabsichtigtes Verstellen zu schützen. 8.1.5 Die uneingeschränkte Luftzufuhr ist sicherzustellen. 8.1.6 Das Gebläse ist mindestens durch zwei der nachstehend angeführten Kriterien zu überwachen: a) Drehzahl des Frischlüfters; b) Druck hinter dem Frischlüfter; c) Luftstromanzeiger; d) Leistungsschalter des Frischlüftermotors. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 8.2 Verbrennungsluft/Brennstoffverhältnis 8.2.1 Das Luft-/Brennstoffverhältnis ist zu überwachen, z. B. durch Rauchgasanalyse. 8.2.2 Zulässige Werte einschließlich der entsprechenden Sicherheitsspielräume bezüglich des Luft-/Brennstoffverhältnisses sind vom Hersteller der Feuerungsanlage in den Betriebsanleitungen anzugeben (siehe 11.2.2 f)). 8.2.3 Unterschreitung des zulässigen Luft-/Brennstoffverhältnisses muss angezeigt werden. 8.2.4 Bei Unterschreitung des sicherheitstechnisch erforderlichen Luft-/Brennstoffverhältnisses ist die Feuerung von Hand oder automatisch abzuschalten. 8.3 Rauchgasabführung 8.3.1 Die ungehinderte Rauchgasabfuhr ist zu überwachen. Dies soll geschehen durch: a) Überprüfung der Klappenstellung(en) während des Anfahrens; b) Überwachung des Saugzuggebläsebetriebes und der Begrenzer für den Feuerraumdruck; c) Überprüfung der Temperatur der Rauchgasabführung; d) Begrenzer für die Rauchgasabfuhr-Temperatur, wenn diese über 300 °C hinausgeht. 8.3.2 Das Saugzuggebläse ist mindestens durch zwei der nachstehenden Kriterien, wie gemäß 8.3.1.b) gefordert, zu überwachen: a) Drehzahl des Saugzuggebläses; b) Druck vor dem Saugzuggebläse; c) Leistungsschalter des Saugzuggebläsemotors. 11 EN 12953-12:2003 (D) 9 Feuerungsanlage 9.1 Allgemeines 9.1.1 Die Feuerungsanlage muss für den jeweiligen Dampf- oder Heißwassererzeuger geeignet sein. Sie kann aus einer Rostfeuerung bestehen, die ein Brennersystem enthalten kann. Die Feuerungsanlage muss eine stabile Verbrennung in dem Betriebsbereich erbringen, für den sie ausgelegt ist. 9.1.2 Die maximale kontinuierliche Leistung eines wassergekühlten Ofens für feste Brennstoffe, der in einen Großwasserraumboiler integriert ist, muss auf der Masse des zugeführten Brennstoffs unter Berücksichtigung des durch den Hersteller spezifizierten Feuchtigkeitsgehaltes des Brennstoffs basieren. 9.1.3 Die Feuerungsanlage ist mit einer Überwachungseinrichtung auszurüsten, falls erforderlich. Der Zündprozess muss in den Betriebsanleitungen entsprechend 11.2 beschrieben sein. 9.1.4 Feuerungsanlagen sind so zu bauen, dass die Hauptbrennstoffzufuhr nur möglich ist, wenn der Brennstoff sicher gezündet wird, z. B. durch ¾ eine Zündeinrichtung oder ¾ ein ausreichendes Grundfeuer. Dies gilt unter allen Betriebsbedingungen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 9.1.5 Anforderungen für das Durchlüften, Zünden und Anfahren sind in 9.4.2, 9.4.3 und 9.4.4 angegeben. Sie hängen von der Anlagenart (Rostfeuerung) und dem Anlagenzustand (Kalt-, Warm- oder Heißstart) ab. Bei druckbeaufschlagten Feuerungsanlagen sind Inspektionsöffnungen gegen das Austreten von unter Druck stehenden heißen Gasen zu schützen. 9.1.6 Das gesteuerte Einblasen von Verbrennungsrückständen oder anderen Stoffen in die Feuerungsanlage ist nur zulässig, wenn die Feuerungsanlage speziell hierfür ausgelegt wurde und die Anlage unter normalen Bedingungen betrieben wird. 9.2 Steuerung und Überwachung 9.2.1 Rostfeuerungsanlagen sind mit einem Begrenzer für den Feuerraumdruck und mit einer Sauerstoffmesseinrichtung im Rauchgas auszurüsten. Ein nicht akzeptabler Sauerstoffgehalt (resultierend aus einem hohen Kohlenstoffmonoxidgehalt) muss überwacht und durch ein Alarmsignal angekündigt werden. 9.2.2 Bei Rostfeuerungsanlagen unterhalb einer thermischen Leistung von 50 kW können die Begrenzer für den Feuerraumdruck durch Anzeiger ersetzt werden. 9.2.3 Die Eignung von sicherheitsrelevanten Steuerungseinrichtungen und Begrenzern ist z. B. durch Einzelprüfungen oder durch Verwendung von nach zutreffenden Normen, z. B. EN 298 [2], bauartgeprüften Einrichtungen nachzuweisen. 9.3 9.3.1 Elektrische Ausrüstung Die elektrische Ausrüstung der Feuerungsanlage ist nach prEN 50156-1 auszuführen. 9.3.2 Zur Auslösung einer Brennstoffhauptabschaltung unabhängig von der Regelung ist mindestens ein Gefahrenschalter an einer leicht zugänglichen und ungefährdeten Stelle anzubringen. 12 EN 12953-12:2003 (D) 9.4 Sicherheitsmaßnahmen 9.4.1 Allgemeines Die folgenden Sicherheitsfunktionen bei Zünden, Anfahren, Betrieb und Abschalten der Feuerungsanlage sind in ihren Einzelheiten in den Betriebsanleitungen nach 11.2 zu beschreiben. 9.4.2 Durchlüftung der Rauchgaszüge 9.4.2.1 Die Brennkammer, die Rauchgaszüge und Rauchgasbehandlungsanlage sind konstruktiv so zu gestalten, dass eine wirksame Durchlüftung möglich ist. 9.4.2.2 Bei einer Durchlüftung während eines Stillstandes oder einer Sperre, ausgelöst durch das Überwachungssystem oder den Begrenzer, müssen die Brennkammerlüfter gestoppt werden, das rückzirkulierende Rauchgassystem muss gesichert sein gegen Überhitzung und die Rauchgaslüftung muss reduziert werden, um ein Minimum an Unterdruck im Kessel zu erreichen, um explosive Gase zu vermeiden. 9.4.2.3 Vor jedem Anfahren sind die Rauchgaszüge ausreichend zu durchlüften. Zur Sicherstellung einer gefahrlosen Durchlüftung (z. B. nur unter Einsatz des Saugzuggebläses) sind entsprechende Angaben in die Betriebsanleitungen aufzunehmen, siehe 11.2. Durchlüftung ist nur zulässig, wenn keine Zündquellen in dem zu durchlüftenden Raum vorhanden sind. Zur Vermeidung von Zündquellen in einem elektrostatischen Abscheider ist die Abscheiderspannung während der Durchlüftung auf die Hälfte des normalen Wertes abzusenken. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Falls ein heißer Katalysator oder eine Rauchgaswiederaufheizungsanlage eine Zündquelle bilden kann, sind diese zu umführen. Während des Durchlüftens darf der Brennkammer kein Brennstoff zugeführt werden. 9.4.2.4 Auf eine Durchlüftung kann verzichtet werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft: a) Die Konstruktion und Betriebsweise der Feuerungsanlage schließen jegliche gefährliche Ansammlung zündfähiger Gasgemische in der Brennkammer aus (Bezüglich des Verzichts auf die Durchlüftung vor dem Zünden öl- oder gasgefeuerter Brenner siehe Bedingung 6.3 in EN 12953-7:2002). b) Die sichere Zündung von Brennstoff sowie von brennbaren Gasen ist nach 9.1.3 sichergestellt. c) Durch besondere Maßnahmen wird sichergestellt, dass nach Abstellen der Feuerung kein Brennstoff während des Stillstandes in die Brennkammer gelangen kann. d) Anfahren nach Abschalten eines Kontrollgerätes, einen definierten Wert erreichend, wenn die Signale des Kontrollgerätes sich umgekehrt haben und in einem definierten Bereich liegen. 9.4.3 Zündung 9.4.3.1 Die Zündeinrichtung ist so zu bauen, dass zuverlässiger Betrieb bei kalter Feuerungsanlage gesichert ist. 9.4.3.2 Wenn die Zündeinrichtung mit Öl oder Gas betrieben wird, müssen der Einbau und das Vorgehen für das Durchlüften und das Zünden prEN 12953-7 entsprechen. 9.4.3.3 Während des Zündens ist die Feuerungsleistung so zu begrenzen, dass während des Anfahrbetriebes keine unzulässig hohen Druckstöße in der Brennkammer auftreten. 13 EN 12953-12:2003 (D) 9.4.3.4 Zur Kontrolle des Zündvorganges bei Rostfeuerungsanlagen ist mindestens eine Schauöffnung an geeigneter Stelle vorzusehen, die eine zuverlässige Beobachtung des Feuers und des Brennstofffüllstandes, z. B. im Falle einer Feuerungsanlage mit Fallschacht, ermöglicht. 9.4.4 Anfahren © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 9.4.4.1 Die automatische Hauptbrennstoffzufuhr zur Brennkammer darf während des Anfahrens nicht freigegeben werden oder ist automatisch abzuschalten, wenn: a) die Steuerenergie für die Sicherheitseinrichtungen nicht vorhanden ist oder ausfällt; b) die Überprüfung der Rauchgasklappenstellung(en) nicht durchgeführt wurde oder das für die Rauchgasabführung erforderliche Saugzuggebläse nicht in Betrieb ist (8.3.2) oder der Brennkammerdruck unzulässig hoch ist (9.2.1); c) Verbrennungsluft nicht zugeführt wird (8.1.6); d) keine sichere Zündung entsprechend 9.1.4 gesichert ist; e) keine ausreichende Durchlüftung ausgeführt wurde; f) Ausschalter betätigt sind; g) der Gefahrenschalter betätigt ist (siehe 9.3.2); h) irgendein Begrenzer anspricht (z. B. für Wasserstand, Temperatur, Feuerraumdruck). 9.4.4.2 Sobald die Ursachen für die Bedingungen a) bis f) nach 9.4.4.1 behoben sind, kann das Wiederanfahren erfolgen. Im Falle der Bedingungen g) bis h) nach 9.4.4.1 darf das Wiederanfahren nur nach Handeingriff erfolgen (Verriegelung). 9.4.4.3 Nach dem Anfahren der Feuerungsanlage ist die Zündeinrichtung bis zur Sicherstellung einer stabilen Verbrennung in Betrieb zu halten. Dies ist als sichergestellt anzusehen, wenn ein stabiles Grundfeuer oder die Zündtemperatur erreicht ist. Wenn eine stabile Verbrennung gesichert ist, muss die Zündeinrichtung schrittweise außer Betrieb genommen werden. 9.4.4.4 Zur Aufrechterhaltung einer stabilen Verbrennung kann die Zündeinrichtung oder eine Stützfeuerung während des Betriebes entsprechend den vom Hersteller in den Betriebsanleitungen (siehe 11.2.2) vorgegebenen Anforderungen eingesetzt werden. 9.4.5 Abschalten 9.4.5.1 Jedes der folgenden Kriterien muss während des Betriebes eine Unterbrechung der Brennstoffzufuhr zur Brennkammer (siehe Abschnitt 6) und nachfolgend zur Absperrung der Luftzufuhr entsprechend 8.2 auslösen: a) die Steuerenergie für die Sicherheitseinrichtungen fällt aus; b) das Saugzuggebläse fällt aus (siehe 8.3.2) oder der Brennkammerdruck ist unzulässig hoch (9.2.1); c) die Verbrennungsluftzufuhr fällt aus (siehe 8.1.6) oder der Brennkammerdruck ist zu niedrig (8.3.2); d) die Ausschalter werden betätigt; e) der Gefahrenschalter wird betätigt; f) irgendeiner der Begrenzer spricht an (z. B. Wasserstand, Temperatur, Feuerraumdruck). 14 EN 12953-12:2003 (D) 9.4.5.2 Bei Abschaltung der Kesselfeuerungsanlage müssen auch alle Brennstoffzerkleinerungsanlagen nach 5.2 mit Brennstoffzuführung zum Kessel abgestellt werden. 9.4.5.3 Im Falle einer Regelabschaltung der Feuerungsanlage oder einer Verriegelung entsprechend 9.4.5.1 darf der im Dampf- oder Heißwassererzeuger gespeicherte Wasserinhalt nicht in unzulässigem Umfang ausdampfen. Überschüssige Wärme ist ohne thermische Überbeanspruchung des Dampf- oder Heißwassererzeugers durch Überhitzung abzuführen. 9.5 Gemeinsamer Schornstein für mehrere Feuerungsanlagen Rauchgasströme aus mehreren Feuerungsanlagen dürfen nur dann in gemeinsamen Kanälen oder Schornsteinen vereinigt werden, wenn eine unzulässige Druckerhöhung infolge Zündung einer explosionsfähigen Mischung nicht möglich ist. Diese Anforderung wird erfüllt, wenn die Temperatur des Rauchgasstromes niedrig genug ist, um Selbstentzündung zu vermeiden, und wenn ein Einfluss von Fremdzündungsquellen nicht möglich ist. Unzulässige Rückwirkungen auf den Feuerraumdruck von angeschlossenen Anlagen müssen ausgeschlossen werden. 10 Aschetransport und -abzug 10.1 Ascheabzuganlagen sind so zu gestalten, dass das Personal keinerlei Gefahren ausgesetzt wird. 10.2 Der Austritt heißer Rauchgase aus der Brennkammer in Aschebunker ist zu vermeiden. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 10.3 Unterwasserkratzer müssen ausfahrbar sein, oder der Feuerraumtrichter muss mit Absperreinrichtungen ausgestattet sein. 11 Betrieb und Wartung 11.1 Allgemeines Die Anleitungen für Betrieb und Wartung in den Bereichen Brennstofftransport, Aschetransport und Notbetrieb der Feuerungsanlage sind in Anhang A enthalten. 11.2 Betriebsanleitungen 11.2.1 Der Hersteller oder Konstrukteur der Feuerungsanlage hat an den Betreiber in einem Handbuch zusammengefasste Betriebsanleitungen zu liefern. Das Betriebshandbuch und ergänzende Betriebsanleitungen der Betriebsleitung müssen auf der Kontrollwarte zur Verfügung stehen. 11.2.2 Diese Unterlagen müssen mindestens enthalten: a) Daten über zulässige Arten und Formen von Brennstoff; b) Anordnungszeichnungen R & I-Fließschema und eine Liste aller Komponenten der Feuerungsanlage und ihrer Nebeneinrichtungen; c) Prüfanweisungen für Begrenzer; d) Wartungsanforderungen für die Anlage; e) Anweisungen für Zünd-, Anfahr-, Betriebs- und Abfahr- sowie Sperrvorgänge der Feuerungsanlage und ihrer Nebeneinrichtungen, einschließlich der erforderlichen Durchlüftung und die Reihenfolge für den Anfahr- und Abfahrvorgang; 15 EN 12953-12:2003 (D) f) zulässige Grenzwerte des Brennstoff-/Luftverhältnisses (siehe 8.2.2); g) Maßnahmen, die im Fall von Betriebsschwierigkeiten, Betriebsstörungen oder Gefahren zu ergreifen sind; h) Hinweise auf besondere, während des Anlagenbetriebes entstehende Gefahrenzustände. 11.2.3 Die Anforderungen an die Betriebssicherheit und Wartungsanleitungen sind in Anhang A enthalten. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 11.2.4 Wenn die Zündung der Feuerungsanlage von Hand und vor Ort erfolgt, muss ein Schild an einer gut sichtbaren Stelle dauerhaft angebracht sein, welches die erforderliche Durchlüftung und die Reihenfolge des Anfahrens und Abstellens der Feuerungsanlage angibt. 16 EN 12953-12:2003 (D) Anhang A (informativ) Betriebliche Anforderungen für ständig beaufsichtigte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Rostfeuerungsanlagen A.1 Allgemeines Für Festbrennstofffeuerungen (Rostfeuerungsanlagen) mit ständiger Beaufsichtigung sind die folgenden betrieblichen Anweisungen durch das Betriebspersonal einzuhalten. A.2 Betrieb Die Ausbildung der Betriebspersonen muss sich auf die besonderen Bedingungen der Feuerungsanlage und der Brennstoffart beziehen. Dies schließt die in den Abschnitten 4 bis 11 gegebenen Anforderungen, die entsprechenden Angaben in den Betriebsanleitungen des Herstellers und die ergänzenden Anleitungen der Betriebsleitung, die in 11.2 erwähnt sind, ein. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen A.3 Brennstofftransport a) Der Bereich der Brennstofftransportanlage darf nur von befugten Mitarbeitern betreten werden. b) Während des Betriebes der Brennstofftransportanlage dürfen sich befugte Mitarbeiter nur im Verkehrsund Bedienungsbereich aufhalten (siehe 4.1.4). c) Wartungsarbeiten dürfen an laufenden Brennstofftransportanlagen nicht ausgeführt werden. Ausgenommen sind lediglich die während des Betriebes der Anlage notwendigen Einstellarbeiten, wenn besondere Sicherungsmaßnahmen getroffen worden sind. A.4 Notbetrieb Ein Notbetrieb, während dessen eine Funktion eines Sicherheitsgerätes überbrückt ist, ist nur zulässig, wenn während des gesamten Zeitraums des Notbetriebes die nicht betriebsfähige Sicherheitsfunktion durch ständige fachkundige Beaufsichtigung ersetzt wird. A.5 Aschetransport a) Falls Reparaturarbeiten an Aschetransportanlagen während des Betriebes einer Feuerungsanlage durchzuführen sind, ist sicherzustellen, dass die Verbindung zur Feuerungsanlage wirksam unterbrochen ist und kontrolliert werden kann. b) Nach Abschnitt 11.2.4 gekennzeichnete Bereiche dürfen nur von Personen mit entsprechender Schutzausrüstung betreten werden. c) Mit dem Ascheabzug beschäftigtes Personal ist vor drohenden und vermuteten instabilen Betriebsbedingungen zu warnen. 17 EN 12953-12:2003 (D) A.6 Betrieb und Wartung A.6.1 Allgemeines A.6.1.1 Alle Betriebsbereiche müssen weitgehend von Brennstoff und brennbarem Staub freigehalten werden. Ablagerungen von brennbarem Staub sind zu beseitigen, wobei die Aufwirbelung von Staub zu vermeiden ist. A.6.1.2 Undichtigkeiten der Einrichtung, z. B. an Flanschverbindungen oder Verschleißstellen, sind umgehend zu beseitigen. A.6.1.3 Das Betriebspersonal und andere Personen, die sich vorübergehend in den Betriebsbereichen der Feuerungsanlage und ihrer Nebenanlagen aufhalten, sind über die bestehenden Gefahren zu unterrichten. A.6.1.4 Die Bedienung der Feuerungsanlage und ihrer Nebenanlagen darf nur von einem sicheren Ort aus geschehen. A.6.1.5 Reparaturarbeiten im Bereich der Feuerungsanlage und ihrer Nebenanlagen, insbesondere Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten, dürfen nur unter Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen ausgeführt werden. Die Arbeiten dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung durch den für die Feuerungsanlage und ihre Nebenanlagen Verantwortlichen begonnen werden. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Schutzmaßnahmen, die zur Durchführung von Reparaturarbeiten getroffen wurden, dürfen nur von dem für die Schutzmaßnahmen Verantwortlichen geändert oder aufgehoben werden. A.6.1.6 Bevor Arbeiten an Feuerungsanlagen und ihren Nebenanlagen beginnen, sind die Absperreinrichtungen nach Abschnitt 6 abzusperren und zu verriegeln. A.6.1.7 Anlagenteile, Fördereinrichtungen und Rohrleitungen, die zur Ausführung von Reparaturen auseinandergenommen werden müssen, sind — soweit möglich — vorher zu entleeren und zu säubern. Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten an derartigen transportablen Teilen sind außerhalb der gefährdeten Bereiche vorzunehmen. A.6.1.8 Vor dem Öffnen von Türen oder Klappen ist auf Druckausgleich zu achten. Bewegliche Teile, die arbeitende Handwerker gefährden können, erfordern eine Abschaltung und Freigabe der Arbeit entsprechend den vorhandenen Sicherheitsvorschriften. A.6.1.9 Wenn im Falle von Prüfung, Fehlerbehebung oder Reparaturarbeit die Handhabung von Zusätzen, Wirbelschichtmaterial oder heißen Verbrennungsrückständen erforderlich ist, sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Es ist Sorge zu treffen, das in dem gefährdeten Bereiche arbeitende Personal hinreichend zu schützen, z. B. durch Gebrauch persönlicher Schutzkleidung, Atemschutzgerät usw. A.6.2 Betriebsanleitungen Die Funktionstüchtigkeit der Steuer-, Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen ist in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen. Mängel an Einrichtungen, die sicherheitstechnische Aufgaben erfüllen, sind zu beheben, bevor die Anlage weiter betrieben wird. 18 EN 12953-12:2003 (D) Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 97/23/EG Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet, um ein Mittel zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie nach der neuen Konzeption „Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997 zur Angleichung der Rechtvorschriften der Mitgliederstaaten über Druckgeräte“ bereitzustellen. Sobald diese Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen der betreffenden Richtlinie in Bezug genommen und in mindestens einem der Mitgliedstaaten als nationale Norm umgesetzt worden ist, berechtigt die Übereinstimmung mit den in Tabelle ZA aufgeführten Abschnitten dieser Norm innerhalb der Grenzen des Anwendungsbereichs dieser Norm zu der Annahme, dass eine Übereinstimmung mit den entsprechenden grundlegenden Anforderungen der Richtlinie und der zugehörigen EFTA-Vorschriften gegeben ist. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Tabelle ZA — Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG Abschnitte/ Unterabschnitte dieser Europäischen Norm Grundlegende Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG Erläuterungen/ Anmerkungen 6.2, 6.3 Befeuerte Druckgeräte — Vermeidung der Überhitzung 5-2, Abschnitt 5.1 8, 9, 6.4 Schutz zur Begrenzung der Betriebsparameter 11 Betrieb 5 d, 5 e 3.4 WARNHINWEIS — Für Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, können weitere Anforderungen und weitere EU-Richtlinien anwendbar sein. 19 EN 12953-12:2003 (D) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Literaturhinweise [1] Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Druckgeräte; OJEC L 181 [2] EN 298, Feuerungsautomaten für Gasbrenner und Gasgeräte mit und ohne Gebläse 20 DEUTSCHE NORM Entwurf August 2003 Großwasserraumkessel Teil 13: Betriebsanleitungen Deutsche Fassung prEN 12953-13:2003 ICS 23.060.30; 27.100 EN 12953-13 Einsprüche bis 2003-09-30 (QWZXUI Shell boilers — Part 13: Operation instructions; German version prEN 12953-13:2003 Chaudières à tubes de fumée — Partie 13: Instructions de service; Version allemande prEN 12953-13:2003 Anwendungswarnvermerk Dieser Norm-Entwurf wird der Öffentlichkeit zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt. Weil die beabsichtigte Norm von der vorliegenden Fassung abweichen kann, ist die Anwendung dieses Entwurfes besonders zu vereinbaren. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Stellungnahmen werden erbeten ― vorzugsweise als Datei per E-Mail an nard@din.de in Form einer Tabelle. Die Vorlage dieser Tabelle kann im Internet unter http://www.din.de/stellungnahme abgerufen werden; ― oder in Papierform an den Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Kamekestraße 8, 50672 Köln. Nationales Vorwort Der vorliegende europäische Norm-Entwurf wurde vom CEN/TC 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“ erarbeitet. Der für die deutsche Mitarbeit zuständige Arbeitsausschuss im DIN Deutsches Institut für Normung e.V. ist der als Spiegelausschuss eingesetzte Arbeitsausschuss GA 269 „Dampfkessel“ des Normenausschusses Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD). Fortsetzung 17 Seiten prEN Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V. © DIN Deutsches Institut für Normung e.V. . Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Ref. Nr. E DIN EN 12953-13:2003-08 Preisgr. 11 Vertr.-Nr. 2311 ²(QWZXUI² CEN/TC 269 Datum: 2003-05 prEN 12953-13 CEN/TC 269 Sekretariat: DIN Großwasserraumkessel — Teil 13: Betriebsanleitungen Chaudières à tubes de fumée — Partie 13 : Instructions de service Shell boilers — Part 13: Operating instructions ICS: © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Deskriptoren Dokument-Typ: Europäische Norm Dokument-Untertyp: Dokument-Stage: formelle Abstimmung Dokument-Sprache: D prEN 12953-13:2003 (D) ²(QWZXUI² Inhalt Seite Vorwort................................................................................................................................................................ 3 1 Anwendungsbereich............................................................................................................................. 4 2 Normative Verweisungen ..................................................................................................................... 4 3 Begriffe................................................................................................................................................... 4 4 Allgemeines ........................................................................................................................................... 4 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 5.9 5.10 Inhalt der Betriebsanleitung................................................................................................................. 5 Allgemeine Sicherheit........................................................................................................................... 5 Technische Daten und Zeichnungen .................................................................................................. 5 Verbrennungseinrichtung und Feuerungsanlage.............................................................................. 6 Wasseraufbereitung.............................................................................................................................. 6 Begrenzer und Steuer- und Regeleinrichtungen ............................................................................... 6 Installation ............................................................................................................................................. 6 Inbetriebnahme...................................................................................................................................... 7 Inbetriebsetzung ................................................................................................................................... 7 Nutzung und Betrieb............................................................................................................................. 7 Instandhaltung und Inspektion............................................................................................................ 8 6 Dokumentation ...................................................................................................................................... 8 Anhang A (informativ) Gefahrenanalyse für eine Kesselanlage.................................................................... 9 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinien97/23/EC.......................................................... 17 2 ²(QWZXUI² prEN 12953-13:2003 (D) Vorwort Dieses Dokument (prEN 12953-13) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Dieses Dokument ist derzeit zur formellen Abstimmung vorgelegt. Diese Europäische Norm wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU- Richtlinie(n). Zusammenhang mit EU-Richtlinie(n) siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieses Dokumentes ist. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Europäische Norm EN 12953 über Großwasserraumkessel besteht aus den folgenden Teilen: Teil 1: Allgemeines Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör Teil 3: Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile Teil 4: Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile Teil 5: Prüfung während der Herstellung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile Teil 6: Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel Teil 7: Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für den Kessel Teil 8: Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung Teil 9: Anforderungen an Begrenzungseinrichtungen an Kessel und Zubehör Teil 10: Anforderungen an die Speise- und Kesselwasserqualität Teil 11: Abnahmeversuche Teil 12: Anforderungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe für den Kessel Teil 13: Betriebsanleitungen CR 12953-14: Großwasserraumkessel — Leitfaden für die Einbeziehung einer herstellerunabhängigen Prüforganisation. Obwohl alle Teile der Norm einzeln zu erwerben sind, sollte bedacht werden, dass die Teile voneinander abhängig sind. Deshalb werden für Konstruktion und Herstellung der Kessel mehrere Teile benötigt, um die Anforderungen der Norm zu erfüllen. Der Anhang A dieser Europäischen Norm ist informativ. 3 prEN 12953-13:2003 (D) 1 ²(QWZXUI² Anwendungsbereich Dieser Teil dieser Europäischen Norm enthält die Anforderungen an die Betriebsanleitung, die einer Kesselanlage beigefügt wird, wenn diese in Verkehr gebracht wird. 2 Normative Verweisungen Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich Änderungen). EN 12953-1, Großwasserraumkessel — Teil 1: Allgemeines. 3 Begriffe Für die Anwendung dieses Teils dieser Europäischen Norm gelten die in EN 12953-1 angegebenen Begriffe. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 4 Allgemeines In der Betriebsanleitung müssen alle grundlegenden Anforderungen für einen sicheren Betrieb der Kesselanlage enthalten sein. Die Betriebsanleitung muss die auf dem Typschild der Kesselanlage gekennzeichneten Informationen beinhalten, und, falls zutreffend, technische Unterlagen, Zeichnungen und Diagramme zum vollen Verständnis der Betriebsanleitung. Zur Erstellung der Betriebsanleitung muss der Hersteller alle bekannten und vorhersehbaren Gefährdungen, sowohl bezüglich des vorgesehenen Gebrauchs als auch bezüglich klar vorhersehbarer fehlerhafter Nutzung, kenntlich machen und analysieren, die bei der Montage, während der Inbetriebnahme, während des Gebrauchs, während Instandhaltungsarbeiten und Wartungsinspektionen durch den Benutzer der Kesselanlage auftreten könnten. ANMERKUNG Die Gefahrenanalyse sollte dem Hersteller die Erkennung und Bestimmung der möglichen Arten von Störfällen/Versagen auf Grund der Beanspruchung der Kesselanlage ermöglichen, die sich ereignen könnten, wenn das Gerät unter angemessenen, vorhersehbaren Betriebsbedingungen installiert und benutzt wird. Gefährdungen oder eine Kombination von Gefährdungen, die für eine Betriebsanleitung berücksichtigt werden müssen, sind in Anhang A aufgelistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern zeigt nur den Umfang der Informationen auf, die in Betracht gezogen werden müssen. Unabhängig von der Liste in Anhang A können zwischen dem Hersteller und dem Benutzer/Besteller vertragliche Vereinbarungen hinsichtlich anderer Aspekte, die berücksichtigt werden müssen, getroffen werden. Wenn sicherheitsrelevante Schlüsseldaten beachtet werden müssen und vom Benutzer/Besteller vertraglich festgelegt sind, müssen die Gefährdungen nach Abstimmung zwischen Hersteller und Benutzer/Besteller bestimmt, bewertet und beschrieben werden. Nachdem der Hersteller die Leistungsgrenzen des Gerätes festgesetzt hat, muss er eine Gefahrenanalyse durchführen, die es ihm ermöglicht, die Betriebsanleitung zu erstellen. Anhang A enthält als Beispiel eine Gefahrenanalyse für eine Kesselanlage. Das Beispiel der Gefahrenanalyse in Tabelle A.1 dient zur Information und ist nicht Bestandteil der Betriebsanleitung. 4 ²(QWZXUI² 5 prEN 12953-13:2003 (D) Inhalt der Betriebsanleitung 5.1 Allgemeine Sicherheit Die Betriebsanleitung muss eine Erklärung hinsichtlich möglicher vom Benutzer zu beachtender rechtlicher Anforderungen enthalten. Die Betriebsanleitung muss auch allgemeine Anmerkungen bezüglich sicherer Praktiken und Verfahren enthalten, z. B. Entfernen von Kondensat oder Vermeidung von Wasserschlag, und die jeweiligen Ansprechwerte für Alarm- und Begrenzungseinrichtungen sowie Verfahren für andere vorhersehbare Notfälle festlegen. Wenn eine Kesselanlage in Verkehr gebracht wird, muss der Hersteller sicherstellen, dass Anleitungen mit sicherheitstechnischen Informationen für den Benutzer beigefügt werden, und er muss eine allgemeine Beschreibung des Kessels, der Verbrennungs- und aller Sicherheitseinrichtungen bereitstellen. Bezüglich allgemeiner Informationen über das Druckgerät muss die Betriebsanleitung alle wichtigen sicherheitstechnischen Informationen enthalten, die nach der Beschreibung in der Kesselspezifikation für das Druckgerät zutreffen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Abhängig von der Bauart der Kesselanlage sind weitere Informationen für die sichere Installation, Inbetriebnahme, den Betrieb oder die Nutzung und, falls zutreffend, für die Instandhaltung und regelmäßige Inspektion anzugeben: Wann und wo immer Warnhinweise an der Kesselanlage angebracht sind, müssen diese in der Betriebsanleitung kenntlich gemacht werden; Charakteristische Merkmale des Entwurfs, die für die Lebensdauer des Gerätes relevant sind und Informationen über austauschbare Teile; verbleibende Gefährdungen, die durch die Auslegung oder Schutzmaßnahmen nicht zu verhindern sind, einschließlich jener, die sich aus vorhersehbarer fehlerhafter Nutzung ergeben können; Technische Unterlagen, Zeichnungen und Diagramme, die zum Verständnis der Betriebsanleitung erforderlich sind. ANMERKUNG Zusätzliche Informationen können auf Wunsch des Benutzers oder auf Empfehlung des Herstellers gegeben und als Teil der Bestellung oder des Vertrages vereinbart werden. 5.2 Technische Daten und Zeichnungen Die technischen Daten müssen die Spezifikation für den Kessel und die Verbrennungsdaten beinhalten. 5.2.1 Spezifikation für den Kessel Spezifikation mit den folgenden Angaben: Kennzeichen des Herstellers, und, falls zutreffend, seines Bevollmächtigten in der Gemeinschaft; Herstellungsjahr; Referenz-/Seriennummer des Kessels; Kesselvolumen, in Liter (Wasserseite und Rauchgasseite); Betriebsdruck, in bar; maximal zulässiger Druck, in bar; 5 prEN 12953-13:2003 (D) ²(QWZXUI² maximal zulässige Temperatur, in °C; Einstelldruck der Sicherheitseinrichtung(en), in bar; hydrostatischer Prüfdruck, in bar und maximale Dauerleistung. 5.2.2 Gewichte für den Kessel Gewichte mit den folgenden Einzelangaben: Transportgewicht; Gewicht von Wasser (im Betrieb); Gewicht von Wasser (insgesamt); Gewicht der Deckel von Inspektionsöffnungen (wenn diese manuelle Handhabung erfordern); Gesamtgewicht des Fundamentes. 5.2.3 Verbrennungsdaten © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Daten einschließlich der Art der Brennstoffe, maximaler Brennstoffverbrauch und Brennstoffzustände, Volumen des Feuerraumes, Rauchgasinhalt, Luft- und Brennstoffzufuhr (Druck, usw.). 5.2.4 Eine Gesamtanordnungszeichnung (die auch ein Rohrleitungs- und Instrumentenfließbild (P & ID) enthalten kann), mit einer klaren Darstellung des Kessels, seiner Ausrüstungsteile und den Anschlussenden muss bereitgestellt werden. Die Dokumente müssen detaillierte Anleitungen bezüglich der angebrachten Steuer- und Regeleinrichtungen sowie das Handbuch des Herstellers enthalten. Das Betriebshandbuch muss auch Angaben hinsichtlich Regeln enthalten, die bei der Fehlersuche in elektrischen Stromkreisen eingesetzt werden können. 5.3 Verbrennungseinrichtung und Feuerungsanlage Die Verbrennungseinrichtung und die Feuerungsanlage, mit denen der Kessel ausgerüstet ist, müssen angegeben werden. 5.4 Wasseraufbereitung Die erforderliche Qualität für Speisewasser und Kesselwasser ist festzulegen. 5.5 Begrenzer und Steuer- und Regeleinrichtungen Die Einstellungen für alle sicherheitsrelevanten Ausrüstungen, einschließlich Steuer- und Regeleinrichtungen und Begrenzer, müssen angegeben werden. 5.6 Installation Die Bedingungen für die Installation (z. B. angemessene Belüftung und Freiraum für Instandhaltungsarbeiten und Inspektion) sind festzulegen. ANMERKUNG Es wird auf eventuelle örtliche Bestimmungen hingewiesen. Zur Sicherstellung einer vorschriftsmäßigen Installation aller Rohrleitungen und elektrischer Betriebsmittel (z. B. nach einschlägigen Europäischen Normen) sind Warnhinweise vorzusehen. Es sind Empfehlungen für den sicheren Endanschluss von Ablaufleitungen (z. B. von Sicherheitsventilen und Ablassrohren) anzugeben, zusammen mit Informationen über die Wahl und den Aufstellungsort von Ablassbehältern und –gruben. 6 ²(QWZXUI² 5.7 prEN 12953-13:2003 (D) Inbetriebnahme 5.7.1 Prüfung Für die Prüfung der sicherheitstechnischen Ausrüstungen vor der Inbetriebnahme des Kessels sind alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. 5.7.2 Unterweisung Die Bediener der Kesselanlage und sonstiges Personal müssen in der Bedienung der sicherheitstechnischen Ausrüstungen unterwiesen werden. 5.8 Inbetriebsetzung 5.8.1 Allgemeines Die Betriebsanleitung muss die notwendigen Informationen liefern, damit eine Kesselanlage sicher in Betrieb gesetzt wird. Diese müssen Angaben über die Befüllung des Kessels mit geeignetem Wasser und die Bereitstellung sonstiger Betriebsmittel (z. B. Brennstoff, Wasser und elektrischer Strom) vor Anschalten der Feuerung enthalten. 5.8.2 Anfahren © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Vorgehensweise beim Anfahren des Kessels und beim Hochfahren des Druckes muss festgelegt werden. 5.9 Nutzung und Betrieb 5.9.1 Allgemeines Angaben über alle üblichen Betriebsvorgänge, einschließlich Anfahren und Abschalten der Kesselanlage, sind in die Betriebsanleitung aufzunehmen. Dies sollte auch das Anschließen des Kessels während des Betriebes (bei Einzel- oder Mehrfach-Kesselanlagen) beinhalten. Die Betriebsanleitung muss die notwendigen sicherheitstechnischen Informationen für die Installation, einschließlich Montage, Inbetriebsetzung und Instandhaltung enthalten. Jegliche besonderen Vorkehrungen zur Reduzierung betriebsbedingter Risiken müssen beschrieben werden. Weitere zu behandelnde Aspekte sind mindestens die folgenden: Beschreibung der korrekten Betriebseinstellungen einschließlich der Aufzeichnungen, die zu führen sind; Anforderungen für die Ausbildung oder Qualifikation der Bediener, sofern zutreffend; Identifizierung von Risiken durch unangemessene Nutzung; Kalibrierung oder Prüfung von Messskalen, Messlehren und Steuer- und Regeleinrichtungen, sofern zutreffend. 5.9.2 Notfallmaßnahmen Es müssen genaue Angaben hinsichtlich der bei vorhersehbaren Störfällen erforderlichen Notfallmaßnahmen und Schutzvorkehrungen bereitgestellt werden. 7 prEN 12953-13:2003 (D) ²(QWZXUI² 5.10 Instandhaltung und Inspektion 5.10.1 Allgemeines Der Hersteller muss Empfehlungen hinsichtlich der Zeiträume und den Umfang der Inspektionen, die als notwendig erachtet werden, angeben. Diese Inspektionen dienen zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktionsweise und/oder Reinigung des Gerätes und seiner Anbauteile. Insbesondere sind die Sicherheitseinrichtungen zu benennen, die regelmäßigen Inspektionen zu unterziehen sind. Neben den Anforderungen an die regelmäßige Inspektion sind genaue Einzelheiten bezüglich der vorgenannten Punkte anzugeben. Es sind Anleitungen für den Ausbau und den Einbau der Abdeckungen von Inspektionsöffnungen anzugeben. 5.10.2 Aufzeichnungen Der Benutzer muss darauf hingewiesen werden, dass er entsprechende Aufzeichnungen über alle vom Hersteller geforderten Verfahren und Inspektionen aufbewahren muss. 6 Dokumentation © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Aus Sicherheitsgründen muss die Betriebsanleitung in einer für den Benutzer akzeptablen Sprache bereitgestellt werden. 8 ²(QWZXUI² prEN 12953-13:2003 (D) Anhang A (informativ) Gefahrenanalyse für eine Kesselanlage A.1 Allgemeines Die meisten in der Gefahrenanalyse angesprochenen Punkte werden durch die Erstellung der Europäischen Normenreihe EN 12953 berücksichtigt. A.2 Beispiel für die Gefahrenanalyse © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Das Beispiel einer Gefahrenanalyse für eine Kesselanlage ist in Tabelle A.1 enthalten. 9 prEN 12953-13:2003 (D) Tabelle A.1 — Beispiel für die Gefahrenanalyse Gefährdung DGRL Anhang I Grundlegende Sicherheitsanforderungen Maßnahme zur Beseitigung oder Verminderung der Gefährdung 1 Vorzeitiges mechanisches Versagen durch unvollständige Erfassung der relevanten Ausfallarten und Einsatz nicht fachgerechter Berechnungs- und Entwurfsmethoden 2.1 Entwurf nach anerkannten Ermittlung der relevanten Methoden unter Einbeziehung Betriebszustände und Ausvon Sicherheitsfaktoren für fallarten. alle relevanten Ausfallarten Entwurf nach dem Stand der Technik. 2 Mechanisches Versagen durch Berechnungs- und Auslegungsfehler 2.2.1 Auslegung auf erforderliche Belastbarkeit unter Berücksichtigung der nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Betriebsbedingungen Auslegung nach dem Stand der Technik. 3 2.2.1 Innendruck 4 2.2.1 Außendruck Werkstoffauswahl und Dimensionierung nach technischer Spezifikation 5 2.2.1 Temperatur 6 2.2.1 Auslegung auf statischen Druck und Füllgewicht unter Betriebs- und Prüfbedingungen Auslegung nach technischer Spezifikation 7 2.2.1 Auslegung auf Belastung durch Wind Auslegung nach technischer Spezifikation 8 2.2.1 Auslegung auf Belastung durch Erdbeben Auslegung nach technischer Spezifikation 9 2.2.1 Auslegung auf Belastung durch Reaktionskräfte und –momente Auslegung nach technischer Spezifikation 10 2.2.1 Korrosion, wasser/dampfseitig Korrosionszuschlag nach technischer Spezifikation 10 Schutzmaßnahme gegen die nicht zu beseitigende Gefährdung Hinweis auf verbleibende Gefährdung in der Betriebsanleitung o. ä. ²(QWZXUI² © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Nr. Wasserqualität nach technische Spezifikation Hinweis auf zulässige Wasserqualität prEN 12953-13:2003 (D) Tabelle A.1 (fortgesetzt) Nr. Mechanisches Versagen durch Berechnungs- und Auslegungsfehler DGRL Anhang I 2.2.1 Grundlegende Sicherheitsanforderungen Korrosion, rauchgasseitig 12 13 2.2.1 Erosion 14 Maßnahme zur Beseitigung oder Verminderung der Gefährdung Hinweis auf verbleibende Gefährdung in der Betriebsanleitung o. ä. Korrosionszuschlag nach technischer Spezifikation Brennstoffe nach technischer Hinweis auf Beachtung der Spezifikation bzw. geeignete Brennstoffqualität und Beschichtung oder Brennereinstellung Begrenzung der maximalen Wandtemperatur Ausmauerung Erosionszuschlag nach technischer Spezifikation Geeignete Beschichtung, Ausmauerung Begrenzung der Rauchgasgeschwindigkeit durch konstruktive Maßnahmen 15 2.2.1 Materialermüdung Auslegung nach technischer Spezifikation 2.2.3 Sichere Auslegungsmethode zur Berücksichtigung der Druckfestigkeit und anderer Belastungsaspekte. Belastbarkeit und Stabilität Auslegung nach technischer Spezifikation (siehe auch 2.2.1) Sicherheit der Verschlussund Öffnungsvorrichtungen Auslegung nach technischer Spezifikation 16 Falsche Berechnungs- und Auslegungsmethoden 17 Gefährdung von Personen bei 2.3 Handhabung und Betrieb 18 2.3 Sicheres Abblasen aus Überdruckventilen Entsprechende Anordnung der Abblaseleitungen und Verwendung von Abblasehauben oder Schalldämpfern 19 2.3 Schutz gegen hohe Oberflächentemperaturen Isolierung der heißen Bauteile; Berührungsschutz 2.4 Konstruktive Vorkehrungen für die Inspektion Inspektionsöffnungen nach technischer Spezifikation 20 Schutzmaßnahme gegen die nicht zu beseitigende Gefährdung Fehlende Vorkehrungen für die Inspektionen Spezifizierung der An- und Abfahrvorgänge (Anzahl und Gradienten) Bedienung nur durch qualifiziertes Personal Beschreibung der Handhabung Warnhinweise Warnhinweise 11 ²(QWZXUI² © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 11 Gefährdungen prEN 12953-13:2003 (D) Tabelle A.1 (fortgesetzt) Nr. Fehlende Entleerungs- und Entlüftungsmöglichkeiten DGRL Anhang I 2.5 22 23 Korrosion 2.6 24 Grundlegende Sicherheitsanforderungen Maßnahme zur Beseitigung oder Verminderung der Gefährdung Schutzmaßnahme gegen die nicht zu beseitigende Gefährdung Hinweis auf verbleibende Gefährdung in der Betriebsanleitung o. ä. Geeignete Entleerungsmöglichkeiten Anordnung und Konstruktion nach technischer Spezifikation Bedienungs- und Wartungsanleitung Geeignete Entlüftungsmöglichkeiten Anordnung und Konstruktion nach technischer Spezifikation Bedienungs- und Wartungsanleitung Berücksichtigung der Korrosion Siehe Nr. 10 und 11 Hinweis auf die Erfordernis wiederkehrender Prüfungen im Betrieb Konservierung bei Kesselstillstand Vermeidung von Korrosion bei Kesselstillstand Bedienungs- und Wartungsanweisungen 25 Verschleiß 2.7 Berücksichtigung von Erosion und Verschleiß Siehe Nr. 12, gegebenenfalls Gegebenenfalls AustauschGegebenenfalls Hinweis auf Begrenzung der Lebensdauer möglichkeiten für Verschleiß- begrenzte Lebensdauer von Bauteilen teile 26 Fehlerhafte Funktion der Baugruppen 2.8 Zuverlässigkeit und Eignung von Komponenten für eine Baugruppe Verfahrenstechnische Überprüfung, siehe auch Nr. 2 2.8 Sicherer Zusammenbau von Komponenten zu einer Baugruppe Zusammenbau nach technischer Spezifikation 2.9 Sicheres Füllen Geeignete Kontrolleinrichtung für Füllstand und gegebenenfalls Druck Beschreibung der Handhabung Sicheres Entleeren Sichere Ableitung nach technischer Spezifikation Beschreibung der Handhabung 27 28 Fehlende Füll- und Entleerungseinrichtungen 29 30 Versagen infolge Überschreitung der zulässigen Grenzen für Druck und Temperatur 12 2.10 Schutz vor Überschreitung der Sicherheitskonzept nach zulässigen Grenzen des technischer Spezifikation Druckgerätes unter Verwendung von z. B. Sicherheitsventilen, Druck-, Temperatur-, Wasserstands-, Strömungsbegrenzern ²(QWZXUI² © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 21 Gefährdungen prEN 12953-13:2003 (D) Tabelle A.1 (fortgesetzt) Gefährdungen DGRL Anhang I Grundlegende Sicherheitsanforderungen Maßnahme zur Beseitigung oder Verminderung der Gefährdung 31 Versagen von Ausrüstungsteilen mit Sicherheitsfunktion 2.11 Schutz vor Überschreitung des zulässigen Betriebsdruckes und der zulässigen Temperatur 32 Externer Brand 2.12 Nicht auslegungsrelevant 33 Ungeeignete Fertigungsverfahren 3.1 Einsatz geeigneter Techniken und Verfahren Maßnahmenplanung nach technischer Spezifikation 34 3.1.1 Geeignete Bauteilvorbereitung Bauteilvorbereitung nach technischer Spezifikation 35 3.1.2 Mangelfreie Ausführung der Schweißverbindungen Qualifikation von Verfahren und Personal nach technischer Spezifikation 36 3.1.3 Angemessene Durchführung der ZfP Qualifikation des ZfPPersonals nach technischer Spezifikation 37 3.1.4 Angemessene Wärmebehandlung Durchführung der Wärmebehandlung nach technischer Spezifikation 38 3.1.5 Durchgängige Werkstoffrückverfolgbarkeit Materialkennzeichnung nach technischer Spezifikation Schutzmaßnahme gegen die nicht zu beseitigende Gefährdung Zuverlässige Sicherheitseinrichtungen nach technischer Spezifikation Hinweis auf verbleibende Gefährdung in der Betriebsanleitung o. ä. Betriebs- und Wartungsanweisungen Gegebenenfalls Aufstellungsanweisungen 39 Mängel bei der Herstellung des Druckgerätes 3.2 Durchführung der AbnahmePlanung von Abnahme und prüfungen nach Vorgaben der Prüfungen nach technischer DGRL Spezifikation 40 Mängel bei der Herstellung des Druckgerätes 3.2.1 Erfüllung der Anforderungen der DGRL Überwachung der Fertigung durch Prüfstelle ²(QWZXUI² © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Nr. Arbeitsproben, ZfP 13 prEN 12953-13:2003 (D) Tabelle A.1 (fortgesetzt) Nr. Mängel bei der Herstellung des Druckgerätes 42 DGRL Anhang I Grundlegende Sicherheitsanforderungen Maßnahme zur Beseitigung oder Verminderung der Gefährdung 3.2.2 Hydrostatische Druckprüfung oder andere Prüfungen nach DGRL Durchführung der hydrostatischen Druckprüfung nach technischer Spezifikation; Mindestprüfdruck nach Anhang I, 7.4 der DGRL 3.2.3 Prüfung auf Einhaltung der Anforderungen für Sicherheitseinrichtungen Durchführung der Prüfung nach technischer Spezifikation 43 Fehlerhafte Kennzeichnung oder Etikettierung 3.3 Kennzeichnung nach Anforderungen der DGRL Durchführung der Kennzeichnung nach technischer Spezifikation 44 Unsachgemäße Montage, Inbetriebsetzung, Wartung und Inspektion durch den Benutzer 3.4 Erstellung einer eindeutigen Betriebsanleitung Aufbau der Betriebsanleitung nach technischer Spezifikation 45 Einsatz ungeeigneter Werkstoffe 4 Auswahl von Werkstoffen, die für die vorgesehene Lebensdauer geeignet sind Werkstoffauswahl nach technischer Spezifikation 46 Einsatz ungeeigneter Werkstoffe 4.1 Auswahl geeigneter Werkstoffe bezüglich mechanischer Eigenschaften, chemischer Beständigkeit, Alterung, Verarbeitung und Verbindung unterschiedlicher Werkstoffe Werkstoffauswahl nach technischer Spezifikation 47 4.2 Ermittlung geeigneter Werkstoffkennwerte Werkstoffkennwerte nach Werkstoffspezifikation 48 4.3 Sicherstellung, dass die Anforderungen erfüllt werden Anforderung und Prüfung der Werkstoffzeugnisse nach technischer Spezifikation 14 Schutzmaßnahme gegen die nicht zu beseitigende Gefährdung Hinweis auf verbleibende Gefährdung in der Betriebsanleitung o. ä. ²(QWZXUI² © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 41 Gefährdungen prEN 12953-13:2003 (D) Tabelle A.1 (fortgesetzt) Gefährdungen DGRL Anhang I Grundlegende Sicherheitsanforderungen Maßnahme zur Beseitigung oder Verminderung der Gefährdung Schutzmaßnahme gegen die nicht zu beseitigende Gefährdung Hinweis auf verbleibende Gefährdung in der Betriebsanleitung o. ä. 49 Versagen durch Überhitzung 5 Vermeidung des Versagens druckhaltender Teile durch Überhitzung Auslegung nach technischer Spezifikation 50 Örtliche oder generelle Überhitzung 5 a) Einsatz geeigneter Schutzmaßnahmen für Wärmezufuhr, Wärmeabfuhr und gegebenenfalls Fluidpegel Sicherheitstechnische Ausstattung der Beheizung, Begrenzung der Beheizung bei Inbetriebnahme, Verriegelung der Brennstoffzufuhr Installations- und Wartungsanweisungen 51 Überhitzung oder Schäden durch Ablagerung oder Korrosion 5 b) Gegebenenfalls Probeentnahmestellen für Fluide Analyse des Fluides Betriebsanleitung 52 Überhitzung oder Schäden durch Ablagerung oder Korrosion 5 c) Entsprechende Vorkehrungen Spezifikation des Fluides gegen Ablagerungen Wasserqualität 53 Überhitzung durch Nachwärmezufuhr 5 d) Sichere Abführung von Nachwärme Betriebsanleitung 54 Entzündliche Mischungen 5 e) Maßnahmen zur Vermeidung Auslegung der Verriegelungen von gefährlicher Ansammlung nach technischer Spezifikation, entzündlicher Mischungen Definition der Vor- bzw. Nachlüftzeiten, Verriegelung der Brennstoffzufuhr, Sicherstellen der erforderlichen Reaktionsgasmengen (Luft, Sauerstoff, etc.), Einsatz von Überwachungseinrichtungen Auslegung nach technischer Spezifikation, wärmetechnische Berechnung des Nachwärmeeintrags bei großen Speichermassen, Ausdampfversuche ²(QWZXUI² © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Nr. Betriebsanleitung 15 prEN 12953-13:2003 (D) Tabelle A.1 (fortgesetzt) Gefährdungen DGRL Anhang I Grundlegende Sicherheitsanforderung Schutzmaßnahme gegen die nicht zu beseitigende Gefährdung Hinweis auf verbleibende Gefährdung in der Betriebsanleitung o. ä. 55 Flammenrückschlag 5 e) 56 Anmerkung: Rohrleitungen 6 ANMERKUNG Nicht relevant für kesselinterne Verbindungsleitungen, für die gilt Art. 3, Nr. 1.2 57 Anmerkung: Besondere quantitative Anforderungen 7.1 bis 7.3 und 7.5 ANMERKUNG Berücksichtigt bei Auslegung und Werkstoffspezifikation 58 Falscher hydrostatischer Prüfdruck 7.4 16 Maßnahmen zur Vermeidung von Flammenrückschlag Maßnahme zur Beseitigung oder Verminderung der Gefährdung Höhe des Prüfdruckes Auslegung nach technischer Spezifikation, Sicherheitstechnische Ausstattung, Verriegelung der Stellorgane, Berechnungen zum Strömungsverhalten Berücksichtigung des Prüfdruckes nach DGRL ²(QWZXUI² © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Nr. ²(QWZXUI² prEN 12953-13:2003 (D) Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinien97/23/EG Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet, um ein Mittel zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie nach der neuen Konzeption „Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliederstaaten über Druckgeräte“ bereitzustellen. Sobald diese Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen der betreffenden Richtlinie in Bezug genommen und in mindestens einem der Mitgliedstaaten als nationale Norm umgesetzt worden ist, berechtigt die Übereinstimmung mit den in Tabelle ZA aufgeführten Abschnitten dieser Norm innerhalb der Grenzen des Anwendungsbereichs dieser Norm zu der Annahme, dass eine Übereinstimmung mit den entsprechenden grundlegenden Anforderungen der Richtlinie und der zugehörigen EFTA-Vorschriften gegeben ist. Tabelle ZA— Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Abschnitte/Unterabschnitte dieser Europäischen Norm Grundlegende Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG Anhang I Erläuterungen/Anmerkungen 5 1.1 und 3.4 Betriebsanleitung 5.1 1.1 und 3.4 Grundsätze für die Gewährleistung der Sicherheit 5.9 2.2, 2.3, 2.5, 2.6, 2.7, 2.11, 2.12, 5 und 6 Grundbedingungen für die Gefahrenanalyse Anhang A Vorbereitende Beobachtungen 3 Gefahrenanalyse WARNHINWEIS: Für Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, können weitere Anforderungen und weitere EU-Richtlinien anwendbar sein. 17 August 2002 Großwasserraumkessel Beiblatt 1 zu DIN EN 12953 Teil 14: Leitfaden für die Einbeziehung einer herstellerunabhängigen Prüforganisation Deutsche Fassung CEN/CR 12953-14:2002 Dieses Beiblatt enthält Informationen zu den Normen der Reihe DIN EN 12953, jedoch keine zusätzlich genormten Festlegungen ICS 27.060.30; 27.100 Shell boilers — Part 14: Guideline for the involvement of an inspection body independent of the manufacturer; German version CEN/CR 12953-14:2002 Chaudières à tubes de fumée — Partie 14: Guide por l’implication d’un organisme d’inspection indépendant du fabricant; Version allemande CEN/CR 12953-14:2002 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Nationales Vorwort Dieser CEN Bericht wurde vom CEN/TC 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“ erarbeitet. Der für die deutsche Mitarbeit zuständige Arbeitsausschuss im DIN Deutsches Institut für Normung e.V. ist der als Spiegelausschuss eingesetzte Arbeitsausschuss GA 269 „Dampfkessel“ des Normenausschusses Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD). Fortsetzung 12 Seiten CEN/CR Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. © DIN Deutsches Institut für Normung e.V. . Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Ref. Nr. DIN EN 12953 Bbl 1:2002-08 Preisgr. 08 Vertr.-Nr. 2308 CEN/CR 12953-14:2002 CEN BERICHT CEN REPORT RAPPORT CEN Mai 2002 ICS Deutsche Fassung Großwasserraumkessel Teil 14: Leitfaden für die Einbeziehung einer herstellerunabhängigen Prüforganisation Shell boilers — Part 14: Guideline for the involvement of an inspection body independent of the manufacturer Chaudières à tubes de fumée — Partie 14: Guide por l’implication d’un organisme d’inspection indépendant du fabricant Dieser CEN Bericht wurde vom CEN am 27. März 2002 angenommen. Er wurde vom technischen Ausschuss CEN/TC 269 erarbeitet. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich. EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 © 2002 CEN B-1050 Brussels Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten. Ref. Nr. CEN/CR 12953-14:2002 D CEN/CR 12953-14:2002 (D) Inhalt Seite © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Vorwort........................................................................................................................................................................ 3 1 Anwendungsbereich..................................................................................................................................... 4 2 Normative Verweisungen ............................................................................................................................. 4 3 3.1 3.2 3.3 Module............................................................................................................................................................ 4 Allgemeines ................................................................................................................................................... 4 Modul G .......................................................................................................................................................... 4 Modul H1 ........................................................................................................................................................ 8 4 4.1 4.2 4.3 Nach der Druckgeräte-Richtlinie erforderliche Dokumentation............................................................... 8 Allgemeines ................................................................................................................................................... 8 Zu erstellende Dokumente ........................................................................................................................... 8 An die Benannte Stelle zu übergebende Dokumente für die Entwurfsprüfung ..................................... 8 2 CEN/CR 12953-14:2002 (D) Vorwort Dieses Dokument (CEN/CR 12953-14:2002) wurde vom CEN/TC 269 "Großwasserraum- und Wasserrohrkessel", dessen Sekretariat vom DIN geführt wird, erarbeitet. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Europäische Norm EN 12953 über „Großwasserraumkessel“ besteht aus den folgenden Teilen: Teil 1: Allgemeines Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör Teil 3: Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile Teil 4: Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile Teil 5: Prüfung während der Herstellung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile Teil 6: Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel Teil 7: Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für den Kessel Teil 8: Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung Teil 9: Anforderungen an Begrenzungseinrichtungen an Kessel und Zubehör Teil 10: Anforderungen an die Speisewasser- und Kesselwasserqualität Teil 11: Abnahmeversuche Teil 12: Anforderungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe für den Kessel Teil 13: Betriebsanleitungen CR 12953-14, Leitfaden für die Einbeziehung einer herstellerunabhängigen Prüforganisation. Obwohl alle Teile der Norm einzeln zu erwerben sind, sollte bedacht werden, dass die Teile voneinander abhängig sind. Deshalb werden für Konstruktion und Herstellung der Großwasserraumkessel mehrere Teile benötigt, um die Anforderungen der Norm zu erfüllen. 3 CEN/CR 12953-14:2002 (D) 1 Anwendungsbereich Dieser Technische Bericht enthält einen Leitfaden für die Einbeziehung einer Prüforganisation für Großwasserraumkessel, wie in EN 12953-1 definiert. 2 herstellerunabhängigen Normative Verweisungen Dieser CEN Bericht enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen nur zu diesem CEN Bericht, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich Änderungen). EN 12953-1, Großwasserraumkessel — Teil 1: Allgemeines. EN 12953-5, Großwasserraumkessel — Teil 5: Prüfung während der Fertigung; Dokumentation und Kennzeichnung. 3 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 3.1 Module Allgemeines Jeder Großwasserraumkessel sollte unter der Überwachung einer herstellerunabhängigen Prüforganisation sein. Für die Anwendung von EN 12953-1 wird die herstellerunabhängige Prüforganisation als Verantwortliche Prüfstelle (VP), wie in EN 12953-1 definiert, bezeichnet. Der Umfang der Prüfungen der VP ist abhängig vom Hersteller gewählten Modul. Obwohl die Mehrzahl der Großwasserraumkessel, die nach dieser Norm hergestellt werden, unter Modul H1 oder G fallen, können andere Module durch den Hersteller gewählt werden (siehe EN 12953-1, Anhang B.2). Für die Anwendung von EN 12953 wurden die allgemeinen Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie (DGRL) speziell für die Module G und H1 interpretiert, wie in 3.2 und 3.3 aufgeführt. Wenn der Großwasserraumkessel nach den Anforderungen der DGRL berechnet, konstruiert und hergestellt wird, dann sollten die Dokumente nach Abschnitt 4 dem Käufer übergeben werden. 3.2 Modul G Der Hersteller sollte sicherstellen und erklären, dass der Großwasserraumkessel mit den Anforderungen dieser Norm übereinstimmt, sowie falls nach den Anforderungen der DGRL hergestellt, sollte die VP das CE-Kennzeichen anbringen und eine Konformitätsbescheinigung erstellen (siehe Bild 1). Die VP sollte in die Entwurfs-, die Herstellungs- und Prüfschritte nach Tabelle 1 eingeschaltet sein. Wenn nach den Anforderungen der DGRL hergestellt, sollte die VP eine Konformitätsbescheinigung ausstellen (siehe Bild 2) für die durchgeführten Prüfungen, ihre Kennnummer an dem geprüften Kessel anbringen oder anbringen lassen. 4 CEN/CR 12953-14:2002 (D) Tabelle 1 — Konformitätsbewertung Nummer 1 1.1 2 Tätigkeitsbereich Prüfungsdurchführung Konformitätsbewertungsverfahren Modul G Modul H1 Bewertung der QM-System-Dokumentation – VP Audit der Anwendung des QM-Systems – VP Überwachung des QM-Systems – VP VP VP VP VP VP — Qualitätsmanagementsystem Volles QM-System Konstruktion und allgemeine Dokumentation Prüfung der Konstruktions/Berechnungsdaten: 2.1 Konstruktionsdaten/ Berechnungen — den technischen Spezifikationen (wenn zutreffend) — den Anforderungen von EN 12953 — zutreffenden amtlichen Vorschriften Prüfung der Zeichnungsangaben auf Übereinstimmung mit: © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 2.2 Herstellungszeichnungen — Konstruktionsdaten und Berechnung — den technischen Spezifikationen (wenn zutreffend) — den Anforderungen von EN 12953 Prüfung der Spezifikationen für Unteraufträge auf Übereinstimmung mit: 2.3 Spezifikationen für Unteraufträge — den technischen Spezifikationen (wenn zutreffend) — Herstellungszeichnungen — den Anforderungen von EN 12953 und zutreffenden amtlichen Vorschriften 3 Werkstoffe 3.1 Werkstoffbescheinigungen Überprüfung, dass die Angaben in den Bescheinigungen und die Ergebnisse der Auslegungsspezifikation entsprechen VP — 3.2 Schweißzusätze Überprüfung, dass die verwendeten Schweißzusätze der Auslegungsspezifikation entsprechen VP — 3.3 Umstempelung von Werkstoffen Prüfung der Verfahrensanweisung des Kesselherstellers für die Umstempelung von Werkstoffen VP VPa 4 Fertigung und Schweißen 4.1 Schweißanweisungen VP VPb Überprüfung, dass geeignete Schweißanweisungen vorliegen, und ihr Inhalt durch die Verfahrensprüfungen abgedeckt ist 5 CEN/CR 12953-14:2002 (D) Tabelle 1 (fortgesetzt) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Nummer Prüfungsdurchführung Modul G Modul H1 VP VP 4.2 Schweißverfahrensprüfungen Überprüfung, dass die Schweißverfahrensprüfungen durch eine verantwortliche Prüfstelle anerkannt sind und dass sie sowohl die Werkstoffe als auch die Schweißaufgaben abdecken 4.3 Schweißerzulassung Überprüfung, dass die Schweißerzulassungen von der verantwortlichen Prüfstelle anerkannt und gültig sind VP VP 4.4 Umformverfahren Überprüfung, dass Anweisungen für Umformverfahren vorliegen, falls erforderlich, und ihr Inhalt die umzuformenden Teile abdeckt VP VPb 4.5 Umformteil Überprüfen, dass die Umformteile den Anforderungen des Umformverfahrens entsprechen VP — Überprüfung, dass die Wärmebehandlung nach dem Schweißen an einer Arbeitsprobe, die getrennt vom Kessel durchgeführt wird, mit der speziellen Wärmbehandlung des jeweiligen Kessels übereinstimmt. VP — Prüfung der zfP-Berichte für die Arbeitsprobe VP — Überprüfung der Übereinstimmung von Prüflingen und Teilnahme bei der mechanischen Werkstoffprüfung VP VP Überprüfung, dass die Angaben und Ergebnisse im Prüfbericht des Herstellers mit den Anforderungen von EN 12953 übereinstimmen VP VPb 4.6 Arbeitsproben 5 Zerstörungsfreie Prüfung von Schweißnähten 5.1 Prüfanweisungen für zf-Prüfungen Überprüfung, dass die erforderlichen Prüfanweisungen vorliegen; Prüfung der Qualifikation des Verfassers VP VPb 5.2 Zulassung des zf-Prüfers Überprüfung der Gültigkeit der Zulassung des zf-Prüfers VP VPb Kontrolle aller Durchstrahlungsfilme und Prüfung auf Übereinstimmung mit den Zulässigkeitsgrenzen VPc — Überprüfung aller US-Prüfergebnisse auf Übereinstimmung mit den Zulässigkeitsgrenzen und mindestens 5 % der Ergebnisse des Herstellers VP — Prüfung, dass Angaben und Ergebnisse der Prüfprotokolle mit den Zulässigkeitsgrenzen übereinstimmen VP VPb 5.3 5.4 6 Tätigkeitsbereich Konformitätsbewertungsverfahren Durchführung der zf-Prüfung Prüfprotokolle für zf-Prüfungen CEN/CR 12953-14:2002 (D) Tabelle 1 (fortgesetzt) Nummer Prüfungsdurchführung Modul G Modul H1 6 Wärmebehandlung nach dem Schweißen 6.1 Anweisungen zur Wärmebehandlung Prüfung, dass die Anweisungen für die Wärmebehandlung nach dem Schweißen den Anforderungen von EN 12953 entsprechen VP VPb 6.2 Aufzeichnungen bei der Wärmebehandlung Prüfung, dass die Temperaturen und die Zeiten der Wärmebehandlungsaufzeichnungen den Anforderungen von EN 12953 entsprechen VP VPb 7 Bauprüfung und Kennzeichnung 7.1 Prüfungen vor der Wasserdruckprüfung Prüfung der Abmessungen, visuelle Prüfung, Identifizierung der zugänglichen Teile nach dem Zusammenbau vor der Druckprüfung VP VPb 7.2 Wasserdruckprüfung Teilnahme an der abschließenden Wasserdruckprüfung VP VPb Visuelle Prüfung nach Abschluss der Wasserdruckprüfung VP VPb Prüfung der Kennzeichnung auf dem Kesselschild VP VPb 7.3 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Tätigkeitsbereich Konformitätsbewertungsverfahren Prüfung nach der Wasserdruckprüfung 7.4 Sicherheitseinrichtungen Prüfung der Vorkehrungen für den Anschluss von Sicherheitseinrichtungen VP VPb 7.5 Herstellerdokumentation Prüfung der Herstellerdokumentation auf Vollständigkeit (siehe 4.3) VP VPb 8 Aufgaben entsprechend der DGRL 8.1 Identifikationsnummer der VP Anbringen oder Veranlassung der Anbringung der Identifikationsnummer VP VPd 8.2 Bescheinigung über Entwurfsprüfung Erstellung einer Bescheinigung über die Entwurfsprüfung (siehe Bild 3) — VP 8.3 Prüfbericht Erstellung eines Prüfberichts (siehe Bild 4) — VP 8.4 Konformitätsbescheinigung Erstellung einer Konformitätsbescheinigung (siehe Bild 2) VP — a Diese Bewertung ist Bestandteil der formellen Beurteilung des Qualitätsmanagementsystems des Herstellers. b Es ist nicht vorgesehen, dass diese Prüfungen regelmäßig durchgeführt werden. Die VP kann entscheiden, welche Prüfungen durch sie durchgeführt werden. Der Umfang kann auf der Basis von Erfahrungen zwischen VP und dem Hersteller reduziert werden. Die Prüfungen sollen vor der Prüfung der Unterlagen beendet sein. c Der Umfang für die Überprüfung der Durchstrahlungsaufnahmen wird von der VP festgelegt. d Die Identifikationsnummer der VP, die das Qualitätsmanagementsystem des Herstellers überwacht, und falls andere tätig werden, die Nummern der zusätzlichen verantwortlichen Prüfstellen für Konstruktion, Herstellung und Prüfung des Kessels bzw. der Bauteile. 7 CEN/CR 12953-14:2002 (D) 3.3 Modul H1 Der Hersteller sollte ein umfassendes Qualitätssicherungssystem für Entwurf, Herstellung und Prüfung besitzen. Dieses System sollte begutachtet und einer regelmäßigen Überwachung durch VP unterzogen werden. Während des Entwurfes und der Herstellung eines Großwasserraumkessels nach einem konkreten Auftrag sollte der Hersteller sicherstellen und erklären, dass der Kessel die Anforderungen dieser Norm erfüllt, falls zutreffend das CE-Kennzeichen und die Kennnummer der für die QM-System-Überwachung verantwortlichen VP anbringen und eine Konformitätserklärung ausstellen (siehe Bild 1). Die VP sollte den Entwurf prüfen und eine Bescheinigung über die Entwurfsprüfung ausstellen (siehe Bild 2). Die VP sollte nach Tabelle 1 in die Herstellungs- und Prüfschritte eingeschaltet sein, ihre Kennnummer am geprüften Gerät anbringen oder anbringen lassen, und einen Prüfbericht (siehe Bild 3) für die Prüfungsabschnitte, an der sie beteiligt war, erstellen. Die mit der Entwurfsprüfung, Herstellung und Prüfung eines speziellen Kessels befasste VP muss nicht notwendigerweise dieselbe sein wie die, die das QM-System des Herstellers begutachtet hat und überwacht. 4 4.1 Nach der Druckgeräte-Richtlinie erforderliche Dokumentation Allgemeines © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Wenn der Großwasserraumkessel entsprechend den Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie hergestellt und geliefert wird, dann ist die VP eine benannte Stelle (Notified Body, NB) und die Empfehlungen von 4.2 und 4.3 sind anzuwenden. 4.2 Zu erstellende Dokumente Die folgenden Dokumente sollten erstellt werden: a) eine Konformitätserklärung des Herstellers (siehe Bild 1), in dem bescheinigt wird, dass der Kessel in Übereinstimmung mit der Druckgeräte-Richtlinie entworfen, hergestellt und geprüft wurde; b) eine Konformitätsbescheinigung der Benannten Stelle (siehe Bild 2) für Modul G, falls erforderlich; c) ein Bescheinigung über die Entwurfsprüfung (siehe Bild 3), in der bescheinigt wird, dass die Benannte Stelle den Entwurf des Kesseln überprüft hat, falls erforderlich; d) ein Prüfbericht der Benannten Stelle (siehe Bild 4) für Modul H1, falls erforderlich. 4.3 An die Benannte Stelle zu übergebende Dokumente für die Entwurfsprüfung Der Hersteller sollte die nachfolgenden Dokumente der Benannten Stelle übergeben: a) Berechnungen, Entwurfs- und Konstruktionszeichnungen des Kessels/ der Komponente mit Details über Korrosionszuschlag, Schweißnahtwertigkeit und Wärmebehandlung; b) Eine Liste der vorgesehenen Werkstoffe; c) Vorgesehene Schweißverfahrensprüfungen; d) Bestätigung, dass die vorgesehene Sicherheitseinrichtung die Anforderungen von EN 12953 erfüllt. 8 CEN/CR 12953-14:2002 (D) Name und Adresse des Herstellers Konformitätserklärung für Entwurf, Herstellung und Prüfung von Großwasserraumkesseln Großwasserraumkessel: ........................................... Serien-Nr. ..................................................................... Übersichtszeichnung ................................................... Herstellungsjahr ........................................................... Maximale Leistung ............................................... kW maximal zulässiger Druck .................................... bar maximal zulässige Temperatur ............................ °C Zertifikat Nr.: .................. Komponente: .............................................................. Sicherheitsventile: Massenstrom ....................................................... kg/s Druck ................................................................... bar Druckprüfung Prüfdruck ............................................................. bar Datum .......................................................................... © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen In Übereinstimmung mit Modul ........ der Druckgeräte-Richtlinie Benannte Stelle für Herstellung und Prüfung Name: ................................................................................................................... Anschrift: ............................................................................................................... Identifikations-Nr: .................................................................................................. Zertifikat-Nr: .............................................. Datum ............................................... Benannte Stelle für Entwurfsprüfung Name: ................................................................................................................... Anschrift: ............................................................................................................... Identifikations-Nr: .................................................................................................. Zertifikat-Nr: .............................................. Datum ............................................... Benannte Stelle für QM-System des Herstellers Name: ................................................................................................................... Anschrift: ............................................................................................................... Identifikations-Nr: .................................................................................................. Zertifikat-Nr: .............................................. Datum ............................................... Der Unterzeichner erklärt hiermit, dass Entwurf, Herstellung und Prüfung dieses Großwasserraumkessels/Komponete mit den Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie übereinstimmt. Datum: ......................................... Name: ............................................ Position: .................................................. Stempel der Firma: .............................................................................. Unterschrift: ............................................ Bild 1 — Beispiel einer Konformitätserklärung des Herstellers 9 CEN/CR 12953-14:2002 (D) Name und Adresse der Benannten Stelle Konformitätsbescheinigung In Übereinstimmung mit Modul G der Druckgeräte-Richtlinie Hersteller: .......................................................................... Benannte Stelle für Entwurfsprüfung Zertifikat Nr.: .................. Name: ..................................................................... Anschrift: ................................................................ Name: ................................................................................................................. Anschrift: ............................................................................................................. Identifikations-Nr.: ............................................................................................... Zertifikat-Nr.: ................................................... Datum: .................. Großwasserraumkessel: ........................................... Serien-Nr. ..................................................................... Übersichtszeichnung ................................................... Herstellungsjahr ........................................................... Maximale Leistung ............................................... kW maximal zulässiger Druck .................................... bar maximal zulässige Temperatur ............................ °C Komponente: .............................................................. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Sicherheitsventile: Massenstrom ....................................................... kg/s Druck ................................................................... bar Druckprüfung Prüfdruck ............................................................. bar Datum .......................................................................... Der Unterzeichner erklärt hiermit, dass die Herstellung und Prüfung dieses Großwasserraumkessels unter unserer Überwachung durchgeführt wurde und dass nach unserem besten Wissen alle Fertigkeiten den Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie entsprechen. Datum: ......................................... Name: ............................................ Position: .................................................. Identifikations-Nr.: ................................................................................. Unterschrift: ............................................ Stempel der Benannten Stelle: .............................................................. Bild 2 — Beispiel einer Konformitätsbescheinigung durch die Benannte Stelle 10 CEN/CR 12953-14:2002 (D) Name und Adresse der Benannten Stelle Bescheinigung über Entwurfsprüfung in Übereinstimmung mit Modul H1 nach der Druckgeräte-Richtlinie Hersteller: .......................................................................... Großwasserraumkessel: ........................................... Serien-Nr. ..................................................................... Übersichtszeichnung ................................................... Herstellungsjahr ........................................................... Maximale Leistung ............................................... kW maximal zulässiger Druck .................................... bar maximal zulässige Temperatur ............................ °C Zertifikat-Nr.: ................. Name: ................................................................... Anschrift: ............................................................... Komponente: .............................................................. Sicherheitsventile: Massenstrom ....................................................... kg/s Druck ................................................................... bar Druckprüfung © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Prüfdruck ............................................................. bar Datum .......................................................................... benutzte harmonisierte Normen ......................................... andere alternativ benutzte Normen ...................... andere benutzte Richtlinien ..................................................................................................................................... Der Unterzeichner erklärt hiermit, dass der Entwurf dieses Großwasserraumkessels/Komponete mit den Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie übereinstimmt. Datum: ......................................... Name: ............................................ Position: .................................................. Identifikations-Nr.: ................................................................................. Unterschrift: ............................................ der Benannten Stelle: .......................................................................... Stempel der Benannten Stelle: ................................................................................................................................ Bild 3 — Beispiel einer Bescheinigung über Entwurfsprüfung 11 CEN/CR 12953-14:2002 (D) Name und Adresse der Benannten Stelle Prüfbericht zur Verwendung bei Modul H1 der Druckgeräte-Richtlinie Hersteller: .......................................................................... Großwasserraumkessel: ........................................... Serien-Nr. ..................................................................... Übersichtszeichnung ................................................... Herstellungsjahr ........................................................... Maximale Leistung ............................................... kW maximal zulässiger Druck .................................... bar maximal zulässige Temperatur ............................ °C Bericht-Nr.: ................... Name: ..................................................................... Anschrift: ................................................................ Komponente: .............................................................. Sicherheitsventile: Massenstrom ....................................................... kg/s Druck ................................................................... bar Druckprüfung © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Prüfdruck ............................................................. bar Datum .......................................................................... Benannte Stelle für Entwurfsprüfung Name: ................................................................................................................... Anschrift: ............................................................................................................... Identifikations-Nr.: ................................................................................................. Zertifikat-Nr.: ............................................. Datum ............................................... Benannte Stelle für QM-System des Herstellers Name: ................................................................................................................... Anschrift: ............................................................................................................... Identifikations-Nr.: ................................................................................................. Zertifikat-Nr.: ............................................. Datum ............................................... Der Unterzeichner erklärt hiermit, dass die folgenden Prüfungen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie durchgeführt wurden. Bescheinigung über QM-System, Bescheinigung über Entwurfsprüfung, Umstempelung von Werkstoffen, Schweißanweisungen, Schweißverfahrensprüfungen, Schweißerprüfungen, Umformverfahrensprüfungen, Ergebnisse der mechanischen Prüfung an Arbeitsproben (Teilnahme)/ZfP-Anweisungen/Bauprüfung vor der Wasserdruckprüfung (Teilnahme)/Wasserdruckprüfung (Teilnahme)/Prüfung nach der Wasserdruckprüfung (Teilnahme)/Sicherheitseinrichtungen/Kennzeichnung Datum: ......................................... Name: ............................................ Position: .................................................. Identifikations-Nr.: ................................................................................. Unterschrift: ............................................ Stempel der Benannten Stelle: .............................................................. Bild 4 — Beispiel eines Prüfbericht 12 September 2003 DEUTSCHE NORM Edelstahl-Großwasserraumkessel Deutsche Fassung EN 14222:2003 EN 14222 ICS 27.060.30 Stainless steel shell boilers; German version EN 14222:2003 Chaudières à tubes de fumée en acier inoxydable; Version allemande EN 14222:2003 Die Europäische Norm EN 14222:2003 hat den Status einer Deutschen Norm. Nationales Vorwort © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Diese Deutsche Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 14222:2003 „EdelstahlGroßwasserraumkessel“. Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“ erarbeitet. Der für die deutsche Mitarbeit zuständige Arbeitsausschuss im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ist der als Spiegelausschuss eingesetzte Arbeitsausschuss GA 269 „Dampfkessel“ des Normenausschusses Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD). Für den Fall einer undatierten Verweisung im normativen Text (Verweisung auf eine Norm ohne Angabe des Ausgabedatums und ohne Hinweis auf eine Abschnittsnummer, eine Tabelle, ein Bild usw.) bezieht sich die Verweisung auf die jeweils neueste gültige Ausgabe der in Bezug genommenen Norm. Für den Fall einer datierten Verweisung im normativen Text bezieht sich die Verweisung immer auf die in Bezug genommene Ausgabe der Norm. Fortsetzung 12 Seiten EN Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. © DIN Deutsches Institut für Normung e.V. . Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Ref. Nr. DIN EN 14222:2003-09 Preisgr. 09 Vertr.-Nr. 2309 EN 14222 EUROPÄISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE April 2003 ICS 27.060.30 Deutsche Fassung Edelstahl-Großwasserraumkessel Stainless steel shell boilers Chaudières à tubes de fumée en acier inoxydable Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 21. Februar 2003 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich. Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem ManagementZentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, der Slowakei, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn und dem Vereinigten Königreich. EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 © 2003 CEN B-1050 Brüssel Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten. Ref. Nr. EN 14222:2003 D EN 14222:2003 (D) Inhalt Seite © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Vorwort................................................................................................................................................................ 3 1 Anwendungsbereich............................................................................................................................. 4 2 Normative Verweisungen ..................................................................................................................... 4 3 Begriffe................................................................................................................................................... 4 4 Werkstoffe.............................................................................................................................................. 5 5 Konstruktion .......................................................................................................................................... 5 6 Herstellung............................................................................................................................................. 5 7 Prüfung................................................................................................................................................... 5 8 Kennzeichnung...................................................................................................................................... 5 9 9.1 9.2 9.3 9.4 9.5 9.6 9.7 9.8 9.9 9.10 9.11 9.12 Anforderungen an die Ausrüstung...................................................................................................... 5 Allgemeines ........................................................................................................................................... 5 Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung.................................................................... 5 Werkstoffe für Ventile, Formstücke, Flansche und Verschraubungen ........................................... 6 Begrenzungseinrichtungen und Sicherheitsstromkreise................................................................. 6 Beheizung von Kesseln ........................................................................................................................ 6 Wasserstandsanzeige........................................................................................................................... 6 Dampfdruckanzeige .............................................................................................................................. 7 Abschlämm- und Entleerungseinrichtungen ..................................................................................... 8 Anschlussventile................................................................................................................................... 8 Speisewasserzufuhr ............................................................................................................................. 9 Regelung der Speisewasserzufuhr ..................................................................................................... 9 Begrenzungseinrichtungen.................................................................................................................. 9 10 Betriebliche Aspekte für Dampferzeuger ........................................................................................... 9 11 Kleine Dampferzeuger .......................................................................................................................... 9 Anhang A (informativ) Betriebliche Aspekte für Dampferzeuger .................................................................. 10 Anhang ZA (informativ) Abschnitte in dieser Europäischen Norm, die grundlegende SicherheitsAnforderungen oder andere Vorgaben von EU-Richtlinien betreffen........................ 11 Literaturhinweis................................................................................................................................................ 12 2 EN 14222:2003 (D) Vorwort Dieses Dokument (EN 14222:2003) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Oktober 2003, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis Oktober 2003 zurückgezogen werden. Diese Europäische Norm wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EURichtlinie(n) (Druckgeräte-Richtlinie (DGRL) 97/23/EU [1]). Zusammenhang mit EU-Richtlinien siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieser Norm ist. Diese Europäische Norm steht in Zusammenhang mit EN 12953: Großwasserraumkessel und EN 13445: Unbefeuerte Druckbehälter. Anhang A ist informativ. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, die Schweiz, die Slowakei, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und das Vereinigte Königreich. 3 EN 14222:2003 (D) 1 Anwendungsbereich Diese Norm legt die Anforderungen an elektrisch beheizte Großwasserraumkessel aus nichtrostenden Stählen (Edelstahl) fest, die zur Versorgung von Sterilisations- und Desinfektionsanlagen dienen. Diese Norm gilt nur für tauchsiederbeheizte Dampferzeuger, mit einem maximal zulässigen Druck von 6 bar, einem maximalen Volumen von 1 000 l und einem Druck-Liter-Produkt von nicht mehr als 3 000 bar x Liter. 2 Normative Verweisungen Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen nur zu dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung dieser Publikationen eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich Änderungen). EN 285:1996, Sterilisation — Dampf-Sterilisation — Groß-Sterilisatoren. EN 12953-1, Großwasserraumkessel — Teil 1: Allgemeines. EN 12953-5, Großwasserraumkessel — Teil 5: Prüfung während der Herstellung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12953-6, Großwasserraumkessel — Teil 6: Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel. EN 12953-8, Großwasserraumkessel — Teil 8: Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung. prEN 12953-9:1999, Großwasserraumkessel — Teil 9: Anforderungen an Begrenzungseinrichtungen sowie Sicherheitsstromkreise an Kessel und Zubehör. EN 13445-2:2002, Unbefeuerte Druckbehälter — Teil 2: Werkstoffe. EN 13445-3, Unbefeuerte Druckbehälter — Teil 3: Konstruktion. EN 13445-4, Unbefeuerte Druckbehälter — Teil 4: Herstellung. EN 13445-5, Unbefeuerte Druckbehälter — Teil 5: Prüfung. EN 60204-1, Sicherheit von Maschinen — Elektrische Ausrüstung von Maschinen — Teil 1: Allgemeine Anforderungen (IEC 60204-1:1997). 3 Begriffe Für die Anwendung dieser Europäischen Norm gelten die in EN 12953-1 und EN 12953-6 festgelegten Begriffe sowie die Folgenden: 3.1 Regler Einrichtungen, die die Regelgröße (z. B. Wasserstand, Druck, Temperatur) auf einem bestimmten Wert (Sollwert) halten 4 EN 14222:2003 (D) 3.2 Begrenzer ein Messwertaufnehmer, der beim Erreichen eines eingestellten Wertes (z. B. Druck, Temperatur, Durchfluss, Wasserstand) die Energiezufuhr unterbricht und verriegelt und vor dem erneuten Start manuell entriegelt werden muss 3.3 Verriegelung ein Unterbrechen der Energiezufuhr, das ein manuelles Eingreifen zur Wiederherstellung des Betriebszustandes erforderlich macht 3.4 Funktionsprüfung Prüfung der Sicherheitseinrichtung, um sicherzustellen, dass die vorgesehene Funktion ausgeführt wird 4 Werkstoffe Die Dampfkessel sind aus Werkstoffen der Stahlgruppe 8 oder 10 nach EN 13445-2:2002, Anhang A, herzustellen. 5 Konstruktion © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Dampfkessel sind nach EN 13445-3 zu konstruieren. 6 Herstellung Die Dampfkessel sind nach EN 13445-4 herzustellen. 7 Prüfung Prüfung und Dokumentation der Dampfkessel sind nach EN 13445-5 durchzuführen. 8 Kennzeichnung Die Anforderungen an die Kennzeichnung müssen EN 12953-5 entsprechen. 9 9.1 Anforderungen an die Ausrüstung Allgemeines Die folgenden Anforderungen an die Ausrüstung für elektrisch beheizte Großwasserraumkessel aus Edelstahl sind auf Basis von EN 12953-6 erarbeitet worden. 9.2 Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung Jeder Dampferzeuger muss mit Sicherheitseinrichtungen gegen Überdruck nach EN 12953-8 ausgerüstet sein. Abweichend von EN 12953-8 kann der Mindest-Innendurchmesser des Sicherheitsventilsitzes auf 8 mm reduziert werden. 5 EN 14222:2003 (D) 9.3 Werkstoffe für Ventile, Formstücke, Flansche und Verschraubungen Werkstoffe aus Stahl für Ventile, Formstücke, Flansche und Verschraubungen müssen EN 13445-2 entsprechen. 9.4 Begrenzungseinrichtungen und Sicherheitsstromkreise 9.4.1 Begrenzer müssen nach prEN 12953-9 ausgelegt sein. Zusätzlich nach EN 12953-9:1999, 5.4.2, sind Wasserstandselektroden mit einem Winkel von 45° bis 90° zur Senkrechten zulässig, wenn die Funktionsfähigkeit durch Untersuchungen nachgewiesen wurde. Die elektrischen Sicherheits-Schaltkreise müssen EN 60204-1 entsprechen. 9.4.2 Eine Funktionsprüfung aller Begrenzer muss jederzeit während des Betriebs durchführbar sein, z. B. wo angebracht durch Simulation. 9.4.3 Nach dem Ansprechen eines Begrenzers muss der Dampferzeuger selbsttätig in einen sicheren Zustand gehen und ein Signal muss eine Störung am Kessel anzeigen. 9.4.4 Nach einer manuellen Rückstellung einer Verriegelung durch den Begrenzer darf der Kessel nur durch manuellen Eingriff wieder angefahren werden. 9.5 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 9.5.1 Beheizung von Kesseln Der Druck in jedem Kessel muss automatisch über die Energiezufuhr geregelt werden. 9.5.2 Das automatische Anfahren des Kessels und der Anlage ist zulässig, vorausgesetzt, es sind Einrichtungen installiert, die für sicheres Anfahren sorgen. Ein selbsttätiger Wiederanlauf nach Regelabschaltung gilt nicht als Anfahren. 9.5.3 Eine Alarm-Einrichtung zur Abschaltung der Energiezufuhr bei Übertemperatur ist vorzusehen. Der Temperatur-Schaltpunkt ist vom Hersteller festzulegen. 9.5.4 Die elektrische Schaltung für die Stromversorgung und die Sicherheit der Regel-Einrichtungen müssen EN 60204-1 entsprechen. 9.6 Wasserstandsanzeige 9.6.1 Die Dampferzeuger sind mit mindestens einer unabhängigen Wasserstandsanzeige (unabhängig von anderen Geräteteilen) in Form eines durchsichtigen, direkt am Kessel befestigten Wasserstandsglases zu versehen. 9.6.2 Der oder die Wasserstandsanzeiger aus durchsichtigem Material ist (sind) so anzubringen, dass der Wasserstand beim niedrigsten Warmwasserstand, d. h. dem niedrigsten zulässigen Wasserstand (NW), der am Wasserstandsglas markiert werden muss, sichtbar ist. Der höchste zulässige Wasserstand ist vom Kesselhersteller festzulegen und muss sichtbar sein. Die Wasserstandsanzeigeeinrichtung ist so anzuordnen, dass das Maß „15 mm unter NW“ zu erkennen ist. 9.6.3 Der niedrigste zulässige Wasserstand [NW; en: low water level (LWL)] im Kessel (siehe Bild 1), der dauerhaft und gut lesbar am Kessel zu markieren und durch die Buchstaben „NW“ zu kennzeichnen ist, muss mindestens 30 mm über der höchsten Oberfläche der Tauchsieder „HF“ (en: highest point of heated surface HHS) liegen. 6 EN 14222:2003 (D) Legende 1 geregelter Wasserrand 2 NW (LWL) 3 HF (HHS) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Bild 1 — Wasserstandsanzeige 9.6.4 Rohre und Formstücke, die einen Wasserstandsanzeiger an den Dampferzeuger anschließen, müssen möglichst kurz und so konstruiert sein, dass zwischen dem Kessel und dem Wasserstandsglas kein Wassersack entsteht. Davon dürfen keine Auslässe ausgehen, mit Ausnahme von Reglern, Dampfmanometern, Abflüssen oder anderen ähnlichen Einrichtungen, die kein Entweichen einer wesentlichen Dampfmenge zulassen. Rohre, die einen Wasserstandsanzeiger mit dem Dampferzeuger verbinden, müssen einen Innendurchmesser von mindestens 8 mm aufweisen. Ist am Wasserstandsglas oder dessen Anschlussleitungen das Gehäuse einer Sicherheits- oder Warneinrichtung angeschlossen, müssen die Verbindungsrohre zwischen Kessel und Wasserstandsglas einen Innendurchmesser von mindestens 15 mm aufweisen. 9.6.5 9.7 Ist das Wasserstandsglas ein Teil der Kesselwand, gelten die Anforderungen von 9.6.4 nicht. Dampfdruckanzeige 9.7.1 Jeder Dampferzeuger muss mit einem Manometer nach EN 285:1996, 6.1.1.2, ausgerüstet sein, das entweder direkt mit dem Dampfraum oder über die Wasserstandssäule oder ihre Dampfanschlüsse verbunden ist. 9.7.2 Das Manometer ist mit einer Wasservorlage oder einer ähnlichen Einrichtung ausreichender Größe zu versehen, die das Messrohr dauernd mit Wasser gefüllt hält. Das Rohr muss ausreichend groß und, falls möglich, mit einer Ablassvorrichtung versehen sein. Alternativ kann die Druckleitung auch mit einer Trennmembran in der Nähe des Kessels versehen werden. Die Druckleitung zwischen der Membran und dem Manometer ist mit einer nicht kompressiblen Flüssigkeit zu füllen. 9.7.3 Manometeranschlüsse müssen für den zulässigen Betriebsüberdruck (Auslegungsdruck) des Dampferzeugers geeignet sein. 7 EN 14222:2003 (D) 9.7.4 Manometer müssen den Druck in bar anzeigen. Der zulässige Betriebsüberdruck ist am Manometer durch eine unveränderliche, gut sichtbare rote Strichmarke zu kennzeichnen. ANMERKUNG werden. Zusätzlich kann ebenfalls der Betriebsdruck sowie der Einstelldruck des Sicherheitsventils angegeben 9.7.5 Jeder Kessel ist mit einem Ventilanschluss für die Anbringung eines Prüfmanometers während des Kesselbetriebs zu versehen, so dass die Genauigkeit des Kesselmanometers nachgeprüft werden kann. 9.8 Abschlämm- und Entleerungseinrichtungen 9.8.1 Jeder Dampferzeuger muss mit Entleerungsventilen oder -hähnen versehen sein, die möglichst nahe an der untersten Stelle des Dampferzeugers anzubringen sind. ANMERKUNG Bei einigen Dampferzeugern können Entleerungsventile zum Abschlämmen benutzt werden. 9.8.2 Werden Entleerungseinrichtungen von zwei oder mehr Dampfkesseln zu einer gemeinsamen Ablassleitung verbunden, so sind an jeder Ablassleitung zwei Ventile vorzusehen, von denen eines ein Rückschlagventil sein muss, um zu verhindern, dass der Inhalt eines Dampferzeugers in den anderen gelangt. Alternativ kann statt des Rückschlagventils auch eine Absperreinrichtung vorgesehen werden, die das Öffnen nur eines Ventils zulässt. 9.8.3 Entleerungshähne mit konischen Stopfen sind mit verschraubten Deckeln und separat gepackten Stopfbüchsen zu versehen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 9.8.4 Wenn Entleerungsventile oder -hähne nicht selbstschließend sind oder in der geschlossenen Stellung nicht verriegelt werden können, ist eine weitere Absperreinrichtung in die Leitung einzubauen ANMERKUNG 9.9 9.9.1 Als Absperreinrichtung gilt auch eine Verkleidung oder eine Wartungstür. Anschlussventile Dampfaustritte Das den Dampferzeuger und die Dampfleitung verbindende Absperrventil muss direkt am Dampferzeuger oder so nahe wie praktisch möglich angebracht werden. Das Ventil sollte vorzugsweise von einer Bauart sein, die einwandfrei erkennen lässt, ob das Ventil offen oder geschlossen ist. Werden mehr als ein Dampferzeuger an einem gemeinsamen Sammler oder Dampfverteiler angeschlossen, müssen die Dampfleitungen jedes Dampferzeugers mit zwei Absperrventilen oder mit einer ähnlichen Sicherheitseinrichtung versehen werden. ANMERKUNG 9.9.2 Das am nächsten zum Kessel liegende Ventil ist vorzugsweise als Rückschlagventil auszuführen. Speiseanschlüsse Jede Speiseleitung zu einem Dampferzeuger ist mit einer Rückschlagarmatur und einem separaten Absperrventil in der Nähe des Dampferzeugers zu versehen. Werden die Absperreinrichtung und die Rückschlagarmatur nicht in unmittelbarer Verbindung eingebaut, so muss für das dazwischenliegende Rohrleitungsstück die Möglichkeit einer Druckentlastung gegeben sein. Der Anschluss der Speiseleitung und die Verlegung im Dampferzeuger muss so erfolgen, dass sich der Dampferzeuger bei einer Undichtheit in der Speiseleitung nicht tiefer als bis zur höchsten Oberfläche der Tauchsieder entleeren kann. 8 EN 14222:2003 (D) Im Falle des Rückströmens durch eine Speisepumpe, bei der die Saugleitung eine niedrigere Druckstufe als die Ausströmleitung hat, müssen Manometer so installiert werden, dass die Druckhöhe eindeutig angezeigt wird. Ebenfalls muss ein Warnhinweisschild vorgesehen werden, das auf die möglichen Gefahren beim Schließen des Absperrventils (falls vorhanden) in der Saugleitung hinweist. Wenn bei einem Rückströmen durch die Saugleitung ein Ausströmen in die Umgebung nicht verhindert werden kann (z. B. durch einen Wasserkasten mit freiem Einlauf nach EN 285) gilt dieser 4. Absatz nicht. 9.10 Speisewasserzufuhr Dem Kessel muss ausreichend Speisewasser zugeführt werden. Ein Überschreiten des höchsten Wasserstandes muss verhindert werden. Das dem Kessel zugeführte Speisewasser darf keine schädlichen Stoffe (Öl, Fett, Chloride usw.) enthalten. 9.11 Regelung der Speisewasserzufuhr Der Wasserstand muss automatisch geregelt werden. 9.12 Begrenzungseinrichtungen 9.12.1 Niedrigwasserstandsbegrenzer Ein Wasserstandsbegrenzer ist vorzusehen, der die Beheizung abschaltet und verriegelt, wenn der Wasserstand auf „NW“ absinkt. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 9.12.2 Druckbegrenzung Jeder Kessel muss mit einem Druckbegrenzer versehen sein, der die Beheizung abschaltet und verriegelt, um sicherzustellen, dass der zulässige Druck nicht überschritten wird. 10 Betriebliche Aspekte für Dampferzeuger Ein Leitfaden zu den betrieblichen Aspekten für Dampferzeuger ist in Anhang A enthalten. 11 Kleine Dampferzeuger Für die Ausrüstung von kleinen Dampferzeugern mit einem Druck-Volumen-Produkt kleiner 200 bar x l gelten die Anforderungen nach Abschnitt 9, bis auf die folgenden Ausnahmen: Die Wasserstandsanzeige (siehe 9.6.1) kann direkt oder indirekt erfolgen; Eine Druckbegrenzung (siehe 9.12.2) ist nicht erforderlich, wenn die Sicherheit durch andere Maßnahmen erreicht wird. 9 EN 14222:2003 (D) Anhang A (informativ) Betriebliche Aspekte für Dampferzeuger A.1 Alle Regel- und Sicherheitseinrichtungen sollten sorgfältig gewartet werden, um ihre Zuverlässigkeit sicherzustellen. Darüber hinaus sollte regelmäßig, mindestens 1/2-jährlich und bei Störungen noch häufiger, eine Prüforganisation oder der Wartungsdienst der Lieferfirma mit der Überprüfung dieser Einrichtungen beauftragt werden. Alle Regel- und Begrenzungseinrichtungen sollten hierbei einer Funktionsprüfung unterzogen werden. A.2 Der Betrieb und die Wartung von Kesselanlagen sollte nur entsprechend ausgebildeten Personen übertragen werden, die mit den besonderen Betriebsverhältnissen der Anlage vertraut sind. A.3 Während des Betriebs sollte sich der Bediener des Dampferzeugers vom ordnungsgemäßen Zustand der Kesselanlage persönlich überzeugen. Dies sollte innerhalb einer Stunde nach jedem Anfahren und mindestens 1-mal alle 24 Stunden erfolgen. Im Falle des Versagens der automatischen Regel- oder Sicherheitseinrichtungen und sofern der Kessel sicher manuell geregelt werden kann, sollte der Weiterbetrieb mit manueller Regelung nach einem schriftlich genau festgelegten Notprogramm erfolgen, das die unmittelbare Anwesenheit einer ausgebildeten Aufsichtsperson beinhalten sollte. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Ständige Beaufsichtigung sollte erfolgen, bis der Fehler beseitigt und nach einer angemessenen Zeitspanne durch eine Prüfung sichergestellt ist, dass der Kessel und seine Regeleinrichtungen wie üblich funktionieren. ANMERKUNG Ist der Dampferzeuger einem Sterilisator zugeordnet, könnte der Bediener des Sterilisators auch den Dampferzeuger bedienen. A.4 Wenn die Anforderungen nach 9.5.2 nicht erfüllt sind, sollte während des Anfahrens aus dem kalten Zustand der Bediener des Kessels im Aufstellungsraum anwesend sein. Als Anfahren gilt die Zeitspanne bis zum Erreichen des Betriebszustandes, bei dem das ordnungsgemäße Arbeiten aller Regel- und Überwachungsgeräte überprüft und beobachtet werden kann. Spricht während des Anfahrens eine Warneinrichtung an, sollte eine verantwortliche Person zur Stelle sein, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. A.5 Das Ergebnis jeder Baugruppen- oder Funktionsüberprüfung sollte für den Bediener des Kessels eindeutig verständlich sein. A.6 Betriebshandbücher, die Angaben über den Betrieb, die Wartung und Prüfung aller Geräte, einschließlich der Regel- und Sicherheitseinrichtungen enthalten, sollten im Kesselaufstellungsraum bereit gehalten werden. ANMERKUNG Ist der Dampferzeuger einem Sterilisator zugeordnet, könnten die Dokumente mit denen des Sterilisators zusammengefasst und mit diesen aufbewahrt werden. A.7 Während des Betriebs ohne Beaufsichtigung dürfen die in 9.6 festgelegten Wasserstandsanzeiger abgesperrt sein. 10 EN 14222:2003 (D) Anhang ZA (informativ) Abschnitte in dieser Europäischen Norm, die grundlegende SicherheitsAnforderungen oder andere Vorgaben von EU-Richtlinien betreffen Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet und unterstützt grundlegende Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EU. WARNHINWEIS — Für Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, können weitere Anforderungen und weitere EU-Richtliniengelten. Die Übereinstimmung mit den Abschnitten dieser Europäischen Norm in Tabelle ZA.1 ist eine der Möglichkeiten, die relevanten grundlegenden Anforderungen der betreffenden Richtlinie und der zugehörigen EFTAVorschriften zu erfüllen. Tabelle ZA.1 — Übereinstimmung zwischen der EN 14222 und den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EU für Edelstahl-Großwasserraumkessel © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 14222 harmonisierte Abschnitte Inhalt Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EU, Anhang I 9.2 Abblasen aus Überdruckventil 2.3 - 2. Punkt 9.8 Entleerungs- und Entlüftungsmöglichkeiten 2.5 9.12 Schutz gegen Überschreiten der zulässigen Grenzen 2.10 9.4, 9.6, 9.7 Anzeige- und/oder Warnvorrichtungen 2.10 (b) 9.4, 9.11, 9.12 Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion 2.10 (a) 2.11.1 9.5, 9.9, 9.10 Minimierung des Risikos aufgrund von Überhitzung 5 11 EN 14222:2003 (D) Literaturhinweis © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen [1] 12 Richtlinie 97/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte; ABl EU, L 181 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen April 2002 DEUTSCHE NORM Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör Deutsche Fassung EN 12952-2:2001 EN 12952-2 ICS 27.040 Water-tube boilers and auxiliary installations — Part 2: Materials for pres-sure parts of boilers and accessoires; German version EN 12952-2:2001 Chaudières à tubes d’eau et installations auxiliaires — Partie 2: Matériaux des parties sous pression des chaudières et des accessoires; Version allemande EN 12952-2:2001 Die Europäische Norm EN 12952-2:2001 hat den Status einer Deutschen Norm. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Nationales Vorwort Diese Deutsche Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 12952-2:2001 „Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten — Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör“. Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“ erarbeitet. Der für die deutsche Mitarbeit zuständige Arbeitsausschuss im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ist der als Spiegelausschuss eingesetzte Arbeitsausschuss GA 269 „Dampfkessel“ des Normenausschusses Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD). Für den Fall einer undatierten Verweisung im normativen Text (Verweisung auf eine Norm ohne Angabe des Ausgabedatums und ohne Hinweis auf eine Abschnittsnummer, eine Tabelle, ein Bild usw.) bezieht sich die Verweisung auf die jeweils neueste gültige Ausgabe der in Bezug genommenen Norm. Für den Fall einer datierten Verweisung im normativen Text bezieht sich die Verweisung immer auf die in Bezug genommene Ausgabe der Norm. Fortsetzung 26 Seiten EN Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. © DIN Deutsches Institut für Normung e.V. . Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Ref. Nr. DIN EN 12952-2:2002-04 Preisgr. 13 Vertr.-Nr.2313 EN 12952-2 EUROPÄISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE Dezember 2001 ICS 27.040; 77.140.01 Deutsche Fassung Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör Water-tube boilers and auxiliary installations Part 2: Materials for pressure parts of boilers and accessories Chaudières à tubes d'eau et installations auxiliaires Partie 2: Matériaux des parties sous pression des chaudières et des accessoires Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 19. Februar 2001 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem ManagementZentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich. EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 © 2001 CEN B-1050 Brüssel Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten. Ref. Nr. EN 12952-2:2001 D EN 12952-2:2001 (D) Inhalt Seite Seite ............................. 3 6 1 Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Anhänge 2 Normative Verweisungen 4 Anhang A (normativ) Werkstoffe nach Europäischen Werkstoffnormen . . A.1 Drucktragende Teile . . . . . . . . . . A.2 Rohrverbindungsstücke (Fittings) . A.3 Flansche . . . . . . . . . . . . . . . . . . A.4 Armaturen . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorwort ............ 3 Allgemeine Anforderungen . . . . . . . . . . 3.1 Auswahl der Werkstoffe im Hinblick auf die Betriebsbedingungen . . . . . . . . . . 3.2 Auswahl der Werkstoffe im Hinblick auf die Verarbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . 3.3 Werkstoffspezifikation . . . . . . . . . . . . . . . 3.4 Berücksichtigung besonderer Werkstoffeigenschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.5 Inhalte der Werkstoffspezifikation . . . . . . 3.6 Konformitäts- und Prüfbescheinigungen für Werkstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Werkstoffe für drucktragende Teile . . . 4.1 Werkstoffe nach Europäischen Werkstoffnormen für Druckgeräte . . . . . . . . . . . . 4.2 Werkstoff nach Europäischer Werkstoffzulassung für Druckgeräte – Technische Anforderungen . . . . . . . . . . 4.3 Werkstoffe mit Einzelgutachten . . . . . . . . 7 . 7 . . 7 7 . . 8 8 . 9 .. 9 .. 9 . . 11 . . 15 Prüfbescheinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 17 17 17 17 Anhang B (normativ) Festlegung von Werten der Zeitstandfestigkeit für neue Werkstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Anhang C (normativ) Rückgewinnungskessel . 21 C.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 C.2 Besondere Anforderungen für Verbundrohre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Anhang ZA (informativ) Abschnitte in dieser Europäischen Norm, die grundlegende Anforderungen oder andere Vorgaben der Druckgeräte-Richtlinie (DGRL) betreffen . . 25 Literaturhinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 5 2 Werkstoffe für nicht drucktragende Teile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 EN 12952-2:2001 (D) Vorwort Diese Europäische Norm wurde vom Technischen Komittee CEN/TC 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird, erarbeitet. Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet und unterstützt grundlegende Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie (DGRL)1). Für den Zusammenhang mit EU-Richtlinien siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieser Norm ist. Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Juni 2002, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis Juni 2002 zurückgezogen werden. In Übereinstimmung mit der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind folgende Staaten gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Europäische Normenreihe EN 12952 über Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten besteht aus den folgenden Teilen: Teil Teil Teil Teil Teil Teil Teil Teil Teil Teil Teil Teil Teil Teil Teil Teil 1: 2: 3: 4: 5: 6: 7: 8: 9: 10: 11: 12: 13: 14: 15: 16: Allgemeines Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile Betriebsbegleitende Berechnungen der Lebensdauererwartung Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile Prüfung während der Fertigung; Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für den Kessel Anforderungen an Staubfeuerungsanlagen für den Kessel Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Überdruck Anforderungen an Begrenzungseinrichtungen sowie Sicherheitsstromkreise für den Kessel und Zubehör Anforderungen an die Speise- und Kesselwasserqualität Anforderungen an Rauchgasreinigungsanlagen Anforderungen an Rauchgas-DENOX-Anlagen Abnahmeversuche Anforderungen an Rost- und Wirbelschichtfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe für den Kessel Obwohl alle Teile der Norm einzeln zu erwerben sind, sollte bedacht werden, dass die Teile voneinander abhängig sind. Deshalb werden für Konstruktion und Herstellung der Kessel mehrere Teile benötigt, um die Anforderungen der Norm zu erfüllen. ANMERKUNG Teil 4 ist nicht während der Konstruktion, Fertigung und Errichtung anzuwenden. Die Anhänge A, B und C von dieser Europäischen Norm sind normativ, der Anhang ZA ist informativ. 1 ) Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Druckgeräte, Abl. EG L181. 3 EN 12952-2:2001 (D) 1 Anwendungsbereich EN 12952-2 legt die Anforderungen an folgende Werkstoffe für die Anwendung in drucktragenden Teilen von Wasserrohrkesseln und deren angeschweißte Teile fest: – – – – – – – – – Bleche; warmgefertigte nahtlose Rohre; elektrisch geschweißte Rohre; Unterpulver-, Plasma- und Wolfram-Inertgas-geschweißte Rohre; Schmiedestücke; Gussstücke; gewalzte Stäbe; Schweißzusätze; nahtlose Verbundrohre. 2 Normative Verweisungen Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich Änderungen). EN 440, Schweißzusätze — Drahtelektroden und Schweißgut zum Metall-Schutzgas-Schweißen von unlegierten Stählen und Feinkornstählen — Einteilung. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 499, Schweißzusätze — Umhüllte Stabelektroden zum Lichtbogenhandschweißen von unlegierten Stählen und Feinkornstählen — Einteilung. EN 756, Schweißzusätze — Drahtelektroden und Draht-Pulver-Kombinationen zum Unterpulverschweißen von unlegierten Stählen und Feinkornstählen — Einteilung. EN 758, Schweißzusätze — Fülldrahtelektroden zum Metall-Lichtbogenschweißen mit und ohne Schutzgas von unlegierten Stählen und Feinkornstählen — Einteilung. EN 759, Schweißzusätze — Technische Lieferbedingungen für metallische Schweißzusätze — Art des Produktes, Maße, Grenzabmaße und Kennzeichnung. prEN 764-4:1999, Druckgeräte — Teil 4: Erstellung von technischen Lieferbedingungen für Werkstoffe. prEN 764-5:1999, Druckgeräte — Teil 5: Konformitäts- und Prüfbescheinigungen für Werkstoffe. prEN 1092-1:1997, Flansche und ihre Verbindungen — Runde Flansche für Rohre, Armaturen, Formstücke und Zubehörteile, nach PN bezeichnet — Teil 1: Stahlflansche. prEN 1503-1:2000, Armaturen — Werkstoffe für Gehäuse, Oberteile und Deckel — Teil 1: Stähle, die in Europäischen Normen festgelegt sind. prEN 1503-2:2000, Armaturen — Werkstoffe für Gehäuse, Oberteile und Deckel — Teil 2: Stähle, die nicht in Europäischen Normen festgelegt sind. EN 1599, Schweißzusätze — Umhüllte Stabelektroden zum Lichtbogenhandschweißen von warmfesten Stählen — Einteilung. EN 1668, Schweißzusätze — Stäbe, Drähte und Schweißgut zum Wolfram-Schutzgasschweißen von unlegierten Stählen und Feinkornstählen — Einteilung. EN 1759-1, Flansche und ihre Verbindungen — Runde Flansche für Rohre, Armaturen, Formstücke und Zubehörteile, nach Class bezeichnet — Teil 1: Stahlflansche, NPS ½ bis 24. 4 EN 12952-2:2001 (D) EN 10002-1, Metallische Werkstoffe — Zugversuch — Teil 1: Prüfverfahren. EN 10002-1/AC1, Metallische Werkstoffe — Zugversuch — Teil 1: Prüfverfahren — Änderung zur EN 10002-1. EN 10002-5, Metallische Werkstoffe — Zugversuch — Teil 5: Prüfverfahren bei erhöhter Temperatur. EN 10021, Allgemeine technische Lieferbedingungen für Stahl und Stahlerzeugnisse. EN 10028-1, Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen — Teil 1: Allgemeine Anforderungen. EN 10028-2, Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen — Teil 2: Unlegierte und legierte warmfeste Stähle. EN 10028-3, Flacherzeugnisse aus Druckbehälterstählen — Teil 3: Schweißgeeignete Feinkornbaustähle, normalgeglüht. EN 10045-1, Metallische Werkstoffe — Kerbschlagbiegeversuch nach Charpy — Teil 1: Prüfverfahren. EN 10160, Ultraschallprüfung von Flacherzeugnissen aus Stahl mit einer Dicke größer oder gleich 6 mm (Reflexionsverfahren). EN 10164, Stahlerzeugnisse mit verbesserten Verformungseigenschaften senkrecht zur Erzeugnisoberfläche — Technische Lieferbedingungen. EN 10204, Metallische Erzeugnisse — Arten von Prüfbescheinigungen. EN 10213-1, Technische Lieferbedingungen für Stahlguss für Druckbehälter — Teil 1: Allgemeines. EN 10213-2, Technische Lieferbedingungen für Stahlguss für Druckbehälter — Teil 2: Stahlsorten für die Verwendung bei Raumtemperatur und erhöhten Temperaturen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen prEN 10216-1:1995, Nahtlose Stahlrohre für Druckbeanspruchungen — Technische Lieferbedingungen — Teil 1: Rohre aus unlegierten Stählen mit festgelegten Raumtemperatureigenschaften. prEN 10216-2:1998, Nahtlose Stahlrohre für Druckbeanspruchungen — Technische Lieferbedingungen — Teil 2: Rohre aus unlegierten und legierten Stählen mit festgelegten Eigenschaften bei erhöhten Temperaturen. prEN 10216-3:1998, Nahtlose Stahlrohre für Druckbeanspruchungen — Technische Lieferbedingungen — Teil 3: Rohre aus legierten Feinkornbaustählen. prEN 10216-5:1998, Nahtlose Stahlrohre für Druckbeanspruchungen — Technische Lieferbedingungen — Teil 5: Rohre aus nichtrostenden Stählen. prEN 10217-2:1998, Geschweißte Stahlrohre für Druckbeanspruchungen — Technische Lieferbedingungen — Teil 2: Elektrisch geschweißte Rohre aus unlegierten und legierten Stählen mit festgelegten Eigenschaften bei höheren Temperaturen. EN 10217-3:1998 Geschweißte Stahlrohre für Druckbeanspruchungen — Technische Lieferbedingungen — Teil 3: Rohre aus legierten Feinkornbaustählen. prEN 10222-2:1999, Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter — Teil 2: Ferritische und martensitische Stähle mit festgelegten Eigenschaften bei erhöhten Temperaturen. EN 10222-3, Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter — Teil 3: Nickelstähle mit festgelegten Eigenschaften bei tiefen Temperaturen. EN 10222-4, Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter — Teil 4: Schweißgeeignete Feinkornbaustähle mit hoher Dehngrenze. EN 10222-5, Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter — Teil 5: Martensitische, austenitische und austenitischferritische Stähle. EN 10228-1, Zerstörungsfreie Prüfung von Schmiedestücken aus Stahl — Teil 1: Magnetpulverprüfung. EN 10228-2, Zerstörungsfreie Prüfung von Schmiedestücken aus Stahl — Teil 2: Eindringprüfung. EN 10228-3, Zerstörungsfreie Prüfung von Schmiedestücken aus Stahl — Teil 3: Ultraschallprüfung von Schmiedestücken aus ferritischem oder martensitischem Stahl. 5 EN 12952-2:2001 (D) EN 10236, Metallische Werkstoffe — Rohr — Ringaufdornversuch. EN 10246-6, Zerstörungsfreie Prüfung von Stahlrohren — Teil 6: Automatische Ultraschallprüfung nahtloser Stahlrohre über den gesamten Rohrumfang zum Nachweis von Querfehlern. EN 10246-7, Zerstörungsfreie Prüfung von Stahlrohren — Teil 7: Automatische Ultraschallprüfung nahtloser und geschweißter (ausgenommen unterpulvergeschweißter) Stahlrohre über den gesamten Rohrumfang zum Nachweis von Längsfehlern. EN 10253-1, Formstücke zum Einschweißen — Teil 1: Unlegierter Stahl für allgemeine Anwendungen und ohne besondere Prüfanforderungen. prEN 10253-2:1999, Formstücke zum Einschweißen — Teil 2: Unlegierter und legierter Stahl mit besonderen Prüfanforderungen. EN 10254, Gesenkschmiedeteile aus Stahl — Allgemeine technische Lieferbedingungen. EN 10273, Warmgewalzte schweißgeeignete Stäbe für Druckbehälter mit festgelegten Eigenschaften bei erhöhten Temperaturen. EN 12070, Schweißzusätze — Drahtelektroden, Drähte und Stäbe zum Lichtbogenschweißen von warmfesten Stählen — Einteilung. EN 12071, Schweißzusätze — Fülldrahtelektroden zum Metall-Schutzgasschweißen von warmfesten Stählen — Einteilung. EN 12074, Schweißzusätze — Qualitätsanforderungen für die Herstellung, die Lieferung und den Vertrieb von Zusätzen für das Schweißen und verwandte Verfahren. EN 12536, Schweißzusätze — Stäbe zum Gasschweißen von unlegierten und warmfesten Stählen — Einteilung. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12952-3, Wasserrohrkessel — Teil 3: Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile. EN 12952-5, Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten — Teil 5: Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile. EN 12952-6, Wasserrohrkessel — Teil 6: Prüfung während der Fertigung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile. EN 12952-7, Wasserrohrkessel — Teil 7: Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel. EN 12952-12, Wasserrohrkessel — Teil 12: Anforderungen an die Speise- und Kesselwasserqualität. prEN 13479-1:1999, Prüfmethoden und Qualitätsanforderungen zur Bewertung der Konformität der Schweißzusätze — Teil 1: Grundprüfung und Bewertung. ENV 22605-3, Stahlerzeugnisse für die Anwendung bei Druck — Ableitung und Prüfung von Eigenschaften bei erhöhter Temperatur — Teil 3: Alternatives Verfahren zur Ableitung der Eigenschaften an der Streckgrenze oder an der Dehngrenze bei erhöhter Temperatur, wenn nur begrenzt Angaben verfügbar sind (ISO 2605-3:1985). ISO 2566-1, Steel — Conversion of elongation values — Part 1: Carbon and low alloy steels. ISO 2566-2, Steel — Conversion of elongation values — Part 2: Austenitic steels. ISO 3419, Non-alloy and alloy steel butt-welding fittings. ISO 5251, Stainless steel butt-welding fittings. ISO 6303, Pressure vessel steels not included in ISO 2604, Parts 1 to 6 — Derivation of long-time stress rupture properties. ISO 7005-1, Metallic flanges — part 1: steel flanges. CR ISO 15608, Schweißen — Richtlinien für eine Gruppeneinteilung von metallischen Werkstoffen (ISO/ TR 15608:2000). 6 EN 12952-2:2001 (D) 3 Allgemeine Anforderungen 3.1 Auswahl der Werkstoffe im Hinblick auf die Betriebsbedingungen Der Hersteller des Wasserrohrkessels muss den Werkstoff für die Herstellung des Wasserrohrkessels (einschließlich Schweißzusätze) so auswählen, dass, falls der gelieferte Werkstoff den in der Bestellung festgelegten Anforderungen entspricht und falls die Konstruktionsregeln EN 12952-3 sowie die Regelungen für die Herstellung, Inspektion und Prüfung der Kessel in EN 12952-5 und EN 12952-6 beachtet werden, die Kessel ohne Gefahr unter den Betriebsbedingungen (Drücke, Temperaturen, Umgebungsbedingungen usw.) für die Lebensdauer, die in der Bestellung des Wasserrohrkessels vorgesehen ist, betrieben werden können. Für die in Abschnitt 4 festgelegten Werkstoffe, die die Anforderungen der Dehnung und Kerbschlagzähigkeit nach 4.2.5.3 und 4.2.5.4 erfüllen, wird erwartet, dass während der Herstellung und nachfolgenden Produktionsschritten kein Sprödbruch nach den Bestimmungen dieser Europäischen Norm auftritt. Es ist auch zu berücksichtigen, dass während des Betriebs innerhalb der Bedingungen nach EN 12952-3 die ausgewählten Werkstoffe bei der Verwendung von Speise- und Kesselwasser nach prEN 12952-12 durch eine Alterung oder chemischen Angriff keine wesentlichen Beeinträchtigungen erfahren. 3.2 Auswahl der Werkstoffe im Hinblick auf die Verarbeitung Bei der Auswahl der Werkstoffe für den Bau drucktragender Teile von Wasserrohrkesseln und an drucktragenden Wänden angeschweißte Teile muss die Eignung des Werkstoffs im Hinblick auf die Verarbeitung berücksichtigt werden, z. B. im Hinblick auf Kalt- und Warmumformung, Schweißeignung und Aufweitung sowie Wärmebehandlung. ANMERKUNG © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 3.3 Regeln für das Umformen und die Wärmebehandlung nach dem Schweißen sind in EN 12952-5 enthalten. Werkstoffspezifikation 3.3.1 Allgemeines Die Werkstoffe für druckführende Teile müssen auf der Grundlage einer der folgenden Werkstoffspezifikationen für Druckgeräte ausgewählt und bestellt werden: a) Harmonische Europäische Werkstoffnormen; b) Europäische Werkstoffdatenblätter (EMDS); c) Werkstoff-Einzelgutachten. 3.3.2 Europäische Normen Harmonisierte Europäische Normen müssen herangezogen werden bei Werkstoffsorten, Wärmebehandlungszuständen und Erzeugnisabmessungen, die in Europa häufig verwendet werden. ANMERKUNG Werkstoffe nach Europäischen Normen sind im Anhang A zusammengestellt. 3.3.3 Europäische Werkstoffzulassungen Europäische Werkstoffzulassungen sind für wiederholte Verwendung bestimmt. Sie werden in Übereinstimmung mit prEN 764-4:1999 erstellt und gelten für Werkstoffe oder Behandlungszustände und Erzeugnisformen oder Abmessungen, die durch Europäische Werkstoffnormen für Druckgeräte nicht abgedeckt sind. Die Europäischen Werkstoffzulassungen für Druckgeräte werden in Europäischen Werkstoffdatenblättern veröffentlicht. ANMERKUNG Nähere Angaben zu verfügbaren Europäischen Werkstoffdatenblättern sind im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. 7 EN 12952-2:2001 (D) 3.3.4 Werkstoff-Einzelgutachten Werkstoff-Einzelgutachten werden in Sonderfällen angewendet, z. B.: a) wenn ein Werkstoff, eine Erzeugnisform oder eine Erzeugnisdicke für ein einzelnes Druckgerät verwendet werden soll, jedoch nicht durch eine Europäische Werkstoffnorm oder ein Werkstoffdatenblatt abgedeckt ist; b) wenn ein in einer Europäischen Werkstoffnorm oder einem Werkstoffdatenblatt für Druckgeräte spezifiziertes Erzeugnis ausnahmsweise für Betriebsbedingungen außerhalb seines spezifizierten Anwendungsbereiches verwendet werden soll. Soweit es für das in Frage stehende Druckgerät zutrifft, sollten die weiteren Angaben nach prEN 764-4:1999 berücksichtigt werden. 3.4 Berücksichtigung besonderer Werkstoffeigenschaften Wenn andere als die in der Werkstoffspezifikation angegebenen Eigenschaften die Lebensdauer oder das sichere Betriebsverhalten des Wasserrohrkessels beeinflussen können, müssen diese bei der Auswahl des Werkstoffs und seiner Abmessungen berücksichtigt werden. ANMERKUNG Beispiele sind die Verzunderung oder das Alterungsverhalten des Werkstoffs. 3.5 Inhalte der Werkstoffspezifikation Die verschiedenen Arten der technischen Lieferbedingungen für Werkstoffe für Wasserrohrkessel müssen mindestens die in Tabelle 3.1 angegebenen Abschnitte enthalten. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Tabelle 3.1 — Inhalt der Werkstoffspezifikationen für drucktragende Teile EMDS Abschnitte uneingeschränkt1) Geltungsbereich X zitierte Normen und Regelwerke X Definitionen eingeschränkt (X) Anforderungen X Prüfung und Inspektion X Kennzeichnung X Richtlinien für die Verarbeitung des Werkstoffs usw. (Schweißen, Wärmebehandeln, Umformen, Brennschneiden) Z Einschränkungen der Verwendung Z X WerkstoffEinzelgutachten EN-Normen siehe prEN 764-4:1999 = in allen Fällen (X) = falls notwendig Z 1 8 ) = Die entsprechenden Festlegungen für die Verarbeitung und die Einschränkungen der Verwendung werden, soweit notwendig, in EN 12952-5 angegeben. Falls zutreffend, durch Verweisung auf eine Europäische Norm für Druckgeräte. EN 12952-2:2001 (D) 3.6 Konformitäts- und Prüfbescheinigungen für Werkstoffe Die Hersteller der Werkstoffe einschließlich der Schweißzusätze für drucktragende Teile und die Händler müssen die Anforderungen nach prEN 764-5:1999 einhalten. Sie müssen in ausreichendem Maße nachweisen, dass sie fähig sind, Werkstoff nach den Werkstoffspezifikationen und prEN 764-5:1999 in gleichbleibender Qualität zu liefern. 4 Werkstoffe für drucktragende Teile 4.1 Werkstoffe nach Europäischen Werkstoffnormen für Druckgeräte 4.1.1 Flacherzeugnisse, Schmiedestücke, Gussstücke, Rohre, Verbindungsstücke, Flansche, Armaturengehäuse Der Werkstoff muss in Übereinstimmung mit Anhang A und den maßgebenden Europäischen Normen EN 10028-2, EN 10028-3, EN 10213-1, EN 10213-2, prEN 10216-2:1998, prEN 10216-3:1998, prEN 10217-2:1998, prEN 10217-3:1998, prEN 10222-2:1999, EN 10222-5, EN 10253-1, EN 10254 und EN 10273 bestellt und geliefert werden. Die zusätzlichen Forderungen dieser Norm müssen berücksichtigt werden. Harmonisierte unterstützende Normen sind prEN 1092-1;1997, prEN 1503-1:2000, prEN 1503-2:2000, prEN 1759-1. 4.1.2 Gusseisen Gusseisen mit Kugelgraphit darf für die Herstellung drucktragender Teile, ausgenommen für Armaturen und Verbindungsstücke wie in prEN 12952-7:1998 angegeben, und innerhalb der in EN 12952-3 festgelegten Auslegungsgrenzen, nicht verwendet werden. Die Verwendung anderer Sorten von Gusseisen ist nicht gestattet. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 4.1.3 Schrauben, Bolzen und Muttern Schrauben, Bolzen und Muttern müssen entsprechend den Anforderungen in EN 12952-3 bestellt und geliefert werden. 4.1.4 Schweißzusätze Die Schweißzusätze (Elektroden, Schweißdrähte, Schweißstäbe, Schweißpulver, Anschmelzunterlagen) müssen so ausgewählt werden, dass die mechanischen Eigenschaften des Schweißguts die entsprechenden Anforderungen an die Grundwerkstoffe nach EN 440, EN 499, EN 756, EN 758, EN 759, EN 1599, EN 1668, EN 12070, EN 12071, EN 12074 und EN 12536 erfüllen. Die Schweißzusätze müssen nach Lieferbedingungen bestellt und geliefert werden, die in Übereinstimmung mit EN 12074 und prEN 13479-1:1999 genehmigt sind. 4.1.5 Prüfbescheinigungen Die Eigenschaften müssen den Anforderungen der Europäischen Werkstoffnormen entsprechen. Die Übereinstimmung mit den Anforderungen der technischen Lieferbedingungen muss in der Prüfbescheinigung dokumentiert werden. 4.1.6 Anforderungen an die zerstörungsfreie Prüfung Die Anforderungen an die zerstörungsfreie Prüfung (ZfP) sind für die verschiedenen Erzeugnisformen wie folgt festgelegt. a) Bleche: Zerstörungsfreie Prüfung nach EN 10160, Klasse S1. 9 EN 12952-2:2001 (D) b) Nahtlose Rohre: Nahtlose Rohre sind nach der Prüfkategorie nach prEN 10216 (Normenreihe) zu prüfen. Für unlegierte nahtlose Rohre ist die Prüfung nach Prüfkategorie nach prEN 10216-2:1998 zulässig, wenn die Auslegungstemperatur weniger als 450 °C und der Auslegungsdruck weniger als 42 bar beträgt. 1) Prüfung auf Längsfehler: Zerstörungsfreie Prüfung nach EN 10246-7 Zulässigkeitsklasse: U2 Unterklasse B für kaltgefertigte und bearbeitete Rohre U2 Unterklasse C für Rohre aller anderen Fertigungsarten 2) Prüfung auf Querfehler: Zerstörungsfreie Prüfung nach EN 10246-6 Zulässigkeitsklasse: U2 Unterklasse C für alle Sammler mit äußerem Durchmesser über 142 mm. 3) Rohrenden: Zerstörungsfreie Prüfung nach EN 10246-7, Anhang B Zulässigkeitsklasse: U2 Unterklasse B oder C wie bei Prüfung auf Längsfehler ANMERKUNG Erforderlich nur bei Rohren mit Festlänge. Wenn die Rohre während der Ultraschallprüfung mit den Enden aneinanderstoßen, kann angenommen werden, dass eine 100%ige Ultraschallprüfung (über die gesamte Länge) stattgefunden hat und daher ist eine zusätzliche Prüfung der Rohrenden nicht erforderlich. c) Geschweißte Rohre: Geschweißte Rohre der Prüfkategorie nach prEN 10217-2:1998 Für unlegierte geschweißte Stahlrohre ist die Prüfung nach Prüfkategorie nach prEN 10217-2:1998 zulässig, wenn die Auslegungstemperatur weniger als 450 °C und der Auslegungsdruck weniger als 42 bar beträgt. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 1) Prüfung auf Längsfehler: Zerstörungsfreie Prüfung nach EN 10246-7 Zulässigkeitsklasse: U2 Unterklasse C 2) Prüfung auf Querfehler: Zerstörungsfreie Prüfung nach EN 10246-6 Zulässigkeitsklasse: U2 Unterklasse C für alle Sammler mit äußerem Durchmesser über 142 mm. 3) Rohrenden: Zerstörungsfreie Prüfung nach EN 10246-7, Anhang B Zulässigkeitsklasse: U2 Unterklasse C wie für Längsfehler ANMERKUNG Erforderlich nur bei Rohren mit Festlänge. Wenn die Rohre während der Ultraschallprüfung mit den Enden aneinanderstoßen, kann angenommen werden, dass eine 100%ige Ultraschallprüfung (über die gesamte Länge) stattgefunden hat und daher ist eine zusätzliche Prüfung der Rohrenden nicht erforderlich. Die Anforderungen in Anhang I 3.1.2 und 3.1.3 der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG sollten berücksichtigt werden. d) Schmiedestücke: Schmiedestücke nach prEN 10222-2-2:1999, EN 10222-3, EN 10222-4, EN 10222-5, aus denen durch spanabhebende Bearbeitung rohrförmige Querschnitte hergestellt werden, müssen wie Rohre nach EN 10228-1 bis EN 10228-3 geprüft werden, Gesenkschmiedeteile aus Stahl sind nach EN 10254 zu liefern. e) Gussstücke aus Stahl: Gussstücke aus Stahl sind nach EN 10213-1 und EN 10213-2 zu liefern und zu prüfen. 4.1.7 Prüfdokumente Die Art der anzuwendenden Prüfbescheinigung muss den Festlegungen in Abschnitt 6 und prEN 764-5:1999 entsprechen. ANMERKUNG 10 Zusätzliche Prüfungen können festgelegt werden, um zusätzliche oder abweichende Anforderungen abzudecken. EN 12952-2:2001 (D) 4.1.8 Kennzeichnung Aus Gründen der Rückverfolgbarkeit muss jedes einzelne Erzeugnis gekennzeichnet werden. Falls Erzeugnisse in Bunden oder in Behältern geliefert werden, reicht es aus, sie mit einem Anhängeschild zu kennzeichnen, das am Bund oder Behälter angebracht wird. Das Kennzeichen muss mindestens folgende Angaben umfassen: – das Zeichen des Herstellerwerks; – die Stahlsorte, Werkstoffsorte oder Werkstoffnummer; – die Schmelzennummer; – Zeichen des Abnahmebeauftragten, falls vom Kesselhersteller oder in Anhang C verlangt; – Los- oder Probennummer oder eine andere Nummer, durch die das Probenstück identifiziert werden kann; – der Wärmebehandlungszustand (falls maßgebend); – die Walzrichtung bei Flacherzeugnissen (falls maßgebend). Die Kennzeichnung muss gemäß den Anforderungen in 6.3 von EN 12952-5 erfolgen. Kennzeichnungsverfahren siehe Europäische Werkstoffnormen. 4.2 Werkstoff nach Europäischer Werkstoffzulassung für Druckgeräte — Technische Anforderungen 4.2.1 Allgemeines © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Für den Werkstoff muss ein Europäisches Werkstoffdatenblatt (EMDS) nach prEN 764-4:1999 vorliegen. Dieses Datenblatt muss den Anforderungen der Tabelle 3-1 entsprechen. ANMERKUNG Der Begriff "gegossen" im Zusammenhang mit der chemischen Zusammensetzung wird wie in allen Europäischen Werkstoffgrundnormen verwendet und bezieht sich auf den Werkstoff im geschmolzenen Zustand. 4.2.2 Herstellung Wenn die festgelegten Eigenschaften nur bei Anwendung besonderer Herstellungsverfahren zuverlässig eingestellt werden können (z. B. Vakuum-Erschmelzung, Behandlung der Schmelze mit stickstoffabbindenden Elementen, oder wenn im Fall geschweißter Rohre festgelegte Schweißverfahren angewendet werden) müssen diese Verfahren berücksichtigt werden. Unberuhigte und halbberuhigte Stähle sind nicht zugelassen. 4.2.3 Wärmebehandlungszustand Der Wärmebehandlungszustand des Werkstoffs zum Zeitpunkt der Lieferung muss festgelegt werden. ANMERKUNG Flacherzeugnisse zum Warmumformen dürfen in jedem geeigneten Zustand geliefert werden, z. B. im Walzzustand, warmgefertigt, normalgeglüht und angelassen. Bleche aus Kohlenstoff- und Kohlenstoff-Mangan-Stählen (Stahlgruppe 1, 2) zum Kaltumformen müssen im normalgeglühten Zustand geliefert werden. Bleche aus niedriglegierten Stählen (Stahlgruppe 4, 5) zum Kaltumformen müssen im normalgeglühten und angelassenen Zustand geliefert werden mit der Ausnahme, dass, falls metallurgisch angemessen und falls die Wärmebehandlung nach dem Schweißen als Anlassbehandlung ausreicht, die Lieferung von Blechen im normalgeglühten Zustand zulässig ist. Elektrisch geschweißte Rohre müssen im normalgeglühten Zustand geliefert werden. 11 EN 12952-2:2001 (D) 4.2.4 Chemische Zusammensetzung Die chemische Zusammensetzung nach der Schmelzenanalyse und nach der Stückanalyse muss festgelegt werden. Bei Stählen, die zum Schweißen oder Umformen vorgesehen sind, sollten die festgelegten Werte die in Tabelle 4-1 angegebenen Werte nicht überschreiten. Stähle mit höheren Werten als in Tabelle 4.1 angegeben, dürfen vorbehaltlich entsprechender Schweißverfahrensprüfungen mit geeigneter Wärmebehandlung verwendet werden. Tabelle 4.1 — Allgemeine Anforderungen an die chemische Zusammensetzung der Stahlsorten für drucktragende Teile Maximaler Massenanteil nach der Analyse Stahl %C Schmelze Stück %P Schmelze Stück %S Schmelze Stück Ferritische Stähle 0,23 (0,25) 0,035 (0,040) 0,030 (0,035) Austenitische Stähle 0,10 (0,11) 0,035 (0,040) 0,015 (0,020) Im Europäischen Werkstoffdatenblatt nicht spezifizierte Elemente dürfen nicht absichtlich zugegeben werden außer zur Fertigbehandlung der Schmelze. Alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen müssen ergriffen werden, um die Zugabe von Elementen aus dem Schrott oder anderen bei der Herstellung verwendeten Stoffen zu verhindern. Restelemente dürfen jedoch anwesend sein, wenn die mechanischen Eigenschaften und die Verwendbarkeit nicht ungünstig beeinflusst werden. 4.2.5 Mechanische und technologische Eigenschaften © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 4.2.5.1 Allgemeines Für jede einzelne Werkstoffsorte müssen die folgenden Eigenschaftswerte so festgelegt werden, dass sie die spezifischen Eigenschaften der einzelnen Stahlsorte wiedergeben. 4.2.5.2 Eigenschaften im Zugversuch bei Raumtemperatur Die Prüfungen müssen nach EN 10002-1 durchgeführt werden. a) Werte der Streck- oder Dehngrenze Für alle ferritischen Stähle muss der Mindestwert der oberen Streckgrenze R oder, falls keine ausgeprägte Streckgrenze auftritt, der Mindestwert der Dehngrenze für 0,2 % nichtproportionale Dehnung R festgelegt werden. Für austenitische Stähle müssen die Mindestwerte der Dehngrenze für 1 % nichtproportionale Dehnung R gegebenenfalls zusätzlich die R -Werte festgelegt werden. und b) Zugfestigkeit Für die Zugfestigkeit müssen ein Mindestwert R und, falls kein Höchstwert der Streck- oder Dehngrenze festgelegt ist, ein Höchstwert R festgelegt werden. Der festgelegte Mindestwert der Zugfestigkeit darf nicht kleiner sein als 320 N/mm2. Der festgelegte Höchstwert der Zugfestigkeit sollte den festgelegten Mindestwert der Zugfestigkeit um nicht mehr als – 120 N/mm2 bei Kohlenstoff- und Kohlenstoff-Mangan-Stählen, – 150 N/mm2 bei legierten Stählen, ausgenommen bei austenitischen Stählen, – 200 N/mm2 bei austenitischen Stählen überschreiten. 12 EN 12952-2:2001 (D) 4.2.5.3 Bruchdehnung Der Mindestwert der Bruchdehnung A in Prozent muss, soweit möglich, für Längs- und Querproben festgelegt werden. Die Messlänge muss den Empfehlungen in EN 10002-1 für die betreffende Form und Dicke des Erzeugnisses entsprechen. Soweit Form und Dicke der Erzeugnisse es gestatten, müssen Querproben entnommen werden. Für Stähle muss eine Mindest-Bruchdehnung für eine Messlänge L0 innerhalb der Messlänge) wie folgt festgelegt sein: 5,65 S0 (S = Ausgangsquerschnitt ≥ 14 % für die Querrichtung oder in jenen seltenen Fällen, in denen die Längsrichtung kritischer ist, für die Längsrichtung und ≥ 16 % für die Längsrichtung oder, falls die Längsrichtung weniger kritisch ist, für die Querrichtung. Es können jedoch auch niedrigere Werte für die Bruchdehnung als in 4.2 festgelegt (z. B. für Befestigungsmittel oder Gussstücke) verwendet werden, jedoch müssen von den Beteiligten geeignete Maßnahmen zum Ausgleich dieser niedrigeren Werte vorgeschlagen, diskutiert und angenommen werden. ANMERKUNG 1 Beispiele für den Ausgleich: – Anwendung höherer Sicherheitsbeiwerte bei der Berechnung; – Durchführung von angemessenen Berstversuchen zum Nachweis zähen Werkstoffverhaltens. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Für andere Messlängen als L0 5,65 S0 muss der Mindestwert der Bruchdehnung durch Umrechnung der vorgenannten Werte von 14 % und 16 % mit Hilfe der Umrechnungstabellen – in ISO 2566-1 für unlegierte und niedriglegierte Stähle; – in ISO 2566-2 für austenitische Stähle ermittelt werden. 4.2.5.4 Charpy-V-Kerbschlagarbeit Die Prüfungen müssen mit Charpy-V-Kerbschlagproben nach EN 10045-1 durchgeführt werden. Soweit möglich, sind Querproben zu verwenden. Der Mittelwert der Kerbschlagarbeit ermittelt an einem Probensatz von drei Proben bei einer Temperatur nicht größer als 20 °C aber nicht höher als die niedrigste geplante Betriebstemperatur muss ≥ 27 J bei Querproben und ≥ 35 J bei Längsproben sein. Nur ein Einzelwert darf kleiner sein als der Mittelwert, jedoch nicht kleiner als 70 % dieses Wertes. Das Sequenzverfahren nach EN 10021 muss angewendet werden. 4.2.5.5 Dehngrenzenwerte bei erhöhter Temperatur Die Prüfung muss nach EN 10002-5 durchgeführt werden. Für Werkstoffe, die zur Verwendung bei Temperaturen oberhalb 50 °C vorgesehen sind, müssen – der Mindestwert der 0,2%-Dehngrenze für nicht proportionale Verlängerung R – der Mindestwert der 1%-Dehngrenze für nicht proportionale Verlängerung R oder nach 4.2.5.2 a) festgelegt werden, und zwar vorzugsweise bei den folgenden Temperaturen: 100 °C, 150 °C, 200 °C usw. bis zur höchsten Temperatur, für die Werte der Dehngrenze für die Auslegung verwendet werden. 13 EN 12952-2:2001 (D) Bis 50 °C können die für Raumtemperatur festgelegten Mindestwerte anwendbar sein. Zwischen 50 °C und 100 °C müssen die Werte durch lineare Interpolation zwischen den Werten bei 50 °C und bei 100 °C abgeleitet werden. Die festgelegten Mindestwerte der Dehngrenze bei erhöhter Temperatur müssen in Übereinstimmung mit ENV 22605-3 abgeleitet werden. 4.2.5.6 Zeitstandfestigkeit Für Werkstoffe, die zur Verwendung bei Temperaturen im Kriechbereich vorgesehen sind, müssen die Mittelwerte der Zeitstandfestigkeit in Übereinstimmung mit ISO 6303 unter Berücksichtigung der Anforderungen nach Anhang B festgelegt werden. Wenn nur Werte der Zeitstandfestigkeit mit ausgeprägter Zeit- oder Spannungsextrapolation oder wenn nur solche Werte verfügbar sind, die von einer unzureichenden Zahl von Versuchsergebnissen abgeleitet sind (siehe ISO 6303), muss dem Rechnung getragen werden entweder durch Erhöhen des Sicherheitsbeiwertes oder durch verkürzte Prüffristen bei wiederkehrenden Prüfungen. Der Werkstofflieferant hat dem Kesselhersteller schriftlich zu bestätigen, dass das gelieferte Erzeugnis den festgelegten Eigenschaften entspricht, und dass die Herstellungsverfahren die gleichen waren wie für den Stahl, für den die Versuchsergebnisse erhalten wurden. 4.2.5.7 Technologische Eigenschaften © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Falls notwendig, müssen Anforderungen an die Umformbarkeit festgelegt werden, z. B. auf der Grundlage von Ringfaltversuchen oder Aufweitversuchen oder auf der Grundlage von Versuchen bezüglich der Verformungseigenschaften senkrecht zur Erzeugnisoberfläche (siehe EN 10164), oder Anforderungen an andere technologische Eigenschaften, die für die Verarbeitung oder die Verwendung des Werkstoffs wichtig sind. 4.2.5.8 Andere Eigenschaften Falls notwendig, müssen die Anforderungen an andere Eigenschaften als jene nach 4.2.5.2 bis 4.2.5.7, z. B. Anforderungen an die Korrosionsbeständigkeit des Werkstoffs, zusammen mit den maßgebenden Prüfverfahren festgelegt werden. 4.2.5.9 Äußere und innere Beschaffenheit Die Erzeugnisse müssen frei von äußeren und inneren Fehlstellen sein, die ihre Verwendbarkeit beeinträchtigen könnten. Die Anforderungen an die zerstörungsfreie Prüfung müssen die gleichen sein wie für ein gleichartiges Erzeugnis aus einem vergleichbaren Werkstoff nach Anhang A und 4.1.6. 4.2.5.10 Abmessungen und Grenzabweichungen von Maßen, Form und Gewicht Abmessungen und Grenzabweichungen von Maßen, Form und Gewicht sind, soweit möglich, durch Bezugnahme auf eine geeignete Maßnorm festzulegen. 4.2.5.11 Prüfung und Inspektion Zur Beurteilung der Übereinstimmung der gelieferten Werkstoffe mit den Anforderungen müssen die technischen Lieferbedingungen Folgendes festlegen: a) die Arten der Prüfbescheinigungen (siehe Abschnitt 6); 14 EN 12952-2:2001 (D) b) die nachzuweisenden Eigenschaften (z. B. Schmelzenanalyse, Eigenschaften im Zugversuch); c) die Bedingungen für die spezifischen Prüfungen (Abnahmeprüfung), d. h. 1) die Zusammensetzung und die maximale Größe der Prüfeinheit (größtes Gewicht oder Anzahl der Erzeugnisse aus der gleichen Schmelze, dem gleichen Wärmebehandlungslos) und – die Anzahl der Probenstücke je Prüfeinheit und – die Anzahl der Proben je Probenstück, die zu entnehmen und zu prüfen sind; 2) die Entnahmeorte und die Richtung der Proben im Erzeugnis; 3) wenn notwendig, zusätzliche Bedingungen für die Probenentnahme und Bedingungen für die Vorbereitung der Probenstücke und Proben; 4) die EN-Normen, in denen die Prüfverfahren beschrieben ist; 5) Wiederholungsprüfungen müssen in Übereinstimmung mit EN 10021 durchgeführt werden. 4.2.5.12 Kennzeichnung Die technischen Lieferbedingungen müssen für die einzelnen Erzeugnisformen geeignete Bedingungen für die Kennzeichnung festlegen und mit 4.1.8 übereinstimmen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 4.2.5.13 Zusätzliche Anforderungen Der Wasserrohrkesselhersteller muss die zusätzlichen Prüfungen festlegen, die er für zweckmäßig hält. ANMERKUNG Die Werkstoffdatenblätter müssen gegebenenfalls Festlegungen für die Weiterverarbeitung des Werkstoffs und/oder Einschränkungen der Verwendung enthalten (siehe Tabelle 3-1). 4.3 Werkstoffe mit Einzelgutachten Werkstoff-Einzelgutachten müssen für spezielle Anwendungen erstellt werden, die nicht in 3.3.2 und 3.3.3 angegeben sind und die nicht für den häufigen Einsatz beabsichtigt sind. Die Werkstoffe müssen in einer Werkstoffspezifikation festgelegt und von einer verantwortlichen Prüfstelle nach 3.3.4 zugelassen werden. Die Einzelgutachten müssen gegebenenfalls Festlegungen für die Weiterverarbeitung des Werkstoffs enthalten. Die einzelne Anwendung, für die der Werkstoff bestimmt ist, muss im Geltungsbereich der jeweiligen Werkstoffspezifikation klar festgelegt sein. 5 Werkstoffe für nicht drucktragende Teile Werkstoffe für Halterungen, Rippen, Umlenkbleche und ähnliche nicht drucktragende Teile, die mit Wasserrohrkesselteilen verschweißt werden, müssen auf der Grundlage von Werkstoffspezifikationen geliefert werden, die zumindest die Anforderungen an die chemische Zusammensetzung und die Zugfestigkeit erfüllen. Kerbschlageigenschaften müssen festgelegt werden, wenn dies aufgrund der Betriebsbedingungen erforderlich ist. Die Werkstoffe müssen mit dem Werkstoff, mit dem sie verbunden werden, kompatibel sein. 15 EN 12952-2:2001 (D) 6 Prüfbescheinigungen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Prüfung und Versuche müssen in Übereinstimmung mit prEN 764-5:1999 bescheinigt werden: – mit einem Werkszeugnis 2.2 nach EN 10204 bei angeschweißten Teilen; – mit einem Abnahmeprüfzeugnis 3.1.B nach EN 10204 im Falle von eingeführten Werkstoffen und einem bescheinigten QM-System, es sei denn, der Besteller verlangt eine Prüfbescheinigung nach 3.1.A, 3.1.C oder ein Abnahmeprüfprotokoll 3.2, das in der Direktprüfung nach prEN 764-5:1999 gefordert wird; – mit der Art der Prüfbescheinigung, die in den EMDS für neue Werkstoffe festgelegt ist; – mit einem Werkszeugnis 2.2 für Schweißzusätze. 16 EN 12952-2:2001 (D) Anhang A (normativ) Werkstoffe nach Europäischen Werkstoffnormen A.1 Drucktragende Teile Zur Herstellung drucktragender Teile von Wasserrohrkesseln nach dieser Europäischen Norm müssen Erzeugnisformen aus Stahl nach Tabelle A.1 gewählt werden. Erzeugnisformen aus Stahl, die in den Europäischen Normen (siehe Abschnitt 2) aufgeführt sind und in Übereinstimmung mit diesen Europäischen Normen hergestellt werden, müssen in jeder Hinsicht die Mindestanforderungen dieses Teiles der vorliegenden Norm erfüllen. A.2 Rohrverbindungsstücke (Fittings) – stumpfgeschweißte Rohrverbindungsstücke (Fittings) aus unlegierten und legierten Stählen müssen ISO 3419 entsprechen; – stumpfgeschweißte Rohrverbindungsstücke (Fittings) aus nichtrostenden Stählen müssen ISO 5251 entsprechen. A.3 Flansche © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen – Flansche aus Stahl nach prEN 1092-1:1997, prEN 1759-1 oder ISO 7005-1, je nach Anwendung. A.4 Armaturen – Armaturen aus metallischen Werkstoffen zur Verwendung in angeflanschten Rohrleitungssystemen müssen EN 1503-1:2000 oder EN 1503-2:2000 entsprechen. 17 EN 12952-2:2001 (D) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Table A.1 — Liste der EN genormten Stähle sortiert nach der Erzeugnisform 18 Erzeugnisform EN Norm Werkstoffbeschreibung Stahlsorte Wärmebehandlung Einschränkungen Dicke (mm) min. max. Werkstoffgruppe nach CR ISO 15608 Blech und Band Blech und Band Blech und Band Blech und Band Blech und Band Blech und Band Blech und Band Blech und Band Blech und Band Blech und Band Blech und Band Blech und Band Blech und Band Blech und Band Blech und Band Blech und Band Nahtloses Rohr Nahtloses Rohr Nahtloses Rohr Nahtloses Rohr Nahtloses Rohr Nahtloses Rohr Nahtloses Rohr Nahtloses Rohr Nahtloses Rohr Nahtloses Rohr Nahtloses Rohr Nahtloses Rohr Nahtloses Rohr Nahtloses Rohr Nahtloses Rohr Nahtloses Rohr Nahtloses Rohr Nahtloses Rohr Nahtloses Rohr Nahtloses Rohr Nahtloses Rohr EN 10028-2 EN 10028-2 EN 10028-2 EN 10028-2 EN 10028-2 EN 10028-2 EN 10028-2 EN 10028-2 EN 10028-2 EN 10028-2 EN 10028-2 EN 10028-2 EN 10028-2 EN 10028-3 EN 10028-3 EN 10028-3 prEN 10216-2:1998 prEN 10216-2:1998 prEN 10216-2:1998 prEN 10216-2:1998 prEN 10216-2:1998 prEN 10216-2:1998 prEN 10216-2:1998 prEN 10216-2:1998 prEN 10216-2:1998 prEN 10216-2:1998 prEN 10216-2:1998 prEN 10216-2:1998 prEN 10216-2:1998 prEN 10216-2:1998 prEN 10216-2:1998 prEN 10216-2:1998 prEN 10216-2:1998 prEN 10216-3:1998 prEN 10216-2:1998 prEN 10217-2:1998 prEN 10217-2:1998 warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften Feinkornbaustähle Feinkornbaustähle Feinkornbaustähle warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften Feinkornbaustähle Feinkornbaustähle warmfeste Eigenschaften warmfeste Eigenschaften P235GH P265GH P295GH P355GH 16Mo3 13CrMo4-5 13CrMo4-5 13CrMo4-5 10CrMo9-10 10CrMo9-10 10CrMo9-10 11CrMo9-10 11CrMo9-10 P275NH P355NH P460NH P195GH P235GH P265GH 8MoB5-4 16Mo3 X11CrMo9-1+I X11CrMo9-1+NT X11CrMo5+I X11CrMo5+NT1 X11CrMo5+NT2 13CrMo4-5 10CrMo9-10 11CrMo9-10 X10CrMoVNb9-1 15NiCuMoNb5-6-4 X20CrMoV11-1 10CrMo5-5 P355NH P460NH PH195 PH235 N N N N N NT NT Q Q NT NT Q Q NT Q Q N N N N N N N N I NT I NT NT NT NT QT NT NT NT NT N N N N 0 0 0 0 0 0 60 100 0 60 100 0 60 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.1 1.1 1.2 1.2 1.1 5.1 5.1 5.1 5.2 5.2 5.2 5.2 5.2 1.1 1.2 2.1 1.1 1.1 1.1 5.1 1.2 5.4 5.4 5.3 5.3 5.3 5.1 5.2 5.2 6.4 2.1 6.4 5.1 1.2 2.1 1.1 1.1 150 150 150 150 150 60 100 150 60 100 150 60 100 150 150 150 16 60 60 16 60 60 60 100 100 100 60 60 60 120 80 80 60 100 100 16 16 EN 12952-2:2001 (D) Tabelle A.1 — Liste der EN genormten Stähle sortiert nach der Erzeugnisform (fortgesetzt) Einschränkungen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Erzeugnisform EN Norm Werkstoffbeschreibung Stahlsorte Wärme- Dicke (mm) behandlung min. Werkstoffgruppe nach max. CR ISO 15608 Nahtloses Rohr prEN 10217-2:1998 warmfeste Eigenschaften PH265 N 0 16 1.1 Nahtloses Rohr prEN 10217-2:1998 warmfeste Eigenschaften 16Mo3 N 0 16 1.1 Nahtloses Rohr prEN 10217-3:1998 Feinkornbaustähle P355NH N 0 40 1.2 Nahtloses Rohr prEN 10217-3:1998 Feinkornbaustähle P460NH N 0 40 2.1 Schmiedestück prEN 10222-2:1999 warmfeste Eigenschaften X16CrMo5 1 A 0 300 5.3 Schmiedestück prEN 10222-2:1999 warmfeste Eigenschaften X16CrMo5 1 NT QT 0 300 5.3 Schmiedestück prEN 10222-2:1999 warmfeste Eigenschaften X20CrMoV11-1 QT 0 330 6 Schmiedestück prEN 10222-2:1999 warmfeste Eigenschaften X10CrMoVNb9-1 NT 0 130 6 Schmiedestück prEN 10222-2:1999 warmfeste Eigenschaften 14MoV6-3 NT QT 0 500 4.1 Schmiedestück prEN 10222-2:1999 warmfeste Eigenschaften 11CrMo9-10 N 0 200 5.2 200 500 5.2 0 35 1.2 Schmiedestück prEN 10222-2:1999 warmfeste Eigenschaften 11CrMo9-10 NT QT Schmiedestück prEN 10222-2:1999 warmfeste Eigenschaften 16Mo3 N Schmiedestück prEN 10222-2:1999 warmfeste Eigenschaften 16Mo3 QT 35 100 1.2 Schmiedestück prEN 10222-2:1999 warmfeste Eigenschaften 16Mo3 QT 100 500 1.1 Schmiedestück prEN 10222-2:1999 warmfeste Eigenschaften 13CrMo4-5 N NT QT 0 70 5.1 Schmiedestück prEN 10222-2:1999 warmfeste Eigenschaften 13CrMo4-5 N NT QT 70 500 5.1 Schmiedestück EN 10222-4 Feinkornbaustähle, hochfeste P285NH N Schmiedestück EN 10222-4 Feinkornbaustähle, hochfeste P285QH QT Schmiedestück EN 10222-4 Feinkornbaustähle, hochfeste P355NH N Schmiedestück EN 10222-4 Feinkornbaustähle, hochfeste P355QH QT Schmiedestück EN 10222-4 Feinkornbaustähle, hochfeste P420NH N Schmiedestück EN 10222-4 Feinkornbaustähle, hochfeste P420QH QT 0 70 1.2 70 400 1.2 0 70 1.2 70 400 1.2 0 70 2.1 70 400 2.1 Wärmebehandlung A AT I N NT Q QT geglüht geglüht und angelassen isotherm geglüht normalgeglüht normalgeglüht und angelassen gehärtet gehärtet und angelassen (vergütet) 19 EN 12952-2:2001 (D) Anhang B (normativ) Festlegung von Werten der Zeitstandfestigkeit für neue Werkstoffe Die Festlegung von Werten für die Zeitstandfestigkeit für neue Werkstoffe muss in zwei Stufen erfolgen wie in Tabelle B.1 beschrieben. Tabelle B.1 — Festlegung von Zeitstandfestigkeitswerten Erste Stufe für vorläufige Daten in Datenblättern (EMDS) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Zweite Stufe für endgültige Daten in Datenblättern (EMDS) 20 Verfügbare Versuchsergebnisse Vorgehen bei der Auswertung Weitere Versuche Kriechversuche (je drei Proben von drei Schmelzen bei mindestens zwei Temperaturen (∆t = 50 °C bis 100 °C) über mehr als 10 000 h (Bruch). Bei Streubandbreiten nicht größer als ±10 % Zeit-Extrapolationsfaktor < 3. Von jedem Hersteller Kriechversuche (mindestens fünf Proben) von mindestens einer Schmelze bei mindestens zwei Prüftemperaturen über mehr als 30 000 h (Bruch). Falls Versprödung auftreten kann, je Schmelze und Temperatur eine gekerbte Probe über mehr als 10 000 h (Bruch). Bei Streubandbreiten größer als ±10 % keine extrapolierten Werte in die Datenblätter. In diesem Fall müssen die Rechenwerte für jeden Einzelfall festgelegt werden. Gegebenenfalls bei jeder Prüftemperatur mindestens zwei gekerbte Proben über mehr als 30 000 h (Bruch). Kriechversuche (mindestens je fünf Proben) von mindestens sechs Schmelzen bei Prüftemperaturen mit ∆t ≤ 50 °C bis 35 % der geplanten längsten Betriebsdauer. Bei Streubandbreiten nicht größer als ±20 % Zeit-Extrapolationsfaktor < 3. Neue Hersteller dieser Werkstoffe müssen Proben bei mindestens einer Prüftemperatur über mehr als 30 000 h (Bruch) prüfen. Gegebenenfalls Kriechversuche an gekerbten Proben (mindestens zwei Proben) bei mindestens zwei Temperaturen im Bereich der Versprödung über mehr als 30 000 h (Bruch). Höchste Anwendungstemperatur ≤ 25 °C über der höchsten Prüftemperatur. Im Fall der Erweiterung des Anwendungsbereichs des Datenblattes Kriechversuche (mindestens je fünf Proben) von einer Schmelze bei mindestens zwei Prüftemperaturen über mehr als 30 000 h (Bruch). Höchste Anwendungstemperatur ≤ höchste Prüftemperatur. EN 12952-2:2001 (D) Anhang C (normativ) Rückgewinnungskessel C.1 Allgemeines Dieser Anhang legt die besonderen Anforderungen für die speziellen Werkstoffe der drucktragenden Teile von Rückgewinnungskesseln fest. Zusätzlich zu diesen besonderen Anforderungen gelten weiterhin alle Anforderungen dieser Norm. C.2 Besondere Anforderungen für Verbundrohre C.2.1 Verbundrohre Verbundrohre bestehen aus einem drucktragenden ferritischen Innenkern und einer korrosionsbeständigen Außenbeschichtung, die metallurgisch miteinander verbunden sind. C.2.2 Allgemeines Nach diesem Anhang hergestellter Werkstoff muss den zutreffenden Anforderungen der jeweils geltenden Ausgabe der in 3.3 angegebenen Dokumente entsprechen, sofern dort nichts anderes festgelegt ist. Das Verbundrohr muss nahtlos durch Warmstrangpressen oder Warmstrangpressen mit anschließendem Kaltumformen hergestellt werden. Ein Barren mit den Werkstoffen der beiden Komponenten wird gemeinsam bei hoher Temperatur und hohem Druck stranggepresst, um eine vollständige metallurgische Bindung zu erhalten. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Alle Rohre müssen in wärmebehandeltem Zustand geliefert werden. Die Wärmebehandlung muss bei der Temperatur durchgeführt werden, bei der die beiden Komponenten optimale mechanische und korrosionsbeständige Eigenschaften erreichen. Die fertigen Rohre müssen gerade sein, siehe C.2.5.2 und frei von schädlichen Fehlern. C.2.3 Chemische Zusammensetzung Die chemische Zusammensetzung muss 3.3 in diesem Teil der Norm entsprechen. C.2.4 Mechanische und technologische Eigenschaften C.2.4.1 Zugversuch am drucktragenden ferritischen Innenkern Der Zugversuch muss an einer Reihe von Rohren nach C.2.4.2 durchgeführt werden (Lieferlängen). Die mechanischen Eigenschaften müssen den Werten entsprechen, die in der nach 3.3 gewählten Spezifikation angegeben sind. C.2.4.2 Ringaufdornversuch (Verbundrohr) An einer Probe von jedem Ende jedes Rohres (Lieferlängen) muss ein Ringaufdornversuch durchgeführt werden. Der Ring muss auf mindestens 30 % des Innendurchmessers oder bis zum Bruch, falls dieser früher erfolgen sollte, aufgeweitet werden. Durch Sichtprüfung muss festgestellt werden, dass die Probe frei von schädlichen Fehlern ist. Die Prüfung muss nach EN 10236 durchgeführt werden. C.2.5 Grenzabweichungen C.2.5.1 Zulässige Abweichungen des Außendurchmessers und der Wanddicke Außendurchmesser: ± 0,5 %, jedoch mindestens ± 0,30 mm Gesamte Wanddicke: AD < 50,8 mm + 22 % AD ≥ 50,8 mm + 15 % 0 0 21 EN 12952-2:2001 (D) Dicke der Komponente aus nichtrostendem Stahl: ± 0,40 mm Die Dicke der Komponente aus nichtrostendem Stahl muss durch eine Wirbelstromprüfung über die gesamte Länge jedes Rohres überprüft werden. C.2.5.2 Zulässige Abweichungen von der Geradheit Abweichung von der Geradheit 1,5 mm/1 000 mm max. C.2.6 Oberflächenbeschaffenheit Die Rohre müssen durch Beizen von Zunder befreit sein. C.2.7 Ultraschallprüfung C.2.7.1 Ultraschallprüfung von Verbundrohren zum Nachweis der metallurgischen Verbindung C.2.7.1.1 Umfang der Prüfung Die Durchführung der Prüfung muss den gesamten Bereich vollständig erfassen. C.2.7.1.2 Vergleichskörper © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Der Vergleichskörper muss aus einem Rohrabschnitt mit den gleichen Nennmaßen, dem gleichen Werkstoff, gleicher Oberflächenbeschaffenheit und nomineller Wärmebehandlung wie die zu prüfenden Rohre sein. Eine Flachbodenbohrung von 5 mm Durchmesser wird radial an der Bohrungsoberfläche des Rohres eingeführt. Der Boden der Flachbodenbohrung muss abgeflacht und an der Grenzfläche der beiden Werkstoffe angeordnet sein. Die Flachbodenbohrung mit einer für den Prüfkopf gewählten Kombination von Schallstrahlbreite bzw. -durchmesser, Abtastneigung und -geschwindigkeit, muss eindeutig mindestens ein Signal am Ultraschallprüfgerät auslösen, das einer momentanen Erfassung der Bodenfläche der Flachbodenbohrung entspricht. Dies ist das Bezugssignal. Die Prüfeinrichtung wird so eingestellt, dass sie ein eindeutig erkennbares Bezugssignalbild der Flachbodenbohrung ergibt. Die Amplitude des Bezugssignals der Flachbodenbohrung wird für die Einstellung des Sichtnormals auf dem Kathodenstrahlschirm oder des Schwellenwertes in der elektrischen Überwachungseinrichtung zugrundegelegt. C.2.7.1.3 Annahmekriterien Jedes Rohr, das kein Signal ergibt, das über dem Signal des Vergleichskörpers liegt, sollte als den Anforderungen der Prüfung entsprechend gelten. Fehlerhafte Rohre, die ein Signal über dem des Vergleichskörpers erzeugen, müssen zurückgewiesen werden. Bei zurückgewiesenen Rohren muss der Teil mit fehlerhafter Bindung abgetrennt werden, der oder die verbleibenden Teile gelten als angenommen. C.2.7.2 Ultraschallprüfung von Verbundrohren zum Nachweis von Längs- und Querfehlern C.2.7.2.1 Prüfverfahren Hier ist die Tauchtechnik anzuwenden. Die Abtastung erfolgt durch Transversalwellen (ca. 45° Winkeländerung in der Richtung des Schallstrahlenbündels). Bei der Longitudinalabtastung werden die Strahlen in zwei entgegengesetzte Umfangsrichtungen gerichtet und bei der Transversalabtastung in zwei entgegengesetzte axiale Richtungen. C.2.7.2.2 Vergleichskörper Der Vergleichskörper muss aus einem Rohrabschnitt mit den gleichen Nennmaßen, dem gleichen Werkstoff, gleicher Oberflächenbeschaffenheit und nomineller Wärmebehandlung wie die zu prüfenden Rohre sein. Auf der Außen- und Innenoberfläche werden entlang einer Linie unechte Kerben mit den Abmessungen und Konturen nach Tabelle C.1 angebracht. Maße und Kontur sind durch das Folienabdruckkverfahren zu überprüfen. 22 EN 12952-2:2001 (D) Tabelle C.1 — Unechte Kerben Nenntiefe Anordnung mm Art Längsrichtung Längsrichtung Querrichtung Querrichtung Innen Außen Innen Außen 5 % der gesamten Nennwanddicke, jedoch mindestens 0,20 mm Toleranz: ± 10 % Länge mm Form 25 U-förmig C.2.7.2.3 Kalibrierung Für Kalibrierungszwecke muss der Vergleichskörper mit gleicher Geschwindigkeit und in die gleichen Richtungen wie das zu prüfende Rohr durch den Abtastprüfkopf durchgeschoben werden. C.2.8 Prüfung der Dicke der Komponente aus nichtrostendem Stahl C.2.8.1 Allgemeines Die Prüfung muss mit einem Wirbelstromprüfgerät zur Messung der Dicke der nichtmetallischen oder nichtmagnetischen Schichten auf einem ferromagnetischen Werkstoff erfolgen. C.2.8.2 Kalibrierung Für die Kalibrierung werden zwei Verbundrohrabschnitte verwendet, ein Abschnitt mit einer Dicke der Komponente aus nichtrostendem Stahl möglichst nahe am untersten Wert der Grenzabweichungen und der andere Abschnitt mit einer Dicke möglichst nahe am obersten Wert der Grenzabweichungen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen C.2.8.3 Annahmekritieren Jedes Rohr, das kein Signal außerhalb der für die austenitische Schicht festgelegten Grenzabweichungen erzeugt, sollte als den Anforderungen der Prüfung entsprechend gelten. Rohre, bei denen die austenitische Schicht Werte außerhalb der Grenzabweichungen ergibt, sind zurückzuweisen. Bei zurückgewiesenen Rohren muss der außerhalb der Grenzabweichungen liegende Teil abgetrennt werden, der oder die verbleibenden Teile gelten als angenommen. C.2.9 Zusammenfassung der Prüfungen Die Prüfungen sind nach Tabelle C.2 durchzuführen. Ultraschallprüfungen werden anstelle von Wasserdruckprüfungen durchgeführt, siehe Tabelle C.2. Tabelle C.2 — Prüfumfang Prüfung Umfang Schmelzenanalyse Zugversuch bei Raumtemperatur (nur Komponente aus unlegiertem Stahl) 1 je Schmelze 2 je Los aus 2 – 15 Rohren 3 je Los aus 16 – 50 Rohren 4 je Los aus 51 – 100 Rohren 6 je Los aus ≥ 101 Rohren (Lieferlängen) Ringaufweitversuch Jedes Rohr, beide Enden (Lieferlängen) Ultraschallprüfung Jedes Rohr (Lieferlängen) Dickenüberprüfung von nichtrostendem Jedes Rohr (Lieferlängen Stahl Maßprüfung Jedes Rohr, beide Enden Sichtprüfung Jedes Rohr, innen und außen 23 EN 12952-2:2001 (D) C.2.10 Kennzeichnung C.2.10.1 Allgemeines Rohre müssen in Längsrichtung über ihre gesamte Länge mit schwarzer Tinte und nach 4.1.8 gekennzeichnet sein. C.2.10.2 Zusätzliche Anforderungen an die Kennzeichnung © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Folgende zusätzliche Kennzeichnung ist vorzusehen: – Stahlsorte oder Werkstoffsorte oder Werkstoffnummer beider Komponenten; – Schmelzennummer beider Komponenten; – Außendurchmesser und Wanddicke. 24 EN 12952-2:2001 (D) Anhang ZA (informativ) Abschnitte in dieser Europäischen Norm, die grundlegende Anforderungen oder andere Vorgaben der Druckgeräte-Richtinie betreffen Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet und unterstützt grundlegende Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG im Hinblick auf die Anforderungen an die Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör. WARNHINWEIS: Für Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, können weitere Anforderungen und weitere EU-Richtlinien anwendbar sein. Die folgenden Abschnitte in Tabelle ZA.1 dieser Norm sind geeignet, die Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG zu unterstützen: Tabelle ZA.1 — Gegenüberstellung zwischen der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG und EN 12952-2 im Hinblick auf die Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör für Wasserrohrkessel © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen EN 12952-2 harmonisierte Abschnitte Inhalt DruckgeräteRichtlinie 97/23/EG Anhang 3.1, 3.3 Entsprechende Werkstoffeigenschaften 4.1a 3.1, 3.2 Geeignet für die Verarbeitungsverfahren 4.1d 3.2 Nachteilige Wirkungen bei der Verbindung 4.1e 4.1 Technische Dokumentation – EN-Werkstoffe 4.2b – 1. Einrückung 6 Bescheinigung des Lieferers über die Übereinstimmung mit der Vorschrift 4.3 – 1. Absatz 6 Bescheinigung des Lieferers über die spezifische Prüfung der Produkte 4.3 – 2. Absatz 6 Bescheinigung des Lieferers über sein Qualitätsmanagementsystem 4.3 – 3. Absatz Die Übereinstimmung mit den Abschnitten dieser Norm ist eine Möglichkeit, diie relevanten grundlegenden Anforderungen der betreffenden Richtlinie und der zugehörigen EFTA-Vorschriften zu erfüllen. 25 EN 12952-2:2001 (D) Literaturhinweise [1] EN 45012, Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Qualitätsmanagementsysteme begutachten und zertifizieren (ISO/IEC Guide 62:1996). © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen [2] EN ISO 9001, Qualitätsmanagementsysteme — Anforderungen (ISO 9001:2000). 26 '(876&+(1250 0DL :DVVHUURKUNHVVHOXQG$QODJHQNRPSRQHQWHQ 7HLO.RQVWUXNWLRQXQG%HUHFKQXQJIUGUXFNWUDJHQGH7HLOH 'HXWVFKH)DVVXQJ(1 (1 ,&6 :DWHUWXEHERLOHUVDQGDX[LOLDU\LQVWDOODWLRQV² 3DUW'HVLJQDQGFDOFXODWLRQIRUSUHVVXUHSDUWV *HUPDQYHUVLRQ(1 &KDXGLqUHVjWXEHVG¶HDXHWLQVWDOODWLRQVDX[LOLDLUHV² 3DUWLH&RQFHSWLRQHWFDOFXOGHVSDUWLHVVRXVSUHVVLRQ 9HUVLRQDOOHPDQGH(1 'LH(XURSlLVFKH1RUP(1KDWGHQ6WDWXVHLQHU'HXWVFKHQ1RUP © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 1DWLRQDOHV9RUZRUW 'LH (XURSlLVFKH 1RUP ZXUGH YRP &(17& Ä*URZDVVHUUDXP XQG :DVVHUURKUNHVVHO³ 6HNUHWDULDW 'HXWVFKODQG HUDUEHLWHW 'HUIUGLHGHXWVFKH0LWDUEHLW]XVWlQGLJH$UEHLWVDXVVFKXVVLP',1'HXWVFKHV,QVWLWXWIU1RUPXQJH9LVW GHUDOV6SLHJHODXVVFKXVVHLQJHVHW]WH$UEHLWVDXVVFKXVV*$Ä'DPSINHVVHO³GHV1RUPHQDXVVFKXVVHV 5RKUOHLWXQJHQXQG'DPSINHVVHODQODJHQ 1$5' )RUWVHW]XQJ6HLWHQ(1 1RUPHQDXVVFKXVV5RKUOHLWXQJHQXQG'DPSINHVVHODQODJHQ 1$5' LP',1'HXWVFKHV,QVWLWXWIU1RUPXQJH9 ',1'HXWVFKHV,QVWLWXWIU1RUPXQJH9 -HGH$UWGHU9HUYLHOIlOWLJXQJDXFKDXV]XJVZHLVH QXUPLW*HQHKPLJXQJGHV',1'HXWVFKHV,QVWLWXWIU1RUPXQJH9%HUOLQJHVWDWWHW $OOHLQYHUNDXIGHU1RUPHQGXUFK%HXWK9HUODJ*PE+%HUOLQ 5HI1U',1(1 3UHLVJU 9HUWU1U EUROPÄISCHE NORM EN 12952-3 EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE Dezember 2001 ICS 27.040 Deutsche Fassung Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 3: Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile :DWHUWXEHERLOHUVDQGDX[LOOLDU\LQVWDOODWLRQV± 3DUW'HVLJQDQGFDOFXODWLRQIRUSUHVVXUHSDUWV &KDXGLqUHVjWXEHVG¶HDXHWLQVWDOODWLRQVDX[LOLDLUHV± 3DUWLH&RQFHSWLRQHWFDOFXOGHVSDUWLHVVRXVSUHVVLRQ Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 25. Juli 2001 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem ManagementZentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich. EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION Management-Zentrum: rue de Stassart, 36 © 2001 CEN B-1050 Brüssel Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten. Ref. Nr. EN 12952-3:2001 D (1 ' ,QKDOW 6HLWH © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 9RUZRUW $QZHQGXQJVEHUHLFK 1RUPDWLYH9HUZHLVXQJHQ %HJULIIH 6\PEROHXQG$ENU]XQJHQ $OOJHPHLQHV =ZHFN $EPHVVXQJHQYRQGUXFNWUDJHQGHQ7HLOHQ )HVWLJNHLWYRQGUXFNWUDJHQGHQ7HLOHQ %HUHFKQXQJGXUFK$QDO\VH =\NOLVFKH%HODVWXQJ :HLWHUH$QIRUGHUXQJHQDQGLH.RQVWUXNWLRQ $XVOHJXQJV%HUHFKQXQJVXQG3UIGUFNH :HUNVWRIIDEWUDJ %HIHVWLJXQJHQDQGUXFNWUDJHQGHQ7HLOHQ %HUHFKQXQJVWHPSHUDWXUXQG]XOlVVLJH6SDQQXQJ %HUHFKQXQJVWHPSHUDWXU 0D[LPDOH7HPSHUDWXUGLIIHUHQ]EHUGLH:DQGGLFNHXQGPD[LPDOH5DXFKJDVWHPSHUDWXU IUEHKHL]WH7URPPHOQXQG6DPPOHU =XOlVVLJH6SDQQXQJ =\OLQGULVFKH0lQWHOYRQ7URPPHOQXQG6DPPOHUQXQWHU,QQHQGUXFN 0DQWHOZDQGGLFNH *UXQGOHJHQGH%HUHFKQXQJ .RPELQLHUWH6SDQQXQJHQLQ7URPPHORGHU6DPPOHUPlQWHOQ $XIODJHUXQJHQYRQ.HVVHOWURPPHOQ $QGHUH6SDQQXQJHQLQ]\OLQGULVFKHQ0lQWHOQ $XVVFKQLWWHXQG$E]ZHLJHLQ]\OLQGULVFKHQ0lQWHOQYRQ7URPPHOQ6DPPOHUQVRZLH 5RKUOHLWXQJHQ $OOJHPHLQHV 9HUVFKZlFKXQJVEHLZHUW%HUHFKQXQJGXUFK1lKHUXQJXQGJU|WHU'XUFKPHVVHU XQYHUVWlUNWHU$XVVFKQLWWH %HUHFKQXQJYRQ$XVVFKQLWWHQXQG$E]ZHLJHQLQ]\OLQGULVFKHQ0lQWHOQ 9HUVFKZlFKXQJVEHLZHUWXQG9HUVWlUNXQJ 6FKUDXEHQYHUELQGXQJHQ (LQVFKUDXEXQG(LQVFKZHLYHUELQGXQJHQ 6DPPOHUXQGJODWWH5RKUHPLWUHFKWHFNLJHP4XHUVFKQLWW $OOJHPHLQHV 6\PEROHXQG$ENU]XQJHQ (UIRUGHUOLFKH:DQGGLFNH %|GHQXQG.XJHOVFKDOHQ 6\PEROHXQG$ENU]XQJHQ .XJHOVFKDOHQXQGJHZ|OEWH%|GHQ 8QYHUDQNHUWHHEHQH%|GHQ (EHQHXQYHUDQNHUWH9HUVFKOVVH 5RKUH 6\PEROHXQG$ENU]XQJHQ :DQGGLFNHYRQJHUDGHQ.HVVHOURKUHQ :DQGGLFNHYRQ5RKUELHJXQJHQXQG5RKUE|JHQ (ODVWL]LWlWYRQLQWHJUDOHQ5RKUOHLWXQJVV\VWHPHQ +DOWHUXQJHQDQ5RKUHQ (1 ' 6HLWH $QVFKOVVHXQG9HUELQGXQJHQYRQEHKHL]WHQ5RKUHQ 9HUELQGXQJHQYRQQLFKWEHKHL]WHQ5RKUHQ 'UXFNWHLOHPLWXQUHJHOPlLJHU)RUP :DVVHUGUXFNSUIXQJ]XU%HVWLPPXQJGHV]XOlVVLJHQ,QQHQGUXFNV 1XPHULVFKH9HUIDKUHQ (UPGXQJ $OOJHPHLQHV 6\PEROHXQG$ENU]XQJHQ $XVQDKPHUHJHOIUGLH(UPGXQJVDQDO\VH 6SDQQXQJVDQDO\VHIUGLH(UPGXQJVEHUHFKQXQJ %HUHFKQXQJVEHLVSLHOH © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen $QKDQJ$ QRUPDWLY %HUHFKQXQJYRQ5RKUELHJXQJHQXQG5RKUE|JHQ $ $OOJHPHLQHV $ 6\PEROHXQG$ENU]XQJHQ $ (UIRUGHUOLFKH:DQGGLFNH $ %HUHFKQXQJ $ %HUHFKQXQJGHU:DQGGLFNH $ %HUHFKQXQJGHU6SDQQXQJ $QKDQJ% QRUPDWLY (UPGXQJVULVVELOGXQJ±%HUHFKQXQJ]XU%HUFNVLFKWLJXQJZHFKVHOQGHU 6SDQQXQJHQ % $OOJHPHLQHV % %HGLQJXQJHQ % 6\PEROHXQG$ENU]XQJHQ % 6SDQQXQJVVFKZLQJEUHLWHXQG0LWWHOVSDQQXQJEHLHLQDFKVLJHUXQGPHKUDFKVLJHU ZHFKVHOQGHU6SDQQXQJ % $OOJHPHLQHV % (LQDFKVLJHU6SDQQXQJV]XVWDQG % 0HKUDFKVLJHU6SDQQXQJV]XVWDQGPLWNRQVWDQWHQ+DXSWVSDQQXQJVULFKWXQJHQ % .RUUHNWXUIDNWRUHQ]XU%HUFNVLFKWLJXQJGHV(LQIOXVVHVYRQ2EHUIOlFKHQEHDUEHLWXQJXQG 6FKZHLQlKWHQ % 0DJHEHQGH6SDQQXQJVVFKZLQJEUHLWH % $OOJHPHLQHV % .RUUHNWXUIDNWRU % =XOlVVLJH6SDQQXQJVVFKZLQJEUHLWHEHLEHNDQQWHU/DVWZHFKVHO]DKO $QKDQJ& LQIRUPDWLY %HLVSLHOH]XU%HUHFKQXQJGHU$XVZLUNXQJHQYRQ(UPGXQJ & $OOJHPHLQHV & %HUHFKQXQJGHU]XOlVVLJHQ/DVWVSLHO]DKO & %HUHFKQXQJGHV]XOlVVLJHQ7HPSHUDWXUJHIlOOHV $QKDQJ' LQIRUPDWLY 3K\VLNDOLVFKH.HQQZHUWHYRQ6WlKOHQ ' $OOJHPHLQHV ' 6\PEROHXQG$ENU]XQJHQ ' 3K\VLNDOLVFKH(LJHQVFKDIWHQ ' 'LFKWH ' 'LIIHUHQWLHOOHUOLQHDUHU:lUPHDXVGHKQXQJVNRHIIL]LHQW ' :lUPHNDSD]LWlW ' :lUPHOHLW]DKO ' 4XHUNRQWUDNWLRQV]DKO ' 3K\VLNDOLVFKH.HQQZHUWHYRQ6WlKOHQ ' 'DWHQEODWW 7DEHOOHQ ' 'LDJUDPPH ' 3RO\QRPH $QKDQJ=$ LQIRUPDWLY $EVFKQLWWHLQGLHVHU(XURSlLVFKHQ1RUPGLHJUXQGOHJHQGH $QIRUGHUXQJHQRGHUDQGHUH9RUJDEHQYRQ(85LFKWOLQLHQEHWUHIIHQ /LWHUDWXUKLQZHLVH (1 ' 9RUZRUW 'LHVH (XURSlLVFKH 1RUP ZXUGH YRP 7HFKQLVFKHQ .RPLWHH &(17& *URZDVVHUUDXP XQG :DVVHUURKUNHVVHOHUDUEHLWHWGHVVHQ6HNUHWDULDWYRP',1JHKDOWHQZLUG 'LHVH (XURSlLVFKH 1RUP ZXUGH XQWHU HLQHP 0DQGDW HUDUEHLWHW GDV GLH (XURSlLVFKH .RPPLVVLRQ XQG GLH (XURSlLVFKH )UHLKDQGHOV]RQH GHP &(1 HUWHLOW KDEHQ XQG XQWHUVWW]W JUXQGOHJHQGH $QIRUGHUXQJHQ GHU 'UXFNJHUlWH5LFKWOLQLH '*5/ >@ )U GHQ =XVDPPHQKDQJ PLW (85LFKWOLQLHQ VLHKH LQIRUPDWLYHQ $QKDQJ =$GHU%HVWDQGWHLOGLHVHU1RUPLVW 'LHVHV (XURSlLVFKH 'RNXPHQW PXVV GHQ 6WDWXV HLQHU QDWLRQDOHQ 1RUP HUKDOWHQ HQWZHGHU GXUFK 9HU|IIHQWOLFKXQJ HLQHV LGHQWLVFKHQ 7H[WHV RGHU GXUFK $QHUNHQQXQJ ELV -XQL XQG HWZDLJH HQWJHJHQVWHKHQGHQDWLRQDOH1RUPHQPVVHQELV-XQL]XUFNJH]RJHQZHUGHQ (QWVSUHFKHQG GHU &(1&(1(/(&*HVFKlIWVRUGQXQJ VLQG GLH QDWLRQDOHQ 1RUPXQJVLQVWLWXWH GHU IROJHQGHQ /lQGHU JHKDOWHQ GLHVH (XURSlLVFKH 1RUP ]X EHUQHKPHQ %HOJLHQ 'lQHPDUN 'HXWVFKODQG )LQQODQG )UDQNUHLFK *ULHFKHQODQG ,UODQG ,VODQG ,WDOLHQ /X[HPEXUJ 1LHGHUODQGH 1RUZHJHQ gVWHUUHLFK 3RUWXJDO 6FKZHGHQ6FKZHL]6SDQLHQGLH7VFKHFKLVFKH5HSXEOLNXQGGDV9HUHLQLJWH.|QLJUHLFK © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 'LH(XURSlLVFKH1RUPHQUHLKH(1EHU:DVVHUURKUNHVVHOXQG$QODJHQNRPSRQHQWHQEHVWHKWDXVGHQ IROJHQGHQ7HLOHQ 7HLO $OOJHPHLQHV 7HLO :HUNVWRIIHIUGUXFNWUDJHQGH.HVVHOWHLOHXQG=XEHK|U 7HLO .RQVWUXNWLRQXQG%HUHFKQXQJIUGUXFNWUDJHQGH7HLOH 7HLO %HWULHEVEHJOHLWHQGH%HUHFKQXQJGHU/HEHQVGDXHUHUZDUWXQJ 7HLO 9HUDUEHLWXQJXQG%DXDXVIKUXQJIUGUXFNWUDJHQGH.HVVHOWHLOH 7HLO 3UIXQJZlKUHQGGHU)HUWLJXQJ'RNXPHQWDWLRQXQG.HQQ]HLFKQXQJIUGUXFNWUDJHQGH.HVVHOWHLOH 7HLO $QIRUGHUXQJHQDQGLH$XVUVWXQJIUGHQ.HVVHO 7HLO $QIRUGHUXQJHQDQ)HXHUXQJVDQODJHQIUIOVVLJHXQGJDVI|UPLJH%UHQQVWRIIHIUGHQ.HVVHO 7HLO $QIRUGHUXQJHQDQ6WDXEIHXHUXQJVDQODJHQIUGHQ.HVVHO 7HLO $QRUGHUXQJHQDQ6LFKHUKHLWVHLQULFKWXQJHQJHJHQhEHUGUXFN 7HLO $QIRUGHUXQJHQ DQ %HJUHQ]XQJVHLQULFKWXQJHQ VRZLH 6LFKHUKHLWVVWURPNUHLVH IU GHQ .HVVHO XQG =XEHK|U 7HLO $QIRUGHUXQJHQDQGLH6SHLVHXQG.HVVHOZDVVHUTXDOLWlW 7HLO $QIRUGHUXQJHQDQ5DXFKJDVUHLQLJXQJVDQODJHQ 7HLO $QIRUGHUXQJHQDQ5DXFKJDV'(12;$QODJHQ 7HLO $EQDKPHYHUVXFKH 7HLO $QIRUGHUXQJHQDQ5RVWXQG:LUEHOVFKLFKWIHXHUXQJVDQODJHQIUIHVWH%UHQQVWRIIHIUGHQ.HVVHO 2EZRKO DOOH 7HLOH GHU 1RUP HLQ]HOQ ]X HUZHUEHQ VLQG VROOWH EHGDFKW ZHUGHQ GDVV GLH 7HLOH YRQHLQDQGHU DEKlQJLJVLQG'HVKDOEZHUGHQIU.RQVWUXNWLRQXQG+HUVWHOOXQJGHU.HVVHOPHKUHUH7HLOHEHQ|WLJWXPGLH $QIRUGHUXQJHQGHU1RUP]XHUIOOHQ $10(5.81* 7HLOLVWQLFKWZlKUHQGGHU.RQVWUXNWLRQ)HUWLJXQJXQG(UULFKWXQJDQ]XZHQGHQ 'LH$QKlQJH&'XQG=$GLHVHU(XURSlLVFKHQ1RUPVLQGLQIRUPDWLY (1 ' $QZHQGXQJVEHUHLFK 'LHVHU 7HLO GHU (XURSlLVFKHQ 1RUP OHJW $QIRUGHUXQJHQ IU GLH .RQVWUXNWLRQ XQG %HUHFKQXQJ YRQ :DVVHUURKUNHVVHOQQDFKGHU'HILQLWLRQLQ(1IHVW 1RUPDWLYH9HUZHLVXQJHQ 'LHVH (XURSlLVFKH 1RUP HQWKlOW GXUFK GDWLHUWH RGHU XQGDWLHUWH 9HUZHLVXQJHQ )HVWOHJXQJHQ DXV DQGHUHQ 3XEOLNDWLRQHQ 'LHVH QRUPDWLYHQ 9HUZHLVXQJHQ VLQG DQ GHQ MHZHLOLJHQ 6WHOOHQ LP 7H[W ]LWLHUW XQG GLH 3XEOLNDWLRQHQ VLQG QDFKVWHKHQG DXIJHIKUW %HL GDWLHUWHQ 9HUZHLVXQJHQ JHK|UHQ VSlWHUH bQGHUXQJHQ RGHU hEHUDUEHLWXQJHQ GLHVHU 3XEOLNDWLRQHQ QXU ]X GLHVHU (XURSlLVFKHQ 1RUP IDOOV VLH GXUFK bQGHUXQJ RGHU hEHUDUEHLWXQJ HLQJHDUEHLWHW VLQG %HL XQGDWLHUWHQ 9HUZHLVXQJHQ JLOW GLH OHW]WH $XVJDEH GHU LQ %H]XJ JHQRPPHQHQ3XEOLNDWLRQ HLQVFKOLHOLFKbQGHUXQJHQ SU(1 )ODQVFKHXQGLKUH9HUELQGXQJHQ² 5XQGH )ODQVFKH IU 5RKUH $UPDWXUHQ )RUPVWFNH XQG=XEHK|UWHLOH QDFK31EH]HLFKQHW ²7HLO6WDKOIODQVFKH (1)ODQVFKHXQGLKUH9HUELQGXQJHQ²5HJHOQIUGLH$XVOHJXQJYRQ)ODQVFKYHUELQGXQJHQPLW UXQGHQ)ODQVFKHQXQG'LFKWXQJ²%HUHFKQXQJVYHUIDKUHQ SU(1 )ODQVFKH XQG LKUH 9HUELQGXQJHQ² 5XQGH )ODQVFKH IU 5RKUH $UPDWXUHQ )RUPVWFNH XQG =XEHK|UWHLOHQDFK&ODVVEH]HLFKQHW²7HLO6WDKOIODQVFKH136ELV © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen (1 :DUPJHZDO]WH (U]HXJQLVVH DXV XQOHJLHUWHQ %DXVWlKOHQ² 7HFKQLVFKH /LHIHUEHGLQJXQJHQ HQWKlOWbQGHUXQJ$ SU(1 6WDKOURKUH )RUPVWFNH XQG +RKOSURILOH IU GHQ 6WDKOEDX² ,Q (U]HXJQLVQRUPHQ ]X YHUZHQGHQGH%HJULIIHXQG)RUPHO]HLFKHQ SU(1 1RUPHQUHLKH :DVVHUURKUNHVVHOXQG$QODJHQNRPSRQHQWHQ (1*URZDVVHUUDXPNHVVHO²7HLO.RQVWUXNWLRQXQG%HUHFKQXQJIUGUXFNWUDJHQGH7HLOH SU(1 1RUPHQUHLKH 8QEHIHXHUWH'UXFNEHKlOWHU SU(1 1RUPHQUHLKH ,QGXVWULHURKUOHLWXQJHQDXVPHWDOOLVFKHQ:HUNVWRIIHQ ,623LSHWKUHDGVZKHUHSUHVVXUHWLJKWMRLQWVDUHPDGHRQWKHWKUHDGV²3DUW'LPHQVLRQVWROHUDQFHV DQG GHVLJQDWLRQV 5RKUJHZLQGH IU LP *HZLQGH GLFKWHQGH 9HUELQGXQJHQ² 7HLO 0DH 7ROHUDQ]HQ XQG %H]HLFKQXQJHQ ,62 *HRPHWULFDO 3URGXFW 6SHFLILFDWLRQ *36 6XUIDFH WH[WXUH 3URILOH PHWKRG ² 7HUPV GHILQLWLRQV DQG VXUIDFH WH[WXUH SDUDPHWHUV *HRPHWULVFKH 3URGXNWVSH]LILNDWLRQ *36 ² 2EHUIOlFKHQEHVFKDIIHQKHLW 7DVWVFKQLWWYHUIDKUHQ²%HQHQQXQJHQ'HILQLWLRQHQXQG.HQQJU|HQXQG2EHUIOlFKHQEHVFKDIIHQKHLW %HJULIIH )UGLH$QZHQGXQJGLHVHU(XURSlLVFKHQ1RUPJHOWHQGLH%HJULIIHQDFK(1 6\PEROHXQG$ENU]XQJHQ )U GLH $QZHQGXQJ GLHVHU 1RUP JHOWHQ GLH LQ 7DEHOOH LQ (1 DQJHJHEHQHQ 6\PEROH ,Q GHU JHVDPWHQ (XURSlLVFKHQ 1RUP VLQG ]XVlW]OLFKH 7HUPLQRORJLH XQG 6\PEROH ZR HUIRUGHUOLFK DXIJHQRPPHQ ZRUGHQXPGLH$QIRUGHUXQJHQGHVVSH]LILVFKHQEHWURIIHQHQ7H[WHV]XHUIOOHQ (1 ' $OOJHPHLQHV =ZHFN 'UXFNWHLOH YRQ :DVVHUURKUNHVVHOQ PVVHQ QDFK GHQ $QIRUGHUXQJHQ GLHVHV 7HLOHV GLHVHU 1RUP DXVJHOHJW ZHUGHQ 'LH VLFK HUJHEHQGHQ .RQVWUXNWLRQHQ PVVHQ LQ )RUP YRQ JHQHKPLJWHQ =HLFKQXQJHQ XQG 6SH]LILNDWLRQHQ HUVWHOOW ZHUGHQ XP HLQH JHHLJQHWH $QZHQGXQJ GHU .RQVWUXNWLRQVDQIRUGHUXQJ ZlKUHQG GHU +HUVWHOOXQJVXQG3UIVFKULWWHVLFKHU]XVWHOOHQ $EPHVVXQJHQYRQGUXFNWUDJHQGHQ7HLOHQ 'LH :DQGGLFNH XQG DQGHUH $EPHVVXQJHQ YRQ GUXFNWUDJHQGHQ 7HLOHQ GLH DXVUHLFKHQ PVVHQ XP GHP %HUHFKQXQJVGUXFNEHL%HUHFKQXQJVWHPSHUDWXUEHUGLHUHFKQHULVFKH/HEHQVGDXHUVWDQG]XKDOWHQVLQGQDFK (1IHVW]XOHJHQXQWHU9HUZHQGXQJYRQ:HUNVWRIIHQQDFK(1 'LH $XVOHJXQJ IU %HDQVSUXFKXQJHQ GLH YRQ GHQ QDFKIROJHQGHQ =XVWlQGHQ KHUYRUJHUXIHQ ZHUGHQ LVW HEHQIDOOVQDFKGLHVHP7HLOGHU(1YRU]XQHKPHQ D GDV%LHJHQHLQHU7URPPHORGHUHLQHV6DPPOHUVDOV%DONHQXQWHU(LJHQJHZLFKWXQG9HUNHKUVODVWHQ E |UWOLFKH6WW]ODVWHQDQ7URPPHOQ F WKHUPLVFKLQGX]LHUWH.UlIWHXQG0RPHQWHGLHLQQHUKDOEYRQLQWHJUDOHQ5RKUOHLWXQJVV\VWHPHQYRUKDQGHQ VLQGRGHUGXUFKGLHVHKHUYRUJHUXIHQZHUGHQ G |UWOLFKH%HODVWXQJYRQ5RKUHQGXUFK$QEDXWHLOH © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen H VFKQHOOHXQGKlXILJH'UXFNXQG7HPSHUDWXUlQGHUXQJHQ 0HWKRGHQ ]XU %HUHFKQXQJ YRQ 6SDQQXQJHQ GLH GXUFK lXHUH /DVWHQ DXI 6WW]HQ XQG DQ %HIHVWLJXQJHQ YHUXUVDFKWZHUGHQVLQGLQSU(1DQJHJHEHQ $10(5.81* 'HU6LQQGLHVHV7HLOVEHVWHKWGDULQVSH]LILVFKH$XVOHJXQJVUHJHOQIUJHPHLQVDPH%HDQVSUXFKXQJHQ GHQHQ .HVVHOWHLOH EOLFKHUZHLVH XQWHUOLHJHQ XQG DOOJHPHLQH 5HJHOQ DQ]XJHEHQ ZLH DQGHUH %HDQVSUXFKXQJHQ ]X EHUFNVLFKWLJHQ VLQG (U HQWKlOW NHLQH VSH]LILVFKHQ $XVOHJXQJVUHJHOQ IU DQGHUH DOV LQ D ELV H EHVFKULHEHQH %HDQVSUXFKXQJHQ 'LH%HUHFKQXQJVUHJHOQVLQGJHHLJQHWIU.HVVHOHLQHUIHVWJHOHJWHQ.RQVWUXNWLRQGLHQDFKGHQ$QZHLVXQJHQ GHV+HUVWHOOHUVDXIJHVWHOOWXQGEHWULHEHQZHUGHQ 'LH (UPLWWOXQJ YRQ $EPHVVXQJHQ YRQ GUXFNWUDJHQGHQ 7HLOHQ HUIRUGHUW EHVRQGHUH %HUFNVLFKWLJXQJ DXHUKDOEGHV$QZHQGXQJVEHUHLFKVGLHVHU1RUPZHQQLUJHQGHLQHUGHUQDFKIROJHQGHQ=XVWlQGHDXIWULWW I DQRPDOHNRUURVLYH9HUEUHQQXQJVSURGXNWH J KRFKGUXFNEHDXIVFKODJWH9HUEUHQQXQJVSURGXNWH K VFKOHFKWHV6SHLVHZDVVHU $EZHLFKXQJHQ YRQ GLHVHU 1RUP VLQG EHL 9HUZHQGXQJ YRQ DOWHUQDWLYHQ .RQVWUXNWLRQVPHWKRGHQ P|JOLFK YRUDXVJHVHW]WGDVVQDFKJHZLHVHQZLUGGDVVGLH$QQDKPHHLQHUVROFKHQ0HWKRGHQLFKWGLH6LFKHUKHLWGHV %DXWHLOV YHUVFKOHFKWHUW (LQ %HULFKW YRQ DOOHQ $EZHLFKXQJHQ PXVV LQ GHU %HWULHEVDQOHLWXQJ HQWKDOWHQ VHLQ VLHKHDXFK$EVFKQLWWYRQ(1 (1 ' )HVWLJNHLWYRQGUXFNWUDJHQGHQ7HLOHQ 'LH )HVWLJNHLW YRQ GUXFNWUDJHQGHQ 7HLOHQ PXVV GHUDUW VHLQ GDVV VLH GHQ IROJHQGHQ %HDQVSUXFKXQJHQ VWDQGKlOW D ,QQHQGUXFN E GHP *HZLFKW DOOHU GUXFNWUDJHQGHQ 7HLOH XQG LKUHV ,QKDOWV GHP *HZLFKW YRQ %DXWHLOHQ GLH IUHL DXIJHKlQJWVLQGXQGGHUGDULQEHILQGOLFKHQ6FKODFNH$VFKHRGHU6WDXE F GHQGXUFK'UXFNJHIlOOHEHUGHP)HXHUUDXPXQGGLH.HVVHO]JHYHUXUVDFKWHQ%HODVWXQJHQ G /DVWHQDQ$QVFKOXVVVWHOOHQ]ZLVFKHQGHP.HVVHOV\VWHPXQGDQGHUHQ7HLOHQ *HJHEHQHQIDOOVPVVHQGLHGUXFNWUDJHQGHQ7HLOHDXVUHLFKHQGJHJHQ:LQGXQG(UGEHEHQODVWHQDXVJHOHJW VHLQ'LHIUVROFKH/DVWHQJUXQGOHJHQGHQ%HGLQJXQJHQVLQGYRP%HVWHOOHUIHVW]XOHJHQ %HUHFKQXQJGXUFK$QDO\VH 'LH $XVOHJXQJ QDFK GHQ $QDO\VHYHUIDKUHQ PXVV ]XOlVVLJ VHLQ ZHQQ GLH 6LFKHUKHLWV XQG )XQNWLRQVDQIRUGHUXQJHQDQGDV%DXWHLOQLFKWEHHLQWUlFKWLJWVLQG 'LH (UJHEQLVVH DOOHU 6SDQQXQJVEHUHFKQXQJHQ IU %HDQVSUXFKXQJHQ GLH QLFKW DXVGUFNOLFK GXUFK GLH LQ GLHVHP $EVFKQLWW HQWKDOWHQHQ *OHLFKXQJHQ DEJHGHFNW ZHUGHQ VLQG IHVW]XOHJHQ XQWHU $QZHQGXQJ GHU .ULWHULHQDXVSU(1 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen =\NOLVFKH%HODVWXQJ .HVVHOEDXWHLOH ZHUGHQ ]\NOLVFKHU %HODVWXQJ DXVJHVHW]W ZHQQ GHU .HVVHO IU PHKU DOV .DOWVWDUWV DXVJHOHJWLVW:HQQ]\OLQGULVFKHRGHUNXJHOLJHGUXFNWUDJHQGH7HLOHPLW$XVVFKQLWWHQ]\NOLVFKHQ%HODVWXQJHQ DXVJHVHW]WVLQGLVWGLH%HUHFKQXQJZLHIROJWGXUFK]XIKUHQ æ öö = æ= ´ G Y W = çç 1 PPð- S R çç P P - ÷÷ ÷÷ ø ø H PV è QV ´ H PV è 'DEHLLVW S GHUPD[LPDOH%HWULHEVGUXFN GP GHUPLWWOHUH'XUFKPHVVHUGHV0DQWHOV HPV QV QV GLH0LQGHVWZDQGGLFNH IU=\OLQGHUVFKDOHQE]Z IU.XJHOVFKDOHQ DP RGHUIDOOV=ZHLIHODQGHUULFKWLJHQ'LPHQVLRQLHUXQJEHVWHKHQGHUJHQDXH:HUWQDFK%LOGRGHU %LOG]XYHUZHQGHQ = .PP 1V IUIHUULWLVFKH6WlKOHE]Z = .PP 1V IUDXVWHQLWLVFKHXQGPDUWHQVLWLVFKH6WlKOHRGHU = =- C F\O 'WK VS = W > W ( - Y (1 ' 'DEHLN|QQHQGLHJHQDXHQ:HUWHIU'WK>W(YDXV$QKDQJ'HQWQRPPHQZHUGHQC F\OVSDXV%LOG RGHUXQG=WDXV%LOG ,VWGDV(UJHEQLVDXVGLHVHU%HUHFKQXQJNOHLQHUDOVGHUJHIRUGHUWH7HPSHUDWXUYHUODXIEHLP$QIDKUHQRGHULVW GDV(UJHEQLVQHJDWLYGDQQJLOW %HL.RQVWUXNWLRQHQXQWHU]\NOLVFKHU%HODVWXQJVROOWHVRUJIlOWLJDXIGLH.RQILJXUDWLRQGHU.RQVWUXNWLRQ]ZHFNV 9HUPHLGXQJ YRQ VSDQQXQJVHUK|KHQGHQ 0HUNPDOHQ XQG 6LFKHUVWHOOXQJ HLQHU JXWHQ 6SDQQXQJVYHUWHLOXQJ JHDFKWHWZHUGHQ,QNULWLVFKHQ%HUHLFKHQVROOWHQ:HUNVWRIIHQLFKWJHVWHPSHOWZHUGHQ %HLGHU%HWUDFKWXQJGHU%HWULHEVEHGLQJXQJHQVROOWHGLH%HUHFKQXQJDXVUHLFKHQGH=XVFKOlJHIU.RUURVLRQ XQG(UPGXQJYRUVHKHQ 'HU 8PIDQJ GHU GXUFKJHIKUWHQ ]HUVW|UXQJVIUHLHQ 3UIXQJHQ PXVV GLH LQ (1 IU 7URPPHOKDXSWVFKZHLQlKWHIHVWJHOHJWHQ$EQDKPHNULWHULHQHUIOOHQ :HLWHUH$QIRUGHUXQJHQDQGLH.RQVWUXNWLRQ $OOJHPHLQHV ,QVEHVRQGHUHVLQGIROJHQGH$QIRUGHUXQJHQDXV(1XQG(1]XEHDFKWHQ D GLH $XVOHJXQJ PXVV GLH +HUVWHOOXQJV XQG 6FKZHLYHUIDKUHQ QDFK (1 XQG GLH 3UIXQJ QDFK (1HUP|JOLFKHQ © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen E VLQG WHLOZHLVH GXUFKJHVFKZHLWH 1lKWH DXV]XIKUHQ LVW GLH 7LHIH GHU HUIRUGHUOLFKHQ 1DKWIXJH LQ GHU =HLFKQXQJDQ]XJHEHQ F %HIHVWLJXQJVQlKWHDQ7URPPHOQXQG6DPPOHUQYRQ$E]ZHLJHQ6WXW]HQ1LSSHOQXQG8QWHUVWW]XQJHQ GUIHQNHLQHUOHL.RPELQDWLRQYRQDXVWHQLWLVFKHPXQGIHUULWLVFKHP6WDKOHQWKDOWHQ G EH]JOLFK GHU $QIRUGHUXQJHQ DQ GLH %HIHVWLJXQJ YRQ 6WXW]HQ XQG $E]ZHLJHQ DQ 7URPPHOQ XQG 6DPPOHUQRKQH)HVWLJNHLWVQlKWHVLHKHLQ(1 H EH]JOLFK GHU $QIRUGHUXQJHQ DQ GHQ $QVFKOXVV YRQ 5RKUHQ DQ 7URPPHOQ XQG 6DPPOHUQ RKQH )HVWLJNHLWVQlKWHVLHKHLQ(1 I GLHEHWULHEOLFKHQ*UHQ]HQIUGLH9HUZHQGXQJYRQ9HQWLOHQXQG)LWWLQJVDXV*XVVHLVHQ J ZR VWLFKSUREHQZHLVH =I3 YRQ 6FKZHLQlKWHQ LQ (1 ]XJHODVVHQ LVW PXVV QDFKJHZLHVHQ ZHUGHQ GDVV GLH 6FKZHLQDKW IU GLH JHSODQWHQ %HODVWXQJHQ EHL HLQHP 6FKZHLQDKWIDNWRU YRQ DXVUHLFKHQGGLPHQVLRQLHUWLVW K IUGLHEHVRQGHUHQ$QIRUGHUXQJHQEHWUHIIHQGVSLUDOJHZLFNHOWH.HVVHOVLHKH$QKDQJ'YRQ(1 L IUGLHEHVRQGHUHQ$QIRUGHUXQJHQEHWUHIIHQG5FNJHZLQQXQJVNHVVHOVLHKH$QKDQJ(YRQ(1 %HL LP =HLWVWDQGEHUHLFK EHWULHEHQHQ ZHVHQWOLFKHQ %DXWHLOHQ VLQG 0DQDKPHQ ]XU hEHUZDFKXQJ GHV .ULHFKHQVZlKUHQGGHV%HWULHEHV]XHUJUHLIHQ %HIDKUHQ 'HU .HVVHO PXVV VR NRQVWUXLHUW VHLQ GDVV HLQ DXVUHLFKHQGHV %HIDKUHQ VLFKHUJHVWHOOW LVW XP GLH LQQHUH 8QWHUVXFKXQJ GHU 7URPPHOQ XQG %|GHQ ]X HUOHLFKWHUQ 'LH 8QWHUVXFKXQJ NDQQ HQWZHGHU PDQXHOO RGHU IHUQJHVWHXHUWHUIROJHQMHQDFKGHU*U|HGHV%DXWHLOV%H]JOLFKGHU$QIRUGHUXQJHQXQG%HJUHQ]XQJHQIU %HIDKUXQG%HVLFKWLJXQJV|IIQXQJHQVLHKHYRQ(1 (1 ' (QWOHHUXQJXQG(QWOIWXQJ 'HU.HVVHOPXVV PLW DXVUHLFKHQGHQ 0|JOLFKNHLWHQ IU GLH (QWOHHUXQJ XQG (QWOIWXQJ DXVJHVWDWWHW VHLQ XP :DVVHUVFKODJXQG9DNXXPHLQVDW]]XYHUKLQGHUQXQGGLH$XVIKUXQJLQWHUQHU3UIXQJHQ]XHUP|JOLFKHQ $XVOHJXQJV%HUHFKQXQJVXQG3UIGUFNH $XVOHJXQJVGUXFN )UGLH$QZHQGXQJYRQ(1PXVVGHU$XVOHJXQJVGUXFNSGJOHLFKRGHUJU|HUVHLQDOVGHUPD[LPDO ]XOlVVLJH'UXFN36 )U MHGHQ 'UXFNUDXP HLQHV :DVVHUURKUNHVVHOV PXVV GHU $XVOHJXQJVGUXFN PLQGHVWHQV GHP K|FKVWHQ (LQVWHOOGUXFNHLQHVDXIGLHVHP'UXFNUDXPLQVWDOOLHUWHQ6LFKHUKHLWVYHQWLOVVHLQ $10(5.81* ZHUGHQNDQQ (LQ 'UXFNUDXP LVW HLQ GUXFNEHDXIVFKODJWHU 7HLO HLQHU $QODJH GHU GXUFK $EVSHUUYHQWLOH DEJHVSHUUW %HUHFKQXQJVGUXFN © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen -HGHU 'UXFNUDXP NDQQ LQ $EVFKQLWWH HLQJHWHLOW ZHUGHQ ZREHL MHGHU $EVFKQLWW VHLQHQ HLJHQHQ %HUHFKQXQJVGUXFN SF XQG VHLQH HLJHQH $XVOHJXQJVWHPSHUDWXU WF KDEHQ NDQQ 'LH %HUHFKQXQJ MHGHV $EVFKQLWWVPXVVDXI)ROJHQGHPEDVLHUHQ D %HL 7HLOHQ GHUHQ ]XOlVVLJH 6SDQQXQJ YRQ GHU =XJIHVWLJNHLW 5P RGHU 0LQGHVWVWUHFNJUHQ]H 5SWF DEJHOHLWHW ZRUGHQ LVW PXVV GHU %HUHFKQXQJVGUXFN GHP DXI GHQ K|FKVWP|JOLFKHQ 'UXFN HUK|KWHQ $XVOHJXQJVGUXFNHQWVSUHFKHQZHQQGLH$QODJHEHL%HUHFKQXQJVWHPSHUDWXUEHWULHEHQZLUG'LIIHUHQ]HQ ]ZLVFKHQ$XVOHJXQJVXQG%HUHFKQXQJVGUXFNN|QQHQGXUFKK\GURVWDWLVFKHQ'UXFNRGHUGXUFKGHQYRQ GHU )OVVLJNHLWVVWU|PXQJ HU]HXJWHQ 'UXFNDEIDOO YHUXUVDFKW ZHUGHQ +\GURVWDWLVFKH 'UXFNGLIIHUHQ]HQ 03DN|QQHQYHUQDFKOlVVLJWZHUGHQ E )U 7HLOH GHUHQ ]XOlVVLJH 6SDQQXQJ YRQ GHU =HLWVWDQGIHVWLJNHLW DEJHOHLWHW ZRUGHQ LVW PXVV GHU %HUHFKQXQJVGUXFN GHU QLHGULJVWH (LQVWHOOGUXFN GHV 6LFKHUKHLWVYHQWLOV DP hEHUKLW]HU =ZLVFKHQEHUKLW]HUDXVWULWW VHLQ HUK|KW XP GLH XQWHU 'DXHUOHLVWXQJ EHL %HUHFKQXQJVWHPSHUDWXU K|FKVWP|JOLFKH'UXFNGLIIHUHQ] (LQH hEHUSUIXQJ GHU QDFK 0HWKRGH E EHUHFKQHWHQ :DQGGLFNH LVW XQWHU 9HUZHQGXQJ GHV %HUHFKQXQJVGUXFNV QDFK D GXUFK]XIKUHQ ZREHL GLH ]XOlVVLJH 6SDQQXQJ YRQ GHU =XJIHVWLJNHLW 5P RGHU0LQGHVWVWUHFNJUHQ]HEHLGHULQE YHUZHQGHWHQ%HUHFKQXQJVWHPSHUDWXUDEJHOHLWHWZRUGHQLVWXQG GHUJU|HUHQYHUZHQGHWHQ:DQGGLFNH 6WHKHQ EHL K|KHUHQ 7HPSHUDWXUHQ NHLQH 'DWHQ EHU GLH 0LQGHVWVWUHFNJUHQ]H ]XU 9HUIJXQJ LVW HLQH OLQHDUH([WUDSRODWLRQ]XOlVVLJ %HUHFKQXQJVGUXFNIU'UXFNGLIIHUHQ]HQ )U7HLOHPLWHLQHP$XVOHJXQJVGUXFNYRQPLQGHVWHQV1PPðGLHJOHLFK]HLWLJXQWHULQQHUHPXQGlXHUHP 'UXFNVWHKHQ]%+HLGDPSINKOHULQ.HVVHOWURPPHOQXQGEHLGHQHQGXUFKGLH.RQVWUXNWLRQVLFKHUJHVWHOOW LVW GDVV EHLGH 'UFNH LPPHU ]XVDPPHQ DXIWUHWHQ PXVV GHU %HUHFKQXQJVGUXFN GLH PD[LPDOH 'UXFNGLIIHUHQ] PLQGHVWHQV DEHU 1PPð EHWUDJHQ 'LH ZlKUHQG GHU :DVVHUGUXFNSUIXQJ DXIWUHWHQGH %HODVWXQJLVW]XEHUFNVLFKWLJHQ :DVVHUGUXFNSUIXQJ $OOJHPHLQ 8P GLH )HVWLJNHLW XQG 9ROOVWlQGLJNHLW YRQ HLQ]HOQHQ %DXWHLOHQ XQG YRQ GHP NRPSOHWW ]XVDPPHQJHVHW]WHQ :DVVHUURKUNHVVHO GDU]XOHJHQ XQG XP QDFK]XZHLVHQ GDVV NHLQ VFKZHU ZLHJHQGHU ,UUWXP RGHU )HKOHU JHVFKHKHQLVWPVVHQGLHNRPSOHWW]XVDPPHQJHVHW]WHQ:DVVHUURKUNHVVHOPLW:DVVHUGUXFNJHSUIWZHUGHQ (1 ' QDFK GHP 3UIGUXFN GHU LQ IHVWJHOHJW ZLUG XQG HLQ]HOQH %DXWHLOH VROOHQ PLW :DVVHUGUXFN JHSUIW ZHUGHQQDFKRKQH$Q]HLFKHQYRQJHULQJHU)HVWLJNHLWRGHU%HVFKlGLJXQJ 'LH:DVVHUSUIXQJPXVVDQJHVFKZHLWHQ%DXWHLOHQRGHUGHPNRPSOHWWHQ:DVVHUURKUNHVVHOQDFKGHPDOOH 6FKZHLXQJHQ XQG :lUPHEHKDQGOXQJHQ DEJHVFKORVVHQ ZXUGHQ GXUFKJHIKUW ZHUGHQ GDUI DEHU YRU GHP %RKUHQGHU/|FKHUIUHLQJHZDO]WH5RKUHLP.HVVHO]\OLQGHUGXUFKJHIKUWZHUGHQ :DVVHUGUXFNSUIXQJDQHLQ]HOQHQ%DXWHLOHQ .HVVHO]\OLQGHU VROOHQ PLW :DVVHUGUXFN PLW GHP 3UIGUXFN IHVWJHOHJW LQ JHSUIW ZHUGHQ YRU =XVDPPHQEDXLQGHQ:DVVHUURKUNHVVHOHVVHLGHQQGLHVH*HUlWHZHUGHQLQ:DVVHUURKUNHVVHOHLQJHEDXW XQGGHU]XVDPPHQJHVHW]WH:DVVHUURKUNHVVHOZLUGGDQQLP%HWULHEGHV+HUVWHOOHUVPLWGHP3UIGUXFNQDFK JHSUIW $OOH%DXWHLOHGLHQDFK(LQEDXLQGHQ:DVVHUURKUNHVVHOQLFKWHLQLJHUPDHQ]XJlQJOLFKIUGLH.RQWUROOHVLQG PVVHQ HLQ]HOQ PLW :DVVHUGUXFN JHSUIW ZHUGHQ PLW GHP 3UIGUXFN QDFK YRU (LQEDX LQ GHQ :DVVHUURKUNHVVHO $QGHUH DOV GLH REHQ DXIJHIKUWHQ %DXWHLOH PVVHQ QLFKW YRU GHP (LQEDX LQ GHQ :DVVHUURKUNHVVHO HLQ]HOQ JHSUIWZHUGHQ 3UIGUXFN © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen (LQH.HVVHODQODJHEHLQKDOWHWHLQH$Q]DKOYRQ%DXWHLOHQZREHLMHGHVVHLQHQEHVWLPPWHQ%HUHFKQXQJVGUXFN XQG VHLQH .RQVWUXNWLRQVWHPSHUDWXU KDW 'HU 3UIGUXFN IU %DXWHLOH ZLH LQ IHVWJHOHJW VROO LQ 9HUELQGXQJPLWEHVWLPPWZHUGHQ 'DVHVQXUHLQHQ:DVVHUSUIGUXFNIUHLQH.HVVHODQODJHRGHUVHSDUDWDEJHWUHQQWH%DXWHLOHZLHLQYRQ SU(1 EHVFKULHEHQ JHEHQ NDQQ LVW HLQH 5HLKH YRQ %HUHFKQXQJHQ IU DXVJHZlKOWH %DXWHLOH LQQHUKDOE GHV ]XVDPPHQJHEDXWHQ .HVVHOV RGHU IU JHWUHQQWH 'UXFNUlXPH ZHQQ P|JOLFK QDFK HUIRUGHUOLFKXPGHQMHZHLOLJHQ3UIGUXFNIUMHGHVDXVJHZlKOWH%DXWHLO]XHUPLWWHOQ'HU:DVVHUSUIGUXFNIU GHQJHVDPWHQ=XVDPPHQEDXZLUGGHU'UXFNVHLQEHLGHPVLFKHUJHVWHOOWLVWGDVVNHLQHVGHUDXVJHZlKOWHQ %DXWHLOHXQWHUGHQ3UIEHGLQJXQJHQNHLQHUJU|HUHQ%HODVWXQJDOVQDFKDXVJHVHW]WLVW %HUHFKQXQJGHU:DVVHUGUXFNSUIXQJ 'LH:DVVHUGUXFNSUIXQJIUHLQ%DXWHLORGHUIUHLQHQNRPSOHWW]XVDPPHQJHVHW]WHQ.HVVHOPXVVZLHIROJW IHVWJHOHJWZHUGHQ S = ´ 36 RGHU S = ´ 3F ´ 5 S . 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V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen %HL 5FNJHZLQQXQJVNHVVHOQ LVW HV ]XOlVVLJ GHP $EWUDJ PLWWHOV PHWDOOXUJLVFK YHUEXQGHQHU 5RKUZHUNVWRIINRPELQDWLRQHQ5HFKQXQJ]XWUDJHQ $QIRUGHUXQJHQ :LUG HLQ =XVFKODJ IU GHQ $EWUDJ EHUFNVLFKWLJW PXVV GHU %HWUDJ LQ GHQ %HUHFKQXQJVXQWHUODJHQ YHUPHUNW VHLQ XQG DQJHEHQ ZHUGHQ RE GHU =XVFKODJ IU GHQ LQQHUHQ RGHU lXHUHQ $EWUDJ JLOW %HL GHQ )HVWLJNHLWVEHUHFKQXQJHQ VLQG GLH $EPHVVXQJHQ DE]JOLFK GHU =XVFKOlJH IU GHQ :HUNVWRIIDEWUDJ ]X YHUZHQGHQ -HGRFKLVWEHL5RKUHQPLW)HVWLJNHLWHQGLHYRQ=HLWVWDQGHLJHQVFKDIWHQDEJHOHLWHWZRUGHQVLQGGLH]HLWOLFKH ,QWHJUDWLRQ GHU $XVZLUNXQJHQ GHV .ULHFKHQV XQG GHV $EWUDJV ]XOlVVLJ VR GDVV HLQ 9HUVDJHQ ]X HLQHP =HLWSXQNW YRUDXVJHVDJW ZHUGHQ NDQQ GHU QLFKW NU]HU DOV GLH UHFKQHULVFKH /HEHQVGDXHU LVW ,Q VROFKHQ )lOOHQ NDQQ GLH 5RKUZDQGGLFNH EHU GHQ OHW]WHQ 7HLO GHU UHFKQHULVFKHQ /HEHQVGDXHU NOHLQHU VHLQ DOV GLH QDFKGHQ*OHLFKXQJHQ ELV HUIRUGHUOLFKH'LFNH 6SDQQXQJVULVVNRUURVLRQ 6RIHUQGLH.HVVHOZDVVHUTXDOLWlWQDFK(1EHUZDFKWZLUGZLUGQLFKWHUZDUWHWGDVVLQIHUULWLVFKHQ 5RKUHQ XQWHU QRUPDOHQ %HWULHEVEHGLQJXQJHQ 6SDQQXQJVULVVNRUURVLRQ DXIWULWW 'DV 5LVLNR HLQHU VROFKHQ .RUURVLRQ LQ DXVWHQLWLVFKHQ :HUNVWRIIHQ IU hEHUKLW]HU NDQQ ]XIULHGHQVWHOOHQG JHPLQGHUW ZHUGHQ LQGHP VLFKHUVWHOOW ZLUG GDVV NHLQH :DVVHUWURSIHQ LQ GDV DXVWHQLWLVFKH 5RKU PLWJHULVVHQ ZHUGHQ 'DV 0LWUHLHQ NDQQDOVHQWVSUHFKHQGHLQJHVFKUlQNWDQJHVHKHQZHUGHQZHQQGHU'DPSIHLQH(QWKDOSLHYRQN-NJ RGHUPHKUDXIZHLVWRGHUGLH(QWKDOSLHHLQHU7HPSHUDWXUYRQ&RGHUPHKUHQWVSULFKW :HUGHQ DXHUJHZ|KQOLFKH =XVWlQGH FKHPLVFKHU .RQ]HQWUDWLRQ IU OlQJHUH %HWULHEV]HLWVSDQQHQ YRUDXVJHVDJW PVVHQ GLH $XVZLUNXQJHQ YRQ 6SDQQXQJVULVVNRUURVLRQ XQG .RUURVLRQVDXVZDVFKXQJHQ EHUFNVLFKWLJWXQGGLH:HUNVWRIIHHQWVSUHFKHQGDXVJHZlKOWZHUGHQ $10(5.81* KHU]XVWHOOHQ (VLVWQLFKWP|JOLFKHLQHQ$XVJOHLFKIU6SDQQXQJVULVVNRUURVLRQGXUFK(UK|KXQJGHU%DXWHLOZDQGGLFNH (1 ' 0HFKDQLVFKH$QIRUGHUXQJHQ %HVWHKWLP%HWULHEGLH:DKUVFKHLQOLFKNHLWYRQUHODWLYHU%HZHJXQJRGHUPHFKDQLVFKHP5HLEDEWUDJ]ZLVFKHQ HLQHPGUXFNWUDJHQGHQ7HLOXQGHLQHPPLWLKPLQ.RQWDNWEHILQGOLFKHQGUXFNORVHQ7HLOLVWGHU0DWHULDODEWUDJ GHU %DXWHLOH ]X EHUFNVLFKWLJHQ *HJHEHQHQIDOOV VLQG 9HUVFKOHLEOHFKH DXI GDV GUXFNWUDJHQGH 7HLO ]X VFKZHLHQRGHUDQGHUHJHHLJQHWH0DQDKPHQ]XWUHIIHQ %HIHVWLJXQJHQDQGUXFNWUDJHQGHQ7HLOHQ /DVWWUDJHQGH%HIHVWLJXQJHQ /DVWWUDJHQGH %HIHVWLJXQJHQ VLQG YRP %HUHFKQXQJVLQJHQLHXU IHVW]XOHJHQ XQG DOV VROFKH LQ GHU =HLFKQXQJ DQ]XJHEHQ /DVWWUDJHQGH%HIHVWLJXQJHQVLQG D %HIHVWLJXQJHQ GLH DXVJHOHJW VLQG IU YROOVWlQGLJ GHILQLHUEDUH 3ULPlUODVWHQ XQG JHZ|KQOLFK $XIKlQJXQJV]ZHFNHQGLHQHQRGHU E %HIHVWLJXQJHQ GLH LP $OOJHPHLQHQ YRUJHVHKHQ ZHUGHQ ]XP =ZHFNH GHV $XVULFKWHQV XQGRGHU $XVGHKQXQJVEHKLQGHUXQJ ZREHL GLH %HDQVSUXFKXQJ QLFKW HLQIDFK IHVW]XOHJHQ LVW 6ROFKH %HIHVWLJXQJHQN|QQHQHQWZHGHUGXUFKSULPlUHRGHUVHNXQGlUH/DVWHQEHDQVSUXFKWZHUGHQ SU(1 HQWKlOW 9HUIDKUHQ ]XU %HUHFKQXQJ GHU YRQ ODVWWUDJHQGHQ %HIHVWLJXQJHQ YHUXUVDFKWHQ 6SDQQXQJHQ © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 1LFKWODVWWUDJHQGH%HIHVWLJXQJHQ 1LFKW ODVWWUDJHQGH %HIHVWLJXQJHQ VLQG %HIHVWLJXQJHQ GLH NHLQH EHGHXWHQGHQ SULPlUHQ RGHU VHNXQGlUHQ /DVWHQZlKUHQGGHU)HUWLJXQJ0RQWDJH3UIXQJRGHUZlKUHQGLUJHQGHLQHV%HWULHEV]XVWDQGHVWUDJHQ %HUHFKQXQJVWHPSHUDWXUXQG]XOlVVLJH6SDQQXQJ %HUHFKQXQJVWHPSHUDWXU $OOJHPHLQHV )U GLH $QZHQGXQJ GHU (1 PXVV GLH PD[LPDO ]XOlVVLJH 7HPSHUDWXU 76 GLH DP 'DPSI +HLZDVVHUDXVWULWWVHLQ 'LH %HUHFKQXQJVWHPSHUDWXU WF HLQHV %DXWHLOV GDUI XQWHU %HUFNVLFKWLJXQJ YRQ 6FKZDQNXQJHQ EHLP :lUPHEHUJDQJ XQG GHU :DVVHU RGHU 'DPSIVWU|PXQJ LP .HVVHO EHUHFKQHW ZHUGHQ :HUGHQ VROFKH %HUHFKQXQJHQQLFKWGXUFKJHIKUWGDQQLVWGLH%HUHFKQXQJVWHPSHUDWXUWFDXVGHU%H]XJVWHPSHUDWXUWRUXQG GHP7HPSHUDWXU]XVFKODJQDFKELV]XELOGHQ'LH7HPSHUDWXU]XVFKOlJHLQ7DEHOOHVLQGDOV 0LQGHVWZHUWHDQ]XVHKHQVRIHUQQLFKW%HUHFKQXQJHQYRQWFGXUFKJHIKUWZHUGHQXQGLQQLFKWVDQGHUHV IHVWJHOHJWLVW (1 ' 7DEHOOH²%H]XJVWHPSHUDWXUHQXQG7HPSHUDWXU]XVFKOlJH $JJUHJDW ]XVWDQG %H]XJV WHPSHUDWXU 7HPSHUDWXU]XVFKOlJH 8QEHKHL]WH %DXWHLOHD %HKHL]WH%DXWHLOHD © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen %HKHL]XQJ %HKHL]XQJ EHUZLHJHQG EHUZLHJHQG GXUFK6WUDKOXQJE GXUFK%HUKUXQJ :DVVHURGHU :DVVHU'DPSI *HPLVFK 6lWWLJXQJV WHPSHUDWXUEHL ]XOlVVLJHP %HWULHEV 'UXFNSVRGHU EHL]XOlVVLJHP *HVDPW 'UXFN SV & +HLGDPSI +HLGDPSI & VLHKHDXFK VLHKHDXFK D %HVFKUHLEXQJGHU%HKHL]XQJVDUWHQVLHKHELV E 6FKRWWHQEHUKLW]HUZHUGHQZLH.RQYHNWLRQVEHUKLW]HUEHKDQGHOW F %HVFKUHLEXQJHLQHV6DPPOHUVVLHKH & %HL6DPPOHUQF HV & MHGRFK PLQGHVWHQV & & JHJHQ 6WUDKOXQJ DEJHGHFNW HV & MHGRFK K|FKVWHQV& & & & 8PODXINHVVHO %HL8PODXINHVVHOQHUJHEHQVLFKGLH%H]XJVWHPSHUDWXUHQXQGGLH7HPSHUDWXU]XVFKOlJHDXV7DEHOOH 'XUFKODXINHVVHOhEHUKLW]HUXQG=ZLVFKHQEHUKLW]HU 'LH%HUHFKQXQJVWHPSHUDWXUWFPXVVXQWHU%HUFNVLFKWLJXQJGHU6FKZDQNXQJHQEHLGHU:lUPHEHUWUDJXQJ XQGGHU:DVVHURGHU'DPSIVWU|PXQJLP.HVVHOHUUHFKQHWZHUGHQ %HL 'XUFKODXINHVVHOQ hEHUKLW]HUQ XQG =ZLVFKHQEHUKLW]HUQ LVW GLH %H]XJVWHPSHUDWXU GLH PLWWOHUH 7HPSHUDWXUGHV0HGLXPVGDVGXUFKGLHYHUVFKLHGHQHQ.HVVHOWHLOHIOLHWXQGGLHZlKUHQGGHV%HWULHEV]X HUZDUWHQLVW +HLZDVVHUHU]HXJHU ,P VSH]LHOOHQ )DOO YRQ +HLZDVVHUHU]HXJHUQ EHL GHQHQ GLH 7HPSHUDWXU GHV GDULQ HQWKDOWHQHQ 0HGLXPV GXUFK 7KHUPRVWDWH EHJUHQ]W LVW PXVV GLH %H]XJVWHPSHUDWXU GHU %DXWHLOH GLH 7HPSHUDWXU GHV 0HGLXPV VHLQ 7HPSHUDWXU]XVFKOlJHIUXQEHKHL]WH%DXWHLOH %HLXQEHKHL]WHQKHLGDPSIIKUHQGHQ%DXWHLOHQNDQQGHU7HPSHUDWXU]XVFKODJYRQ&QDFK7DEHOOH DXI & 0HVVWROHUDQ] UHGX]LHUW ZHUGHQ ZHQQ VLFKHUJHVWHOOW LVW GDVV GLH GXUFK GLH $XVOHJXQJ YRUJHVFKULHEHQH7HPSHUDWXUQLFKWEHUVFKULWWHQZHUGHQNDQQ'LHVNDQQHUUHLFKWZHUGHQGXUFK D 7HPSHUDWXUUHJHOXQJYRUGLHVHQ%DXWHLOHQ 1DFK(1KHUJHVWHOOWHXQGJHSUIWH7HPSHUDWXUEHJUHQ]HUZHUGHQDOV]XYHUOlVVLJDQJHVHKHQ (1 ' E $QRUGQXQJYRQ.KORGHU0LVFKVWHOOHQ ]%GXUFKOlQJVGXUFKVWU|PWH6DPPOHUYRUGLHVHQ%DXWHLOHQ F VFKDOWXQJVWHFKQLVFKH0DQDKPHQIU+HL]IOlFKHQDQRUGQXQJRGHUbKQOLFKHV 6DPPOHU 5RKUI|UPLJH7HLOHPLWHLQHP1HQQDXHQGXUFKPHVVHU! 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Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen *HJHQ6WUDKOXQJJHVFKW]WH%DXWHLOH %DXWHLOH ZHUGHQ DOV JHJHQ 6WUDKOXQJ JHVFKW]W DQJHVHKHQ ZHQQ VLH GXUFK GLFKW DQJHRUGQHWH 5RKUH PD[LPDOHUOLFKWHU$EVWDQGPP DEJHVFKLUPWZHUGHQXQGNHLQHZHVHQWOLFKH5DXFKJDVVWU|PXQJ]ZLVFKHQ GHQ$EVFKLUPURKUHQXQGGHQ%DXWHLOHQHUIROJW .RQYHNWLRQVEHKHL]WH%DXWHLOH %DXWHLOHZHUGHQKDXSWVlFKOLFKGXUFK.RQYHNWLRQEHKHL]WZHQQ D VLHQLFKWGHU6WUDKOXQJ DXVJHVHW]WVLQG E GLH %DXWHLOH GXUFK HLQH /DJH IHXHUIHVWHU 6WHLQH RGHU IHXHUIHVWH $XVNOHLGXQJ JHJHQ 6WUDKOXQJV ZlUPHEHUWUDJXQJ JHVFKW]W VLQG ,Q GLHVHP )DOO PXVV GLH $XVPDXHUXQJ RGHU $XVNOHLGXQJ DQ GHP DXIJHKlQJWHQ 7HLO GXUFK +DOWHHLQULFKWXQJHQ EHIHVWLJW ZHUGHQ LP )DOO YRQ 6DPPOHUQ NDQQ ]X GLHVHP =ZHFNHLQH%HVWLIWXQJHUIROJHQ F GLH%DXWHLOHJHVFKW]WZHUGHQGXUFKHLQH5HLKHYRQ5RKUHQPLWHLQHP9HUKlOWQLV S. GQ 'DEHLLVW Q GLH$Q]DKOGHU5HLKHQ S. GLH5RKUWHLOXQJ G GHU5RKUDXHQGXUFKPHVVHU 6LHKH 6LHKH (1 ' GKHLQ9HUKlOWQLV S. GIUHLQH5RKUUHLKHQDFK%LOG S. 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V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 6SDQQXQJHQLQIROJH%HODVWXQJHQLQ/lQJVULFKWXQJ 'LHEHUGHP0DQWHOTXHUVFKQLWWJHPLWWHOWH6SDQQXQJLQ/lQJVULFKWXQJIGLQIROJH,QQHQGUXFNXQGGHP$QWHLO GHUlXHUHQ/DVWHQLQ/lQJVULFKWXQJ:ZLUGZLHIROJWEHUHFKQHW IG = F SF GLV : + $V $V PLW$VDOV0DQWHOTXHUVFKQLWWDQGHUEHWUDFKWHWHQ6WHOOHVLHKH%LOG:HQQ$XVVFKQLWWHLP0DQWHOGXUFK 9HUGLFNXQJGHU:DQGGLFNHGHU$E]ZHLJHQDFKELVYHUVWlUNWZHUGHQGUIHQGLH$XVJOHLFKVIOlFKHQLQ GHU:DQGGHV$E]ZHLJHVLQ$VEHUFNVLFKWLJWZHUGHQ 'LHIROJHQGH%HGLQJXQJJLOWIUMHGHQ4XHUVFKQLWWGHV0DQWHOV IG + SF £ IV (1 ' © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen /HJHQGH 0DQWHOTXHUVFKQLWW 1HXWUDOH$FKVH %LOG²1HWWRIOlFKHGHV0DQWHOTXHUVFKQLWWVXQWHU%HODVWXQJHQLQ/lQJVULFKWXQJ %LHJHVSDQQXQJLQ/lQJVULFKWXQJ 'DV%LHJHPRPHQW05LQLUJHQGHLQHP6FKQLWWLVWGLHDOJHEUDLVFKH6XPPHGHUUHVXOWLHUHQGHQ%LHJHPRPHQWH DXV GHU ([]HQWUL]LWlW GHV 1HWWR4XHUVFKQLWWV 0H XQG GHP (LJHQJHZLFKW *HZLFKW GHV :DVVHUV XQG LQIROJH GHUDXHQDQJHEUDFKWHQ%HODVWXQJHQ0Z 05 = 0( + 0Z 'DV UHVXOWLHUHQGH %LHJHPRPHQW 0( LQIROJH GHU ([]HQWUL]LWlW D GHV 1HWWR4XHUVFKQLWWV ZLUG ZLH IROJW EHUHFKQHW 0( = SF GLV F D 'DEHLLVW D GLH([]HQWUL]LWlWGHV1HWWR4XHUVFKQLWWV 'DV UHVXOWLHUHQGH %LHJHPRPHQW 0Z LQIROJH DXHQ DQJHEUDFKWHU %HODVWXQJHQ LVW ]X HUUHFKQHQ LQGHP GHU 0DQWHO DOV %DONHQ EHWUDFKWHW ZLUG GHU GLH DXHQ DQJHEUDFKWHQ %HODVWXQJHQ HLQVFKOLHOLFK VHLQHV (LJHQJHZLFKWV XQG ,QKDOWV XQWHU %HWULHEVEHGLQJXQJHQ WUlJW 0Z LVW GDV %LHJHPRPHQW DQ GHP 6FKQLWW ZHOFKHUGHUJU|WHQ%LHJXQJDXVGLHVHQ8UVDFKHQXQWHUZRUIHQLVW 'LH%LHJHVSDQQXQJI0LVWZLHIROJW]XEHUHFKQHQ I0 = 05 < ,$ (1 ' 'DEHLLVW < GHU$EVWDQG]ZLVFKHQGHUQHXWUDOHQ$FKVHGHV1HWWR4XHUVFKQLWWVXQGGHPlXHUVWHQ3XQNWGHU PLWWOHUHQ0DQWHOGLFNHLQPP ,$ GDV)OlFKHQWUlJKHLWVPRPHQW 'LH:HUWHYRQ05<XQG,$KlQJHQYRQGHU5LFKWXQJGHUQHXWUDOHQ%LHJHDFKVHDE'LH5LFKWXQJPXVVVR JHZlKOWZHUGHQGDVVGLHUHVXOWLHUHQGH6SDQQXQJI0PD[LPDOLVW :LUGIGZLHLQJH]HLJWEHUFNVLFKWLJWJLOWGLHIROJHQGH%HGLQJXQJ IG + I0 + SF £ IV %HVWLPPXQJGHU6WHJVSDQQXQJYRQ6FKUlJWHLOXQJHQLQ7URPPHOQ 6LQG %LHJHVSDQQXQJHQ LQIROJH GHV *HZLFKWV DXHQ DQJHEUDFKWHU %HODVWXQJHQ XQG GHU ([]HQWUL]LWlW GHV 1HWWR4XHUVFKQLWWV QLFKW YHUQDFKOlVVLJEDU VR LVW GLH 6SDQQXQJ GHU IOXFKWHQG LQ HLQHP :LQNHO . ]XU 7URPPHO/lQJVDFKVHYHUODXIHQGHQ6WHJHQDFK%LOGZLHIROJW]XEHVWLPPHQ 'LH8PIDQJVVSDQQXQJEH]RJHQDXIGLH1HWWRIOlFKHGHV/lQJVVFKQLWWVIVHL © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen I = SF GLV HUH 'LH/lQJVVSDQQXQJEH]RJHQDXIGLH1HWWRIOlFKHGHV4XHUVFKQLWWVIVHL I = YP I G + I 0 'DEHLLVW YPGHU9HUVFKZlFKXQJVEHLZHUWGHU6WHJHDP4XHUVFKQLWWDQ GHU 6WHOOH DQ GHU IG XQG I0 ZLUNHQ VLHKH%LOG /HJHQGH /lQJVDFKVHGHV0DQWHOV 5DGLDOH6LFKWDXIGLHPLWWOHUH0DQWHOZDQGGLFNH %LOG²5RKUO|FKHUPLWGLDJRQDOHQ6WHJHQ±9HUVFKZlFKXQJVEHLZHUWHIU6WHJ$% (1 ' ,VW GHU EHWUHIIHQGH 6WHJ ]ZLVFKHQ JOHLFK JURHQ $XVVFKQLWWHQ VR LVW GHU 9HUVFKZlFKXQJVEHLZHUW DXI GHU GLDJRQDOHQ/LQLH YP = - G RE 3. 6LQGGLH$XVVFKQLWWHYHUVFKLHGHQJURVRLVWGHU9HUVFKZlFKXQJVEHLZHUWDXIGHUGLDJRQDOHQ/LQLH YP = - GRE + GRE FRV F 3E 'LHPLWWOHUHXQPLWWHOEDUH6WHJVSDQQXQJI$LVW I$ = ì I + I I - I FRV F ü í ý YP î þ 'LHPLWWOHUH4XHU]XJVSDQQXQJI%GHV6WHJHVLVW ì I + I I - I FRV F ü I % = YP í ý î þ 'LHPLWWOHUH6FKXEVSDQQXQJI&GHV6WHJHVLVW © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen I& = I - I VLQ F YP 'LH6SDQQXQJILQ1PPðLP6WHJLVW I I I % $ I SF £ IV I $ - I% + I & $XIODJHUXQJHQYRQ.HVVHOWURPPHOQ :HQQ7URPPHOQPLWJURHP'XUFKPHVVHUMHGRFKYHUKlOWQLVPlLJJHULQJHU:DQGGLFNHJURH%HODVWXQJHQ DXI6lWWHORGHU$XIKlQJXQJHQEHUWUDJHQPXVVGLH*OHLFKXQJ DOV/HLWIDGHQ]XU)HVWVWHOOXQJEHQXW]W ZHUGHQRE]XU%HVWLPPXQJ|UWOLFKHU6SDQQXQJHQJHQDXH%HUHFKQXQJHQQRWZHQGLJVLQG æ : ö ÷÷ I F çç è O V HUV ø æ U PV ö çç ÷÷ £ I V è HUV ø 'DEHLLVW : GLH%HODVWXQJGHV6DWWHOVRGHUGHU$XIKlQJXQJLQ1 OV GLHZDDJHUHFKWH/lQJHGHV6DWWHOVLPUHFKWHQ:LQNHO]XU7URPPHODFKVHLQPPMHGRFKDXINHLQHQ)DOO JU|HUDOVGLHGXUFKEHVFKULHEHQH6HKQH (UJLEWGLH$QZHQGXQJGHU*OHLFKXQJHLQHhEHUVFKUHLWXQJGHU]XOlVVLJHQ6SDQQXQJVLQGHQWVSUHFKHQGHLQ SU(1DQJHJHEHQH$QDO\VHYHUIDKUHQDQ]XZHQGHQ (1 ' $QGHUH6SDQQXQJHQLQ]\OLQGULVFKHQ0lQWHOQ =XVlW]OLFK]XGHQ$QIRUGHUXQJHQLQXQGVLQGDXFKDQGHUH]XVlW]OLFKH6SDQQXQJHQ]XEHDFKWHQ SU(1 HQWKlOW %HUHFKQXQJVYHUIDKUHQ IU 6SDQQXQJHQ YHUXUVDFKW GXUFK .UlIWH GLH DQ 6WXW]HQ XQG %HIHVWLJXQJHQDQJUHLIHQ $XVVFKQLWWHXQG$E]ZHLJHLQ]\OLQGULVFKHQ0lQWHOQYRQ7URPPHOQ6DPPOHUQ VRZLH5RKUOHLWXQJHQ $10(5.81* 'LHVHU $EVFKQLWW OHJW GLH %HPHVVXQJVUHJHOQ IU $XVVFKQLWWH XQG $E]ZHLJH LQ ]\OLQGULVFKHQ 0lQWHOQ IHVW'LH$EPHVVXQJHQHQWKDOWHQNHLQH=XVFKOlJHIU:DQGGLFNHQ0LQXVWROHUDQ]HQXQG:HUNVWRIIDEWUDJ $OOJHPHLQHV $QIRUGHUXQJHQDQ*UXQGN|USHUPLW9HUVFKZlFKXQJGXUFK$XVVFKQLWWHXQG$E]ZHLJH 9HUVFKZlFKXQJVEHLZHUWIUGHQ*UXQGN|USHU %HL ]\OLQGULVFKHQ 0lQWHOQ PLW $XVVFKQLWWHQ N|QQHQ GLH %HGLQJXQJHQ IU GLH 9HUVFKZlFKXQJ GHV *UXQGN|USHUVZLHIROJWHUIOOWZHUGHQ © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen D 'XUFKHLQHJHJHQEHUGHPXQJHVFKZlFKWHQ]\OLQGULVFKHQ*UXQGN|USHUYHUJU|HUWH:DQGGLFNH'LHVH :DQGGLFNHPXVVPLQGHVWHQVELV]XHLQHU/lQJHOUVYRP5DQGGHV$XVVFKQLWWHVJHPHVVHQYRUKDQGHQ VHLQ VLHKH %LOG OUV VLHKH ,VW HLQ $E]ZHLJ YRUKDQGHQ PXVV GLH ]\OLQGULVFKH /lQJH GHV *UXQGN|USHUVELV]XHLQHU6FKZHLQDKWOVRHUVVHLQ VLHKH%LOGHUXQG E 'XUFK $E]ZHLJH GLH DXI HLQHU /lQJH OE YRQ GHU $XHQZDQG GHV *UXQGN|USHUV JHPHVVHQ GLFNZDQGLJHUDXVJHIKUWVLQGDOVYRP,QQHQGUXFNKHUHUIRUGHUOLFKLVWRKQHRGHULQ9HUELQGXQJPLWHLQHU :DQGGLFNHQYHUJU|HUXQJ GHV *UXQGN|USHUV VLHKH %LOGHU ELV 'LH 6FKZHLYHUELQGXQJ ]ZLVFKHQ *UXQGN|USHU XQG $E]ZHLJ PXVV YROOWUDJHQG VHLQ ZREHL EHL $E]ZHLJHQ HQWVSUHFKHQG %LOG HLQZXU]HOVHLWLJHU5HVWVSDOW PPYRUKDQGHQVHLQGDUI(LQ:DQGGLFNHQYHUKlOWQLVHUEHUVELV LVW ]XOlVVLJ IU GLE PP 'LHV JLOW DXFK IU $E]ZHLJH PLW GLE ! 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Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen *UXQGN|USHUPLWNOHLQHUHU]XOlVVLJHU6SDQQXQJDOVGLH$E]ZHLJH %HVWHKHQ *UXQGN|USHU $E]ZHLJ XQG ]XVlW]OLFKH 9HUVWlUNXQJ DXV :HUNVWRIIHQ PLW XQWHUVFKLHGOLFKHU ]XOlVVLJHU 6SDQQXQJ VR LVW ZHQQ GHU :HUNVWRII GHV *UXQGN|USHUV GLH NOHLQVWH ]XOlVVLJH 6SDQQXQJ IV DXIZHLVWGLHVHIUGLH%HUHFKQXQJGHUJHVDPWHQ9HUVWlUNXQJGHV$E]ZHLJHVPDJHEHQG $E]ZHLJHRGHU9HUVWlUNXQJVVFKHLEHQPLWNOHLQHUHU]XOlVVLJHU6SDQQXQJDOVGHU *UXQGN|USHU +DWGHU:HUNVWRIIGHV$E]ZHLJHVRGHUGHU9HUVWlUNXQJVVFKHLEHHLQHNOHLQHUH]XOlVVLJH6SDQQXQJIERGHUIS DOVGHU*UXQGN|USHUPLWIVVLQGGLH]XOlVVLJHQ6SDQQXQJHQIERGHUISLQGHQIUGLHVHQ)DOOYRUJHVHKHQHQ *OHLFKXQJHQ]XEHUFNVLFKWLJHQ $XVJHKDOVWH$E]ZHLJH :HUGHQ EHL DXVJHKDOVWHQ $E]ZHLJHQ VLHKH %LOGHU XQG GLH 9HUVFKZlFKXQJVEHLZHUWH IU (LQ]HODE]ZHLJH ZLH IU KHUN|PPOLFKH 6WXW]HQ VLHKH %LOG RKQH %HUFNVLFKWLJXQJ GHU $XVKDOWXQJ EHUHFKQHWLVWGHU9HUVFKZlFKXQJVEHLZHUWYEPLW]XPXOWLSOL]LHUHQ $XVJHKDOVWH$E]ZHLJHLP%HUHLFKGHU=HLWVWDQGIHVWLJNHLW :HUGHQ DXVJHKDOVWH $E]ZHLJH VLHKH %LOG PLW =HLWVWDQGIHVWLJNHLWVZHUWHQ EHUHFKQHW VLQG GLH =HLWVWDQGIHVWLJNHLWVZHUWHPLW]XPXOWLSOL]LHUHQ 6SH]LDOIDOO ,VW GHU %RKUXQJVGXUFKPHVVHU G LP *UXQGN|USHU NOHLQHU DOV GHU 6WXW]HQLQQHQGXUFKPHVVHU GLE VLHKH %LOG LVWWURW]GHPPLWGLE]XUHFKQHQ (1 ' $QIRUGHUXQJHQDQGLH$XVOHJXQJYRQ9HUVWlUNXQJVVFKHLEHQ $OOJHPHLQHV %HVWHKW GLH 0|JOLFKNHLW VWDUNHU .RUURVLRQ RGHU 2[\GDWLRQ RGHU JURHU 7HPSHUDWXUJHIlOOH EHU GLH 0DQWHOZDQGGLFNHVLQG9HUVWlUNXQJVVFKHLEHQQLFKW]XYHUZHQGHQ9HUVWlUNXQJVVFKHLEHQDQGHU,QQHQVHLWH GHV0DQWHOVVLQGQLFKWHUODXEW %HWUDFKWXQJHQ]XU,QQHQGUXFNEHDQVSUXFKXQJ :HUGHQ 9HUVWlUNXQJVVFKHLEHQ IU GLH 9HUVWlUNXQJ YRQ 'XUFKIKUXQJHQ RGHU $XVVFKQLWWHQ EHQXW]W VLQG IROJHQGH %HGLQJXQJHQ ]X EHDFKWHQ 9HUVWlUNXQJVVFKHLEHQ GUIHQ QXU IU %HUHFKQXQJVWHPSHUDWXUHQ &XQGQLFKWEHL]\NOLVFKHQ%HGLQJXQJHQDQJHZHQGHWZHUGHQ$QKDQJ%JLOWQLFKWIUGLHVH$XVIKUXQJ *HJHQ%LHJHPRPHQWHGLHDQGHP$E]ZHLJDQJUHLIHQVLQGVROFKH9HUVWlUNXQJHQZHQLJZLUNVDP D 'DV9HUKlOWQLVGLEGLVGHV$E]ZHLJGXUFKPHVVHUV]XP0DQWHOGXUFKPHVVHUGDUIQLFKWJU|HUDOVVHLQ HV VHL GHQQ GLH $QJHPHVVHQKHLW GHU .RQVWUXNWLRQ ZLUG GXUFK (UIDKUXQJ RGHU GXUFK HLQH :DVVHUGUXFNSUIXQJQDFK$EVFKQLWWQDFKJHZLHVHQ E GLH %UHLWH GHU 9HUVWlUNXQJVVFKHLEH GDUI QLFKW NOHLQHU DOV OUV VHLQ ZREHL OUV GLH HQWODQJ GHP 0DQWHO YHUODXIHQGH 6WUHFNH LVW LQQHUKDOE GHU GHU 0DQWHO DOV PLWWUDJHQG DQJHQRPPHQ ZLUG 'LH PLWWUDJHQGH %UHLWH%LOGXQGGDUILQGLH*OHLFKXQJHQLQK|FKVWHQVPLWOUS OUVHLQJHVHW]WZHUGHQ © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen F GLH 'LFNH GHU 9HUVWlUNXQJVVFKHLEH HUS GDUI GLH WDWVlFKOLFKH 0DQWHOZDQGGLFNH HUV VRZLH PP QLFKW EHUVFKUHLWHQ G GLH'LFNHGHU9HUVWlUNXQJVVFKHLEHGDUIQLFKWNOHLQHUDOVHUVMHGRFKK|FKVWHQVPPVHLQZREHLHUV GLH0DQWHOZDQGGLFNHLVW H GLH 6FKZHLQDKWYRUEHUHLWXQJ PXVV ZLH LQ GHQ %LOGHUQ RGHU JH]HLJW VHLQ 'LH 6FKHLEHQ PVVHQJXWDQGHQ0DQWHODQJHSDVVWVHLQ %HWUDFKWXQJHQ]X%HDQVSUXFKXQJHQDXVJHQRPPHQ,QQHQGUXFN :HUGHQ 9HUVWlUNXQJVVFKHLEHQ QLFKW ZHJHQ ,QQHQGUXFNEHDQVSUXFKXQJ VRQGHUQ IU GHQ $QVFKOXVV YRQ 8QWHUVWW]XQJHQ XQG +DOWHUXQJHQ ]XU 9HUPHLGXQJ YRQ EHUPlLJHQ |UWOLFKHQ 6SDQQXQJHQ LQ 7URPPHOPDQWHOEHQXW]WILQGHQGLH$QIRUGHUXQJHQYRQNHLQH$QZHQGXQJ 'LH6FKHQNHOOlQJHGHU.HKOQDKWPLWGHUGLH9HUVWlUNXQJVVFKHLEHDQGHQ0DQWHODQJHVFKZHLWZLUGGDUIGLH :DQGGLFNHHUVGHU7URPPHOQLFKWEHUVFKUHLWHQ (QWOIWXQJVERKUXQJHQ %HLP $QEULQJHQ YRQ 9HUVWlUNXQJVVFKHLEHQ PVVHQ GLHVH PLW (QWOIWXQJVERKUXQJHQ ]XU 9HUPHLGXQJ YRQ *DVHLQVFKOVVHQZlKUHQGGHV6FKZHLHQVYHUVHKHQVHLQ 9HUVFKZlFKXQJVEHLZHUW%HUHFKQXQJGXUFK1lKHUXQJXQGJU|WHU'XUFKPHVVHU XQYHUVWlUNWHU$XVVFKQLWWH $OOJHPHLQHV *HQDXH/|VXQJHQHUJHEHQGLH*OHLFKXQJHQLQXQG'LH$QZHQGXQJGHU*OHLFKXQJHQLQXQG DXVJHQRPPHQ *OHLFKXQJ VLQG NRQVHUYDWLY ZHLO HLQH YHUVWlUNHQGH :LUNXQJ GHV $E]ZHLJHV XQEHUFNVLFKWLJWEOHLEW (1 ' =XOlVVLJHU9HUVFKZlFKXQJVEHLZHUWXQGJU|WHU'XUFKPHVVHUHLQHVXQYHUVWlUNWHQ $XVVFKQLWWV 'XUFK8PVWHOOXQJGHU*OHLFKXQJ NDQQGHU]XOlVVLJH9HUVFKZlFKXQJVEHLZHUWYDOOIUGLHYRUKDQGHQH :DQGGLFNHHUVGHV*UXQGN|USHUVZLHIROJWEHUHFKQHWZHUGHQ Y DOO S F G LV I V - S F H UV )U GLHVHQ 9HUVFKZlFKXQJVEHLZHUW HUJLEW VLFK GHU JU|WH $XHQGXUFKPHVVHU GRE HLQHV (LQ]HODE]ZHLJV GHVVHQ:DQGGLFNHQXUGHQ,QQHQGUXFNDXIQHKPHQNDQQ]X æ O UV ö - O UV ÷÷ G RE PD[ çç è Y DOO ø 'LHYRUKDQGHQHPLWWOHUH6SDQQXQJIDXQGGLH]XOlVVLJH6SDQQXQJGHV*UXQGN|USHUV IVVLQGLQGLHVHP)DOO JOHLFK (LQ]HODXVVFKQLWWH 'LH*OHLFKXQJHQLQGLHVHP$EVFKQLWWJHOWHQIU(LQ]HODXVVFKQLWWHRGHUEHLPHKUHUHQ$XVVFKQLWWHQQXUZHQQ GLH *OHLFKXQJ HUIOOW LVW )DOOV EHL 9RUKDQGHQVHLQ PHKUHUHU $XVVFKQLWWH GLH *OHLFKXQJ QLFKW HUIOOWLVWLVW]XEHDFKWHQ © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 8QYHUVWlUNWH(LQ]HODXVVFKQLWWHPLWHLQHP'XUFKPHVVHUGVLQGLQ]\OLQGULVFKHQ0lQWHOQ]XOlVVLJZHQQVLHGLH IROJHQGHQ%HGLQJXQJHQHUIOOHQ G £ OUV HUV £ G RV XQG ZREHLOUVQDFK]XEHUHFKQHQLVW 'LHVLVWDXFKIUDEJHVHW]WHXQGIUQXUWHLOZHLVHGXUFKJHKHQGH%RKUXQJHQJOWLJDXFKZHQQGLH*OHLFKXQJ RGHU RGHU DXFK GLH JHQDXHUHQ %HUHFKQXQJHQ QDFK HLQHQ NOHLQHUHQ 'XUFKPHVVHU G HUJHEHQDOVQDFK*OHLFKXQJ :LUGHLQ5RKUPLWHLQHP$XHQGXUFKPHVVHUGREDXIHLQHQ$XVVFKQLWWJHVFKZHLW VLHKH%LOG XQGNDQQ GDV5RKUDXIJUXQGVHLQHU:DQGGLFNHHUEGHQ,QQHQGUXFNDXIQHKPHQHUJLEWVLFKGHU9HUVFKZlFKXQJVEHLZHUW YEIUGLHVHQ$XVVFKQLWWLP*UXQGN|USHU]X YE = OUV OUV + G RE (1 ' %LOG²*UXQGN|USHUPLWDXIJHVFKZHLWHP5RKU 6LQGGHU'XUFKPHVVHUGLVXQGGLH:DQGGLFNHHUVGHV*UXQGN|USHUVEHUHLWVEHVWLPPWLVWHLQH(LQ]HOERKUXQJ IUHLQ5RKUPLWHLQHPJU|WHQ$XHQGXUFKPHVVHUGRE]XOlVVLJ æ H UV æ I ö ö ç V - ÷ - ÷ G RE £ O UV çç ç ÷ ÷ è G LV è S F ø ø © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. 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V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 'LHVH$UWYRQ)RUPVWFNHQGDUIQLFKWLP=HLWVWDQGEHUHLFKHLQJHVHW]WZHUGHQ %LOG²*HVFKPLHGHWHXQGJHERKUWH)RUPVWFNH $XVOHJXQJYRQEHQDFKEDUWHQ$XVVFKQLWWHQXQG$E]ZHLJHQ $OOJHPHLQHV %HQDFKEDUWH$XVVFKQLWWHVLQG]XVlW]OLFKZLH(LQ]HODXVVFKQLWWH]XEHUHFKQHQ %HGLQJXQJHQIUEHQDFKEDUWH$XVVFKQLWWHXQG$E]ZHLJH 'LH%HUHFKQXQJLVWQXUGXUFK]XIKUHQZHQQEHLEHQDFKEDUWHQ$XVVFKQLWWHQRGHU$E]ZHLJHQGLH%HGLQJXQJ IU(LQ]HODXVVFKQLWWHE]Z$E]ZHLJHQDFKQLFKWHLQJHKDOWHQLVW *UXQGN|USHUPLWNOHLQHUHU]XOlVVLJHU6SDQQXQJDOVGLH$E]ZHLJH )UEHQDFKEDUWH$XVVFKQLWWHRGHU$E]ZHLJHLVWGLH)HVWLJNHLWVEHWUDFKWXQJIUHLQHQXQWHUGHP:LQNHO.]XU 0DQWHOOLQLHJHOHJWHQ6FKQLWWQDFK%LOGGXUFK]XIKUHQ(VJLOWGLHIROJHQGH)HVWLJNHLWVEHGLQJXQJ I D. + FRV F + $ S + $ S $S S S = F ´ + F £ IV $ IV + $ IE + $ IE 6FKUlJRGHU8PIDQJVWHLOXQJHQZHUGHQUHFKQHULVFKDXIHLQH/lQJVWHLOXQJ]XUFNJHIKUWQDFK%LOGPLW HLQHP $EVWDQG YRQ 3. ZREHL LQ GHU )HVWLJNHLWVEHGLQJXQJ QDFK *OHLFKXQJ GLH 'UXFNIOlFKH $S GXUFKGHQ)DNWRU FRVð. 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Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 3) = F G G - GL SF 'LHVH .UDIW ZLUG GXUFK GHQ ,QQHQGUXFNSF KHUYRUJHUXIHQ XQG ODVWHW DXI GHU 5LQJIOlFKH GLH GXUFK GHQ 'LFKWXQJVGXUFKPHVVHUGGXQGGHQLQQHUHQ'XUFKPHVVHUGLJHELOGHWZLUG 'HU'LFKWXQJVGXUFKPHVVHUGGLVWYRU]XJVZHLVHDOVPLWWOHUHU'XUFKPHVVHUGHU'LFKWXQJDQ]XQHKPHQGD QLFKW JHQDX YRUKHUEHVWLPPW ZHUGHQ NDQQ ELV ]X ZHOFKHU 6WHOOH GHU 'LFKWXQJVEUHLWH GHU ,QQHQGUXFN ZLUNVDP LVW %HL 6FKZHLGLFKWXQJHQ LVW GHU 'XUFKPHVVHU GHU lXHUHQ 6FKZHLQDKW HLQ]XVHW]HQ GD DQJHQRPPHQZLUGGDVVGHUJHVDPWH'LFKWXQJVVSDOWXQWHU,QQHQGUXFNVWHKW 3UIGUXFN 'LH6FKUDXEHQNUDIWEHL3UIGUXFN363 VLHKHE ZLUGEHUHFKQHWDXV 363 = SW æ 3 ö ç 35 + '% + 3) ÷ SF è ø (LQEDX]XVWDQGYRUGHU%HODVWXQJPLW%HWULHEVGUXFN )ROJHQGH)lOOHVLQG]XEHUFNVLFKWLJHQ 'LH 6FKUDXEYHUELQGXQJ LVW GHUDUW DQ]X]LHKHQ GDVV EHL (LQEDX VLHKH F GLH QRWZHQGLJH 9RUYHUIRUPXQJ VLFKHUJHVWHOOW LVW GDVV HWZDLJH LP 5RKUV\VWHP DXIWUHWHQGH 5RKUNUlIWH35= DXIJHQRPPHQ ZHUGHQN|QQHQXQGGDVVGLH9HUELQGXQJLP%HWULHEV]XVWDQGGLFKWEOHLEW 'DPLWGLHVH%HGLQJXQJHQHUIOOWZHUGHQLVW)ROJHQGHVHUIRUGHUOLFK 362 = 3'9 RGHU 362 = 3'9 + 3&3 ZREHL 3'9 GLH HUIRUGHUOLFKH 9HUIRUPXQJVNUDIW GHU 'LFKWXQJ GDUVWHOOW XP HLQ DXVUHLFKHQGHV $QSDVVHQ GHU 'LFKWXQJDQGLH'LFKWIOlFKHQVLFKHU]XVWHOOHQMHGRFKPLQGHVWHQV 362 = 3'% + 3) + 35 (1 ' 3'9 = G G F N . 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Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 3UIGUXFN (LQEDX]XVWDQGYRU %HODVWXQJPLW%HWULHEVGUXFN 4XDOLWlWVEHLZHUWT 'LH)HVWLJNHLWVNHQQZHUWHGHU6FKUDXEHQVLQGGHUHQWVSUHFKHQGHQ1RUP]XHQWQHKPHQ'HKQVFKUDXEHQVLQG DOOVHLWLJ ]X EHDUEHLWHQ %HL XQEHDUEHLWHWHQ SODQSDUDOOHOHQ $XIODJHIOlFKHQ LVW GHU 4XDOLWlWVNHQQZHUWT HLQ]XVHW]HQ %HL EHDUEHLWHWHQ $XIODJHIOlFKHQ HLQHU 'LFKWXQJVIOlFKH NDQQ T HLQJHVHW]W ZHUGHQ $XIODJHIOlFKHQGLHQLFKWSODQSDUDOOHOVLQG ]%:LQNHOSURILOH VLQGQLFKW]XOlVVLJ (LQVFKUDXEXQG(LQVFKZHLYHUELQGXQJHQ (LQVFKUDXEYHUELQGXQJHQLP0DQWHO 'LH %HIHVWLJXQJ YRQ $QVFKOVVHQ GXUFK (LQVFKUDXEHQ LQ GHQ 0DQWHO LVW QXU ]XOlVVLJ ZHQQ GLH IROJHQGHQ $QIRUGHUXQJHQHLQJHKDOWHQZHUGHQ D GHU$XHQGXUFKPHVVHUGHV$QVFKOXVVHVLVWQLFKWJU|HUDOVPP E GHU%HUHFKQXQJVGUXFNEHWUlJWQLFKWPHKUDOV1PP F GLH%HUHFKQXQJVWHPSHUDWXULVWQLFKWK|KHUDOV°& G HLQH'LFKWVFKZHLXQJLVWYRU]XQHKPHQZHQQGLH7HPSHUDWXUPHKUDOV°&RGHUGHU'UXFNPHKUDOV 1PPEHWUlJW H LP)DOOHHLQHU'LFKWVFKZHLXQJGDUIGHU6WDKOGHVYHUVFKUDXEWHQ%DXWHLOVK|FKVWHQV.RKOHQVWRII HQWKDOWHQ 'LH.RQVWUXNWLRQGHU$QVFKOVVHPXVVHQWVSUHFKHQGLH0LQGHVWGLFNHLVWDP*HZLQGHNHUQ]XPHVVHQ (1 ' 'LHGUXFNWUDJHQGHQ+DXSWWHLOHVLQGVR]XEHUHFKQHQDOVVHLHLQXQYHUVWlUNWHU$XVVFKQLWWYRUKDQGHQGHVVHQ 'XUFKPHVVHUGHP'XUFKPHVVHUDP*HZLQGHNHUQLQGHU%RKUXQJHQWVSULFKW 6FKUDXEPXIIHQYHUELQGXQJHQ © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen *HVFKUDXEWH RGHU JHVFKUDXEWH XQG GLFKWJHVFKZHLWH 9HUELQGXQJHQ VLQG QLFKW EHL %HWULHEVDUWHQ HLQ]XVHW]HQ EHL GHQHQ PLW (UPGXQJ VWDUNHU (URVLRQ 6SDOWNRUURVLRQ RGHU 7KHUPRVFKRFN ]X UHFKQHQ LVW RGHU EHL 5RKUHQ PLW HLQHP $XHQGXUFKPHVVHU !PP 'HU PD[LPDO ]XOlVVLJH %HWULHEVGUXFN GDUI 1PPXQGGLH$XVOHJXQJVWHPSHUDWXU°&QLFKWEHUVFKUHLWHQ'DV*HZLQGHPXVVGLH$QIRUGHUXQJHQ GHU1RUPSU(1HUIOOHQ VLHKH%LOG D HLQJHVFKUDXEW E HLQJHVFKUDXEWXQGGLFKWJHVFKZHLW %LOG²(LQVFKUDXEVRZLHHLQJHVFKUDXEWHXQGGLFKWJHVFKZHLWH9HUELQGXQJHQ 'HU6WDKOGHVYHUVFKZHLWHQ%DXWHLOVGDUIPD[LPDO.RKOHQVWRIIHQWKDOWHQZHQQ'LFKWVFKZHLXQJHQ YHUZHQGHWZHUGHQPVVHQ 'HU+DXSWGUXFNWHLOLVWVRDXV]XOHJHQDOVKDEHHUHLQHQXQYHUVWlUNWHQ$XVVFKQLWW 6FKZHLPXIIHQYHUELQGXQJHQ 6FKZHLPXIIHQYHUELQGXQJHQGUIHQLQ%HUHLFKHQQLFKWHLQJHVHW]WZHUGHQLQGHQHQ D GHU'UXFN03DEHUVWHLJW E GLH:HUNVWRIIWHPSHUDWXUHQPHKUDOV°&EHWUDJHQ F GHU$XHQGXUFKPHVVHUGHU5RKUHPHKUDOVPPEHWUlJW VLHKH%LOG *HZLQGHIODQVFKHGUIHQQLFKWYHUZHQGHWZHUGHQ)ODQVFKHGUIHQQLFKWDQGHQ6WHOOHQHLQJHVHW]WZHUGHQDQ GHQHQGLH6FKUDXEHQ9HUEUHQQXQJVSURGXNWHQDXVJHVHW]WVLQG (1 ' 'LH 'LFNH YRQ )RUPVWFNHQ PLW (LQVWHFN6FKZHLPXIIHQ GDUI QLFKW ZHQLJHU DOV GDV IDFKH GHU 1HQQZDQGGLFNH GHV 5RKUHVEHWUDJHQ 'LH 6FKHQNHOOlQJHQ GHU .HKOQDKW VLQG QDFK %LOG DXV]XIKUHQ VR GDVV GLH 1DKWK|KH QLFKW NOHLQHU LVW DOV GLH1HQQZDQGGLFNH GHV 5RKUHV 'LH :HUNVWRIIH PVVHQ PLW GHU DQJHVFKORVVHQHQ5RKUOHLWXQJNRPSDWLEHOVHLQ )RUPVWFNH PLW (LQVWHFN6FKZHLPXIIHQ VLQG DXV JHVFKPLHGHWHP 6WDKO QDFK GHQ $QIRUGHUXQJHQ YRQ (1 KHU]XVWHOOHQ 'LH $EPHVVXQJHQ =ZLVFKHQUlXPH 'UXFNVWXIHQ XQG 6FKZHLQlKWH PVVHQ GLH $QIRUGHUXQJHQGHUHQWVSUHFKHQGHQ(XURSlLVFKHQ1RUPHQHUIOOHQ $10(5.81* ,Q (UPDQJHOXQJ HLQHU HQWVSUHFKHQGHQ (11RUP VROOWHQ HQWVSUHFKHQGH QDWLRQDOH 1RUPHQ ]% %6 >@KHUDQJH]RJHQZHUGHQ © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 'HU+DXSWGUXFNWHLOLVWVRDXV]XOHJHQDOVKDEHHUHLQHQXQYHUVWlUNWHQ$XVVFKQLWW %LOG²6FKZHLPXIIHQXQG(LQVFKUDXEYHUELQGXQJHQ /HJHQGH 'XUFKPHVVHUVSLHOPD[PP %LOG²6FKZHLPXIIH 6DPPOHUXQGJODWWH5RKUHPLWUHFKWHFNLJHP4XHUVFKQLWW $OOJHPHLQHV 'LHVHU$EVFKQLWWJLOWIUGLH%HUHFKQXQJYRQUHFKWHFNLJHQ5RKUHQXQG6DPPOHUQPLWDEJHUXQGHWHQ (FNHQ GLHJHVFKPLHGHWJHZDO]WRGHUGXUFK=LHKHQKHUJHVWHOOWZHUGHQXQGNHLQH/lQJVVFKZHLQlKWHDXIZHLVHQ (1 ' 5RKUHPLWUHFKWHFNLJHP4XHUVFKQLWWXQG/lQJVVFKZHLQDKWVLQGQXUPLWHLQHP6FKZHLQDKWIDNWRUIUGLH /lQJVQDKW ]XOlVVLJ XQG ZHQQ GLH 1DKW QDFK GHQ )HVWOHJXQJHQ IU UXQGH 5RKUH JHSUIW ZXUGH VLHKH (1 6DPPOHURGHU5RKUHPLWUHFKWHFNLJHP4XHUVFKQLWWPVVHQDQDOOHQ6HLWHQGLHVHOEH:DQGGLFNHDXIZHLVHQ 'LH6HLWHQGUIHQNHLQH5RKUO|FKHUDXIZHLVHQRGHUVLHKDEHQUXQGH5RKUO|FKHUJOHLFKHU$EPHVVXQJHQGLH DXI HLQHU /LQLH VLHKH %LOGD RGHU DXI ]ZHL SDUDOOHOHQ /LQLHQ VLHKH %LOGE DQJHRUGQHW VLQG (OOLSWLVFKH 5RKUO|FKHU JOHLFKHU *U|H VLQG QXU DXI HLQH /LQLH DQ]XRUGQHQ 'LH /LQLHQ DXI GHQHQ GLH 5RKUO|FKHUDQJHRUGQHWVLQGOLHJHQSDUDOOHO]XU/lQJVDFKVH ,P )DOOH YHUVHW]WHU 5RKUO|FKHU LVW HV QRWZHQGLJ GLH :LUNXQJ GHV 9HUVDW]HV GXUFK %HUFNVLFKWLJXQJ GHU 6WHJYHUVFKZlFKXQJEHLGLDJRQDOHU$QRUGQXQJ]XXQWHUVXFKHQ VLHKH%LOG $10(5.81* 'LHVH 5HJHOQ EHUFNVLFKWLJHQ OHGLJOLFK %HODVWXQJHQ DXIJUXQG YRQ ,QQHQGUXFN XQG JHOWHQ ZHGHU IU 6DPPOHU PLW UHFKWHFNLJHP 4XHUVFKQLWW GLH GHU )HXHUUDXPVWUDKOXQJ DXVJHVHW]W VLQG QRFK IU 5RKUH XQG 6DPPOHU PLW UHFKWHFNLJHP 4XHUVFKQLWW PLW HLQHU :DQGGLFNH !PP GLH GLUHNW GHQ 9HUEUHQQXQJVJDVHQ PLW HLQHU HUZDUWHWHQ 7HPSHUDWXUYRQPHKUDOV°&DXVJHVHW]WVLQG © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen %HLhEHUKLW]HUVDPPOHUQPLWEHKHL]WHQ:lQGHQGDUIGLH5DXFKJDVWHPSHUDWXU°&QLFKWEHUVFKUHLWHQ D E /HJHQGH D gIIQXQJHQDXIHLQHU/LQLHDQJHRUGQHW E gIIQXQJHQDXI]ZHLSDUDOOHOHQ/LQLHQDQJHRUGQHW %LOG²6\PEROHIU9HUVFKZlFKXQJVEHLZHUWHLQ6DPPOHUQPLWUHFKWHFNLJHP4XHUVFKQLWW (1 ' 6\PEROHXQG$ENU]XQJHQ =XVlW]OLFK ]X GHQ LQ 7DEHOOH YRQ (1 DXIJHIKUWHQ 6\PEROHQ VLQG GLH LQ 7DEHOOH DQJHJHEHQHQ6\PEROH]XYHUZHQGHQ 7DEHOOH²6\PEROH © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 6\PERO %HQHQQXQJ (LQKHLW P +lOIWHGHULQQHUHQ:HLWHGHV6DPPOHUVRGHU5RKUHVPLWUHFKWHFNLJHP 4XHUVFKQLWWGLHSDUDOOHO]XGHUMHQLJHQVWHKWDXIGLHLQGHU%HUHFKQXQJ YHUZLHVHQZLUG VLHKH%LOG PP Q +lOIWHGHULQQHUHQ:HLWHGHU:DQGGLHVHQNUHFKW]XGHUMHQLJHQVWHKWDXIGLHLQ GHU%HUHFKQXQJYHUZLHVHQZLUG VLHKH%LOG PP G 'XUFKPHVVHUGHV5RKUORFKHVRGHUEHLHOOLSWLVFKHQ5RKUO|FKHUQGHU 'XUFKPHVVHUGHV/RFKHVJHPHVVHQHQWODQJGHU/lQJVDFKVHGHV6DPPOHUV PP G EHLHOOLSWLVFKHQ5RKUO|FKHUQGHU'XUFKPHVVHUJHPHVVHQVHQNUHFKW]XU /lQJVDFKVHGHV6DPPOHUV VLHKH%LOG PP UL LQQHUHU(FNUDGLXVYRQ6DPPOHUQRGHU5RKUHQPLWUHFKWHFNLJHP4XHUVFKQLWW PP [ $EVWDQG]ZLVFKHQGHPEHWUDFKWHWHQ5RKUORFKRGHUGHU5HLKHYRQ5RKUO|FKHUQ XQGGHU0LWWHOOLQLHGHU:DQG VLHKH%LOG PP Į :LQNHO]ZLVFKHQGHU/LQLHGLH]ZHL/|FKHUPLWGLDJRQDOHU6WHLJXQJPLWHLQDQGHU YHUELQGHWXQGGHU/lQJVDFKVHGHV6DPPOHUV VLHKH%LOG *UDG HF HUIRUGHUOLFKH:DQGGLFNHHLQHV6DPPOHUVRGHU5RKUHVPLWUHFKWHFNLJHP 4XHUVFKQLWWRKQH7ROHUDQ]HQ VLHKH%LOG PP 3E 7HLOXQJHLQHU5HLKHYRQ5RKUO|FKHUQSDUDOOHO]XU/lQJVDFKVHGHV6DPPOHUV VLHKH%LOG PP 3Į 0LWWHQDEVWDQG]ZLVFKHQ]ZHLEHQDFKEDUWHQ/|FKHUQIUHLQHQVFKUlJHQ6WHJEHL HLQHP:LQNHOĮ VLHKH%LOG PP YEE 9HUVFKZlFKXQJVEHLZHUWIUHLQHLQ]HOQHV5RKUORFKEH]RJHQDXIGLH %LHJHEHDQVSUXFKXQJ ² YEW 9HUVFKZlFKXQJVEHLZHUWIUHLQHLQ]HOQHV5RKUORFKEH]RJHQDXIGLH =XJEHDQVSUXFKXQJ ² YPW 9HUVFKZlFKXQJVEHLZHUWIUHLQH5HLKHYRQ5RKUO|FKHUQSDUDOOHO]XU/lQJVDFKVH GHV6DPPOHUV ² YPE 9HUVFKZlFKXQJVEHLZHUWIU]ZHLEHQDFKEDUWH5RKUO|FKHUPLWGLDJRQDOHU 6WHLJXQJLQHLQHP:LQNHOĮ ² < %HLZHUW PP %LOG²6\PEROHIU6DPPOHUPLWUHFKWHFNLJHP4XHUVFKQLWW (1 ' /HJHQGH /lQJVDFKVHGHV6DPPOHUV %LOG²'DUVWHOOXQJGHU'XUFKPHVVHUGXQGG IUHLQHOOLSWLVFKHV5RKUORFK (UIRUGHUOLFKH:DQGGLFNH © DIN Deutsches Institut für Normung e. 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Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen $OOJHPHLQHV =XU %HVWLPPXQJ GHU 0LQGHVWZDQGGLFNHHF HLQHV JHUDGHQ 5RKUHV RGHU 6DPPOHUV PLW UHFKWHFNLJHP 4XHUVFKQLWWLVWGLHHUIRUGHUOLFKH'LFNHDQGHU0LWWHGHU6HLWHQDQGHQ(FNHQXQGGHQ/LQLHQGHU5RKUO|FKHU SDUDOOHO ]XU /lQJVDFKVH XQG DQ GHQ YHUVHW]WHQ /RFKUHLKHQ ]X EHUHFKQHQ RKQH %HUFNVLFKWLJXQJ GHV :HUNVWRIIDEWUDJVXQGGHU+HUVWHOOXQJVWROHUDQ]HQ'LHIUGHQ6DPPOHUHUIRUGHUOLFKH0LQGHVWZDQGGLFNHHFLVW GLHJU|WHEHVWLPPWH:DQGGLFNHGLHIUDOOHYLHU6HLWHQJLOW 'LHWDWVlFKOLFKH:DQGGLFNHEHWUlJW H = HF + F + F 'LHJHULQJVWH]XOlVVLJH:DQGGLFNHHPXVVPPEHWUDJHQ 0LQGHVWZDQGGLFNHDQGHU0LWWHHLQHU6HLWHQZDQG 'LHHUIRUGHUOLFKH'LFNHHFDQGHU0LWWHGHU6HLWHHLQHV5RKUHVRGHU6DPPOHUVPLWUHFKWHFNLJHP4XHUVFKQLWW PLWHLQHU,QQHQZHLWHYRQPZLUGZLHIROJWEHVWLPPW HF = SF Q + I <SF I 'HU%HLZHUW<]XU%HVWLPPXQJGHUHUIRUGHUOLFKHQ0LQGHVWZDQGGLFNHZLUGZLHIROJWEHVWLPPW < = æç P + Q ö÷ P çè P + Q ÷ø 0LQGHVWZDQGGLFNHDQGHQ(FNHQ 'LH 0LQGHVWZDQGGLFNH GLH DQ GHQ (FNHQ HLQHV 6DPPOHUV RGHU 5RKUHV PLW UHFKWHFNLJHP 4XHUVFKQLWW PLW HLQHU,QQHQZHLWHYRQPHUIRUGHUOLFKLVWZLUGQDFK*OHLFKXQJ HUPLWWHOW (1 ' 'HU%HLZHUW<]XU%HVWLPPXQJGHUHUIRUGHUOLFKHQ0LQGHVWZDQGGLFNHZLUGZLHIROJWEHVWLPPW <= æç P + Q ö÷ çè P + Q ÷ø =XU9HUPHLGXQJEHUPlLJHU6SDQQXQJHQDQGHQ6DPPOHUHFNHQLVWIROJHQGH%HGLQJXQJ]XHUIOOHQ UL £ H DEHUQLFKWZHQLJHUDOVPP 0LQGHVWZDQGGLFNHDQHLQHU/RFKUHLKH 'LHHUIRUGHUOLFKH'LFNHGHU6HLWHQZDQGHLQHV6DPPOHUVPLWUHFKWHFNLJHP4XHUVFKQLWWPLWHLQHU ,QQHQZHLWH YRQPDQHLQHU/RFKUHLKHSDUDOOHO]XU/lQJVDFKVHGHV6DPPOHUVZLUGZLHIROJWEHUHFKQHW HF = SF Q + IYPW <SF IYPE 'HU%HLZHUW<]XU%HVWLPPXQJGHU0LQGHVWZDQGGLFNHZLUGZLHIROJWEHUHFKQHW © DIN Deutsches Institut für Normung e. 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V. 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V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen $10(5.81* SU(1HQWKlOW9HUIDKUHQ]XU6SDQQXQJVEHUHFKQXQJLQIROJHlXHUHU.UlIWHXQG0RPHQWH 'LHLQGLHVHP$EVFKQLWWJHQDQQWHQ*OHLFKXQJHQVLQGDQ]XZHQGHQZHQQGLH$EPHVVXQJVJUHQ]HQQDFKGHQ %LOGHUQXQGHLQJHKDOWHQZHUGHQ ULV£G ULN³G ULN³HV HV±F³G KV³PP DXVJHQRPPHQEHL 'XUFKPHVVHUQYRQ G£PP KF³G HV±F³G /HJHQGH .XJHONDORWWH .UHPSH =\OLQGULVFKHU%RUG %LOG²7RULVSKlULVFKHU%RGHQ (1 ' KV³PPDXVJHQRPPHQEHL 'XUFKPHVVHUQYRQ G£PP %LOG²+DOEHOOLSWLVFKHU%RGHQ +DOEHOOLSWLVFKH%|GHQPVVHQPLWGHUJOHLFKHQ+|KHKFZLHWRULVSKlULVFKH%|GHQEHKDQGHOWZHUGHQ 'HU:|OEXQJVUDGLXVLVWQDFKIROJHQGHU*OHLFKXQJ]XEHUHFKQHQ VLHKH%LOG ULV = G × KF © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. 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V. 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V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 6WXW]HQ GUIHQ QXU GDQQ DOV PLWWUDJHQG LQ GLH %HUHFKQXQJ HLQJHVHW]W ZHUGHQ ZHQQ VLH EHU GHQ JDQ]HQ 4XHUVFKQLWW GXUFKJHVFKZHLW VLQG VLHKH %LOG H (LQJHVFKUDXEWH RGHU HLQJHZDO]WH 6WXW]HQ GLH OHGLJOLFK GLFKWJHVFKZHLW ZXUGHQ VLQG QLFKW PLWWUDJHQG *OHLFKHV JLOW IU JHVFKUDXEWH 'HFNHO XQG 9HUVFKOVVH %HQDFKEDUWH $XVVFKQLWWH VLQG ZLH (LQ]HODXVVFKQLWWH ]X EHUHFKQHQ ZHQQ IU GHQ :LQNHO ]ZLVFKHQ ]ZHL EHQDFKEDUWHQ$E]ZHLJHQƕE VLHKH%LOG GLHIROJHQGH%H]LHKXQJJLOW .E G LE G LE + H UE + H UE ³ DUF VLQ + DUF VLQ + H H ULV + UV ULV + UV $10(5.81* ULV + H UV H UV H ULV + UV :LQNHOĭELQUDG %HQDFKEDUWH $XVVFKQLWWH EHL GHQHQ VLFK GLH PLWWUDJHQGHQ /lQJHQ EHUODSSHQ VLQG HLQHU JHPHLQVDPHQ )OlFKHQEHUHFKQXQJQDFK%LOGD E]Z%LOGE ]XXQWHU]LHKHQ 8QYHUVWlUNWH (LQ]HODXVVFKQLWWH LQ .XJHOVFKDOHQ VLQG ]XOlVVLJ IDOOV IROJHQGH %HGLQJXQJHQ HLQJHKDOWHQ ZHUGHQ G PD[ = O UV HUV £ G RV %LOG²$XVVFKQLWWHLQ%|GHQ © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. 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V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 'LH%|GHQF G XQGI ZHUGHQQLFKWHPSIRKOHQZHQQPLW]\NOLVFKHU%HODVWXQJ]XUHFKQHQLVW D E F G %LOG²8QYHUDQNHUWHHEHQH%|GHQ IRUWJHVHW]W (1 ' H I J © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. 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V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen & = - E D DEHUQLFKWJU|HUDOV HFVR 0LQGHVWZDQGGLFNHGHV]\OLQGULVFKHQ0DQWHOVPLWY VLHKH*OHLFKXQJDRGHUE &³ & ±±[[±[ SFI[±[[ PLW[ HUVHFVR %LOG²%HUHFKQXQJVEHLZHUW&IU6DPPOHUE|GHQPLWGHU6WXPSIQDKWLP]\OLQGULVFKHQ0DQWHO QDFKGHQ%LOGHUQD E H XQGJ © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen (1 ' HFVR 0LQGHVWZDQGGLFNHGHV]\OLQGULVFKHQ0DQWHOVPLWY VLHKH*OHLFKXQJRGHU &³ & ±±[[±[ SFI[±[[ PLW[ HUVHFVR %LOG²%HUHFKQXQJVEHLZHUW&IU6DPPOHUE|GHQPLW76WXPSIVWRQDFKGHQ%LOGHUQF G XQGI © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen (1 ' 'LH.XUYHQVLQGGXUFKIROJHQGH*OHLFKXQJHQIHVWJHOHJW[ GLEGL .XUYH$& [±[[±[[ .XUYH%& [±[[±[[ %LOG²%HUHFKQXQJVEHLZHUW& (EHQHXQYHUDQNHUWH9HUVFKOVVH )U %HUHFKQXQJVGUFNH EHU 1PP VLQG QXU LQQHQ YRUJHOHJWH 9HUVFKOVVH ]XOlVVLJ XQG IU 'UFNH ELV 1PPN|QQHQDXHQYRUJHOHJWH9HUVFKOVVHZLH'HFNHOIODQVFKHYHUZHQGHWZHUGHQ 'LH,QQHQGXUFKPHVVHUGHUgIIQXQJHQVLQGDXIPD[LPDOPPEHJUHQ]W 'LH :DQGGLFNHQ VLQG QDFK GHQ $QIRUGHUXQJHQ LQ ]X EHVWLPPHQ 'HU 'XUFKPHVVHUGL LVW HLQ]XVHW]HQ ZLHLQ%LOGJH]HLJW )U DXHQ YRUJHOHJWH 9HUVFKOVVH LVW GHU %HUHFKQXQJVEHLZHUW& DXHU IU 9HUVFKOVVH ZLH LP %LOGI GLHLQIROJHGHU9HUVFKUDXEXQJGXUFKHLQ]XVlW]OLFKHV%LHJHPRPHQWLQGHU3ODWWHEHODVWHWVLQG ,QGLHVHQ)lOOHQJHOWHQGLHIU&LQ7DEHOOHDQJHJHEHQHQ:HUWH (1 ' 7DEHOOH²:HUWHIU& G/GL & © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen )U LQQHQ YRUJHOHJWH 9HUVFKOVVH ZLH LQ %LOG D LVW GHU %HLZHUW& PLW HLQ]XVHW]HQ )DOOV NHLQH JHQDXHUH %HUHFKQXQJ HUIROJW LVW GDV ]XVlW]OLFKH %LHJHPRPHQW LQIROJH GHU 9HUVFKUDXEXQJ GDGXUFK ]X EHUFNVLFKWLJHQ LQGHP GHU 'UXFNSF HUVHW]W ZLUG GXUFK SF:G : LVW GLH JHVDPWH 6FKUDXEHQNUDIW HUPLWWHOW PLW GHU ]XOlVVLJHQ 6SDQQXQJ GHU 6FKUDXEHQ EHL %HUHFKQXQJVWHPSHUDWXU PXOWLSOL]LHUW PLW GHP JHVDPWHQ6FKUDXEHQTXHUVFKQLWW © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen (1 ' D E F G H I %LOG²(EHQHXQYHUDQNHUWH9HUVFKOVVH (1 ' 5RKUH 6\PEROHXQG$ENU]XQJHQ )ROJHQGH6\PEROHZHUGHQLQ(UJlQ]XQJ]XGHQ6\PEROHQLQ7DEHOOHYRQ(1EHQXW]W © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 7DEHOOH²6\PEROH 6\PERO %HQHQQXQJHQ (LQKHLW HFWL HUIRUGHUOLFKH :DQGGLFNH GHU ,QQHQVHLWH GHV 5RKUERJHQV RKQH =XVFKOlJH QDFK %LOG PP HFWR HUIRUGHUOLFKH :DQGGLFNH GHU $XHQVHLWH GHV 5RKUERJHQV RKQH =XVFKOlJH QDFK %LOG PP HWL HUIRUGHUOLFKH:DQGGLFNHGHU,QQHQVHLWHGHV5RKUERJHQVPLW=XVFKOlJHQ PP HWR HUIRUGHUOLFKH:DQGGLFNHGHU$XHQVHLWHGHV5RKUERJHQVPLW=XVFKOlJHQ PP UE .UPPXQJVUDGLXVGHV5RKUERJHQVQDFK%LOG PP %LOG²%H]HLFKQXQJHQDP5RKUERJHQ :DQGGLFNHYRQJHUDGHQ.HVVHOURKUHQ (UIRUGHUOLFKH:DQGGLFNHPLW=XVFKOlJHQ 'LHHUIRUGHUOLFKH:DQGGLFNHYRQJHUDGHQ5RKUHQPLW=XVFKOlJHQEHWUlJW HW = HFW + F + F $XIJHEUDFKWH 3DQ]HUXQJHQ ]XP =ZHFN GHV (URVLRQVVFKXW]HV GUIHQ QLFKW DOV 7HLO GHU GUXFNWUDJHQGHQ :DQGGLFNHEHWUDFKWHWZHUGHQ %HL UXQGXP EHKHL]WHQ 5RKUHQ PLW GR£ PP EHL GHQHQ GLH 8PIDQJVVSDQQXQJ IU GLH %HPHVVXQJ PDJHEHQG LVW NDQQ GHU =XVFKODJF JHVHW]W ZHUGHQ VRIHUQ GLH ]XOlVVLJH QHJDWLYH 7ROHUDQ] LQ GHU (XURSlLVFKHQ1RUPIUGDV5RKUQLFKWEHUVFKULWWHQZLUG,VWGLHD[LDOH=XJEHDQVSUXFKXQJPDJHEHQGIU GLH$XVOHJXQJPXVVGHUHQWVSUHFKHQGH:HUWFEHUFNVLFKWLJWZHUGHQ (1 ' (UIRUGHUOLFKH:DQGGLFNHRKQH=XVFKOlJH 'LH HUIRUGHUOLFKH :DQGGLFNH YRQ JHUDGHQ 5RKUHQ RKQH =XVFKOlJH ZLUG QDFK HLQHU GHU IROJHQGHQ )RUPHOQ EHVWLPPW HFW = SF G I - S F Y + S F RGHUIUY 5RKUHRKQH5RKUO|FKHU SF G I + SF SF G L I - S F Y HFW = RGHU HFW = RGHUIUY HFW = SF G L I - SF © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen ZREHLYGHULQIHVWJHOHJWH9HUVFKZlFKXQJVEHLZHUWLVW 0LQGHVWZDQGGLFNH 'LH :DQGGLFNH H W±F 1HQQZDQGGLFNH DE]JOLFK GHV =XVFKODJHVF GDUI QLFKW JHULQJHU VHLQ DOV GHU LQ 7DEHOOHDQJHJHEHQH0LQGHVWZHUW $10(5.81* 'LH LQ GLH %HUHFKQXQJ HLQJHKHQGHQ 'XUFKPHVVHU VLQG 1HQQGXUFKPHVVHU GK +HUVWHOOXQJV WROHUDQ]HQJHKHQQLFKWLQGLH'XUFKPHVVHUIUGLH%HUHFKQXQJHLQ 7DEHOOH²0LQGHVWZDQGGLFNHQYRQJHUDGHQ5RKUHQ bXHUHU1HQQGXUFKPHVVHU PP 0LQGHVWZDQGGLFNHHWF PP £ !£ !£ !£ !£ !£ ! 5RKUHPLWVWXPSIJHVFKZHLWHU5XQGQDKW 8P VLFK DXI GLH 6WXIH GHU =I3 HLQ]XVWHOOHQ GLH QDFK (1 ]XJHODVVHQ LVW PXVV GLH IROJHQGH %HUHFKQXQJDXVJHIKUWZHUGHQGDPLWVLFKHUJHVWHOOWLVWGDVVGLH5RKUZDQGGLFNHDQGHU6WXPSIVFKZHLQDKW DXVUHLFKHQGIUGLHYRUJHVHKHQH%HODVWXQJEHLHQWVSUHFKHQGHP6FKZHLIDNWRULVW (1 ' H ZW G ³ L ìï üï S F + 4 F G L - ý í + I - S F Y =I3 ïþ ïî RGHU H ZW ³ G ìï í ïî - S F + 4 F G I - S F Y =I3 üï ý ïþ 'DEHLLVW HZW GLHPLQLPDOJHIRUGHUWH'LFNHGHV5RKUHVDQGHUVWXPSIJHVFKZHLWHQ9HUELQGXQJ 4 GLH $[LDONUDIW DXI GLH VWXPSIJHVFKZHLWHQ 5XQGQDKW DXIJUXQG YRQ .UlIWHQ GLH ]XVlW]OLFK ]XP 'UXFNZLUNHQ Y=I3 IU=I3XQGIU=I3 :DQGGLFNHYRQ5RKUELHJXQJHQXQG5RKUE|JHQ $OOJHPHLQHV )DOOV5RKUHJHERJHQZHUGHQVLQGLP$XVOHJXQJVVWDGLXPIROJHQGH$QIRUGHUXQJHQ]XEHUFNVLFKWLJHQ © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen (UIRUGHUOLFKH:DQGGLFNHPLW=XVFKOlJHQ 'LHHUIRUGHUOLFKH:DQGGLFNHYRQ5RKUELHJXQJHQXQG5RKUE|JHQEHWUlJW ¾ IUGLH,QQHQVHLWHGHV5RKUERJHQV HWL = HFWL + F + F ¾ IUGLH$XHQVHLWHGHV5RKUERJHQV HW = HFW + F + F (UIRUGHUOLFKH:DQGGLFNHRKQH=XVFKOlJH :HQQNHLQHJHQDXHUH%HUHFKQXQJQDFK$QKDQJ$GXUFKJHIKUWZLUGPXVVGLHHUIRUGHUOLFKH:DQGGLFNHYRQ 5RKUELHJXQJHQXQG5RKUERJHQRKQH=XVFKOlJHPLQGHVWHQVIROJHQGHQ:HUWHQHQWVSUHFKHQ ¾ IUGLH$XHQVHLWHGHV5RKUERJHQV HFW UE + G = H FW UE + G (1 ' ¾ IUGLH,QQHQVHLWHGHV5RKUERJHQV HFWL UE - G = H FW UE - G 'DEHLLVWHFWGLHHUIRUGHUOLFKH:DQGGLFNHGHVJHUDGHQ5RKUHVQDFK 'LH%HUHFKQXQJ]XU(UPLWWOXQJGHU9HUGLFNXQJDQGHU,QQHQVHLWHGHV5RKUERJHQVQDFK*OHLFKXQJ PXVVIU%LHJXQJHQDQ5RKUHQJOHLFKRGHUNOHLQHUPPQLFKWGXUFKJHIKUWZHUGHQ 8QUXQGKHLWDQ5RKUE|JHQ 'LH8QUXQGKHLWGHV5RKUHVXQGGHV5RKUERJHQVXLVW G - G X = ´ ´ G + G © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 'DEHLLVW G GHUPD[LPDOH$XHQGXUFKPHVVHUJHPHVVHQDP6FKHLWHOGHV5RKUERJHQV G GHUPLQLPDOH$XHQGXUFKPHVVHUJHPHVVHQDQGHPVHOEHQ4XHUVFKQLWWZLH G 'LH*UHQ]ZHUWHQDFKYRQ(1GUIHQQLFKWEHUVFKULWWHQZHUGHQ (ODVWL]LWlWYRQLQWHJUDOHQ5RKUOHLWXQJVV\VWHPHQ $OOJHPHLQHV 'LH5RKUOHLWXQJHQVLQGVRDQ]XRUGQHQGDVVGDV6\VWHPHODVWLVFKJHQXJLVWGLHJHVDPWH(LJHQGHKQXQJXQG GLHGHU$QVFKOXVVHOHPHQWHDXI]XQHKPHQ =XVlW]OLFKH%HODVWXQJHQVLQGEHLGHU$XVOHJXQJYRQ$E]ZHLJHQDQ7URPPHOQ6DPPOHUQXVZQDFK]X EHUFNVLFKWLJHQ $QDO\VH %HVWHKHQ LUJHQGZHOFKH =ZHLIHO DQ GHU )lKLJNHLW GHV 6\VWHPV GHQ EHVFKULHEHQHQ $QIRUGHUXQJHQ ]X HQWVSUHFKHQ VR LVW HLQH (ODVWL]LWlWVEHUHFKQXQJ GXUFK]XIKUHQ 'LHVH $QDO\VH PXVV SU(1 HQWVSUHFKHQ 'HU .RQVWUXNWHXU WUlJW GLH 9HUDQWZRUWXQJ IU GLH $XVIKUXQJ GHU QRWZHQGLJHQ $QDO\VH VRIHUQ GDV 6\VWHP QLFKWHLQHVGHUIROJHQGHQ.ULWHULHQHUIOOW D 'DV5RKUOHLWXQJVV\VWHPLVWGHU1DFKEDXHLQHVHUIROJUHLFKDUEHLWHQGHQRGHUGHU(UVDW]IUHLQ]XIULHGHQ VWHOOHQGDUEHLWHQGHV6\VWHP E GDV5RKUOHLWXQJVV\VWHPNDQQGXUFK9HUJOHLFKPLWYRUKHUDQDO\VLHUWHQ6\VWHPHQDOVDXVUHLFKHQGHUNDQQW ZHUGHQ $10(5.81* 'LH 5RKUH N|QQHQ ]XU 9HUPLQGHUXQJ GHU $QVFKOXVVODVWHQ XQWHU KHLHQ %HWULHEV]XVWlQGHQ XQG DXFK ]XU5HGX]LHUXQJGHV6SDQQXQJVQLYHDXVLPKHLHQ=XVWDQGNDOWYRUJHVSDQQWVHLQ (QWVSUHFKHQGHPSIRKOHQH9HUIDKUHQ VLHKHSU(1 (1 ' +DOWHUXQJHQDQ5RKUHQ $OOJHPHLQHV :HUGHQ +DOWHUXQJHQ ZLH ]% 7UDJ|VHQ XQG .RQVROHQ VLHKH ]XU /DVWDXIQDKPH DQ 5RKUH DQJHVFKZHLW VR PVVHQ GHU :HUNVWRII GHU +DOWHUXQJ XQG GHU 6FKZHL]XVDW]ZHUNVWRII IU GLH 8PJHEXQJVEHGLQJXQJHQJHHLJQHWXQGPLWGHP5RKUZHUNVWRIINRPSDWLEHOVHLQ 'LH 6FKZHLXQJ GHU +DOWHUXQJ PXVV XPODXIHQG RKQH 8QWHUEUHFKXQJ HUIROJHQ DXHU EHL 83URILOHQ QDFK %LOGH 'LH 'LFNH GHV +DOWHUXQJVTXHUVFKQLWWHV GDUI DQ GHU %HIHVWLJXQJVVWHOOH DP 5RKU LQ 8PIDQJVULFKWXQJ GHV 5RKUHVJHPHVVHQóGHV5RKUGXUFKPHVVHUVQLFKWEHUVFKUHLWHQ © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen $10(5.81* JHGDFKW %LOG LVW DOV 'DUVWHOOXQJ W\SLVFKHU (LQ]HOKHLWHQ ]XU (UNOlUXQJ NRQVWUXNWLYHU $QIRUGHUXQJHQ © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. 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V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 'DEHLLVW T GHUJU|WH:HUWGHUUDGLDOHQ/DVWLQ1HZWRQMH0LOOLPHWHU I GLH]XOlVVLJH6SDQQXQJHQGHU5RKUZHUNVWRIIHZLHLQLQ1HZWRQMH4XDGUDWPLOOLPHWHU HW±F GLH0LQGHVWURKUZDQGGLFNHGK1HQQZDQGGLFNHDE]JOLFK=XVFKOlJHLQ0LOOLPHWHU GR GHU5RKUDXHQGXUFKPHVVHULQ0LOOLPHWHU Į GHU 8PIDVVXQJVZLQNHO GHU YRQ GHU +DOWHUXQJ EH]RJHQ DXI GLH 5RKUDFKVH JHELOGHW ZLUG LQ :LQNHOJUDG VLHKH%LOG %HUHFKQXQJGHU%HDQVSUXFKXQJEHL5DGLDOEHODVWXQJ )U HLQH LQ 5RKUOlQJVDFKVH DQJHVFKZHLWH +DOWHUXQJ VLQG GLH JU|WHQ DXIWUHWHQGHQ UDGLDOHQ =XJ XQG 'UXFNEHDQVSUXFKXQJHQQDFKIROJHQGHU*OHLFKXQJ]XEHVWLPPHQ T= 5 : D = / / 'DEHLLVW : GLHYRQGHU+DOWHUXQJJHWUDJHQH/DVWLQ1HZWRQ D GHU$EVWDQGGHU$QJULIIVOLQLHGHU%HODVWXQJ:]XU0LWWHOOLQLHGHV$QVFKOXVVHVGHU+DOWHUXQJDQGDV 5RKULQ0LOOLPHWHU 5 GLH5DGLDONRPSRQHQWHGHU%HODVWXQJ:LQ1HZWRQ / GLH/lQJHGHU+DOWHUXQJLQ0LOOLPHWHU $10(5.81* :HQQHLQHH[]HQWULVFKH%HODVWXQJDXIWULWWNDQQHVQRWZHQGLJVHLQVRZRKOGLHUDGLDOHQ'UXFNDOVDXFK GLHUDGLDOHQ=XJEHODVWXQJHQGLHDQGHQJHJHQEHUOLHJHQGHQ(QGHQGHU+DOWHUXQJDXIWUHWHQ]XEHUSUIHQ:5XQGT VLQGSRVLWLYEHL=XJXQGQHJDWLYEHL'UXFNEHDQVSUXFKXQJ © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen (1 ' %LOG²=XOlVVLJH=XJEHDQVSUXFKXQJGHU+DOWHUXQJ © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen (1 ' %LOG²=XOlVVLJH'UXFNEHDQVSUXFKXQJGHU+DOWHUXQJ 6FKZHLQDKWIHVWLJNHLW %HLGHU)HVWLJNHLWVEHUHFKQXQJGHU6FKZHLQlKWHYRQ$QVFKZHLWHLOHQPXVVGLHIUGLH$XVOHJXQJ]XOlVVLJH 6SDQQXQJ GHP QLHGULJHUHQ :HUW GHV 5RKUHV RGHU GHV $QVFKZHLWHLOHV HQWVSUHFKHQ PXOWLSOL]LHUW PLW GHQ IROJHQGHQ$EPLQGHUXQJVIDNWRUHQIUGLH6FKZHLQDKWYZ IU.HKOQlKWH IUQLFKWYROOGXUFKJHVFKZHLWH1lKWH PLWRGHURKQHNHKOQDKWI|UPLJH'HFNQlKWH IUGXUFKJHVFKZHLWH1lKWH (1 ' 'LH WUDJHQGH 4XHUVFKQLWWVIOlFKH GHU 6FKZHLQDKW EHUHFKQHW VLFK DXV GHU 1DKWGLFNH PXOWLSOL]LHUW PLW GHU /lQJHGHU6FKZHLQDKW=XU6SDQQXQJVEHUHFKQXQJLVWDOV'LFNHGHU6FKZHLQDKWDQ]XQHKPHQ D GDVIDFKHGHU6FKHQNHOOlQJHEHL.HKOQlKWHQ E GLH7LHIHGHU6FKZHLQDKWIXJHEHLQLFKWYROOGXUFKJHVFKZHLWHQ1lKWHQ F GLH'LFNHGHV$QVFKZHLWHLOVEHLGXUFKJHVFKZHLWHQ1lKWHQ %HL]XVDPPHQJHVHW]WHQ6FKZHLQlKWHQLVWGLHHIIHNWLYH1DKWGLFNHGLH6XPPHGHUHLQ]HOQHQ1DKWGLFNHQ $QVFKOVVHXQG9HUELQGXQJHQYRQEHKHL]WHQ5RKUHQ 5RKUDQVFKOVVH 5RKUDQVFKOVVH DQ 7URPPHOQ RGHU 6DPPOHUQ PVVHQ GHQ $QIRUGHUXQJHQ QDFK RGHU YRQ (1HQWVSUHFKHQ 9HUELQGXQJHQYRQEHKHL]WHQ5RKUHQ 'LH 9HUELQGXQJ YRQ EHKHL]WHQ 5RKUHQ PXVV PLW 6WXPSIQlKWHQ QDFK YRQ (1 HUIROJHQ 6FKZHLPXIIHQYHUELQGXQJHQ(LQVFKZHLVWHFNYHUELQGXQJHQ)ODQVFKHRGHU(LQVFKUDXEYHUELQGXQJHQGUIHQ QLFKWYHUZHQGHWZHUGHQ 9HUELQGXQJHQYRQQLFKWEHKHL]WHQ5RKUHQ © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen $OOJHPHLQHV 1LFKW EHKHL]WH 5RKUH PVVHQ PLW 9RUVFKZHL RGHU ,QWHJUDOIODQVFKHQ 6WXPSIQlKWHQ (LQVFKZHL YHUELQGXQJHQ RGHU HLQJHVFKUDXEWHQ XQG GLFKWJHVFKZHLWHQ 9HUVFKUDXEXQJHQ YHUEXQGHQ ZHUGHQ *HZLQGHIODQVFKH XQG (LQVFKZHLVWHFNYHUELQGXQJHQ GUIHQ QLFKW HLQJHVHW]W ZHUGHQ )ODQVFKH GUIHQ QLFKW EHQXW]W ZHUGHQ ZHQQ GLH 6FKUDXEHQ GHQ 5DXFKJDVHQ DXVJHVHW]W ZHUGHQ 6LHKH DXFK XQG YRQ (1 )ODQVFKHXQG6FKUDXEHQ 'LH)ODQVFKHXQG6FKUDXEHQIUKHUN|PPOLFKHJHVFKUDXEWH)ODQVFKYHUELQGXQJHQPVVHQSU(1RGHU SU(1HQWVSUHFKHQ%HL$QVFKZHLIODQVFKHQPVVHQGLH6FKZHLQDKWWLHIHXQGGHU)ODQVFKW\SQDFK SU(1 RGHU SU(1 DXVJHZlKOW ZHUGHQ 'LH $XVZDKO GHU 'LFKWXQJ ]% :HUNVWRII XQG $EPHVVXQJHQ PXVV VR HUIROJHQ GDVV GHU 'LFKWXQJVEHLZHUW XQG GLH )OlFKHQSUHVVXQJ PLW GHQ $QIRUGHUXQJHQGHU)ODQVFKHXQG6FKUDXEHQEHUHLQVWLPPHQ $10(5.81* 6SH]LHOOH9HUELQGXQJHQXQGEHVRQGHUH)ODQVFKHN|QQHQEHQXW]WZHUGHQYRUDXVJHVHW]WLKUH(LJQXQJ IUGLH%HUHFKQXQJVEHGLQJXQJHQZLUGQDFKJHZLHVHQ 6WXPSIVFKZHLYHUELQGXQJHQ 6WXPSIVFKZHLYHUELQGXQJHQPVVHQGHQ$QIRUGHUXQJHQLQYRQ(1HQWVSUHFKHQ 6FKZHLPXIIHQYHUELQGXQJHQ 6FKZHLPXIIHQVWHFNYHUELQGXQJHQPVVHQGHQ$QIRUGHUXQJHQLQHQWVSUHFKHQ (LQVFKUDXERGHUHLQJHVFKUDXEWHXQGGLFKWJHVFKZHLWH9HUELQGXQJHQ (LQVFKUDXE RGHU HLQJHVFKUDXEWH XQG GLFKWJHVFKZHLWH 9HUELQGXQJHQ PVVHQ GHQ $QIRUGHUXQJHQ LQ HQWVSUHFKHQ (1 ' 'UXFNWHLOHPLWXQUHJHOPlLJHU)RUP :DVVHUGUXFNSUIXQJ]XU%HVWLPPXQJGHV]XOlVVLJHQ,QQHQGUXFNV $OOJHPHLQHV 'LHVHU$EVFKQLWWJLOWIU%DXWHLOHIUGLHNHLQH%HUHFKQXQJVUHJHOQEHVWHKHQXQGEHLGHQHQGLH)HVWLJNHLWGHV 'UXFNWHLOV QLFKW PLW DXVUHLFKHQGHU 6LFKHUKHLW EHUHFKQHW ZHUGHQ NDQQ RGHU ZR HLQH WKHRUHWLVFKH 6SDQQXQJVDQDO\VHXQJHHLJQHWLVW 'LH%DXWHLOHPVVHQGHQLQGHQRGHUEHVFKULHEHQHQ$QIRUGHUXQJHQJHQJHQ 'LHVH$QIRUGHUXQJHQJHOWHQQLFKWIU%DXWHLOHGLHJU|HUHQ]\NOLVFKHQ%HODVWXQJHQDXVJHVHW]WVLQGZLHLQ IHVWJHOHJWRGHUXQWHUNULWLVFKHQ.ULHFKEHGLQJXQJHQRGHUZHQQVLFK]XVlW]OLFK]XP,QQHQGUXFNJU|HUH %HODVWXQJHQ HUJHEHQ ,Q GLHVHQ )lOOHQ VLQG JHHLJQHWH 3UIXQJHQ XQWHU %HUFNVLFKWLJXQJ GLHVHU (LQIOVVH GXUFK]XIKUHQ )U DOOH 3UIXQJHQ VLQG 3UISURJUDPPH ]X HUVWHOOHQ XQG GHU ]XU .RQVWUXNWLRQVJHQHKPLJXQJ HLQJHUHLFKWHQ 'RNXPHQWDWLRQEHL]XOHJHQ'LH*HQHKPLJXQJPXVVYRU'XUFKIKUXQJGHU3UIXQJHQYRUOLHJHQ %HODVWXQJVYHUVXFK]XP(UUHLFKHQYRQ9HUIRUPXQJ 'LHVHV 9HUIDKUHQ GDUI QXU EHL :HUNVWRIIHQ PLW DXVUHLFKHQGHP 9HUIRUPXQJVYHUP|JHQ XQG QXU EHL VROFKHQ .RQVWUXNWLRQHQDQJHZHQGHWZHUGHQEHLGHQHQ(LQEHXOHQNHLQ.ULWHULXPIUGDV9HUVDJHQLVW © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen (LQ 3UIWHLO GDV IU GLH :DVVHUGUXFNSUIXQJ JHHLJQHW LVW ZLUG PLW 2ULJLQDODEPHVVXQJHQ DQJHIHUWLJW 'DV %DXWHLO PXVV GLH $QEULQJXQJ HLQHU JHQJHQGHQ $Q]DKO YRQ 0HVVVWHOOHQ HUP|JOLFKHQ XP VLFKHU]XVWHOOHQ GDVVDOOHNULWLVFKHQ%HUHLFKHDXVUHLFKHQGEHREDFKWHWXQGJHPHVVHQZHUGHQN|QQHQ 'DV %DXWHLO ZLUG JHSUIW LQGHP GHU :DVVHUGUXFN VR ODQJH DOOPlKOLFK JHVWHLJHUW ZLUG ELV HUVWPDOLJ YROOSODVWLVFKHV )OLHHQ IHVWJHVWHOOW ZLUG 'HU 9HUVXFK ZLUG ZHLWHUJHIKUW XQG GHU :DVVHUSUIGUXFN SURWRNROOLHUW 'LHVHU 'UXFNSW\ LVW ]XU %HVWLPPXQJ GHV ]XOlVVLJHQ %HWULHEVGUXFNV SV IU GDV %DXWHLO LQ *OHLFKXQJ HLQ]XVHW]HQ $10(5.81* 'HU %HJULII YROOSODVWLVFKHV )OLHHQ VROO GLH $UW GHU 9HUIRUPXQJ EHVFKUHLEHQ EHL GHU DQ HLQHP EHWUlFKWOLFKHQ 7HLO GHV %DXWHLOV GLH )OLHJUHQ]H GHV :HUNVWRIIV EHUVFKULWWHQ ZLUG (U VROO QLFKW GLH 9HUIRUPXQJ EH]HLFKQHQGLHEHLGHUHUVWHQ'UXFNEHDXIVFKODJXQJGXUFK6SDQQXQJVXPYHUWHLOXQJDQGHQ6WHOOHQDXIWULWWDQGHQHQHLQH 6SDQQXQJVNRQ]HQWUDWLRQJHJHEHQLVW 'HU 9HUVXFK GDUI YRU GHP (UUHLFKHQ YRQ 9HUIRUPXQJ EHHQGHW ZHUGHQ ZHQQ GHU :DVVHUSUIGUXFN HLQHQ :HUWSW\ HUUHLFKW KDW GHU HLQHP ]XOlVVLJHQ %HWULHEVGUXFNSV HQWVSULFKW GHU GXUFK 8PVWHOOXQJ GHU *OHLFKXQJ EHUHFKQHWZXUGH 'HU]XOlVVLJH%HWULHEVGUXFNEHWUlJW S V = D D S W\ 'DEHLLVW D GHU)DNWRU]XU%HUFNVLFKWLJXQJYRQ.RUURVLRQ(URVLRQXQG$EQXW]XQJ æ H - F ö ÷ D = çç ÷ è HD ø IDOOV GLH %LHJHVSDQQXQJ EHU GHU :DQGGLFNHH DXVVFKODJJHEHQG IU GLH %HXUWHLOXQJ GHU )HVWLJNHLW LVW RGHU D = H - F IDOOVGLH0HPEUDQVSDQQXQJDXVVFKODJJHEHQGLVW HD (1 ' D GHU )DNWRU ]XU %HUFNVLFKWLJXQJ GHV 8QWHUVFKLHGHV ]ZLVFKHQ GHU %HZHUWXQJ XQG GHQ 3UIEHGLQJXQJHQ D = I 5H H GLHNOHLQVWHDXVJHIKUWH:DQGGLFNHDQGHU6WHOOHGLHIUGLH$XVOHJXQJPDJHEHQGLVW)DOOVGLHVH XQEHNDQQWLVWLVWGLHNOHLQVWHIHVWJHOHJWH:DQGGLFNHDQGHUGQQVWHQ6WHOOH]XQHKPHQ HD GLHWDWVlFKOLFKH:DQGGLFNHGHV3UIWHLOVYRUGHU3UIXQJDQGHUVHOEHQ6WHOOHZLHHJHPHVVHQ I GLH]XOlVVLJH6SDQQXQJEHL$XVOHJXQJVEHGLQJXQJHQ %HUHFKQXQJVVSDQQXQJQDFK SW\ GHU0DQRPHWHUGUXFNEHLGHPGHU9HUVXFKDEJHEURFKHQZXUGH 5H GHU0LWWHOZHUWGHUWDWVlFKOLFKHQ6WUHFNJUHQ]HEHL5DXPWHPSHUDWXUHUPLWWHOWDQ=XJSUREHQ %HODVWXQJVYHUVXFKELV]XP%UXFK 'LHVHV9HUIDKUHQGDUIEHLDOOHQ:HUNVWRIIHQDQJHZHQGHWZHUGHQ (LQ 3UIWHLO GDV IU GLH :DVVHUGUXFNSUIXQJ JHHLJQHW LVW ZLUG PLW 2ULJLQDODEPHVVXQJHQ DQJHIHUWLJW 'DV 3UIWHLO ZLUG ELV ]XP 9HUVDJHQ XQWHU 'UXFN JHVHW]W XQG GHU :DVVHUGUXFN EHLP 9HUVDJHQ SURWRNROOLHUW 'HU ]XOlVVLJH%HWULHEVGUXFNZLUGZLHIROJWHUPLWWHOW © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen S V = D D S W% D = I 5P 'DEHLLVW D GHUJOHLFKH)DNWRUZLHLQ*OHLFKXQJ SV GHU]XOlVVLJHU%HWULHEVGUXFN SW% GHUEHLP9HUVDJHQSURWRNROOLHUWH'UXFN 5P GHU0LWWHOZHUWGHUWDWVlFKOLFKHQ=XJIHVWLJNHLWHUPLWWHOWDQ=XJSUREHQ 1XPHULVFKH9HUIDKUHQ $OOJHPHLQHV 'LHVHU$EVFKQLWWJLOWIU%DXWHLOHIUGLHNHLQH%HUHFKQXQJVUHJHOQEHVWHKHQRGHUEHLGHQHQGLH)HVWLJNHLWPLW GHQ*OHLFKXQJHQGLHVHV7HLOVGHU(XURSlLVFKHQ1RUPQLFKWPLW6LFKHUKHLWEHUHFKQHWZHUGHQNDQQ 0HWKRGHQ 'LHIROJHQGHQ%HUHFKQXQJVPHWKRGHQN|QQHQHLQJHVHW]WZHUGHQ D 6WXIHQN|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|JOLFKHUZHLVH QLFKW VHKU JHQDX .RPSOH[HUH 9HUIDKUHQ ZLH ]% GDV )LQLWH(OHPHQWH9HUIDKUHQ HUP|JOLFKHQH[DNWHUH9RUKHUVDJHQEHUGLH]XHUZDUWHQGH/HEHQVGDXHU )U HLQ]HOQH %RKUXQJHQ PLW HLQHP 'XUFKPHVVHU ELV PD[LPDO PP LVW NHLQH (UPGXQJVDQDO\VH HUIRUGHUOLFK © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen (UPGXQJVEHDQVSUXFKXQJ 'LH$Q]DKOXQG$UWGHU/DVWZHFKVHOZLH]%$QIDKUHQXQG/DVWlQGHUXQJHQGLHGHU.HVVHOZlKUHQGVHLQHU DQJHQRPPHQHQ /HEHQVGDXHU HUIlKUW VLQG YRP %HWUHLEHU DQ]XJHEHQ :HQQ NHLQH $QJDEHQ JHPDFKW ZHUGHQ ZHUGHQ .DOWVWDUWV DQJHQRPPHQ EHL HUZHLWHUWHQ (UPGXQJVVFKDGHQVJUHQ]HQ ZLH LQ GHILQLHUW ,P%HWULHEV]XVWDQGVLQGGLHGUXFNWUDJHQGHQ%DXWHLOH]\NOLVFKHQRGHUZLHGHUNHKUHQGHQ6SDQQXQJHQ VLHKH %LOG% LQIROJH YRQ :HFKVHOEHDQVSUXFKXQJHQ DXVJHVHW]W GLH ]XVDPPHQ IU GLH DQJHQRPPHQH /HEHQVGDXHUGLH(UPGXQJVEHDQVSUXFKXQJHUJHEHQ'LH(UPGXQJVEHDQVSUXFKXQJXPIDVVWYHUVFKLHGHQH /DVWHUHLJQLVVH ZLH ]% JHQDX IHVWJHOHJWH %HDQVSUXFKXQJVVHTXHQ]HQ GLH VLFK ZlKUHQG GHU DQJHQRPPHQHQ /HEHQVGDXHU ZLHGHUKROHQ N|QQHQ 'LH UHDOLVWLVFKH %HZHUWXQJ GHU (UPGXQJVEHDQVSUXFKXQJLVWYRQHQWVFKHLGHQGHU:LFKWLJNHLWIUGLH(UPLWWOXQJGHU(UPGXQJVVFKlGLJXQJ 'DKHUVROOWHGLHIUGLH(UPGXQJVEHZHUWXQJDQJHQRPPHQH%HDQVSUXFKXQJHLQHJHVFKlW]WHREHUH*UHQ]H GHU :HFKVHOEHDQVSUXFKXQJHQ GDUVWHOOHQ GLH YRQ GHP .HVVHO RGHU %DXWHLO ZlKUHQG GHU DQJHQRPPHQHQ *HVDPWOHEHQVGDXHUDXI]XQHKPHQVLQG 'LH 8UVDFKHQ GHU DXI GHQ .HVVHO RGHU GDV %DXWHLO HLQZLUNHQGHQ :HFKVHOEHDQVSUXFKXQJHQ VLQG ]X LGHQWLIL]LHUHQ=XEHUFNVLFKWLJHQVLQGDOOHZDKUVFKHLQOLFKHQEHWULHEVRGHUXPZHOWEH]RJHQHQ(LQIOVVHGLH VLFKGXUFKGHQLPQRUPDOHQ5DKPHQYRUKHUVHKEDUHQ%HWULHEGHV.HVVHOVZlKUHQGVHLQHUDQJHQRPPHQHQ /HEHQVGDXHUHUJHEHQ %HLVSLHOHGDIUVLQG D 'UXFNZHFKVHO HLQVFKOLHOLFK3UIXQJ E 7HPSHUDWXUEHUJlQJH F %HKLQGHUXQJHQGHU$XVGHKQXQJRGHU.RQWUDNWLRQEHLQRUPDOHQ7HPSHUDWXUVFKZDQNXQJHQ G HU]ZXQJHQH6FKZLQJXQJHQ H ZHFKVHOQGHlXHUH/DVWHQ 'HU(LQIOXVVGHU(UPGXQJVEHDQVSUXFKXQJZLUGGXUFKGHQ6SDQQXQJVYHUODXIGKGLH6SDQQXQJVlQGHUXQJ LQHLQHPJHJHEHQHQ3XQNWLP.HVVHOEHL(LQWUHWHQGHU(UPGXQJVVSDQQXQJGDUJHVWHOOW VLHKH%LOG% (1 ' (UPLWWOXQJYRQZHFKVHOQGHQ6SDQQXQJHQ HQWKlOWHLQ]XOlVVLJHV1lKHUXQJVYHUIDKUHQ]XU%HUHFKQXQJGHUZHFKVHOQGHQ%HDQVSUXFKXQJHQLQIROJH YRQ 'UXFN XQG 7HPSHUDWXUlQGHUXQJHQ LP 9HUVFKQHLGXQJVEHUHLFK ]ZLVFKHQ ]ZHL =\OLQGHUQ RGHU ]ZLVFKHQ =\OLQGHUXQG.XJHO'LHDXIGLHVH:HLVHHUPLWWHOWHQ6SDQQXQJHQN|QQHQLQ$QKDQJ%RKQH%HUFNVLFKWLJXQJ GHULQ%DXIJHIKUWHQ.HUEIDNWRUHQYHUZHQGHWZHUGHQ :HQQJU|HUH*HQDXLJNHLWJHZQVFKWZLUGVROOWHHLQHGHWDLOOLHUWH6SDQQXQJVDQDO\VHDQJHZHQGHWZHUGHQ (UPGXQJVEHZHUWXQJ 'HU /DVWVSLHOYHUODXI ZLUG HLQJHWHLOW LQ Q /DVWVSLHOH PLW GHU JOHLFKHQ ZHFKVHOQGHQ 6SDQQXQJIYD GHU PLWWOHUHQZHFKVHOQGHQ6SDQQXQJIYXQGGHU5HIHUHQ]WHPSHUDWXUWQPLWGHQ6SDQQXQJHQIYDXQG YGHU 7HPSHUDWXUWXVZ )UMHGH5HLKHQYIYDXQGW ZLUGPLW+LOIHYRQ$QKDQJ%GLHPD[LPDO]XOlVVLJH/DVWVSLHO]DKO1EHVWLPPW 'LH(UPGXQJVVFKlGLJXQJZLUGPLWGHUOLQHDUHQ6FKlGLJXQJVDNNXPXODWLRQVK\SRWKHVHZLHIROJWHUPLWWHOW QN å1 N N æQ Q Q = çç + + N 1 1 1 N è ö ÷ ÷ ø 'LHVHUJLEWGHQ(UVFK|SIXQJVJUDG GHU EHL VSH]LIL]LHUWHU (UPGXQJVEHDQVSUXFKXQJGHQ:HUW YRQ QLFKW EHUVWHLJHQGDUI%HLQLFKWVSH]LIL]LHUWHU(UPGXQJVEHDQVSUXFKXQJXQGHLQHU$QQDKPHYRQ.DOWVWDUWV GDUIGHU(UVFK|SIXQJVJUDGGHQ:HUWYRQQLFKWEHUVWHLJHQ © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 6\PEROHXQG$ENU]XQJHQ $XHUGHQLQ7DEHOOHYRQ(1DQJHJHEHQHQ6\PEROHQZHUGHQIROJHQGHYHUZHQGHW 7DEHOOH²6\PEROHXQG$ENU]XQJHQ 6\PERO %HQHQQXQJ (LQKHLW % .RHIIL]LHQWLQ%LOGE]Z °& &Y .RHIIL]LHQWLQ%LOG ² &Ĭ .RHIIL]LHQWLQ%LOG ² FS PLWWOHUHVSH]LILVFKH:lUPHGHV0HWDOOVZlKUHQGGHV7HPSHUDWXUEHUJDQJV -NJ. 'WK 7HPSHUDWXUOHLWIlKLJNHLWYRQ0HWDOO NȡPFS VLHKH$10(5.81* PV PLWWOHUH'LFNHLPEHWUDFKWHWHQ3XQNW PP HD NOHLQHUH'LFNHEHL'LFNHQlQGHUXQJ PP HE JU|HUH'LFNHEHL'LFNHQlQGHUXQJ PP HPE PLWWOHUH:DQGGLFNHGHV$E]ZHLJV,VW:HUWIDOOVYHUIJEDU PP HPV PLWWOHUH:DQGGLFNHGHV*UXQGN|USHUV,VW:HUWIDOOVYHUIJEDU PP III +DXSWVSDQQXQJHQ 1PP IWDQJ 6SDQQXQJWDQJHQWLDO]XP*UXQGN|USHUXQG]XP$E]ZHLJ 1PP IWDQJS 'UXFNNRPSRQHQWHYRQIWDQJ 1PP IWDQJW WKHUPLVFKH.RPSRQHQWHYRQIWDQJ 1PP ID[ 6SDQQXQJD[LDO]XP*UXQGN|USHU 1PP (1 ' © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 7DEHOOH²6\PEROHXQG$ENU]XQJHQ IRUWJHVHW]W IUDG 6SDQQXQJUDGLDO]XP*UXQGN|USHU 1PP ǻIǻIǻI ,I ,I +DXSWVSDQQXQJVGLIIHUHQ]HQ 1PP PLQLPDOHUXQGPD[LPDOHU:HUWYRQǻIZlKUHQGGHU%HWULHEVGDXHU 1PP ǻIWDQJ *HVDPWEHUHLFKGHU+DXSWVSDQQXQJHQDP8PIDQJ 1PP ǻIWDQJW %HUHLFKGHU:lUPHVSDQQXQJDP8PIDQJ 1PP ǻIY 6FKZLQJXQJVEUHLWHGHU5HIHUHQ]VSDQQXQJ 1PP JV %HLZHUWIUGLH$XIWHLOXQJGHV:lUPHVSDQQXQJVEHUHLFKV ² K PLWWOHUH :lUPHGXUFKJDQJV]DKO ]ZLVFKHQ 0HGLXP XQG 0HWDOO ZlKUHQG GHV :P. hEHUJDQJV]XVWDQGHV N 0LWWOHUH:lUPHOHLWIlKLJNHLWYRQ0HWDOOZlKUHQGGHVhEHUJDQJV]XVWDQGHV :P. 1% %LRW=DKO KN ² 1) )RXULHU=DKODP(QGHGHVhEHUJDQJV]XVWDQGHV 'WKW ² Q ]XHUZDUWHQGH/DVWVSLHO]DKOZlKUHQGGHV%HWULHEV ² SR %HWULHEVGUXFN 1PP SPD[ REHUHU'UXFNHLQHV/DVWZHFKVHOV 1PP SPLQ XQWHUHU'UXFNHLQHV/DVWZHFKVHOV 1PP 7I =HLWIUGLH7HPSHUDWXUlQGHUXQJGHV0HGLXPV V W PDJHEHQGH7HPSHUDWXUHLQHV/DVWZHFKVHOV °& ǻW :DQGWHPSHUDWXUGLIIHUHQ] GHILQLHUW DOV LQWHJUDOH PLWWOHUH :DQGWHPSHUDWXU . 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V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 6LJQLILNDQWHlXHUH%HDQVSUXFKXQJ (LQH (UPGXQJVDQDO\VH LVW QLFKW HUIRUGHUOLFK ZHQQ GLH %HODVWXQJVEHGLQJXQJHQ MHGHU GHU IROJHQGHQ %HGLQJXQJHQD ELV I HQWVSUHFKHQ *OHLFKIDOOV LVW HLQH (UPGXQJVDQDO\VH QLFKW HUIRUGHUOLFK EHL DXHUJHZ|KQOLFKHQ %HWULHEVEHGLQJXQJHQ :DVVHUGUXFNSUIXQJHQ XVZ $QGHUHQIDOOV PXVV HLQH (UPGXQJVDQDO\VHGXUFKJHIKUWZHUGHQ D 'DV %DXWHLO LVW QDFK GHQ %HVWLPPXQJHQ LQ (1 DXI 'DXHUEHDQVSUXFKXQJ GXUFK 'UXFN DXVJHOHJW E GLH .DOWVWDUWJHVDPW]DKO OLHJW XQWHU :HLWHUH 6WDUWV XQG /DVWlQGHUXQJHQ EHL GHQHQ GLH 'UXFNlQGHUXQJ GHV PD[LPDOHQ %HWULHEVGUXFNV EHUVWHLJW ZHUGHQ HEHQIDOOV DOV .DOWVWDUWV NODVVLIL]LHUW F GLH*HVDPW]DKOGHU$QIDKUYRUJlQJHXQG/DVWlQGHUXQJHQEHLGHQHQGLH'UXFNlQGHUXQJXQWHUGHV PD[LPDOHQ%HWULHEVGUXFNVEOHLEWOLHJWXQWHU G GLHPHFKDQLVFKH%HDQVSUXFKXQJYRQ$E]ZHLJHQLVWEHJUHQ]WVRGDVVGHU*UHQ]ZHUWYRQ3DUDPHWHUȜ QLFKWEHUVFKULWWHQZLUG'HU*UHQ]ZHUWLVWGHUNOHLQHUH:HUWDXVXQGGHPMHQLJHQGHU]XU(UIOOXQJGHU *OHLFKXQJ HUIRUGHUOLFKLVW l= 0 I ] 'DEHLLVW Ȝ GDV 9HUKlOWQLV GHU *HVDPWVSDQQXQJ DXVJHQRPPHQ 6SDQQXQJVNRQ]HQWUDWLRQHQ GXUFK PHFKDQLVFKH%HODVWXQJHQ]XI I GLH]XOlVVLJH6SDQQXQJEHL%HUHFKQXQJVWHPSHUDWXUWF 0 GDVDXIGHQ$E]ZHLJDXIJHEUDFKWH*HVDPWPRPHQWLQ1HZWRQMH0LOOLPHWHU (1 ' XQG ] ZLUGEHUHFKQHWDXV ] = F UPE UPV - HPV 'DEHLLVW HPV GLHPLWWOHUH'LFNHGHV*UXQGN|USHUVLQ0LOOLPHWHU UPE GHUPLWWOHUH$E]ZHLJUDGLXVLQ0LOOLPHWHU UPV GHUPLWWOHUH5DGLXVGHV*UXQGN|USHUVLQ0LOOLPHWHU H 'LH7HPSHUDWXUGLIIHUHQ]HQ]ZLVFKHQ]ZHLEHQDFKEDUWHQ3XQNWHQǻĬ VLHKH%LOG EHLhEHUJlQJHQ GHV 7\SV LQ E REHQ XQG ǻĬ EHL hEHUJlQJHQ GHV 7\SV LQ F REHQ PVVHQ IROJHQGH %HGLQJXQJHQ HUIOOHQ DQ + DQ < % ZREHL%LQ%LOGIU.RKOHQVWRIIXQGIHUULWLVFKH6WlKOHXQGLQ%LOGIUDXVWHQLWLVFKH6WlKOH JHJHEHQ LVW LQ $EKlQJLJNHLW GHV 3DUDPHWHUV IU H[WHUQH %HDQVSUXFKXQJHQȜ VLHKH G REHQ GHU ]XOlVVLJHQ6SDQQXQJIXQGGHV7HPSHUDWXUIDNWRUVȖ © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 'HU7HPSHUDWXUIDNWRUȖLVWLQ%LOGJHJHEHQLQ$EKlQJLJNHLWYRQW GHULQ$QKDQJ%GHILQLHUWHQ 5HIHUHQ]WHPSHUDWXU 'LH7HPSHUDWXUGLIIHUHQ]HQZHUGHQQDFKEHUHFKQHW =ZHL3XQNWHZHUGHQDOVQDKEH]HLFKQHWZHQQLKU$EVWDQGQLFKWJU|HULVWDOV UH ZREHLUGHUPLWWOHUH 0LWWHQZDQGUDGLXVLVWXQGGLHPLWWOHUH:DQGGLFNH]ZLVFKHQGHQEHWUDFKWHWHQ3XQNWHQ VLHKH%LOG I )UGLH7HPSHUDWXUGLIIHUHQ]HQLQ.HOYLQǻĬXQGǻĬ JLOW ì I IU .RKOHQVWRII - RGHU IHUULWLVFKH 6WlKOH ,3 ,3 < í î I IU DXVWHQLWLVFKH 6WlKOH ZREHLIGLH]XOlVVLJH6SDQQXQJLQ1PPHLQ]XVHW]HQLVW 7HPSHUDWXUGLIIHUHQ]HQLQIROJHYRQ%HWULHEVlQGHUXQJHQ =XU $QZHQGXQJ GHU $XVVFKOXVVNULWHULHQ IU HLQH (UPGXQJVDQDO\VH ZHUGHQ GLH 7HPSHUDWXUGLIIHUHQ]HQǻĬ ǻĬ ]ZLVFKHQ]ZHLEHQDFKEDUWHQ3XQNWHQZLHIROJWEHUHFKQHW D 'LH7HPSHUDWXUGLIIHUHQ]HQVLQGGLHPD[LPDOHQ:HUWHGLHVLFKLQIROJHQGHQ%HUHLFKHQHUJHEHQ 'HU3XQNWGHUPD[LPDOHQ:DQGGLFNH GHU%HUHLFKGHUPD[LPDOHQ:DQGGLFNHQlQGHUXQJ E LQEHLGHQ3XQNWHQLVWGLH7HPSHUDWXUGLIIHUHQ]JHJHEHQGXUFK DW I ì ü &Y ý DQ = PLQíDW I &3 1 ) î þ :HQQ GLH %HGLQJXQJHQ LP 3XQNW GHU PD[LPDOHQ :DQGGLFNH EHWUDFKWHW ZHUGHQ LVW HEHD VLHKH %LOGHUXQG © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen (1 ' { ĬXQGĬVLQGGLHPLWWOHUHQ:DQGWHPSHUDWXUHQ ,3 = PD[ 3 - 3 3L - 3 } %LOG²'HILQLWLRQYRQǻĬ (1 ' © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen D GXUFKJHVFKZHLWH1DKW E QLFKWGXUFKJHVFKZHLWH1DKW %LOG²:HUWHYRQ%IU.RKOHQVWRIIXQGIHUULWLVFKH6WlKOH © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen (1 ' D GXUFKJHVFKZHLWH1DKW E QLFKWGXUFKJHVFKZHLWH1DKW %LOG²:HUWHYRQ%IUDXVWHQLWLVFKH6WlKOH © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen (1 ' /HJHQGH .RKOHQVWRIIRGHUIHUULWLVFKH/HJLHUXQJVVWlKOH 1LFKWURVWHQGHDXVWHQLWLVFKH6WlKOH %LOG²7HPSHUDWXUDEKlQJLJHU)DNWRUȖ Ȗ IU7HPSHUDWXUHQXQWHU& © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. 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V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen ǻIWDQJ IYD± SPD[±SPLQ XQGZLUGEHLGHU]ZHLWHQ+DXSWVSDQQXQJ]X±SPD[E]Z±SPLQ 8PIDQJVVSDQQXQJGXUFK'UXFNDQGHU,QQHQIOlFKHHLQHU%RKUXQJ (LQ 7HLO GHU ]XOlVVLJHQ 6FKZLQJEUHLWH GHU 8PIDQJVVSDQQXQJ ZLUG IU GLH GXUFK GHQ 'UXFNEHUHLFK YHUXUVDFKWH6SDQQXQJVVFKZLQJEUHLWHǻIWDQJSDXIJHEUDFKW'LH6SDQQXQJVNRQ]HQWUDWLRQVIDNWRUHQĮPRGHUĮVS LQ GHQ %LOGHUQ XQG VLQG MHGRFK DXI GLH 9HUJOHLFKVVSDQQXQJHQ LQ GHU :DQGPLWWH EH]RJHQ 'HVKDOEVLQGGLHGXUFKGHQ'UXFNSYHUXUVDFKWHQ8PIDQJVVSDQQXQJHQDQGHU,QQHQIOlFKHGHU%RKUXQJ ìï= P G PV HPV ´ S IU =\OLQGHUVFKDOHQüï I WDQJ S = í ý ïî= VS G PV HPV ´ S IU .XJHOVFKDOHQ ïþ .DQQ GHU 6SDQQXQJVNRQ]HQWUDWLRQVIDNWRUĮP RGHU ĮVS ZHGHU GXUFK 0HVVXQJHQ QRFK GXUFK %HUHFKQXQJHQ EHVWLPPW ZHUGHQ LVW GHU :HUW IU ]\OLQGULVFKH %DXWHLOH DXV %LOG E]Z IU NXJHOI|UPLJH %DXWHLO DXV %LOG]XHQWQHKPHQ'HU:HUWĮPDXV%LOGJLOWIUDXIJHVFKZHLWH$E]ZHLJHQDFK%LOGPLW GXUFK :ROIUDP,QHUWJDV6FKZHLHQ :,* KHUJHVWHOOWHU RGHU DXVJHDUEHLWHWHU RGHU EHUVFKOLIIHQHU :XU]HO RKQH5HVWVSDOW %HL$EZHLFKXQJHQLVWGHU6SDQQXQJVNRQ]HQWUDWLRQVIDNWRUZLHIROJW]XNRUULJLHUHQ D ĮP NDQQ XP YHUPLQGHUW ZHUGHQ EHL HLQHP HLQJHVHW]WHQ XQG GXUFKJHVFKZHLWHQ $E]ZHLJ VLHKH %LOG RGHUEHLHLQHPLP*HVHQNJHVFKPLHGHWHQ$E]ZHLJZLHLQ%LOGLQNHLQHPGLHVHU)lOOH LVWHLQ5HVWVSDOWYRUKDQGHQ E ĮP RGHU ĮVS PXVV XP HUK|KW ZHUGHQ EHL DXVJHKDOVWHQ *UXQGN|USHUQ PLW DP )ODQVFK YHUVFKZHLWHQ $E]ZHLJHQ VLHKH %LOG EHL DXVJHDUEHLWHWHU RGHU EHUVFKOLIIHQHU :XU]HO RKQH 5HVWVSDOW F ZHQQ GLH :XU]HO QLFKW DXVJHDUEHLWHW RGHU EHUVFKOLIIHQ ZHUGHQ NDQQ ZLUG GLH :DQGGLFNHHPE GHV LQ %LOG E]Z GDUJHVWHOOWHQ $E]ZHLJV GXUFK GHQ 5HVWVSDOW YHUPLQGHUW $XHUGHP LVW GHU DXI GLHVH:HLVHEHVWLPPWH:HUWIUĮPXP]XHUK|KHQ VLHKH%LOGF (1 ' G HLQJHZDO]WH5RKUYHUELQGXQJHQZHUGHQDOVgIIQXQJHQRKQH6WXW]HQEHKDQGHOW HPE LQ%LOGXQG %LOG %HL'LFKWVFKZHLXQJZLUGĮPRGHUĮVSXPHUK|KW 'XUFKVFKZHLXQJ PLW DXVJHDUEHLWHWHU RGHU EHUVFKOLIIHQHU :XU]HO RKQH 5HVWVSDOW LVW HUIRUGHUOLFK DQ $E]ZHLJHQ PLW HLQHP 'XUFKPHVVHUYHUKlOWQLVGLEGL! 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Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Y GLH4XHUNRQWUDNWLRQV]DKOXQG Į HLQ:HUWGHUDXV%LOGHQWQRPPHQRGHUEHUHFKQHWZHUGHQNDQQ 'HU OLQHDUH :lUPHDXVGHKQXQJVNRHIIL]LHQW ȕ/W XQG GHU (ODVWL]LWlWVPRGXO (W N|QQHQ $QKDQJ' HQWQRPPHQ ZHUGHQ 'LH:DQGGLFNHQWHPSHUDWXUGLIIHUHQ]ǻWLQ*OHLFKXQJ ZLUGEHVWLPPWGXUFK ǻW WPWL GDEHLLVW WP GLHJDQ]]DKOLJHPLWWOHUH:DQGWHPSHUDWXUXQG WL GLH7HPSHUDWXUDQGHU,QQHQIOlFKHGHU:DQG :LUG GLH 7HPSHUDWXU HUK|KW PXVV GLH :DQGWHPSHUDWXUGLIIHUHQ]ǻW VHLQ ZLUG VLH JHVHQNW HUJLEW VLFK ǻW! 6RPLW HUJLEW VLFK ]XVlW]OLFK ]X GHU GXUFK GHQ 'UXFNEHUHLFK YHUXUVDFKWHQ 6SDQQXQJVVFKZLQJEUHLWH HLQ:lUPHVSDQQXQJVEHUHLFKZLHIROJW I WDQJ W = = W > /W (W DW - DW - Y D 2EHUHUXQGXQWHUHU*UHQ]ZHUWIUGLH8PIDQJVVSDQQXQJDQGHU,QQHQIOlFKHHLQHU%RKUXQJ 'HU ]XOlVVLJH *HVDPWEHUHLFK GHU 8PIDQJVVSDQQXQJ QDFK *OHLFKXQJ PLW GHQ (LQVFKUlQNXQJHQ QDFK*OHLFKXQJ PXVVJU|HUVHLQDOVGHUIUGHQ'UXFNJHIRUGHUWH%HUHLFKEHL]\NOLVFKHU%HODVWXQJ 'LH'LIIHUHQ]NDQQIUGLH:lUPHVSDQQXQJHQHLQJHVHW]WZHUGHQ (1 ' XQWHU DI WDQJ S PLQ IUHLQHQ7HPSHUDWXUDQVWLHJEHLGHPQLHGULJHP'UXFNSPLQXQG EHU ,I WDQJ S PD[ IUHLQH7HPSHUDWXUVHQNXQJEHLGHPKRKHQ'UXFNSPD[ 'LHPD[LPDO]XOlVVLJH8PIDQJVVSDQQXQJDQGHU,QQHQIOlFKHHLQHU%RKUXQJZLUGDEJHOHLWHW ± IUDXVWHQLWLVFKH:HUNVWRIIHLQ.RQWDNWPLW:DVVHU RGHU'DPSIRGHUDQGHUH:HUNVWRIIHGLHQXUPLW 'DPSILQ.RQWDNWNRPPHQ ± IUIHUULWLVFKHXQGPDUWHQVLWLVFKH:HUNVWRIIHLQ .RQWDNWPLW:DVVHU I WDQJPD[ = I WDQJ S PD[ + J V ´ DI WDQJW IWDQJPD[ PLQ ìï I WDQJ S PD[ + J V ´ DI WDQJ W üï í ý ïî I WDQJ S + 1 PP ïþ D E © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen XQGGLHNOHLQVWH]XOlVVLJH8PIDQJVVSDQQXQJDQGHU,QQHQIOlFKHHLQHU%RKUXQJEHWUlJW ± IUDXVWHQLWLVFKH:HUNVWRIIHLQ.RQWDNWPLW:DVVHU IWDQJPLQ RGHU'DPSIRGHUDQGHUH:HUNVWRIIHGLHQXUPLW 'DPSILQ.RQWDNWNRPPHQ IWDQJSPD[±ǻIWDQJW F ± IUIHUULWLVFKHXQGPDUWHQVLWLVFKH:HUNVWRIIHLQ .RQWDNWPLW:DVVHU üï ìï I WDQJ S PD[ - DI WDQJ W í ý ïî I WDQJ S - 1 PP ïþ G IWDQJPLQ PD[ %LOG²9HUVWlUNXQJGXUFKGXUFKJHVWHFNWHQXQGGXUFKJHVFKZHLWHQ6WXW]HQ %LOG²$XV9ROOPDWHULDOJHVFKPLHGHWHURGHUDQVFKOLHHQGDXVJHDUEHLWHWHU$E]ZHLJ (1 ' D :,*6FKZHLHQ E DXVJHDUEHLWHWHRGHUEHUVFKOLIIHQH:XU]HO © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen %LOG²9HUVWlUNXQJGXUFKDQJHVFKZHLWHQ$E]ZHLJ D LP*HVHQNJHVFKPLHGHWHU$E]ZHLJ E JHVFKZHLWHU$E]ZHLJ %LOG²9HUVWlUNXQJGXUFKDQJHVFKZHLWHQ$E]ZHLJEHLDXVJHKDOVWHP*UXQGN|USHU (1 ' © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen =P = IPD[ S G PV HPV ĮP H$´ȗ PLW $ ± HPEHPV ± HPEHPV N = G PE G PV G PV HPV % ± HPEHPV ± HPEHPV %LOG²6SDQQXQJVNRQ]HQWUDWLRQVIDNWRUĮIU=\OLQGHUVFKDOHQ (1 ' © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen X = X - X - - X OQ X G XQG C F\O = GL X - X - %LOG²)RUPIDNWRUȖF\OIU=\OLQGHUVFKDOHQ 'DEHLLVW £JV£HLQ)DNWRUPLWGHPGHU.RQVWUXNWHXUIHVWOHJHQNDQQZLHYLHOGHULQVJHVDPWIU:lUPHVSDQQXQJHQ YRUKDQGHQHQ6SDQQXQJVVFKZLQJEUHLWHǻIWDQJW]X%HJLQQHLQHV$EIDKUYRUJDQJVYRUKDQGHQVHLQ PXVV ZHQQ GHU'UXFNSPD[EHWUlJW JV QXW]W GLH JHVDPWHQ :lUPHVSDQQXQJVVFKZLQJEUHLWHǻIWDQJW IU GLH GXUFK HLQHQ 7HPSHUDWXU DQVWLHJEHLQLHGULJHP'UXFNSPLQYHUXUVDFKWH:lUPHVSDQQXQJ JV YHUWHLOW GLH :lUPHVSDQQXQJVVFKZLQJEUHLWHǻIWDQJW VR GDVV EHU ǻIWDQJSPD[ IU GDV $EIDKUHQ EHL GHP REHUHQ 'UXFNSPD[ XQG IU GDV $QIDKUHQ EHL GHP XQWHUQ 'UXFNSPLQ HLQJHVHW]WZHUGHQ JV YHUWHLOW GLH :lUPHVSDQQXQJVVFKZLQJEUHLWHǻIWDQJW LQ JOHLFKH 7HLOH EHU ǻIWDQJSPD[ XQG XQWHU ǻIWDQJSPLQ DXI XQG HU]HXJW VR HLQH 6\PPHWULH GHU :lUPHVSDQQXQJHQ EHLP $QIDKUHQ XQG $EIDKUHQ =XOlVVLJH7HPSHUDWXUGLIIHUHQ]HQEHUGLH:DQGGLFNH 8P GLH ]XOlVVLJH *HVDPWVSDQQXQJVVFKZLQJEUHLWH QDFK QLFKW ]X EHUVFKUHLWHQ GDUI GLH :DQG WHPSHUDWXUGLIIHUHQ]ǻW GLH IROJHQGHQ *UHQ]ZHUWH GLH YRP WDWVlFKOLFKHQ 'UXFNS DEKlQJHQ QLFKW EHUVFKUHLWHQ I WDQJPLQ - I WDQJ S : £ DW £ I WDQJPD[ - I WDQJ S : (1 ' PLWGHU$ENU]XQJ : ĮWȕ/ (W Y %HJLQQGHV$QIDKUHQV S = SPLQ DW ³ I WDQJPLQ - DI WDQJ SPD[ : D (QGHGHV$QIDKUHQV S = S PD[ DW ³ I WDQJPLQ E %HJLQQGHV$EIDKUHQV S = SPD[ DW ³ I WDQJ PLQ - DI WDQJ SPD[ : F (QGHGHV$EIDKUHQV S = SPLQ DW ³ I WDQJPLQ - DI WDQJ SPD[ : G $10(5.81* - DI WDQJ S PD[ : 'LH7HPSHUDWXUGLIIHUHQ]ǻWLVWQHJDWLYZHQQGLH7HPSHUDWXUHUK|KWZLUG =XOlVVLJH7HPSHUDWXUJHIlOOH (LQH JHQDXH %HUHFKQXQJ GHU ]XOlVVLJHQ 7HPSHUDWXUJHIlOOH HUIRUGHUW GLH %HREDFKWXQJ YRQ 'UXFN XQG 7HPSHUDWXUVFKZDQNXQJHQZlKUHQGGHV%HWULHEVZLHLQ%EHVFKULHEHQ 0LWGHUYHUHLQIDFKWHQ$QQDKPHTXDVLVWDWLRQlUHU%HGLQJXQJHQZHUGHQGLH]XOlVVLJHQ7HPSHUDWXUJHIlOOHIU ]\LQGULVFKH%DXWHLOHDXVGHQMHZHLOLJHQ]XOlVVLJHQ:DQGWHPSHUDWXUGLIIHUHQ]HQZLHIROJWEHUHFKQHW © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Y W = DW ´ 'WK C F\O H PV 'DEHL LVW ǻW GLH ]XOlVVLJH :DQGWHPSHUDWXUGLIIHUHQ] LQ $EKlQJLJNHLW YRP WDWVlFKOLFKHQ 'UXFN QDFK 'HU)RUPIDNWRUȖF\OLVWDXV%LOG]XHQWQHKPHQRGHU]XEHUHFKQHQ%HLNXJHOI|UPLJHQ%DXWHLOHQPXVV ȖF\OGXUFKȖVSDXVHUVHW]WZHUGHQ %DXWHLOHPLWVFKUlJHQXQGRGHUQLFKWUDGLDODQJHRUGQHWHQ$E]ZHLJHQ (LQ %DXWHLO PLW VFKUlJHQ XQGRGHU QLFKW UDGLDO DQJHRUGQHWHQ $E]ZHLJHQ LVW ZLH %DXWHLOH PLW UDGLDOHQ $E]ZHLJHQ]XEHKDQGHOQ VLHKH9RUJHQDQQWHV %HUHFKQXQJVEHLVSLHOH $QKDQJ& HQWKlOW %HLVSLHOH ]XU $QZHQGXQJ GHU (UPGXQJVDQDO\VH QDFK GHQ $QIRUGHUXQJHQ YRQ $EVFKQLWWXQG$QKDQJ% 'LHDXIJHIKUWHQ%HLVSLHOHVLQG$QOHLWXQJHQIUGDV%HUHFKQXQJVYHUIDKUHQ]XU D (UPLWWOXQJGHU]XOlVVLJHQ/DVWVSLHO]DKO E (UPLWWOXQJGHV]XOlVVLJHQ7HPSHUDWXUJHIlOOHV (1 ' 8 = G PE GP GP HPV © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen D 0D[LPDOH6SDQQXQJLQGHU.XJHOEHL,QQHQGUXFN HLQJHVHW]WH6WXW]HQ 8 = G PE G PV G PV HPV E 0D[LPDOH6SDQQXQJLQGHU.XJHOEHL,QQHQGUXFN GXUFKJHVWHFNWHU6WXW]HQ %LOG²6SDQQXQJVNRQ]HQWUDWLRQVIDNWRUHQĮIU.XJHOVFKDOHQ © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen (1 ' ìïé ü K + K H[S- ] - ùú + ] ïý ]+ = W = í ê K + K + û ïîë ïþ XQG] GPEGPV :lUPHEHUJDQJVNRHIIL]LHQW ìï : P . IU 'DPSI K=í ïî : P . IU :DVVHU /HJHQGH :DVVHU 'DPSI %LOG²6SDQQXQJVNRQ]HQWUDWLRQVIDNWRUEHL:lUPHVSDQQXQJĮWIU=\OLQGHUXQG.XJHOVFKDOHQ © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. 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Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 7DEHOOH$²6\PEROH 6\PERO %HQHQQXQJ (LQKHLW % %HUHFKQXQJVEHLZHUW ]XU (UPLWWOXQJ GHU :DQGGLFNH YRQ 5RKUE|JHQ JOHLFKHU ² :DQGGLFNH %L %HUHFKQXQJVEHLZHUW ]XU (UPLWWOXQJ GHU :DQGGLFNH DQ GHU ,QQHQVHLWH GHV ² 5RKUERJHQV %R %HUHFKQXQJVEHLZHUW ]XU (UPLWWOXQJ GHU :DQGGLFNH DQ GHU $XHQVHLWH GHV ² 5RKUERJHQV HFWL HUIRUGHUOLFKH :DQGGLFNH DQ GHU ,QQHQVHLWH GHV 5RKUERJHQV RKQH =XVFKOlJH PP QDFK%LOG$ HFWR HUIRUGHUOLFKH :DQGGLFNH DQ GHU $XHQVHLWH GHV 5RKUERJHQV RKQH =XVFKOlJH PP QDFK%LOG$ HUWL DXVJHIKUWH:DQGGLFNHDQGHU,QQHQVHLWHGHV5RKUERJHQVRKQH=XVFKOlJH PP HUWR DXVJHIKUWH:DQGGLFNHDQGHU$XHQVHLWHGHV5RKUERJHQVRKQH=XVFKOlJH PP HWL DXVJHIKUWH:DQGGLFNHDQGHU,QQHQVHLWHGHV5RKUERJHQVPLW=XVFKOlJHQ PP HWL HUIRUGHUOLFKH:DQGGLFNHDQGHU,QQHQVHLWHGHV5RKUERJHQVPLW=XVFKOlJHQ PP HWR DXVJHIKUWH:DQGGLFNHDQGHU$XHQVHLWHGHV5RKUERJHQVPLW=XVFKOlJHQ PP HWR HUIRUGHUOLFKH:DQGGLFNHDQGHU$XHQVHLWHGHV5RKUERJHQVPLW=XVFKOlJHQ PP IDL PLWWOHUH6SDQQXQJDQGHU,QQHQVHLWHGHV5RKUERJHQV 1PPð IDR PLWWOHUH6SDQQXQJDQGHU$XHQVHLWHGHV5RKUERJHQV 1PPð UUE .UPPXQJVUDGLHQGHV5RKUERJHQVQDFK%LOG$ PP (1 ' $ (UIRUGHUOLFKH:DQGGLFNH 'LHHUIRUGHUOLFKH:DQGGLFNHEHWUlJWIUGLH%RJHQLQQHQVHLWH HWL HFWLFF $ IUGLH%RJHQDXHQVHLWH HWR HFWRFF $ )UGLH6SDQQXQJVEHUHFKQXQJDXVJHIKUWHU5RKUE|JHQPLWGHQ:DQGGLFNHQHWLE]ZHWRLVW]XVHW]HQIUGLH %RJHQLQQHQVHLWH HUWL HWL±F±F $ IUGLH%RJHQDXHQVHLWH HUWR HWR±F±F $ $10(5.81* :HUGHQ 5RKUH PLW ,QQHQGXUFKPHVVHU 1HQQGXUFKPHVVHU XQWHU %HLEHKDOWXQJ GHV $XHQGXUFK PHVVHUVJHERJHQVREHKlOWGHU%RJHQGHQ$XHQGXUFKPHVVHUGR GLHFWGHVJHUDGHQ5RKUHVEHL $QVFKUlJXQJHQ ]XU 9HUPHLGXQJ VFKURIIHU :DQGGLFNHQEHUJlQJH RGHU YRQ .DQWHQYHUVDW] DQ GHU hEHUJDQJVVWHOOH YRQ (LQVFKZHLXQJHQ ]XP DQVFKOLHHQGHQ JHUDGHQ 5RKU EUDXFKHQ UHFKQHULVFK QLFKW EHUFNVLFKWLJW]XZHUGHQ © DIN Deutsches Institut für Normung e. 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V. 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V. 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V. 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V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen )U )lOOH EHL GHQHQ GLH $XVULFKWXQJ GHU +DXSWVSDQQXQJVULFKWXQJHQ PLW GHU =HLW YDULLHUW VHL DXI % YHUZLHVHQ %LOG%²6SDQQXQJVYHUODXIEHLGUHLDFKVLJHP6SDQQXQJV]XVWDQGPLWSKDVHQYHUVFKREHQHQ +DXSWVSDQQXQJHQ VFKHPDWLVFKH'DUVWHOOXQJ © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. 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V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen % ,Q GHQ 7DEHOOHQ% % XQG % VLQG GLH IU 'UXFNEHKlOWHU EOLFKHQ 6FKZHLYHUELQGXQJHQ GDUJHVWHOOWXQGQDFKLKUHU.HUEZLUNXQJLQGLHGUHL1DKWNODVVHQ..XQG.HLQJHWHLOW 5LFKWZHUWHXQG(UIDKUXQJVZHUWHIUHUUHLFKEDUHDULWKPHWLVFKH0LWWHQUDXKZHUWH5]QDFK,62XQG,62 IUYHUVFKLHGHQH+HUVWHOOXQJVYHUIDKUHQVLQGLQ,62XQG,62DXIJHIKUW =ZLVFKHQZHUWHGUIHQGXUFKOLQHDUH,QWHUSRODWLRQHUPLWWHOWZHUGHQ (1 ' 7DEHOOH%²$XVIKUXQJVEHLVSLHOHIU6FKZHLYHUELQGXQJHQOHLFKWHU.HUEZLUNXQJ 1DKWNODVVH. 1U 'DUVWHOOXQJ %HVFKUHLEXQJ $QIRUGHUXQJHQ /lQJVRGHU5XQGQDKWEHL JOHLFKHU:DQGGLFNH %HLGVHLWLJJHVFKZHLW /lQJVRGHU5XQGQDKWEHL XQWHUVFKLHGOLFKHU:DQGGLFNH %HLGVHLWLJJHVFKZHLW © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. 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Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen /HJHQGH ȕGLIIU6WDKOJUXSSH ȕW 6WDKOJUXSSH ȕGLIIU6WDKOJUXSSHQELV ȕGLIIU6WDKOJUXSSHQELV ȕGLIIU6WDKOJUXSSH ȕW 6WDKOJUXSSH %LOG'²/LQHDUHU:lUPHDXVGHKQXQJVNRHIIL]LHQW /HJHQGH FFSGLIIW FSW %LOG'D²:lUPHNDSD]LWlWIU6WDKOJUXSSHQELV &U0R (1 ' © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen /HJHQGH FSGLIIW FSW %LOG'E²:lUPHNDSD]LWlWIU6WDKOJUXSSH &U0RY /HJHQGH FSGLIIW FSW %LOG'F²:lUPHNDSD]LWlWIU6WDKOJUXSSHXQG6 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. 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Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 6 7DEHOOH'²3RO\QRPNRHIIL]LHQWHQIU:lUPHOHLWIlKLJNHLW PD[ $EZHLFKXQJHQ ]XGHQ7DEHOOHQLQ ' 3RO\QRPNRHIIL]LHQWHQ IU7HPSHUDWXUWLQ°& :lUPHOHLWIlKLJNHLW ȜWLQ:P. 6WDKOJUXSSH F F &0Q 0R &U0R &U0R9 6 F ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( 7DEHOOH'²3RO\QRPNRHIIL]LHQWHQIU:lUPHNDSD]LWlW :lUPHNDSD]LWlW - NJ. FS[[W 6WDKOJUXSSH ELV &U0R &U0R9 6 ȕW ȕGLIIW ȕW ȕGLIIW ȕW ȕGLIIW 3RO\QRPNRHIIL]LHQWHQ IU7HPSHUDWXUWLQ°& F F F ( ( ( ( ( ( F F ( ( ( ( ( ( ( ( PD[ $EZHLFKXQJ QDFKGHQ 7DEHOOHQLQ ' (1 ' *OWLJNHLWVEHUHLFKHGHU3RO\QRPH )HUULWLVFKH6WlKOH 6WDKOJUXSSHQELV IU7HPSHUDWXUHQYRQ°&ELV°& $XVWHQLWLVFKH6WlKOH 6WDKOJUXSSHQXQG6 IU7HPSHUDWXUHQYRQ°&ELV°& 8UVSUXQJGHU3RO\QRPNRHIIL]LHQWHQ © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen %HVWILW3RO\QRPHIUGLH:HUWHGHU7DEHOOHQLQ' (1 ' $QKDQJ=$ LQIRUPDWLY $EVFKQLWWHLQGLHVHU(XURSlLVFKHQ1RUPGLHJUXQGOHJHQGH $QIRUGHUXQJHQRGHUDQGHUH9RUJDEHQYRQ(85LFKWOLQLHQEHWUHIIHQ 'LHVH (XURSlLVFKH 1RUP ZXUGH LP 5DKPHQ HLQHV 0DQGDWHV GDV GHP &(1 YRQ GHU (XURSlLVFKHQ .RPPLVVLRQ XQG GHU (XURSlLVFKHQ )UHLKDQGHOV]RQH HUWHLOW ZXUGH HUDUEHLWHW XQG XQWHUVWW]W JUXQGOHJHQGH $QIRUGHUXQJHQ GHU 'UXFNJHUlWH 5LFKWOLQLH (* LP +LQEOLFN DXI GLH $QIRUGHUXQJHQ DQ .RQVWUXNWLRQ XQG%HUHFKQXQJIUGUXFNWUDJHQGH7HLOH :$51+,1:(,6 )U 3URGXNWH GLH LQ GHQ $QZHQGXQJVEHUHLFK GLHVHU 1RUP IDOOHQ N|QQHQ ZHLWHUH $QIRUGHUXQJHQXQGZHLWHUH(85LFKWOLQLHQDQZHQGEDUVHLQ 'LH IROJHQGHQ $EVFKQLWWH LQ 7DEHOOH =$ GLHVHU (XURSlLVFKHQ 1RUP VLQG JHHLJQHW $QIRUGHUXQJHQ GHU 'UXFNJHUlWH5LFKWOLQLH(*]XXQWHUVWW]HQ 7DEHOOH'²*HJHQEHUVWHOOXQJ]ZLVFKHQGHU'UXFNJHUlWH5LFKWOLQLH(*XQG(1LP +LQEOLFNDXIGLH$QIRUGHUXQJHQDQ.RQVWUXNWLRQXQG%HUHFKQXQJIUGUXFNWUDJHQGH7HLOHIU :DVVHUURKUNHVVHO © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen (1 KDUPRQLVLHUWH $EVFKQLWWH ELVHLQVFKOLHOLFK ,QKDOW 'UXFNJHUlWH 5LFKWOLQLH(* $QKDQJ, )DFKJHUHFKWH.RQVWUXNWLRQXQWHU%HUFNVLFKWLJXQJ $EVDW] HQWVFKHLGHQGHU)DNWRUHQ ELVHLQVFKOLHOLFK 6LFKHUKHLWVEHLZHUWHXQGPDUJHQ $EVDW] ,QQHQGUXFN$EVDW] $QKDQJ$ $XHQGUXFN ,QQHQXQG$XHQGUXFN (LQUFNXQJ 8PJHEXQJVXQG%HWULHEVWHPSHUDWXUHQ (LQUFNXQJ D 6WDWLVFKHU'UXFNXQG)OOJHZLFKWH (LQUFNXQJ %HODVWXQJGXUFK:LQGXQG(UGEHEHQ (LQUFNXQJ 5HDNWLRQVNUlIWHXQGPRPHQWHLP=XVDPPHQKDQJ PLW%HIHVWLJXQJHQXVZ (LQUFNXQJ $QKDQJ$$$QKDQJ% .RUURVLRQ(URVLRQ0DWHULDOHUPGXQJXVZ (LQUFNXQJ *OHLFK]HLWLJDXIWUHWHQGH%HODVWXQJHQ $EVDW] ELVHLQVFKOLHOLFK $QKDQJ$$QKDQJ % $XVOHJXQJDXIGLHHUIRUGHUOLFKH%HODVWEDUNHLW HUIROJWDXI*UXQGODJHYRQ $XVOHJXQJQDFK%HUHFKQXQJVYHUIDKUHQ (LQUFNXQJ $XVOHJXQJQDFKH[SHULPHQWHOOHQ9HUIDKUHQ (LQUFNXQJ 9HUVDJHQVP|JOLFKNHLWHQXQG6LFKHUKHLWVEHLZHUWH D$EVDW] 6LFKHUKHLWVPDUJHQ D$EVDW] ELVHLQVFKOLHOLFK $QKDQJ$$QKDQJ% $QZHQGEDUH0HWKRGHQ$XVOHJXQJQDFK)RUPHOQ D$EVDW] (LQUFNXQJ $XVOHJXQJQDFK$QDO\VHYHUIDKUHQ (LQUFNXQJ (1 ' © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 7DEHOOH' IRUWJHVHW]W %HUHFKQXQJVGUXFN E(LQUFNXQJ %HUHFKQXQJVWHPSHUDWXUHQXQGPDUJHQ E(LQUFNXQJ 7HPSHUDWXUXQG'UXFNNRPELQDWLRQHQ E(LQUFNXQJ $QKDQJ% 0D[LPDOH6SDQQXQJHQXQG 6SDQQXQJVNRQ]HQWUDWLRQHQ E(LQUFNXQJ =XEHUFNVLFKWLJHQGH:HUNVWRIIHLJHQVFKDIWHQ 6WUHFN'HKQJUHQ]H E(LQUFNXQJ 3XQNW =XJIHVWLJNHLW 3XQNW .ULHFKIHVWLJNHLW 3XQNW $QKDQJ% (UPGXQJ 3XQNW $QKDQJ' (ODVWL]LWlWVPRGXO 3XQNW 3ODVWLVFKH9HUIRUPXQJ 3XQNW .HUEVFKODJ]lKLJNHLW 3XQNW J 9HUELQGXQJVIDNWRUHQ E(LQUFNXQJ 6WDELOLWlW F 'UXFNIHVWLJNHLWVSUIXQJ D $XVOHJXQJIU,QVSHNWLRQYRQ+DQG D 9RUNHKUXQJHQIUGLHPDQXHOOH,QVSHNWLRQGHV LQQHUHQ=XVWDQGHV E =XNOHLQIUHLQHQ(LQVWLHJ F(LQUFNXQJ ,QKDOWVVWRIIHQLFKWVFKlGOLFKIUGDV'UXFNJHUlW F(LQUFNXQJ =XU9HUPHLGXQJVFKlGOLFKHU(LQZLUNXQJHQZLH :DVVHUVFKODJ (LQUFNXQJ =XU(UP|JOLFKXQJYRQ5HLQLJXQJ,QVSHNWLRQXVZ (LQUFNXQJ .RUURVLRQXQGDQGHUHFKHPLVFKH(LQIOVVH :DQGGLFNHQ]XVFKODJ$XVNOHLGXQJHQ %HVFKLFKWXQJHQXVZ (LQUFNXQJ )HUULWLVFKH6WlKOH²PLQGHVWHQVYRQ5HWRGHU YRQ5P (LQUFNXQJ $XVWHQLWLVFKH6WlKOH²PLQGHVWHQVYRQ5HWEHL %UXFKGHKQXQJEHU (LQUFNXQJ 3XQNW $XVWHQLWLVFKH6WlKOH²PLQGHVWHQVYRQ5HW RGHUYRQ5PWEHL%UXFKGHKQXQJEHU (LQUFNXQJ 3XQNW 8QOHJLHUWHURGHUQLHGULJOHJLHUWHU6WDKOJXVV² PLQGHVWHQVYRQ5HWRGHUYRQ5P (LQUFNXQJ $OOH$EVFKQLWWHJHOWHQ DXVJHQRPPHQ 9HUELQGXQJVNRHIIL]LHQWHQGUIHQIROJHQGH :HUWHQLFKWEHUVFKUHLWHQ EHL9HUELQGXQJHQDQGHQHQ ]HUVW|UXQJVIUHLH3UIXQJHQGXUFKJHIKUWZHUGHQ $EVDW] (LQUFNXQJ EHL9HUELQGXQJHQDQGHQHQ]HUVW|UXQJVIUHLH 6WLFKSUREHQSUIXQJHQGXUFKJHIKUWZHUGHQ $EVDW] (LQUFNXQJ $OOH$EVFKQLWWHJHOWHQ $QGHUH]XEHUFNVLFKWLJHQGH%HGLQJXQJHQIUGLH 9HUELQGXQJ $EVDW] 'LH hEHUHLQVWLPPXQJ PLW GHQ $EVFKQLWWHQ GLHVHU (XURSlLVFKHQ 1RUP LVW HLQH 0|JOLFKNHLW GLH UHOHYDQWHQ JUXQGOHJHQGHQ $QIRUGHUXQJHQ GHU EHWUHIIHQGHQ 5LFKWOLQLH XQG GHU ]XJHK|ULJHQ ()7$9RUVFKULIWHQ ]X HUIOOHQ (1 ' © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen /LWHUDWXUKLQZHLVH >@ %66WDKOURKUILWWLQJVJHVFKUDXEWXQGVWXPSIJHVFKZHLWIUGLHgOLQGXVWULH >@ 6FKZDLJHUHU6 )HVWLJNHLWVEHUHFKQXQJ YRQ %DXWHLOHQ GHV 'DPSINHVVHO %HKlOWHU XQG 5RKU OHLWXQJVEDXVQHXEHDUEHLWHWH$XIODJH6SULQJHU%HUOLQ+HLGHOEHUJ1HZ<RUN >@ 0DNNLQHMDG1 %HUHFKQXQJ GHV 5RKUERJHQV XQWHU ,QQHQGUXFNEHDQVSUXFKXQJ 9*% .UDIWZHUNV WHFKQLN +6 >@ $QKDQJ]X$'0HUNEODWW60lU] >@ 6(: 6WDKO(LVHQ:HUNVWRIIEOlWWHU GHV 9HUHLQV 'HXWVFKHU (LVHQKWWHQZHUNH 3K\VLNDOLVFKH (LJHQVFKDIWHQ YRQ 6WlKOHQ (GLWLRQ $XJXVW +HUDXVJHEHU 6WDKOHLVHQ PE+ 3RVW IDFK''VVHOGRUI >@ %ULWLVK6WDQGDUG%63DUW6WHHO%RLOHUDQG6XSHUKHDWHU7XEHV(GLWLRQ >@ 5LFKWOLQLH (* GHV (XURSlLVFKHQ 3DUODPHQWV XQG GHV 5DWHV YRP 0DL ]XU $QJOHLFKXQJGHU5HFKWVYRUVFKULIWHQGHU0LWJOLHGVWDDWHQEHU'UXFNJHUlWH$%,(*/ DEUTSCHE NORM Oktober 2001 Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten Teil 4: Betriebsbegleitende Berechnung der Lebensdauererwartung Deutsche Fassung EN 12952-4:2000 DF EN 12952-4 ICS 27.040 Water-tube boilers and auxiliary installations – Part 4: In-service boiler life expectancy calculations; German version EN 12952-4:2000 Chaudières à tubes d'eau et installations auxiliaires – Partie 4: Calculs de la durée de vie prévisible des chaudières en service; Version allemande EN 12952-4:2000 Die Europäische Norm EN 12952-4:2000 hat den Status einer Deutschen Norm. Nationales Vorwort Diese Deutsche Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 12952-4:2000 "Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 4: Betriebsbegleitende Berechnung der Lebensdauererwartung". © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die vorliegende Europäische Norm wurde vom CEN/TC 269 "Großwasserraum- und Wasserrohrkessel" (Sekretariat: Deutschland) erarbeitet. Der für die deutsche Mitarbeit zuständige Arbeitsausschuss im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ist der als Spiegelausschuss eingesetzte Arbeitsausschuss GA 269 "Dampfkessel" des Normenausschusses Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD). Für den Fall einer undatierten Verweisung im normativen Text (Verweisung auf eine Norm ohne Angabe des Ausgabedatums und ohne Hinweis auf eine Abschnittsnummer, eine Tabelle, ein Bild usw.) bezieht sich die Verweisung auf die jeweils neueste gültige Ausgabe der in Bezug genommenen Norm. Für den Fall einer datierten Verweisung im normativen Text bezieht sich die Verweisung immer auf die in Bezug genommene Ausgabe der Norm. Fortsetzung 18 Seiten EN Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. © DIN Deutsches Institut für Normung e.V. · Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Ref. Nr. DIN EN 12952-4:2001-10 Preisgr. 12 Vertr.-Nr. 2312 EUROPÄISCHE NORM EN 12952-4 EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE Februar 2000 ICS 27.040 Deutsche Fassung Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten Teil 4: Betriebsbegleitende Berechnung der Lebensdauererwartung © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Water-tube boilers and auxiliary installations — Part 4: In-service boiler life expectancy calculations Chaudières à tubes d'eau et installations auxiliaires — Partie 4: Calculs de la durée de vie prévisible des chaudières en service Diese Europäische Norm wurde von CEN am 24. Dezember 1999 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Zentralsekretariat oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich. Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Zentralsekretariat mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich. CEN EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG European Committee for Standardization Comité Européen de Normalisation Zentralsekretariat: rue de Stassart 36, B-1050 Brüssel © 2000 CEN – Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten. Ref. Nr. EN 12952-4:2000 D Seite 2 EN 12952-4:2000 Inhalt Seite © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Vorwort ......................................................................... 3 .......................................................... 4 ....................................................... 4 .................................................................... 4 ..................................................... 4 ................................................................. 4 ............................................................... 4 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Begriffe 4 Symbole und Abkürzungen 5 Allgemeines 6 Berechnungen Anhang A (informativ) Berechnung der Kriecherschöpfung im Betrieb ..... A.1 Allgemeines ............................................ A.2 Symbole und Abkürzungen ................................. A.3 Berechnung der Lebensdauer und der Kriecherschöpfung im Betrieb .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 5 5 5 Anhang B (informativ) Berechnung der Ermüdung im Betrieb B.1 Anwendungsbereich .......................... B.2 Symbole und Abkürzungen ..................... B.3 Berechnung der Spannung im Hinblick auf die Ermüdung B.4 Erkennung der Extremwerte der Spannung . . . . . . . . . . B.5 Erkennung von Lastwechseln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B.6 Restextremwertfolge (RSE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B.7 Begrenzung der Anzahl der Restextremwerte . . . . . . . . B.8 Klassifizierung von Lastwechseln . . . . . . . . . . . . . . . . . B.9 Berechnung der Ermüdungsschädigung . . . . . . . . . . . . B.10 Genauigkeit und Plausibilität der Messwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 8 9 9 10 10 13 16 16 18 18 Literaturhinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 .... .... .... ... .... .... .... .... .... .... .... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 3 EN 12952-4:2000 Vorwort Diese Europäische Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 269 "Großwasserraum-Kessel und WasserrohrKessel" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis August 2000, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis August 2000 zurückgezogen werden. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich. Dieses Dokument ist derzeit zur formellen Abstimmung vorgelegt. Diese Europäische Norm wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinien. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die Norm über Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten besteht aus folgenden Teilen: Teil Teil Teil Teil Teil Teil Teil Teil Teil Teil Teil Teil Teil Teil Teil Teil 1: Allgemeines 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör 3: Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile 4: Betriebsbegleitende Berechnung der Lebensdauererwartung 5: Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile 6: Prüfung während der Fertigung; Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile 7: Anforderungen an die Ausrüstung für den Kessel 8: Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für den Kessel 9: Anforderungen an Staubfeuerungsanlagen für den Kessel 10: Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Überdruck 11: Anforderungen an Begrenzungseinrichtungen sowie Sicherheitsstromkreise für den Kessel und Zubehör 12: Anforderungen an die Speise- und Kesselwasserqualität 13: Anforderungen an Rauchgasreinigungsanlagen 14: Anforderungen an Rauchgas-DENOX-Anlagen 15: Abnahmeversuche 16: Anforderungen an Rost- und Wirbelschichtfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe für den Kessel Obwohl alle Teile der Norm einzeln zu erwerben sind, sollte bedacht werden, dass die Teile voneinander abhängig sind. Deshalb werden für Konstruktion und Herstellung der Kessel mehrere Teile benötigt, um die Anforderungen der Norm zu erfüllen. Die Anhänge A und B dieser Europäischen Norm sind informativ. Seite 4 EN 12952-4:2000 1 Anwendungsbereich Dieser Teil der Europäischen Norm gilt für Wasserrohrkessel wie in EN 12952-1 definiert. Dieser Teil beschreibt Verfahren zur Berechnung der Kriech- und/oder Ermüdungsschädigung von Kesselkomponenten während des Betriebes. Diese Berechnungen sind nicht vom Hersteller auszuführen als Teil seiner Verantwortlichkeiten innerhalb dieser Norm. 2 Normative Verweisungen Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich Änderungen). EN 12952-1, Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 1: Allgemeines. EN 12952-3, Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten – Teil 3: Konstruktion und Berechnung für drucktragende Teile. 3 Begriffe Für die Anwendung dieser Norm gelten die Begriffe von EN 12952-1. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 4 Symbole und Abkürzungen Für die Anwendung dieser Norm gelten die in EN 12952-1, Tabelle 4-1 angegebenen Symbole und Abkürzungen. 5 Allgemeines Bei den Berechnungen wird die Umkehrung der Auslegungsgleichungen erforderlich. Dort ist die gemessene (tatsächliche) Wanddicke der Komponenten einzusetzen. Jede Wanddickenverschwächung infolge Korrosion oder Errosion während der Betriebszeit ist in Rechnung zu stellen, siehe 5.7 in EN 12952-3. Die Betriebstemperatur, der Betriebsdruck und insbesondere die Größe von Lastwechseln weichen häufig von den Annahmen ab, die der Auslegung zugrunde lagen. Infolgedessen können diese Berechnungen dazu beitragen, einen unerwartet frühen Ausfall von Bauteilen zu vermeiden. Die Ergebnisse können als Entscheidungshilfe dienen, eine Komponente im Hinblick auf Ermüdungsrisse oder Kriechporen durch die Abdruck- oder irgendeine andere geeignete Methode zu inspizieren. ANMERKUNG In einigen Fällen werden beide Einflüsse gleichzeitig erheblich sein. Es ist im allgemeinen ebenfalls konservativ, die Kriech- und die Ermüdungsschädigung einfach zu addieren. Falls notwendig können genauere Verfahren benutzt werden (siehe [1] PD6539 veröffentlicht durch British Standardization Institute, London, UK). Bauteile müssen somit nicht unbedingt ausgetauscht werden, wenn die berechnete Gesamterschöpfung den Wert von 1 überschreitet. Die am höchsten beanspruchten Komponenten (mit der voraussichtlich kürzesten Lebensdauer) sollen gegebenenfalls zum Zweck einer Anzeige gewählt werden. 6 Berechnungen Anhang A beschreibt die Berechnung der Kriechschädigung. Anhang B beschreibt die Berechnung der Ermüdungsschädigung. Seite 5 EN 12952-4:2000 Anhang A (informativ) Berechnung der Kriecherschöpfung im Betrieb A.1 Allgemeines Dieser Anhang beschreibt ein Verfahren zur Berechnung der Kriecherschöpfung von Kessel- und Hauptbauteilen während des Betriebes. Es basiert auf gemessenen Werten für Druck und Temperatur. Daraus können die aktuelle Primärspannung und die voraussichtliche Lebensdauer unter diesen Bedingungen berechnet werden. Die bei der Auslegung zugrunde gelegte Lebensdauer ist nicht notwendigerweise gleich der Lebensdauer im Betrieb. Es ist deshalb nützlich, zu verschiedenen Zeitpunkten Vorausberechnungen über die zu erwartende Restlebensdauer durchzuführen. A.2 Symbole und Abkürzungen In Ergänzung der in EN 12952-1, Tabelle 4-1, aufgeführten Symbole gelten die in Tabelle A.2-1 enthaltenen Symbole. Tabelle A.2-1: Symbole © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Symbol Beschreibung Einheit fop Membranspannung bei Betriebsbedingungen N/mm2 Top Betriebszeit bei Betriebsbedingungen h Tal Theoretische Lebensdauer bis zum Kriechbruch h Dc Kriecherschöpfung – A.3 Berechnung der Lebensdauer und der Kriecherschöpfung im Betrieb A.3.1 Allgemeines Die Berechnung der Kriecherschöpfung ist eine Methode, die rückblickend frühere Betriebsweisen bewertet. Sie wird für hochbeanspruchte Bauteile auf der Basis der gemessenen Betriebstemperaturen und Betriebsüberdrücke durchgeführt. Zur Begrenzung der Anzahl der hierbei erforderlichen Berechnungen und zur übersichtlicheren Darstellung der Ergebnisse sind der Druck- und der Temperaturbereich, in denen das Bauteil betrieben wurde, in Klassen einzuteilen. Die Membranspannung fop an der am höchsten beanspruchten Stelle des Bauteiles ist durch Umstellung der Auslegungsgleichungen zu bestimmen, und zwar für den mittleren Druck einer jeden Druckklasse. Wenn der Druck während des Betriebes nicht laufend gemessen wird und mithin auf eine Einteilung in Druckklassen verzichtet wird, kann konservativ der Betriebsdruck für 100 % Last eingesetzt werden. Soweit bekannt, kann die geringste gemessene Wanddicke eingesetzt werden. Falls diese nicht gemessen wurde, ist die garantierte Mindestwanddicke des gelieferten Rohlings einzusetzen. Die theoretische Lebensdauer Tal ist für jede Klasse Temperatur/Druck zu berechnen. Entsprechend Bild A.3-1 wird sie bestimmt als Schnittpunkt der Linie der Spannung fop mit der unteren Grenze der Streubandbreite der Zeitstandfestigkeit (= 0,8 Rm T tc) bei der mittleren Temperatur einer jeden Temperaturklasse. Die anteilige Kriecherschöpfung ∆Dci k für jede Temperatur/Druck Klasse ergibt sich aus der in der Klasse aufgelaufenen Betriebszeit Top dividiert durch die theoretische Lebensdauer Tal in dieser Klasse. Seite 6 EN 12952-4:2000 Legende a lg (Rm) b lg (T), h Bild A.3-1: Diagramm für die Bestimmung von Tal Die Betriebszeiten sind in den Temperatur- und Druckklassen aufzusummieren. Bei dieser Klassierung sind Zuschläge für Messunsicherheiten sowie für Schieflagen bei der Temperatur zu berücksichtigen. Der Erschöpfungsanteil aus einer Klasse ist dann Top © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen ∆Dci k Tal (A.3-1) Die Kriecherschöpfung Dc während der Berechnungszeitspanne ist mittels der linearen Schadensakkumulationshypothese zu bestimmen, indem die Werte ∆Dci k für alle Temperatur- und gegebenenfalls Druckklassen wie folgt aufsummiert werden: Dc ΣΣ ∆Dci k i k (A.3-2) A.3.2 Kontinuierliche Datenspeicherung im Computer Im Falle laufender Abspeicherung durch ein Datenverarbeitungssystem kann auf eine Einteilung in Klassen verzichtet werden. Dann ist die Bestimmung der theoretischen Lebensdauer Tal nicht mit den Werten für Druck und Temperatur in den Klassenmitten, sondern laufend unmittelbar mit den Messwerten einschließlich der o. g. Zuschläge durchzuführen. Der Erschöpfungszuwachs für eine Messzeit ergibt sich dann aus dieser Zeitdauer, während der diese Werte gemessen wurden, dividiert durch die theoretische Lebensdauer (siehe Tabellen A.3-1 und A.3-2). Das benutzte Programm soll es ermöglichen, die Ergebnisse dieser Berechnungen zumindest stichprobenartig nachzuvollziehen. Seite 7 EN 12952-4:2000 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Tabelle A.3-1: Berechnung der Kriechschädigung im Betrieb (Auslegungs- und Betriebsdaten) Betreiber und Kesselanlage: Kraftwerk: Kessel: Herstellnummer: Baujahr: XY XY 3 12345 1999 Zulässiger Betriebsdruck: Frischdampftemperatur: Dampfleistung: HP: 84 bar HP: 525 °C 128 t/h Zwischenüberhitzer – bar Zwischenüberhitzer – °C 1 2 3 4 Nr Bauteil Werkstoff; Stahlgruppe a b 5 d 6 c 7 8 9 10 11 12 13 es ers pc to tc fan Tal mm 21,0 bar 75,5 °C 525 °C 530 N/mm2 48,7 103h 208 mm 292,0 o mm 24,0 1 Frischdampfleitung 13 CrMo 44; 5.1 m A B 2 Überhitzer 2-Verteiler 13 CrMo 44; 5.1 n A B 419,0 o 39,0 39,0 75,5 510 525 56,3 186 3 Überhitzer 2-Austrittsleitung 13 CrMo 44; 5.1 n A B 241,0 o 17,5 17,5 75,5 510 525 48,2 304 4 Überhitzer 2-Sammler 16 CrMo 44; 5.1 n A B 250,0 i 20,0 28,0 75,5 510 525 47,1 329 7 Formstück an der Messstelle 20 Mo 3; 1.2 m A B 225,0 i 28,0 20,0 80,4 460 465 86,6 > 500 11 Überhitzer 1-Austrittsleitung 16 Mo 3; 1.1 n A B 241,0 o 14,0 14,0 80,4 460 475 65,2 > 500 12 Überhitzer 1-Sammler 20 Mo 3; 1.2 n A B 250,0 i 22,0 22,0 80,4 460 475 67,0 > 500 a Spalte 3: Temperaturzuschläge entsprechend Tabelle 6.1-1 in EN 12953-3 m n b c unbeheizt = durchmischt oder geregelt (+ 5 °C) unbeheizt (+ 15 °C) Spalte 4: A B Nenn- oder Auslegungswerte Betriebs- oder tatsächliche Werte Spalte 6: i o Innerer Durchmesser Äußerer Durchmesser Seite 8 EN 12952-4:2000 Tabelle A.3-2: Berechnung der Kriechschädigung im Betrieb (Auslegungs- und Betriebsdaten) Betreiber und Kesselanlage: Kraftwerk: Kessel: Herstellnummer: Bauteil: Inbetriebnahme: Werkstoff: Vollastarbeitsdruck pc: Mittlere Wandtemperatur tc: Spannung bei pc: Berechnungszeitspanne: 1 KlassenNummer 2 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen 3 Betriebstemperatur am Austritt des Bauteils von 1 2 3 4 5 XY XY 6 12345 Verbindungsleitung zwischen Überhitzer 1 und Überhitzer 2 ∅ 90×8 1999 Stahlgruppe 5.1 (13 CrMo 44) 100 bar 513 °C 57,5 N/mm2 von bis 500 510 515 520 to bis °C < 500 510 515 520 525 4 Betriebs- Berechnungsdruck temperatur pc tc bar 100 100 100 100 100 °C 515 520 527.5 532.5 537.5 5 6 7 Lebensdauer KriechBetriebszeit bei mittlerer erschöpfung in der Klasse Wandtemperatur in der Klasse Tal Top ∆D c mittel < 500 505 512.5 517.5 522.5 103 h 430 260 162 106 80 Summe in der Berechnungszeitspanne Summe aus früheren Berechnungszeiten Insgesamt h 1 250 820 6 800 5 760 610 % 0,29 0,31 4,20 5,45 0,76 15 240 11,01 20 000 14,00 35 240 25,01 Anhang B (informativ) Berechnung der Ermüdung im Betrieb B.1 Allgemeines Dieser Anhang beschreibt ein Verfahren zur Berechnung der Niedriglastwechselermüdung von Kesselbauteilen während des Betriebes. Es basiert auf gemessenen Werten von Temperatur, Temperaturdifferenz, Druck, Dehnung, Verformung usw., aus denen die aktuelle Spannung bestimmt werden kann. Wenn diese Analyse ausgeführt werden soll, ist ein computergesteuertes Datenerfassungssystem unverzichtbar. Seite 9 EN 12952-4:2000 B.2 Symbole und Abkürzungen Zusätzlich zu den Formelzeichen in Tabelle 4-1 von EN 12952-1 und 13.2 und B.3 von EN 12952-3 sind die Formelzeichen und Abkürzungen in Tabelle B.2-1 zu benutzen. Tabelle B.2-1: Symbole und Abkürzungen Symbol Beschreibung Einheit ε σ σ1, σ2, ... Dehnung – Spannung N/mm2 Chronologisch aufeinanderfolgende Werte σ N/mm2 x Relative Extremwerte der Spannung (Maximum oder Minimum) N/mm2 x1, x2 ... Chronologisch aufeinanderfolgende Werte x (müssen abwechselnd Maxima und Minima sein) Obergrenze der Spannungsschwingbreite, die noch keine Ermüdung verursacht (elastische Spannungssschwingbreite ≈ 190 N/mm2, abhängig von Material und Temperatur) Boolesche Größe: LC = "wahr": Es liegt ein Lastwechsel vor. LC = "falsch": Es liegt kein Lastwechsel vor. N/mm2 ∆x e LC N/mm2 – B.3 Berechnung der Spannung im Hinblick auf die Ermüdung © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen B.3.1 Allgemeines Ermüdung ist eine Erscheinung des Materialversagens, das infolge wiederholter Änderung der Spannung auftritt. Daher muss die aktuelle Spannung hochbeanspruchter Stellen der Kesselbauteile, an denen Ermüdung erwartet wird, laufend in kurzen Zeitabständen bestimmt werden (z. B. in Intervallen von 1 min), und zwar aufgrund gemessener Werte des Druckes p, der Temperaturdifferenz ∆t usw., so dass relative Maxima und Minima mit ausreichender Genauigkeit bestimmt werden können. B.3.2 Zylindrische oder kugelförmige Bauteile Entsprechend zu 13.4 von EN 12952-3 ist die aktuelle Spannung am inneren Lochrand eines zylindrischen Bauteiles σ αm dms 2ems p αt β Lt Et 1 - ν ∆t (B-1) ∆t (B-2) und für ein kugeliges Bauteil σ αm ANMERKUNG festgelegt. dms 2ems p αt β Lt Et 1 - ν Die Wandtemperaturdifferenz ∆t ist negativ, wenn die Temperatur gesteigert wird. ∆t ist in 13.2 von EN 12952-3 B.3.3 Andere Bauformen Die Berechnung der Spannung muss nach Anhang B von EN 12952-3 sowie den darin angegebenen Kerbfaktoren erfolgen. Seite 10 EN 12952-4:2000 B.4 Erkennung der Extremwerte der Spannung B.4.1 Allgemeines Die Niedriglastwechselermüdung, die nach diesem Anhang berechnet wird, ist nicht abhängig von der Haltezeit der Spannung oder der Zeit zwischen zwei Extremwerten der Spannung. Diese Effekte dürfen vernachlässigt werden. Dadurch ist es ausreichend, für diese Berechnungen nur die relativen Extremwerte der Spannung in ihrer zeitlichen Folge herauszufiltern und abzuspeichern. Dies ist ein sehr effektives Verfahren der Datenreduzierung. Hierzu ist es jedoch notwendig, die Spannung laufend aus gemessenen Werten zu berechnen. Nach jeder Messung und Spannungsberechnung kann aus den letzten drei Werten σ1, σ2, σ3 festgestellt werden, ob der vorletzte Wert σ2 ein relatives Extremum war. Wenn der Boolesche Ausdruck (σ1 < σ2 und σ3 < σ2) oder (σ1 > σ2 und σ3 > σ2) (B-3) "wahr" ist, dann ist σ2 ein relatives Maximum oder ein relatives Minimum der Vergleichsspannung und kann in der Folge der Extremwerte xi abgespeichert werden. B.4.2 Speicherung der Extremwerte © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Für die spätere Auswertung der Extremwertfolge ist es notwendig, auch die aktuell gemessene (oder anders bestimmte) Temperatur des Werkstoffes abzuspeichern, so dass die maßgebende Temperatur des zugehörigen Lastwechsels bestimmt werden kann. Ferner hat es sich als nützlich erwiesen, auch die Messwerte für den Betriebsdruck und die Temperaturdifferenz bei den Extremwerten sowie das Datum und die Uhrzeit abzuspeichern. Diese Daten können bei der Klärung nicht plausibler Ergebnisse helfen. Die Anzahl der Extremwerte, die je Tag oder je Woche auftreten, ist abhängig von der Betriebsweise (Grund- oder Spitzenlast). Ferner kann diese Anzahl für verschiedene Bauteile unterschiedlich sein. ANMERKUNG Ein Einspritzkühler kann fünf oder mehr große Lastwechsel in einer Stunde erleiden. Ein Heißdampfsammler des gleichen Kessels kann gleichzeitig weniger als einen Lastwechsel je Tag erfahren. Entsprechende Speicherkapazität sollte deshalb installiert werden. B.4.3 Löschen von Extremwerten, die zu kleinen Lastwechseln gehören Wenn ein Kessel bei konstanter Last betrieben wird, kann eine große Anzahl relativer Extremwerte als Folge kleiner Schwankungen und der Messwertstreuung auftreten. Solche Schwankungen verursachen keine Ermüdung und die zugehörigen Extremwerte können aus der Folge der Extremwerte gelöscht werden. Wenn das letzte Extremum zwischen den Werten des vorletzten und des vorvorletzten liegt und wenn die Differenz zwischen dem vorletzten und dem vorvorletzten kleiner ist als die elastische Schwingbreite ∆xe, dann kann das letzte Extremum und das vorletzte Extremum aus der Folge gelöscht werden. Mathematisch ausgedrückt: Wenn der Boolesche Ausdruck {(x1 < x2 und x1 ≥ x3) oder (x1 > x2 und x1 ≤ x3)} und {|x2 x3| ≤ ∆xe} (B-4) "wahr" ist, dann können die Extremwerte x1 und x2 aus der Folge gelöscht werden. Dies ist ebenfalls ein sehr effektives Verfahren zur Datenreduzierung. B.5 Erkennung von Lastwechseln Die Lastwechselzählung muss grundsätzlich nach der "Range-Pair-Methode"1) erfolgen (siehe [2], [3]). Nach diesem Verfahren hat ein Lastwechsel stattgefunden, wenn im Spannungs-Dehnungsdiagramm eine Hystereseschleife geschlossen wird (siehe Bild B-1). 1 ) Das Rain-Flow-Lastwechselzählverfahren basiert auf diesem Verfahren und kann ebenfalls benutzt werden, siehe Bild B-5. Seite 11 EN 12952-4:2000 Legende a Dehnung b 1 Block Bild B-1: Spannungs-Dehnungs-Verhalten nach Dowling [2] © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Inwieweit ein Lastwechsel stattgefunden hat, kann aus der Reihenfolge aller relativen Extrema bestimmt werden: Wenn eine Dehnungsänderung (oder ebensogut eine Spannungsänderung) von einer kleineren Änderung in umgekehrter Richtung unterbrochen wird, so wird diese kleinere Änderung eine geschlossene Hystereseschleife im Spannungs-Dehnungs-Diagramm bewirken. Die beiden beteiligten Extrema bilden einen Lastwechsel (siehe Bild B-2): Legende a Kaltstart b Lastabsenkung c Abschalten Bild B-2: Spannungs-Dehnungs-Verhalten und Lastwechselzählung schematisch Seite 12 EN 12952-4:2000 Das Verfahren zur Lastwechselerkennung aus der Folge aller relativen Extrema lässt sich mathematisch darstellen: Alle Gruppen von vier aufeinanderfolgenden relativen Extrema x1, x2, x3, x4 werden mittels des Booleschen Ausdruckes (x4 > x3 und x1 ≤ x3 und x2 ≤ x4) oder (x4 < x3 und x1 ≥ x3 und x2 ≥ x4) (B-5) untersucht (siehe Bild B-3). Falls der Ausdruck "wahr" ist, so bilden die beiden Extrema x2 und x3 einen Lastwechsel, der nach B.8 klassiert und im Feld der klassierten Lastwechsel aufaddiert wird (siehe Bild B-7). Lastwechsel mit einer kleineren Schwingbreite als der elastischen ∆xe ≈ 190 N/mm2 brauchen nicht aufaddiert werden. Die zu einem aufgefundenen (und aufaddierten) Lastwechsel gehörigen Extremwerte x2 und x3 sind aus der chronologischen Folge der Extremwerte zu streichen. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen LC = (x4 > x3 und x1 ≤ x3 und x2 ≤ x4) oder (x4 < x3 und x1 ≥ x3 und x2 ≥ x4) Bild B-3: Kriterium für einen Lastwechsel mit einer Schwingbreite ∆f = |x2 beim Range-Pair- und beim Rain-Flow-Verfahren x3| Der Vorgang der Lastwechselerkennung, Klassierung und Streichung der zugehörigen Extremwerte ist zu wiederholen, bis in der gesamten Folge der Extremwerte keine weiteren Lastwechsel mehr zu finden sind (siehe Bild B-4). © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Seite 13 EN 12952-4:2000 Legende a Vorherige Restextremwertfolge b Neue Extremwerte c Neue Restextremwertfolge Bild B-4: Beispiel für Lastwechselzählung B.6 Restextremwertfolge (RSE) Eine Folge, die keine geschlossenen Lastwechsel mehr enthält, wird "Restextremwertfolge" (RSE) genannt. Eine RSE besteht immer aus einer Schwingung mit einer ansteigenden Amplitude1), gefolgt von einer Schwingung mit kleiner werdenden Amplitude. Die RSE darf nicht gelöscht werden, sondern muss bei späteren Lastwechselzählungen in Rechnung gestellt werden, wie in Bild B-4 dargestellt. Wenn die Lastwechselzählung laufend während des Betriebes ausgeführt wird, braucht nur die aktuelle RSE gespeichert bleiben. Die Ermüdung, die von der RSE verursacht wird, kann nicht in gleicher Weise berechnet werden wie die der aufgefundenen Lastwechsel. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten zur Abschätzung: a) Die RSE wird bei der Ermüdungsberechnung vernächlässigt. Übrig bleibt dann das reine Range-Pair-Verfahren entsprechend Bild B-3 und B-4. b) Die Änderungen von Extremwert zu Extremwert werden als halbe Lastwechsel gezählt und die Änderung zwischen dem größten Maximum und dem kleinsten Minimum wird als kompletter Lastwechsel gezählt. Dies ist das Rain-Flow-Verfahren (siehe Bild B-5). 1 ) Es lässt sich zeigen, dass die relativen Extrema im ersten Teil der RSE mit der ansteigenden Amplitude niemals als Teil eines Lastwechsels erkannt werden können. Nur die Extremwerte im zweiten Teil, mit der abnehmenden Amplitude einschließlich dem größten Maximum und dem kleinsten Minimum in der Mitte der RSE können Teil eines künftigen Lastwechsels sein. Seite 14 EN 12952-4:2000 c) Es wird angenommen, dass die RSE die Unterbrechung einer sehr großen Änderung ist, die jedoch selbst nicht in Rechnung gestellt wird. In diesem Falle kann die RSE mit dem Range-Pair-Verfahren behandelt werden. Ferner kann die Lastwechselzählung nach Bild B-6 vereinfacht werden. In diesem Fall enthält die RSE nur noch die Schwingung mit abnehmender Amplitude. Dies ist eine wünschenswerte Datenreduzierung. Das Verfahren wird abgesichert durch die Erkenntnis, dass der erste Teil der RSE mit der ansteigenden Amplitude durch spätere Lastwechselerkennungen nicht beeinflusst werden kann. d) Beginnend mit der größten Schwingbreite in der RSE werden die vorausgegangenen und die folgenden Paare von Extremwerten (je ein Minimum und je ein Maximum) als Lastwechsel gezählt. e) Die größte Schwingbreite wird als Lastwechsel gezählt und die zugehörigen Extremwerte gelöscht. Dann wird wiederum aus der restlichen Folge die größte Differenz als Lastwechsel gezählt usw. Die ursprüngliche RSE muss hierbei allerdings gespeichert bleiben, so dass sie für spätere Lastwechselzählungen zur Verfügung steht. Alle diese Möglichkeiten sind in Bild B-5 dargestellt. In allen Fällen wurde die gleiche RSE verwendet. Die Anzahl und Größe der Extremwerte darin ist realistisch. Für einen Werkstoff mit einer Streckgrenze von 200 N/mm2, einer Bruchfestigkeit von 500 N/mm2 und bei einer Temperatur von 400 °C ergeben die verschiedenen Methoden bei diesem Beispiel die folgenden Ermüdungsschäden aus der RSE in Tabelle B.6-1. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Tabelle B.6-1: Ermüdungswerte Methode Ermüdung (Anteil der Lebensdauer) % a) 0,000 b) 0,268 c) 0,200 d) 0,188 e) 0,212 Seite 15 EN 12952-4:2000 Methode b) c) © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen d) e) Bild B-5: Möglichkeiten zur Abschätzung der Ermüdung aus der "Restextremwertfolge" (RSE) LC = (x3 > x2 und x3 > x1) oder (x3 < x2 und x3 < x1) Bild B-6: Kriterium für Lastwechselzählung bei Anwendung der Methode c) Seite 16 EN 12952-4:2000 B.7 Begrenzung der Anzahl der Restextremwerte Wenn das beschriebene Verfahren zur Lastwechselzählung angewendet wird, ist die Anzahl der Restextremwerte nicht begrenzt, weil die Differenz zwischen aufeinanderfolgenden Maxima und die Differenz zwischen aufeinanderfolgenden Minima beliebig klein sein kann. Für die Lastwechselzählung ist jedoch eine begrenzte Länge der RSE wünschenswert. Eine Möglichkeit ist es, die Länge der RSE beispielsweise auf 20 Extrema zu begrenzen. Wenn das 21. Extremum aufgefunden wird, wird die geringste Differenz zwischen zwei aufeinanderfolgenden Maxima oder zwei aufeinanderfolgenden Minima in der RSE gesucht. Ein Maximum und ein Minimum an dieser Stelle wird dann als Lastwechsel gezählt und die beteiligten beiden Extrema aus der RSE gelöscht. Auf diese Weise entsteht freier Platz für zwei neue Extrema. Die praktische Erfahrung hat gezeigt, dass die Anzahl der Extrema meistens bei 10 liegt. Mehr als 20 Extrema wurden nicht beobachtet, wenn das Lastwechselzählverfahren c) und Bild B-6 entspricht und Extremwerte, die zu Lastwechseln unter dem elastischen Bereich von etwa 190 N/mm2 gehören, nicht in der RSE gespeichert werden. B.8 Klassifizierung von Lastwechseln Die aufgefundenen Lastwechsel sind in Klassen der Spannungsschwingbreite 2fa und der Zyklustemperatur t* nach Tabelle B.8-1 aufzuaddieren (die Klassengrenzen hierin sind nur ein Beispiel). Die Spannungsschwingbreite 2fva (siehe Anhang B von EN 12952-3, Gleichungen (B-2) und (B-5)) ist 2fva = |x2 x3| (B-6) Die Berechnung für 2fa aus 2fva erfolgt nach Anhang B von EN 12952-3. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Die maßgebende Temperatur für einen Lastwechsel ist zu berechnen mittels t* = 0,75 Max {t(x2), t(x3)} + 0,25 Min {t(x2), t(x3)} wobei t(xi) die Werkstofftemperatur ist, die zur gleichen Zeit wie der Extremwert xi gemessen wurde. (B-7) Seite 17 EN 12952-4:2000 Tabelle B.8-1: Beispiel für Ermüdungsberechnung aus klassierten Lastwechseln Betreiber und Kesselanlage: XY Kraftwerk: XY Kessel: 4 Herstellnummer: 12345 Bauteil: Zwischenüberhitzer Sammler Werkstoff: Stahlgruppe 5.2 (10 CrMo 9 10) Betriebsdruck: 5,35 N/mm2 Betriebstemperatur: 521 °C Betriebsspannung: 36,6 N/mm2 Äußerer Durchmesser: 660 mm Wanddicke: 45 mm Berechnung bei arithmetischer Klassenmitte Datum: 31.03.99 2fa t* °C 2 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen N/mm ≥ 190 < 300 ≥ 300 < 390 ≥ 390 < 460 ≥ 460 < 510 ≥ 510 < 540 ≥ 540 < 560 ≥ 560 < 580 ≥ 580 DFk n1k N1k n2k N2k n3k N3k n4k N4k n5k N5k n6k N6k n7k N7k n8k N8k Σ i ni k Ni k Σ DFk k ≥0 < 100 3 1,0×109 5 912 000 2 233 000 0 119 000 0 82 600 0 67 500 0 58 100 0 50 400 ≥ 100 < 200 25 3,3×108 12 639 000 4 167 000 1 86 600 0 60 400 0 49 500 0 42 600 0 37 000 ≥ 200 < 300 333 8,0×107 91 406 000 51 111 000 12 58 000 10 40 700 4 33 400 1 28 900 0 25 100 ≥ 300 < 400 912 2,0×107 435 224 000 270 61 900 150 34 500 96 24 400 66 20 200 35 17 500 11 15 300 ≥ 400 < 500 1803 4,0×106 410 99 400 295 31 400 245 17 200 215 12 400 150 10 300 123 8 960 51 7 660 ≥ 500 617 584 000 51 31 600 25 11 400 24 6 570 48 4 860 61 4 100 80 3 610 18 3 200 0,0014 % 0,0054 % 0,1292 % 2,0505 % 8,0315 % 6,1030 % 16,324 % Seite 18 EN 12952-4:2000 B.9 Berechnung der Ermüdungsschädigung Die Ermüdung aus jeder Klasse i,k von Lastwechseln ist ∆DFi k = ni k/Ni k (B-8) Dabei ist ni k gezählte Anzahl von Lastwechseln in der Klasse i,k Ni k Lastwechselzahl bis zum Anriss in der Klasse i,k. Ni k ist entsprechend Bild B-9 in Anhang B von EN 12952-3 zu berechnen. Die Werte für 2fa und t* können mittlere Werte zwischen den Klassengrenzen sein. Die Art der Mittelung (arithmetisch oder logarithmisch) ist auf dem Berechnungsblatt zu vermerken. Die gesamte Ermüdungsschädigung ist dann DF DF RSE i k ∆ DFi k (B-9) Hierin ist DF RSE die Ermüdungsschädigung, die durch die RSE verursacht wird. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen B.10 Genauigkeit und Plausibilität der Messwerte Die Genauigkeit der Messung des Druckes, der Wandtemperaturdifferenz und anderer Größen, die direkt proportional zur Spannung sind, muss innerhalb von 3 % liegen. Die Messung der Temperaturdifferenz ist besonders kritisch. Die Messausrüstung muss mit einer garantierten Genauigkeit bestellt werden. Es können jedoch darüber hinaus Fehler bei der Temperaturmessung auftreten. Ein ausgezeichneter Wärmekontakt zwischen Material und Spitze des Thermoelementes ist erforderlich. Wenn die Wandtemperaturdifferenz nicht mit zufriedenstellender Genauigkeit gemessen werden kann, sollte sie rechnerisch direkt aus der Folge der gemessenen Temperaturen bestimmt werden. Die Temperatur selbst hat nur einen geringen Einfluss auf das Ergebnis der Ermüdungsberechnungen. Eine Genauigkeit von 10 K ist hier ausreichend. Die Plausibilität gemessener Werte, die für die Ermüdungsberechnung mit automatischen, rechnergesteuerten Anlagen benutzt werden, muss laufend geprüft werden. Die einfachste Methode besteht darin, Grenzwerte festzulegen und Grenzen für die Transienten. Soweit dies möglich ist, sollte jedoch besser laufend ein Vergleich mit anderen Messwerten erfolgen. Literaturhinweise [1] PD 6539 Guide to methods for the assessment of the influence of crack growth on the significance of defects in components operating at high temperatures [2] Dowling, N. E.: Fatigue Life and Inelastic Strain Response under Complex Histories for an Alloy Steel. Journal of Testing and Evaluation, Vol 1 No. 4, July 1973, pp. 271/87 [3] VdTÜV-Merkblatt Dampfkessel 451-87/1, 05/87, Verlag TÜV Rheinland, Köln 1987 © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. 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Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen August 2002 DEUTSCHE NORM Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten Teil 6: Prüfung während der Fertigung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile Deutsche Fassung EN 12952-6:2002 EN 12952-6 ICS 27.040 Water-tube boilers and auxiliary installations — Part 6: Inspection during construction, documentation and marking of pressure parts of the boiler; German version EN 12952-6:2002 Chaudières à tubes d’eau et installations auxiliaires — Partie 6: Contrôles pendant la construction, documentation et marquage des parties sous pression de la chaudière; Version allemande EN 12952-6:2002 Die Europäische Norm EN 12952-6:2002 hat den Status einer Deutschen Norm. © DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Leitfaden Druckgerätesicherheit in Europa - Normen für Dampfkesselanlagen Nationales Vorwort Diese Deutsche Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 12952-6:2002 „Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten — Teil 6: Prüfung während der Fertigung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile“. Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 269 „Großwasserraum- und Wasserrohrkessel“ erarbeitet. Der für die deutsche Mitarbeit zuständige Arbeitsausschuss im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ist der als Spiegelausschuss eingesetzte Arbeitsausschuss GA 269 „Dampfkessel“ des Normenausschusses Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD). Für den Fall einer undatierten Verweisung im normativen Text (Verweisung auf eine Norm ohne Angabe des Ausgabedatums und ohne Hinweis auf eine Abschnittsnummer, eine Tabelle, ein Bild usw.) bezieht sich die Verweisung auf die jeweils neueste gültige Ausgabe der in Bezug genommenen Norm. Für den Fall einer datierten Verweisung im normativen Text bezieht sich die Verweisung immer auf die in Bezug genommene Ausgabe der Norm. Fortsetzung 33 Seiten EN Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. © DIN Deutsches Institut für Normung e.V. . Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Ref. Nr. DIN EN 12952-6:2002-08 Preisgr. 14 Vertr.-Nr. 2314 EN 12952-6 EUROPÄISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE Mai 2002 ICS 27.040 Deutsche Fassung Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten Teil 6: Prüfung während der Fertigung; Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile Water-tube boilers and auxiliary installations — Part 6: Inspection during construction; documentation and marking of pressure parts of the boiler Chaudières à tubes d'eau et installations auxiliaires — Partie 6: Contrôles pendant la construction, documentation et marquage des parties sous pression de la chaudière Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 15. Mai 2002 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung de