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Gebührenordnung UJKC 2016

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Gebührenordnung
des UJKC Potsdam e.V.
Gültig ab 01.01.2016
Auf der der Delegiertenversammlung vom 05.11.2015 wurden die nachfolgend aufgeführten
Mitgliedsbeiträge beschlossen.
Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Mitglieder als:
Regelbeitrag pro Kalendermonat 27,50 €.
Ermäßigter Beitrag
pro Kalendermonat 17,50 € für
-
ALG I und II Empfänger einschl. deren Kinder bei entsprechendem Nachweis
Mitglieder für das Training in Kita`s oder in SchulAG`s
pro Kalendermonat 5,00 € für
-
Mitglieder die als ehrenamtliche Trainer für den Verein tätig sind, auch in der
trainingsfreien Zeit
Passives Mitglied
pro Kalendermonat 5,00 €
Der Antrag zur Einordnung als passives Mitglied ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
Die Einordnung als passives Mitglied erfolgt ab dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem der
Antrag eingegangen ist.
Eine rückwirkende Einordnung ist nicht möglich.
Ein Mitglied ist passives Mitglied, wenn es vom Zeitpunkt der Antragstellung, an, künftig in
mindestens 9 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen
kann/wird.
Familienbeitrag
Bei mindestens zwei Mitgliedern im Regelbeitrag zahlt das3. Mitglied einer Familie den
ermäßigten Beitrag in Höhe von 17,50 € und jedes weitere Mitglied der Familie den Beitrag für
ein passives Mitglied.
Bei Beendigung oder Verlust der Mitgliedschaft entfällt immer der zahlenmäßig geringste
Beitrag, unabhängig von der Höhe des dem jeweiligen Familienmitglied zugeordneten Beitrags.
Beitrag Fördermitglied
mindestens 10,00 EUR pro Monat
Aufnahmegebühr
einmalig 27,50 EUR bei Aufnahme als Mitglied mit Regelbeitrag, Fördermitglied
einmalig 17,50 EUR bei Aufnahme als Mitglied mit ermäßigtem Beitrag
UJKC_01.01.2016
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