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In a nutshell

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Internationale Umweltpolitik I
INTERNATIONALE UMWELTPOLITIK I
Dozent: Dr. Albrecht Bossert - albrecht.bossert@wiwi.uni-augsburg.de
Gliederung der Lehrveranstaltung:
1. Problemstellung der internationalen Umweltpolitik
2. Theoretische Grundlagen der internationalen Umweltpolitik (Spieltheorie, Public Choice Theorie)
3. Ziele, Prinzipien und Instrumente internationaler Umweltpolitik
4. Institutionen der internationalen Umweltpolitik
5. Praxis der internationalen Umweltpolitik
1. DIE PROBLEMSTELLUNG DER INTERNATIONALEN UMWELTPOLITIK
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Globale Umweltprobleme (Def.) = Veränderungen in der Atmosphäre, den Ozeanen und an
Land, die dadurch gekennzeichnet sind, dass ihre Ursachen (in)direkt menschlichen Aktivitäten
zuzuschreiben sind, dass hierdurch Auswirkungen auf die natürlichen Stoffwechselkreisläufe, die
aquatischen und terrestrischen Lebensgemeinschaften und auf Wirtschaft und Gesellschaft entstehen, die zu ihrer Bewältigung der internationalen Vereinbarungen (Kooperation) bedürfen.1
Internationale Umweltpolitik = Gesamtheit aller internationalen (grenzüberschreitenden) Maßnahmen und Vereinbarungen, die zum Ziel haben, globale Umweltprobleme zu lösen/ zu entschärfen
Allgemein: Internationale Umweltprobleme
- Nachbarschaftskonflikte im grenznahen Bereich (bspw. AKW an Grenze)
- Unterlieger-Oberlieger-Probleme (bspw. Rheinverschmutzung)
Reichweite
- Phänomene weiträumiger Schadstofftransporte (bspw. saurer Regen)
- Weltumspannende „globale“ Probleme (bspw. Ozonloch, Treibhauseffekt)
Insb. Unterscheidung in 5 zentrale Probleme
Problem 1: Globaler Klimawandel/ Veränderung des Weltklimas
• Klimawirksame Spuren-/ Treibhausgase (CO2, Methan, Ozon, FCKW, Stickoxide)
→ weltweit größte Abgasemittenten: China > USA > Indien > Russland > Japan > Deutschland
• Klimaerwärmung um >2,5% → extreme ökologische und ökonomische Schäden
- Zunahme der Wetterextreme (Wasserversorgung, Verwüstung)
- Abnahme landwirtschaftlich nutzbarer Flächen (Desertifikation)
- Gesundheitliche Auswirkungen
- Soziale Folgen: Migration, Armut, Hunger, …
• Gegenmaßnahmen zum Klimawandel:
- Energieeinsparung (z.B. Dämmung von Häusern, Mobilität)
- Erhöhung der Energieeffizienz (z.B. höherer Wirkungsgrad von Kraftwerken)
- Strukturelle Änderungen beim Energieeinsatz (z.B. kohlenstoffarme, erneuerbare Energien)
- Geologische Speicherung von CO2 (aber: erheblicher Energieaufwand & Erdbewegungen)
- Verwendung von CO2 als Rohstoff (z.B. Carbon-Faser Technologie, synthetische Kraftstoffe)
- CO2 Senken = natürliche Gebiete zur Speicherung (z.B. Wälder, Moore)
Möglichkeit: CO2 als Rohstoff zu verwenden (auch in Region Augsburg relevant)
—> CO2 in Carbon-Fasern zusammenbinden —> Material ähnlich wie Metall, jedoch leichter und stabiler —> deshalb einsetzbar für z.B. Flugzeugbau
Problem 2: Schädigung der Ozonschicht
• Ausgangspunkt: industrielle Anwendung der FCKWs → Aufstieg in die Stratosphäre & Reaktion mit
Ozon-Molekülen → Abbau der Ozonschicht insb. über Arktis und Antarktis → Entstehung der
Ozonlöcher & erhöhte UV-Einstrahlung (Sonnenbrände, Alterung, Augenprobleme, …)
• Rasche Reaktion & Kollaboration der Weltgemeinschaft
- 1985: Wiener Konvention
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Quelle: Wissenschaftlicher Beirat Globale Umweltveränderungen → Beratungsgremium der Bundesregierung
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Internationale Umweltpolitik I
1987 Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht
➔ Vereinbarung zur wesentlichen Einschränkung des FCKW Ausstoßes, auf Nachfolgekonferenzen Produktionsstopp für FCKWs, Fonds mit finanziellen Mitteln für ärmere Länder
➔ Erfolgsbeispiel im Bereich der internationalen Umweltpolitik
Problem 3: Verlust der Biodiversität
= tägliches Aussterben von Tier- und Pflanzenarten
• Problematik beim Verlust der biologischen Vielfalt
- Zerstörung des „Erbes der Menschheit“ (= Wert an sich)
- Profit durch Artenvielfalt (Ernährung, Arzneimittel, Produktion, …)
- Je größer die Anzahl und Vielfalt an Arten, desto wahrscheinlicher die Anpassung der meisten
Arten an gewandelte Umweltbedingungen
• Gründe für den Verlust biologischer Vielfalt:
- Wachstum der Weltbevölkerung (exponentiell!)
- Abholzung von Wäldern, insb. tropischen Regenwäldern
- Monokulturen statt Mischkulturen
- Trockenlegung von Mooren für Landwirtschaft
Problem 4: Verlust an landwirtschaftlich nutzbaren Flächen
Hauptgründe
• Klimawandel
- Desertifikation, z.B. Ausdehnung der Sahara in Richtung der afrikanischen Savannen, die zuvor landwirtschaftlich nutzbar waren
• Exponentielles Bevölkerungswachstum
- Mehr benötigte Flächen für Nahrungsmittelanbau & intensivere Nutzung des Bodens
➔ Teufelskreis
Problem 5: Internationaler Handel mit gefährlichen Abfällen
• Hintergrund: International unterschiedliche Umweltstandards für den Umgang mit gefährlichen
Abfällen mit entsprechenden Kosten → Handel mit Abfällen Verlagerung des Müllproblems in andere Länder mit dort teils erheblichen Konsequenzen, z.B. Verunreinigung des Grundwassers
• Baseler Konvention über die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Sonderabfällen
und ihrer Beseitigung (1989)
- Problem: Weiterer Nachbesserungsbedarf/ Kontrollproblem → Was zählt als Abfall?
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2. THEORETISCHE GRUNDLAGEN DER INTERNATIONALEN UMWELTPOLITIK
Interpretation internationaler Umweltbeziehungen aus Sicht von Spieltheorie und Public-Choice-Theorie
2.1 Die Konstellation des Gefangenendilemmas (Kronzeugenregelung)
• Individuelle Rationalität erfordert Streichung strikt dominierter Strategien: beide gesetehen→ hohe Gefängnisstrafe für beide
• Kollektive > individuelle Rationalität
• →Jeweils drittbeste Lösung des Problems
Nutzenfunktion: W(N,C) > W(C,C) > W(N,N) > W(C,N)
W(N,C) optimal für Land 1 = Trittbrettfahrer
W(C,C) gegenseitige Kooperation
W(N,N) beidseitig keine Kooperation
2.2 Die Konstellation des Chicken Game
• Beispielsituation: Autofahrer auf schmaler Küstenstraße → Wer soll abbremsen (= Chicken sein)?
• Unterschied Gefangenendilemma: beide möchten in jedem Fall überleben → (N,N) vermeiden!
Nutzenfunktion: W(N,C) > W(C,C) > W(C,N) > W(N,N)
• Im Zweifel engagiert sich ein Land allein!
Beispiel: Austritt der USA aus Kyoto-Abkommen → Übernahme der Chicken Rolle durch die EU
—> EU überlegte auch auszusteigen
—> setzte Kyoto-Abkommen final jedoch auch ohne
USA durch und nahm die Kosten einseitig auf sich
—> wenn sich keiner engagiert droht Katasprophe, deshalb
lieber alleinig Kostenübernahme der EU als gar keiner
2.3 Effizienzgewinne internationaler Umweltkooperation
Maximierung der nationalen umweltbezogenen Wohlfahrt
• Entscheidung ob mehr/ weniger Einsatz für die Umwelt → graduelle Entscheidungen
• Modell:𝐦𝐚𝐱 𝑾𝒊 wobei 𝑾𝒊 = 𝑩𝒊 (𝑸) − 𝑪𝒊 (𝒒𝒊 )
- B = Benefit der Vermeidungsmaßnahmen aller Länder
- C = Kosten pro Land W = Wohlfahrt
Abnehmender Grenz-Vermeidungsnutzen (GVN)
Zunehmende Grenzvermeidungskosten:
➔ Lösungsansatz nach Maximierung der nationalen Wohlfahrt:
𝑮𝒓𝒆𝒏𝒛𝒗𝒆𝒓𝒎𝒆𝒊𝒅𝒖𝒏𝒈𝒔𝒏𝒖𝒕𝒛𝒆𝒏 = 𝑮𝒓𝒆𝒏𝒛𝒗𝒆𝒓𝒎𝒆𝒊𝒅𝒖𝒏𝒈𝒔𝒌𝒐𝒔𝒕𝒆𝒏
𝒅𝑩 𝒅𝑪
=
𝒅𝒒 𝒅𝒒
(über alle Länder betrachtet:
)
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Erläuterung der Graphen: Anfangs steigt der Vermeidungsnutzen noch sehr an, irgendwann bringt die Erhöhung der Vermeidungsmenge
jedoch nichts mehr; die Kosten steigen irgendwann extrem (exponentiell) an —> positiver Effekt nimmt in a nutshell also exponentiell ab!
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Internationale Umweltpolitik I
Implikationen einer kooperativen Lösung im Vergleich zur nicht-kooperativen Lösung
• Effizienzgewinne internationaler Umweltkooperationen I
Graphik 3 (global) = Aggregation der Länder 1 und 2
globales
Wohlfahrtsmaximum
Länder sind bereit Kosten bis hierhin (y-Achse
des Wohlfahrtmaximums) zu akzepzieren
(global)
(Niveaueffizienzgewinn)
•
nationale Wohlfahrt = links; globale Wohlfahrt = rechts
Reaktionsfunktionen
- Warum sollen sich Länder aufgrund von Wohlfahrtsgesichtspunkten für Kooperation entscheiden?
- R1(q2) → Land 1 reagiert auf die Vermeidungsmenge von Land 2 (und umgekehrt)
- q2‘: hohe Vermeidungsmenge von Land 2 & niedrige Vermeidungsmenge von Land 1
- q2‘‘: niedrige Vermeidungsmenge von Land & hohe Vermeidungsmenge von Land 1
(Nash-Gleichgewicht)
•
Effizienzgewinne internationaler Umweltkooperation II
- D: optimale gegenseitige Anpassung an die Vermeidungsmengen
- U-förmiger Verlauf der Indifferenzkurven → alles unterhalb der IK ist mit geringerer Wohlfahrt
eines Landes verbunden, da das andere Land eine zu niedrige Vermeidungsmenge hat
--> von B zu A: Wohlfahrt des Landes 1 nimmt zu und von Land 2 nimmt ab
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Wohlfahrtswirkungen internationaler Umweltkooperation
Internationale Umweltpolitik I
zu beachten in der Praxis: Länder mit langen Küstenabschnitten beispielsweise mehr vom steigenden
Meeresspiegel betroffen als Länder im Inland
—> Warum sollten sich Länder im Inland hier überhaupt beteilligen? —> Abweichen von Nash + Transferzahlung
•
Wohlfahrtswirkungen internationaler Umweltkooperation in Verbindung mit Transferzahlungen:
•
Nash-Verhandlungslösung:
Transferzahlung = Seitenzahlung
Hyperbel: je geringer
das Produkt ist,
desto näher ist sie
am Ursprng
D = Drohpunkt
—> ! bei Steigung der Geraden von -1
liegt immer eine optimale Lösung !
2.4 Kooperation auf der Grundlage unterschiedlicher nationaler Machtpositionen
Unterschiedliche nationale Machtpositionen
spielen bei Umweltverhandlungen eine Rolle:
- Mächtige Länder mit Interesse an Übergewichtung ihrer eigenen Wohlfahrt
- Herunterspielen des Nutzens von Umweltmaßnahmen und Übergewichtung der Kosten für mächtige Länder (Gewichtungsfaktor)
→ Optimierung nicht mehr anhand von tatsächlichem Nutzen und Kosten
→ Abweichung von der Maximierung der
globalen Wohlfahrt
—> akzeptieren von Kosten bis zur Höhe des Nutzen
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2.5 Kooperation im Fall zwischenstaatlicher Multibeziehungen
• Fallbeispiel: Vermeidungsnutzen aus Lösung des internationalen Umweltproblems nur für ein
Land, wobei Lösung des Umweltproblems nur durch gegenseitige Kooperation möglich
• „Ökonomischer Normalfall“: Länder sind unterschiedlich stark von Umweltveränderungen betroffen
• z.B.: Anstieg des Meeresspiegels für pazifische Inselstaaten vs. die Schweiz
Beispiel: Chemiefabriken in Basel und Freiburg leiten
giftige Abfallstoffe in den Rhein
Land 1 = Freiburg; Land 2 = Schweiz
Rhein fließt zuerst durch Schweiz dann nach Freiburg
•
C = Kosten
B = Nutzen
Zustandekommen umweltpolitischer Kooperation:
Fall 1:
Fall 2:
2.6 Interpretation internationaler Umweltbeziehungen aus der Sicht der Public Choice Theorie2
• Ausgangspunkt: Vier gesellschaftlichen Gruppen in einer bestimmten Angelegenheit
1) Politiker: Interesse an Wiederwahl
2) Bürokraten: Interesse an Arbeitsplatzsicherheit, Entlohnung und Prestige sowie Ausweitung des
staatlichen Budgets
3) Wähler: Eigeninteresse sowie gesellschaftspolitische Interessen maßgeblich für Wahlverhalten
4) Interessensverbände: Vertretung und Bündelung gesellschaftlicher Interessen bei der gesellschaftlichen Meinungsbildung
• Unterschiedliche Positionen verschiedener Länder aus Sicht der Public Choice Theorie
- Länder der Europäischen Union:
➢ Maßgeblicher Einsatz für Kooperation zur Lösung von Umweltfragen, z.B. Kyoto-Abkommen, freiwillige Selbstverpflichtungen und Einhaltung der Ziele
➢ Grund: Umweltbewusstsein der Wählerschaft
- Umbrella Staaten:
➢ „unter dem Schirm der USA“ & demensprechend ablehnende Position zu Umweltabkommen aufgrund Sorge vor geringerem wirtschaftlichem Wachstum durch Umweltschutz
➢ z.B. Kanada, Australien, Japan, Russland
- Entwicklungs- und Schwellenländer:
➢ oft schon jetzt starke spürbare Konsequenzen durch Veränderung des Klimas, daher
grundsätzlich Umweltbewusstsein und Europa-nahe Positionen
➢ Wunsch: Kostenübernahme durch Industrienationen
➢ z.B. Oasis-Staaten/ Inselstaaten im Pazifik
- Erdölproduzierende Länder:
➢ Bewusstsein über Gefährdung ihres Geschäftsmodells je stärker der Wandel in Richtung
erneuerbare Energien → eher Abneigung von Umweltkooperation
- China:
➢ Mittlerweile gesteigertes Umweltbewusstsein (insb. da Smog)
➢ Verbleib im Pariser Klimaabkommen trotz Austritt der USA
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Public Choice Theorie = Neue Politische Ökonomie: Theorien und Forschungsgebiete, die politisches Verhalten, Entscheidungsprozesse und Strukturen mittels der Methodik der Wirtschaftswissenschaft erklären.
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Internationale Umweltpolitik I
3. ZIELE, PRINZIPIEN UND INSTRUMENTE INTERNATIONALER UMWELTPOLITIK
3.1 Ziele
1. Vermeidung einer gefährlichen Erwärmung3 der Erdatmosphäre
2. Erhaltung der Ozonschicht in der Stratosphäre
3. Erhaltung biologischer Vielfalt (Biodiversität)
4. Schutz/ Erhaltung landwirtschaftlich nutzbarer Böden
5. Kontrolle des internationalen Handels mit gefährlichen Abfällen
3.2 Prinzipien internationaler Umweltpolitik
a) Verursacherprinzip
• Derjenige, der durch seine wirtschaftliche Aktivität Dritte/ die Allgemeinheit schädigt, hat für die
Kosten/ Schäden zu haften.
• Bspw. Emissionen eines Chemiekonzerns → = negative externe Effekte (Marktmangel), da keine
Bepreisung der Kosten durch die Umweltverschmutzung
➔ Internalisierung = beste Lösung im Fall von negativen externen Effekten
b) Nutznießer-Prinzip (Gemeinlastprinzip)
• Geschädigten/ Allgemeinheit tragen die Kosten von Umweltschäden.
• Oft: Verursacherprinzip nicht anwendbar → Land 1 bezahlt Land 2 dafür, dass es Umweltschädigung unterlässt
- z.B. Chemieunternehmen in der Schweiz verseucht das Wasser, sodass kein Fischfang in
Deutschland mehr möglich → Deutschland übernimmt Kosten
- Ablagerung von Atommüll im Japanischen Meer durch UdSSR → Geldzahlungen von Japan an
UdSSR (gescheitert!)
- Versenken sowjetischer Atom-U-Boote in der Ostsee → Bergung und Sicherung durch Deutschland (gescheitert: keine Abholung der geborgenen U-Boote durch Russland)
• ABER: keine Korrektur des Marktmangels, weiterhin zu hohe Produktionsgewinne → secondBest-Lösung bei negativen externen Effekten
• Nutznießer-Prinzip als optimale Lösung bei positiven externen Effekten,
- Z.B. Brasilien und Regenwald für CO2 Speicher, Sauerstoffproduktion und Biodiversität → Profit
für gesamte Weltgemeinschaft → im Verhältnis zum riesigen „Flächenverbrauch“ durch den Regenwald viel zu geringer Profit für BR (Markunvollkommenheit) REDD-Abkommen
c) Vorsorgeprinzip
• Maßnahmen zum Vorbeugen von erheblichen Umweltproblemen
- z.B. Vorsorgemaßnahmen für Öltanker, die EU-Häfen ansteuern (z.B. Doppelwand)
- Vorsorgemaßnahmen gegen Folgen des Klimawandels: Umleitung von übersteigenden Flüssen,
Wasserspeicher, Brunnen, uvm.
d) Kooperationsprinzip
• Sind grenzüberschreitende Umweltprobleme zu befürchten, müssen die betroffene Bevölkerung
informiert und geeignete Lösungskonzepte in Kooperation erarbeitet werden.
• Negativbeispiel: GAU in Tschernobyl zunächst keine Informierung des Westens über das Unglück
→ später Verankerung des Prinzips der rechtzeitigen Information in Umweltverträgen
• Auch: Bürgerbeteiligung bei Entscheidungsfindung und -umsetzung
- z.B. Strom-Oberleitungen, Windkraftanlagen
Prognose eines Punktes, an dem Kosten durch Schäden des Klimawandels > Kosten von Klimaschutzmaßnahmen → Punkt der „gefährlichen Erwärmung“ (Nicholas Stern, Auftrag Regierung des UK)
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e) Prinzip der Markt- bzw. Ordnungskonformität
• Maßnahmen der Umweltpolitik sollen sich an der Wirtschaftsordnung eines Landes orientieren,
bspw. Deutschland:
1. Vorrang des Marktes vor staatlichen Eingriffen (Markreaktion von selbst? z.B. Bio-Trend)
2. Vorrang Marktkonformer Instrumente (Veränderung Rahmenbedingungen, z.B. Gütesiegel)
3. Markt-inkonforme Instrumente (Preis- und Mengeneingriffe, z.B. Atomausstieg, Umweltzonen)
3.3 Instrumente
a) Handelbare Emissionsrechte
• Mögliche Kriterien für die Zuteilung von handelbaren Emissionsrechten:
- Historische Emissionsmengen (z.B. Kyoto-Abkommen, Orientierung an 1990) → Entwick—> Werte basierend auf dem Ausgangszeitpnkt
lungsländer sollen von Anfang an „grün“ werden
- Aktuelle Emissionswerte (z.B. Vorschlag Obamas bei Pariser Abkommen, 2015) → Nachteil
derer, die bereits Maßnahmen zum Umweltschutz ergriffen haben
- Einkommen/ Produktion in einem Land (BIP)
- Pro-Kopf-Zuteilung/ Bevölkerungsbezogene Kriterien → Nachteil: Begünstigung von Emissionshandel zwischen bevölkerungsreichen, armen Staaten und dem Westen
- Zahlungsbereitschaft: Je niedriger die Zahlungsbereitschaft eines Landes für UmweltschutzMaßnahmen, desto mehr Emissionsrechte erhält es. (Länder mit intrinsischer Motivation für Umweltschutz müssen nicht noch extrinsisch motiviert werden.)
- Nutzen & Kosten: Länder mit niedrigem Nutzen und höheren Kosten bekommen mehr Emissionsrechte als Länder mit hohem Nutzen und niedrigen Kosten → Anreiz
- Kombination aus mehreren Kriterien
• Steuerungswirkung handelbarer Emissionsrechte (Verkauf von Emissionsrechten)
Verkauf von Emissionsrechten
Kauf von Emissionsrechten
!!
Erlös aus Verkauf der Rechte Kosten für eigene zusätzliche
Vermeidungsmaßnahmen = Gewinn
quasi Käuferrente, da Käufer hier einspart
Vermeidungskosten = Preis der
gehandelten Emissionsrechte
Emissions
rechte
zukaufen
Emission
srechte
verkaufen
Vermeidung
- Kosten Emission > Vermeidung
- Preis Emissionsrechte > Vermeidungskosten
- Zukauf wo Vermeidung > Emissionspreise
- Emissionen möglich, aber nicht sinnvoll
- Unterschiedliche Verläufe der Vermeidungskosten → Unternehmen mit günstigem Verlauf
werden zu Verkäufern, Unternehmen mit ungünstigem Verlauf werden zu Käufern → Weltweiter Handel von Emissionsrechten → globale Kosteneffizienz (weltweite Vermeidung
zu den geringsten Kosten)
- Aber:
➢ Schwere Einigung auf Betrag der Restmenge CO2, die noch emittiert werden darf
➢ Schwere Einigung auf Zeitplan
➢ Schwere Einigung auf national zugeteilte Mengen
➢ Hoher Aufwand bei der Durchführung des Emissionshandels
➢ Hoher Verwaltungsaufwand der Umsetzung und Kontrolle
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*Industrieländer kaufen Emissionsrechte bei Entwicklungsländern —> Anreiz zur Vermeidung auf beiden Seiten
(Entwicklungsländer können so mehr an Rechten verkaufen und Industrieländer müssen weniger einkaufen)
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b) Internationale Emissionsbesteuerung
Vorteile
• Ersparnis des Aufwands der Verteilung
von Emissionsrechten
• Ergebnis: global (kosten-) effiziente Verteilung, da Zahlung der Steuer, wenn Kosten
des Klimaschutzes > Klimaschutzmaßnahmen, sonst Reduktionsmaßnahmen
Internationale Umweltpolitik I
Nachteile
• Anspruch der Nationalstaaten auf Steuersetzungshoheit
• Unmöglichkeit eines international einheitlichen Steuersatzes aufgrund unterschiedlicher Währungswerte
(Nicht-Verschlechterungsbedingung!)
Lösungsansätze für die Probleme:
• Erhebung und individuelle Gestaltung der Steuer durch die Nationalstaaten
• Rückverteilung der Steuereinnahmen für Umweltschutzprojekte
beispielsweise 30$ pro Tonne CO2 für die
USA ein ganz anderer Betrag als für Nepal
c) Gemeinsame Umsetzung von Klimaschutzprojekten
• Investoren aus Industrieländern erhalten die Möglichkeit zur Betreibung von Vermeidungsaktivitäten auch in anderen …
… Industrieländern → Joint Implementation
… Entwicklungsländern → Clean Development Mechanism
Nachteile/ Kritik
- Möglichkeit zum Freikauf von der umweltpolitischen Verantwortung auf Kosten des globalen
Südens
- Problem der Kontrollierbarkeit (bspw. TÜVSkandal über Schein-Nachhaltige Fabrik in Indonesien)
- Antizipation solcher Projekte durch Entwicklungsländer →bewusster Kauf/ Aufbau von alten
Techniken zur anschließenden Einladung von Investoren & Innovationshemmnis durch Erwartungshaltung
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Vorteile für das Gastland
- Technischer Fortschritt (bspw. Ersetzen eines
ineffizienten Diesel-Generators durch Solarpanels)
- Allgemeiner Nutzen aus Investitionstätigkeit
→ Arbeitsplätze
→ Tourismus/ Gastronomie
→ Ausbildungsmaßnahmen
- globale Kosteneffizienz
- langfristige Kostenreduktion für das Gastland
Vorteile für den Investor
- niedrigere Komplexität technischer Prozesse →
vereinfachte CO2 Reduktion (oft geringere
Grenzvermeidungskosten im Ausland)
- Erarbeitung von handelbaren Emissionsrechten
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Internationale Umweltpolitik I
= United Nations Educational, Scientific & Cultural Organization
- Bildungsprojekte, insb. in Ländern des globalen Südens
➢ Bessere Job Aussichten statt Landwirtschaft
➢ Steigerung des Umweltbewusstseins
WHO
= World Health Organisation
- Insb. relevant in heißen Klimazonen wegen der zunehmenden Verbreitung von
Tropenkrankheiten
IPCC
= International Panel on Climate Change
- Vereinigung von Wissenschaftlern
- Sammlung von aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen im Bereich Klima &
Umwelt & Weitergabe der Informationen an die Politik
CSD
= Comission for Sustainbale Development
- UN-Kommission
- „Forum für Erfahrungsaustausch und internationale Lerngemeinschaften“
• Kritik an den supranationalen Organisationsstrukturen:
- Keine adäquate Struktur zum Aufbau von Strukturen zur kooperativen Problembewältigung
- Fehlende Ressourcen
- Kein Mandat/ keine Berechtigung zum energischen Eingreifen
- Kein elementarer Einfluss auf das globale umweltpolitische Geschehen
- Zu geringer Grad an Vernetzung
• Vorschlag des WBGU: Etablierung einer globalen Umweltorganisation
UNESCO
—> Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
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5. PRAXIS DER INTERNATIONALEN UMWELTPOLITIK
a) Abkommen zwischen Nachbarstaaten (z.B. Abkommen der Bodensee-Anrainerstaaten, RheinAnliegerstaaten, Nordsee/ Ostsee/ Mittelmeer Anrainer)
b) Abkommen für bestimmte(n) Kontinent/ Weltregion (z.B. Umweltabkommen auf europäischer
Ebene)
c) Abkommen auf globaler Ebene (z.B. Kyoto Abkommen, Abkommen von Montreal zum Schutz
der Ozonschicht)
5.1 Internationale Umweltabkommen zwischen Nachbarstaaten
• Beispiel Bodensee
- Rahmenbedingungen
➢ Bodensee als Trinkwasserreservoir und beliebte Tourismusregion sorgt für hohe Kooperationsbereitschaft der beteiligten Bundesländer und Kantone
- Umweltprobleme
➢ Ab 1950: steigender Phosphatgehalt durch zunehmenden Einsatz von Pestiziden
- Chronologie der Ereignisse
➢ 1959: Gründung der „Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee“ →
Feststellung von Ursachen der Verschmutzung und Erarbeitung von Lösungsansätzen
➢ 1966: Einigung auf Verfahren zur Beilegung von Interessenskonflikten5
➢ 1967: Programm zur Reinerhaltung des Bodensees
• Beispiel Rheinanliegerstaaten
- Umweltprobleme
➢ Wasserverschmutzung durch ungeklärte Abwasserflüsse
➢ Chemieunternehmen an den Ufern des Rheins in CH und DE
➢ Intensive Rhein-Schifffahrt
➢ Hohe Salzbelastung des Wassers durch Kalibergbau im Elsass
- Chronologie der Ereignisse
➢ Ab 1954: informelle Treffen zwischen Rheinanliegerstaaten
➢ 1963: „Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung“
➢ 1970: Zusammenschluss regionaler Verbände von Wasserversorgungsunternehmen zur
Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Wasserversorger im Rheineinzugsgebiet
➢ 1972: erstes Zusammentreten der Ministerkonferenz der Rheinanliegerstaaten
➢ 1976: Zwei Übereinkommen:
o Schutz des Rheins gegen die Verunreinigung durch Chemie (in Kraft seit 1979)
o ... und Chloride (1985) → Ratifizierung 9 Jahre lang rausgezögert durch FR
➢ 1986: Unfälle im Basler Chemieunternehmen Sandoz und weiteren Chemiewerken in DE
o Freisetzung chemischer Abfälle in den Rhein mit Massen-Fischsterben
o Waren diese Unfälle alle zufällig? → „Jetzt oder nie“-Mentalität
o Danach: Implementierung strenger Kontrollen für die Chemiekonzerne
• Beispiel Ostseeanrainerstaaten
- Rahmenbedingungen
➢ Wenig und langsamer Wasseraustausch durch See-Charakter der Ostsee → es dauert
40 Jahre, bis das Wasser in der Ostsee einmal komplett ausgetauscht ist
➢ Anrainerstaaten des Westens und der Sowjetunion
➢ Kalter Krieg & Ost-West-Konflikt als politische Barriere für jegliche Kollaboration
➢ Arme Länder des Ostens ohne finanzielle Möglichkeiten für Umweltschutz
- Umweltprobleme
5
Das Verfahren sieht für den Fall von Interessenkollisionen, die „nicht durch zumutbare Maßnahmen abgewendet oder ausgeglichen werden“, ein Unterrichtungsverfahren vor, das über einen eigens eingerichteten Konsultationsausschuss bis hin zu einer
Schiedskommission reicht, die mit Stimmenmehrheit „endgültig und verbindlich“ entscheidet.
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Internationale Umweltpolitik I
➢ 1970: Ostsee als einer der am stärksten verschmutzten Gewässer der Welt
➢ Keine Abwasserklärung im Osten (vs. 3-fach-Klärung in Schweden)
➢ Gefahr des biologischen Tods/ Kippens der Ostsee
- Chronologie der Ereignisse
➢ 1972/74: Ausklammern der Ostsee aus zwei wichtigen internationalen Meeresschutzabkommen (Osloer und Pariser Konvention)
➢ 1974: Unterzeichnung des „Übereinkommens über den Schutz der Meeresumwelt des
Ostseeraums“ (in Kraft seit 1980) → Zur Umsetzung dieses Abkommens Schaffung der
sog. Helsinki-Kommission (HELCOM) → Grundlage: Willy Brandts Entspannungspolitik
➢ 1985: Ausweisung der Ostsee als Sondergebiet im Sinne des sog. MARPOL-Vertrages
o Angebot kostenloser Entsorgungsanlagen für Schiffe an den Ostseehäfen
o Hotspot Programm für mehr Kläranlagen
Beispiel Nordseeanrainerstaaten
- Rahmenbedingungen:
➢ Zwar nur westliche Anrainerstaaten, aber verminderte Kooperationsbereitschaft aufgrund von Eigeninteressen
- Umweltprobleme
➢ Verklappung von Dünnsäure (chemische Abfälle)
➢ Verschmutzung durch Öl- und Gasförderung (insb. NOR)
➢ Verschmutzung durch Schifffahrt
➢ Radioaktive Belastung (atomare Wiederaufbereitungsanlagen in GB und FR)
➢ Verbrennung & Entsorgung von Abfällen (insb. DE)
- Chronologie der Ereignisse
➢ 1969: Bonner „Übereinkommen zur Zusammenarbeit gegen die Ölverschmutzung in
der Nordsee“
➢ 1972: „Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen
von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge“ (Oslo-Konvention) & „Übereinkommen
über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und
anderen Stoffen“ (London-Konvention) → keine Wirkung6
➢ 1974: „Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom Land aus“ (Pariser Konvention)
➢ 1984-2002: Fünf Nordseeschutzkonferenzen
➢ 1988: großes Robbensterben → medienwirksam, Sensibilisierung der Bevölkerung
➢ 2002: Annahme des Vorschlags von DE zur Erklärung der Nordsee als Sondergebiet im
Sinne von MARPOL (in Kraft ab 2010)
Beispiel Mittelmeeranrainerstaaten
- Rahmenbedingungen:
➢ Verhältnismäßig enger Wasserdurchgang an der Straße von Gibraltar (→ wenig und
langsamer Wasseraustausch)
➢ Deutliche politische und kulturelle Unterschiede entlang der Küstenanrainer
- Umweltprobleme:
➢ Schifffahrt, insb. Öltanker: Mittelmeer =7% der Weltmeerfläche, mit 35% aller Ölfahrten
➢ Abwassereinfluss
➢ Tourismus
➢ Fischfang
- Chronologie der Ereignisse
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Keine Wirkung da keine Bemühungen/ Anstrengungen für ernsthafte Umsetzung der Vorhaben: bspw. „Deutsches Hydraulisches Institut“ in HH zur Erteilung von Genehmigungen zur Verkappung von Dünnsäure → sehr freizügige Vergabe der Verschmutzungsrechte, bei Verbot Möglichkeit für Konzerne zur Abwanderung nach NL
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Internationale Umweltpolitik I
➢ 1975: erste gemeinsame Konferenz → Aktionsplan Mittelmeer („Mediterranean Action
Plan“ – MAP) & Errichtung einer Koordinationsstelle von UNEP
➢ 1976: Verabschiedung der Konvention von Barcelona
➢ 1985: Konferenz von Genua
➢ 1989: Massive Algenbildung an der Adria, Grund: Abwässer aus dem reichen Norditalien
→ 1990: Unterstützung der europäischen Gemeinschaft für langfristigen Sanierungsplan
zum Bau von Kläranlagen (Finanzierung: europäische Investitionsbank & Weltbank)
Konvention von Barcelona „Zum Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung“ (1976)
1) Protokoll zur Verhütung der Verschmutzung des Mittelmeers durch Dumping von Schiffen
und Flugzeugen
2) Protokoll zur Kooperation bei der Bekämpfung der Verschmutzung durch Öl und andere
schädliche Stoffe aufgrund von Unfällen
3) Protokoll zum Schutz des Mittelmeers gegen vom Land ausgehende Verschmutzung (in
Kraft seit 1983)
4) Protokoll über speziell geschützte Gebiete (in Kraft seit 1982)
5.2 Supranationale Umweltpolitik im Rahmen der Europäischen Union
• Entwicklung der Umweltkompetenzen der EU
- 1957: Gründung der EWG als reine Wirtschaftsgemeinschaft
- 1967: Richtlinie über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
- 1971: Anerkennung von Umweltschutz und Umweltgestaltung als Aufgabe der Gemeinschaft
durch die Kommission
1972: Erste Umweltkonferenz der Vereinten Nationen in Stockholm
- 1973: Kommission legt erstes umweltpolitisches Aktionsprogramm vor (Keiner Verpflichtungs- sondern eine Absichtserklärung)
- 1987: Einheitliche Europäische Akte (nun mit Handlungskompetenzen)
- 1993: Vertrag von Maastricht:
➢ Umweltschutz als Ziel der EU in der Präambel
➢ Verankerung des Subsidiaritätsprinzips7
➢ Unterscheidung von Umweltschutz für unterschiedilche Abstimmungsregeln
▪ Allgemeiner Umweltschutz: qualifizierte ¾ Mehrheit reicht, dabei Gewichtung der
Stimmen entsprechend der Größe der Länder
▪ Spezieller Umweltschutz: ( → Steuern, Raumordnung/ Boden, Bewirtschaftung der
Wasserressourcen, Struktur der Energieversorgung) Einstimmigkeit erforderlich
• Umweltpolitische Ziele des EG-Vertrags8
- Artikel 114 Absatz 3 & Artikel 191 Absatz 2 AEUV: Ziel eines „hohen Umweltschutzniveaus“
➢ u.a. auch Schaffung eines Kohäsionsfonds zur Finanzierung umweltpolitischer Maßnahmen (für wenig motivierte Länder)
- Ziele des Artikel 191 Absatz 1 AEUV9
➢ Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität
➢ Schutz der menschlichen Gesundheit
➢ Umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen
➢ Förderungen von Maßnahmen auf interanationaler Ebene zur Bewältigung regionaler
und globaler Umweltprobleme und insbesondere zur Bekämpfung des Klimawandels
- Artikel 11 AEUV: Förderung einer nachhaltigen Entwicklung
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Subsidiaritätsprinzip: Eine (staatliche) Aufgabe soll so weit wie möglich von der unteren Ebene/ kleineren Einheit wahrgenommen werden. Die Europäische Gemeinschaft darf nur tätig werden, wenn die Maßnahmen der Interner Mitgliedstaaten nicht
ausreichen und wenn die politischen Ziele besser auf der Gemeinschaftsebene erreicht werden können.
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EG-Vertrag = Vertrag zur Gründung der europäischen Gemeinschaft; Ursprünge: 1957 in Rom, Erstunterzeichner Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande
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AEUV = Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Nachfolge/ Erweiterung des EG-Vertrags, verabschiedet 2007
und in Kraft 2009
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SW
Internationale Umweltpolitik I
Prinzipien der gemeinsamen Umweltpolitik im Rahmen der EU
- Vorsorgeprinzip: „Vorsorge und Vorbeugung“, bspw. Regelungen für die Ausstattung von Tankern, die in europäischen Häfen anlegen wollen
- Ursprungsprinzip: „Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung bekämpfen“
- Verursacherprinzip: derjenige, der die Kosten verursacht, hat sie auch zu tragen
Arten umweltpolitischer Maßnahmen im Rahmen der EU
- Negative Harmonisierung: verbietet EU-Mitgliedstaaten solche umweltbezogenen Maßnahmen, die dem gemeinsamen Binnenmarkt abträglich sein könnten, bspw.
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Positive Harmonisierung: Vorgabe von Normen zur Vereinheitlichung der Wettbewerbschancen in Europa & Normierung von Gütern zur Vereinfachung des Handels, bspw.
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Altöl-Entsorgungs-Politik in Frankreich
Smog-Verordnung in Deutschland (wäre Vorteil für die Autoindustrie gewesen)
Grenzwerte für gasförmige Emissionen von KFZ
Grenzwerte für bestimmte Luftschadstoffe beim Betrieb von Großfeuerungsanlagen
einheitliche Qualitätsstandards für SO2-Partikel und von Blei in der Luft
einheitliche Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe in Gewässern
einheitliche Qualitätsnormen und Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe im Bereich der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft
einheitliche Beschränkungen für die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe wie PCB, PCT
und Asbest
Harmonisierung der Testverfahrens-Regeln zur Einstufung von Stoffen in Gefahrenklassen
Festlegung einheitlicher Produktnormen. Beispiel: Bleigehalt im Benzin
harmonisierte Regelungen für Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten bei Produkten
Gemeinschaftliche Umweltpolitik
5.3 Internationale Umweltkonferenzen und internationale Umweltabkommen auf Weltebene
Internationale Umweltkonferenzen auf Weltebene
• 1972: Erste Weltumweltkonferenz der Vereinten Nationen in Stockholm & Verabschiedung der
Stockholmer Deklaration, die allen Menschen ein Grundrecht zugebilligt „auf angemessene Lebensbedingungen in einer Umwelt, die so beschaffen ist, dass sie ein Leben in Würde und Wohlergehen ermöglicht.“
• 1983: Gründung der „Weltkommission für Umwelt und Entwicklung“ (Brundtland-Kommission)
• 1992 Weltkonferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro: Erarbeitung und Verabschiedung von 5 Dokumenten → prägend für späteres Kyoto-Abkommen
• Inhalte der Konferenz von Rio
1) Rio Deklaration über Umwelt und Entwicklung
➢ Verantwortlichkeit der Industrieländer für Klima- und Umweltprobleme
➢ Recht der Entwicklungsländer auf Entwicklung
➢ Integration von Klima- und Umweltschutzüberlegungen in allen Politikbereichen
➢ Verpflichtung zur Kommunikation, wenn Umweltprobleme in einem Land sich potenziell auf andere Länder auswirken können („kein Tschernobyl 2.0!“)
2) Klimarahmenkonvention
➢ Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau
zu erreichen, dass eine Störung des Klimasystems verhindert wird.
➢ Zielerreichung innerhalb eines Zeitraums, der es den Ökosystemen ermöglicht, sich
auf natürliche Weise an die Klimaveränderungen anzupassen
➢ Weitere Konkretisierung auf den nachfolgenden Klimakonferenzen
➢ Beschluss mit Stimmen der USA (= Selbstverpflichtung!)
3) Übereinkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt
➢ mit natürlichen Ressourcen so umgehen, dass auch nachfolgende Generationen
eine schöne und lebenswerte Umwelt haben
➢ gerechter Umgang mit natürlichen Ressourcen: bspw. keine Überfischung der Fischbestände an den Küsten Afrikas durch chinesische Fangflotten
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Internationale Umweltpolitik I
4) Walderklärung
➢ Betonung der Relevanz von Waldbeständen (CO2 Speicher, O2 Bildung, Biodiversität)
➢ Bereitstellung finanzieller Mittel durch die Industrieländer an Regenwald-Anrainer
➢ Grundlage des REDD-Abkommens
5) Aktionsprogramm Agenda 21
➢ Umsetzung des Nachhaltigkeits-Ziels in den nationalen Strategien, z.B. Deutschland:
Etablierung des Rats für nachhaltige Entwicklung
➢ Einbezug möglichst vieler unterschiedlicher und vielfältiger Gruppen in die Klimaund Umweltschutz-Bemühungen (Jugendgruppen, Kommunen, usw.)
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1994: Weltkonferenz Bevölkerung und Entwicklung in Kairo
Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung und Dürrefolgen insbesondere in Afrika
- Beseitigung der Armut
- Senkung der Kinder- und Müttersterblichkeit
- Schutz und Förderung der Familie
- Nachhaltiges Wirtschaftswachstum
- Bildung
- Ermöglichung des allgemeinen Zugangs zu Diensten für reproduktive Gesundheit einschließlich Familienplanung
•
1998: Konferenz von Bratislava
1) Richtlinien für nachhaltigen Tourismus:
➢ Sammlung vorhandener Strategien und Instrumente für nachhaltige Tourismusentwicklung über negative Auswirkungen touristischer Entwicklungen auf die biologische
Vielfalt
➢ Einbeziehung des privaten Sektors und der lokalen Ebene in Strategien für nachhaltigen Tourismus
➢ Beispiele für Praktiken einer naturverträglichen Tourismusentwicklung
➢ Modelle grenzüberschreitender und regionaler Zusammenarbeit beim Management
naturbezogener Tourismusaktivitäten, bspw. Ostafrika: Schutz der Berggorillas in Ruanda vor Wilderei finanziert durch Tourismus, bspw. Südafrika: Schutz der Wale vor
Walfang finanziert durch Whale Watching
2) Strategien zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Binnengewässern
3) Zugang zu genetischen Ressourcen:
➢ Kooperationsverträge zwischen Industrie- und Entwicklungsländern
➢ Konzepte zum Schutz des traditionellen Wissens lokaler Gemeinschaften, sodass
ihnen ein Anteil an den Vorteilen der Nutzung genetischer Ressourcen zugutekommt,
z.B. Wissen über Nutzung von Heilpflanzen darf nicht einfach von Pharmakonzernen
ohne deutliche monetäre Auszahlung abgesahnt werden
keine Verpflichtung zur Treibhausgasreduktion für
Entwicklungsländer; Fokus auf Industriländer
siehe nächste Seite
(Reduktionszahlen in %)
•
1995 ff. Konferenzen über die Klimarahmenkonvention (Berlin, Kyoto, Buenos Aires, Bonn, Den
1997
1995
Haag, Marrakech) mit den allg. Zielen:
- Stabilisierung der Treibhausgas-Konzentration in der Atmosphäre im nötigen Umfang zur
Verhinderung der Störung des Klimasystems
- Zielerreichung innerhalb des Zeitraums, in dem sich das Ökosystem auf natürliche
Weise an die Klimaveränderungen anpassen kann
•
1997 Kyoto Abkommen
- Verpflichtung der Industriestaaten auf Reduzierung der Treibhausgasemissionen um durchschnittlich 5,2% gegenüber 1990/1995
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-
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Internationale Umweltpolitik I
Erfüllungsperiode: 2008-2012
Verteilung der Reduktion auf die einzelnen Länder:
➢ EU, Schweiz, mittel- und osteuropäische Länder: -8%
➢ USA: -7%
➢ Kanada, Ungarn, Japan, Polen: -6%
➢ Norwegen: +1%
BAU - keine Anstrengungen der Industrieländer -> It's business as usual
➢ Australien: +8%
Zudem: Foto (1)
➢ Island: +10%
Kyoto-Mechanismen/ „flexible“ Mechanismen auf Forderung der USA)
1) Emissionsrechtehandel
2) Gemeinsame Umsetzung von Klimaschutzprojekten
3) Anrechnung von Senken (2001 in Bonn entschieden)
➢ Nur Anrechnung von nach 1990 geschaffenen Senken & nationale Obergrenzen für Senken
➢ Bei Nichterfüllung vertraglicher Pflichten: Abzug der überschüssigen Emissionen *1,3
von den Emissionsrechten in nachfolgenden Erfüllungsperiode
➢ Zeitgleich: Austritt der USA unter Bush (2001)
•
2001: Konferenz von Marrakech
- 15 Entscheidungen zur Ausgestaltung und Umgestaltung des Kyoto-Protokolls
- Erfüllungskontrolle und Sanktionen bei Nichterfüllung
- Förderung des Klimaschutzes in Entwicklungsländern (Clean Development Mechanism)
➢ Kontrollgremium: Executive Board des CDM
➢ Ausarbeitung & Prüfung
➢ methodischer Vorgaben
Senken: Wald, Moor, etc.
Senken stellen ein
- Anrechnung von Senken: Festlegung einer Obergrenze für Senken-Wirkungen
Ökosystem dar, welches
➢ aber: russische Forderung nach Erhöhung von 17 auf 33 Megatonnen t
Kohlenstoff der
Atmosphäre entzieht.
➢ Trotz bereits hoher Bestände an „hot air“ (d.h. handelbare Emissionsrechte aus früheren
Projekte in Acker- und
Beständen)
Grünlandbewirtschaftung,
Ödlandbegrünung,
➢ zudem: niedrigere Senken-Wirkung als von Russland gefordert
Aufforstung und
➢ letztlich dennoch Zugeständnis sodass russische Ratifizierung (mit erheblicher VerWiederaufforstung und
Russland stimmte nach Verzögerung 2004 dann dem KyotoEntwaldung zur
spätung) des Abkommens
Abkommen zu, somit Erreichen der Schwelle von 55% der Stimmen
Einbindung von
- Emissionsrechtehandel und Joint Implementation
Treibhausgasen…
➢ Sorge vor Overselling (=Verkauf von Emissionsrechten, obwohl diese zum Emissionsausgleich benötigt würden) → Obergrenze für den Verkauf von Emissionsrechten (Mindestreserve i.H.v. 90%)
➢ ABER: kein weltweiter Emissionsrechtehandel, sondern nur räumlich begrenzt
➢ Zulassung von Joint Implementation zur Nutzung von Kostenvorteilen (+ Supervisor
Committee)
➢ Voraussetzungen für die Teilnahme an den flexiblen Mechanismen nach den Beschlüssen von Marrakech:
1. Ratifizierung des Kyoto-Protokolls
2. Korrekte Berichterstattung über Treibhausgasemissionen & Vorlage eines Senken
Inventars
3. Einhaltung der Verpflichtungen aus dem System der Erfüllungskontrolle
•
Vorzeigebeispiel der Zusammenarbeit auf Weltebene: Schutz der Ozonschicht
- 1984: Entdeckung des Ozonlochs über der Antarktis
- 1985: Unterzeichnung eines Rahmenabkommend zum Schutz der Ozonschicht (Wiener Konvention)
- 1987: Montrealer Protokoll (seit 1989 in Kraft) Reduktion der FCKW in Industrieländern um 50%
- 1989: Verbot der Produktion von FCKWs auf der Konferenz von Helsinki
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SW
Internationale Umweltpolitik I
1990: Verschärfung des Ozon-Ausstiegsplans (Konferenzen London & Kopenhagen)
5.2 Kritische Würdigung der bisherigen Ergebnisse der internationalen Umweltpolitik
•
Evaluierung des Kyoto-Protokolls
1. Reduktionsziele und Zeitplan
➢ Insgesamt mehr Reduktion als erwartet (iHv 11%), aber weltweit betrachtet zu wenig,
da Kyoto Gruppe zu klein
▪ Einige Länder mit deutlich mehr Reduktion, z.B. UK, Deutschland
▪ Kompensation der Länder mit zu vielen Emissionen, z.B. Kanada, Spanien
➢ Zu viel vergangene Zeit bis zur Umsetzung
▪ Je früher Maßnahmen ergriffen werden, desto mehr Zeit bleibt, bis die Restmenge an
CO2 aufgebraucht ist, ab der Klimawandelkosten > Klimaschutzkosten
2. Flexible Mechanismen und deren Implementation
➢ Suboptimaler Ablauf des Emissionsrechtehandels
▪ Kein Einbezug der Entwicklungs- und Schwellenländer, hauptsächlich in Europa
▪ Auslagerung treibhausgasintensiver Produktionsprozesse in Nicht-Kyoto Staaten,
bspw. verlagerte Papierproduktion nach Asien
→ sinkende Nachfrage nach Emissionszertifikaten → sinkende Preise (5 €/t)
→ Carbon Leakage: Kauf von Emissionsrechten > Reduktionsbemühungen
—> führte zu Rückgang der Nachfrage und Preisverfall (unter 5€/Tonne zeitweise)
➢ Probleme bei der Joint Implementation
▪ Kontrollprobleme bei Umsetzung gemeinsamer Projekte, bspw. „nachhaltige“ mit
Kohle betriebene Fabrik in Indonesien, entdeckt von Journalisten
▪ Missbrauch von Investitionsprojekten bspw. Kauf von extra alten Maschinen, um Investorengelder anzuziehen, die dann falsch verwendet werden
3. Einbeziehung der verschiedenen Arten von Treibhausgasen
➢ Einbeziehung unterschiedlicher Treibhausgase – nicht nur CO2 – grundsätzlich sinnvoll
➢ Allerdings fehlen manche Treibhausgase, z.B. FKWs, Treibhausgase in Dünger
—> statt FCKW (extrem umweltschädlich) wurde FKW verwendet
4. Karbonsenken
➢ Zu große an Russland zugestandene Senken Wirkung (damit Ratifizierung des Abkommens möglich)
➢ Teilweise Verkauf der Emissionsrechte durch Senken und anschließende Beseitigung
der Senken
➢ Keine Anrechenbarkeit aller Senken-Wirkungen auf Wunsch der EU, mit der Folge, dass
Abholzung/ Zerstörung alter Wälder/ Senken und Aufbau neuer Senken, die angerechnet
werden10 —> kontraproduktiv, wenn dies so ausgenutzt werden kann
5. Monitoring
➢ Erheblicher bürokratischer Aufwand durch Überprüfung der Emissionen —> enormer Kontrollaufwand
➢ Insbesondere kritisch zu betrachten bei weltweiter Umsetzung des Kyoto-Konzepts
6. Durchsetzung/ Sanktionsregelung
a) Opt-Out-Klausel: Regelungen, dass Staaten kündigen können —> Kanada hat gekündigt
Bspw. Kanada, haben sich zu 6% Reduktion verpflichtet und sind bei 38% mehr geendet
b) Schwache Anreizwirkung der angedrohten Sanktionsmaßnahme: Abzug der 1,3-fachen
Überschussemissionen von den Emissionsrechten in der nächsten Erfüllungsperiode unwirksam, da keine nächste Erfüllungsperiode stattgefunden hat
Erfüllungsperiode: 2008 - 2012
•
Vorschläge der Wissenschaft für künftige Weltklimapolitik an THG-Emissionen
1. Feststellung der Restmenge & Festlegung eines straffen Zeitplans
2. Weltweite Verteilung der Emissionsrechte auf Basis der pro-Kopf-Zuteilung mit der Möglichkeit zum Emissionsrechtehandel
—> positiv für Entwicklungsländer, da diese
geringere Pro-Kopf-Emissionen haben
Hinweis: Senken-Wirkung eines Waldes am größten nach ca. 500 Jahren → CO2 Emission bei Zerstörung eines alten Waldes >
CO2 Speicherung durch Anpflanzung eines neuen Waldes
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Opting-Out-Klausel: Möglichkeit mit 1 Jahr Kündigungsfrist aus dem Abkommen auszutreten
3.
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7.
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SW
Internationale Umweltpolitik I
➢ Gleichbehandlung aller Menschen weltweit
➢ Chance diesen Verteilungskriteriums: Entwicklungsländer können Emissionshandel betreiben, unternehmen sie selbst auch noch Reduktionsanstrengungen können mehr
Emissionsrechte gehandelt werden → doppelt vorteilhafte Wirkung
„Full-Carbon-Accounting“ zur präziseren Anrechnung von Senken
➢ Positive Anrechnung der Schaffung zusätzlicher Senken
➢ Negative Anrechnung der Zerstörung bestehender Senken
Weltweiter Handel mit Emissionsrechten unter Leitung einer Welt-Klima-Bank
➢ Regulierung/ Überwachung des Emissionsrechtehandels
➢ Treuhänderisch verwaltende Funktion für Entwicklungs- und Schwellenländer, dafür
Konzept der „ökologisch-sozialen Marshallpläne“ für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung
Kontrolle derer, die THG in Umlauf bringen
➢ Geringere Zahl an zu kontrollierenden Unternehmen
➢ bspw. Ölfirmen, Kohlewerke—> diese Firmen müssen Emissionsrechte vorlegen, dadurch entstehen Kosten bei Ölfirmen etc.
der E-Rechte (Offenlegung der E-Rechte)
Überwälzung der Kosten durch die Unternehmen an die Letztemittenten
Glättung der Preise von Emissionsrechten durch die Welt-Klima-Bank Glättung/Stabilisierung
➢ Ziel: der Emissionsrechtehandel soll nicht nochmal so scheitern wie in Europa
➢ Beeinflussung/ Konstanthaltung der Preise für Emissionsrechte durch die Welt-KlimaBank durch den Kauf/ Verkauf von Emissionsrechten
195 von weltweit knapp 200 Staaten teilgenommen,
Evaluierung des Pariser Klimaabkommens 2015
auch große Emittenten (USA, China, Indien…)
- Ziele/ Vorgehen
—> ab 2050: 0% Nettoerhöhung des
1) Begrenzung der Erderwärmung auf 2°C (wenn möglich 1,5°) Niveaus
der THG in der Atmosphäre
Plan zu Vermeidung von
2) 5 Jahrespläne aller beteiligten Staaten —>
THG-Emissionen vorlegen
➢ Industrieländer: feste Pläne
➢ Schwellenländer: Ermunterung zur Vorlage/ Zielsetzung fester Zahlen
3) Regelmäßige Berichterstattung bezüglich THG-Emissionen
4) Überprüfung der Zielerreichung im 5-Jahres-Rhythmus (ab 2018)
5) Klimafonds: Bereitstellung finanzieller Mittel für Vermeidungs- und Anpassungsmaßnahmen
der Gelder durch IL; genaue Festlegung welches Land
an ärmere Länder (Bereitstellung
wie viel Geld beisteuert bis 2025; bisher Beitrag auf freiwilliger Basis)
6) Technische Hilfe an weniger entwickelte Länder durch Industrienationen
7) Aufbau von Versicherungen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern zur Abfederung
von Folgeschäden des Klimawandels
- Probleme bei der Umsetzung des Abkommens von Paris:
➢ Austritt der USA aus dem Abkommen unter Präsident Trump
➢ Keine Sanktionierung von zu wenig Handeln, Abhängigkeit des Erfolges von der freiwilligen Kooperationsbereitschaft der Länder
➢ Ungeklärte Finanzierung des Klimafonds & Unklarheit über Grad der Beteiligung weniger
entwickelter Staaten
60min Klausurdauer + 3 Aufgaben zur Auswahl
1) Theoretische Grundlagen
2) Ziele, Prinzipien und Instrumente im Bereich der IU
3) Praxis der IU
—> zwei der drei Aufgaben wählen und bearbeiten (à 30min)
—> konzentrieren bei Wahl der Aufgaben & dann durchziehen
—> Nach Behauptungen immer Erläuterungen ins Spiel bringen:
Also wenn z.B. „globale Kosteneffizienz“ genannt wird, zunächst definieren was dies bedeutet
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