Uploaded by Angelos Akame

DSGVO Handout

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DSGVO Checkliste für kleine Unternehmen
Handout
IT1-A / Noah, Angelos, Danilo, Alexej, Justin, Marius
DSGVO
Die Datenschutzgrundverordnung ist eine EU-Richtlinie für Datenschutz und wurde am
24.5.2016 europaweit in Kraft gerufen. Sie beinhaltet EU Verordnungen zur Verarbeitung
personenbezogener Daten von privaten und öffentlichen Personen bzw. Firmen. Es gibt in
der Datenschutzgrundverordnung 11 Kapitel mit 99 Artikeln, welche spezifizieren wie der
Datenschutz grundlegend in der EU gewährleistet werden soll.
Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten bedeuten in diesem Kontext:
• Physische
• Psychische
• Soziale
• Kulturelle
• Genetische
• Wirtschaftliche
Eigenschaften/“Identifier“
Beispiele hierfür sind:
• Name
• Anschrift
• E-Mail
• Andere technische Kennungen
o IP Adresse, Username
Diese gilt es vor fremden Einblick oder Veränderung zu schützen.
Datenschutzbeauftragter
Ein eigener Datenschutzbeauftragter muss ab 20 Mitarbeitern und dauerhafter
Datenverarbeitung eingestellt werden. Dieser kümmert sich dann um alle DatenschutzAngelegenheiten des Unternehmens.
Seine Aufgaben: Beratung der Geschäftsführung, Schulung von Mitarbeitern, Schutzstrategien
entwickeln, ist der Ansprechpartner im Unternehmen, Datenschutz gewährleisten
Grundsätze der DSGVO:
• Datenminimierung : Nur das aller Nötigste an Daten sammeln, und nicht mehr.
• Rechtmäßigkeit : Die Datenerhebung ist rechtlich unbedenklich und ihr wurde im Vorfeld
ausdrücklich zugestimmt.
• Zweckbindung : gesammelte Daten werden zweckgebunden eingesetzt und weiter
verwendet.
• Vertraulichkeit : Schutz der Daten vor unbefugter Verarbeitung und Einsicht.
• Datensicherheit : Schutz der Daten vor Beschädigung oder ähnlichem.
Schutzbeispiele:
• IT Sicherheit
• Firewall
• Anti-Virus
• Interne Geheimhaltungspflicht
• Datenarchivierung: unbenötigtes/veraltetes löschen
• Mitarbeiter-Schulungen
• Datenschutzbeauftragter einstellen
Konsequenzen bei Verstoß
Bei einem Verstoß gegen die DSGVO muss die nächst-höhere Aufsichtsbehörde über die Datenpanne
informiert werden.
Dies macht (falls vorhanden) der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens. Je nach Ausmaß der
Datenpanne ist eventuell auch die Landes/Bundesdatenschutzbeauftragte informiert werden.
Diese bewertet dann den Fall und entscheidet über den weiteren Verlauf.
• Bußgeld von 10 bis 20 Millionen Euro oder 2% bis 4% vom Gesamtzumsatz möglich
• (Je nach dem welcher Wert höher ist)
• Strafmaß ist abhängig von :
• Schwere und Dauer des Verstoßes
• Anzahl der Betroffenen
• Ist Vorsatz oder Fahrlässigkeit feststellbar?
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