DSGVO Checkliste für kleine Unternehmen Handout IT1-A / Noah, Angelos, Danilo, Alexej, Justin, Marius DSGVO Die Datenschutzgrundverordnung ist eine EU-Richtlinie für Datenschutz und wurde am 24.5.2016 europaweit in Kraft gerufen. Sie beinhaltet EU Verordnungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von privaten und öffentlichen Personen bzw. Firmen. Es gibt in der Datenschutzgrundverordnung 11 Kapitel mit 99 Artikeln, welche spezifizieren wie der Datenschutz grundlegend in der EU gewährleistet werden soll. Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten bedeuten in diesem Kontext: • Physische • Psychische • Soziale • Kulturelle • Genetische • Wirtschaftliche Eigenschaften/“Identifier“ Beispiele hierfür sind: • Name • Anschrift • E-Mail • Andere technische Kennungen o IP Adresse, Username Diese gilt es vor fremden Einblick oder Veränderung zu schützen. Datenschutzbeauftragter Ein eigener Datenschutzbeauftragter muss ab 20 Mitarbeitern und dauerhafter Datenverarbeitung eingestellt werden. Dieser kümmert sich dann um alle DatenschutzAngelegenheiten des Unternehmens. Seine Aufgaben: Beratung der Geschäftsführung, Schulung von Mitarbeitern, Schutzstrategien entwickeln, ist der Ansprechpartner im Unternehmen, Datenschutz gewährleisten Grundsätze der DSGVO: • Datenminimierung : Nur das aller Nötigste an Daten sammeln, und nicht mehr. • Rechtmäßigkeit : Die Datenerhebung ist rechtlich unbedenklich und ihr wurde im Vorfeld ausdrücklich zugestimmt. • Zweckbindung : gesammelte Daten werden zweckgebunden eingesetzt und weiter verwendet. • Vertraulichkeit : Schutz der Daten vor unbefugter Verarbeitung und Einsicht. • Datensicherheit : Schutz der Daten vor Beschädigung oder ähnlichem. Schutzbeispiele: • IT Sicherheit • Firewall • Anti-Virus • Interne Geheimhaltungspflicht • Datenarchivierung: unbenötigtes/veraltetes löschen • Mitarbeiter-Schulungen • Datenschutzbeauftragter einstellen Konsequenzen bei Verstoß Bei einem Verstoß gegen die DSGVO muss die nächst-höhere Aufsichtsbehörde über die Datenpanne informiert werden. Dies macht (falls vorhanden) der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens. Je nach Ausmaß der Datenpanne ist eventuell auch die Landes/Bundesdatenschutzbeauftragte informiert werden. Diese bewertet dann den Fall und entscheidet über den weiteren Verlauf. • Bußgeld von 10 bis 20 Millionen Euro oder 2% bis 4% vom Gesamtzumsatz möglich • (Je nach dem welcher Wert höher ist) • Strafmaß ist abhängig von : • Schwere und Dauer des Verstoßes • Anzahl der Betroffenen • Ist Vorsatz oder Fahrlässigkeit feststellbar?