Juristisches*Repetitorium* * hemmer! POR$Niedersachsen! Sachverhalt!Fall!7 Fall*7* Porsche*auf*Behindertenparkplatz* Am!27.!September!erschien!in!der!Kanzlei!des!Rechtsanwalts!Dr.!Schramm!in!Göttingen!der!VerF sicherungskaufmann!Andreas!Abt.!Abt!bat!Dr.!Schramm!um!die!Wahrnehmung!seiner!Interessen! in! einer! verwaltungsrechtlichen! Angelegenheit.! Dr.!Schramm! forderte! den! Abt! auf,! ihm! den! geF samten!Sachverhalt!zu!schildern.!Abt!erklärte:! „Ich!bin!Eigentümer!und!Halter!eines!Pkw!(Porsche!911!Carrera!Cabrio)!mit!dem!amtlichen!KennF zeichen!HFAA!911.!Am!Morgen!des!25.!Juli!war!dieser!Wagen!vor!meinem!Büro!in!der!Innenstadt! von!Göttingen!auf!einem!Behindertenparkplatz!abgestellt.!Vor!meinem!Büro,!wo!ich!jeden!Morgen! parke,! befindet! sich! neben! fünf! uneingeschränkten! Parkplätzen! auch! ein! durch! Verkehrsschild! ausgewiesener!Behindertenparkplatz.! Als! ich! an! diesem! Tag! gegen! Mittag! zu! einem! Kunden! fahren! wollte,! war! mein! Porsche! verF schwunden.!Zuerst!dachte!ich,!das!Fahrzeug!wäre!gestohlen!worden.!Durch!einen!Anruf!bei!der! Polizei!stellte!sich!jedoch!heraus,!dass!der!Wagen!von!der!Stadt!abgeschleppt!und!zu!einem!öfF fentlichen!Parkplatz,!ca.!1,5!km!von!meinem!Büro!entfernt,!verbracht!worden!war.!Dort!könne!ich! mein!Auto!abholen.! Ich! musste! mir! deshalb! ein! Taxi! nehmen,! um! zuerst! den! Kunden! besuchen! zu! können! und! um! dann!meinen!Wagen!abzuholen.!Dadurch!sind!mir!zusätzliche!Kosten!in!Höhe!von!25!Euro!entF standen.!Die!Quittungen!habe!ich!dabei.! Am!29.!Juli!wurde!mir!ein!Bescheid!der!Stadt!Göttingen!ausgehändigt,!durch!den!ich!aufgefordert! wurde,!180!Euro!zu!bezahlen.!Diesem!Bescheid!war!keine!Rechtsbehelfsbelehrung!beigefügt.! Ich!bin!auf!keinen!Fall!bereit,!dieser!Forderung!nachzukommen.!Die!Stadt!kann!doch!nicht!einfach! mein!Auto!abschleppen!und!dann!von!mir!die!Kosten!dafür!ersetzt!verlangen.!Außerdem!war!das! Abschleppen!auch!gar!nicht!notwendig.!Dieser!Behindertenparkplatz!wird!sowieso!nie!von!BehinF derten!benutzt.!! Und! es! kommt! noch! ein! weiterer! Punkt! dazu:! Ich! habe! zu! der! fraglichen! Zeit! meinen! Wagen! mehrmals! einem! guten! Geschäftsfreund! zur! Verfügung! gestellt,! dessen! eigener! Porsche! wegen! eines! Verkehrsunfalls! längere! Zeit! in! Reparatur! war.! Möglicherweise! hat! dieser! Geschäftsfreund! den!Wagen!auf!dem!Behindertenparkplatz!abgestellt.!”! Rechtsanwalt!Dr.!Schramm!sagte!die!Übernahme!des!Mandats!zu,!ließ!sich!ein!VollmachtsformuF lar! unterzeichnen! und! den! Kostenbescheid! sowie! die! Quittungen! über! die! Taxikosten! aushändiF gen.!Die!Nachforschungen!des!Dr.!!Schramm!ergaben!folgendes:!! Am!Morgen!des!25.!Juli!wurde!der!Wagen!des!Abt!von!dem!städtischen!Bediensteten!S!auf!eiF nem! Parkplatz! in! der! Innenstadt! von! Göttingen! abgestellt! vorgefunden.! Dieser! Parkplatz! war! durch!das!Verkehrszeichen!314!zu!§!42!StVO!mit!dem!Textzusatz!„nur!mit!SchwerbehindertenF ausweis! sichtbar! im! Fahrzeug“! als! Behindertenparkplatz! reserviert.! S! erteilte! zunächst! eine! geF bührenpflichtige! Verwarnung,! die! er! unter! dem! Scheibenwischer! der! Windschutzscheibe! anF brachte.! Als! S! jedoch! etwa! eine! Stunde! später! wieder! an! diesem! Parkplatz! vorbeikam! und! der! Pkw!noch!nicht!weggefahren!war,!veranlasste!er,!dass!der!Pkw!durch!ein!privates!AbschleppunF ternehmen! auf! den! nächstgelegenen! öffentlichen! Parkplatz! verbracht! und! dies! dem! Halter! des! Pkw! mitgeteilt! wurde.! Schließlich! stellte! Dr.!Schramm! noch! fest,! dass! die! Höhe! der! AbschleppF kosten!nicht!zu!beanstanden!ist.! Das* Rechtsgutachten* des* Dr.*Schramm* ist* zu* erstellen.* Dabei* ist* auf* alle* im* Sachverhalt* angesprochenen*Probleme*einzugehen*und*auch*zu*prüfen,*welche*RechtsschutzmöglichD keiten*dem*Abt*zur*Verfügung*stehen.* * RAe!Dr.!Schlömer!/!Daxhammer! November!18! Juristisches*Repetitorium* * hemmer! Polizei'(und(Ordnungsrecht(Nds.! Lösung*Fall*7* IV.* ! ! Als!Rechtsschutzmöglichkeit!für!A!kommt!vorranE gig!die!Erhebung!einer!Anfechtungsklage!in!BeE tracht.!Rechtsanwalt!Schramm!wird!seinem!ManE danten! hierzu! jedoch! nur! raten! können,! soweit! dieser!Rechtsbehelf!Aussicht!auf!Erfolg!hat.! A.* Lösung!Fall!7,!Seite!1!von!6! V.* Vorbemerkung* A!verfolgt!aufgrund!seiner!Äußerungen!inhaltlich! zwei!verschiedene!Rechtsschutzbegehren.!Zum! einen!erstrebt!er!die!Aufhebung!des!Bescheides! der!Stadt!vom!29.!Juli,!zum!anderen!verlangt!er! Ersatz!der!Taxikosten.!Damit!macht!A!zusätzlich! Ersatzansprüche!geltend,!die!er!aus!dem!seiner! Ansicht! nach! rechtswidrigen! Abschleppen! des! Pkw!herleiten!will.!Beide!Rechtsschutzbegehren! sind!daher!im!Folgenden!zu!unterscheiden.!! B.* Sachurteilsvoraussetzungen* I.* Verwaltungsrechtsweg,*§*40*I*1*VwGO** ** !! Fraglich!ist!zunächst,!ob!der!VerwaltungsrechtsE weg! eröffnet! ist.! Soweit! sich! A! gegen! den! KosE tenbescheid!wendet,!sind!die!Normen!des!NSOG! und! des! NVwKostG! streitentscheidend.! Diese! berechtigen!und!verpflichten!einen!Hoheitsträger! einseitig!und!sind!damit!öffentlichErechtlich.!InsoE weit!ist!der!Verwaltungsrechtsweg!gegeben.! Etwas! anderes! könnte! sich! für! den! geltend! geE machten!Ersatzanspruch!ergeben.! Insoweit! handelt! es! sich! um! mittelbare! Folgen,! die!sich!aus!dem!Abschleppen!des!Pkw!ergeben! haben.!Da!derartige!mittelbare!Folgen!auch!von! dem! Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch! i.S.v.! §! 113! I! 2! und! 3! VwGO! nicht! erfasst! werden,! könnte!A!diese!Kosten!allenfalls!im!Wege!eines! Amtshaftungsanspruchs!nach!§!839!BGB!i.V.m.! Art.!34!GG!geltend!machen.!Dafür!ist!allerdings! der! Verwaltungsrechtsweg! nicht! eröffnet! (vgl.! Art.!34!S.!3!GG,!§!40!II!1!VwGO).! Hinsichtlich! dieses! Rechtsschutzbegehrens! ist! der!Verwaltungsrechtsweg!nicht!eröffnet.!! II.* Statthaftigkeit*der*Klage* Soweit! A! die! Aufhebung! des! Kostenbescheids! vom!29.!Juli!begehrt,!kann!er!sein!Ziel!mit!einer! Anfechtungsklage!gem.!§!42!I!VwGO!erreichen,! da!der!Kostenbescheid!ein!Verwaltungsakt!i.S.d.! §!35!S.!1!VwVfG!i.V.m.!§!1!I!NdsVwVfG!ist.! III.* Klagebefugnis,*§*42*II*VwGO* A!ist!als!Adressat!der!im!Kostenbescheid!enthalE tenen! belastenden! Regelung! beschwert! und,! falls! diese! rechtswidrig! sein! sollte,! jedenfalls! in! Art.!2!I!GG!verletzt.! RAe!Dr.!Schlömer/!Daxhammer! Vorverfahren* ! Ein! Vorverfahren! ist! gem.! §! 68! I! VwGO! i.V.m.! §!80!I!Nds.JustizG!unstatthaft.! Klagefrist,*§*74*I*2*VwGO* Nach!§!74!I!2!VwGO!kann!innerhalb!eines!MoE nats! nach! Bekanntgabe! des! Verwaltungsaktes! Klage!erhoben!werden.! Da!mittlerweile!September!ist,!könnte!die!Klage! gegen! den! Kostenbescheid! verfristet! sein.! Laut! Sachverhalt! war! dem! Bescheid! jedoch! keine! Rechtsbehelfsbelehrung!beigefügt.!Es!läuft!somit! nicht! die! Monatsfrist,! sondern! gemäß! §! 58! II! 1! VwGO!die!Jahresfrist.! ! Anmerkung:* Beachten!Sie!im!Hinblick!auf!die!RechtsbehelfsE belehrung:! Der!Sachverhalt!wird!regelmäßig!klarstellen,!ob! eine! Rechtsbehelfsbelehrung! beigefügt! ist! oder! nicht.!Besondere!Vorsicht!ist!geboten,!wenn!eine! Rechtsbehelfsbelehrung! wortwörtlich! im! SachE verhalt!abgedruckt!ist.!Dann!sind!darin!meist!verE steckte!Fehler!enthalten,!so!dass!die!Jahresfrist! des!§!58!II!1!VwGO!läuft.! ! VI.* Sonstige*Sachurteilsvoraussetzungen* Zu!verklagen!ist!gem.!§!78!I!Nr.!1!VwGO!die!Stadt! Göttingen.!Der!Kläger!ist!gem.!§!61!Nr.!1!1.Alt.! VwGO!beteiligtenE!und!gem.!§!62!I!Nr.!1!VwGO! prozessfähig,!der!Beklagte!ist!gem.!§!61!Nr.!1!2.! Alt.! VwGO! beteiligtenfähig! und! gem.! §!62!III!VwGO!i.V.m.!§!86!I!2!NKomVG!prozessE fähig.! VII.* Zwischenergebnis* Die!Sachurteilsvoraussetzungen!liegen!vor.! C.* Begründetheit*der*Klage* Die!Klage!des!A!ist!gem.!§!113!I!1!VwGO!begrünE det,! soweit! der! Kostenbescheid! rechtswidrig! ist! und! der! A! dadurch! in! seinen! Rechten! verletzt! wird.! I.* Rechtsgrundlage*des*Bescheids* Da!der!angegriffene!Kostenbescheid!eine!BelasE tung!für!A!enthält,!müsste!die!Behörde!ihre!ForE derung! auf! eine! Rechtsgrundlage! stützen! könE nen.! Dies! ergibt! sich! aus! dem! Grundsatz! des! Vorbehaltes!des!Gesetzes,!Art.!20!III!GG.! Mangels! entsprechender! ErmächtigungsgrundE lagen!im!Straßenverkehrsrecht!für!die!AuffordeE rung,! die! Abschleppkosten! zu! zahlen,! kommen! im! vorliegenden! Fall! folgende! Normen! in! BeE tracht:!! •! §!29!III!1!NSOG,!§§!70,!73!NVwVG,! •! §§! 66! I! NSOG,! §§! 70,! 73! NVwVG,! §!1!III!NVwKostG.! Februar!18! Juristisches*Repetitorium* * hemmer! Polizei'(und(Ordnungsrecht(Nds.! Lösung!Fall!7,!Seite!2!von!6! Daher! sind! zunächst! diese! Rechtsgrundlagen! voneinander!abzugrenzen:! 1.* Rechtsnatur*der*Abschleppmaßnahme* §!29!III!1!NSOG!kommt!als!Rechtsgrundlage!für! den! Kostenbescheid! nur! in! Betracht,! wenn! es! sich!beim!Abschleppen!des!Pkw!um!eine!SicherE stellung!nach!§!26!NSOG!gehandelt!hat.! Nach!einer!Ansicht!in!der!Literatur!setzt!eine!SiE cherstellung! nur! voraus,! dass! die! OrdnungsbeE hörde!die!Sachherrschaft!über!die!Sache!ausübt.! In! diesem! Fall! liegt! immer! eine! Sicherstellung! vor.! Nach! ganz! überwiegender! Ansicht! hingegen,! setzt!die!Sicherstellung!voraus,!dass!es!der!OrdE nungsbehörde!darauf!ankommen!muss,!die!SaE che!in!Verwahrung!zu!nehmen!oder!dass!die!GeE fahr! von! der! Sache! ausgeht.! Nur! dann! mache! auch! das! öffentlichErechtliche! VerwahrungsverE hältnis,!das!sich!an!die!Sicherstellung!anschließt! 1 Sinn .! Da! im! vorliegenden! Fall! das! Fahrzeug! des! A! nicht! zu! einem! amtlich! eingerichteten! VerwahrE platz,! sondern! auf! einen! anderen! Parkplatz! geE bracht! wurde,! liegt! bloß! eine! „Versetzung“! oder! Umsetzung!vor,!so!dass!hier!von!einer!ErsatzvorE nahme!ausgegangen!werden!kann.!! Somit! scheidet! nach! beiden! Ansichten! §! 29! III! 1! NSOG! als! Rechtsgrundlage! für! den! Kostenbescheid!aus.! 2.* Zwischenergebnis* * Rechtsgrundlage! des! Kostenbescheides! ist! daE her! §! 66! I! NSOG! i.V.m.! §§! 70,! 73! NVwVG,! §§!1,!3,!13!NVwKostG.! II.* Formelle* Rechtmäßigkeit* des* KostenbeS scheids* Von! der! formellen! Rechtmäßigkeit! des! KostenE bescheides!ist!auszugehen.!Eine!etwa!unterblieE bene! Anhörung! kann! gem.! §! 45! I! Nr.! 3! VwVfG! geheilt!werden.! III.* Materielle* Rechtmäßigkeit* des* KostenbeS scheids* a)* ! Merke:* In!anderen!Ländern!wird!teilweise!zwischen!den! Fällen! des! „Sofortvollzugs“! (vereinfacht:! Bürger! ist!anwesend)!und!den!Fällen!der!„unmittelbaren! Ausführung“! (vereinfacht:! Bürger! ist! abwesend)! differenziert.!In!Niedersachsen!ist!dies!nicht!notE wendig,!da!beide!Fälle!von!§!64!II!NSOG!erfasst! werden.! Ein!Sofortvollzug!nach!§!64!II!NSOG!ist!nur!unter! folgenden!Voraussetzungen!rechtmäßig:! •! Die!Ordnungsbehörde!muss!bei!dem!SofortE vollzug! „innerhalb! ihrer! Befugnisse“! gehanE delt! haben,! vergleiche! §! 64! II! 1! a.E.! NSOG.! Es! müssen! also! die! materiellErechtlichen! Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen! einer! hy# pothetischen, Grundverfügung! gegeben! sein.! Demnach!muss!also!im!Rahmen!des!§!64!II! NSOG! geprüft! werden,! ob! für! ihr! Handeln! eine!Rechtsgrundlage!gegeben!wäre,!die!VoE raussetzungen! der! §§! 6! ff.! NSOG! vorlagen! und! die! polizeilichen! Handlungsgrundsätze! eingehalten!wurden.! Voraussetzungen!des!Kostenbescheids!sind:! •! die! Rechtmäßigkeit! der! Ersatzvornahme! (Kostengrund)! •! die!Ordnungsgemäßheit!des!Kostenansatzes! (Kostenhöhe)! 1.* Rechtsgrundlage*der*Ersatzvornahme* Fraglich!ist,!ob!die!Rechtsgrundlage!der!ErsatzE vornahme!in!§§!64!I,!66!NSOG!oder!§§!64!II,!66! NSOG!gesehen!werden!kann.! Für! das! gestreckte! Verfahren! bedarf! es! einer! Grundverfügung,!die!nach!§!64!I!NSOG!auf!ein! Handeln,!Dulden!oder!Unterlassen!gerichtet!sein! muss.!Darüber!hinaus!ist!zu!beachten,!dass!§!66! I! NSOG! den! Kreis! der! vollstreckungsfähigen! Grundverfügungen! für! die! Ersatzvornahme! auf! solche!einschränkt,!die!vom!Pflichtigen!eine!(verE tretbare)!Handlung!verlangen.!Ein!HalteverbotsE schild! verlangt! vom! Verkehrsteilnehmer! jedoch! ein!Unterlassen.!! 2 Nach! ständiger! Rechtsprechung ! ist! in! einem! Verbotszeichen! auch! das! (konkludente)! Gebot! enthalten,!das!richtige!Verhalten!durchzuführen,! d.h.! wegzufahren.! Weil! eine! vollzugsfähige! Grundverfügung! vorliegt! und! die! aufschiebende! Wirkung!eines!Rechtsbehelfs!analog!§!80!II!Nr.!2! VwGO!entfällt,!soll!sich!die!Vollstreckung!nach!§! 64!I!2.!Alt.!NSOG!richten.!!! Lehnt!man!diese!Auffassung!mit!Teilen!der!LiteE 3 ratur !ab!und!stellt!sich!man!sich!auf!den!StandE punkt,! ein! Verkehrszeichen! enthalte! kein! WegE fahrgebot!in!dem!Sinne,!dass!sich!ein!AbschlepE pen!darauf!stützen!ließe,!fehlt!es!an!einem!vollE zugsfähigen!GrundEVA.!Eine!Vollstreckung!wäre! dann! nur! nach! §! 64! II! NSOG! im! Sofortvollzug! möglich.! Rechtmäßigkeit*der*Ersatzvornahme* Zunächst! müsste! die! Ersatzvornahme! rechtmäE ßig!vorgenommen!worden!sein.! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! 1 2 !Vgl.!BayVGH,!BayVBl!1984,!559.! ! BVerwG,! DÖV! 1988,! 694k! NJW! 1978,! 656k! NVwZ! 1988,! 623!f.k!VGH!Kassel,!NVwZ!1987,!910.! RAe!Dr.!Schlömer/!Daxhammer! 3 !! So!Götz,!§!14!Rn.!17.! Februar!18! Juristisches*Repetitorium* * hemmer! •! Des! weiteren! müssen! die! Voraussetzungen! des!§!64!II!1!Nr.!1!bzw.!Nr.!2!ff.!NSOG!vorlieE gen!und! •! das! Zwangsmittel! müsste! ordnungsgemäß! angewendet!worden!sein.! ! Jedem!Straßenverkehrsteilnehmer,!der!sein!Kfz! im!Halteverbot!abstellt,!ist!bewusst,!dass!er!auch! die! Pflicht! hat,! sein! Fahrzeug! wieder! zu! entferE nen,! daher! wird! der! erstgenannten! Ansicht! der! Rechtsprechung!gefolgt,!die!von!einem!WegfahrE gebot!ausgeht!(a.A.!vertretbar).! ! Anmerkung:* Auch! Parkuhren,! die! gemäß! §! 43! I! StVO! VerE kehrseinrichtungen!sind,!weisen!eine!eigenstänE dige!Regelungswirkung!auf,!indem!sie!ein!modiE fiziertes! Haltverbot! begründen.! Gemäß! der! ReE gelung!des!§!13!StVO!darf!an!ihnen!nur!zum!EinE! und! Aussteigen,! zum! BeE! und! Entladen! oder! während! des! Laufens! der! Uhr! angehalten! werE 4 den. ! ! Eine!Vollstreckung!über!§!64!I!NSOG!ist!jedoch! nur! möglich,! soweit! für! das! Wegfahrgebot! auch! eine!Bekanntgabe!bejaht!werden!kann.! Vorliegend!könnte!man!denken,!dass!eine!wirkE same! Grundverfügung! dem! A! gegenüber! nicht! ergehen!konnte,!da!dieser!im!maßgeblichen!ZeitE punkt! der! Gefahrbeseitigung! nicht! anwesend! war.!Das!Wegfahrgebot!wäre!nur!wirksam,!wenn! es!dem!A!bekanntgegeben!worden!wäre.!Dafür! müsste! er! dem! A! zugegangen! sein.! AllgemeinE verfügungen! (wie! Verkehrszeichen)! können! geE mäß!§!41!III,!IV!VwVfG!öffentlich!bekanntgegeE ben! werden,! wodurch! der! Zugang! des! VerwalE tungsakts! an! alle! Verkehrsteilnehmer! unwiderE legbar!vermutet!wird.!Nach!der!Rechtsprechung! des!Bundesverwaltungsgerichts!gilt!allerdings!für! den! Zugang! einer! Verkehrsregelung! ein! besonE 5 derer!Bekanntgabebegriff. !Danach!wird!dem!beE troffenen! Verkehrsteilnehmer! gegenüber! die! durch! das! Verkehrszeichen! verkörperte! AnordE nung!wirksam,!sobald!sie!ihm!beim!erstmaligen! Herannahen!bekanntgemacht!wird.! Danach!genügt!es,!wenn!ein!Verkehrszeichen!so! aufgestellt! ist,! dass! es! für! die! VerkehrsteilnehE mer,!an!die!es!sich!richtet,!bei!Anlegung!des!von! §!1!StVO!vorgeschriebenen!Sorgfaltsmaßstabes! ohne! weiteres! wahrgenommen! werden! kann,! wobei! unerheblich! ist,! ob! die! Betroffenen! das! Polizei'(und(Ordnungsrecht(Nds.! Lösung!Fall!7,!Seite!3!von!6! Verkehrszeichen!tatsächlich!wahrgenommen!haE 6 ben. !! 7 Das! Bundesverwaltungsgericht ! vertritt! die! AufE fassung,! dass! „Verkehrsteilnehmer“! und! damit! Adressat! der! Anordnung! nicht! nur! derjenige! ist,! der! sich! im! Straßenverkehr! bewegt,! sondern! auch! der! Halter! eines! am! Straßenrand! parkenE den!Fahrzeugs,!solange!er!Inhaber!der!tatsächliE chen!Gewalt!über!das!Fahrzeug!ist.!Diese!InhaE berschaft! bejaht! das! BVerwG! noch! bei! einem! Halter,! der! sich! zum! Zeitpunkt! der! Aufstellung! des! Verkehrszeichens! vor! Ort! im! Krankenhaus! befand.!Damit!liegt!dann!eine!Bekanntgabe!einer! durch! Verkehrszeichen! verkörperten! Regelung! gem.!§§!39!I,!Ia,!45!IV!StVO!vor,!wenn!ein!durchE schnittlicher!Kraftfahrer!bei!Einhaltung!der!nach! §! 1! StVO! erforderlichen! Sorgfalt! ohne! weiteres! erkennen!kann.! Der! Rechtsprechung! wurde! zum! Teil! vorgeworE fen,!von!einer!reinen!Bekanntgabefiktion!auszuE gehen.! Im!vorliegenden!Fall!konnte!nicht!geklärt!werden,! ob!A!oder!sein!Geschäftsfreund!den!Wagen!auf! dem!Behindertenparkplatz!abgestellt!hatte.!! Diese!ungeklärte!Tatsache!spielt!nach!der!Rspr.! des!BVerwG!keine!Rolle.!Das!BVerwG!würde!die! Wirksamkeit!der!Allgemeinverfügung!bejahen.!! In! Teilen! der! Literatur! wird! nach! wie! vor! darauf! abgestellt,! dass! wenigstens! die! Möglichkeit! zur! Kenntnisnahme!bestand.!Insofern!könnte!an!eiE nem! wirksamen! Zugang! des! Verwaltungsakts! gezweifelt!werden.!Dem!A!war!jedoch!nach!eigeE nen!Angaben!bekannt,!dass!von!den!fünf!ParkE plätzen!vor!seinem!Büro!einer!für!Behinderte!reE serviert!war,!weil!er!sein!Fahrzeug!jeden!Morgen! dort!parkte.!Demnach!hatte!er!von!der!Existenz! des! Verkehrszeichens! Kenntnis,! so! dass! der! Verwaltungsakt! ihm! gegenüber! bereits! vorher! 8 zugegangen!ist. ! Insoweit!liegt!hier!ein!wirksamer!Verwaltungsakt! vor.! ! Anmerkung:* Die! Rspr.! des! BVerwG! hat! zur! Folge,! dass! ein! Verkehrszeichen!selbst!dann!wirksam!zugeganE gen!ist,!wenn!ein!Verkehrsteilnehmer!sein!FahrE zeug!zunächst!erlaubt!geparkt!hat!und!anschlieE ßend!ein!Haltverbotsschild!aufgestellt!wird.!Hier! können!allerdings!dem!Halter!nicht!in!jedem!Fall! die!Kosten!auferlegt!werden,!sondern!nur!dann,! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! 4 !Vgl.!BVerwGE!58,!326,!328! !Vgl.!BVerwGE!27,!181,!184! 6 !!OVG!Münster,!NJW!90,!2835.!! 7 !!NJW!97,!1021,!1022k!vgl.!Anm.!Berr!DAR!97,!120k!SchmittE mann!VR!97,!144k!Hendler!JZ!97,!782.!In!seiner!EntscheiE dung!stellt!das!BVerwG!auch!klar,!dass!die!Entfernung!des! Fahrzeugs!am!4.!Tag!nach!Aufstellung!des!Schildes!nicht! unverhältnismäßig!ist.!Gleiches!gilt!für!die!Kostenpflicht!des! 5 RAe!Dr.!Schlömer/!Daxhammer! Halters! auf! Sekundärebene.! Dahinter! steht! der! Gedanke,! dass!ein!Eigentümer,!der!seine!Sache!im!öffentlichen!VerE kehrsraum! abstellt,! sich! regelmäßig! vergewissern! muss,! dass!von!seinem!Eigentum!keine!Gefahr!ausgeht.! 8 ! Vgl.!BVerwGE!59,!221!f.,!wonach!für!die!Wirksamkeit!geE genüber!dem!betroffenen!Verkehrsteilnehmer!auf!den!ZeitE punkt!abgestellt!wird,!zu!dem!er!sich!erstmalig!der!RegeE lung!des!Verkehrszeichens!gegenübersieht.! Februar!18! Juristisches*Repetitorium* * hemmer! Polizei'(und(Ordnungsrecht(Nds.! Lösung!Fall!7,!Seite!4!von!6! wenn!er!seine!„Nachschaupflichten“!verletzt!hat.! Die!Rspr.!ist!bei!der!Frage,!wie!oft!man!nach!seiE nem!Kfz!sehen!muss!uneinheitlich!und!differiert! zwischen!1!bis!4!Tagen.! Zu*beachten!ist!allerdings!hier,!dass!in!der!vorE liegenden! Aufgabenstellung! die! Rechtmäßigkeit! des! Kostenbescheides! geprüft! wird.! Auch! nach! überwiegender!Ansicht!ist!auf!dieser!SekundärE ebene! die! Rechtmäßigkeit! des! GrundEVA! releE vant.! Es! sind! allerdings! keinerlei! Hinweise! dafür! vorE handen,! dass! die! Beschilderung! der! Parkplätze! rechtswidrig! gewesen! sein! könnte,! so! dass! von! einem! rechtmäßigen! Wegfahrgebot! ausgeganE gen!werden!kann.! ! Rechtsgrundlage! für! die! Anwendung! einer! ErE satzvornahme!ist!daher!§!64!I!Alt.!2!!i.V.m.!§!66! NSOG.! b)* c)* Formelle*Rechtmäßigkeit* Gem.!§!64!III!NSOG!ist!die!Stadt!Göttingen!geE mäß!zuständig.!Eine!Anhörung!gem.!§!28!VwVfG! ist!entweder!gar!nicht!erforderlich,!da!nach!überE wiegender! Ansicht! die! Vollstreckung! mangels! Regelungscharakter! selbst! keinen! VerwaltungsE akt! darstellt! oder! zumindest! gem.! §! 28! II! Nr.! 5! VwVfG!entbehrlich.! bb)*Besondere*Vollstreckungsvoraussetzungen* Des!Weiteren!muss!dem!A!gemäß!§!70!I!1!NSOG! der!Einsatz!der!Ersatzvornahme!angedroht!worE den!sein.!Eine!solche!Androhung!ist!hier!nicht!erE folgt,!könnte!aber!gemäß!§!70!I!3!NSOG!entbehrE lich! gewesen! sein.! Das! ist! dann! der! Fall,! wenn! die!Umstände!sie!nicht!zulassen,!insbesondere,! wenn!die!sofortige!Anwendung!des!ZwangsmitE tels!zur!Abwehr!einer!gegenwärtigen!Gefahr!notE wendig!ist.! Indem! der! Wagen! des! A! auf! dem! BehindertenE parkplatz!stand,!wurde!gemäß!§!24!I!StVG!i.V.m.! §!12!III!Nr.!8!lit.!e!und!§!49!I!Nr.!12!StVO!eine! Ordnungswidrigkeit!verwirklicht.!Danach!handelt! ordnungswidrig,! wer! vorsätzlich! oder! fahrlässig! gegen!eine!Vorschrift!über!das!Parken!verstößt.! Insoweit! liegt! eine! gegenwärtige! Gefahr! i.S.d.! §!2!Nr.!1b!NSOG!vor,!zu!deren!Abwehr!die!soforE tige!Anwendung!der!Ersatzvornahme!notwendig! ist.! Dies! gilt! auch! unabhängig! davon,! wer! den! Wagen!dort!geparkt!hat.!Eine!Androhung!gemäß! §!70!I!1!NSOG!war!mithin!entbehrlich.! Materielle*Rechtmäßigkeit* aa)* Allgemeine*Vollstreckungsvoraussetzungen* Wirksamer!Grundverwaltungsakt!war,!wie!bereits! festgestellt,!das!Verkehrszeichen!als!WegfahrgeE bot.! Fraglich!ist!allerdings,!ob!dieser!Verwaltungsakt! vollstreckbar! ist,! also! ob! Rechtsbehelfe! gegen! ihn!gemäß!§!64!I!Alt.!2!NSOG!i.V.m.!§!80!II!Nr.!2! VwGO!keine!aufschiebende!Wirkung!haben.!Für! die! Aufstellung! von! Verkehrsschildern! ist! regelE mäßig!nicht!die!Polizei!zuständig,!so!dass!es!sich! strenggenommen!nicht!um!eine!unaufschiebbare! Maßnahme! von! Polizeivollzugsbeamten, i.S.d.! §!80!II!Nr.!2!VwGO!handelt.!Nach!der!RechtspreE chung! des! Bundesverwaltungsgerichts! sind! jeE doch!Verkehrszeichen!in!Analogie!zu!§!80!II!Nr.!2! 9 VwGO!sofort!vollziehbar. ! ! Nunmehr!stellt!sich!im!Rahmen!des!§!64!I!2.!Alt! NSOG! ! die! Frage,! ob! dieser! Verwaltungsakt! rechtmäßig! sein! muss.! Einerseits! wird! von! der! überwiegenden! Ansicht! vertreten,! dass! der! Grundverwaltungsakt! lediglich! wirksam! sein! muss.!Dies!ergebe!sich!aus!dem!Erfordernis!der! effektiven!Gefahrenabwehr!und!der!Wertung!des! §! 43! II! VwVfG,! wonach! auch! ein! rechtswidriger! Verwaltungsakt!wirksam!und!damit!vollstreckbar! ist.!Die!Rechtswidrigkeit!des!Verwaltungsakts!sei! erst! auf! der! Sekundärebene,! der! Kostenebene,! zu!berücksichtigen.! Nach! anderer! Ansicht! muss! der! zu! vollstreE ckende! Verwaltungsakt! rechtmäßig! sein.! Dies! sei!zu!fordern,!da!der!Bürger!in!der!konkreten!SiE tuation!oft!keine!effektive!Möglichkeit!eines!konE kreten! Rechtsschutzes! habe! und! die! Situation! dann! mit! der! des! Sofortvollzuges! vergleichbar! sei,! bei! der! die! Rechtmäßigkeit! eines! (fiktiven)! 10 Verwaltungsakts!verlangt!wird. ! cc)* Ordnungsgemäße*Anwendung* Der! Einsatz! des! Zwangsmittels! darf! nur! unter! ordnungsgemäßer!Ausübung!des!Ermessens!erE folgen.!Ein!Verstoß!gegen!den!ermessensreduE zierenden! Grundsatz! der! Verhältnismäßigkeit! könnte!darin!liegen,!dass!ein!bloßer!Verstoß!geE gen!die!Straßenverkehrsordnung!nicht!ohne!weiE teres! eine! hinreichende! Rechtfertigung! für! das! Abschleppen!gibt.! Nach!dem!Vortrag!des!A!muss!davon!ausgeganE gen!werden,!dass!während!der!Zeit!des!verbotsE widrigen!Parkens!der!Parkplatz!nicht!von!einem! Behinderten!in!Anspruch!genommen!wurde.!DaE mit! könnte! man! an! der! Erforderlichkeit! der! AbE schleppmaßnahme!zweifeln.! Die!Stadt!verfolgte!jedoch!mit!der!angeordneten! Maßnahme! den! Zweck,! den! Verstoß! gegen! die! StVO!zu!beseitigen!und!zumindest!mittelbar!war! damit!intendiert,!den!Parkplatz!behinderten!PerE sonen! zur! Verfügung! zu! stellen.! Dieser! Zweck! konnte! nur! durch! ein! Abschleppen! des! FahrE zeugs! erreicht! werden.! Der! Halter! oder! Fahrer! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! 9 !Vgl.!BVerwG,!NJW!1978,!656!f.k!Kopp/Schenke,!VwGO,!§!80! Rdnr.!64.! RAe!Dr.!Schlömer/!Daxhammer! 10 !!Vgl.!dazu!Schlömer/Hombert!Verwaltungsrecht!BT!I!S.!195.! Februar!18! Juristisches*Repetitorium* * hemmer! des!Pkw!war!nicht!anwesend!und!auch!nicht!unE mittelbar!erreichbar,!so!dass!ein!weniger!belasE tendes! Mittel! der! Stadt! nicht! zur! Verfügung! stand.!Die!Erforderlichkeit!der!Maßnahme!ist!daE mit!zu!bejahen.! Die!Maßnahme!müsste!auch!verhältnismäßig!im! engeren! Sinne! sein,! das! heißt! der! für! den! BeE troffenen!eingetretene!Nachteil!dürfte!nicht!außer! Verhältnis! zu! dem! verfolgten! Zweck! stehen.! Es! ist!deshalb!eine!Interessenabwägung!vorzunehE men,! bei! der! zu! Lasten! des! Klägers! bereits! ins! Gewicht! fällt,! dass! er! aufgrund! der! straßenverE kehrsrechtlichen! Vorschriften! verpflichtet! war,! seinen!Wagen!zu!entfernen.!Hinzu!kommt,!dass! grundsätzlich! ein! erhebliches! öffentliches! InteE resse! an! der! Freihaltung! von! BehindertenparkE plätzen!besteht.!Dies!entspricht!auch!dem!Willen! des!Gesetzgebers,!der!durch!die!Schaffung!der! rechtlichen! Grundlagen! für! die! Einrichtung! von! Behindertenparkplätzen!gezeigt!hat,!dass!die!InE teressen!dieses!Personenkreises!als!besonders! schützenswert! anzuerkennen! sind.! Dieses! öfE fentliche! Interesse! besteht! nicht! nur! an! der! Schaffung! von! entsprechenden! Parkplätzen,! sondern! auch! an! deren! Freihaltung! von! unbeE rechtigt!geparkten!Fahrzeugen.!Angesichts!ihrer! besonderen!Hilfsbedürftigkeit!und!SchutzwürdigE keit!müssen!Schwerbehinderte!auch!darauf!verE trauen!können,!dass!ihnen!die!speziell!für!sie!einE gerichteten! Parkplätze! jederzeit! zur! Verfügung! stehen!und!diese!notfalls!mit!behördlicher!Gewalt! freigemacht!werden,!wenn!sie!von!anderen!VerE kehrsteilnehmern! rechtswidrig! benutzt! werden.! Deshalb!ist!es!für!die!Ersatzvornahme!auch!unE erheblich,!ob!die!Stadt!konkret!nachweisen!kann,! dass!in!der!fraglichen!Zeit!der!Parkplatz!von!einer! berechtigten!Person!benutzt!worden!wäre.! Hinzu!kommt,!dass!dies!der!einzige!BehindertenE parkplatz!an!dieser!Stelle!war!und!die!Stadt!statt! dem!teureren!Abtransport!auf!den!Verwahrplatz! nur! die! günstigere! Umsetzung! auf! einen! verE gleichsweise!sehr!nahen!Platz!veranlasst!hat.! Demnach!war!die!Ersatzvornahme,!also!das!AbE schleppen,!rechtmäßig.! 2.* Ordnungsgemäßer* Kostenansatz* (KostenS höhe)* Die!Höhe!der!geltend!gemachten!Kosten!ist!nach! dem!Sachverhalt!nicht!zu!beanstanden.! 3.* Ermessen* Fraglich! ist,! ob! Ermessensfehler! vorliegen,! vgl.! §!114!S.!1!VwGO.!Dazu!müsste!der!KostenbeE scheid! aber! überhaupt! als! ErmessensverwalE tungsakt!anzusehen!sein.! Ob! die! Behörde! den! Kostenbescheid! erlassen! muss! oder! ob! insoweit! Ermessen! besteht! ist! 11 streitig.! Nach! überwiegender! Ansicht ! ist! der! Kostenbescheid! im! Regelfall! ein! gebundener! Polizei'(und(Ordnungsrecht(Nds.! Lösung!Fall!7,!Seite!5!von!6! Verwaltungsakt.! Nur! in! atypischen! Fällen! (z.B.! Fahrzeug! gestohlen,! Verkehrszeichen! wurde! erst!kurz!zuvor!aufgestellt,!etc.)!ist!Ermessen!erE öffnet.! Da! hier! nicht! von! einem! atypischen! Fall! ausgegangen!werden!kann,!liegt!kein!Ermessen! vor,!der!Kostenbescheid!ist!insoweit!rechtmäßig.! Fraglich!ist!allenfalls,!ob!sich!daran!etwas!ändert,! wenn! A! nicht! selbst! gefahren! ist,! sondern! sein! Geschäftsfreund!das!Fahrzeug!verbotswidrig!abE gestellt!hätte.!Ausweislich!des!Sachverhalts!ist!A! Eigentümer! und! Halter! des! falsch! geparkten! Pkw.!Als!solcher!ist!A!gemäß!§!7!NSOG!grundE sätzlich! verantwortlich,! falls! von! dem! Fahrzeug! Gefahren! ausgehen,! sog.! Halterhaftung! im! ruE henden!Verkehr,!so!dass!sich!auch!hieraus!nicht! ergibt,!dass!der!Kostenbescheid!rechtswidrig!ist.! D.* Ergebnis* Die! Heranziehung! des! A! zum! Ersatz! der! AbE schleppkosten! war! demnach! gemäß! §! 66! I! NSOG! i.V.m.! §§! 70,! 73! NVwVG,! §§! 1,! 3,! 13! NVwKostG!rechtmäßig.!! Eine! Klage! des! A! wäre! demnach! zulässig! aber! unbegründet!und!würde!abgewiesen.! Bei!dieser!Rechtslage!ist!dem!A!auch!abzuraten,! Ersatzansprüche!wegen!der!Taxikosten!geltend! zu! machen.! Die! in! Betracht! kommenden! AnE spruchsgrundlagen! setzen! ein! rechtswidriges! Verhalten! der! Stadt! (Amtshaftungsanspruch,! §!839!BGB!i.V.m.!Art.!34!GG)!oder!aber!die!fehE lende!Verantwortlichkeit!des!A!(vergleiche!§!80!I! NSOG)! voraus.! Beides! wurde! im! vorliegenden! Fall!bereits!verneint.! ! Anmerkung:* Beachten!Sie!auch!folgende!neuere!RechtspreE chung!zu!den!Abschleppfällen:! Keine! Kostentragung! des! Verdachtsstörers,! wenn! er! Kfz! zuerst! und! in! ordnungsgemäßer! Weise! geparkt! hat! (OVG! NRW! NWVBl! 2001,! 142).!! Abschleppen!eines!verbotswidrig!geparkten!Pkw! trotz! Hinterlassen! der! HandyENummer! (OVG! Hamburg!L&L!2002,!120!=!NJW!2001,!3647).! Haltverbot!gilt!nicht!für!das!Abstellen!von!FahrräE dernk! Beseitigen! von! Fahrrädern! (NJW! 2004,! 1815).! Behindertenparkplätze! sind! grundsätzlich! für! Fahrzeuge!behinderter!Fahrer!durchgängig!freiE zuhaltenk!auf!die!Dauer!des!verbotswidrigen!ParE kens!kommt!es!dann!im!Rahmen!der!Prüfung!der! Rechtmäßigkeit! einer! Abschleppmaßnahme! nicht!an!(OLG!Jena!vom!6.!4.!2005!–!4!U!965/04).! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! 11 !!vgl.!m.w.N.!OVG!Hamburg!NordÖR!2009,!156.! RAe!Dr.!Schlömer/!Daxhammer! Februar!18! Juristisches*Repetitorium* * hemmer! Die!Ordnungsbehörde!ist!nicht!verpflichtet!NachE forschungen! anzustellen,! sofern! keine! AnhaltsE punkte! für! ein! schnelles! Auffinden! des! Fahrers! bestehen.! Urteil! des! OVG! Koblenz! vom! 25.01.2005k!7!A!11726/04.OVG! Abschleppen! von! Behindertenparkplatz,! OVG! Hamburg!NJW!2005,!2246.! Keine! Kosten! für! abgebr.! Abschleppvorgang,! wenn!nächstes!abzuschleppendes!Fahrzeug!75! m!entfernt!steht,!OVG!Hamburg!NordÖR!08,!362! Sicherstellung!unvhm.,!wenn!freie!Parkplätze!in! wenigen! hundert! Metern! Entfernung! zur! VerfüE gung! stehen! und! Umsetzen! als! milderes! Mittel! daher!möglich!ist,!OVG!Hamburg!JuS!2010,!279.! Abgestelltes!und!an!Parkbank!angeschlossenes! Fahrrad!ist!weder!optische!Belästigung!noch!GeE fahr!für!öff.!Ordnung,!OVG!Lüneburg!NordÖR!10,! 82! Veranlasst! Polizei! i.R.d.! Eilkompetenz! AbE schleppmaßnahme!hat!sie!keinen!KostenerstatE tungsanspruch! gegen! Verwaltungsbehörde,! OVG!Lüneburg!NordÖR!2010,!175! Abschleppen! unvhm.! (!),! wenn! sicher! ist,! dass! Fahrer!in!Kürze!wegfahren!wird,!OVG!Hamburg,! Urt.!08.06.11!–!5!Bf!124/08.!a.A.:!OVG!Münster! NWVBl.!2012,!69:!Abschleppen!darf!auch!auf!geE neralpräventive!Zwecke!gestützt!werden.! BVerwG!Urt.!v.!06.04.16!–!3!C!10.15:!BekanntE gabe! von! Vz.! nach! dem! sog.! (S)! SichtbarkeitsE grundsatz! (Umschauen! reicht)! –! besondere! Nachschaupflicht!für!den!Verkehrstn.!nur,!soweit! dafür! besonderer! Anlass! besteht! (etwa! hohe! Fahrzeuge,!die!Schilder!verdecken!könnten).! Insgesamt* zur* Problematik* der* AbschleppS fälle:*Sperl/!Schlömer/!Hombert!VerwR!BT!NieE dersachsen,!Band!I,!§!9!B.!III.! ! ! ! RAe!Dr.!Schlömer/!Daxhammer! Polizei'(und(Ordnungsrecht(Nds.! Lösung!Fall!7,!Seite!6!von!6! Typische*Probleme*der*sog.*Abschleppfälle* (vgl.!dazu!Besprechung!im!Kurs)! ! P*1:!! Rechtsnatur!der!Abschleppmaßnahme!! * * * * P*2:! Enthält! Vz.! neben! Parkverbot! auch! ein! WegfahrE gebot?! * * * * P*3:!Bekanntgabe!des!Verkehrszeichens! * * * * P*4:*VHM!der!Abschleppmaßnahme!/!Handynummer! * * * * P*5:*Polizei!ordnet!Abschleppmaßnahme!an.! * * * * P*6:*Zurückbehaltungsrecht!für!Abschleppunternehmer! * * * * P*7:*Aufbau!eines!Kostenbescheides!! * * * * P*8:*Rechtsschutz!gegen!den!Kostenbescheid!/!Mögliche! Klausurkonstellationen! ! ! Februar!18! $ 7$ Erlangen$ 7$ Bayreuth$ 7$ Regensburg$ 7$ München$ 7$ Passau$ 7$ Augsburg$ !Juristisches!Repetitorium! Würzburg Frankfurt/M.$7$Bochum$7$Konstanz$7$Heidelberg$7$Freiburg$7$Mainz$7$Berlin$7$Bonn$ $ !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!hemmer! Köln$ 7$ Göttingen$ 7$ Tübingen$ 7$ Münster$ 7$ Hamburg$ 7$ Osnabrück$ 7$ Gießen$ 7$ Potsdam$ Hannover$ 7$ Kiel$ 7$ Dresden$ 7$ Marburg$ 7$ Trier$ 7$ Jena$ 7$ Leipzig$ 7$ Saarbrücken$ Bremen$ 7$ Halle$ 7$ Rostock$ 7$ Greifswald$ 7$ Frankfurt/O.$ 7$ Bielefeld$ 7$ Mannheim $ __________________________________________________________$ ______________$ $ ! Polizei2!und!Ordnungsrecht!Fall!7! ! A.!Sachurteilsvoraussetzungen! I.!Verwaltungsrechtsweg,!§!40!I!1!VwGO!! •$ hinsichtlich$Kostenbescheid$(+)$ •$ hinsichtlich$Ersatz$der$Taxikosten$(7)$ II.!Statthaftigkeit!der!Klage! (+),$da$Kostenbescheid$=$VA$$ III.!Klagebefugnis,!§!42!II!VwGO! (+),$da$A$Adressat$eines$belastenden$VA$ IV.! Klagefrist,!§!74!I!2!VwGO! hier$§$58$II$Jahresfrist$ V.!ZwErg.:!Zulässigkeit$⊕$ $ ! B.!Begründetheit!des!Klage! Obersatz:$§$113$I$1$VwGO$$ I.!Rechtsgrundlage!des!Bescheides! •$§$29$III$1$NSOG,$73$NVwVG$ •$§§$66$I$NSOG,$73$NVwVG,$NVwKostG$ 1.!§!29!III!1!NSOG! (7),$ bloßes$Umsetzen$ 2.!Êrg.!! II.!Formelle!RM!des!Kostenbescheides!⊕! ! III.!Materielle!RMdes!Kostenbescheides$ Vorauss.:$7$rechtmäßige$Ersatzvornahme$ 7$ordnungsgemäßer$Kostenansatz$ 1.!Rechtsgrundlage!der!Ersatzvornahme!! §$64$i.V.m.$§$66$NSOG$⊕$ (P)$§$64$I$oder$§$64$II$NSOG?$ !(P)!Verkehrszeichen!=!Wegfahrgebot?$ Rspr.:$⊕,$da$Verkehrszeichen$=$Wegfahrgebot$ $ $ !!gestrecktes!Verfahren!⇒!§!64!I!2.!Alt.$ a.A.:$(7),$Verkehrszeichen$iVm$einer$Ersatz7$ vornahme$reicht$als$RGL$nicht$aus$$ $ $ $ !!Sofortiger!Vollzug!⇒!§!64!II$ Rspr.$zu$folgen$[a.A.$sehr$gut$vertretbar]$ Bekanntgabe$des$VAs$⊕$$ ! 2.!Formelle!Rechtmäßigkeit! ! 3.!Materielle!Rechtmäßigkeit! a)!Allgemeine!Vollstreckungsvorauss.! wirksamer$Grund7VA$war$das$Verkehrszeichen$ §$64$I$2.$Alt.$iVm$§$80$II$Nr.$2$VwGO$analog$ b)!Besondere!Vollstreckungsvorauss.! nach$§$70$I$1$NSOG$Androhung$erforderlich$ !Androhung$gem.$§$70$I$3$NSOG$entbehrlich$$ c)!Ordnungsgemäße!Anwendung! VHM$⊕,$arg.$Kz.l$besond.$Schutzbedarf,$...$ d)!Ordnungsgemäßer!Kostenansatz!⊕! ! ! ! ! 4.!Ermessen! (P)$Kostenbescheid$=$Ermessens7VA?$ h.M.:$grds.$gebundener$VAl$Ermessen$nur$bei$ atypischen$Fällenl$hier$typischer$Fall$=>$ gebundene$Entscheidung$ $ $ C.!Ergebnis! Kostenbescheid$ist$rechtmäßigl$Klage$wird$ abgewiesenl$Ersatz$der$Taxikosten$(7)$ $ Exkurs:!Prüfung!eines!Kostenbescheides! ! I.!RGL!Kostenbescheid! $ $ SpezG$oder$NSOG,$s.o.$ $ II.!Formelle!RM!Kostenbescheid! $ $ 1.$Zuständigkeit$ $ $ 2.$Verfahren$ $ $ 3.$Form$ $ III.!Materielle!RM!Kostenbescheid! $ $ 1.!Kostengrund! $ $ $ $ =>$z.B.$ordnungsgem.$Zwangsmitteleinsatz$ $ $ $ $ $ $ $ hier$Beispiel:$Ersatzvornahme$nach$§$66$ $ $ $ $ a.!RGL!der!EV,!§!64!iVm!§!66! $ $ $ $ b.!Formelle!RM!der!EV! $ $ $ $ $ $ aa.$Zuständigkeit,$vgl.$§$64$III$ $ $ $ $ $ $ $ bb.$Verfahren$ $ $ $ $ $ $ $ cc.$Form$ $ $ $ $ c.!Materielle!RM!der!EV! $ $ $ $ $ $ $ aa.$Allg.$Vollstreckungsvorauss.$ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ =>$§§$64$ff$NSOG$ $$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$hier$ggf.$inzident$RM$des$voll7$ $$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$$streckten$GrundVA$prüfen$ $$$$ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ (1)$RGL$des$GrundVA$ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ (2)$Formelle$RM$GrundVA$ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ (3)$Materielle$RM$GrundVA$ $ $ $ $ $ $ $ bb.$Besond.$Vollstreckungsvorauss.$ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ der$Ersatzvorn.,$bea.$§$70$ $ $ $ $ $ $ $ cc.$Ordnungsgemäße$Anwendung$ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ Ermessen$/$VHM$ $ $ $ $ d.!ZwErg.:!Ordnungsgem.!Kostengrund! $ $ $ 2.!Ordnungsgem.!Kostenhöhe! $ $ 3.$Ggf.$Ermessen$bzgl.$Heranziehung$zu$Kosten$ $ $ $ $ $ h.M.:$$Kosten7VA$=$gebundener$VAl$ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ nur$bei$atypischen$Fällen:$Ermessen$ RAe$Dr.$Schlömer/$Daxhammer$