Gefahrenzonenpläne … - … sind rechtlich unmittelbar verbindlich. - … können verschiedene Widmungsverbote enthalten - … werden von den Gemeinden erstellt. - … gelten für bestehende Bauten nur eingeschränkt - … sind rechtlich nicht unmittelbar verbindlich. -…Raumordnungsgesetzte knüpfen direkt an -….ist ein Gutachten über Ausmaß und Intensität der Gefahr durch Wildbäche, Lumer und Erosionen In der Vertragsraumordnung (städtebauliche Verträge) … - … sind raumordnungsgesetzliche Grundlagen wesentliche Voraussetzungen. - … kann ein Bauangebot vertraglich verankert werden. - … wird die künftige Baulandwidmung von Vertragsvereinbarung abhängig gemacht. - … sind zivilrechtliche Vereinbarungen das Ergebnis der Vereinbarungen zwischen Gemeinden und GrundeigentümerInnen. Für Maßnahmen im Rahmen der örtlichen Raumplanung ist auf gemeindeebene - Der Gemeinderat zuständig - Nur eine Behörde (instanz) vorgesehen Eine baurechtliche Benützungsbewilligung oder Fertigstellungsanzeige … - … setzt voraus, dass keine Auflagen in der Baubewilligung erteilt wurden - … Setzt voraus, dass das Bauvorhaben Baubescheid-konform errichtet werden. - … hat die Bauordnungen als rechtliche Grundlage. - … setzt eine Kontrolle des Bebauungsplans voraus. Bauwerber können in baurechtlichen verfahren - Ordenrliche Rechtsmittel ergreifen - Außerordentliche Rechtsmittel ergreifen - Berufung an die 2. Instanz erheben (?) - Vorstellung an die Landesverwaltungsgerichthöfe erheben Ein bau, der entgegen der erteilten Baubewilligung errichtet wurde - Ist ein konsensloser bau - Ist ein rechtswidriger bau - kann nachträglich bewilligt werden Baurechtliche Auflagen … - … sind in der Regel für anzeigepflichtige Bauvorhaben wenig intensiv - … können Befristungen enthalten. - … können die baurechtliche Bewilligungsfähigkeit herstellen. - … gelten als Verpflichtungen zu Baubewilligungen. Gesetzliche Grundlagen des Raumordnungsrechts sind … → die Raumordnungsprogramme - … die Kompetenzregelungen der Bundesverfassung (?) - … das Österreichisches Raumordnungskonzept 2011 (ÖREK) - … Landesraumordnungsprogramme - … das Gemeindeplanungsgesetz von Kärnten - …. Baugesätze der Bundesländer -…. Verfassungsrechtliche Bestimmungen über die örtliche Baupolizei Bautechnische Anforderungen an Baulichkeiten … - … können durch Auflagen im Baubescheid konkretisiert werden. - … können durch Festlegungen im Flächenwidmungsplan beschränkt werden - … werden durch die Bauordnungen bzw. Spezialgesetze gesetzlich geregelt - … werden in der Bauplatzerklärung geprüft -…. Werden durch bestimmte Regelungen konkretisiert -….. können für bestimmte Gebiete unterschiedlich sein Im Verfahren zur Bauplatzerklärung ist festzustellen, ob - Die Liegenschaft die erforderliche Widmung aufweist - Bestimmungen des Bebauungsplanes eine Bebauung zulassen - Durch die Bauführung das Orts- und Landschaftsbild - Die Baubewilligung für das eingereichte Projekt erteilt. - eine Bausperre besteht - die Bauplätze geeignete Struktur aufweisen - die Liegenschaft bebaut werden kann Wesentliche Instrumente der überörtlichen Raumplanung sind: (alles mit Entwicklung) - Regionale Flächenwidmungspläne - Sektorale Landesraumpläne - Regionale Sruktur- und Bebauungspläne - Regionale Entwicklungsprogramme - Landesraumpläne - Landesentwicklungspläne - Regionale Raumordnungsprogramme Rechtliche Grundlagen des Baurechts sind die - Bautechnikverordnung der EU - die Baurechtlichen Rahmengesetze des Bundes - die Baugesetze der Länder - die Bauordnungen der Gemeinden Beteiligte Baubewilligungsverfahren haben das Recht - Teilnehmen an mündlichen Verhandlung - Wirkung bei der Festlegung des Sachverhaltes - An Bauverhandlungen teilzunehmen Präklusion bedeutet… -dass das Bauverfahren frühzeitig beendet wird -Parteien ihre Parteirechte verlieren -das Verfahren in der Regel rechtswidrig ist -Nachbarn ihre Parteirechte verlieren -übergangene Parteien davon nicht betroffen sind Rechtswidrige Bauführungen können legalisiert werden … - … durch Verjährung. - … Durch eine nachträgliche Bewilligung. - … durch das Bezahlen einer Verwaltungsstrafe. - … gar nicht. Die Rechte des Nachbarn im Bauverfahren sind - zeitlich beschränkt. - inhaltlich eingeschränkt. - die Einforderung der Entscheidungspflicht (?) - das Recht auf Akteneinsicht. (?) Vorbehaltsflächen im Flächenwidmungsplan… - Sind mit der Möglichkeit einer Enteignung verbunden. - Können für öffentliche Einrichtungen festgelegt werden. - Gelten vor allem für überörtliche Festlegungen. - Bewirken ein zeitlich befristetes Bauverbot (?) Umwidmung einer Liegenschaft setzt voraus: -einen Begründeten Antrag des Grundeigentümers -Eine Interessensabwägung, in der die bisherigen Nutzungen berücksichtigt werden -wesentliches öffentliche Interessen, die für die Umwidmung sprechen - eine Bestandsaufnahme, aus der die Eignung der Liegenschaft für die beabsichtigte Nutzung ableitbar ist Eine übergangene Partei - wurde unzulässiger Weise nicht zur Bauverhandlung geladen. - kann die Zustellung des Baubewilligungsbescheides beantragen. - kann gegen den Baubewilligungsbescheid Berufung erheben. - kann in der Bauverhandlung Einwendungen erheben. - ist von einer Präklusion grundsätzlich nicht betroffen Bei der Überprüfung des Orts- und Landschaftsbildes im Bauverfahren … - … sind architektonische Sonderformen beim Einreichprojekt nahezu ausgeschlossen. - … sind auch private Gutachten in Erwägung zu ziehen - … haben die Nachbarn Mitentscheidungsrechte. - … sind von der Baubehörde die öffentlichen Interessen zu berücksichtigen. - … sind ausschließlich öffentliche Interessen zu beachten. - … sind von der Baubehörde die privaten Interessen zu berücksichtigen - … muss die Umgebung des Standortes berücksichtigt werden. Privatrechtliche Einwendungen im Bauverfahren - können vertragliche Vereinbarungen sein - sind von der Baubehörde aufzunehmen und es ist auf eine Einigung hinzuwirken Anzeigepflichtige Bauvorhaben … - … haben zur Folge, dass Nachbarn keine Parteistellung haben. - … bewirken in der Regel ein – im Vergleich zum Bauvorhaben – verkürztes Verfahren. - … sind im Ergebnis im Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigen. - … dürfen ausgeführt werden, wenn von der Baubehörde innerhalb einer bestimmten Frist keine Rückmeldung erfolgt. -…. sind in den Bauordnungen und Baugesetzten aufgezählt -…. werden im Baubewilligungsverfahren geprüft -….. dürfen errichtet werden, wenn die Baubehörde die Anzeige zur Kenntnis nimmt -…. erfordern die Zustimmung der Nachbarn -…. Können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein -….. sind grundsätzlich kein Mehrparteienverfahren -…. enden mit oder ohne Bescheid -…. umfassen in der Regel geringfügige Bauführungen Der Bebauungsplan hat erheblichen Einfluss … - … auf künftige Baulandwidmungen - … auf die Eigentumsverhältnisse - … auf die Bauplatzerklärung - … auf die Grundstückszuschnitte und -grenzen. Ein Bauansuchen … - … kann auch von der Baubehörde veranlasst werden - … erfordert die Zustimmung der Nachbarn - … setzt die Zustimmung aller EigentümerInnen voraus. - … kann nur schriftlich bei der Baubehörde beantragt werden. Das Recht auf Selbstverwaltung der Gemeinde … - … bedeutet, dass die örtliche Baupolizei eigenverantwortlich durch die Gemeinden besorgt wird - … bedeutet, dass die örtliche Raumplanung weisungsfrei besorgt wird - … ist in der Verfassung verankert. - … bedeutet, dass es innerhalb der Gemeinde nur eine Instanz geben kann. (?) - … ist in den Bauordnungen verankert. - … beutet, dass innerhalb der Gemeinde der Instanzenzug abgeschlossen ist. - … gilt für die örtliche Raumplanung Raumplanerische Maßnahmen im Flächenwidmungsplan gegen Naturgefahren … - … betreffen vor allem Schutzbauten gegen Lawinen und Hochwasser. (?) - … werden vor allem in den Raumordnungsgesetzen bestimmt. (?) - … können für klar abgrenzbare Naturgefahren festgelegt werden - … können den Objektschutz an geplanten Gebäuden betreffen. Der Bebauungsplan … - … wird in der Regel für das gesamte Gemeindegebiet erstellt. - … ist eine Verordnung des Gemeinderats - … ist allen anderen hoheitlichen Plänen der überörtlichen und örtlichen Raumplanung hierarchisch nachgestellt - … kann in örtliche und überörtliche Bebauungsvorschriften gegliedert werden. -….ist Eigentümerrelevant Anlagen zur KFZ-Einstellung - sind in Wien durch die Wiener Bauordnung geregelt - dürfen im Bauland errichtet werden - dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen errichtet werden - könne durch Festlegungen im Bebauungsplan beschränkt werden Im „ungeregelten Baulandbereich“ … - … fehlen Bestimmungen des Bebauungsplanes. - … ist die Befristung des Baulandes abgelaufen. - … gelten für Bauführungen keine gesetzlichen Einschränkungen hinsichtlich Orts- und Straßenbildes - … können Gemeinden Bebauungsbestimmungen festlegen. Parteien des Baubewilligungsverfahrens haben das Recht … - … am Bauverfahren teilzunehmen und gehört zu werden - … auf Entschädigung von Aufwendungen - … Mehrheitsabstimmungen zu fordern - … auf Verkündung bzw. Zustellung des Bescheids. - … die nächste Instanz anrufen - … über das Bauverfahren abstimmen zu lassen - … an der schriftlichen Verfassung des Bescheids mitzuwirken - … an der Bauverhandlung teilzunehmen -…. Über Entscheidungen abzustimmen -…. Auf Akteneinsicht -…. Auf Parteiengehör -…. Auf Ergreifung eines ordentlichen oder außerordentlichen Rechtsmittels -…Geltendmachung der Entscheidungspflicht -…sich im Bauverfahren vertreten zulassen (?) Die Rechte von Nachbarn im Baubewilligungsverfahren … - … werden durch privatrechtliche Einwendungen nicht verletzt - … werden bei Objektiv öffentlich-rechtlichen Einwendungen verletzt. - …werden vor allem bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Nachbarinnen verletzt. - … dürfen grundsätzlich nicht verletzt werden Nicht in einem eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde fallen folgende Angelegenheiten - … Enteignungsverfahren - … Baustrafsachen - … alle öffentlichen Gebäude - … Kontrollmaßnahmen bei der Bauausführung -…Bundeseigenen Gebäude die öffentlichen Zwecken dienen -….Bauvorhaben die sich auf mehreren Gemeinden erstrecken Im „Ungeregelten Baulandbereich“ - fehlen Bestimmungen des Bebauungsplans - gelten keine Bebauungsfristen - können Gemeinden Bebauungsrichtlinien festlegen - gelten für Bauführungen keine gesetzlichen Einschränkungen hinsichtlich Orts- und Straßenbild - ist die Befristung des Baulandes abgelaufen Aufschließungszonen im Flächenwidmungsplan … - … können für Kenntlichmachungen festgelegt werden - … sind an spezifische Bedingungen geknüpft - … bewirken ein zeitlich befristetes Bauverbot. - … sind entschädigungspflichtig -…. Werden unter Rahmenbedingungen festgelegt -… ermöglichen eine zeitliche Reihung der Erschließung und Bebauung -…. Sind nach Fristablauf in die ursprüngliche Widmung zurückzuführen -….. können für Nutzungen im öffentlichen Interesse festgelegt werden Das Baurecht… - Wird durch ein Rahmengesetz des Bundes und die Bauordnungen der Länder geregelt. - Gliedert sich in ein überörtliches Baurecht, das von der Landesregierung vollzogen wird, und in ein örtliches Baurecht, das von den Gemeinden vollzogen wird. - Ist eine zentrale Verwaltungsmaterie der Bundesländer. - Fällt grundsätzlich in Gesetzgebung in die Zuständigkeit der neuen Bundesländer. - kann durch Richtlinien der EU beeinflusst werden - hat als gesetzliche Grundlage Bauverordnung - bezeichnet das dingliche Recht, ein Bauwerk zu erstellen - bezeichnet alle Rechtformen, die das Bauen betreffen - unterscheidet Öffentliches und privates Baurecht Der Flächenwidmungsplan entfaltet seine Rechtswirkung … - … bei der Änderung von Grundstücksgrenzen - … bei der Festlegung von Liegenschaften. - … beim Verkauf von Liegenschaften - … in der Bauplatzerklärung Die Vollstreckung eines Abbruchbescheides … - … wird in der Regel als „Ersatzvornahme“ auf Kosten der Grundeigentümer Innen vollzogen. - … darf so lange nicht vollstreckt werden, als nicht rechtskräftig über das Ansuchen um nachträgliche Baubewilligungen entschieden ist. - … wird durch die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich vollzogen. - … wird unmittelbar nach Feststellung einer rechtswidrigen Baulichkeit eingeleitet Zuständige Behörde für die überörtlich Raumplanung … - … ist die Landesregierung - … ist der Bundeskanzlerin besonders wichtigen Fällen. - … ist der Landtag - … ist in Sonderfällen die Gemeinde Gesetzliche Grundlagen des Baurechts sind - Baugesetzte der Bundesländer - ÖNORMEN (?) - verfassungsrechtliche Bestimmungen über die örtliche Baupolizei - Baugenehmigungsrichtlinien der EU Wenn die Baubehörde 1. Instanz ihr Projekt ablehnt, können sie als Architekt - … das Projekt abändern und neuerlich einreichen lassen. - … sich an die Beschwerdekommision des Landes wenden. - … Rechtsmittel einlegen und die 2. Instanz anrufen. - … vor der Ablehnung ihren Entwurf in der Bauverhandlung begründen. Subjektiv-öffentliche Rechte sind … - … zivilrechtliche Vereinbarungen - … Einhaltung der Bebauungsbestimmungen - … Schutz vor Immission/Lärm - … des Ortes und Landschaftsbildschutz -…. Einhaltung der widmungsrechtlichen Bestimmungen -….. Eigentumsrechte -…. Die Einhaltung der Abstandsbestimmungen -…. Bautechnische Aspekte Bauführungen im Sinne der baurechtlichen Bestimmungen weisen in der Regel folgende Kriterien aus - Zu Errichtung ist ein gewisses Maß bautechnischer Kenntnisse erforderlich - Werden jedenfalls mit dem Boden in eine gewisse Verbindung gebracht - Berühren wegen ihrer Beschaffenheit öffentliche Interessen Die Landesregierung ist … - … die Aufsichtsbehörde für die Örtliche Raumplanung - … die Planungsbehörde für die Überörtliche Raumplanung. - … Gestzgeber für die Baugesetze. - … Baubehörde zweite Instanz in Sonderfällen. Das Kumulationsprinzip … - … gilt nicht, wenn jeweils Bundes- und Landesgesetze Bewilligungen vorsehen - … gilt im Verhältnis zwischen Baurecht und Naturschutzrecht - … kann auch zivilrechtliche Verträge miteinschließen - … bedeutet, dass mehrere Bewilligungen erforderlich sein können - … gilt im Verhältnis von Baurecht und Gewerberecht - … gilt im Verhältnis zwischen Rumordnungs- und Gewerberecht. - … gilt auch zwischen Bundes und Landesgesetzen (?) - … bedeutet, dass mehrere Bewilligungen für ein Bauvorhaben erforderlich sein können Inhalte der Flächenwidmungspläne sind: - … Sonderbauführungen - … Widmungs- und Nutzungskategorien - … Fluchtlinien - … Kenntlichmachungen von Bundesplanungen Der Flächenwidmungsplan ist … - … ein kommunales Planungsgesetz - … eine Verordnung - … eine generelle Rechtsakt - … ein Bescheid Der Flächenwidmungsplan … - … kann für eine Liegenschaft unterschiedliche Widmungen enthalten - … muss für das gesamte Gebiet einer Gemeinde erstellt werden - … enthält ersichtlich – und Kenntlichmachungen von Nachbargemeinden - … legt für alle Liegenschaften der Gemeinde parzellenscharfe Widmungsvorgaben fest Im Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplans … - … haben die Grundeigentümer Parteistellung - … müssen die Grundeigentümer bei einer Widmungsänderung angehört werden. - … haben die Gemeinde Bürgerinnen das Recht zur Stellungnahme - … sind Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit erforderlich. -…. Ist eine Änderung als Verordnung vom Gemeinderat zu beschließen -…ist vor Beschlussfassung die Einbeziehung der Bürger vorgesehen -…können Nachbarn präkludiert werden -…stellt die aufsichtbehördliche Genehmigung durch die Landesregierung einen wesentlich Verfahrensteil dar Die Gemeinden können ihre Zuständigkeit in Bauangelegenheiten … - … nur dann abgeben, wenn keine andere Bewilligung betroffen sind. - … an andere Städte delegieren - … nicht abgeben, weil die Baupolizei zum eigenen Wirkungsgrad zählt - … an andere staatliche Behörden übertragen Aufgaben der Baupolizei in Wien (MA 37) sind: - Einstellung von Buaführungen bei einer Vorschriftwidrigkeit - Überwachung bestehender Gebäude - Durchführung von Abbruchaufträgen bei rechtswidrigen Bauen (?) - Durchführung von Enteignunsverfahren bei einen entsprechenöffentlichen Flächenbedarf Bei der Festlegung von Widmungen sind folgende gesetzlichen Bindungen bedeutend - … Ziele der Raumordnunsgesetze - … zivilrechtliche Vertragsbestimmungen - … Verfassungsrechtliches Legalitätsprinzip und Gleichheitssatz - … Gesetzliche Widmungsverbote (z.B.: Bauverbotsregelungen) Sie sind Eigentümer einer Liegenschaft, die als Bauland-Betriebsgebiet gewidmet ist. Sie können aus raumplanerischer Sicht … - … ein Wohnhaus errichten, wenn der Nachweis der Erforderlichkeit vorliegt. (?) - … ein Sägewerk, das keine überdurchschnittlichen Immissionen aufweist, errichten. - … die Liegenschaft an Bauträger für Wohnbauten verkaufen - … die Liegenschaft weiterhin als Parkplatz nutzen. Sie sind Eigentümer einer Liegenschaft, die als Bauland-Wohngebiet gewidmet ist. Sie können - jedenfalls ein Einfamilienhaus errichten - die Bauführung ohne Baugenehmigung realisieren, wenn diese weder anzeige- noch bewilligungspflichtig ist - der Umbau für ein Architekturbüro vornehmen - eine Baubewilligung beantragen, bei der unter anderem die Widmungskonformität des Vorhabens geprüft wird - die Liegenschaft weiterhin als Parkplatz nutzen Sie sind Eigentümer einer Liegenschaft, die als Grünland-Landwirtschaft gewidmet ist. Sie können - … als Bauer/Bäuerin jedenfalls ein landwirtschaftliches Nutzgebäude errichten - … Die Liegenschaft am Bauträger für künftige Wohnbauten verkaufen. - … die Bauführung ohne Genehmigung errichten, wenn diese weder anzeige noch bewilligungspflichtig ist - … eine Baubewilligung beantragen, bei der die Erforderlichkeit geprüft wird Zu den präventiven Maßnahmen gegen Hochwasserschutz zählen … - … Ersetzung der Hochwasserschäden aus dem Katastrophenfond. - … Errichtung von Hochwasserschutzdämmen - … Wiederherstellung von der Bewohnbarkeit der Häuser nach dem Hochwasser - … Widmungsverbot in Gefährdungsbereichen - …. Bauverbote dürfen nicht als Bauland gewidmet werden Für einschränkende Festlegungen im Flächenwidmungsplan… - Können Siedlungsgrenzen oder Grünzonen in überörtlichen Raumplänen bedeutend sein. - Ist von der Landesregierung als Planungsbehörde eine Interessensabwägung erforderlich. - Sind Grundeigentümer Innen grundsätzlich zu entschädigen. - Enthalten die Raumordnungsgesetze spezifische Ziele, Gebote und Verbote. Aufgaben des Bebauungsplanes sind: - … Regelungen der zulässigen baulichen Ausnutzbarkeit einer Liegenschaft - … Steuerung der baulichen Gestaltung - … Ausarbeitung von Vorgaben für die Umwidmungen in Bauland - … Festlegung von Fluchtlinien -…. Anpassung der Liegenschaftsgrenzen an die Planung -…. Parzellenscharfe Festlegung der Nutzung einer Liegenschaft (?) -…. Ausarbeitung von baulichen Vorgaben für die Gestaltung einer Liegenschaft (?) „Querschnittsmaterie“ bedeutet … -… dass mehrere Gesetze raumbezogene Regelungen enthalten können. - … dass es vielfach keine alleinige Zuständigkeit des Bundes fallen - … dass Bund, Länder und Gemeinden gesetzlich zuständig sein können - … dass Raumplanung einen Querschnitt über alle Lebensbereiche darstellt Die baugesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen … - … gelten nicht für bestimmte Aktivitäten - … können auch für bestimmte Aktivitäten (z.B.: Bodenabgrabungen, Abriss von Gebäuden) gelten. - … gelten Vielfach für Bagatellanlagen nicht. - … sind von Bund, Land und Gemeinden zu vollziehen -…gelten für alle Bauvorhaben Bei einer Planänderung im Flächenwidmungsplan - bekommt der Nachbar Parteizustellung (?) - haben Betroffene im Planungsverfahren das Recht, eine Stellungnahme abzugeben - ist die Auflage der Änderung in der Gemeinde erforderlich - kann die Aufsichtsbehörde den Flächenwidmungsplan ändern -Kommt dem der Grundeigentümer und den Nachbarn im Verfahren Partiestellung zu (?) -werden die geänderten Widmungsfestlegungen erst im Baubewilligungsverfahren relevant Das Grundrecht auf Eigentum … - … kann durch Gesetze der Länder beschränkt werden - … kann durch Verordnungen der Gemeinde nicht beschränkt werden - … ist die rechtliche Grundlage für eine grundsätzliche Baufreiheit - … ist verfassungsrechtlich garantiert - … beinhaltet grundsätzlich die „Baufreiheit“ (?) - … ist durch Richtlinien der EU garantiert. - … kann gegen Entschädigung beschränkt werden. - … kann durch das Bau- und Raumordnungsrecht beschränkt werden (?) Fehlen für einzelne Liegenschaften Bebauungspläne - Gelten die allgemeinen Bestimmungen der Bauordnung - Sind insbesondere die Regelungen hinsichtlich Orts-und Landschaftsbild zu beachten Das Raumordnungsrecht - wird durch Verordnungen der EU geprägt - wird durch ein Rahmengesetz des Bundes und der Raumordnungsgesetze der Länder geregelt - fallt in der Gesetzgebung grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder - ist dem Baurecht nachgeordnet - Wird durch die Baugesetze der Gemeinden konkretisiert - Wird durch die Verordnungen der Gemeinden vollzogen Die Baubehörde zweiter Instanz kann sein … - … Landesregierung - … Gemeinderat - … Bauberufskommission - … Bauoberbehörde -….Landesrat -…. Bezirksverwaltungsbehörde -…. Gemeindevorstand -…. Verwaltungsgericht -…. Stadtsenat -…. Bauausschuss Die Errichtung eins Einkaufszentrums - … ist ohne Zustimmung der Standortgemeinde nicht möglich. -….kann mehrere Bewilligungen der Gemeinde erfordern - … kann vor Festlegung im überörtlichen Raumplänen abhängig sein - … kann wegen der Beeinträchtigung des Ortsbildes unzulässig sein Die Errichtung eines Einfamilienhauses … - … erfordert jedenfalls die Zustimmung der Mehrheit der Nachbarinnen - … kann wegen der Beeinträchtigung des Ortsbildes vom Bürgermeister versagt werden. - … ist ohne Zustimmung der Baubehörde nicht möglich. - … kann Bewilligungen gemäß Bundes- und Landesmaterien erfordern. -…. Kann mehrere Bewilligungen der Gemeinde erfordern (?) -…. Kann von Festlegungen des Bebauungsplans abhängig sein (?)