Uploaded by Zahraa Barakat

baurecht

advertisement
Gefahrenzonenpläne …
- … sind rechtlich unmittelbar verbindlich.
- … können verschiedene Widmungsverbote enthalten
- … werden von den Gemeinden erstellt.
- … gelten für bestehende Bauten nur eingeschränkt
- … sind rechtlich nicht unmittelbar verbindlich.
-…Raumordnungsgesetzte knüpfen direkt an
-….ist ein Gutachten über Ausmaß und Intensität der Gefahr durch Wildbäche, Lumer und Erosionen
In der Vertragsraumordnung (städtebauliche Verträge) …
- … sind raumordnungsgesetzliche Grundlagen wesentliche Voraussetzungen.
- … kann ein Bauangebot vertraglich verankert werden.
- … wird die künftige Baulandwidmung von Vertragsvereinbarung abhängig gemacht.
- … sind zivilrechtliche Vereinbarungen das Ergebnis der Vereinbarungen zwischen Gemeinden und
GrundeigentümerInnen.
Für Maßnahmen im Rahmen der örtlichen Raumplanung ist auf gemeindeebene
- Der Gemeinderat zuständig
- Nur eine Behörde (instanz) vorgesehen
Eine baurechtliche Benützungsbewilligung oder Fertigstellungsanzeige …
- … setzt voraus, dass keine Auflagen in der Baubewilligung erteilt wurden
- … Setzt voraus, dass das Bauvorhaben Baubescheid-konform errichtet werden.
- … hat die Bauordnungen als rechtliche Grundlage.
- … setzt eine Kontrolle des Bebauungsplans voraus.
Bauwerber können in baurechtlichen verfahren
- Ordenrliche Rechtsmittel ergreifen
- Außerordentliche Rechtsmittel ergreifen
- Berufung an die 2. Instanz erheben (?)
- Vorstellung an die Landesverwaltungsgerichthöfe erheben
Ein bau, der entgegen der erteilten Baubewilligung errichtet wurde
- Ist ein konsensloser bau
- Ist ein rechtswidriger bau
- kann nachträglich bewilligt werden
Baurechtliche Auflagen …
- … sind in der Regel für anzeigepflichtige Bauvorhaben wenig intensiv
- … können Befristungen enthalten.
- … können die baurechtliche Bewilligungsfähigkeit herstellen.
- … gelten als Verpflichtungen zu Baubewilligungen.
Gesetzliche Grundlagen des Raumordnungsrechts sind … → die Raumordnungsprogramme
- … die Kompetenzregelungen der Bundesverfassung (?)
- … das Österreichisches Raumordnungskonzept 2011 (ÖREK)
- … Landesraumordnungsprogramme
- … das Gemeindeplanungsgesetz von Kärnten
- …. Baugesätze der Bundesländer
-…. Verfassungsrechtliche Bestimmungen über die örtliche Baupolizei
Bautechnische Anforderungen an Baulichkeiten …
- … können durch Auflagen im Baubescheid konkretisiert werden.
- … können durch Festlegungen im Flächenwidmungsplan beschränkt werden
- … werden durch die Bauordnungen bzw. Spezialgesetze gesetzlich geregelt
- … werden in der Bauplatzerklärung geprüft
-…. Werden durch bestimmte Regelungen konkretisiert
-….. können für bestimmte Gebiete unterschiedlich sein
Im Verfahren zur Bauplatzerklärung ist festzustellen, ob
- Die Liegenschaft die erforderliche Widmung aufweist
- Bestimmungen des Bebauungsplanes eine Bebauung zulassen
- Durch die Bauführung das Orts- und Landschaftsbild
- Die Baubewilligung für das eingereichte Projekt erteilt.
- eine Bausperre besteht
- die Bauplätze geeignete Struktur aufweisen
- die Liegenschaft bebaut werden kann
Wesentliche Instrumente der überörtlichen Raumplanung sind: (alles mit Entwicklung)
- Regionale Flächenwidmungspläne
- Sektorale Landesraumpläne
- Regionale Sruktur- und Bebauungspläne
- Regionale Entwicklungsprogramme
- Landesraumpläne
- Landesentwicklungspläne
- Regionale Raumordnungsprogramme
Rechtliche Grundlagen des Baurechts sind die
- Bautechnikverordnung der EU
- die Baurechtlichen Rahmengesetze des Bundes
- die Baugesetze der Länder
- die Bauordnungen der Gemeinden
Beteiligte Baubewilligungsverfahren haben das Recht
- Teilnehmen an mündlichen Verhandlung
- Wirkung bei der Festlegung des Sachverhaltes
- An Bauverhandlungen teilzunehmen
Präklusion bedeutet…
-dass das Bauverfahren frühzeitig beendet wird
-Parteien ihre Parteirechte verlieren
-das Verfahren in der Regel rechtswidrig ist
-Nachbarn ihre Parteirechte verlieren
-übergangene Parteien davon nicht betroffen sind
Rechtswidrige Bauführungen können legalisiert werden …
- … durch Verjährung.
- … Durch eine nachträgliche Bewilligung.
- … durch das Bezahlen einer Verwaltungsstrafe.
- … gar nicht.
Die Rechte des Nachbarn im Bauverfahren sind
- zeitlich beschränkt.
- inhaltlich eingeschränkt.
- die Einforderung der Entscheidungspflicht (?)
- das Recht auf Akteneinsicht. (?)
Vorbehaltsflächen im Flächenwidmungsplan…
- Sind mit der Möglichkeit einer Enteignung verbunden.
- Können für öffentliche Einrichtungen festgelegt werden.
- Gelten vor allem für überörtliche Festlegungen.
- Bewirken ein zeitlich befristetes Bauverbot (?)
Umwidmung einer Liegenschaft setzt voraus:
-einen Begründeten Antrag des Grundeigentümers
-Eine Interessensabwägung, in der die bisherigen Nutzungen berücksichtigt werden
-wesentliches öffentliche Interessen, die für die Umwidmung sprechen
- eine Bestandsaufnahme, aus der die Eignung der Liegenschaft für die beabsichtigte Nutzung
ableitbar ist
Eine übergangene Partei
- wurde unzulässiger Weise nicht zur Bauverhandlung geladen.
- kann die Zustellung des Baubewilligungsbescheides beantragen.
- kann gegen den Baubewilligungsbescheid Berufung erheben.
- kann in der Bauverhandlung Einwendungen erheben.
- ist von einer Präklusion grundsätzlich nicht betroffen
Bei der Überprüfung des Orts- und Landschaftsbildes im Bauverfahren …
- … sind architektonische Sonderformen beim Einreichprojekt nahezu ausgeschlossen.
- … sind auch private Gutachten in Erwägung zu ziehen
- … haben die Nachbarn Mitentscheidungsrechte.
- … sind von der Baubehörde die öffentlichen Interessen zu berücksichtigen.
- … sind ausschließlich öffentliche Interessen zu beachten.
- … sind von der Baubehörde die privaten Interessen zu berücksichtigen
- … muss die Umgebung des Standortes berücksichtigt werden.
Privatrechtliche Einwendungen im Bauverfahren
- können vertragliche Vereinbarungen sein
- sind von der Baubehörde aufzunehmen und es ist auf eine Einigung hinzuwirken
Anzeigepflichtige Bauvorhaben …
- … haben zur Folge, dass Nachbarn keine Parteistellung haben.
- … bewirken in der Regel ein – im Vergleich zum Bauvorhaben – verkürztes Verfahren.
- … sind im Ergebnis im Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigen.
- … dürfen ausgeführt werden, wenn von der Baubehörde innerhalb einer bestimmten Frist keine
Rückmeldung erfolgt.
-…. sind in den Bauordnungen und Baugesetzten aufgezählt
-…. werden im Baubewilligungsverfahren geprüft
-….. dürfen errichtet werden, wenn die Baubehörde die Anzeige zur Kenntnis nimmt
-…. erfordern die Zustimmung der Nachbarn
-…. Können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein
-….. sind grundsätzlich kein Mehrparteienverfahren
-…. enden mit oder ohne Bescheid
-…. umfassen in der Regel geringfügige Bauführungen
Der Bebauungsplan hat erheblichen Einfluss …
- … auf künftige Baulandwidmungen
- … auf die Eigentumsverhältnisse
- … auf die Bauplatzerklärung
- … auf die Grundstückszuschnitte und -grenzen.
Ein Bauansuchen …
- … kann auch von der Baubehörde veranlasst werden
- … erfordert die Zustimmung der Nachbarn
- … setzt die Zustimmung aller EigentümerInnen voraus.
- … kann nur schriftlich bei der Baubehörde beantragt werden.
Das Recht auf Selbstverwaltung der Gemeinde …
- … bedeutet, dass die örtliche Baupolizei eigenverantwortlich durch die Gemeinden besorgt wird
- … bedeutet, dass die örtliche Raumplanung weisungsfrei besorgt wird
- … ist in der Verfassung verankert.
- … bedeutet, dass es innerhalb der Gemeinde nur eine Instanz geben kann. (?)
- … ist in den Bauordnungen verankert.
- … beutet, dass innerhalb der Gemeinde der Instanzenzug abgeschlossen ist.
- … gilt für die örtliche Raumplanung
Raumplanerische Maßnahmen im Flächenwidmungsplan gegen Naturgefahren …
- … betreffen vor allem Schutzbauten gegen Lawinen und Hochwasser. (?)
- … werden vor allem in den Raumordnungsgesetzen bestimmt. (?)
- … können für klar abgrenzbare Naturgefahren festgelegt werden
- … können den Objektschutz an geplanten Gebäuden betreffen.
Der Bebauungsplan …
- … wird in der Regel für das gesamte Gemeindegebiet erstellt.
- … ist eine Verordnung des Gemeinderats
- … ist allen anderen hoheitlichen Plänen der überörtlichen und örtlichen Raumplanung hierarchisch
nachgestellt
- … kann in örtliche und überörtliche Bebauungsvorschriften gegliedert werden.
-….ist Eigentümerrelevant
Anlagen zur KFZ-Einstellung
- sind in Wien durch die Wiener Bauordnung geregelt
- dürfen im Bauland errichtet werden
- dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen errichtet werden
- könne durch Festlegungen im Bebauungsplan beschränkt werden
Im „ungeregelten Baulandbereich“ …
- … fehlen Bestimmungen des Bebauungsplanes.
- … ist die Befristung des Baulandes abgelaufen.
- … gelten für Bauführungen keine gesetzlichen Einschränkungen hinsichtlich Orts- und Straßenbildes
- … können Gemeinden Bebauungsbestimmungen festlegen.
Parteien des Baubewilligungsverfahrens haben das Recht …
- … am Bauverfahren teilzunehmen und gehört zu werden
- … auf Entschädigung von Aufwendungen
- … Mehrheitsabstimmungen zu fordern
- … auf Verkündung bzw. Zustellung des Bescheids.
- … die nächste Instanz anrufen
- … über das Bauverfahren abstimmen zu lassen
- … an der schriftlichen Verfassung des Bescheids mitzuwirken
- … an der Bauverhandlung teilzunehmen
-…. Über Entscheidungen abzustimmen
-…. Auf Akteneinsicht
-…. Auf Parteiengehör
-…. Auf Ergreifung eines ordentlichen oder außerordentlichen Rechtsmittels
-…Geltendmachung der Entscheidungspflicht
-…sich im Bauverfahren vertreten zulassen (?)
Die Rechte von Nachbarn im Baubewilligungsverfahren …
- … werden durch privatrechtliche Einwendungen nicht verletzt
- … werden bei Objektiv öffentlich-rechtlichen Einwendungen verletzt.
- …werden vor allem bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Nachbarinnen verletzt.
- … dürfen grundsätzlich nicht verletzt werden
Nicht in einem eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde fallen folgende Angelegenheiten
- … Enteignungsverfahren
- … Baustrafsachen
- … alle öffentlichen Gebäude
- … Kontrollmaßnahmen bei der Bauausführung
-…Bundeseigenen Gebäude die öffentlichen Zwecken dienen
-….Bauvorhaben die sich auf mehreren Gemeinden erstrecken
Im „Ungeregelten Baulandbereich“
- fehlen Bestimmungen des Bebauungsplans
- gelten keine Bebauungsfristen
- können Gemeinden Bebauungsrichtlinien festlegen
- gelten für Bauführungen keine gesetzlichen Einschränkungen hinsichtlich Orts- und Straßenbild
- ist die Befristung des Baulandes abgelaufen
Aufschließungszonen im Flächenwidmungsplan …
- … können für Kenntlichmachungen festgelegt werden
- … sind an spezifische Bedingungen geknüpft
- … bewirken ein zeitlich befristetes Bauverbot.
- … sind entschädigungspflichtig
-…. Werden unter Rahmenbedingungen festgelegt
-… ermöglichen eine zeitliche Reihung der Erschließung und Bebauung
-…. Sind nach Fristablauf in die ursprüngliche Widmung zurückzuführen
-….. können für Nutzungen im öffentlichen Interesse festgelegt werden
Das Baurecht…
- Wird durch ein Rahmengesetz des Bundes und die Bauordnungen der Länder geregelt.
- Gliedert sich in ein überörtliches Baurecht, das von der Landesregierung vollzogen wird, und in ein
örtliches Baurecht, das von den Gemeinden vollzogen wird.
- Ist eine zentrale Verwaltungsmaterie der Bundesländer.
- Fällt grundsätzlich in Gesetzgebung in die Zuständigkeit der neuen Bundesländer.
- kann durch Richtlinien der EU beeinflusst werden
- hat als gesetzliche Grundlage Bauverordnung
- bezeichnet das dingliche Recht, ein Bauwerk zu erstellen
- bezeichnet alle Rechtformen, die das Bauen betreffen
- unterscheidet Öffentliches und privates Baurecht
Der Flächenwidmungsplan entfaltet seine Rechtswirkung …
- … bei der Änderung von Grundstücksgrenzen
- … bei der Festlegung von Liegenschaften.
- … beim Verkauf von Liegenschaften
- … in der Bauplatzerklärung
Die Vollstreckung eines Abbruchbescheides …
- … wird in der Regel als „Ersatzvornahme“ auf Kosten der Grundeigentümer Innen vollzogen.
- … darf so lange nicht vollstreckt werden, als nicht rechtskräftig über das Ansuchen um nachträgliche
Baubewilligungen entschieden ist.
- … wird durch die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich vollzogen.
- … wird unmittelbar nach Feststellung einer rechtswidrigen Baulichkeit eingeleitet
Zuständige Behörde für die überörtlich Raumplanung …
- … ist die Landesregierung
- … ist der Bundeskanzlerin besonders wichtigen Fällen.
- … ist der Landtag
- … ist in Sonderfällen die Gemeinde
Gesetzliche Grundlagen des Baurechts sind
- Baugesetzte der Bundesländer
- ÖNORMEN (?)
- verfassungsrechtliche Bestimmungen über die örtliche Baupolizei
- Baugenehmigungsrichtlinien der EU
Wenn die Baubehörde 1. Instanz ihr Projekt ablehnt, können sie als Architekt
- … das Projekt abändern und neuerlich einreichen lassen.
- … sich an die Beschwerdekommision des Landes wenden.
- … Rechtsmittel einlegen und die 2. Instanz anrufen.
- … vor der Ablehnung ihren Entwurf in der Bauverhandlung begründen.
Subjektiv-öffentliche Rechte sind …
- … zivilrechtliche Vereinbarungen
- … Einhaltung der Bebauungsbestimmungen
- … Schutz vor Immission/Lärm
- … des Ortes und Landschaftsbildschutz
-…. Einhaltung der widmungsrechtlichen Bestimmungen
-….. Eigentumsrechte
-…. Die Einhaltung der Abstandsbestimmungen
-…. Bautechnische Aspekte
Bauführungen im Sinne der baurechtlichen Bestimmungen weisen in der Regel folgende Kriterien aus
- Zu Errichtung ist ein gewisses Maß bautechnischer Kenntnisse erforderlich
- Werden jedenfalls mit dem Boden in eine gewisse Verbindung gebracht
- Berühren wegen ihrer Beschaffenheit öffentliche Interessen
Die Landesregierung ist …
- … die Aufsichtsbehörde für die Örtliche Raumplanung
- … die Planungsbehörde für die Überörtliche Raumplanung.
- … Gestzgeber für die Baugesetze.
- … Baubehörde zweite Instanz in Sonderfällen.
Das Kumulationsprinzip …
- … gilt nicht, wenn jeweils Bundes- und Landesgesetze Bewilligungen vorsehen
- … gilt im Verhältnis zwischen Baurecht und Naturschutzrecht
- … kann auch zivilrechtliche Verträge miteinschließen
- … bedeutet, dass mehrere Bewilligungen erforderlich sein können
- … gilt im Verhältnis von Baurecht und Gewerberecht
- … gilt im Verhältnis zwischen Rumordnungs- und Gewerberecht.
- … gilt auch zwischen Bundes und Landesgesetzen (?)
- … bedeutet, dass mehrere Bewilligungen für ein Bauvorhaben erforderlich sein können
Inhalte der Flächenwidmungspläne sind:
- … Sonderbauführungen
- … Widmungs- und Nutzungskategorien
- … Fluchtlinien
- … Kenntlichmachungen von Bundesplanungen
Der Flächenwidmungsplan ist …
- … ein kommunales Planungsgesetz
- … eine Verordnung
- … eine generelle Rechtsakt
- … ein Bescheid
Der Flächenwidmungsplan …
- … kann für eine Liegenschaft unterschiedliche Widmungen enthalten
- … muss für das gesamte Gebiet einer Gemeinde erstellt werden
- … enthält ersichtlich – und Kenntlichmachungen von Nachbargemeinden
- … legt für alle Liegenschaften der Gemeinde parzellenscharfe Widmungsvorgaben fest
Im Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplans …
- … haben die Grundeigentümer Parteistellung
- … müssen die Grundeigentümer bei einer Widmungsänderung angehört werden.
- … haben die Gemeinde Bürgerinnen das Recht zur Stellungnahme
- … sind Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit erforderlich.
-…. Ist eine Änderung als Verordnung vom Gemeinderat zu beschließen
-…ist vor Beschlussfassung die Einbeziehung der Bürger vorgesehen
-…können Nachbarn präkludiert werden
-…stellt die aufsichtbehördliche Genehmigung durch die Landesregierung einen wesentlich
Verfahrensteil dar
Die Gemeinden können ihre Zuständigkeit in Bauangelegenheiten …
- … nur dann abgeben, wenn keine andere Bewilligung betroffen sind.
- … an andere Städte delegieren
- … nicht abgeben, weil die Baupolizei zum eigenen Wirkungsgrad zählt
- … an andere staatliche Behörden übertragen
Aufgaben der Baupolizei in Wien (MA 37) sind:
- Einstellung von Buaführungen bei einer Vorschriftwidrigkeit
- Überwachung bestehender Gebäude
- Durchführung von Abbruchaufträgen bei rechtswidrigen Bauen (?)
- Durchführung von Enteignunsverfahren bei einen entsprechenöffentlichen Flächenbedarf
Bei der Festlegung von Widmungen sind folgende gesetzlichen Bindungen bedeutend
- … Ziele der Raumordnunsgesetze
- … zivilrechtliche Vertragsbestimmungen
- … Verfassungsrechtliches Legalitätsprinzip und Gleichheitssatz
- … Gesetzliche Widmungsverbote (z.B.: Bauverbotsregelungen)
Sie sind Eigentümer einer Liegenschaft, die als Bauland-Betriebsgebiet gewidmet ist. Sie können aus
raumplanerischer Sicht …
- … ein Wohnhaus errichten, wenn der Nachweis der Erforderlichkeit vorliegt. (?)
- … ein Sägewerk, das keine überdurchschnittlichen Immissionen aufweist, errichten.
- … die Liegenschaft an Bauträger für Wohnbauten verkaufen
- … die Liegenschaft weiterhin als Parkplatz nutzen.
Sie sind Eigentümer einer Liegenschaft, die als Bauland-Wohngebiet gewidmet ist. Sie können
- jedenfalls ein Einfamilienhaus errichten
- die Bauführung ohne Baugenehmigung realisieren, wenn diese weder anzeige- noch
bewilligungspflichtig ist
- der Umbau für ein Architekturbüro vornehmen
- eine Baubewilligung beantragen, bei der unter anderem die Widmungskonformität des Vorhabens
geprüft wird
- die Liegenschaft weiterhin als Parkplatz nutzen
Sie sind Eigentümer einer Liegenschaft, die als Grünland-Landwirtschaft gewidmet ist. Sie können
- … als Bauer/Bäuerin jedenfalls ein landwirtschaftliches Nutzgebäude errichten
- … Die Liegenschaft am Bauträger für künftige Wohnbauten verkaufen.
- … die Bauführung ohne Genehmigung errichten, wenn diese weder anzeige noch
bewilligungspflichtig ist
- … eine Baubewilligung beantragen, bei der die Erforderlichkeit geprüft wird
Zu den präventiven Maßnahmen gegen Hochwasserschutz zählen …
- … Ersetzung der Hochwasserschäden aus dem Katastrophenfond.
- … Errichtung von Hochwasserschutzdämmen
- … Wiederherstellung von der Bewohnbarkeit der Häuser nach dem Hochwasser
- … Widmungsverbot in Gefährdungsbereichen
- …. Bauverbote dürfen nicht als Bauland gewidmet werden
Für einschränkende Festlegungen im Flächenwidmungsplan…
- Können Siedlungsgrenzen oder Grünzonen in überörtlichen Raumplänen bedeutend sein.
- Ist von der Landesregierung als Planungsbehörde eine Interessensabwägung erforderlich.
- Sind Grundeigentümer Innen grundsätzlich zu entschädigen.
- Enthalten die Raumordnungsgesetze spezifische Ziele, Gebote und Verbote.
Aufgaben des Bebauungsplanes sind:
- … Regelungen der zulässigen baulichen Ausnutzbarkeit einer Liegenschaft
- … Steuerung der baulichen Gestaltung
- … Ausarbeitung von Vorgaben für die Umwidmungen in Bauland
- … Festlegung von Fluchtlinien
-…. Anpassung der Liegenschaftsgrenzen an die Planung
-…. Parzellenscharfe Festlegung der Nutzung einer Liegenschaft (?)
-…. Ausarbeitung von baulichen Vorgaben für die Gestaltung einer Liegenschaft (?)
„Querschnittsmaterie“ bedeutet …
-… dass mehrere Gesetze raumbezogene Regelungen enthalten können.
- … dass es vielfach keine alleinige Zuständigkeit des Bundes fallen
- … dass Bund, Länder und Gemeinden gesetzlich zuständig sein können
- … dass Raumplanung einen Querschnitt über alle Lebensbereiche darstellt
Die baugesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen …
- … gelten nicht für bestimmte Aktivitäten
- … können auch für bestimmte Aktivitäten (z.B.: Bodenabgrabungen, Abriss von Gebäuden) gelten.
- … gelten Vielfach für Bagatellanlagen nicht.
- … sind von Bund, Land und Gemeinden zu vollziehen
-…gelten für alle Bauvorhaben
Bei einer Planänderung im Flächenwidmungsplan
- bekommt der Nachbar Parteizustellung (?)
- haben Betroffene im Planungsverfahren das Recht, eine Stellungnahme abzugeben
- ist die Auflage der Änderung in der Gemeinde erforderlich
- kann die Aufsichtsbehörde den Flächenwidmungsplan ändern
-Kommt dem der Grundeigentümer und den Nachbarn im Verfahren Partiestellung zu (?)
-werden die geänderten Widmungsfestlegungen erst im Baubewilligungsverfahren relevant
Das Grundrecht auf Eigentum …
- … kann durch Gesetze der Länder beschränkt werden
- … kann durch Verordnungen der Gemeinde nicht beschränkt werden
- … ist die rechtliche Grundlage für eine grundsätzliche Baufreiheit
- … ist verfassungsrechtlich garantiert
- … beinhaltet grundsätzlich die „Baufreiheit“ (?)
- … ist durch Richtlinien der EU garantiert.
- … kann gegen Entschädigung beschränkt werden.
- … kann durch das Bau- und Raumordnungsrecht beschränkt werden (?)
Fehlen für einzelne Liegenschaften Bebauungspläne
- Gelten die allgemeinen Bestimmungen der Bauordnung
- Sind insbesondere die Regelungen hinsichtlich Orts-und Landschaftsbild zu beachten
Das Raumordnungsrecht
- wird durch Verordnungen der EU geprägt
- wird durch ein Rahmengesetz des Bundes und der Raumordnungsgesetze der Länder geregelt
- fallt in der Gesetzgebung grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder
- ist dem Baurecht nachgeordnet
- Wird durch die Baugesetze der Gemeinden konkretisiert
- Wird durch die Verordnungen der Gemeinden vollzogen
Die Baubehörde zweiter Instanz kann sein …
- … Landesregierung
- … Gemeinderat
- … Bauberufskommission
- … Bauoberbehörde
-….Landesrat
-…. Bezirksverwaltungsbehörde
-…. Gemeindevorstand
-…. Verwaltungsgericht
-…. Stadtsenat
-…. Bauausschuss
Die Errichtung eins Einkaufszentrums
- … ist ohne Zustimmung der Standortgemeinde nicht möglich.
-….kann mehrere Bewilligungen der Gemeinde erfordern
- … kann vor Festlegung im überörtlichen Raumplänen abhängig sein
- … kann wegen der Beeinträchtigung des Ortsbildes unzulässig sein
Die Errichtung eines Einfamilienhauses …
- … erfordert jedenfalls die Zustimmung der Mehrheit der Nachbarinnen
- … kann wegen der Beeinträchtigung des Ortsbildes vom Bürgermeister versagt werden.
- … ist ohne Zustimmung der Baubehörde nicht möglich.
- … kann Bewilligungen gemäß Bundes- und Landesmaterien erfordern.
-…. Kann mehrere Bewilligungen der Gemeinde erfordern (?)
-…. Kann von Festlegungen des Bebauungsplans abhängig sein (?)
Download