Technische Universität Dresden Fakultät Verkehrswissenschaften „Friedrich List“ Institut für Luftfahrt und Logistik Diplomarbeit Erkennung und Auswertung von signifikanten Konflikten in der Taktfahrplanung eingereicht von Michael Kümmling geb. am 26.08.1988 in Jena Betreuer: • Prof. Dr. rer. nat. habil. Karl Nachtigall • Dr.-Ing. Jens Opitz Dresden, den 22.04.2014 (Unterschrift des Studenten) Bibliographischer Nachweis Kümmling, Michael Erkennung und Auswertung von signifikanten Konflikten in der Taktfahrplanung – 2014 – 55 Seiten – 1 Anlage Autorenreferat Das Programmsystem TAKT ermöglicht die automatische Erstellung mikroskopisch konfliktfreier Taktfahrpläne. Konflikte in den vielfältigen Anforderungen an den Fahrplan werden automatisch erkannt und durch Verlängerung von Halte- und Übergangszeiten aufgelöst. Demgegenüber beschreibt diese Arbeit ein Verfahren zur interaktiven Konfliktlösung, welches unter Einbeziehung von Expertenwissen die gezielte und praxisgerechte Lösung komplexer Konflikte ermöglicht. Die vollautomatische Konfliktauflösung kann zudem nur eine begrenzte Menge von Konfliktlösungsmaßnahmen vornehmen. Deswegen wird in dieser Arbeit die Modellierung weiterer Konfliktlösungsmöglichkeiten entwickelt. Dies ermöglicht eine praxisnahe Lösung von Konflikten. Ebenso können durch die Einbeziehung potentieller Infrastrukturausbauten Untersuchungsansätze für die zukünftige Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur gewonnen werden. Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Fahrplanung . . . . 2.1 Allgemeines . . 2.2 Zeitelemente des 2.3 Konflikte . . . . 2.4 PESP . . . . . . 2.5 TAKT . . . . . 2.6 Anforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . Bahnbetriebs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 3 4 6 9 12 17 3 Interaktive Konfliktlösung . . . . . . . . . . . 3.1 Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.2 Ablauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.3 Signifikanz von Konflikten . . . . . . . . . 3.4 Expansion von Konflikt-Ereignisnetzwerken 3.5 Visualisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 18 19 20 21 23 4 Systematisierung von Konfliktlösungsmöglichkeiten 4.1 Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.2 Betriebliche Konfliktlösungsmöglichkeiten . . . . . 4.3 Infrastrukturelle Konfliktlösungsmöglichkeiten . . 4.4 Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 25 26 32 34 5 Modellierung der Konfliktlösungsmöglichkeiten . . . 5.1 Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.2 Konfliktlösungsmöglichkeiten . . . . . . . . . . . . . 5.3 Abbildung auf PESP-Restriktionen . . . . . . . . . 5.4 Bewertungsmodell der Konfliktlösungsmöglichkeiten 5.5 Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 36 37 44 51 54 6 Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 I Tabellenverzeichnis 4.1 Überblick über die verschiedenen Konfliktlösungsmöglichkeiten, ihre Auswirkungen auf die Restriktionen und ihre Aufwands-Bewertung . . 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 5.9 5.10 Variablen der PESP-Erweiterung Fahrzeitverkürzung . . . . . . . . Variablen der PESP-Erweiterung Biegen . . . . . . . . . . . . . . . Variablen der PESP-Erweiterung Auflassen von Halten . . . . . . . Variablen der PESP-Erweiterung Einlegen von Betriebshalten . . . Variablen der PESP-Erweiterung Modifizierung der Haltezeit . . . . Variablen der PESP-Erweiterung Modifizierung der Übergangszeit . Variablen der erweiterten Fahrzeitrestriktion . . . . . . . . . . . . . Variablen der erweiterten Haltezeitrestriktion . . . . . . . . . . . . . Variablen der erweiterten Übergangszeitrestriktion . . . . . . . . . . Variablen der erweiterten Berechnung der minimalen Zugfolgezeit in Abhängigkeit von der Fahrzeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.11 Variablen der PESP-Erweiterung Modifizierung der Haltezeit . . . . 5.12 Parameter und Größen der Zielfunktion . . . . . . . . . . . . . . . . 5.13 Überblick über die Nebenbedingungen des linearen Modells . . . . . 35 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 39 40 41 42 43 44 45 45 . . . . . . . . 49 51 53 54 II Abbildungsverzeichnis 2.1 2.2 2.3 2.4 Aufbau der Sperrzeit . . . . . . . . . . . . . Aufbau der minimalen Zugfolgezeit . . . . . Schranken der Zugfolgerestriktion im PESP Aufbau des Programmsystems TAKT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 6 10 13 3.1 interaktiver Bearbeitungsablauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 5.1 Einfaches Beispiel für unterschiedliche maßgebende Belegungsabschnitte bei gebogenem Zug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 III Abkürzungsverzeichnis PEN periodisches Ereignisnetzwerk PESP Periodic Event Scheduling Problem IV 1 Einleitung Die Langfristfahrplanung ist als zusätzliches, fahrplanbasiertes Instrument zur Evaluierung und zur Kapazitätsuntersuchung von Eisenbahninfrastruktur etabliert worden. Im Gegensatz zu einfacheren makroskopischen Verfahren ermöglicht sie die Berücksichtigung der Besonderheiten von Taktfahrplänen. Gleichzeitig kann dabei bereits langfristig die Verknüpfung und Abstimmung der Fahrpläne der Personenverkehrslinien berücksichtigt werden. Zudem sind grundsätzlich Fahrpläne mit möglichst kurzen Reisezeiten anzustreben, da die wirtschaftlichen Vorteile kurzer Reisezeiten den Ausbau von Eisenbahnstrecken rechtfertigen können. In stark verknüpften Taktfahrplänen können jedoch Fahrzeitverkürzungen oft nur begrenzt in Reisezeitverkürzungen umgesetzt werden, deswegen ist hier eine fahrplanfeine Untersuchung unerlässlich [Wei12]. Die manuelle Erstellung dieser Langfristfahrpläne mit herkömmlichen Methoden der Fahrplankonstruktion ist jedoch selbst bei Inkaufnahme von Vereinfachungen sehr arbeitsaufwändig. Besonders die Untersuchung verschiedener Varianten wird dadurch erschwert. Die Planungsprämissen sind aufgrund der langfristigen Zeithorizonte häufig ungenau, nicht zuletzt, weil kurzfristige und konjunkturelle Effekte auszugleichen sind. Daher sind Variantenuntersuchungen oft unerlässlich. Besonders für die Langfristfahrplanung bieten sich deshalb automatische Verfahren zur Fahrplanerstellung an. Das verbreitetste Modell zur automatischen Taktfahrplanerstellung ist dabei das Periodic Event Scheduling Problem (PESP). Auf Basis des PESP wurde an der Professur für Verkehrströmungslehre an der Technischen Universität Dresden das automatische Taktfahhrplanungssystem TAKT entwickelt. Die in der Fahrplanung meist nötige Konfliktauflösung erfolgt in TAKT mit einem effizienten, automatischen Verfahren. Dies ist einerseits ein Vorteil, da das Verfahren ohne die Notwendigkeit einer Benutzerhandlung vergleichsweise schnell ablaufen kann. Andererseits bedeutet dies jedoch gleichzeitig, dass ein Benutzer keinerlei direkte Möglichkeit besitzt, in den Konfliktlösungsprozess einzugreifen. Zudem entsteht im Ergebnis lediglich ein zulässiger Fahrplan. Obwohl das Konfliktauflösungsverfahren deterministisch ist, ist es aufgrund der verwendeten abstrakten Verfahren und ihrer Komplexität praktisch 1 1 Einleitung nicht möglich, das Rechenergebnis nachzuvollziehen. Das bisherige vollautomatische Konfliktauflösungsverfahren ist deswegen so zu erweitern, dass der Konfliktlösungsprozess nachvollzogen werden kann und zudem für den Bearbeiter Eingriffsmöglichkeiten in die Konfliktlösung bestehen. Dabei wird in dieser Arbeit nur die Lösung von Konflikten in der Erstellung von Personenverkehrs-Taktfahrplänen betrachtet, da die automatische Erstellung von Fahrplänen für dem Güterverkehr einem gänzlich anderen Ablauf folgt. Im Kapitel 2 werden zunächst die allgemeinen Grundlagen der Fahrplanung beschrieben. Neben Grundbegriffen werden einige wichtige Größen definiert. Das Periodic Event Scheduling Problem (PESP) wird als Grundlage der automatischen Fahrplanung beschrieben, ebenso das bereits vorhandene Programmsystem TAKT zur automatischen Fahrplanung. Am Ende des Kapitels werden einige wichtige Anforderungen an Konfliktauflösungsverfahren benannt. In Kapitel 3 wird die interaktive Konfliktauflösung eingeführt. Dabei wird neben dem Verfahrensablauf die Erkennung signifikanter Konflikte erläutert und eine Struktur für die anschließende Modellierung der Konfliktlösung gebildet. Die Systematisierung möglicher Konfliktlösungsmaßnahmen erfolgt in Kapitel 4, dabei werden sowohl betriebliche als auch infrastrukturelle Maßnahmen betrachtet. Anschließend wird in Kapitel 5 ein lineares Programm zur Modellierung ausgewählter Konfliktlösungsmaßnahmen und der Bewertung dieser Maßnahmen entwickelt. In Kapitel 6 wird ein Fazit gezogen, es werden Anknüpfungspunkte für die weitere Forschung formuliert. 2 2 Fahrplanung 2.1 Allgemeines Fahrpläne stellen eine essentielle Basis für den Eisenbahnbetrieb dar. Innerbetriebliche sind sie die Grundlage für die Produktionsplanung und legen den Soll-Zustand für die Betriebsführung fest. Nach außeb dienen sie der Vermarktung des Verkehrsangebots an den Fahrgast [Bär10]. Fahrpläne bilden die Abfahrts-, Ankunfts- und Durchfahrzeiten von Zügen ab, die eine bestimmte Sequenz von Betriebsstellen abfahren. Betriebsstellen sind Bahnhöfe, Blockstellen, Abzweigstellen, Anschlussstellen, Haltepunkte, Haltestellen, Deckungsstellen oder Stellen in den Bahnhöfen oder auf der freien Strecke, die der unmittelbaren Regelung und Sicherung der Zugfahrten und des Rangierfahrten dienen [DB408]. Reisendenzugangsstellen sind dagegen alle Stellen, an denen Reisende in Personenzüge ein- oder aussteigen können. Reisendenzugangsstellen können dabei mitunter auch aus mehreren verschiedenen Betriebsstellen bestehen. Aufgrund zahlreicher Vorteile haben sich inzwischen Taktfahrpläne gegenüber nichtstarrer Fahrpläne weitestgehend durchgesetzt. Im Taktfahrplan werden die einzelnen Züge zu Linien zusammengefasst. Die Züge einer Linie verkehren dabei regelmäßig, mit einem festen Zeitabstand, der Taktzeit. In symmetrischen Taktfahrplänen verkehren die einzelnen Linien symmetrisch. Das heißt, die Abfahrtszeit eines Zugs und die Ankunftszeit eines Zugs der Gegenrichtung liegen zeitlich gleich weit von einer mittig liegenden Symmetrieachse, der Symmetrieminute, entfernt. Der größte Vorteil von symmetrischen Fahrplänen besteht darin, dass auch alle Anschlüsse symmetrisch sind und damit Reiseverbindungen grundsätzlich in beiden Richtungen gleich bestehen [Lie05]. Der Integrale Taktfahrplan (ITF) stellt eine Erweiterung des symmetrischen Taktfahrplans dar. Im ITF werden bestimmte Knoten als Taktknoten festgelegt. An diesen finden dann zur halben oder zur vollen Stunde Anschlusstreffen vieler Linien statt, wodurch 3 2.2 Zeitelemente des Bahnbetriebs auf vielen Relationen kurze Reisezeiten entstehen. Der Integrale Taktfahrplan erfordert jedoch häufig hohe Investitionen in Fahrzeuge und Infrastruktur, da dieses Konzept strenge Anforderungen an die Fahrzeiten zwischen den Taktknoten stellt [Lie05]. Ein idealer ITF ist daher oft nicht mit vertretbarem Aufwand erreichbar. Für Linien wird folgendes vereinbart: Sie bestehen aus einzelnen Modellzügen mit jeweils einem bestimmten gleisgenauen Laufweg, die jeweils im Linientakt verkehren. Jede Linie besteht somit mindestens aus zwei Modellzügen – je Fahrtrichtung ein Modellzug. Weitere Modellzüge sind erforderlich zur Abbildung der Flügelläufe von geflügelten Linien. Ebenso kann es aus technischen Gründen im Programmsystem TAKT erforderlich sein, dass Modellzüge in weitere Modellzüge aufgeteilt werden. Dies ist insbesondere bei Linien, die an Zwischenhalten wenden, erforderlich. Da in dieser Arbeit ausschließlich streng getakte Fahrpläne betrachtet werden, werden die Modellzüge im Folgenden verkürzt als Züge bezeichnet. 2.2 Zeitelemente des Bahnbetriebs 2.2.1 Fahrzeit Die Fahrzeit ist die Zeit, in der ein Zug die Entfernung zwischen zwei Orten zurücklegt. Die reine Fahrzeit wird in der Regel durch fahrdynamische Berechnungen ermittelt. Die fahrdynamische Zugfahrtberechnung wird z. B. von Wende ausführlich beschrieben [Wen03]. Aus der reinen Fahrzeit wird durch Addition eines relativen Fahrzeitzuschlags (Regelzuschlag) die Regelfahrzeit gebildet. Dies ermöglicht den Ausgleich kleinerer Störungseinflüsse auf die Fahrzeit [Pac13]. Zusätzlich wird vor allem auf zweigleisigen Hauptstrecken ein Bauzuschlag in die Fahrzeit eingearbeitet, um Störungen durch kleinere Bauarbeiten ohne Fahrplanänderungen zu berücksichtigen [Pac13]. Des Weiteren werden in der Fahrplanung Biegezuschläge verwendet, d. h. die Fahrzeit der Züge wird künstlich verlängert (vgl. Abschnitt 4.2.5). 2.2.2 Zugfolgezeit Die Zugfolgezeit ist der zeitliche Abstand zweier Züge, bezogen auf einen bestimmten Ort [Pac13]. Aus dem bei der Eisenbahn üblichen Fahren im festen Raumabstand ergibt sich, abhängig von der sicherungstechnischen Ausstattung, für jede Zugfolge von zwei Zügen, die das selbe Gleiselement beanspruchen, eine minimale Zugfolgezeit. 4 2.2 Zeitelemente des Bahnbetriebs Bei der Berechnung der minimalen Zugfolgezeit zwischen zwei Zügen wird dabei stets die unbehinderte Fahrt des zweiten Zugs sichergestellt [Hei+05]. Dabei wird für jeden Zug auf jedem Gleisbelegungsabschnitt (Blockstrecke, Fahrstraße bzw. Teilfahrstraße) eine Belegungszeit, die sogenannte Sperrzeit bestimmt. Für jeden Gleisbelegungsabschnitt wird ein Entscheidungspunkt (EP) angenommen, an dem ein nachfahrender Zug eine Bremsung einleiten würde, wenn der Gleisbelegungsabschnitt noch belegt ist. Desweiteren existiert ein Ortungspunkt (OP), an dem der Gleisbelegungsabschnitt freigegeben wird [Bär11] (vgl. Abbildung 2.1). Im signalgeführten Betrieb befindet sich der Entscheidungspunkt zumeist am Vorsignal, während sich bei Verwendung von Zugsicherungssystemen mit Führerstandssignalisierung für jeden Zug abhängig von Bremsausrüstung, Streckenlängsneigung und weiteren Parametern ein individueller Entscheidungspunkt ergibt [Wen95]. EP OP s tF b,l,i tSi,l,i tAf,l,i tV,l,i tF,l,i t tRf,l,i tF a,l,i tN,l,i Abbildung 2.1: Aufbau der Sperrzeit, Darstellung nach [Bär11] Die Sperrzeit kann damit in eine Vorbelegungszeit tV , die Fahrzeit tF zum Durchfahren des Belegungsabschnitts und eine Nachbelegungszeit tN gegliedert werden. Die Vorbelegungszeit umfasst neben der Annäherungsfahrzeit tAf vom Entscheidungspunkt zum Beginn des Belegungsabschnitt die Fahrstraßenbildezeit tF b und die Sichtzeit tSi . Die Nachbelegungszeit umfasst die Räumfahrzeit tRf vom Ende des Belegungsabschnitts zum Ortungspunkt sowie die Fahrstraßenauflösezeit tF a , bis der Belegungsabschnitt wieder zur Verfügung steht. Die minimale Zugfolgezeit zweier Züge für einen einzelnen Gleisbelegungsabschnitt bzw. zwei nicht gleichzeitig belegbare Belegungsabschnitte kann dabei unter Berücksichtigung der Fahrzeit tE bis zum Beginn der jeweiligen Belegungsabschnitte auf einen beliebigen vorherigen Punkt transformiert werden (siehe auch Abbildung 2.2): tZf,min,l1 l2 ,i = tE,l1 ,i + tF,l1 ,i + tN,l1 ,i + tV,l2 ,i − tE,l2 ,i (2.1) 5 2.3 Konflikte s tE,l1 ,i tV,l1 ,i tZf,min,l1 l2 ,i tF,l1 ,i tE,l2 ,i tN,l1 ,i tV,l2 ,i tN,l2 ,i tF,l2 ,i t Abbildung 2.2: Aufbau der minimalen Zugfolgezeit 2.2.3 Haltezeit Die planmäßigen Halte von Zügen werden in Verkehrshalte (auch Kundenhalte) und Betriebshalte unterschieden [Bär10; DB408]. Verkehrshalte dienen dem Zu- bzw. Ausstieg von Reisenden, zusätzlich aber auch anderen Aufgaben wie z. B. Lokwechsel. Betriebshalte dienen dagegen ausschließlich der Konfliktlösung in der Fahrplanung, meist als Überholungs- oder Kreuzungshalt. Die DB Netz AG sieht als grundsätzliche Mindesthaltezeit für Fernverkehrszüge 2 min, für Nahverkehrszüge 0,5 min vor [DB402]. Für einige wenige, aktuell in Fertigung befindliche, Fernverkehrsfahrzeuge (Doppelstock-Intercity) wird auf Grund deren technischer Verwandschaft mit Nahverkehrsfahrzeugen eine Verkürzung der Mindesthaltezeit zumindest diskutiert [ES14]. 2.3 Konflikte Konflikte im Eisenbahnbetrieb stellen grundsätzlich eine Menge von sich widersprechenden, also nicht gleichzeitig erfüllbaren Wünschen bzw. Restriktionen dar [Bär96; Opi09]. Diese können sowohl in der Planung des Betriebs, also bei der Fahrplanung, als auch in der operativen Betriebsdurchführung, also der Disposition auftreten. Deswegen werden im Folgenden zunächst beide Felder betrachtet. In der manuellen Fahrplankonstruktion und in der Disposition wird zumeist die Ver- 6 2.3 Konflikte letzung einer einzelnen Restriktion, die aus der Erfüllung anderer, zuvor betrachteter Restriktionen, resultiert, bereits als Konflikt betrachtet. Entsprechend der Art der verletzten Restriktion werden die folgenden Konfliktarten unterschieden [Gra95; Hun95; PS95; Bär96]: • Belegungskonflikt • Anschlusskonflikt • Umlaufkonflikt • Fahrplankonflikt • Sperrenkonflikt • Dispositionskonflikt Die gleichzeitige Belegung eines Gleisabschnitts durch zwei Züge wird als Belegungskonflikt bezeichnet. Dabei wird dieser Konflikttyp häufig für typische Betriebsfälle weiter unterschieden [Gra95; Hil97; Opi09]: • Überholungskonflikt (Zugfolge auf zweigleisiger Strecke) • Kreuzungskonflikt (Zugfolge entgegenfahrender Züge auf eingleisiger Strecke) • Bahnhofsgleiskonflikt Da die Eisenbahninfrastruktur neben Blockabschnitten der freien Strecke und den Bahnhofsgleisen jedoch auch weitere Bereiche, insbesondere die Weichenbereiche der Bahnhöfe, umfasst, können diese Untergliederungen nicht vollständig sein. Es lassen sich somit nicht alle Belegungskonflikte auf diese typischen Betriebsfälle abbilden. Als Anschluss- bzw. Umlaufkonflikt wird die Nichteinhaltung gewünschter bzw. Erforderlicher Übergänge von Reisenden, Personal oder Fahrzeugen bezeichnet. Fahrplankonflikte (auch Verhaltenskonflikte) umfassen Abweichungen zwischen der (fahrplanmäßigen) Soll-Zeit und der tatsächlichen Ist-Zeit. Wärend die so definierten Konflikte nur in der Disposition relevant sind, gibt es dennoch eine Entsprechung in der Fahrplanung: Die Verletzung von Wunschabfahrts- bzw. Ankunftszeiten, wenn diese Wunschzeiten nicht aus anderen Fahrplanrestriktionen resultieren, sondern direkte äußere Vorgaben darstellen. Dies können zum Beispiel Züge sein, die in den untersuchten Bereich zu einer festgelegten Zeit einbrechen bzw. daraus ausbrechen, oder auch Übergänge zu in der Fahrplanung nicht betrachteten Verkehrsmitteln. Sperrenkonflikte entstehen, wenn Zugfahrten über ein Gleis führen, das gesperrt ist 7 2.3 Konflikte [PS95]. Dieser Konflikt tritt ebenfalls nur in der Disposition auf, da in der Fahrplanung die zur Verfügung stehende Infrastruktur feststeht und ein Wegfall von Infrastruktur nicht relevant ist. Ein verwandter Sonderfall betrifft jedoch auch die Fahrplanung: Streckenabschnitte, die über bewegliche Brücken führen, stehen während der Öffnungszeiten für den Schiffsverkehr vorübergehend nicht für den Zugverkehr zur Verfügung [SNB15]. Zumindest Mittel- und Langfristig werden diese Öffnungszeiten jedoch in der Regel auf den Fahrplan abgestimmt und stellen dann für diesen keine Restriktion dar. Die in [Hun95] eingeführten Dispositionskonflikte bezeichnen unterschiedliche Lösungen des gleichen Konflikts durch mehrere, parallel arbeitende Konfliktlösungssysteme. Es handelt sich damit nicht um die Verletzung einer einzelnen Restriktion im engeren Sinn, sondern vielmehr um einen Spezialfall der nachfolgend beschriebenen Folgekonflikte. Diese einzelnen kleinen Konflikte und die aus den Konfliktlösungsmaßnahmen resultierenden Folgekonflikte können dann nacheinander in zeitlicher Reihenfolge oder hierarchischer Rangfolge der Konflikte abgearbeitet werden. Dieses Vorgehen ist sowohl in der Disposition („kausale Konfliktlösung“ bei [Hil99]) als auch in der Fahrplankonstruktion („Vorwärts- bzw. Rückwärtskonstruktion“ bei [Grö02]) anzutreffen. Hille weist darauf hin, dass diese kausale Konfliktlösung nur dann zu widerspruchsfreien Ergebnissen führen kann, wenn die vollzogenenen Konfliktlösungen nicht zu Folgekonflikten führen, die zeitlich/hierarchisch for dem Ausgangskonflikt liegen [Hil99]. Diese Bedingung ist in der Taktfahrplanung jedoch grundsätzlich nicht erfüllt, da solche kausalen Ketten von Folgekonflikten bei streng getakteten Fahrplänen grundsätzlich zyklisch sind. Des Weiteren verweist Hille darauf, dass diese Kette von Folgekonflikten dazu führt, dass es nicht möglich ist, Konflikte sortiert nach den zuvor beschriebenen Konfliktarten zu behandeln, dass also z. B. Belegungs- und Anschlussdisposition nicht sinnvoll getrennt vorgenommen werden können [Hil99]. Die in der manuellen Fahrplanung vorherrschende sukzessive Bearbeitung einzelner Restriktionen bzw. Züge ist deswegen für die automatisierte Taktfahrplanerstellung nicht geeignet, zumal trotz der impliziten Aufteilung größerer Konflikte in eine Kette aus sehr kleinen, manuell noch beherrschbarer, Folgekonflikte die beschriebenen Standardfälle und -lösungen nicht auf alle Konflikte angewendet werden können. 8 2.4 PESP 2.4 PESP 2.4.1 Grundlagen Das Periodic Event Scheduling Problem (PESP) wurde zuerst von Serafini und Ukovich beschrieben [SU89]. Es erlaubt die Planung periodischer Ereignisse. Die Anwendung für die Erstellung von Taktfahrplänen wurde u. a. von Nachtigall [Nac98] und Opitz [Opi09] untersucht. Die Besonderheit der PESP-basierten Fahrplanung ist dabei, dass alle Züge simultan geplant werden, im Gegensatz zur traditionellen Fahrplankonstruktion, bei der die Züge überwiegend sequentiell in den Fahrplan eingelegt werden [Opi09]. Die periodisch auftretenden Ereignisse eines Taktfahrplans (Abfahrten und Ankünfte) werden als Knoten K und die Zeitelemente des Fahrplans als Kanten A in einem periodischen Ereignisnetzwerk N abgebildet. Die Periode (Taktzeit) des gesamten Netzwerks beträgt tT ∈ N+ . Ein Fahrplan T~ ordnet jedem Ereignis i ∈ K ein Potential Ti ∈ N, 0 ≤ Ti < tT zu. Jedes Ereignis findet dann periodisch zu allen Zeitpunkten Ti + z · tT , z ∈ Z statt. Die Kanten des Netzwerks a ∈ A : i → j besitzen eine Spannung xa = Tj − Ti − za · tT . Die Randbedingungen des Fahrplans werden mittels unterer Schranken tmin,a und oberer Schranken tmax,a für die Spannung modelliert. Damit können folgende Zeitelemente des Fahrplans abgebildet werden [Opi09]: • Fahrzeit • Haltezeit • Zugfolgezeit • Übergangszeit (Anschlussbindung) Ein Fahrplan T~ ist genau dann für ein Netzwerk N = (K, A, tT ) gültig, wenn ∀a ∈ A : ∃za ∈ Z : tmin,a ≤ Tj − Ti − za · tT ≤ tmax,a (2.2) Die planmäßige Wartezeit entspricht dem Slack im Ereignisnetzwerk. Der Slack ya ist die Abweichung der Spannung von der unteren Schranke: 0 ≤ ya = Tj − Ti − za · tT − tmin,a < tT (2.3) Das Periodic Event Scheduling Problem (PESP) selbst ist das Entscheidungsproblem, 9 2.4 PESP ob ein gültiger Fahrplan für ein bestimmtes periodisches Ereignisnetzwerk existiert. Das PESP ist NP-vollständig [SU89], das Lösen von Probleminstanzen für reale Anwendungsfälle ist dadurch eine Herausforderung. Großmann beschreibt ein sehr effizientes Lösungsverfahren, welches auf der Kodierung von PESP als aussagenlogisches Entscheidungsproblem (SAT) und der Benutzung von SAT-Solvern basiert [Gro+12]. 2.4.2 Zugfolgerestriktion Alle PESP-Restriktionen weisen eine untere und eine obere Schranke auf. Die Zugfolgezeit ist aber per se aber nicht nach oben begrenzt. In der Taktfahrplanung ergibt sich jedoch dennoch eine obere Schranke für die Zugfolgezeit, da nach der Taktzeit tT erneut ein identischer Zug der Linie verkehrt. Damit werden die minimalen Zugfolgezeiten beider Zugfolgefälle zwischen zwei Linien in einer PESP-Restriktion abgebildet: s tZf,min,l1 l2 tT tZf,max,l1 l2 tZf,min,l2 l1 t Abbildung 2.3: Schranken der Zugfolgerestriktion im PESP tZf,min,l1 l2 ≤ T2 − T1 − za · tT ≤ tT − tZf,min,l2 l1 (2.4) Alternativ kann die Ungleichung für die obere Schranke umgestellt werden zu: −tT + tZf,min,l2 l1 ≤ T1 − T2 + za · tT (2.5) 10 2.4 PESP tZf,min,l2 l1 ≤ T1 − T2 + (za + 1) tT (2.6) 2.4.3 Anschlussbindungen Alle zeitlichen Abhängigkeiten zwischen verschiedenen Zugfahrten, die minimale Zugfolgezeit ausgenommen, werden in der Taktfahrlagenplanung mit TAKT als Anschlussbindung abgebildet. Flügel-Anschlüsse dienen bei geflügelten Linien der Verknüpfung der Züge des Linienflügels mit den Züge des Linienstamms. Dies ist in der einen Fahrtrichtung eine Flügelung der Linie, in der Gegenrichtung ein Kuppeln der beiden Teile. Mit Wende-Anschlüssen werden einzelner Züge der gleichen Fahrtrichtung verknüpft. Da eine Aufspaltung von Zügen in TAKT nur bei Richtungswechseln erforderlich ist, werden diese Anschlüsse üblicherweise bei Wenden verwendet. Verkehrlichen Anschlüssen stellen Anschlüsse im engeren Sinne für den Übergang von Reisenden dar. Streckentakt-Bindungen dienen dazu, zwischen zwei Linien einen bestimmten zeitlichen Abstand vorzugeben. Dies wird häufig angewendet, wenn zwei Linien auf einem Abschnitt gemeinsam verkehren, damit diese sich dort zu einem einheitlichen Takt ergänzen. 2.4.4 Symmetrie Die Symmetrie kann mit diesem Modell nicht abgebildet werden, wie z. B. Liebchen ausführt [Lie06]. Dafür ist das PESP um zusätzliche Symmetrierestriktionen a ∈ AS : i → j zu erweitern. Mit Symmetrieminute s, Symmetriedefekt ya und maximal zulässigem Symmetriedefekt da ergeben sich diese Restriktionen wie folgt: Tj − (s + ya ) − za tT = (s + ya ) − Ti (2.7) Ti + Tj − za tT = 2s + 2ya (2.8) −da ≤ ya ≤ da (2.9) 2s − 2da ≤ Ti + Tj − za tT ≤ 2s + 2da (2.10) Ein Fahrplan T~ ist genau dann für ein symmetrisches Netzwerk NS = (K, A, tT , AS , s) gültig, wenn neben Bedingung (2.2) auch gilt: ∀a ∈ AS : ∃za ∈ Z : 2s − 2da ≤ Ti + Tj − za · tT ≤ 2s + 2da (2.11) 11 2.5 TAKT 2.4.5 Lineares Programm Das PESP kann mit den Nebenbedingungen (2.2) und (2.11) als ganzzahliges lineares Optimierungsproblem formuliert werden. Dies erlaubt im Gegensatz zu anderen Lösungsverfahren die Erstellung eines optimalen Fahrplans. Dies erlaubt z. B. die indirekte Minimierung der Summe der nach Reisendenanzahl gewichteten Reisezeiten. Dies wird durch eine Minimierung der gewichteten Summe der Slacks erreicht [Opi09]. X ωa ya → min (2.12) Tj − Ti − za · tT ≥ tmin,a (2.13) Tj − Ti − za · tT ≤ tmax,a (2.14) a ya − Tj + Ti + za tT + tmin,a = 0 ∀a : i → j ∈ A (2.15) ya ≥ 0 (2.16) ya < tT (2.17) Ti + Tj − za · tT ≥ 2s − 2da Ti + Tj − za · tT ≤ 2s + 2da za ∈ Z ∀a : i → j ∈ AS (2.18) (2.19) (2.20) 2.5 TAKT 2.5.1 Grundlagen Basierend auf dem PESP wurde am Lehrstuhl für Verkehrsströmungslehre der Technischen Universität Dresden das Programmsystem TAKT entwickelt. Anhand von importierten Infrastruktur- und Modellzug-Daten ermittelt es automatisch für jeden Zug einen geeigneten Fahrweg und die sich daraus ergebenden Fahr- und Sperrzeiten. Die so berechneten Züge werden mit weiteren Angaben, wie z. B. Anschlussbindungen, zu einem Betriebsprogramm zusammengeführt. Diese Anschlussbindungen können vorgegebene (politische) Anschlüsse sein, aber auch technische bedingte Bindungen, wie z. B. der Fahrzeugübergang bei Flügelungen oder Wenden. Das Betriebsprogramm umfasst damit Fahr- und Mindesthaltezeiten sowie die Taktzeit jeder Linie, für jedes 12 2.5 TAKT TAKTOberfläche Personenverkehr Routing Fahrdynamik Import Infrastrukturdaten Import von Zügen Züge erstellen/bearbeiten Optimierer Einzeltrassensuche Schnipselerzeugung Zugzahlen je Relation Betriebsprogramm PESP-Solver Getakteter PersonenverkehrsFahrplan Güterverkehr Flowmaster Kernalgorithmen GüterverkehrsSystemtrassen Fahrplan auswerten Abbildung 2.4: Aufbau des Programmsystems TAKT Paar aus Linie und Gegenlinie den zugelassenen Symmetriedefekt sowie vorgegebene Anschlussbindungen mit einer Übergangszeit. Des Weiteren enthält das Betriebsprogramm zu jeder Linie die Zuggattung sowie eine Zugkategorie, anhand derer Personenund Güterzüge sowie Nah- und Fernverkehrszüge unterschieden werden können (vgl. Abschnitt 2.5.3). Aus dem Betriebsprogramm berechnet TAKT automatisch ein periodisches Ereignisnetzwerk (PEN). Zum Lösen dieses PEN verwendet TAKT einen PESP-Solver, der auf SAT-Solvern basiert (siehe [Gro+12]). Für die Erstellung des PEN werden dabei zunächst die eingegebenen Mindesthaltezeiten verwendet, ebenso die eingegebenen (kleinen) Symmetriedefekte und die eingegeben (möglichst kurzen) Übergangszeiten der Anschlussbindungen. Eine Besonderheit von TAKT ist dabei, dass das Netzwerk so kondensiert wird, dass alle Ankunftsknoten entfallen. Die Fahr- und Haltezeit wird dabei zu einer Kante zusammengefasst. Die Anschluss-, Symmetrie- und Zugfolgekanten werden auf den vorhergehenden Abfahrtsknoten transformiert (vgl. Abschnitt 2.5.2). Die sich daraus ergebenden Restriktionen sind jedoch fast immer mit Widersprüchen behaftet, das Fahrplanproblem enthält also Konflikte. Diese Konflikte können aufgelöst werden, indem bestimmte Kanten des PEN relaxiert werden. D. h. es werden Haltezeiten verlängert, Symmetriedefekte vergrößert oder Übergangszeiten verlängert. Die Fahrzeit ist dabei nicht relaxierbar. Die eigentliche Herausforderung liegt darin, diese Konflikte 13 2.5 TAKT automatisch, aber dennoch mit minimalen Relaxierungen, zu lösen. TAKT hat dafür eine Konfliktauflösung auf Basis des PESP-Solvers implementiert (vgl. Abschnitt 2.5.4). Die Fahrplanung des Güterverkehrs in TAKT folgt einem anderen Ablauf, der aber nicht Gegenstand dieser Arbeit ist. 2.5.2 PESP-Kondensierung In TAKT wird die Fahrzeit als konstant angenommen. Deswegen folgen alle Durchfahrten und Ankünfte immer einer davor liegenden Abfahrt mit einem konstanten zeitlichen Abstand. Durch Addition bzw. Subtraktion der Fahrzeit vom vorliegenden Abfahrtsereignis bis zum ursprünglichen Anfangsknoten einer Restriktion kann eine Restriktion jedoch auf den Abfahrtsknoten transformiert werden [Opi09]. Auf diese Weise werden in TAKT periodische Ereignisnetzwerke in kondensierter Form formuliert. Im Ergebnis enthalten diese ausschließlich Abfahrtsereignisse. Dies bedeutet jedoch auch, dass die Schranken der einzelnen Restriktionen meist nicht mehr direkt die Zeitdauern bestimmter Prozesse wiederspiegeln. Die Kondensierung erlaubt jedoch eine deutliche Reduktion der Problemgröße und damit meist auch eine Verkürzung der benötigten Rechenzeit. 2.5.3 Eingangsdaten Für die Fahrplanung in TAKT werden mikroskopische Infrastrukturdaten nach dem Spurplan-Modell verwendet. Dieses wurde ursprünglich für das Fahrplankonstruktionsprogramm FAKTUS entworfen, welches später zum heute bei der DB Netz AG verwendeten Fahrplankonstruktionsprogramm RUT-K weiterentwickelt wurde. Diese Daten umfassen gleisgenaue Infrastrukturdaten, enthalten jedoch nur die für die Fahrplanung relevanten Informationen. Es sind nur die Hauptgleise abgebildet, die für Zugfahrten irrelevanten Nebengleise nicht. Die enthaltenen Informationen umfassen die Gleispläne, reduziert auf die Hauptgleise, mit Standortangaben der Weichen und Kreuzungen, der Vor- und Hauptsignale und der Signal- und Fahrstraßenzugschlussstellen sowie der gewöhnlichen Halteplätze. Auf Basis der Gleispläne sind je Betriebsstelle alle zulässigen Fahrtmöglichkeiten durch diese Betriebsstelle inklusive der in der Betriebsstelle beginnenden bzw. endenden Fahrtmöglichkeiten als Betriebsstellenfahrwege abgebildet [Grö02]. Die Eigenschaften der Strecken bzw. Gleise, also die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die Längsneigung und die Ausrüstung mit Linienförmiger Zugbeeinflussung (LZB) sind ebenfalls als Elemente im Gleisplan hinterlegt, am Ort des Beginns bzw. der Änderung dieser Eigenschaften. Daneben ist in TAKT aus einer anderen Quelle für jede Betriebsstelle 14 2.5 TAKT eine allgemeine Mindestübergangszeit und eine für bahnsteiggleiche Umstiege gültige kürzere Mindestübergangszeit hinterlegt. Zudem umfassen die Infrastrukturdaten in Form der Stammdaten auch weitere Daten: Dies sind neben einigen globalen Parametern und Tabellen (beispielsweise die je Zugkategorie anzuenehmenden Bremsverzögerungen) insbesondere Triebfahrzeugdaten. Diese enthalten die notwendigen Daten für eine einfache fahrdynamische Berechnung der Fahrzeit. Dies sind vor allem Triebfahrzeugart, Länge, Masse, Höchstgeschwindigkeit und die Geschwindigkeitsabhängigen Zugkraft- und Wiederstansfunktionen. Nach der vollständigen Erstellung von Modellzügen für die Fahrplanrechnung liegen je Zug folgende Daten in TAKT vor: Zugkategorie, Zuggattung, Zugbezeichnung, Zugkonfiguration (Triebfahrzeug, Wagenzugmasse, Wagenzuglänge, Höchstgeschwindigkeit, Ausrüstung mit LZB-Fahrzeugeinrichtung) und der gleisfeine Laufweg des Zugs. Dazu gehört auch die Angabe aller Zwischenhalte mit einer je Halt individuell einzugebender Mindesthaltezeit. 2.5.4 Automatische Konfliktauflösung Die automatische Auflösung von Konflikten in TAKT wird mittels Relaxierungen vorgenommen [Opi09]. Relaxierungen bezeichnen das Erhöhen der oberen Schranke einer Restriktion oder das Absenken der unteren Schranke einer Restriktion. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Restriktionen relaxiert werden können: Die minimalen Zugfolgezeiten sind grundsätzlich festgelegt und dürfen nicht relaxiert werden. Ebenso werden nur die Haltezeiten bestimmter Halte als relaxierbar betrachtet (siehe Abschnitt 2.5.5). Bei Halte- und Anschlussrestriktionen werden die oberen Schranken erhöht, es werden damit die maximal zulässigen Werte für die Halte- bzw. Übergangszeit vergrößert. Bei Streckentakt-Anschlussbindungen (vgl. Abschnitt 2.4.3) und Symmetrierestriktionen (siehe Abschnitt 2.4.4) werden dagegen untere und obere Schranke symmetrisch relaxiert: Die untere Schranke wird um den gleichen Betrag gekürzt, um den die obere Schranke erhöht wird. Die ausschließliche Konfliktlösung durch Relaxierungen hat den Vorteil, dass grundsätzlich keine Folgekonflikte entstehen, da nur die Wertebereiche der Restriktionen erweitert werden. So wird z. B. nur die maximal zulässige Haltezeit verlängert, es wird jedoch nicht eine höhere Haltezeit festgelegt. Die vollautomatische Lösung von Konflikten erfolgt in zwei Stufen: Zuerst wird das gesamte Ereignisnetzwerk mit einer schnellen Heuristik in ein lösbares Ereignisnetzwerk 15 2.5 TAKT überführt, was jedoch in unnötig hohen Relaxierungen resultiert: Dieses einfache Verfahren relaxiert so lange gleichmäßig alle relaxierbaren Kanten um den gleichen Betrag, bis das Netzwerk lösbar ist. Anschließend werden die Relaxierungen unter Wahrung der Lösbarkeit des Netzwerks minimiert. Die Minimierung wird entweder durch iterative Anwendung eines SAT-Solvers vorgenommen. Dabei wird nicht das globale Minimum erreicht, es können aber auch größere, praxisrelevante Ereignisnetzwerke in akzeptabler Rechenzeit gelöst werden [Küm+13]. Ein weiteres Verfahren zur automatischen Konfliktauflösung basiert auf der Erkennung lokaler Konflikte und wird in [Gro12] beschrieben. Lokale Konflikte sind Konflikte, die durch Entfernung einer Restriktion lösbar werden. In diesem Verfahren werden alle lokalen Konflikte gesucht und anschließend einzeln gelöst. Dieses Verfahren ist läuft dabei iterativ ab, da die Restriktionen eines lokalen Konflikts gleichzeitig Teil eines größeren lokalen Konflikts sein können. Dieser wird jedoch erst sichtbar, wenn der erste lokale Konflikt gelöst ist. Der Vorteil der automatischen Konfliktauflösung ist, unabhängig vom konkret gewählten Verfahren, dass auch sehr große Konflikte direkt gelöst werden können, ohne dass eine Auflösung der Konflikte in kleine Teilkonflikte, wie in Abschnitt 2.3 beschrieben, notwendig ist. 2.5.5 Alternative Halteplätze Die Relaxierung der Haltezeit wird von TAKT nur in Betriebsstellen durchgeführt, welche abseits der durchgehenden Hauptgleise ein für den jeweiligen Zug geeignete Kreuzungsbzw. Überholungsgleise, sogenannte alternative Halteplätze, aufweisen. Als geeignet gelten seitenrichtig gelegene Überholungsgleise. Da diese Eigenschaft in den verwendeten Infrastrukturdaten nicht hinterlegt ist, wird dies aus den Fahrwegprioritäten ermittelt. Mittels der Relaxierung der Haltezeit in Betriebsstellen mit alternativen Halteplätzen in TAKT können Überholungs- und Kreuzungshalte vereinfacht abgebildet werden: Der Laufweg des Zugs wird nicht angepasst, die Zugfolgerestriktionen des Gleisbelegungsabschnitts, auf dem der Zug hält, werden jedoch nicht betrachtet. Diese Vereinfachung ist notwendig, da im PESP selbst variable Laufwege nicht abgebildet werden können. Dies gilt gleichfalls für variable Sperrzeiten, die sich bei Betrachtung der Zugfolgerestriktionen im Halteabschnitt aus der relaxierten Haltezeit ergeben würden. 16 2.6 Anforderungen 2.6 Anforderungen Für Dispositionssysteme wird sowohl in [Ste92] als auch in [Hil99] die Anforderung erhoben, dass die im System automatisch ermittelten Vorschläge und Ergebnisse plausibel begründet und nachvollziehbar sein müssen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die automatisch berechneten Ergebnisse grundsätzlich in Frage gestellt werden und die Vorteile eines automatischen Systems verlorengehen [Ste92]. Es liegt nahe, ähnliche Anforderungen der Nachvollziehbarkeit und Begründbarkeit auch für Fahrplanungssysteme aufzustellen, ein Gespräch mit Experten der DB Netz AG bestätigt dies [KHP14]. Darüber hinaus ist bei deutlichen Abweichungen vom Wunsch-Betriebsprogramm auch aus rechtlichen Gründen1 eine genaue Begründung erforderlich. Zusätzlich ist es erforderlich, dass der Benutzer die Möglichkeit erhält, in die Konfliktauflösung einzugreifen. Dies ist nötig, da der Eisenbahnbetrieb vielfältige Restriktionen und Kriterien verschiedenster Interessenträger aufweist, die Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines Angebotskonzepts wesentlich beeinflussen können, die jedoch kaum vollständig in einem automatischen Berechnungsverfahren abgedeckt werden können. Diese Anforderungen sind zudem einem steten Wandel unterworfen [WF12]. Die zuvor geforderte Nachvollziehbarkeit ist hierfür eine Voraussetzung, da der Benutzer die Notwendigkeit und die Folgen eines manuellen Eingriffs erkennen können muss. 1 Artikel 46 der Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums, § 14d Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), §§ 9, 13 Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) 17 3 Interaktive Konfliktlösung 3.1 Grundlagen Die im Abschnitt 2.6 erhobene Forderung der Nachvollziehbarkeit der Konfliktauflösung wird von TAKT bisher nicht erfüllt. Dies ist im derzeitigen Verfahren auch kaum möglich, da der Fahrplanungsprozess von den Eingangsdaten an über mehrere Ebenenen (PESP, Aussagenlogik) abstrahiert wird und ein Protokoll der nacheinander vollzogenen Schritte wohl kaum verständlich wäre. Als Ersatz für die wahrscheinlich nicht realisierbare direkte Nachvollziehbarkeit des Konfliktauflösungsverfahrens ist die Einbeziehung des Benutzers in die Konfliktauflösung notwendig. Dazu ist die Erweiterung des automatischen Konfliktlösungsverfahrens zu einem interaktiven Verfahren erforderlich. Die automatische Konflikterkennung kann weiterhin vollzogen werden, die Konflikte sind jedoch durch den Benutzer zu lösen. Dies ermöglicht eine nachvollziehbare Fahrplanbearbeitung, da sowohl die zum Konflikt führenden Anforderungen als auch die daraus abgeleitete Konfliktlösung durch den Benutzer verfolgt werden können. Gleichzeitig sind automatisch Lösungsalternativen zu ermitteln, die dem Benutzer angezeigt werden um trotz des teilweise manuellen Bearbeitungsablaufs dem Benutzer eine größtmögliche Unterstützung zu bieten. Dadurch, dass die konkreten Konflikte und ihre Lösungsmöglichkeiten ersichtlich sind, wird wieder ein nachvollziehbares Vorgehen ermöglicht. Zudem können Benutzer hier ihr Expertenwissen in die Fahrplanung gezielt einbringen. Die interaktive Konfliktlöauflösung weist den Nachteil einer deutlich höheren Bearbeitungszeit auf, da eine Beteiligung des Benutzers erforderlich ist. Würde man das Verfahren für sämtliche Konflikte anwenden, würden die Vorteile der automatischen Fahrplanung gegenüber der manuellen Fahrplankonstruktion weitestgehend verloren gehen. Es erscheint daher angebracht, dass die große Zahl sehr kleiner Konflikte aus der aufwändigen interaktiven Bearbeitung ausgeschlossen und weiterhin vollautomatisch auf- 18 3.2 Ablauf gelöst wird und lediglich eine Auswahl von signifikanten Konflikten interaktiv bearbeitet wird. 3.2 Ablauf Der Ablauf der interaktiven Konfliktlösung stellt sich damit wie folgt dar: Zunächst wird durch TAKT weiterhin aus den Eingangsdaten (Betriebsprogramm, Infrastruktur) das Restriktionssystem in Form eines kondensierten Ereignisnetzwerks formuliert (vgl. Abschnitte 2.4.1 und 2.5.2). Anschließend wird die automatische Erkennung lokaler Konflikte (vgl. Abschnitt 2.5.4) für eine modizifierte Form dieses periodischen Ereignisnetzwerks durchgeführt, so dass lediglich signifikante Konflikte erkannt werden (siehe Abschnitt 3.3). Für diese werden anschließend Lösungsmöglichkeiten berechnet (siehe Kapitel 5). Aus diesen ist vom Benutzer eine Lösungsmöglichkeit auszuwählen. Dabei ist es möglicherweise sinnvoll, auch die freie Eingabe anderer Konfliktlösungen sowie die Modifizierung der Lösungsvorschläge durch den Benutzer zuzulassen. Vor Abschluss der Bearbeitung eines Konflikts ist die gewählte bzw. eingegebene Konfliktlösung auf das Netzwerk anzuwenden. Dieses ist dann unter Ausschluss der Kanten der bereits erkannten, aber noch nicht bearbeiteten, signifkanten Konflikte auf signifikante Konflikte zu untersuchen. Damit wird geprüft, ob die gewählte Konfliktlösung den Konflikt tatsächlich löst. Dies ist notwendig, da die Konfliktösungsmaßnahmen zunächst für die Suche möglicher Konfliktlösungen nur vereinfacht abgebildet werden und es nicht ausgeschlossen werden kann, dass die ermittelten Konfliktlösungen zu signifikanten Folgekonflikten führen. Diese Prüfung ist dann wesentlich schneller möglich, als während der Erkennung geeigneter Konfliktlösungen, da nur noch eine konkrete Konfliktlösung geprüft wird. Zudem sind die vom Benutzer modifizierten bzw. manuell eingegebenen Konfliktlösungen direkt zu prüfen. Würde die Prüfung erst im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Iterationsschleifen erfolgen, würde die Nachvollziehbarkeit verloren gehen, welche Konfliktlösung unzureichend war bzw. zu Folgekonflikten führte. Die Erkennung und Behandlung signifikanter Konflikte wird nach der Lösung aller zuvor erkannten signifikanten Konflikte wiederholt, da die Konflikterkennung verfahrensbedingt nicht in einer Iteration sämtliche Konflikte erkennt (siehe Abschnitt 2.5.4). Die verbleibenden Konflikte des Fahrplanproblems, und kleinere, ggf. aus den Lösungen der signifikanten Konflikte resultierende Folgekonflikte, werden anschließend durch die bereits in TAKT vorhandene vollautomatische Konfliktauflösung gelöst. Der Ablauf ist 19 3.3 Signifikanz von Konflikten in Abbildung 3.1 vereinfacht dargestellt. Aufbau Restriktionssystem Erkennung signifikanter Konflikte automatische Lösung verbleibender Konflikte Ermittlung ausgewählter Lösungsalternativen Benutzer wählt Konfliktlösung zulässiger Fahrplan Abbildung 3.1: interaktiver Bearbeitungsablauf 3.3 Signifikanz von Konflikten Wie zuvor erläutert (siehe 3.1), ist es nicht sinnvoll, sämtliche Konflikte mittels der neuen interaktiven Konfliktauflösung zu lösen. Konflikte, die von der bestehenden vollautomatischen Konfliktauflösung mit sehr kleinen Eingriffen gelöst werden können, sind deswegen weiterhin automatisch zu lösen. Dies kann abgebildet werden, indem alle möglichen, noch nicht als signifikant eingestuften Relaxierungen am Ereignisnetzwerk vorgenommen werden. Wenn die Konflikterkennung in diesem modifizierten Ereignisnetzwerk durchgeführt wird, werden so nur noch die Konflikte erkannt, die mit nicht signifikanten Relaxierungen nicht gelöst werden können. Entsprechend ist für jeden Restriktions-Typ ein Schwellwert für Relaxierungs-Minuten festzulegen, der noch als nicht signifikant gilt. Es sind somit die Schwellwerte yH,S für die Halterelaxierung, yA,S für die Anschlussrelaxierung und yS,S für die Symmetrierelaxierung festzulegen. Häufig ist es jedoch lediglich notwendig, zur Konfliktlösung die Beförderungszeit auf einem längeren Abschnitt mit mehreren Zwischenhalten zu verlängern. Werden jedoch mehrere aufeinander folgende Halte jeweils um den Schwellwert relaxiert, kommt es trotz der nicht signifikanten Haltezeitverlängerung zu einer deutlichen Verlängerung der 20 3.4 Expansion von Konflikt-Ereignisnetzwerken Beförderungszeit. Dieses Problem kann durch die Ergänzung des Ereignisnetzwerks um zusätzlichen Beförderungszeitkanten vermieden werden [Küm13]. Die Beförderungszeitkanten sind dabei im Sinne des PESP Anschlussrestriktionen, dienen jedoch der Festlegung eines Schwellwerts für die Beförderungszeit. Diese Kanten sind für jede Linie je Richtung von allen Abfahrtsereignissen auf alle folgenden Ankunftsereignisse (nicht nur auf die direkt folgende Ankunft) zu ergänzen. Als untere Schranke tBef,min ist für diese Kanten die Summe Fahrzeiten und (Zwischen-)Haltezeiten zwischen den jeweiligen Ankunfts- und Abfahrtsereignissen festzulegen. Die obere Schranke tBef,S stellt den Schwellwert für die Konflikt-Signifikanz dar, sie ist kein absoluter Grenzwert. Da nicht nur die Beförderungszeit des gesamten Linienverlaufs, sondern auch sämtliche kürzere Teilabschnitte betrachtet werden, ist für kürzere Abschnitte eine höhere relative Beförderungszeitschwelle vorzusehen. Dies ist z. B. in folgender Form möglich: tBef,S = αBef · tBef,min + ∆tBef,S (3.1) Für die Parameter αBef und ∆tBef,S existieren bislang keine etablierten Werte. 3.4 Expansion von Konflikt-Ereignisnetzwerken 3.4.1 Grundlagen Die Entfernung aller Ankunfts- und Durchfahrtsereignisse in der automatischen Fahrplanung von TAKT durch eine kondensierte Formulierung des Ereignisnetzwerks ermöglicht eine sehr kompakte und effizienter zu verarbeitende Notation der Restriktionen des Fahrplanungssystem. Durch die Kondensierung entsprechen jedoch die meisten der dort verwendeten Kanten nicht mehr den einzelnen bahnbetrieblichen Prozessen bzw. Fahrplanbindungen (vgl. Abschnitt 2.5.2). Eine Anzeige oder Visualisierung derartiger PESP-Kanten kann dadurch nur bedingt zum Verständnis von Konflikten beitragen. Zudem werden dadurch auch die Konflikte scheinbar künstlich vergrößert, da sämtliche Kanten immer am vorherigen Abfahrtsereignis beginnen. Dies kann zum Beispiel bei einem Konflikt zwischen Fernverkehrszügen im Raum Hannover dazu füren, dass einige Kanten des Konflikts mit Abfahrtsereignissen in Hamburg, Bremen oder Bielefeld beginnen. Dies ist in der vollautomatischen Konfliktauflösung kein Problem, da dort die Fahrzeiten als Konstanten betrachtet werden und die einzelnen Durchfahrtsereignisse jeweils um einen festen Wert nach dem vorliegenden Abfahrtsereignis erfolgen. 21 3.4 Expansion von Konflikt-Ereignisnetzwerken Diese Probleme können umgangen werden, indem für die Restriktionen der ermittelten signifikanten Konflikte das periodische Ereignisnetzwerk in einer wesentlich ausführlicheren Form formuliert wird. Dabei werden neben den Abfahrtsereignissen auch sämtliche Ankunftsereignisse sowie ausgewählte Durchfahrtsereignisse berücksichtigt. 3.4.2 Ausgewählte Betriebsstellen Um eine zu feine Teilung zu vermeiden, sollten die Durchfahrtsereignisse nur in ausgewählten Betriebsstellen angelegt werden. Dabei können folgende Auswahlkriterien genutzt werden: 1. Es werden alle Betriebsstellen ausgewählt, in denen mindestens eine Zug des untersuchten Betriebsprogramms hält. 2. Es werden zusätzlich alle Betriebsstellen ausgewählt, die von mindestens einem Zug passiert werden, für den es in dieser Betriebsstelle ein geeignetes Überholungsbzw. Kreuzungsgleis gibt. 3. Es werden zusätzlich die Betriebsstellen ausgewählt, in denen es einen Zug gibt, die mit einem anderen Zug in dieser Betriebsstelle einen Fahrtausschluss aufweist, aber in der vorangehenden oder folgenden Betriebsstelle nicht. Durch Regel 2 kann sichergestellt werden, dass in der nachfolgend beschriebenen erweiterten Konfliktlösung zusätzliche Betriebshalte zum Kreuzen bzw. Überholen eingelegt werden können (vergleiche Abschnitt 4.2.8). Geeignete Überholungs- bzw. Kreuzungsgleise sind Gleise, die keine durchgehenden Hauptgleise sind, die lang genug für die jeweilige Linie sind und die von der entsprechenden Zugkategorie und Triebfahrzeugbauart befahren werden dürfen (siehe auch Abschnitt 2.5.5). Regel 3 erfasst diejenigen Betriebsstellen, in denen sich die Zusammensetzung des Betriebsprogramms auf der jeweiligen Strecke ändert. Neben den bereits durch die anderen beiden Regeln ausgewählten Betriebsstellen handelt es sich dabei vor allem um Abzweigund Überleitstellen. Dadurch kann erreicht werden, dass die Zugfolgerestriktionen sich auf den Abschnitt beziehen, in dem der Fahrtausschluss tatsächlich vorliegt. Gleichzeitig hat die Streckenbelegung Einfluss auf die Möglichkeit und den Erfolg einiger Konfliktlösungsmöglichkeiten. Während das Biegen (siehe Abschnitt 4.2.5), abgesehen von der Geschwindigkeitsharmonisierung, auf dicht belegten Strecken auf Grund der Erhöhung der Belegungszeiten kaum möglich ist, kann es auf schwach belegten Strecken eingesetzt werden, um die zeitlichen Lagen auf vorliegenden und nachfolgenden dicht belegten 22 3.5 Visualisierung Streckenabschnitten aufeinander zu synchronisieren. Durch die allgemeine Auswahl dieser Betriebsstellen wird sichergestellt, dass alle Linien auf der gleichen Strecke in die gleichen Abschnitte untergliedert werden. 3.4.3 Struktur Auf Basis der ausgewählten Betriebsstellen kann eine Struktur für die weitere Modellierung der Fahrplanung festgelegt werden. Streckenabschnitte sind Abfolgen von Betriebsstellen, die an ausgewählten Betriebsstellen beginnen und enden und dazwischen eine eindeutige Abfolge von Betriebsstellen aufweisen. Selbsttätige Blockstellen (Selbst- bzw. Zentralblocksignale) werden dabei von der Betrachtung ausgenommen. Diese Betriebsstellen sind in den Infrastrukturdaten an alphanumerischen DS100-Betriebsstellenkürzeln erkennbar. Die Betrachtung auf Basis der Betriebsstellenabfolge erlaubt es, mehrere parallel führende Strecken zusammenzufassen, durch die Beachtung der dazwischenliegenden Betriebsstellen werden jedoch nur gleichwertige Strecken zusammengefasst. Die Streckenabschnitte bilden die Betrachtungsabschnitte für die nachfolgenden infrastrukturellen Konfliktlösungsmöglichkeiten. Gleichermaßen werden die Züge (vgl. Abschnitt 2.1) an den ausgewählten Betriebsstellen in Abschnitte untergliedert. 3.5 Visualisierung Eine allgemeingültige Visualisierung von Konflikten ist durch die Darstellung der Restriktionen, aus denen der Konflikt besteht, möglich. Die Restriktionen entsprechen dabei aufgrund der in Abschnitt 3.4 beschriebenen nicht kondensierten Formulierung konkreten bahnbetrieblichen Restriktionen bzw. eingegebenen Bindungen. Die Abbildung der Konflikte auf typische Konfliktfälle, wie sie in [Röl13] betrachtet wurde und ähnlich auch in Abschnitt 2.3 beschrieben ist, wäre wahrscheinlich besser verständlich. Diese Abbildungen haben jedoch den Nachteil, dass sie nur bestimmte typische Fälle abdecken, damit jedoch nicht alle Konflikte dargestellt werden können. Deswegen sind solche Abbildungen für eine allgemeingültige Visualisierung von Konflikten nicht geeignet. Es ist jedoch weiterführend zu untersuchen, ob zusätzlich zur allgemeingültigen Visualisierung 23 3.5 Visualisierung eine besondere Darstellung und Behandlung bestimmter typischer Konfliktfälle sinnvoll ist. Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen, können aufeinanderfolgende Fahr- und Haltezeiten eines Zugs zur Beförderungszeit für den gesamten Abschnitt zusammengefasst werden. Eine grafische Darstellung dieser Konflikte ist als modifizierte Variante der Netzgrafik vorstellbar, da die Abfahrts- und Ankunftsereignisse einzelner Züge jeweils einem Punkt in der Netzgrafik entsprechen. Die Fahr- und Haltezeiten sind in der Netzgrafik bereits als Kanten erhalten, hier sind die im Konflikt erhaltenen Kanten hervorzuheben. Da die Anzahl der Zugfolgerestriktionen häufig sehr hoch ist und die Zugfolgerestriktionen durch die Expansion der Ereignisnetzwerke (siehe Abschnitt 3.4) einem überschaubaren begrenzten Streckenabschnitt zugeordnet sind, können die Streckenabschnitte, denen im Konflikt enthaltene Zugfolgerestriktionen zugeordnet sind, hervorgehoben werden. Die Anschlussbindungen können als Verbindungen zwischen den Ankünften bzw. Abfahrten dargestellt werden. 24 4 Systematisierung von Konfliktlösungsmöglichkeiten 4.1 Grundlagen Die bestehenden Konfliktlösungsmöglichkeiten der automatischen Konfliktauflösung (siehe Abschnitt 2.5.4) bilden nur einen kleinen Bereich der in der manuellen Fahrplanerstellung betrachteten Maßnahmen [Grö02; KHP14] ab. In der vollautomatischen Konfliktauflösung können lediglich Konfliktlösungen durchgeführt werden, die stets zulässig sind. Durch die Beteiligung eines Bearbeiters ist diese Beschränkung in der interaktiven Konfliktauflösung jedoch nicht mehr notwendig, es können auch Konfliktlösungsmaßnahmen betrachtet werden, die nur unter besonderen, im Verfahren nicht abgebildeten, Voraussetzungen möglich sind. Die Berücksichtigung zusätzlicher Maßnahmen, die bisher in der manuellen Fahrplanung bereits vorgenommen werden ermöglicht zudem die Erstellung realistischerer Fahrpläne. Besonders bei langfristigen Untersuchung sind auch Änderungen an der Infrastruktur zu betrachten, insbesondere wenn die Konflikte des gewünschten Betriebsprogrammes allein durch betriebliche Maßnahmen nicht gelöst werden können. Im Folgenden werden daher zunächst im ersten Abschnitt betriebliche Konfliktlösungen und anschließend infrastrukturelle Konfliktlösungen beschrieben. Darüber hinaus ermöglicht die Betrachtung der Veränderung zahlreicher Eingangsgrößen auch die Prüfung auf Eingabefehler. Prinzipbedingt können dabei nur Fehler erkannt werden, die zu einem restriktiveren Fahrplanproblem, also zu zusätzlichen Konflikten führen. Zudem obliegt die Beurteilung, ob die zu einem Konflikt führenden Restriktionen durch fehlerhafte Daten verfälscht wurden, dem Benutzer. Im Falle unbefriedigender Ergebnisse kann die Auswahl signifikanter Konflikte jedoch die Anzahl der auf Fehler zu prüfenden Restriktionen erheblich reduzieren. 25 4.2 Betriebliche Konfliktlösungsmöglichkeiten 4.2 Betriebliche Konfliktlösungsmöglichkeiten 4.2.1 Verlängerung der Haltezeit, Überholungen, Kreuzungen Verlängerungen der Haltezeit sind die einfachste Konfliktlösungsmöglichkeit. Die Verlängerung der Haltezeit in Kreuzungs- und Überholungsbahnhöfen ist in der automatischen Konfliktauflösung von TAKT bereits implementiert (vgl. Abschnitt 2.5.5). Darüberhinaus kann es jedoch prinzipiell auch sinnvoll sein, die Haltezeit in anderen Betriebsstellen zu verlängern. Dabei ist zu beachten, dass mit der Verlängerung der Haltezeit auch die Sperrzeit des während des Haltes belegten Gleisabschnittes verlängert wird. Damit wird in den meisten Fällen auch die minimale Zugfolgezeit zu anderen Zügen verlängert. Grundsätzlich sind Verlängerung der Haltezeit auf Grund der deraus resultierenden Verlängerung der Beförderungszeit nur bis zur einer gewissen Höhe praktikabel, eine hohe Haltezeitverlängerung kann jedoch auch als Aufspaltung einer Linie interpretiert werden. Damit kann indirekt auch ein Spezialfall der Modifizierung des Liniennetzes zur Konfliktlösung mit berücksichtigt werden. 4.2.2 Verkürzung der Haltezeit Die Verkürzung von Haltezeiten kann ebenfalls zur Lösung von Konflikten beitragen. Dies ist jedoch nur an den Halten sinnvoll, an denen die jeweils vorgebene Mindesthaltezeit eine allgemein gültige Mindesthaltezeit (siehe Abschnitt 2.2.3) überschreitet. Verlängerte Mindesthaltezeiten werden dabei in großen Knotenbahnhöfen mit einem hohen Fahrgastaufkommen angestrebt, sie können jedoch auch durch technische Randbedigungen begründet sein. Es Bedarf deswegen der Überprüfung durch einen Benutzer, ob im konkreten Fall eine Verkürzung der Mindesthaltezeit möglich ist. Die Abbildung verkürzter Mindesthaltezeiten für ausgewählte Fernverkehrszüge (Doppelstock-InterCity) ist möglich, indem diese für die Fahrplanung in die Zugkategorie der Nahverkehrszüge eingeordnet werden. Dies ist auch in Verbindung mit der in Abschnitt 4.2.10 beschriebenen Maßnahme sinnvoll, da die Höchstgeschwindigkeit dieser Fahrzeuge auf nahverkehrstypische 160 km/h begrenzt ist. 26 4.2 Betriebliche Konfliktlösungsmöglichkeiten 4.2.3 Änderung der Übergangszeit Die Verlängerung der Übergangszeit gehört zu den bereits in TAKT berücksichtigten Konfliktlösungsmöglichkeiten. Hierbei ist jedoch zwischen den unterschiedlichen Typen von Anschlussbindungen zu unterscheiden (vgl. Abschnitt 2.4.3): Bei Flügel- und Wende-Anschlüssen entspricht eine Verlängerung der Übergangszeit inhaltlich einer Haltezeitverlängerung. Bei der Verlängerung der Übergangszeit verkehrlicher Anschlüsse wird dagegen nur die Wartezeit der Reisenden erhöht. Besonders bei verkehrlichen Anschlüssen ist jedoch zu beachten, dass Anschlüsse nur bis zu einer gewissen Höhe der Übergangszeit noch als gute Anschlüsse akzeptiert werden. Darüber hinaus sind Anschlüsse dann unabhängig von der genauen Höhe der Übergangszeit unakzeptabel [Küm13]. Während die Mindestübergangszeit bei Flügel- und Wende-Anschlüssen durch betriebliche Prozesse begründet ist, ergibt sich die Mindestübergangszeit verkehrlicher Anschlüsse aus dem vom Reisenden zurückzulegenden Weg. Ist die eingegebene Mindestübergangszeit größer als die für bahnsteiggleiche Übergänge in dieser Betriebsstelle mögliche Mindestübergangszeit (vgl. Abschnitt 2.5.3), ist es prinzipiell möglich, die Mindestübergangszeit durch eine andere Gleiszuordnung auf den Wert für bahnsteiggleiche Übergänge zu verkürzen. Streckentakt-Bindungen nehmen demgegenüber eine Sonderstellung ein: Da eine Verlängerung der Übergangszeit immer eine Verkürzung der Übergangszeit, bezogen auf die umgekehrte Reihenfolge der Linien, darstellt, werden diese Bindungen grundsätzlich symmetrisch modifiziert: Eine Verlängerung der oberen Schranke wird stets in gleicher Höhe auch als Verkürzung der unteren Schranke der Streckentakt-Bindung vorgenommen. 4.2.4 Erhöhung des Symmetriedefekts Der Hauptvorteil der Symmetrie liegt in der leichteren Merkbarkeit des Fahrplans und der grundsätzlichen Symmetrie in Umsteigebeziehungen und Reiseverbindungen [Lie05]. Auf Grund höhengleicher Abzweige, assymetrischer Fahrzeiten (z. B. bei steigungsreichen Strecken) und höhengleicher Abzweige ist die Fahrplansymmetrie jedoch nicht immer exakt umsetzbar, deswegen ist es erforderlich, die Erhöhung des zulässigen Symmetriedefekts in der Konfliktauflösung zu betrachten. In der derzeitigen automatischen Konfliktauflösung von TAKT ist dies bereits umgesetzt. Die wichtigsten Anschlüsse werden in der Regel durch manuelle Eingabe oder als Ergebnis 27 4.2 Betriebliche Konfliktlösungsmöglichkeiten einer Verkehrsumlegung vorgegeben, so dass diese unabhängig von der Symmetrie eingehalten werden. Grundsätzlich sind Abweichungen von der Symmetrie aber zu vermeiden, da Unterschiede in der Symmetrie verschiedener Linien bzw. Linienabschnitte stets in mindestens einer Richtung durch zusätzliche Halte- und Übergangszeiten ausgeglichen werden müssen. 4.2.5 Verlängerung der Fahrzeit Die (künstliche) Verlängerung der Fahrzeit, bezeichnet als Biegen, ist eine gebräuchliche Maßnahme zur Konfliktlösung in der Fahrplankonstruktion [Grö02]. Ein wichtiger Anwendungsfall des Biegens ist die Angleichung unterschiedlicher Beförderungszeiten verschiedener Linien, wodurch die Streckenkapazität erhöht werden kann [Pac13]. Daneben kann das Biegen alternativ zu Haltezeitverlängerungen auch eingesetzt werden, um verschiedene zeitliche Lagen aufeinander zu synchronisieren [Bär11]. Der einzige Nachteil des Biegens ist die verlängerte Beförderungszeit [Pac13]. Das Biegen wird in der Fahrplankonstruktion so vorgenommen, dass zwischen zwei Betriebsstellen (Bezugspunkt Fahrzeitmesspunkt bzw. Halteplatz) die Fahrzeit gleichmäßig gestreckt wird. Beachtet werden muss dabei jedoch, dass sich die Sperrzeiten (und damit auch die minimalen Zugfolgezeiten) beim Biegen ändern [Grö02]. Um unpraktikable Konfliktlösungen auszuschließen, sollte eine gewisse Mindestgeschwindigkeit vmin bzw. die aus dieser Mindestgeschwindigkeit resultierende Maximalfahrzeit tF,max festgelegt werden. Die Deutsche Bahn legt z. B. für Güterzüge auf Steigungsstrecken eine Mindestgeschwindigkeit von 20 km/h zu Grunde [DB491], wobei jedoch bereits für Züge, die fahrzeugbedingt die Mindestgeschwindigkeit 50 km/h nicht erreichen, ein deutlicher Aufschlag auf den Trassenpreis vorgesehen ist [SNB15]. Daneben ist es denkbar, auch für die relative Fahrzeitverlängerung einen Grenzwert festzulegen, da es beispielsweise auf Schnellfahrstrecken mit 300 km/h Höchstgeschwindigkeit nicht sinnvoll erscheint, Linien mit einer Geschwindigkeit 50 km/h zu betreiben. Ein solcher Grenzwert wurde jedoch bisher in der Literatur noch nicht formuliert. 4.2.6 Aufgabe bzw. Verlagerung von Fahrzeitüberschüssen Mitunter können einzelne Linien im ursprünglichen Fahrplanproblem bereits Fahrzeitüberschüsse aufweisen, beispielsweise, weil der Bearbeiter erwartet hat, dass diese ohnehin für die Konfliktlösung erforderlich sind. Sollten diese nicht notwendig sein, kann 28 4.2 Betriebliche Konfliktlösungsmöglichkeiten die Fahrzeit in der Konfliktauflösung wieder auf den ursprünglichen Wert reduziert werden. Verbunden mit einer Verlängerung der Fahrzeit an anderer Stelle können die Fahrzeitüberschüsse auch verlagert werden. 4.2.7 Auflassen von Halten Verkehrshalte können aus zwei verschiedenen Gründen aufgelassen werden: Zum einen kann damit auf dicht belegten Strecken die Belegungszeit und damit auch die minimale Zugfolgezeit reduziert und damit die Kapazität erhöht werden, zum anderen kann damit die Beförderungszeit auf diesem Abschnitt reduziert werden [FGSV137]. Problematisch ist bei dieser Maßnahme jedoch die deutliche Angebotsreduzierung. Diese Maßnahme kommt daher in der Regel nur in Frage, wenn eine Bedienung auch durch andere Linien oder andere Verkehrsmittel (z. B. Regionalbus) stattfindet oder der Halt eine sehr geringe Nutzung aufweist. Umsteigemöglichkeiten sollen dabei jedoch grundsätzlich erhalten bleiben [FGSV137]. Dabei können auch im Fernverkehr Zwischenhalte außerhalb wichtiger Umsteigeknoten eine erhebliche Bedeutung aufweisen [Eck00]. Die Berücksichtigung von Umsteigemöglichkeiten kann vorgenommen werden, indem das Auflassen des Halts einer bestimmten Linie in einer bestimmten Reisendenzugangsstelle nur zugelassen wird, wenn alle sinnvollen Umstiege von der Linie in dieser Reisendenzugangsstelle auf andere Linien der gleichen oder höherer Hierarchiestufen alternativ auch in anderen Reisendenzugangsstellen möglich sind. Bestimmte nicht sinnvolle Umstiege, z. B. auf die dazugehörige Gegenlinie, sind dabei von der Betrachtung auszunehmen. Ein Verfahren zur Bestimmung der sinnvollen Umstiege ist in [Küm13] erläutert. Die Beschränkung auf Linien der gleichen und höherer Hierarchien erscheint angebracht, da es derzeit zahlreiche Knotenbahnhöfe des Regionalverkehrs gibt, in denen nur ein Teil der Fernverkehrslinien halten. Dies sind aktuell1 zum Beispiel Fulda, Gotha, Hanau Hbf und Weimar. Die verkehrliche Bedeutung von Halten für ein- und aussteigende Reisende kann grundsätzlich über Verkehrsnachfragedaten beurteilt werden. Bei Vorliegen entsprechender Daten ist es denkbar, das Auflassen eines Haltes erst unterhalb einer gewissen Anzahl von Reisenden je Tag in dieser Reisendenzugangsstelle zuzulassen. Die Nahverkehrspläne einiger Bundesländer nennen dazu Zahlen zwischen 20 und 50 Reisenden je Tag [MLV11; TMBLV14; MIL12]. 1 DB-Fahrplaninformation 2014, Download-Version, Stand 02.04.2014 29 4.2 Betriebliche Konfliktlösungsmöglichkeiten Im Sinne der Fahrplansymmetrie (siehe Abschnitt 2.1) ist das Auflassen von Halten immer symmetrisch für eine Linie und die dazugehörige Gegenlinie vorzunehmen. Daneben dienen einige Verkehrshalte zusätzlich betrieblichen Aufgaben wie z. B. • Änderung der Zugzusammensetzung (Lokwechsel, Stärken/Schwächen, Kuppeln/ Flügeln) • Sicherung eines Bahnübergangs [DB408] • Vereinfachte Bremsprobe vor dem Übergang auf Steilstrecken [DB465] • Personalwechsel • Umschaltung des Stromsystems, des Zugsicherungssystems oder weiterer Einrichtungen Die Änderung der Zugzusammensetzung ist in den Daten zum Betriebsprogramm als Änderung der Zugkonfiguration ersichtlich (anderes Triebfahrzeug bzw. andere Wagenzuglänge bzw. -masse). Erforderliche Halte für die Sicherung eines Bahnübergangs sind in den DB-Spurplan-Infrastrukturdaten hinterlegt (Element Zwangshalt). Die weiteren Gründe für einen Halt sind jedoch in den vorhandenen Fahrplan- und Infrastrukturdaten nicht abgebildet. Dadurch lässt sich der Entfall von Halten nicht vollautomatisch vornehmen, sondern muss durch den Benutzer beurteilt werden. Der Entfall von Betriebshalten, die bereits im vorgegebenen Betriebsprogramm enthalten sind, ist jedoch unproblematisch, da diese ausschließlich für den Betriebsablauf erforderlich sind (zumeist Kreuzen bzw. Überholen) und keine der oben genannten Aufgaben eines Verkehrshalts aufweisen. 4.2.8 Ergänzung zusätzlicher Betriebshalte Durch Einfügen zusätzlicher Betriebshalte können zusätzliche Kreuzungs- bzw. Überholungsmöglichkeiten geschaffen werden, wodurch mitunter andere zeitliche Lagen zweier Züge zueinander ermöglicht werden. Ohne Infrastrukturausbau ist dies dabei nur bei Vorhandensein alternativer Halteplätze (siehe Abschnitt 2.5.5) möglich. 4.2.9 Wahl eines anderen Laufwegs Die Wahl alternativer Laufwege ist ebenfalls eine bedeutende Möglichkeit zur Lösung von Konflikten. Diese nimmt aber eine Sonderstellung ein, da die Verlagerung eines 30 4.2 Betriebliche Konfliktlösungsmöglichkeiten Zugs auf einen anderen Laufweg in der Regel zu einer großen Anzahl zusätzlicher neuer Zugfolgerestriktionen mit bisher nicht betrachteten Zügen führt. Werden diese anderen Züge im Rahmen der Lösung des jeweiligen Konflikts nicht mit betrachtet, führt dies wahrscheinlich meist zu einer hohen Anzahl von Folgekonflikten. Dies könnte nur vermieden werden, indem im Voraus für alle Kombinantionen von Laufwegvarianten der betreffenden Züge die entsprechenden Fahrtausschlüsse und Zugfolgerestriktionen berechnet werden. Zudem sind besonders in großen Eisenbahnknoten extrem viele mögliche Laufwege vorhanden, was in Verbindung mit den prinzipiell zu betrachteten Folgekonflikten einen nicht zu beherrschenden Rechenaufwand befürchten lässt. Deswegen werden alternative Laufwege in diesem Verfahren zunächst nicht untersucht. Es ist für den Bearbeiter jedoch in TAKT möglich, den Laufweg von Zügen manuell zu ändern. 4.2.10 Fahrzeitverkürzung durch Einsatz anderer Fahrzeuge Durch den Einsatz von Fahrzeugen mit einer größeren Höchstgeschwindigkeit oder einer besseren Beschleunigung kann die Fahrzeit ebenfalls verkürzt werden. Während diese Maßnahme zur kurfristigen Lösung von Konflikten auf Grund des meist langen Vorlaufs für die Fahrzeugbeschaffung nicht in Frage kommt, wird sie in der Langfristfahrplanung durchaus betrachtet [KHP14]. Die maximal durch den Einsatz anderer Fahrzeuge erzielbare Fahrzeitverkürzung kann dabei ermittelt werden, indem die Fahrzeit des Zuges mit einer zuvor festgelegten schnellsten Zugkonfiguration berechnet wird. Dabei sind verschiedene Zugarten zu unterscheiden, beispielsweise Fern- bzw. Nahverkehrszüge mit elektrischen Fahrzeugen und Fern- bzw. Nahverkehrszüge mit Dieseltriebfahrzeugen. Wenn die schnellste Zugkonfiguration eine Ausnahme darstellt, also nur auf sehr wenigen Linien im Einsatz ist, kann es sinnvoll sein, nicht die schnellste, sondern eine schnelle, aber noch typische Zugkonfiguration zu unterstellen. So ist zum Beispiel die RegionalExpress-Linie München – Ingolstadt – Nürnberg die einzigste Nahverkehrslinie in Deutschland, auf der Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 200 km/h verkehren. Eine Ausweitung des Einsatzes dieser Fahrzeuge auf zahlreiche weitere Nahverkehrslinien wäre wohl wirtschaftlich nicht darstellbar. 31 4.3 Infrastrukturelle Konfliktlösungsmöglichkeiten 4.2.11 Abweichung von Konstruktionsparametern Die Richtlinien der Deutschen Bahn sehen für die Lösung von Konflikten Abweichungen von den vorgeschriebenen Bauzuschlägen und Pufferzeiten vor, jedoch nur für seltene Fahrten (weniger als 30 Tage im Jahr) bzw. in vorübergehenden Fahrplänen bei Bauarbeiten vor [DB402]. In der Langfristfahrplanung bei der Deutschen Bahn wird grundsätzlich auf Abweichungen von den Konstruktionsregeln verzichtet [KHP14]. Deswegen werden diese Abweichungen im Folgenden nicht weiter betrachtet. 4.3 Infrastrukturelle Konfliktlösungsmöglichkeiten 4.3.1 Fahrzeitverkürzung durch Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Durch die Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann die Fahrzeit ebenfalls verkürzt werden. Zahlreiche Faktoren beeinflussen die zulässige Höchstgeschwindigkeit bzw. sind zur Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit anzupassen. Dies sind zum Beispiel folgende [FF14]: • Trassierung – Bogenradius, Überhöhung, Ausgestaltung der Übergangsbögen – Ausrundung von Neigungswechseln – Gleisabstand – Weichen, Kreuzungen • Sicherungstechnik – Zugbeeinflussung – Streckenblock – Gleisfreimeldung – Bahnübergänge – Regelbremsweg – Flankenschutzweichen 32 4.3 Infrastrukturelle Konfliktlösungsmöglichkeiten Eine automatische Berechnung und Bewertung von potentiellen Streckenausbauten zur Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist daher nahezu unmöglich, auch weil die für die Fahrplanung verwendeten Infrastrukturdaten (siehe 2.5.3) die dafür notwendigen Angaben nicht enthalten. Um die Ermittlung völlig realitiätsferner Vorschläge zu vermeiden, können jedoch obere Schranken berechnet werden: Der maximale Ausbauzustand von Eisenbahnstrecken in Deutschland sind Strecken mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 300 km/h und einer Ausrüstung mit linienförmiger Zugbeeinflussung (LZB). Unter Zugrundelegung dieer Parameter kann nun sowohl auf Basis der Ausgangszugkonfiguration als auch unter Annahme einer schnellen Zugkonfiguration (vgl. Abschnitt 4.2.10) über die Fahrdynamikrechnung je eine Mindestfahrzeit ermittelt werden, die auch durch Infrastrukturausbauten nicht unterschritten werden kann. In welcher Höhe tatsächlich Fahrzeitverkürzungen erzielt werden können, muss dann jedoch extern bestimmt werden. Durch die interaktive Vorangehensweise können so jedoch einzelne Streckenabschnitte ermittelt werden, auf denen Realisierbarkeit des gewünschten Betriebsprogramms bzw. Angebotskonzepts durch Infrastrukturausbauten deutlich verbessert werden könnte. 4.3.2 Aufwertung von Haltepunkten zu Bahnhöfen Durch die Errichtung zusätzlicher Bahnhöfe bzw. den Umbau bestehender Bahnhöfe können zusätzliche Überholungs- und Kreuzungsgleise geschaffen werden, wodurch weitere zeitliche Lagen sich kreuzender bzw. überholender Züge ermöglicht werden. Wie bereits im vorhergehenden Abschnitt 4.3.1 beschrieben, hängen Infrastrukturausbauten von zahlreichen Faktoren ab – dies gilt ebenso auch für die Errichtung zusätzlicher Überholungs- bzw. Kreuzungsmöglichkeiten. 4.3.3 Ergänzung zusätzlicher Fahrtmöglichkeiten Durch die Ergänzung von zusätzlichen Streckengleisen, Verbindungskurven oder auch nur einzelnen Weichenverbindungen können zusätzliche Fahrtmöglichkeiten im Eisenbahnnetz geschaffen werden. Dadurch können Fahrtausschlüsse zwischen bestimmten Linien vermieden bzw. reduziert werden, indem diese dann nicht mehr die gleichen Infrastrukturelemente beanspruchen. Ebenso wie den anderen Infrastrukturausbauten ist eine vollautomatische Berechnung möglicher Infrastrukturmaßnahmen anspruchsvoll und mangels geeigneter Eingangsdaten 33 4.4 Überblick praktisch unmöglich. Dazu kommt, dass es bei einer theoretischen Betrachtung ohne Eingangsdaten zu geeigneten Stellen für Ausbauten sehr viele Freiheitsgrade hinsichtlich der Lage und der Art der zu ergänzenden Infrastruktur gibt. Daneben bedeuten Infrastrukturumbauten häufig auch Laufwegsänderung in der schon bestehenden Infrastruktur, um die neuen Gleisanlagen zu erreichen. Damit sind hier zusätzlich auch die in Abschnitt 4.2.9 beschriebenen Probleme zu beachten. Eine stark vereinfachte Abbildung zusätzlicher Fahrtmöglichkeiten ist denkbar, indem einzelne Zugfolgerestriktionen entfernt werden [Bär96]. Wenn die betroffenen Gleisbelegungsabschnitte von mehreren Linien befahren werden, führt dieses Vorgehen im Zweifelsfall zu dem unrealistischen Lösungsvorschlag, für jeden Zug einen eigenen und von den anderen Fahrwegen unabhängigen Fahrweg vorzuhalten. 4.4 Überblick Tabelle 4.1 enthält eine Übersicht über die zuvor beschriebenen und für die weitere Umsetzung ausgewählten Konfliktlösungsmöglichkeiten. Dabei enthalten die ersten vier Spalten die direkten Auswirkungen der jeweiligen Maßnahme auf die Haltezeit (tH ), die Fahrzeit (tF ), die minimale Zugfolgezeit (tZf ) und die Übergangszeit (tU ). Die Verlängerung der jeweiligen Zeit ist mit +, eine Verkürzung mit − gekennzeichnet. Wenn durch die Maßnahme zusätzliche Restriktionen dieses Typs hinzukommen, ist ++ eingetregen; wenn Restriktionen entfallen, ist −− eingetragen. Wenn sowohl Verlängerungen bzw. zusätzliche Restriktionen als auch Verkürzungen bzw. entfallende Restriktionen angegeben sind, wirkt sich die Maßnahme grundsätzlich auf die jeweilige Restriktion aus, es sind aber Auskwirkungen in beide Richtungen möglich. In den anschließenden Spalten sind stark vereinfacht die durch die jeweilige Maßnahme entstehenden Mehraufwände eingetragen. Dies sind Reisezeitverlängerungen, Fahrzeugmehrbedarf, Infrastrukturausbau und Sonstiges. Die Spalte Sonstiges bildet die Tatsache ab, dass einige Maßnahmen nur unter bestimmten Voraussetzungen realisierbar sind. Der Mehraufwand bezeichnet dabei Aufwände für die Umsetzung des aus der Konfliktauflösung entstehenden Fahrplans und bewertet nicht den Aufwand für die modellierung dieser Konfliktlösungsmaßnahme. 34 Restriktionen Konfliktlösungsmöglichkeit tH Haltezeitverlängerung im Überholungsbahnhof Haltezeitverkürzung im Überholungsbahnhof Haltezeitverlängerung in anderer Betriebsstelle Haltezeitverkürzung in anderer Betriebsstelle Fahrzeitverlängerung durch Biegen Fahrzeitverkürzung durch Biegen Fahrzeitverkürzung durch andere Fahrzeuge Fahrzeitverkürzung durch Infrastrukturausbau zusätzlicher Halt entfallender Halt Verlängerung Übergangszeit Verkürzung Übergangszeit Alternativer Laufweg zusätzlicher Bahnhof Alternativer Laufweg auf neuer Infrastruktur tF + − + − + − + − − − + − tZf Aufwand tU +/− +/− +/− +/− +/− +/− +/− +/− + − +/− ++/−− (−) ++/−− Reisezeit Fahrzeuge + − + − + − − − + − + − +/− (+) (−) (+) (−) (+) (−) + (−) (+) (−) +/− Infrastruktur + + + + + + (+/−) (+/−) Sontiges + + + Tabelle 4.1: Überblick über die verschiedenen Konfliktlösungsmöglichkeiten, ihre Auswirkungen auf die Restriktionen und ihre Aufwands-Bewertung 4.4 Überblick 35 5 Modellierung der Konfliktlösungsmöglichkeiten 5.1 Grundlagen Die Anzahl der grundsätzlich möglichen Konfliktlösungen für einen Konflikt ist wahrscheinlich häufig sehr groß, da die zuvor vorgestellten Maßnahmen in verschiedener Höhe angewendet und beliebig kombiniert werden können. Die vollständige Enumeration dieser Maßnahmen Höhen erscheint deswegen für die Lösung größerer Konflikte ungeeignet. Ein Ansatz zur Erkennung geeigneter Kombinationen von Konfliktlösungsmaßnahmen ist jedoch die Verwendung linearer Optimierung. Dabei kann auf der Formulierung des PESP als lineares Programm (siehe Abschnitt 2.4.5) aufgebaut werden. Da die meisten dieser Maßnahmen, wie z. B. eine variable Fahrzeit, nicht im PESP direkt bzw. mittels der im Abschnitt 2.5.4 beschriebenen Relaxierungen vorgenommen werden können, bedarf es einer Erweiterung des linearen Programms. Die Erweiterungen werden im Folgenden einzeln dargestellt. Die Erweiterungen weisen zumeist untereinander Abhängigkeiten auf, sind der Übersichtlichkeit halber jedoch dennoch getrennt dargestellt. Die in der jeweiligen Erweiterung verwendeten Variablen des linearen Programms sind dabei stets wie folgt kategorisiert: (konstante) Parameter, die außerhalb des linearen Programms berechnet werden, Zielfunktionsgrößen, die zur Bewertung der Konfliktlösungsmaßnahmen in der Zielfunktion verwendet werden, externe Slackvariablen, die in einer anderen Erweiterung ebenfalls verwendet werden und interne Slackvariablen, die ausschließlich in der jeweilige Erweiterung verwendet werden. Damit werden auch die Schnittstellen zu den erforderlichen Eingangsdaten und zwischen den einzelnen Erweiterungen beschrieben. Die zur Berechnung der Parameter des linearen Modells z. T. erforderlichen weiteren Parameter und Variablen werden zur Unterscheidung in diesem Schema nicht beschrieben. Mit dem Symbol C wird dabei im Folgenden eine sehr große Zahl bezeichnet. Mit x wird die Negierung der Binärvariable x bezeichnet. Im linearen Programm kann dies 36 5.2 Konfliktlösungsmöglichkeiten durch zusätzliche Nebenbedingungen wie folgt ausgedrückt werden: x=1−x (5.1) Nachfolgend werden Linien stets mit λ bezeichnet, die zur Linie gehörigen Züge (vgl. Abschnitt 2.1) mit l. Betriebsstellen (vgl. Abschnitt 3.4.2) werden mit u, v, usw. bezeichnet und Streckenabschnitte (vgl. Abschnitt 3.4.3) werden mit σ bezeichnet. Das nachfolgend beschriebene Modell enthält auch zahlreiche Gleichungen. Diese wurden zur besseren Verständlichkeit im Modell belassen, zur tatsächlichen Berechnung sollten die Gleichungen durch Einsetzen eliminiert werden, um die Größe des Modells zu reduzieren. Das Modell wird jeweils für einen einzelnen signifikanten Konflikt bzw. die darin enthaltenen Restriktionen aufgestellt. 5.2 Konfliktlösungsmöglichkeiten 5.2.1 Fahrzeitverkürzung Zur Abbildung der Konfliktlösungsmaßnahmen Fahrzeitverkürzung durch den Einsatz anderer Fahrzeuge (siehe Abschnitt 4.2.10) und Fahrzeitverkürzung durch den Ausbau der Infrastruktur (siehe Abschnitt 4.3.1) ist folgende Erweiterung notwendig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Fahrzeitverkürzungen, die über die nur durch Infrastrukturausbauten mögliche Fahrzeitverkürzung t∗kf s,l,σ oder über die nur durch den Einsatz anderer Fahrzeuge mögliche Fahrzeitverkürzung t∗kf f,l,σ hinausgehen, grundsätzlich nur durch den Einsatz schnellerer Fahrzeuge und dem Ausbau der Infrastruktur möglich sind. Die Zielfunktionsgrößen werden dabei für die gesamte Linie bzw. den Streckenabschnitt allgemein verwendet, da eine Änderung des Fahrzeugeinsatzes alle Abschnitte der Linie betrifft und vom Infrastrukturausbau im Allgemeinen ebenfalls alle Linien, die diesen Streckenabschnitt befahren, profitieren. Ungleichung (5.2) begrenzt die Fahrzeitverkürzung auf die potentiell realisierbare Werte. Die Ungleichungen (5.3), (5.4), (5.6) und (5.8) bilden die Forderung ab, dass mit einer Maßnahme allein nicht realisierbare Fahrzeitverkürzungen in beiden Maßnahmen vorgenommen werden müssen. Mit (5.5) und (5.7) werden dazu die beschrieben Zielfunktionsgrößen bestimmt. 37 5.2 Konfliktlösungsmöglichkeiten 0 ≤ tkf,l,σ ≤ t∗kf f s,l,σ tkf s,σ ≥ tkf,l,σ − t0kf f,l,σ ≥ 0 αkf f,λ ≥ (tkf,l,σ − t0kf s,l,σ )/tf,l,σ,0 ≥ 0 0 ≤ t0kf s,l,σ ≤ tkf s,σ t0kf s,l,σ ≤ t∗kf s,l,σ 0 ≤ t0kf f,l,σ ≤ tf,l,σ,0 · αkf f,l t0kf f,l,σ ≤ t∗kf f,l,σ (5.2) (5.3) (5.4) (5.5) (5.6) (5.7) (5.8) Parameter t∗kf f s,l,σ t∗kf f,l,σ t∗kf s,l,σ tf,l,σ,0 maximal durch Infrastrukturausbau und Einsatz einer schnelleren Zugkonfiguration erzielbare Fahrzeitverkürzung bei unveränderter Infrastruktur und Verwendung einer schnelleren Zugkonfiguration erreichbarer Fahrzeitgewinn bei Streckenausbau und Beibehaltung der Zugkonfiguration erreichbarer Fahrzeitgewinn ursprüngliche Fahrzeit des Zugs l auf Streckenabschnitt σ Zielfunktionsgrößen tkf s,σ αkf f,λ Fahrzeitverkürzung durch Infrastrukturausbau auf Streckenabschnitt σ relative Fahrzeitverkürzung durch Einsatz einer schnelleren Zugkonfiguration auf Linie λ externe Slackvariablen tkf,l,σ Fahrzeitverkürzung des Zugs l auf dem Streckenabschnitt σ Tabelle 5.1: Variablen der PESP-Erweiterung Fahrzeitverkürzung 5.2.2 Biegen Beim Biegen wird die ursprüngliche Fahrzeit tf,l,σ,0 künstlich verlängert (siehe Abschnitt 4.2.5), wobei die absolute Fahrzeitverlängerung durch eine maximale Fahrzeit tf,l,σ,max und eine maximale relative Fahrzeitverlängerung αf,l,σ,max begrenzt wird, 38 5.2 Konfliktlösungsmöglichkeiten die auf Basis der Mindestgeschwindigkeit vmin mit einer Fahrdynamikrechnung ermittelt wird. Dabei ist ein schon vorhandene Fahrzeitüberschuss tf zu,l,σ zu berücksichtigen. Falls die berechnete Maximalfahrzeit kleiner als die ursprüngliche Fahrzeit tf,l,σ,0 ist, wird tf,l,σ,max auf tf,l,σ,0 gesetzt. − tf zu,l,σ ≤ tkf b,l,σ ≤ tf,l,σ,max − tf,l,σ,0 (5.9) Parameter tf,l,σ,0 tf zu,l,σ tf,l,σ,max ursprüngliche Fahrzeit vorhandener Fahrzeitüberschuss maximale Fahrzeit externe Slackvariablen tkf b,l,σ Fahrzeitüberschuss Tabelle 5.2: Variablen der PESP-Erweiterung Biegen 5.2.3 Auflassen von Halten Beim Auflassen von Halten entfällt zum einen die Haltezeit, zum anderen wird die Fahrzeit durch die entfallenden Brems- und Beschleunigungsvorgänge verkürzt. Diese Fahrzeitverkürzung kann dabei vereinfacht durch eine pauschale Verkürzung der Fahrzeit (negatives Biegen) abgebildet werden. Bei der Berechnung der Fahrzeit eines Streckenabschnitts in Abhängigkeit von einem Halt ist sowohl der Halt am Beginn des Streckenabschnitts ha (σ, l) als auch der Halt am Ende he (σ, l) zu berücksichtigen. u = he (σ1 , l) = ha (σ2 , l) 0 ≤ tH,l,u ≤ C · xH,l,u (5.10) tF v1,l,σ1 = −t∗F v1,l,σ1 · xH,l,u (5.11) tF v2,l,σ2 = −t∗F v2,l,σ2 · xH,l,u (5.12) xH,l,u ∈ {0, 1} 39 5.2 Konfliktlösungsmöglichkeiten Parameter t∗F v1,l,σ t∗F v2,l,σ Fahrzeitdifferenz zwischen haltendem Zug l in Betriebsstelle he (σ, l) bis zu dieser eintretende Fahrzeitverkürzung (Fahrzeitersparnis durch Entfall Bremsvorgang) bei Auflassung des Haltes des Zugs l in Betriebsstelle ha (σ, l) ab dieser eintretende Fahrzeitverkürzung (Fahrzeitersparnis durch Entfall Beschleunigungsvorgang) Zielfunktionsgrößen xH,l,u Auflassung eines Haltes (0 . . . Halt wird aufgelassen; 1 . . . Halt bleibt bestehen) externe Slackvariablen tH,l,u Haltezeit Tabelle 5.3: Variablen der PESP-Erweiterung Auflassen von Halten 5.2.4 Einlegen von Betriebshalten Das Einlegen zusätzlicher Betriebshalte kann ähnlich zum Auflassen von Halten modelliert werden: u = he (σ1 , l) = ha (σ2 , l) 0 ≤ tH,l,u ≤ C · xH,l,u t∗F v1,l,σ1 (5.13) · xH,l,u (5.14) tF v2,l,σ2 = t∗F v2,l,σ2 · xH,l,u (5.15) tF v1,l,σ1 = 40 5.2 Konfliktlösungsmöglichkeiten Parameter t∗F v1,l,σ t∗F v2,l,σ bei Einlegen des Haltes des Zugs l in Betriebsstelle he (σ, l) bis zu dieser eintretende Fahrzeitverlängerung (Fahrzeitverlust durch Bremsvorgang) bei Einlegen des Haltes der Zugs l in Betriebsstelle ha (σ, l) ab dieser eintretende Fahrzeitverkürzung (Fahrzeitverlust durch Beschleunigungsvorgang) externe Slackvariablen tH,l,u xH,l,u Haltezeit Einlegen eines Haltes (0 . . . kein Halt; 1 . . . eingelegter Halt) Tabelle 5.4: Variablen der PESP-Erweiterung Einlegen von Betriebshalten 5.2.5 Modifizierung der Haltezeit Zur Konfliktlösung kann die Haltezeit tH,l,u verlängert werden (vgl. Abschnitt 4.2.1), aber auch verkürzt werden (vgl. Abschnitt 4.2.2). Dabei ist grundsätzlich die allgemeingültige Mindesthaltezeit t∗H,λ einzuhalten: tH,l,u ≥ t∗H,l − C · xH,l,u (5.16) Dabei ist jedoch die Verkürzung der Haltezeit in einer Zielfunktionsvariable zu erfassen: ∆tH,l,u ≥ tH,l,u,0 − tH,l,u − C · xH,l,u (5.17) ∆tH,l,u ≥ 0 (5.18) Falls der Halt aufgelassen bzw. gar nicht eingelegt wird (xH,l,u = 1), ist die Mindesthaltezeit nicht relevant. Durch die Ungleichungen (5.10) und (5.13) wird die Haltezeit dann auf 0 gesetzt. Die Haltezeit ist in der Konfliktauflösung prinzipiell nach oben hin nicht begrenzt, Verlängerungen der Haltezeit über die Taktzeit tT hinaus sind jedoch nicht sinnvoll, da dann bereits der nächste Zug der Linie verkehrt: tH,l,u < tT + t∗H,l (5.19) 41 5.2 Konfliktlösungsmöglichkeiten Parameter t∗H,λ tH,l,u,0 allgemeingültige Mindesthaltezeit für Linie λ ursprüngliche Mindesthaltezeit für Zug l in Betriebsstelle u Zielfunktionsgrößen tH,l,u ∆tH,l,u Haltezeit Verkürzung der Mindesthaltezeit externe Slackvariablen xH,l,u vorhandensein des Halts (1 . . . Halt; 2 . . . kein Halt) Tabelle 5.5: Variablen der PESP-Erweiterung Modifizierung der Haltezeit 5.2.6 Modifizierung der Übergangszeit Ähnlich wie die Haltezeit kann auch die Übergangszeit tU,l1 l2 ,u von verkehrlichen Anschlüssen zur Konfliktauflösung verlängert bzw. in bestimmten Fällen verkürzt werden (vgl. Abschnitt 4.2.3). Dabei ist grundsätzlich die Mindestübergangszeit für bahnsteiggleiche Umstiege t∗U,u einzuhalten: tU,l1 l2 ,u ≥ t∗U,u (5.20) Dabei ist jedoch die Verkürzung der Übergangszeit in einer Zielfunktionsvariable zu erfassen: ∆tU,l1 l2 ,u ≥ tU,l1 l2 ,u,0 − tU,l1 l2 ,u (5.21) ∆tU,l1 l2 ,u ≥ 0 (5.22) Die Übergangszeit ist in der Konfliktauflösung prinzipiell nach oben hin nicht begrenzt, Verlängerungen der Übergangszeit über die Taktzeit tT hinaus sind jedoch nicht sinnvoll, da dann bereits der nächste Zug der Linie verkehrt: tU,l1 l2 ,u < tT + t∗U,u (5.23) Zudem Werden verkehrliche Anschlüsse nur bis zu einer bestimmten Übergangszeit tU,akz noch als akzeptabel beurteilt. Alle Übergangszeiten oberhalb dieser Schwelle sind damit gleich „schlecht“. Dazu werden mit den folgenden Nebenbedingungen für beide Fälle 42 5.2 Konfliktlösungsmöglichkeiten Bewertungsgrößen bestimmt: tU,l1 l2 ,u ≤ tU,a + C · xU,l1 l2 ,u,a (5.24) t0U,l1 l2 ,u ≥ 0 (5.25) t0U,l1 l2 ,u ≥ tU,l1 l2 ,u − C · xU,l1 l2 ,u,a (5.26) (5.27) Parameter t∗U,u tU,l1 l2 ,u,0 tU,a Mindestübergangszeit für bahnsteiggleiche Umstiege in Betriebsstelle u ursprüngliche Mindestübergangszeit für Übergang von Zug l1 auf Zug l2 in Betriebsstelle u maximale Übergangszeit, bei der ein Anschluss noch als akzeptabel beurteilt wird Zielfunktionsgrößen ∆tU,l1 l2 ,u t0U,l1 l2 ,u xU,l1 l2 ,u,a Verkürzung der Mindestübergangszeit Übergangszeit eines akzeptablen Anschlusses Anschlussqualität (0. . . akzeptabel, 1 . . . inakzeptabel) externe Slackvariablen tU,l1 l2 ,u Übergangszeit Tabelle 5.6: Variablen der PESP-Erweiterung Modifizierung der Übergangszeit 43 5.3 Abbildung auf PESP-Restriktionen 5.3 Abbildung auf PESP-Restriktionen 5.3.1 Fahrzeit Die Slack-Variablen der verschiedenen Maßnahmen, die sich auf die Fahrzeit auswirken, sind schließlich in der Fahrzeitrestriktion zusammenzuführen: tf,l,σ = tf,l,σ,0 − tkf,l,σ + tkf b,l,σ + tF v1,l,σ + tF v2,l,σ Tl,he (σ,l1 ),an − Tl,ha (σ,l1 ),ab − za = tf,l,σ (5.28) (5.29) Parameter tf,l,σ,0 ursprüngliche Fahrzeit des Zugs l auf Streckenabschnitt σ Zielfunktionsgrößen tf,l,σ Fahrzeit des Zugs l auf Streckenabschnitt σ externe Slackvariablen Tl,u,ab Tl,u,an tkf,l,σ tkf b,l,σ tkf,l,σ Abfahrts- bzw. Durchfahrtszeit des Zugs l in Betriebsstelle u Ankunfts- bzw. Durchfahrtszeit des Zugs l in Betriebsstelle u Fahrzeitverkürzung des Zugs l auf dem Streckenabschnitt σ aufzugebender Fahrzeitüberschuss Fahrzeitverkürzung des Zugs l auf dem Streckenabschnitt σ Tabelle 5.7: Variablen der erweiterten Fahrzeitrestriktion 5.3.2 Haltezeit Für die Taktfahrplanung muss der Zusammenhang zwischen der zuvor in den Abschnitten 5.2.3, 5.2.4 und 5.2.5 bestimmten Haltezeit und der Zeitpunkte der Ankunfts- und Abfahrtsereignisse hergestellt werden: Tl,u,ab − Tl,u,an − za = tH,l,u (5.30) 44 5.3 Abbildung auf PESP-Restriktionen Zielfunktionsgrößen tH,l,u Haltezeit des Zugs l in Betriebsstelle u externe Slackvariablen Tl,u,ab Tl,u,an Abfahrts- bzw. Durchfahrtszeit des Zugs l in Betriebsstelle u Ankunfts- bzw. Durchfahrtszeit des Zugs l in Betriebsstelle u Tabelle 5.8: Variablen der erweiterten Haltezeitrestriktion 5.3.3 Übergangszeit Über eine Nebenbedingung ist der Zusammenhang zwischen der in Abschnitt 5.2.6 formulierten Übergangszeit und den Ankunfts- und Abfahrtsereignissen herzustellen: Tl2 ,u,ab − Tl1 ,u,an − za = tU,l1 l2 ,u (5.31) Zielfunktionsgrößen tU,l1 l2 ,u Übergangszeit für Übergang von Zug l1 auf Zug l2 in Betriebsstelle u externe Slackvariablen Tl,u,ab Tl,u,an Abfahrts- bzw. Durchfahrtszeit des Zugs l in Betriebsstelle u Ankunfts- bzw. Durchfahrtszeit des Zugs l in Betriebsstelle u Tabelle 5.9: Variablen der erweiterten Übergangszeitrestriktion 5.3.4 Minimale Zugfolgezeit in Abhängigkeit von der Fahrzeit Sowohl die Sperrzeiten selber als auch aus der Kombination zweier Sperrzeiten und der Transformation auf vorliegende Abfahrts- bzw. Durchfahrtsereignisse entstehenden minimalen Zugfolgezeiten sind von der Fahrzeit abhängig (vgl. Abschnitt 2.2.2). Deshalb ist bei einer variablen Fahrzeit die Zugfolgezeit im Modell in Abhängigkeit von der Fahrzeit zu berechnen. Die Besonderheit ist hierbei, dass abhängig von den jeweiligen Fahrzeiten unterschiedliche Belegungsabschnitte für die Zugfolgezeit maßgebend sein können (vgl. Abbildung 5.1). 45 5.3 Abbildung auf PESP-Restriktionen Strecke Zeit Zeit Strecke Abbildung 5.1: Einfaches Beispiel für unterschiedliche maßgebende Belegungsabschnitte bei gebogenem Zug Jeder Abschnitt des Zugs l auf dem Streckenabschnitt σ : u → v besitzt eine Abfahrtsbzw. Durchfartszeit Tl,u,ab . Für jeden Belegungsabschnitt i besteht die Sperrzeit aus den folgenden Bestandteilen (vgl. Abschnitt 2.2.2): Vorbelegungszeit tV,l1 ,i , Fahrzeit tF,l1 ,i des Zugs l im Belegungsabschnitt und Nachbelegungszeit tN,l1 ,i des Zugs l im Belegungsabschnitt i. Für die Berechnung der minimalen Zugfolgezeit ist zudem die Fahrzeit tE,l,i vom letzten vorherigen Abfahrts- bzw. Durchfahrtsereignis zum Beginn des Belegungsabschnitts i relevant. Die Veränderung der Fahrzeit eines Zugs l auf dem Abschnitt σ wird über den Faktor αbf,l,σ ausgedrückt: tf,l,σ = αbf,l,σ · tf,l,σ,0 (5.32) Für einen Blockausschluss i gilt dann für die Zugfolge von Zug l1 im Streckenabschnitt σ1 : u → v auf Zug l2 im Streckenabschnitt σ2 : u0 → v 0 vereinfacht folgendes: Tl2 ,u0 ,ab − Tl1 ,u,ab ≥ tZf,min,l1 l2 ,i (5.33) tZf,min,l1 l2 ,i = αbf,l1 ,σ1 (tE,l1 ,i + tF,l1 ,i + tN,l1 ,i ) − αbf,l2 ,σ2 (tE,l2 ,i − tV,l2 ,i ) (5.34) Tl2 ,u0 ,ab − Tl1 ,u,ab ≥ αbf,l1 ,σ1 (tE,l1 ,i + tF,l1 ,i + tN,l1 ,i ) + αbf,l2 ,σ2 (tV,l2 ,i − tE,l2 ,i ) Tl2 ,u0 ,ab − Tl1 ,u,ab αbf,l2 ,σ2 ≥ tE,l1 ,i + tF,l1 ,i + tN,l1 ,i + (tV,l2 ,i − tE,l2 ,i ) αbf,l1 ,σ1 αbf,l1 ,σ1 (5.35) (5.36) Die Vereinfachung der Zugfolge besteht darin, dass tatsächlich nicht alle Bestandteile der Vor- bzw. Nachbelegungszeit von αbf,l1 ,σ1 bzw. αbf,l2 ,σ2 abhängig sind. Diese Berechnung weist daher einen kleinen Fehler auf. Da nur die Differenzen zwischen diesen Zeiten in die Berechnung eingehen, ist der Fehler aber gering, bzw. bei identischen Vor- bzw. Nachbelegungszeiten 0. 46 5.3 Abbildung auf PESP-Restriktionen Es kann dann für jedes Paar aus Blockausschlüssen i und j ein Biegeverhältnis ξl∗1 l2 ,ij bestimmt werden, so dass die Züge an beiden Blockausschlüssen die gleiche minimale Zugfolgezeit aufweisen: 0 0 αbf,l (tE,l1 ,i + tF,l1 ,i + tN,l1 ,i ) + αbf,l (tV,l2 ,i − tE,2,i ) 1 ,σ1 2 ,σ2 0 0 = αbf,l (tE,l1 ,j + tF,l1 ,j + tN,l1 ,j ) + αbf,l (tV,l2 ,j − tE,l2 ,j ) 1 ,σ1 2 ,σ2 ξl∗1 l2 ,ij = 0 αbf,l tV,l2 ,j − tE,l2 ,j − tV,l2 ,i + tE,l2 ,i 2 ,σ2 = 0 αbf,l1 ,σ1 tE,l1 ,i + tF,l1 ,i + tN,l1 ,i − tE,l1 ,j − tF,l1 ,j − tN,l1 ,j (5.37) (5.38) Mit (5.36) und (5.38) kann dann für jedes dieser Blockausschluss-Paare eine normierte minimale Zugfolgezeit tl1 l2 ,ij berechnet werden: tl1 l2 ,ij (ξij,l1 l2 ) = tE,l1 ,i + tF,l1 ,i + tN,l1 ,i + ξij,l1 l2 (tV,l2 ,i − tE,l2 ,i ) (5.39) Anschließend ist bei jedem Blockausschluss-Paar zu prüfen, ob die Züge im Fall ξl1 l2 ,ij = ξl∗1 l2 ,ij mit der Zugfolgezeit tl1 l2 ,ij ξl∗1 l2 ,ij die minimale Zugfolgezeit an jedem anderen Blockausschluss k einhalten: tl1 l2 ,ij ξl∗1 l2 ,ij ≥ tE,l1 ,k + tF,l1 ,k + tN,l1 ,k + ξl∗1 l2 ,ij (tV,l2 ,k − tE,l2 ,k ) Paare ξl∗1 l2 ,ij , tl1 l2 ,ij ξl∗1 l2 ,ij (5.40) , die nicht für alle k die Ungleichung erfüllen, sind zu verwerfen. Die Verbliebenen Paare ξl∗1 l2 ,ij , tl1 l2 ,ij ξl∗1 l2 ,ij sind nach aufsteigendem ξl∗1 l2 ,ij zu sortieren. Es ergibt sich damit eine Liste Kl1 l2 ,σ1 σ2 der maßgebenden Blockabschnitte für die Zugfolge zwischen den Zugabschnitten l1 , σ1 und l2 , σ2 . Wenn es kein verbliebenes Blockausschluss-Paar gibt, also nur einen maßgebenden Blockausschluss i, gilt für die Zugfolge: Tl2 ,u0 ,ab − Tl1 ,u,ab ≥ tZf,min,l1 l2 ,i (5.41) Bei einem verbliebenen Blockausschluss-Paar ij gilt: Tl2 ,u0 ,ab − Tl1 ,u,ab ≥ tZf,min,l l ,i 1 2 tZf,min,l1 l2 ,j ∗ | αbf,l2 ,σ2 − αbf,l1 ,σ1 · ξij,l ≤0 1 l2 ∗ | αbf,l2 ,σ2 − αbf,l1 ,σ1 · ξij,l >0 1 l2 (5.42) 47 5.3 Abbildung auf PESP-Restriktionen Bei n ≥ 2 verbliebenen Blockausschluss-Paaren ij, i0 j 0 , . . . , i(n) j (n) gilt: tZf,min,l1 l2 ,i tZf,min,l1 l2 ,j Tl2 ,u0 ,ab − Tl1 ,u,ab ≥ . . . t Zf,min,l1 l2 ,j (n) ∗ | αbf,l2 ,σ2 − αbf,l1 ,σ1 · ξij,l ≤0 1 l2 ∗ > 0, αbf,l2 ,σ2 − αbf,l1 ,σ1 · ξij,l 1 l2 αbf,l2 ,σ2 − αbf,l1 ,σ1 · ξi∗0 j 0 ,l1 l2 ≤ 0 (5.43) ... | αbf,l2 ,σ2 − αbf,l1 ,σ1 · ξi∗(n) j (n) ,l1 l2 > 0 Daraus ergeben sich für die periodische Ereignisplanung in Erweiterung der Ungleichungen (2.4) und (2.6) folgende Nebenbedingungen, wobei die Nebenbedingungen für beide Zugfolgefälle (Zug l2 direkt nach Zug l1 bzw. Zug l1 direkt nach Zug l2 ) immer gemeinsam zu behandeln sind: X zZf,l1 l2 ,k + zZf,l1 l2 ,k∗ =1 (5.44) ≤0 (5.45) ≥0 (5.46) =1 (5.47) ≤0 (5.48) ≥0 (5.49) k∈Kl1 l2 ,σ1 σ2 ∀k ∈ Kl1 l2 ,σ1 σ2 : αbf,l2 ,σ2 − αbf,l1 ,σ1 · ξl∗1 l2 ,k − C · zZf,l1 l2 ,k ∀k ∈ Kl1 l2 ,σ1 σ2 ∪ k ∗ : Tl2 ,u0 ,ab − Tl1 ,u,ab − za · tT − tZf,min,l1 l2 ,k + C · z Zf,l1 l2 ,k X zZf,l2 l1 ,k + zZf,l2 l1 ,k∗ k∈Kl2 l1 ,σ2 σ1 ∀k ∈ Kl2 l1 ,σ2 σ1 : αbf,l1 ,σ1 − αbf,l2 ,σ2 · ξl∗2 l1 ,k − C · zZf,l2 l1 ,k ∀k ∈ Kl2 l1 ,σ2 σ1 ∪ k ∗ : Tl1 ,u,ab − Tl2 ,u0 ,ab + (za + 1) tT − tZf,min,l2 l1 ,k + C · z Zf,l2 l1 ,k zZf,l1 l2 ,k ∈ {0, 1} Dabei wird über die Binärvariablen zZf,l1 l2 ,k und die Ungleichungen (5.46) und (5.48) ausgedrückt, dass abhängig von den Biegefaktoren immer genau ein Belegungsabschnitt für die minimale Zugfolgezeit maßgebend ist. 48 5.3 Abbildung auf PESP-Restriktionen Parameter tf,l,σ,0 Kl1 l2 ,σ1 σ2 ξl∗1 l2 ,k ursprüngliche Fahrzeit des Zugs l auf dem Streckenabschnitt σ Liste der für die Zugfolge zwischen den Zügen l1 auf Belegungsabschnitt σ1 und l2 auf Belegungsabschnitt σ2 maßgebenden Blockabschnitte Biegefaktorenverhältnis, bei dem ein bestimmter Blockausschluss k ∈ Kl1 l2 ,σ1 σ2 für die Zugfolge zwischen den Zügen l1 auf Belegungsabschnitt σ1 und l2 auf Belegungsabschnitt σ2 maßgebend wird externe Slackvariablen Tl,u,ab Tl,u,an tf,l,σ Abfahrts- bzw. Durchfahrtszeit des Zugs l in Betriebsstelle u Ankunfts- bzw. Durchfahrtszeit des Zugs l in Betriebsstelle u Fahrzeit des Zugs l auf dem Streckenabschnitt σ Tabelle 5.10: Variablen der erweiterten Berechnung der minimalen Zugfolgezeit in Abhängigkeit von der Fahrzeit 5.3.5 Minimale Zugfolgezeit in Abhängigkeit von der Haltezeit Abhängig von der Haltezeit und der Entscheidung, ob in einer Betriebsstelle für den Zug ein alternativer Halteplatz vorliegt (vgl. Abschnitt 2.5.5), verändert sich die minimale Zugfolgezeit zu anderen Zügen. Dabei wird in diesem Abschnitt nur die Zugfolgezeit für den Gleisbelegungsabschnitt betrachtet, auf dem der Zug hält. Dies stellt gegenüber der zuvor berechneten minimalen Zugfolgezeit in Abhängigkeit der Fahrzeit eine zusätzliche Restriktion dar, es sind dann beide Restriktionen einzuhalten. Diese Restriktion ist grundsätzlich für alle ausgewählten Betriebsstellen (vgl. Abschnitt 3.4.2) anzulegen, um die Möglichkeit eines zusätzlichen Betriebshalts zu berücksichtigen. Wenn kein Halt eingelegt wird, entsprechen Ankunfts- und Abfahrtszeit dem gleichen Zeitpunkt, der Durchfahrtszeit. Da die ausgewählten Betriebsstellen für alle Linien bzw. Züge einheitlich bestimmt werden, genügt es, nur die Zugfolge zwischen der Abfahrt eines Zuges und der Ankunft eines anderen Zuges zu betrachten. Zunächst ist zu entscheiden, ob ein alternativer Halt vorliegt. Zum einen kann in der Infrastruktur bereits ein alternativer Halt vorliegen (x∗alt,l,u = 1), aber es kann auch durch die Infrastrukturrelle Konfliktlösungsmaßnahme Aufwertung von Haltepunkten zu Bahnhöfen ein alternativer Halteplatz hinzu kommen. 49 5.3 Abbildung auf PESP-Restriktionen xalt,l,u , x∗alt,l,u , x0alt,l,u ∈ {0, 1} xalt,l,u ≥ x∗alt,l,u (5.50) x0alt,u ≥ xalt,l,u − xalt,l,u ∗ (5.51) Für alle Zugfolgezeiten sind dann auch die Biegefaktoren αbf,l,σ des Abschnitts σ1 vor dem Halt und des Abschnitts σ2 nach dem Halt zu berücksichtigen, da sie sich ebenfalls auf die Zugfolgezeit auswirken (vgl. Abschnitte 5.2.3 und 5.3.4). u = he (σ1 , l1 ) = ha (σ2 , l1 ) u = he (σ10 , l2 ) = ha (σ20 , l2 ) Falls kein alternativer Halteplatz vorhanden ist, muss zunächst sichergestellt werden, dass trotz einer Haltezeitverlängerung die minimale Zugfolgezeit eines Zuges zum nach der Taktzeit tT folgenden Zug der gleichen Linie eingehalten wird: αbf,l,σ1 · tspv,l,u,0 + tH,l,u + αbf,l,σ2 · tspn,l,u,0 < tT + C · xalt,l,u (5.52) Die minimale Zugfolgezeit zwischen zwei verschiedenen Zügen l1 und l2 ist dann wie folgt zu bestimmen, wobei die Zugfolgerestriktion bei Vorhandensein eines alternativen Halteplatzes (xalt,l,u = 1) ausgeblendet wird: Tl2 ,ab,u − Tl1 ,an,u ≥ αbf,l1 ,σ2 · tspn,l1 ,u,0 + αbf,l2 ,σ20 · tspv,l2 ,u,0 − za · tT − C · xalt,l1 ,u − C · xalt,l2 ,u (5.53) Da die Zugfolgerestriktionen in der Taktfahrplanung immer paarweise zu betrachten sind (vgl. Abschnitt 2.4.2), ergeben sich folgende zwei Restriktionen: Tl2 ,ab,u − Tl1 ,an,u ≥ αbf,l1 ,σ2 · tspn,l1 ,u,0 + αbf,l2 ,σ20 · tspv,l2 ,u,0 − za · tT − C · xalt,l1 ,u − C · xalt,l2 ,u Tl1 ,ab,u − Tl2 ,an,u ≥ αbf,l2 ,σ20 · tspn,l2 ,u,0 + αbf,l1 ,σ2 · tspv,l1 ,u,0 + (za + 1)tT − C · xalt,l1 ,u − C · xalt,l2 ,u (5.54) (5.55) 50 5.4 Bewertungsmodell der Konfliktlösungsmöglichkeiten Parameter x∗alt,l,u tspv,l,u,0 tspn,l,u,0 für Zug l liegt in Betriebsstelle u ein alternativer Halteplatz vor (1 . . . alternativer Halteplatz liegt vor, 0 . . . alternativer Halteplatz liegt nicht vor) Anteil der ursprünglichen Sperrzeit des Zugs l im Halteabschnitt in Betriebsstelle u vom Beginn der Sperrzeit bis zur Ankunft des Zuges Anteil der ursprünglichen Sperrzeit des Zugs l im Halteabschnitt in Betriebsstelle u von der Abfahrt des Zuges bis zum Ende der Sperrzeit Zielfunktionsgrößen x0alt,u zusätzlicher alternativer Halteplatz durch Ausbau der Betriebsstelle u eingerichtet externe Slackvariablen tH,l,u xH,l,u Haltezeit vorhandensein des Halts von Zug l in Betriebsstelle u (1 . . . Halt; 2 . . . kein Halt) Tabelle 5.11: Variablen der PESP-Erweiterung Modifizierung der Haltezeit 5.4 Bewertungsmodell der Konfliktlösungsmöglichkeiten Die potentiellen Konfliktlösungsmaßnahmen zu bewerten, um die automatisierte Ermittlung von Kombinationen aus Konfliktlösungsmaßnahmen zu ermöglichen. Dabei sind folgende grundsätzliche Bewertungskriterien zu berücksichtigen (vgl. Abschnitt 4.4): • Reisezeit • Fahrzeugeinsatz • Infrastrukturausbauten • Sontiges Die Reisezeit ist die auf eine konkrete Reiseverbindung bezogene Zeit vom Reisebeginn zum Reiseziel. Die konkreten Reiseverbindungen sind jedoch nicht bekannt. In [Küm13] wird das Problem, vor der Fahrplanoptimierung anhand eines zulässigen (konfliktfreien) Fahrplans sinnvolle Reiseverbindungen zu ermitteln und Verkehrsströme darauf umzulegen, detailliert diskutiert. Die Konfliktauflösung liegt im Fahrplanungsprozess 51 5.4 Bewertungsmodell der Konfliktlösungsmöglichkeiten jedoch noch eine weitere Stufe davor, das dort beschriebene Verfahren lässt sich nicht direkt auf (noch) konfliktbehaftete Fahrplanprobleme anwenden. Die Gesamtheit der Reisezeiten kann jedoch vereinfacht und indirekt über die Summe aller Fahr-, Halteund Übergangszeiten beurteilt werden. Daneben ist auch der Aufwand für den Einsatz anderer Fahrzeuge zur Fahrzeitverkürzung zu berücksichtigen. Ebenso müssen die zur Konfliktlösung angenommenen Infrastrukturausbauten in die Bewertung einbezogen werden. Unter Sonstiges sind weitere Konfliktlösungsmaßnahmen zusammengefasst, die nicht allgemein umgesetzt werden können, sondern nur unter besonderen Bedingungen, die ggf. mit einem gewissen Aufwand hergestellt werden müssen. Zur Wichtung der einzelnen Kriterien und zur Wichtung der einzelnen Zielfunktionsgrößen innerhalb der Kriterien sind Gewichtsfaktoren ω festzulegen. Die Anzahl der für eine Linie benötigten Zuggarnituren ist ebenfalls ein wichtiges Kriterium für die Beurteilung eines Fahrplans [KHP14; ES14]. Die Berechnung der dafür notwendigen Bewertungsgrößen ist aus Zeitgründen in dieser Arbeit nicht erfolgt, sie sollte jedoch in der weiteren Forschung untersucht werden. Damit ergibt sich folgende Zielfunktion für die Ermittlung sinnvoller Konfliktlösungsmöglichkeiten: X ωR tf,l,σ + X l,σ tH,l,u + X t0U,l1 l2 ,u + ωuu X xU,l1 l2 ,u,a l,u ! X + ωF αkf f,λ λ ! + ωI X tkf s,σ + ωalt · σ X u + ωS ωhk (5.56) x0alt,u X ∆tH,l,u + ωuk X ∆tU,l1 l2 ,u l,u → min 52 5.4 Bewertungsmodell der Konfliktlösungsmöglichkeiten Parameter ωR ωF ωI ωalt ωS ωhk ωuk ωuu Wichtungsfaktor der Reisezeit Wichtungsfaktor des Fahrzeugbedarfs Wichtungsfaktor des Infrastrukturbedarfs Wichtungsfaktor für zusätzliche alternative Halteplätze (= zusätzliche Überholungsgleise) ggü. Fahrzeitverkürzungen Wichtungsfaktor für Sonstiges Wichtungsfaktor für Haltezeitverkürzungen Wichtungsfaktor für Übergangszeitverkürzungen pauschale Bewertung inakzeptabler Übergänge Zielfunktionsgrößen tf,l,σ tH,l,u tkf s,σ αkf f,λ xH,l,u ∆tH,l,u x0alt,u ∆tU,l1 l2 ,u t0U,l1 l2 ,u xU,l1 l2 ,u,a Fahrzeit des Zugs l auf Streckenabschnitt σ Haltezeit des Zugs l in Betriebsstelle u Fahrzeitverkürzung durch Infrastrukturausbau auf Streckenabschnitt σ relative Fahrzeitverkürzung durch Einsatz einer schnelleren Zugkonfiguration auf Linie λ Auflassung eines Haltes (0 . . . Halt wird aufgelassen; 1 . . . Halt bleibt bestehen) Verkürzung der Mindesthaltezeit zusätzlicher alternativer Halteplatz durch Ausbau der Betriebsstelle u eingerichtet Verkürzung der Mindestübergangszeit Übergangszeit eines akzeptablen Anschlusses Anschlussqualität (0. . . akzeptabel, 1 . . . inakzeptabel) Tabelle 5.12: Parameter und Größen der Zielfunktion Geeignete Gewichtsfaktoren sind bisher nicht erkannt, diese sind in der Erprobung und Validierung des Verfahrens empirisch zu ermitteln. Zudem bieten die Gewichtsfaktoren auch vereinfacht die Möglichkeit, die Belange unterschiedliche Interessengruppen wie Infrastrukturunternehmen, Verkehrsunternehmen oder Reisende gegeneinander zu gewichten. Die Variierung der Gewichtsfaktoren ermöglicht zudem die Erzeugung unterschiedlicher Konfliktlösungsvorschläge, aus denen der Benutzer wählen kann. 53 5.5 Überblick 5.5 Überblick Das lineare Modell umfasst neben der Zielfunktion (5.56) folgende Nebenbedingungstypen: 5.2, 5.3, 5.4, 5.5, 5.6, 5.7, 5.8 5.9 5.10, 5.11, 5.12 5.13, 5.14, 5.15 Konfliktlösungsmaßnahme Fahrzeitverkürzung Konfliktlösungsmaßnahme Biegen Konfliktlösungsmaßnahme Auflassen von Halten Konfliktlösungsmaßnahme Einlegen von Betriebshalten 5.16, 5.17, 5.18, 5.19 Konfliktlösungsmaßnahme Modifizierung der Haltezeit 5.20, 5.21, 5.22, 5.23, 5.24, Konfliktlösungsmaßnahme Modifizierung der Über5.25, 5.26 gangszeit 5.28, 5.29 erweiterte Fahrzeitrestriktion 5.30 erweiterte Haltezeitrestriktion 5.31 erweiterte Übergangszeitrestriktion 5.32, 5.44, 5.45, 5.46, 5.47, erweiterte Zugfolgezeitrestriktion (abhängig von 5.48, 5.49 der Fahrzeit) 5.50, 5.51, 5.54, 5.55 erweiterte Zugfolgezeitrestriktion (abhängig von der Haltezeit) Tabelle 5.13: Überblick über die Nebenbedingungen des linearen Modells 54 6 Ausblick Das in der Arbeit vorgestellte interaktive Konfliktlösungsverfahren ermöglicht eine nachvollziehbare automatisierte Bearbeitung von Konflikten in der Taktfahrplanung. Die Nachvollziehbarkeit wird dabei sowohl durch die direkte Zuordnung der verursachenden eisenbahnbetrieblichen Restriktionen zu den Konflikten, als auch durch automatisch ermittelte Lösungsvorschläge für die Konflikte erreicht. Das Verfahren ist in dieser Arbeit ausschließlich theoretisch betrachtet worden, eine umfassende Erprobung und Validierung des Verfahrens an praxisnahen Testfällen und realen Fahrplanprojekten steht somit noch aus. Die Umsetzung des Verfahrens ist dabei auch in mehreren Stufen möglich: Die Erkennung und Visualisierung von signifikanten Konflikten ist von der Ermittlung von Lösungsvorschlägen bzw. einer programmgestützte interaktive Konfliktlösung unabhängig. Die notwendigen Konfliktlösungsmaßnahmen sind dann ohne Programmunterstützung vom Bearbeiter vorzunehmen. Dennoch würde bereits diese Stufe die Nachvollziehbarkeit des Fahrplanungsprozesses in TAKT deutlich erhöhen und Ansatzpunkte zur Verbesserung unbefriedigender Ergebnisse bereitstellen. Einige der betrachteten Konfliktlösungsmöglichkeiten, wie z. B. Fahrzeitverlängerungen, können uneingeschränkt angewendet werden und bedürfen keiner besonderen Prüfung durch den Benutzer. Deswegen erscheint es sinnvoll, diese Konfliktlösungsmöglichkeiten in die automatische Konfliktauflösung einzubeziehen. Dadurch kann auch die automatische Lösung kleiner Konflikte verbessert werden, zudem kann möglicherweise auch die Anzahl signifikanter Konflikte reduziert werden, weil einige Konflikte unter Berücksichtigung der zusätzlichen Konfliktlösungsmaßnahmen dann ohne signifikante Eingriffe gelöst werden können. 55 Erklärung Hierdurch erkläre ich, dass ich die von mir am heutigen Tage eingereichte Diplomarbeit selbstständig verfasst und andere als die angegebenen Hilfsmittel nicht benutzt habe. Dresden, den 22.04.2014 (Unterschrift des Studenten) Anlagen Eine CD-ROM mit folgendem Inhalt: • Diplomarbeit in elektronischer Form (PDF) • LaTeX-Quellcode der Studienarbeit • Literaturquelle [ES14] (Gesprächsprotokoll Fachgespräch DB Fernverkehr) • Literaturquelle [KHP14] (Gesprächsprotokoll Fachgespräch DB Netz) 56 Literaturverzeichnis [Bär10] Matthias Bär: Systemtechnik des Bahn- und ÖPN-Verkehrs. Winstersemester 2010/11. Vorlesungsmaterial, Umdruck Sys 2. Dresden, 2010. [Bär11] Matthias Bär: Betriebsführung des Bahn- und ÖPN-Verkehrs. Betriebsprozesse im Bahnverkehr und ihre Zeitanteile. Sommersemester 2011. Vorlesungsmaterial, Umdruck Bfg I. Dresden, 2010. [Bär96] Matthias Bär: Konflikte im Eisenbahnbetrieb – Versuch einer Systematisierung. In: 2. Eisenbahnbetriebliches Kolloqium Eisenbahnbetrieb und Kapazität. Schriftenreihe des Instituts für Verkehrssystemtheorie und Bahnverkehr der TU Dresden 2. Dresden, 1996. 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