Privatdarlehensvertrag Papier -- 2018-11-14 12 13pm

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Privatdarlehensvertrag
Zwischen
Brülhart AG, Kleinschönberg
(nachfolgend der «Darlehensgeber»)
und
Brigitte Schwartz, Gräffetstrasse 33 Giffers
(nachfolgend der «Darlehensnehmer»)
I. Höhe und Verzinsung des Darlehens
1
Der Darlehensgeber verpflichtet sich, dem Darlehensnehmer ein Privatdarlehen in Höhe
von CHF 300000.0 (nachfolgend das «Darlehen») zu gewähren.
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Das Darlehen dient ausschliesslich folgendem Zweck: Kauf eines BMW Autos.
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Das Darlehen wird ab Auszahlung während der gesamten Laufzeit des Darlehens mit 5.0
Prozent auf ende Halbjahr verzinst.
II. Auszahlung des Darlehens
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Der Darlehensgeber verpflichtet sich, das Darlehen dem Darlehensnehmer Bar zu zahlen.
III. Dauer und Rückzahlung des Darlehens
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Das Darlehen hat keine feste Laufzeit und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von 6.0 Monaten jederzeit gekündigt werden.
1
6
Der Darlehensnehmer verpflichtet sich nicht, das Darlehen in Raten zurückzuzahlen.
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Zahlungen des Darlehensnehmers müssen jeweils am Fälligkeitstermin beim
Darlehensgeber eingetroffen sein.
8
Der Darlehensnehmer gerät ohne Mahnung oder sonstige Zahlungserinnerung des
Darlehensgebers in Verzug, wenn seine Zahlungen nicht am Fälligkeitstermin beim
Darlehensgeber eingetroffen sind.
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Bei Verzug fällt ein Verzugszins von 8.0 Prozent pro Jahr an.
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Der Darlehensgeber ist bei Verzug des Darlehensnehmers berechtigt, den vorliegenden
Darlehensvertrag fristlos zu kündigen.
IV. Schlussbestimmungen
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Für den vorliegenden Darlehensvertrag gilt im Übrigen schweizerisches Recht,
insbesondere Art. 312 ff. OR über das Darlehen. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem
vorliegen- den Darlehensvertrag ist am Sitz des Darlehensgebers.
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Darlehensgeber und Darlehensnehmer erhalten jeweils ein gegenseitig unterzeichnetes
Exemplar des vorliegenden Darlehensvertrages.
Unterschriften
Brülhart AG
Brigitte Schwartz
Ort, Datum
Ort, Datum
Unterschrift
Unterschrift
Kontaktemail: urs.schwartz@swissonline.ch
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