Privatdarlehensvertrag Zwischen Brülhart AG, Kleinschönberg (nachfolgend der «Darlehensgeber») und Brigitte Schwartz, Gräffetstrasse 33 Giffers (nachfolgend der «Darlehensnehmer») I. Höhe und Verzinsung des Darlehens 1 Der Darlehensgeber verpflichtet sich, dem Darlehensnehmer ein Privatdarlehen in Höhe von CHF 300000.0 (nachfolgend das «Darlehen») zu gewähren. 2 Das Darlehen dient ausschliesslich folgendem Zweck: Kauf eines BMW Autos. 3 Das Darlehen wird ab Auszahlung während der gesamten Laufzeit des Darlehens mit 5.0 Prozent auf ende Halbjahr verzinst. II. Auszahlung des Darlehens 4 Der Darlehensgeber verpflichtet sich, das Darlehen dem Darlehensnehmer Bar zu zahlen. III. Dauer und Rückzahlung des Darlehens 5 Das Darlehen hat keine feste Laufzeit und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6.0 Monaten jederzeit gekündigt werden. 1 6 Der Darlehensnehmer verpflichtet sich nicht, das Darlehen in Raten zurückzuzahlen. 2 7 Zahlungen des Darlehensnehmers müssen jeweils am Fälligkeitstermin beim Darlehensgeber eingetroffen sein. 8 Der Darlehensnehmer gerät ohne Mahnung oder sonstige Zahlungserinnerung des Darlehensgebers in Verzug, wenn seine Zahlungen nicht am Fälligkeitstermin beim Darlehensgeber eingetroffen sind. 9 Bei Verzug fällt ein Verzugszins von 8.0 Prozent pro Jahr an. 10 Der Darlehensgeber ist bei Verzug des Darlehensnehmers berechtigt, den vorliegenden Darlehensvertrag fristlos zu kündigen. IV. Schlussbestimmungen 11 Für den vorliegenden Darlehensvertrag gilt im Übrigen schweizerisches Recht, insbesondere Art. 312 ff. OR über das Darlehen. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem vorliegen- den Darlehensvertrag ist am Sitz des Darlehensgebers. 12 Darlehensgeber und Darlehensnehmer erhalten jeweils ein gegenseitig unterzeichnetes Exemplar des vorliegenden Darlehensvertrages. Unterschriften Brülhart AG Brigitte Schwartz Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Unterschrift Kontaktemail: urs.schwartz@swissonline.ch 3